er, um dem Gegner den Stock zu entreißen, auf ihn losgegan gen. Dieser sei, fortwährend Schläge austeilend, in den Hofraum zurückgewichen; da habe er, Be schuldigter, weil es ihm nicht gelang, den Stock zu erfassen und um sich zu wehren, sein Messer aus der Hosentasche gezogen und habe auf jenen blindlings losgestochen, ohne zu schauen, wo er ihn etwa treffe, bis er plötzlich aus dessen Munde den Nuf „Mutter' oder «Frau hilf' vernommen habe; hierauf sei er allerdings davongelaufen. — Die vom Beschuldigten
sollte nach Geschäftsschluß um halb ein Uhr nachts erfolgen. Um diese Zeit kam ich an ein Fenster des Hauses, klopfte an, bekam jedoch keine Antwort. Nachdem ich annahm, daß iich mich in dem Fenster geirrt habe, ging ich ans andere, aus welchem ein Lichtschimmer drang, und klopfte dort an. Später bemerkte ich, daß im Zimmer eine fremde Person sei. Als ich mich vom Fenster ab wandte, kam ein Mann zu mir und forderte mich auf, wegzugehen. Ich habe bemerkt, daß er einen Stock habe, weshalb ich ihm sagte „ich geh, aber rühr
mich nicht an'. Wie ich mich umdrehte, erhielt ich einen Schlag über den Kopf und gleich darauf mehrere über den Rücken. Auf das hin ging ich zum Angriff über und wollte den Stock erwischen; da mir dies nicht gelang, zog ich das Messer aus der Tasche und stach blindlings los, ohne zu wissen, wo ich hintreffe. Der Präsident hält dem Angeklagten vor, daß er ein starker Mann sei und sich gegen Zettinig wehren konnte, worauf der Angeklagte erwidert, er fei nicht stark, aber schnell (flink) und wenn ihn jemand angreift, müsse