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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.10.1925
Umfang: 8
, kein Mensch einen Verdacht aus M. gehabt. Der Sachverständige, Dr. Hellwig, war dor Meinung, daß dem vorliegenden Falle kein Beweis für Hellseherei zu entnehmen sei. Dr. Tischler erklärte, daß der Fall wohl ernsthaft als übernormale Leistung des Mediums in B^traM zu ziehen ist. Professor Heyse sagte, das Ergebnis sei unlZar und weder posmv noch nsgativ zu verwenden. Ein anderer Fall der heutigen Vormittags- verhandlung: Im Jahre 1S23 wirrte dem Landuxrt Rockmann in Cölbe a. Saale Wäsche gestohlen. Drost

der Beweisaufnahme wurde abgelehnt. Die Verhandlung ging weiter. Die außerordent lich bedeutungsvollen Erklärungen von Pro fessor Heyse und Dr. Tischler, nach denen in verschiedenen Fällen tatsächliches Hellsehen angenommen werden muß. gab dem weiteten Verlauf der Verhandlungen ein bestimmtes Gepräge. Es heißt im Prozeß jetzt: „Ist Drost ein Betrüger oder ist Hellsehen mög lich?' So findet in der NachnMagfltzmig der Fall des Senatsrares Danziger-Ballenstedt. bei dem ein Eindruchdieibstahl ausgesührt worden

ist. viel Interesse. In diesem Fall hat das Medium neben anderem richtig aus gesagt, daß ein Scheckbuch gestohlen worden sei. Bis zu dem Augenblick hatte der Be sitzer des Buches von dem Verlust selber noch keine Ahnung. Das Medium hat hier also etwas ausgesagt, was niemand von den An weisenden wußte. Sowohl Dr. Tischler als Professor Heyse erkannten an, daß es sich hier um wirklich übernormale Fähigkeiten handeln müsse. Regierungsrat Streuber, auf dessen Gut verschiedene Diebstähle vorgekommen waren, cmch

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