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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 2 von 10
Datum: 25.12.1886
Umfang: 10
dete ans Berlin, Graf Herbert Bismarck habe derselben zur Versöhnung mit Rußland die Annahme des Mingreliers angerathen. — Die Deputation ist nach Paris abgereist. Zur Gebäu-esterrer. Die Gemeindevorsteher des Gerichts bezirkes Hall richteten in Betreff der Gebäude steuer an den Tiroler Landesausschuß eine vom Notar, Herrn Dr. Gasser in Rattenberg eingehend und entschieden abgefaßte Eingabe, deren wesentlichste Stellen lauten, wie folgt: „Niemand wird läugnen können, daß diese in Tirol neue Steuer

, welche in andern Kronlän- dern mit Patent vom 23. Februar 1820 einge führt war, schwer empfunden wird. Ein Sinken der Häuserwerthe in der Stadt, wie auf dem Lande hat allenthalben Platz gegriffen, und wird sich umsomehr geltend machen, je näher wir dem verhängnißvollen Zeitpunkte rücken, in welchem die volle Steuer zu entrichten fein wird, d. i. in: Jahre 1892 resp. 1893. Es ist schon anderweitig bemerkt worden und hat gewiß seine volle Richtigkeit, daß diese neue Steuer thatsächlich einer Vermögenskon fiskation

gleich komme, weil jeder Käufer in Zukunft den Werth einer Realität mit Rücksicht nahme auf die auf derselben haftenden Lasten berechnet, so daß thatsächlich die dermaligen Hauseigenthümer die ganze Steuer werden büßen müssen. — Das gilt von beiden Stenerarten, von der Hauszins- und Hausklassensteuer. Beide sind sie hartunddrückend, aberleich ter noch als die Hausklassen st euer dürfte die Hauszins st euer zu ertra gen sein, weil dieselbe von einer baaren Ein nahme entrichtet

wird, von einem thatsächlich eingenommenen (nur zum geringsten Theile von einem parificirten) Zins, wobei es überdies in den meisten Fällen dem Hauseigenthümer mög lich sein wird, die Steuer auf die Miethpartheien wenigstens theilweise zu überwälzen. Bei der Hausklassensteuer ist das ganz anders; sie ist zu zahlen nach einem Tarifsätze, der sich nach der Zahl der Wohnbestandtheile richtet und sie trifft den Hauseigenthümer ganz ansschließlich. Gründe der Sittlichkeit, wie auch sanitäre Rück sichten haben uns, resp. unsere

Altvordern veran laßt, unsere Behausungen mit mehrern Wohn- bestandtheilen zu versehen. Fiinf bis sechs Wohn bestandtheile, nämlich eine gemeinschaftliche Wohn stube, ein Zimmer für die Ehegatten, eineKam- mer für Söhne, eine für Töchter, (resp. eine Knecht- und Mägdekammer,) ein Zimmer für eventuelle Erkrankungen, endlich ein Austrag stübchen hat, oder soll doch jedes Bauernhaus haben. Der hiefür nach Klasse XI. zu zahlende Steuersatz von 5 fl. ist, nachdem er der Grund steuer manchen kleinen

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 6
Datum: 17.01.1886
Umfang: 6
er sich in der Regel nicht mehr an die schönen Worte und Versprechungen, welche er während der Wahlkampagne freigebig aus- theilte und das Volkswohl ist wohl oft das Letzte, an das gedacht wird. Wenn es gut geht, werden höchstens gelegentlich einer Steuerdebatte ein paar abgedroschene Phrasen über Steuerüberbürdung und Volksbelastung vorgebracht und damit gut. Das hindert aber nicht bei der entscheidenden Abstimmung über eine neue Steuer oder eine erhöhte Belastung, dafür zu stimmen; denn der Club

würden diese Er sparungen keinen Ausschlag geben und dort wo eigentlich am meisten gespart werden könnte, beim Militär, will man nicht sparen. Es bleibt daher nichts Anderes übrig als Steuer zahlen, um diese großen und noth- wendigen Staatsauslagen decken zu können; denn keine Regierung, sei sie von welcher Partei und Farbe immer wird die Staats ausgaben so vermindern können, daß die Steuern namhaft verringert werden könnten. Also das Steuerzahlen ist absolut nothwendig und alles gegentheilige Gerede ist leeres Gewäsch

., nicht ge sprochen werden) sind aber einer Reform dringend bedürftig, wie im Nachstehenden gezeigt werden soll. Die hauptsächlichen direkten Steuer« gattungen sind in Oesterreich die Grund steuer, die Erwerbsteuer, die Einkommensteuer und die Gebäudesteuer. Bei der Grundsteuer werdenWekanntlich seit der neuen Grundsteuer-Wegulirung 22Vio % vom Reinertrag an ärarischer Steuer eingehoben, was mit Hinzurechnung von 35% Landeszuschlägen über 30% er gibt, ohne die oft über 100% beigetriebenen Gemeindezuschläge

in Betracht zu ziehen. Fürwahr ein horrender Steuersatz, aber es wäre noch erträglich, weil die Einschätzung des Reinertrages in der Regel doch hinter der WirklichkeitIzurückbleibt, wenn nur der Grund und Boden, für welchen die Steuer berechnet wird, auch immer faktisch und nicht nur scheinbar dem Besitzer, welcher die Steuer zahlen muß, gehören würde, oder mit andern Worten, wenn der nominelle Besitzer keine Schulden darauf hätte. Wenn aber der Besitzer eines Gutes oder Bauern wesens die Halste

des Werthes schuldig ist und dafür den Kapitalszins entrichten muß, so gehört eigentlich auch nur die Hälfte ihm, die andere Hälfte gehört ja dem Gläubiger, aber die Steuer muß er für das ganze Gut entrichten, während der Gläubiger oder Kapitalist in aller Ruhe seine 4 bis 5% Zins einsteckt, ohne die geringste Steuer für sein Kapital oder Einkommen entrichten zu müssen, denn das dem Schuldner mit k. Patent vom 10. Okt. 1849 gesetzlich eingeräumte Recht dem Gläubiger 5% vom schuldigen Zins in Abzug bringen

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 8
Datum: 24.10.1886
Umfang: 8
. Wieder ein Steuerknpitel! In einer der letzten Sitzungen des öster reichischen Abgeordnetenhauses hat der Fi- nanzminister Dr. Dunajewski so nebenbei eine höchst interessante, aber keineswegs erfreuende Mittheilung gemacht. Er er klärte nämlich, „daß die Steuer-Eingänge im laufenden Jahre in absteigender Rich tung sich bewegen", doch hat er schlauer Weise verschwiegen, warum?! Bekannt ist doch, daß die österreichische Finanzverwaltung nichts verabsäumt, um an Ertrag so viel als möglich heremzu- bringen

der Herr Finanzmini- ster selbst über den Rückgang der Steuer- Einläufe; sollte er denn da nicht endlich die Nothwendigkeit von Steuer-Reformen begreifen, die iin Wesentlichen auf die Ent lastung eines (des schwächeren!) Thelles der Steuerträger, und die höhere Besteue rung des anderen (stärkeren) Theiles der Staatsbürger hinauszulaufen hätte? Alle Jahre hat man nicht, wie anno 1885 Gelder der Nordbahn zur Verfügung; wenn alle Jahre solche Summen zur Ver> fügung gestellt werden könnten, dann müß

te freilich der Abgang doch schließlich schwin den! Heuer fallen diese außerordentlichen Einnahmeii weg, die Steuer-Eingänge wer den geringer, die Bedürfnisse für Eisen bahnzwecke und die Armee aber steigen da wird der Voranschlag für 1887 dann recht hübsche Ziffern zeigen, die nichts we Niger als anheimelnd sein dürften! Nur eine durchgreifende Steuer-Reform würde da Rettung bringen können! Welcher Art aber diese Steuerreformen sein müßten, liegt auf der Hand. Seit Jahren bandelt man in Oesterreich

über die Börsensteuer später als Oesterreich begonnen, und hat jetzt schon, wie wir in der letzten Nummer berichteten, nahezu neun M i l l i o n e n M a rk aus dieser Steuer eingeheimst, b ei uns aber werden noch immerSitz- uugen gehalten! Betrachten wir weiters unsere Erwerb- und Er n ko mm eufte üer, unsereGrund- und Gebäudesteuer! Diese Steuern sind in Oesterreich höher, als sie irgend ein Land in Europa verzeichnet. Die Erwerb- und Einkommensteuer ist von einer solchen Ungeheuerlichkeit, daß sich Niemand

nach ihr richten kann. Wir glau ben, es ist den Finanz-Behörden, von dem letzten Steuer-Beamten bis hinauf zu dem Finanzminister kein Geheimniß, daß in Oesterreich genug steuerpflichtige Einkom men ganz verschwiegen werden,' allein es geschieht dagegen nichts! Andererseits aber werden wieder Kreise zu der Einkommen steuer herangezogen, die für sie geradezu ungerecht ist, und worin liegt die Schuld? Sie liegt in dem in Oesterreich eingebür gerten Bandlerei-System, denn — und das ist keine Fabel, sondern pure

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 8
Datum: 26.02.1888
Umfang: 8
. gelangte in unserem Abgeordnetenhause der Antrag der T i r o l e r Abgeordneten um Abänderung der Gebäudesteuer zur Berathung. Dazu hielt der Abg. von Bozen-Meran- Glnrns, Herr Dr. Ä n g e r e r folgende mit großem Beifall aufgenommene Rede, in welcher er die schweren Folgen dieser Steuer für unser Heiinathland in anschaulicher eindringlicher Weise schilderte. Dr. Angerer sagte: „Jedes Land hat seine Eigenthümlichkeiten, auch unser Oester reich. Man hat für die Summe dieser Eigenthümlichkeiten

eine Bezeichnung ge funden, nämlich das wahre Oesterreicher thum im Gegensätze zu den nationaleli Eigeuthümlichkeiten der Volker, die das Reich bewohnen. Eine dieser lvahrhaft österreichischen Eigeuthümlichkeiten, aller dings keine beueideuswerthe, bildet die Gebäudestäuer, eine wahrhaft österreichische Steuer, die in dieser Höhe und Härte sonst nirgends in der Welt vorkoinmt. Ich werde nach Möglichkeit bemüht sein, die Auge- legenheit nicht allein vom tirolischen, son dern vom allgemeinen Gesichtspunkte

zu er örtern. Die Gebäudesteuer ist die drückendste und ungerechteste unter allen Steuern im steuergesegneten Lande Oesterreich. Sie beträgt das Fünf- bis Fünfzehnfache der Gebäudesteuer anderer Länder. Sie treibt den Landmann, den sie dafür bestraft, daß er seine Eigenwohnung den mäßigsten Ansprüchen der Gesundheit und Sittlichkeit entsprechend gebaut hat, allmälig von Haus und Hof und konfisziert dem städtischen Hausbesitzer nahezu die Hälfte seines Ein kommens oder veranlaßt ihn, die Steuer last

Diejenigen nahezu unberührt läßt, die sich gewöhnt haben, in Robr- und Erdhütten, in Hütten aus eingerammten Pflöcken, in Morlakenhütten zu wohnen. Die Steuer ist daher in eminentem Sinne Volks- und staatsfeindlich und trifft vorzugsweise das jenige Volk in Oesterreich, dessen historische Aufgabe bis heute der unablässige Kampf für den Kulturfortschritt war, die Deutschen. Ich habe mich vergeblich bemüht, ut den Schriften von Gelehrten und praktischen Finanzmänuern eine Rechtfertigung unserer

für die Gebäude steuer, sondern aus Liebe zur Regierung und die klerikalen Parteifüykw«^vurden wahrscheinlich auch heute, wenn sie zwischen die Wahl gesetzt werden, ob Gebäudesteuer oder Ministerium Taaffe, für die Gebäu- desteuer sich entscheiden, um die befreun- bete Regierung am Ruder zu erhalten, denn ihr wichtigstes Ziel ist und bleibt unverrückt die unbeschränkte Herrschaft über ie Schule, das kostbarste Gut, wie sie esd nennen, das nur unter einer ihnen be freundeten Regierung erreicht

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 21
Datum: 15.12.1889
Umfang: 21
und Gelder von auswärts sind zu richten an: öer Die Steuerreform. ii *) Unser Finanziliiliister hat im Staotsvor- anschlag für 1890 bei einem Erforderniß von 545.475.660 fl. und der Bedeckung von 546.418.477 fl. etiic „kleine Million", näm lich 942.817 fl. als Ueberschuß herausge- rechnet, aber Du mein Gott! was hat das zu bedeuten z. B. gegenüber den riesigen Steuer-Erhöhungen der letzten 10 Jahre? Seit dem Jahre 1880 sind die Stenern in Oesterreich von 330 Millionen auf 387 Millionen, also um volle

57 Millionen er höht und vermehrt worden und im gleichen Zeitraum von 10 Jahren ist, nebenbei be merkt, die österreichische Staatsschuld von 3492 Millionen Gulden auf 4189 Millionen, also um 697, um nahezu 700 Millionen gestiegen. Wenn wir dabei wieder einmal betonen, daß die Steuer-Erhöhungen durch wegs den Mittelstand und die ärmeren Volks schichten am schwersten belasteten, so bedürfen obige Ziffern wohl keiner weitereii Erläuter ung, um die kleine Ueberschuß-Million unserer Finnnz-Excellenz bedeutend

3-4 kr. Bet Wiederholungen hoher Rabatt. Für 4oti;en Eingesendet, u. s. w. doppelter Preis. Bestellungen u. Anzeigen werden ent gegengenommen Fleischgasie Pr. 32 Buckdruckerei B. R e i n m a n n. Telegramm-Adresse: Sonntagsbote Bozen. C. Platter in Bozen." — Schriftstücke werden nicht zurückgestellt. Erhöhung der Steuer aus Kaffee, Zucker, Petroleum, Branntwein erlebt, durchwegs Steuern, durch welche die armen Bevölker- nngs-Klassen getroffen werden. Dabei stehen unsere Ertragssteuern aus einer Höhe

- den! Aber dies miiß gleichzeitig geschehen, sonst haben wir wohl wieder eine neue Steuer, aber auf der anderen Seite keine Entlastiing. Und sie muß ganz anders aussehen, als die Vorlage desselben FlnauzlNu„Zers vom Jahre 1882, wo die Steuer erst bei einem Jahres- Einkommen über 150.000 fl. ganze l 1 /« Prozent erreichen sollte. Man denke sich eine lOperzentige Einkommensteuer für Unter nehmungen mit öffentlicher Rechnungslegung, eine 22perzentlge für Grundeinkommen, 26V» perzentige Gebüudesteuer

, einen über lOOper- zentlgen Preiszuschlag beim Branntwein und dann im Gegenhalt dazu eine 1'5perzentige Steuer für solche Leilte, welche ein arbeitsloses Jahres-Einkomnien von über 150.000 fl. beziehen. Auf diese Weise würde auch ein so geringes Ergebniß erzielt, daß die mögliche Herabminderung lächerlich geringfügig wäre. Daher ist anzuftreben ein solcher Steuersatz durch welchen zwar nicht die reichen Leute aus Oesterreich hinausgetrieben, aber doch eine ausgiebige Herabsetzung der drückendsten Steuer

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Seite 1 von 10
Datum: 08.12.1889
Umfang: 10
einer Steuer-R e f o r m gesprochen, seit den letzten Jahren spricht und verspricht auch der Herr Finanzminister in dieser Richtung so mancherlei, so z. B. erst am letzten Dienstag wieder bei der Reichs- raths-Eröffnung, aber bis jetzt ist noch keine Steuer r e f o r m i r t, vielmehr sind die Steuern nur immer er h ö h t worden. Zwischen Stenec- erhöhung und Steuerreform besteht jedoch ein großer Unterschied; die Erstere vermehrt ein fach die schon bestehende Steuer, wahrend die Steuerreform

die Ungerechtigkeiten und Härten in der Besteuerung beseitigen und Jeden nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Abgaben heranziehen soll. Reformlren heißt also, die Stenern zweck- mäßig und gerecht vertheilen; wer eine un richtig vertheilte Steuer noch höher hinauf schraubt, der reformirt, das heißt verbessert nicht, sondern dadurch würde das Uebel nur noch vermehrt. Unsere Steuergesetzgebung bedarf aber dringend einer wirklichen Reform. Sie ist veraltet und unzweckmäßig; sie leidet

an dem großen Fehler, daß sie den Reichen mitunter gar nicht, in der Regel aber sehr wenig trifft, während der minder Bemittelte oft nur mit der größten Anstrengung die Forderung des Aerars erfüllen kann. Es ist möglich, daß heute in Oesterreich ein Mann ein Ein kommen von hunderttausend Gulden und auch noch mehr alljährlich bezieht, ohne einen Kreuzer Steuer zu bezahlen. Die Zinsen von vielen Werthpapieren sind vom Staate für steuerfrei erklärt worden, weil der Staat den Herausgebern dieser Papiere

eine besondere Unterstützung gewähren wollte. Wer also von solchen Zinsen lebt, der bezahlt — Nichts. Außerdem ist das Einkommen ans Spar- kassazmsen, aus Hypothekarinteressen von der Einkommensteuer befreit. Aber auch die nicht- befreiten Leute wissen sich oft ihrer Steuer- Pflicht großentheils zu entziehen. Das letztere gilt besonders von den Theil- nehmern an Banken, öffentlichen Gesellschaften u. s. w. Es gibt allerdings Gesellschaften, die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtet

kenut, beträgt 4200 fl.; sie kann also ein nicht zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtetes großes Unternehmen, das nicht aufrichtig genug ist, sein wirkliches Einkommen zu bekennen, mit 4200 fl. besteuern, was bei 10% Steuer einer jährlichen Einnahme von 42.000 fl. entspricht. Die Summe, welche ein solches Unternehmen über 42.000 fl. hinaus verdient, bleibt also unbesteuert und wenn es Millionen wären. Was verdienen aber die großen Wiener Gesellschaften? Im Jahre 1886 ist ein Jahr- buch

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Seite 1 von 8
Datum: 07.02.1886
Umfang: 8
mit Rücksicht auf verschiedene Härten, von deiien die Landbevölkerung getroffen werde. Abg. Dr. Roser bemerkte, das; das Gebäudesteuergesetz Überhauptsehr nnpopulär sei, die Steuer treffe gewisse bäuerliche Kreise sehr hart. Redner hätte anr liebsten eine gründliche Reform dieser Steuer ge wünscht, da aber Anträge der Opposition in Steuersachen sehr problematischer Natur seien, stimmte er dem Anträge, welcher von der rechten Seite des Hauses ausgehe, zu, um dadurch vielleicht einige Zugeständnisse

li ii g es^ geweseii seien, ivelche eine so kolossale Steuerlast auf das Land gewälzt haben. Abg. Dr. M enger betonte, daß bas Gebälidesteuer-Gesetz auf das Kerbholz der Rechten zu setzen sei; es bedürfe einer gründlichen Reform und der Antrag des Abg. Lieiibacher könne nur einen erwünschten Anstoß zu derselben geben. In diesem Sinne sei er für den Antrag; allein es gehe nicht an, sich darauf zu beschränken, wie es der Antrag Lienbacher beabsichtigte, daß nur eine Anmerkung des Gebäude- steuer-Gesetzes abgeändert

lverde. Gerecht und billig sei es, daß so wie in der Stadt, leerstehende Wohnräume die Steuerbefreiung genießeii, aber int Interesse der Gleichheit seien noch manche andere Reformen geboten. Redner erinnerte diesfalls nur an die Portierwohuuugen, du: kein Erträgniß ab werfen und deren Steuer daher auf die übrigen Parteien überwälzt werde; er unterstütze daher in dem angebeuteten Sinne den Antrag des Abg. Lienbacher. Der Antrag Llenbacher wurde dem Steuer- ausschusse zllgewiesen. Abg. Wrabetz

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Seite 5 von 8
Datum: 30.01.1887
Umfang: 8
erstattete das Gemeinde- Komita den Bericht über die Schritte wegen Erreichung einer Abänderung des Gebäude steuergesetzes und über die Erhebungen betreffs der Mißstände bei Durchführung des selben und stellte den Antrag: es wolle der Landtag auf Grund der aus dem ganzen Lande fortdauernd einlangenden Klagen und Beschwer den über die unerträgliche Last der Gebäude steuer die Ueberzeugung anssprechen, es sei Pflicht der Regierung, ohne Verzug Abhilfe zu schaffen, und die Regierung neuerdings ersuchen

, eine Reform des Gesetzes zu gewähren. Der Herr Statthalter erwiderte, daß es in der Natur der Sache liege, daß jede neue Steuer Klagen Hervorrufe und besonders diese, da ja seinerzeit Niemand daran gedacht habe, daß schöne und geräumige Wohnungen ein Objekt für die Besteuerung geben könnten. Die Re gierung verkenne keineswegs die Opfer, welche diese Steuer erfordere; sie sei aber nothwendig im Hinblicke auf die große Inanspruchnahme der Staatsfinanzen und den Grundsatz der gleich mäßigen Heranziehung

aller Länder zur Bestreit ung des Staatsaufwandes. Bevor man an die Aenderung eines solchen Steuergesetzes schreite, müsse man doch vor Allem in Erwägung ziehen, auf welche Weise der große resultirende Steuer ausfall gedeckt werden könnte. In dieser Hinsicht aber habe man in allen bisherigen Debatten über diese Frage jegliche Andeutung vermißt. Die Regierung habe übrigens bei Einführung dieser Steuer in Tirol die möglichste Rücksicht walten lassen. Daß Irrungen und unrichtige Einschätzungen Vorkommen, sei

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Seite 1 von 8
Datum: 17.07.1887
Umfang: 8
- und Gemeindeumlagen schwer ge drückt, indem sich der Staat diesfalls unter dem verlockenden Aushängschilde „Landes und Gememdeautonomie" zu entlasten ver standen hat. Bon der geplanten Personaleinkommen, steuer könnte man nur dann einen iiam- haften Ertrag erhoffen, wenn die eigent lichen Kapitalbesitzer nach Recht und Billig- keit zur Steuerleistung herangezogen wer den würden, was man jedoch nicht ernstlich zu beabsichtigen scheint. Auch die Börsen- steuer dürfte allem Anscheine nach, leider nicht dazu berufen

sein, den erbärmlichen ßnan- ziellen Verhältnissen von Oesterreich-Ungarn eine Besserung zu verschaffen. Eine Erhöhung der bestehenden Steuern ist, wie dies ja Jedermann selbst fühlt, nicht mehr möglich un • führen wir zum Vergleiche der Steuer^.,! mg in Oesterreich und in Preußen, folgendes in der „Dtsch. Zeitung" gebrachte Beispiel an. An der österreichisch-schlesischen Grenze besteht eine Zuckerfabrik und gai,z in der Nähe, jedoch auf preußischem Gebiete, ebenfalls eine der- artige Fabrik; beide Unternehmungen

in den letzten Jahren tief im Preise gesunken sind. Mit diesen Steuern könnte man allenfalls einverstanden sein, wenn dafür eine ernstliche Reform bei den übrigen Ertragssteuern durchgeführt werden würde. Wie wir jedoch leider annehmen müssen, wird nmn die Schaffung neuer Steuern anstreben, die alten aber belasten und noch möglichst erhöhen. Seit Oesterreich besteht, ist es wohl noch nicht vorgekommen, daß eine bestehende Steuer abgeschafft wurde, und wenn dies unvermuthet geschehen so mußte sie meist

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Seite 1 von 8
Datum: 04.03.1888
Umfang: 8
Gebäude, die einst dem Wagenverkehre dienten, nunmehr aber zuin größten Theile leer stehen, zum geringen Theile als Fremdenwohnnngen während des Sommers dienen könnten, wenn sie dazu hergerichtet würden. Wer wird aber eine solche Adaptirung vornehmen, wenn cr weiß, daß die Steuer höher ist, als die unsichere Einnahme während des Sommers? Die nothwendige Folge der Gebäudesteuer wird dann mit Rücksicht auf diese Gebäude die sein, daß dieselben allmälich dem Ruine preisgegeben werden müssen

. In diesem Falle ist also die Ge- bändesteuer eine reine Vermögenskonfis kation. Der Staat nimmt nämlich für Gebäude, die weder zur eigenen Wohnung dienen, noch auf eine andere Weise einen Ertrag abwerfen, widerrechtlich und ge- waltthätig eine hohe Steuer vom übrigen Vermögen des Besitzers, solange derselbe überhaupt noch etwas hat. Nicht Luft und Wasser allein sind es, welche Fremde in die Berge führen, viel- mehr die landschaftlichen Reize der Gegen- den. Nicht den geringsten Schmuck unserer Berge

aber die schmucken Bauernhöfe, die reizen den Ortschaften und Gehöfte inmitten von Wald und Flur, denn, meine Herren, auch der Aermste unter den deutschen Bauern in Tirol hat eine menschenwürdige Wohnung. Hätte er dieses Bedürfniß nicht, würde er wie der polnische Bauer leben und wohnen, so würde er allerdings viel weniger Steuer zahlen, allein es würde auch unser Kultur leben aushören, welches die nothwendige Voraussetzung für die Entwicklung des Fcemdenwesens ist. Die Regierung trägt daher die Verantwortung

." Hätten die Herren damals mit den Liberalen gestimmt und gegen den Finanzminister geschossen, so wäre er vom Sattel gefallen. Heute sitzt er daraus fester als je, und was verdanken wir ihm während seiner achtjährigen, steuer- reichen Wirksamkeit? Steuern und wieder Steuern, aber keine Steuerreform, wodurch eine gerechte Verkeilung der Steuern er zielt würde. Wer das erwägt, wird sich keinen überschwänglichen Hoffnungen ans eine baldige Verwirklichung der Anträge hingeben. Der Finanzminister wird trotz

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Tiroler Stimmen
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Seite 5 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
hat. Wenn ich mir erlauben darf, nur in Kürze diejenigen Momente zu erwähnen, welche die Hauptschuld an der Unerträg lichkeit des Gesetzes haben, so ist es wohl in erster Linie die Neuheit des Gesetzes; denn wie ein hervorragendes Mitglied der anderen Seite dieses hohen Hauses in einem Berichte vom 3. Februar 1875 über denselben Gegen stand sich ausdrückt, liefert gerade die Geschichte dieser Steuergattung den drastischen Beleg, daß jede alte Steuer — sei ihre Einhebungsform auch unzweckmäßig — wei; weniger lästig

empfunden wird, als eine neu eingeführt; oder reformirte Steuer, selbst wenn sie den striktesten Grundsätzen der Gerechtigkeit entspricht. Als ein weiteres Moment ist aber auch der Zeitpunkt der Einführung an zusehen. Ich bitte, sich gegenwärtig zu halten, daß Tirol zur Zeit der Einführung dieser Steuer nicht nur von den allerorts herrschenden Krisen heimgesucht war. son dern daß es auch mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, und daß die diesbezüglichen Schäden, welche in den Jahren

1882, 1885, 1888 und 1889 über Tirol hereingebrochen sind, nicht nur einige, sondern viele Millionen betrugen. Es gehörte gewiß in vielen Gegen den kein kleiner Grad von Energie und Anhänglichkeit an die väterliche Scholle dazu, wenn die Bauern sich trotzdem entschlossen, an die Urbarmachung des verwüsteten Gebietes zu schreiten, denn bald irgendwo könnten sie die Früchte ihres Fleißes sicherer genießen als im Heimat lande. Die hauptsächliche Ursache, warum die Steuer bei uns so drückend

- und Posthäusern an abgelegenen Landstraßen, bei Badehäusern in hochgelegenen Orten u. d. gl. Ich habe mir bei der vorjährigen Budgetdebatte erlaubt, konkrete Beispiele dafür zu erbringen, daß Ob jekte dieser Art mit einer Steuer von 20, 30, 40, ja selbst von 50 Prozent des Bruttozinses getroffen werden, ich will mich in Folge dessen bei diesem Gegenstände nicht weiter aufhalten und nur darauf beschränken, einen ein zigen Fall zur Kenntnis des hohen Hauses zu bringen. Das der brixnerischen f. b. Mensa gehörige

Schloß Turneck, gewöhnlich Rothholz genannt, war in den Jahren 1876 bis 1886 an die tirolische Landschaft um einen Betrag von 500 Gulden vermiethet, und war daselbst di; landwirthschaftliche Schule untergebracht. Hiefür betrüge die Hauszinssteuer 52 fl. 50 kr. Nach dem letzten Alinea des 8 5 wird indes nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung findet nach der An zahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, beträgt die hiefür zu entrichtende Steuer 340

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Seite 1 von 10
Datum: 09.12.1888
Umfang: 10
). Die Biersteuer allein lieferte in Oesterreich 24,802.000 fl., in Ungarn 1.324.000 fl., zusammen also 26,126.000 fl. Es gibt in Oesterreich-Ungarn 1962 Braue reien in Thätigkeit, davon bloß 109 in den Ländern der ungarischen Krone. Die B r a n n t w e i n st e u e r, die ja jetzt dem Staate viele Millionen einbringen soll, betrug im Jahre 1887 in Oesterreich 8.728.000 fl., in Ungarn 9,805.000 fl., in der Gesammt-Monarchie also 18,533.000 fl. Diese Steuer wurde von 149.000 Bren nereien entrichtet

, von welcher horrenden Airzahl sich bloß 45.000 in Ungarn be finden. Man sieht aus diesen Ziffern, wie verbreitet das Schnapsbrennen und in Holge dessen das Schnapstrinken in Oester reich ist! . . . Mehr als 100.000 Bren nereibetriebe sind sogenannte landwirthschaft- liche und bloß diese zahlten unter 5 fl. Steuer. Etwa 34.000 Brennereien bezahlten Abgaben zwischen 5 und 50 fl. pro Jahr. Die Zuckersteuer im Betrage von 35.114.000 fl. in Oesterreich u. 2,392.000 fl. A Ungarn, also zusammen 27,506.000 fl., lvurde

von 217 Zuckerfabriken gezahlt, ^oit diesen Fabriken befinden sich bloß 14 '-n Ungarn, 203 in Oesterreich .und von diesen letzteren haben 139 in Böhmen Eein ihren Sitz. — Die Petroleum- sleuer betrug 3,229.000 fl. in Oester deich, 4,440.000 fl. in Ungarn, zusammen ^,669.000 fl. Von dieser Summe zahlt die Flumaner Petroleum-Raffinerie-Aktien- Gesellschaft allein 2,726.000 fl. Steuer. , Die Wein- und Moststeuer lieferte w Oesterreich einen Ertrag von 4,498.000fl., in Ungarn von 3,905.000 fl., zusammen

wird, höchstens 800.000 Einwohner zählt, so entfallen auf d»n Kopf der Be völkerung der Reichshaupt- und Residenz stadt mehr als 7 fl. pro Jahr an Ver zehrungssteuer-Abgaben! Besteht eine Fa milie also aus 6 Köpfen, so müssen nahezu 50 fl. jährlich bloß für Verzehrungssteuer allein vom Familieuoberhaupte bezahlt werden. Ziehen wir aus dem Ausweise des Finanz- Ministeriums über die Verzehrungssteuer im Jahre 1887 eine weise Lehre, so ergibt sich, daß diese indirekte Steuer das wirk liche, schwer erwerbende

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Seite 1 von 8
Datum: 22.08.1886
Umfang: 8
eine allgemeine Steuerreform vorlegen werde." Auch andere Tiroler Blätter meldeten diese Interpellation des Abgeordneten Dr. Angerer, jedoch mit anderen Worten, indem es dort hieß, daß Dr. Angerer die Regie rung betreffs der Gebäudesteuer-Reform interpellirt und von ihr die oben erwähnte Antwort erhalten habe. Obwohl es ilun in der Sache selbst doch gleich bleibt, ob die Regierung durch eineu ihrer Beamten oder durch den Mund des Steuerausschuß- Obmannes eine Steuer-Reform in Aussicht stellte, so scheint

z. B. um nur halb wegs Recht zu behalten. mit eiserner Be harrlichkeit, der „Sonntags -Bote"vhab6 berichtet, daß die „Regierung" auf den Herbst „Erleichterungen in der Gebäude- steuer zugesagt" hätte. 2a wo steht denn das ilu „Sonntags-Boten"? Wenn wir sagten, man vertröstete Dr. Angerer be treffs feinet* Anfrage auf den Herbst, so heißt das nach unserem Dafürhalten, mau habe den Abgeordneten damit ganz allgemein auf den' Herbst vertröstet nämlich im Sinne unserer früheren Meldllng von der Zusage der im Herbst

vorzulegenden Steuer-Reform. Also habeil wir überhaupt keine Unrichtig keit gebracht und es möge sich deshalb der Herr Korresp. seinen Schlußsatz vom „leichtfertigen Spiel im Tiroler Sonntags- Boten" mir gefl. für jemand anderen auf- sparen, umsomehr, als wir nicht gewohnt sind, mit so ernsthaften und schwerwiegen den Dingen, wie es die Gebäudesteuer ist, irgend „ein Spiel" zu treiben. 2m Uebrigen zeigen sich nach alledem also freilich nicht die besten Aussichten auf Erleichterungen

in dieser auch nach den Reden und Beschlüssen im Tiroler Landtage schließlich einfach unerschwinglichen Steuer, bezüglich welcher es sich jedoch erst zeigen muß, ob das Gebot der Noth sich nicht mächtiger erweisen wird, als der Wille eines Ministers. Der Abgeordnete von Bozen-Meran-Glurns aber wird jedenfalls seinem noch stets gehaltenen Worte gemäß auch fernerhin in der Aktion gegen die Gebäudesteuer nicht erlahmen und ebenso läßt sich vom Abg. von Zallinger mit Be stimmtheit erwarten, daß er sich dieser Aktion anschließe

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 5 von 8
Datum: 04.05.1890
Umfang: 8
in seinem Felde stehenden Bäumen einige Birnen gewachsen, jedoch nicht zur Reife gelangt, daher dieselben, als zum menschlichen Genüsse unbrauch bar, vom Besitzer behufs deren einzig möglicher Verwerthung zur Erzeugung von Branntwein zum eigenen Hausgebrauch bestimmt wurden. Da der Bauer aber früher sich nie mit Branntweinbrennen beschäftigt und daher auch eine Brennvorrichtung nicht besaß, entlehnte er einen Branntweinkessel, und wohl wissend, daß vor Beginn eines jedes maligen Brennens eine Steuer

an den Staat ge zahlt werden müsse, begab er sich persönlich am Tage vor dem Abbrennen der ersten eintägigen Maische zur k. k. Fiuanzwache »ach Lienz und machte die vorgeschriebene Anmeldung, welch' letztere dort zu Papier gebracht wurde. Der Bauer ivollte sich sodann zur Bezahlung der Steuer zum Steueramt begebe». Um dieselbe Zeit — int Mo nat Oktober 1888 — war daselbst das land schaftliche, zur Einhebung des Landeszuschlages für gebrannte, geistige Flüssigkeiten bestimmte Ge sät l s a m t errichtet

worden, und da wollte es das Mißgeschick, daß unser Jselsberger Bäuerlein in seiner Unbehilflichkeit auf seine Nachfrage statt zum k. k. Steueramt, zu diesem landschaft lichen Branntwein-Amt gewiesen wurde. Er be zahlte dort die verlangte Steuer und unbekannt mit dem Umstand, daß in neuester Zeit vom Branntweinbrenner eine doppelte Steuer, und zwar an den Staat und an das Land gezahlt werden müsse, schlug er im bestimmten Bewußtsein, seiner Verpflichtung vollkommen Genüge geleistet

zu haben, den Rückweg nach Hause ein. Am nächsten Tage wurde dann auch die erste Maische gebrannt. Nach drei Wochen war die zweite Maische znm Brennen geeignet. Der Bauer entsendete nun am Tage vor Beginn des Brennens seine Schwester mit den entsprechenden Weisungen nach Lienz. Dieselbe erstattete denn auch wieder die Anmeldung bei der k. k. Finanzwache, bezahlte aber leider auch wieder nur die Steuer beim Landes-Branntwein-Amt und ging von dort wieder nach Hause. Bei dem Tags darauf begonnenen Brennen nun wurde

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 5 von 10
Datum: 18.12.1887
Umfang: 10
Reinertrages fünf, also von fünfhundert Ertrag fünf und zwanzig Gulden Steuer festge setzt sein, sondern es hätte das erste hundert Rein ertrages fünf, das zweite fünf ein Fünftel, das dritte fünf zwei Fünftel, das vierte fünf und drei Fünftel, das fünfte Hundert fünf und vier Fünftel, das sechste sechs Perceute zu bezahlen. Während mancher Bürger mit geringen Ein nahmen die Steuer oft nur mittels Schmälerung gewisser nothwendiger oder doch zweckmäßiger Auslagen für seine Familie oder sein Geschäft

anders. Es berechnet sich der Besitzer eines Hauses in W i l t e n, das inehr einem Bauernhause gleicht, daß er von dein Zinserträge zu 460 fl. im Jahre 1892 (nach Abschlag der sogenannten EinhaltUligsperzeilte) nicht weniger als 104 fl. 42 kr. an den Staat bezahlen muß, während der Besitzer eines städ tisch gebauten Hauses in Brixen oder Bre gen z u. s. w. von 1000 st. Zins 105 st. also nur um y a fl. Steuer mehr entrichtet. Zudem bezahlt jener Hausbesitzer in Wilten, wenn er für die von ihm selbst benütztell

Wvhnbestandtheile z. B. 140 fl. eillbekanllilte, 31 st. 74 kr. an Zins steuer, während ein Hausbesitzer in Brixen un ter ähnlicher Voraussetzung 2 fl. 10 kr. Haus klassensteuer bezahlt. Die Bevölkeruugsverhält- llisse sind überhaupt derart umgewandelt, daß eine Abgrenzung des Stenerfnßes nach Ort- schaften ebensowenig haltbar bleibt, als die Be stimmung der Perzente für Einhaltung nach Orten einen verläßlichen Grund hat. Neubauten stehen mit alten gut gebauter! Häusern und mit schlechten Bauten

in einer und derselben Straßen zeile und doch müssen diese Nachbaren blos we gen des Zusammenseins innerhalb einer Orts grenze das Doppelte an Steuer entrichten von dem des dritten unmittelbaren Nachbarn, der aber zu einer andern Geineinde gehört. Das sind schreiende Mißverhältnisse. Aus den vorausgeschickten Ausführungen und Andeutungen läßt sich nun unser Abändernngs- plan eben so leicht ableiten als rechtfertigen, weßhalb lvir uns kurz darüber fassen können. Die Steuerquelle bleibt der Ertrag; die Steuergruudlage

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 9 von 10
Datum: 13.04.1889
Umfang: 10
in Innsbruck; Josef Lener, k. k. Postmeister in Seefeld; F. Lipper- heide, Privat in Brixlegg; Karl Pfurtscheller, Fabri kant iu Fulpsmes; Anton Schumacher, Handels kammer-Präsident in Innsbruck; Ludwig Schumacher, Gutsbesitzer in Hall; Franz Schüler, k. k. Postmeister in St. Anton; Joses Schüler, k. k. Postmeister in Ried; Kaspar Schneider, Brauer in Zell; Franz v. Stadler, Landtagsabgeordneter in Matrei; I. Stubmayr, k. t Postmeister in Imst. Der chrundöesttzer und die Steuer. Oft ist die traurige Lage

des Grundbesitzers, des Hauptsteuerträgers, geschildert worden, ohne daß die maßgebenden Factoren es der Mühe werth gesunden hätten, ernstlich an Abhilfe zu denken. Der Grund besitzer seufzt heute, so schreibt R. Hvsfer im „Pr. Landw." unter dem Drucke der allgemeinen landw. Krisis, der Steuer mit den riesigen Zuschlägen, dem Mangel an billigem Kredit u. s. w. Sehen wir uns vorerst die Steuer sammt Zu schlägen an, wie sich diese heute gegenüber dem Rein erträge einer Grundwirthschaft stellt, so zeigt

sich uns, daß das Reinerträgniß um ein Drittel zurück, die Abgabenleistung in derselben Zeit um ein Drittel hinauf gegangen ist. Nehmen wir nun folgendes Berhältniß an: Ein Grundbesitzer, dessen Grund einen Werth von 4000 fl. hat, hat 2000 st. Bücher- und außerbücherliche Schulden darauf, er ist daher nur Besitzer des halben Werthes, zahlt aber die Steuer sammt Zuschlägen für den ganzen Werth und die ja eigentlich mitbesitzenden Gläubiger zahlen nichts. Es liegt aus der Hand, was selbst einem Laien einleuchten muß

, daß, wenn der Ertrag einer Grund- wirthschaft durch die ohne Verschulden des Besitzers eingetretene Entwerthung der Bodenerzeugnisse und . 15 des „Overinnthaler sonstiger landwirthschaftlicher Produkte um ein Drittel reducirt wurde, er auch Anspruch auf den Nachlaß der Abgaben in demselben Verhältnisse hat. Aber um wieviel mehr drängt sich ihm die Einsicht auf, wie er dazu komme, auch von dem Steuer und Zuschläge zu zahlen, was er eigentlich nicht besitzt, da er hier von nur dem Namen nach Besitzer

zu können. Sollte denn die Aufmerksamkeit der maßgebendell Faktoren nicht auch auf diesen nagenden Wurm zu lenken sein? Sollte es nicht möglich sein, die Abgaben dieser Art in entsprechender Weise zu vermindern und durch eine gleiche, gerechte Besteuerung anderer Unter nehmungen und Grundbesitzer zu eutlasten? Wenn man beim Ausfindigmachen einer neuen Steuer oder der Erhöhung einer bestehenden selbst ein im Wege stehendes schwieriges Problem im Handumdrehen be seitigt, wenn dies den Grundbesitzer betrifft, warum

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 29.03.1890
Umfang: 12
gegen daS prinzipielle Moment folgende Bemerkung erlauben: Wenn es wahr wäre, daß eine Berücksichtigung der Leerstehungen dem Prinzipe der Hausklassen- steuer fremd wäre, so beruhte diese Steuer doch unbestritten auf einem fehlerhaften, auf einem unbilligen Prinzipe und dann märe er eben die Aufgabe der Gesetzgebung ein solches Steuergesetz nicht zu konsrrviren, sondern zu reformiren. Es ist aber gar nicht richtig, daß die HauSklassen- stcuer ihrer Idee nach keine ErtragS-, sondern eine rohe Objcktstener

man sich dazu entschloß, die Zahl der WohnungSbcstandtheile bei der Klassifikation zu grunde zu legen.' Also der NutzungSwerth, der Zinsertrag, sollte nach der ratio legis die Grundlage für die Besteuerung auf dem Lande, auch bei der Klassensteuer bilden, und daraus folgt, daß in den Fällen, in welchen ein solcher vorhanden ist, auch d e Steuer demselben angepaßt werden muß, und daß, wenn ein Ertrag überhaupt fehlt, auch die Steuer zu entfallen hat. Die Schwierigkeiten der Kontrole gebe ich zu. aber ich glaube

derselben, welche durch längere Zeit. zum Beispiel ein Vierteljahr leerstehen» Steuerbefreiung genießen sollen, zumal diese Steuer gerade die im Niedergänge begriffenen Orte trifft. Wo die Gerechtigkeit etwas gebie terisch erheischt, darf die Schwierigkeit der Kon trole nicht in die Wagschale fallen. Auf diese Aenderung des § 5 und auf diese unbedeutende Berücksichtigung der Leerstehungen beschränken sich sohin die Erleichterungen, welche wir zu erreichen imstande sein werden. ES ist das bei der Mühe

, welche man eS sich kosten ließ und bei den Anstrengungen, die man machte, die maßgebenden Kre se für diese Sache zu intereffiren, ein kleiner, ein sehr bescheidener Erfolg, der, wie billig, auch allen Ländern zu gute komm'. Unberücksichtigt blieb unsere Forde rung, daß bei Gebäuden, welche zwar unter einem Dache sind. aber im physisch getheilten Eigenthume verschiedener Personen stehen, die Steuer für jede derselben nach den ihnen eigen thümlichen Wohnräumen berechnet werden solle. Nun kommen die Fälle des physisch

getheilten HauSeigenihumS gerade in den ärmsten Lander- theilen, namentlich in meinem Wahlkreise, im Oberinnthal. in Vinstgau und insbesondere in Wälschtirol sehr häufig vor. ES ist erklärlich, daß derartige Gebäude nicht selten eine unge wöhnliche Zahl von Wohnräumen ausweisen und deshalb einer bedeutend höheren Steuer unter liegen, obwohl gerade ihre Eigenthümer wegen ihrer Armuth eine besonders schonende Behand lung verdienen. Unberücksichtigt blieb auch der Antrag auf eine Ermäßigung der Steuer

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.12.1889
Umfang: 6
Wachparade kün digte der Verwalter der Staatsschätze eine Reform der direkten Steuern, insbesondere aber die Ein führung der progressiven. Personal-Einkommensteuer an. Es ist dies eine Steuer, deren Prinzip darin liegt, die größten Einkommen am höchsten zu besteuern. Wir sehen, aufrichtig gesagt, diesen Uebungen mit der Steuerschraube mit recht mißtrauischen Blicken zu, es mag wohl schon vorgekommen sein, daß eine Steuer- gerechter vertheilt wurde, in der Regel aber bestand die Gerechtigkeit

in einer Mehrleistung aller Steuer träger, geringer aber wurde die Steuer nie. Beson ders großen Kummer braucht jedoch diese Vorlage deu Steuerträgern nicht zu machen, denn würden auch die Parteiverhältnisse in unserem Abgeordneten hanse viel weniger trostlose sein, das Haus hat sein kräftiges Mannesälter überschritten und geht 1891 seiner natürlichen Auflösmw entgegen, dürfte also kaum die nöthige Kraft u. ' finden, sich mit weittragenden Plänen zu bes Es haben auch leider di- kein Nach lassen der Steuerschraube

-Verbrauch eine empfindlichere Steuer entrichtet, als in manchem Steuerbogen der R ichen enthalten ist, wir würden diese Neuerung mit Freude begrüßen, von einem Ministerium jedoch, dessen Hauptstütze meistens Kavaliere sind, läßt sich derartiges nicht erwarten. Wie sollen diese hochgeborenen Herren ein Herz für beit kleinen Mann haben, die ihn am liebsten beugen möchten, beugen in den alten Unter- thancnverband, damit er ihnen dienstar sei, sein Leben lang. Außerdem meldet der Telegraph über die Rede

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 2 von 8
Datum: 04.03.1888
Umfang: 8
Beifalles zu erfreuen hatte. Herr Bednarz wird dabei als Szupan auftreten, es soll dieß eine seiner besten Leistungen sein. Es findet nach dem „Zigeunerbaron" in dieser Saison nur noch eine Operrettenvor- stellung statt. (Hundesteuer.) Wir erhalten von einem hefigen Bürger folgende Einsendung: „Dem Vernehmen nach soll in Bälde die Erhöhung der Hunde steuer von 5 fl. — auf 10 fl. — beantragt werden; grundsätzlich ließe sich nun gegen diese sowohl als gegen verschiedene andere Luxussteuern

nicht viel einwenden, aber wer zählt alle die Köter, die steuerfrei aus den Nachbargemeinden tagtäglich in die Stadt kommen, und sich hier patzig machen, als ob sie das größte Recht dazu hätten! Dafür sollte dann eben auch gesorgt werden, daß diese Hunde bei Eintritt in die Stadt einer Steuer unterworfen werden. Hiesige Hundebesitzer, welche eine Villa oder dgl. in Gries, Rentsch oder wo immer besitzen, zahlnr keine Hundesteuer, weil angeblich der Hund zur Nachbargemeinde gehört. In andern Städten

werden selbst zeitweilig sich aufhaltende Fremde, wenn im Besitze von Hunden, mit einer Steuer während ihres zeitweiligen Aufenthaltes in der Stadt belegt, demnach könnten hier doch auch wenigstens solche Hunde, welche durch die Hälfte ihres Daseins oder noch länger die Annehmlichkeiten des Stadtlebens genießen, einer Steuer unter worfen werden." —l. (Sladtthkater inBozen.) Die Operette, .Giros lö- Giro fl»/ gefiel am Sonntag sehr gut, besonders die Herren Sieder und Bednarz als MaraSquin und Mourzouk ver- bienten

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