, daß alle Kapitel deS Erfordernisses in ihrer Vollständigkeit ge wahrt bleiben, daß also eine Uebertragung auS einem Kapitel in ein anderes ausgeschlossen sei, daß ferner bei folgenden Kapiteln jedenfalls nachstehende Titel mit selbständigen Ziffer-Ansätzen ausgeschieden bleiben, und zwar: bei Kapitel 7, politische Verwaltung, die Titel: 10. Straßenbau, 11. Wasserbau, 13. Neubauten sür politische Verwaltung und Strafanstalten, 15. allg. Dispositionsfond; bei Kapitel 3, Kultus und Unterricht, die Titel
: 1.—6. Kultus, 7.-17. Unterricht; bei Kapitel 39, Ministerinn, für Handel und VolkS- wirthfchaft, die Titel: 1—14. Eigentlicher Staatöaufwand, 5. und 6. BetriebSauSlagen; bei Kapitel 40, Ministerium der Justiz, die Titel: 4. Neubauten, 5. Zulage der GerichtSadjunkten; bei Kapitel 42, KontrolSbehörden, die Titel: 5. Militär-Centralbuchhaltung, 6. Belohnungen und Aushilfen; bei Kapitel 45, Handelsmarine, die Titel: 3. Erhaltung der Hasen- und Hochbauten, 4. Neue Hafen- und Hochbauten. 5. Die Scheidung
in ordentliche und außerordentliche Ausgaben ist beizubehalten, jedoch in derselben Abthei lung (demselben Kapitel, Titel u. s. w.) daS Virement zwischen denselben freizulassen. 6. Indem StaatSvoranfchlag sind auch dort, wo eine Pauschalbewilligung für ein ganzes Kapitel stattfindet, die einzelnen Titel, so wie sie die ursprüngliche Regie rungsvorlage enthält, aufzunehmen, z. B. Kapitel 6, Ministerium deS Aeußern, die Titel: 1. Eentrallei'tung, 2. Diplomatische Auslagen, 3. Auslagen der Konfularämter
haben wird, wenn daS Finanzgesetz für 1365 erledigt worden ist. Dr. Herbst, Referent. K r 0 n l n n d e r. AuS Südungarn. 4. März, ^am satls terrls nivis — feit einem Monat schneit eS mit kurzen Unterbrechungen fortwährend; sämmtliche Straßen sind so verweht» daß die Kommunikation unterbrochen ist. In Folge der hef tigen Stürme sind zwischen Titel und Siss-k 12 mit .Getreide beladene Schiffe gescheitert und die Ladungen getränkt worden. In Szegedin konnte man die Leichen nicht auf den Gottesacker bringen, man mußte