zu entrichten, wenn er sie vom Hausherrn nichtmöbliert übernommen tmd'selbst möbliert hat. In allen übrigen Fällen ist der Hausherr zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet, kann sich aber vom Mieter einer Wohnung, deren Möbel der Haus herr beigestellt hat, die Steuer rückvergüten lassen. Wenn ein Mieter ein oder mehrere Zimmer weiterver mietet, hat der Mieter die Steuer selbst zu entrichten, kann aber dem.Aftermieter die Steuer aufrechnen. Besteht im Hause eine unvermietete möblierte Woh- rruiig
, so ist der Hausherr steuerpflichtig, ebenso auch für möblierte Wohnungen, die nur einen Teil des Jahres ver mietet werden (Sommerwohnungen und ähnliche). Die Erklärungen, welche nicht in diesen vorgeschrie benen Formen gemacht werden, sind als nicht erfolgt zu betrachten. Der Steuer unterliegt jeder Einheimische oder Fremde, der in der Gemeinde Bozen ein möbliertes Haus oder eine möblierte Wohnung genießt oder zu seiner Verfügung hat, seien die Möbel sein Eigentum oder nicht und zwar auch, wenn er die Wohnung
Lagers Boznerboden neben Gasthof Gruber. für Industrie und Hausbrand. Auch das unmittelbare Wohnnngszubehör wird in die Steuer einbezogen, wie zum Beispiel Garten, Ställe, Remi sen, Scheunen. Auch Vereins- und Geschäftslokale sind der Mielwert Steuer unterworfen. Der Präfekturkommissär veröffentlicht nun bezüglich der Abgabe der Erklärungen folgende Kundmachung : . Alle von der Steuer Betroffenen werden aufgefordert, innerhalb 30 Tagen, das ist vom 1 . Dezember bis 31. Dezember 1924
Un terstützungsgesellschaften und Wohltätigkeitsnnstalten wie Spitäler, Waisenhäuser und Kinderhewahranstal- ten. Von obiger Befreiung’ ■■ausgenommen sind die Zimmer und Räumlichkeiten der Besitzer, Direktoren, Ver walter, Beamten, Lehrer sowie der sonstigen Angestellten der Aemter, Industrieunternehmungen, Erziehungsanstal ten, Kultusvcrcinigungen, Gasthäuser etc., auch wenn sie für die Wohnung keinen Zins entrichten. Hohe der Steuer. Laut Art. 10 des städt. Mielwertsteuer-Reglemenls wird diese Steuer progressiv angesetzt, d. h. mit steigendei Höhe
des Mietwertes steigen auch die Steuer-Prozentsätze. Für Bozen sind 5 Kategorien festgesetzt und zwar: „ 1 . Mietwert von L. 500 bis L. 800 Steuer 2V 2 , tf von L. 801 bis L. 1000 ,, 4% 3 ,, von L. 1001 bis L. 2000 ,, 6 % 4 ! ” . von L. 2001 bis L. 3000 „ 8 % 5 . ,, über L. 3000 ,, 10 V»