4:2. Mitteilung des Tiroler Fußball verbandes 1. Abfuhr des Olympia-Groschens: Wie bereits in den Tageszeitungen verlautbart wurde, haben alle dem TFV angeschlossenen Vereine bei allen ihren sportlichen. Veranstaltungen den Olympia- Groschen ab 5. 4. 1947 einzuheben. Hiermit wird den Vereinen die Abfuhrbestimmung bekanntge geben: Der eingehobene Olympia-Groschen ist von den Vereinen direkt auf das Konto des TFV bei der Sparkasse der Stadt Innsbruck, Nr. 1680, ein zuzahlen. An Jedem ersten Mittwoch des Monats
bei der erweiterten Vorstandssitzung haben die Vereine die Abrechnungen der im verflossenen Monat durchgeführten Veranstaltungen in Ab schrift dem Kassier Herrn Arnos zur Heberprü fung zu übergeben. Sollten Vereine diesen Be stimmungen nicht nachkommen, so haben sie mit Bestrafung zu rechnen. 2. Ab sofort haben die Vereine alle Zuschrif ten und Proteste nur an folgende Anschrift des TFV zu richten: Blaha Rudolf, Innsbruck, Höhen straße 12. Radrennen Innsbruck—Imst—Innsbruck Der Tiroler Radfahrerverband
veranstaltete gestern das Straßenrennen Innsbruck—Imst— Innsbruck, 120 km, nnd für Junioren Innsbruck— Silz—Innsbruck. Das Rennen, bei dem neben der Tiroler Klasse auch Fahrer aus der Schweiz, Vor arlberg und Salzburg teilnahmen, verlief spannend und abwechslungsreich. Der Schwalbenfahrer Fiirstner, der bereits einen großen Vorsprung herausfahren konnte, wurde in Telfs wieder ein geholt, so daß der Sieger im Spurt ermittelt wurde. Der Vorarlberger Rhomberg war dabei Schnellster. Bei den Junioren siegte
Zavers- nik. — Ergebnisse: Hanptklasse: 1. Rudi Rhom berg, Dornbirn, 3.14.07,1; 2. Huber, 3. Hans Roh- ner, Schweiz, 4. Schwamm, alle dichtauf. Junio ren: 1. Erwin Zaversnik, Schwalben, 2.69.28; 2. Georg Schwamm, Schwalben; 3. Hans Probst, Schwalben; 4. Hans Stecher, Schwalben. Die Klubroeistcrschaften des L Tiroler Ringsport- klubs, welche am 2. Mai stattfanden, konnten nicht nur mit einer starken Beteiligung durchgeführt wer den, sondern auch die sportlichen Leistungen waren teilweise
ein Tiroler Jagdgesetz zur Beratung und Beschlußfassung dem Tiroler Landtag vorgelegt werden soll, ißt wohl eine kurze Betrachtung der Situation am Platze, da es sich nicht nur um die Verwirklichung des ersten grundlegenden Jagdgesetzes handelt, sondern vielmehr auch um die in diesem Zusam menhang vorgesehene Organisation aller Tiroler Jäger in einem neu ins Leben zu rufenden Pflicht- verbände. Bis zum März 1938 lag die Wahrung aller Interessen jagdlicher Natur dieses wolkswirt schaftlich