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Lienzer Zeitung
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Seite 2 von 24
Datum: 08.11.1902
Umfang: 24
, ist durch eine Entscheidung des Mini- teriums des Innern wieder auf einen neuen Standpunkt gekommen. Die Statthaltern hatte mit Entscheidung vom 11. Juli ds. I. auf Grund zes § 36 Gew.-O. nach Einvernehmen der Han- zels- und Gewerbekammer in Bozen und An hörung der betreffenden: Genossenschasten ausge- prochen, .daß mehrere Tischler .in Lienz durch >as Anschlagen, der Eisenbestandteile an Fenster und Türen ihre Befugnisse überschritten haben, was von ihnen in Hinkunft zu unterlassen sei, da sie sonst die Bestrafung

nach ß 131 Gew.- O. zu gewärtigen hätten. Gegen diese Entschei dung brachte die Gewerbegenossenschaft für Holz bearbeitung in Lienz gemeinschaftlich mit den Tischlern einen Ministerialrecurs ein. Das Mi nisterium des Innern fand nun mit Erlaß vom 9. Oktober 1902 Zl. 40572 diesem Recurse im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium Folge zu geben und unter Behebung der angefochtenen Entscheidung zu erkennen, daß die Tischler auf Grund ihres Gewerbebefugnisses be rechtiget

werden, wird eine über die Fertigstellung des Fensters oder der Tür hinausgehende andere Ar beit nicht geliefert und es ist daher der Tischler im Sinne des § 37 Gew.-O. berechtiget, an den von ihm zur Lieferung übernommenen Fenstern und Türen die erforderlichen Beschläge und Schlösser selbst anzuschlagen, wobei allerdings vorausgesetzt wird, daß er die Schlösser und An schläge entweder von befugten Schlossern oder Schlosserwarenfabriken herstellen ließ, oder von zur Führung solcher Artikel berechtigten Gewer betreibenden bezogen

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