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Der Burggräfler
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Seite 9 von 14
Datum: 05.04.1890
Umfang: 14
. Ist die Stadtgemeinde Meran gesetzlich berechtiget, den städtischen Zuschlag zur ära rischen Merzehrungssteuer auch dann nach dem allgemeinen Stenertarife einzuheben, wenn die ärarische Steuer von den verzetz- rungssteuerpjlichtigen Narteie» im Wege der Abfindung entrichtet wird! Um diese Frage zu beantworten» muß man sich zuerst darüber Klarheit verschaffen, was unter Abfindung zu verstehen ist und wie der Begriff des städtischen Zuschlages zur ärarischen Steuer drfinirt werden muß. Um diese nothwendige Klarheit

die über die »Einhebung der tarifmäßigen Gebühr »vorgeschriebenen Bestimmungen außer »Wirksamkeit.' Diese Bestimmung ist zu deutlich, um mißver standen zu werden; sie sagt, mit kurzen Worten wiederholt: Die Steuergrundlage ist der Tarif; wollen sich aber die steuerpflichtigen Parteien den mit der tarifarischen Besteuerung verbundenen lä stigen Kontrolmaßnahmen entziehen, so steht es ihnen frei, sich mit der Finanzverwaltung über die Höhe der Steuer von Jahr zu Jahr abzufinden; kommt eine solche Abfindung zu Stande

GewerbSunternehmer sich über die Höhe der Steuer mit der Finanzverwaltung absinvet uns die vereinbarte Steuersmnme unter sich repartirr. Weil es aber überall Kceuzköpfe gibt, die absolut nicht mitthun wollen, so gestattet das Gesetz die Adfindung auch dann, wenn sich eine Mehrheit der Steuerpflichtigen bereit findet, die ganze Steuer solidarisch zu entrichten. So dürfte es geiommen fein, daß im Jahre 1888 nur zehn fleischsteuerpflichtige Unlernehm r einen Abfindungsvertrag mit der Iinanzverwaltnu

g für den Steuerbezirk Meran, Obermais und Un termais abgeschlossen habe» Da diese zehn Metz ger an das Aerar die ganze Steuer von 4035 fl. per Jahr entrichten müssen, welche das k. k. Aerar dem Iteuerbezirke Meran-Mais auferlegt hat, so ist eS ganz gewiß rrcht u»d billig, daß die Finanzverwaltung denselben das Recht ertheilt, sich an denjenigen zu regressirc», für welche sie die Steuer vorgeschossen habe». Ein solcher Regreß wäre nur dann gegenstandslos, wenn es möglich wäre, im Wege eines freiwilligen

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 23.02.1888
Umfang: 14
- eingibzllcht, und dieser Antrag Ägründung dchelben enthalten die »utik jnzer Abgeordneten, welche um der Schulgts .tz-Novelle die Gebäude führt in eingehender Weife aus, wie die Haus clasiensteuer, als die Steuer deS flachen Landes, gerade m Tirol eine schwer zu ertragende Mehr belastung durch die Art ihrer Veranlagung bilde, die den Verhältnissen des Tiroler Wohn- und Wirtschaftsgebäudes nicht entspricht. Abz. Dr. Angerer: Die Gebaudesteuer ist eine österreichische Eigenthümlichkeit

, weil sie in dieser Härte und, in dieser Höhe sonst nirgends vorkommt. Sie ist eire Steuer auf die Cultur und darum fiaatS- und volksfeindlich^ Man wirft zwar den Tirolern vor; daß ihre klerikalen Abgeordneten bei der seinerzeitigen Abstimmung über, die Gebäude« steuer den AuSfchlag gegeben haben; aber es wäre doch ungerecht, das Volk von Tirol wegen der dereinstigen Abstimmung feiner Vertreter zu bestrafen. Damals stimmten diese Herren nicht auS Vorliebe für die Gebäudesteuer, son dern sie stimmten aus Liebe

zur Regierung. d'Nommen haben. Der Antrag der Ab Aüthreln, Zallinaer, Wil, , «ngerer m d C, avi stellt sich! (So ist eS! links.) Denn ihr einziges Ziel, die susnahmzgks'tz für Tirol dar. Es reiht «'beschränkte Herrschaft über die Schule, können am Ruder ist: denn wir haben während de? letzte-, acht Jahre die Erfahrung gemacht daß es sehr leicht ist, neue Steuergesetze zu schaffen, aber sehr schwer, bestehende ungerechte Steuer gesetze abzuschaffen. (Bravo! Bravo! links.) . Abg. Dr. R. v. Wildauer legt

, der oft bis 20 Grad Reaumur betrage,, zudem müsse er bemerkm, daß aaf keine Stadt der Betrag von 26^/z Percent in so unvorbereiteter Weise gelegt wurde, wie auf Innsbruck; alle anderen Städte seien doch wenigstens schrittweise auf diese Steuer vorbe- . . . morden. ^ Der Zweck des gegenwärtigen . i— ^^' sie nur unter'einer btsreundeten ^e^^nger.^ sei, dasjenige ^Aöuholen,w -^-Hauptstadt I. nsdruck unter j^.e Stadte ^^. jst es! Bravo! ltnkS.) Ttrol zah ^ Schaffung des Gebaudesteuer - Gesetzes ^chm

der Abzug für Erkaltungs und jgeainn der BersöhnungS - ^ra an > - - Äwiiz.Kosten statt mit 15 mit 30. /o-ö ^ ^virecten Steuern 3,82V,000 fl.. nicht z h l vird, und es setzt für vie kleineren i ^ Millionen. Ewe solche Steuer ^kann ^!che in Tirol der HauszwSsteuer untkr-l ^ ^ vie Dauer nicht «tragen, daS lnm h-l. Steuersatz derselben von 15 auf, ..^enSwerthe Industrie und kewen Großgrund ^ i»ab. Roch weiter gehend« Begunsti-'. ^ ein Land, wo eS ? i Ansv 'ruch erheben. Redner bittet daS Haus, sem

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Volksblatt
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Seite 2 von 12
Datum: 23.12.1885
Umfang: 12
: 1. Vom 1. Jänner 1883 an auf 3 Jahre von der Hauszins steuer eine Abgabe zu erheben. 2. Dieselbe im Betrage von 1 kr. bis 5 kr. von jedem Gulden des amtlich festgesetzten Gebäude-Zins-Erträgnisses zu bemessen und einzuheben. 3) Die Zahlung der Zinskreuzer habe zu gleich mit dem Miethzinse an den Hausbesitzer und von diesem an die städtische Steuerkasse zu erfolgen. Die Haftung trägt der Hausbescher, jedoch ohne gesetzliches Pfandrecht auf das hauszinssteuerpflichtige Reale und hat derselbe Regreß

an die Parthei. 4. Ausgenommen sind Wohnräume, welche nur zeitlich von der Hauszins steuer befreit sind. 5. Die Durchführung dieser Be stimmungen werden der Stadtgemeinde Innsbruck über lassen, ebenso die Befreiungen von der Entrichtung der Zinskreuzer in einzelnen Fällen. Nachdem die Stadt Innsbruck aus diese Einnahmen zur Deckung ihres Haushaltes auch in Zukunft angewiesen ist, so hat die selbe in der Gemeinderaths - Versammlung vom 10. Dezember ds. Js. beschlossen und zwar mit zweidrittel Majorität

festgestellten Gebäude-Zinserträgnisses bewilliget. Außerdem wurden noch zur Deckung des Haushaltes 14'/o Zuschläge zur vorbenannten Steuer eingehoben, deren Erträgniß im Jahre 1883 2689 st., im Jahre 1884 2850 fl. ausmachte. Nun will man diese 14'/^ Zuschläge fallen lassen, und dafür die Zinskreuzer von 3 auf 4 Kreuzer erhöhen. Hiedurch werde die Gebahrung vereinfacht. In der Gemeinderaths-Sitzung vom 5. März ds. Js. wurden nun mit zwei Drittel Majorität diese Beschlüsse gefaßt und das Gesuch um Genehmigung

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 22.03.1890
Umfang: 14
habe, geringer besteuert sei als in einem Jahre, wo es ihm nicht gelingt, einen Miethzins zu erzielen. Eine große Ungerechtigkeit liege in der willkürlichen Aufstellung einer Grenze für die Steuerfreiheit bei neun Wohn räumen. Was für die Hauszinssteuer gerecht sei, müsse anch für die HauSclassensteuer billig sein; wenn in einem.Hause in einer hauszinsstenerpslichtigen Stadt ein ganzes Stockwerk leer stehe, so werde die Steuer abgeschrieben; bei der HauSclassensteuer in den hauSclassenstcuerpflichtigen Orten

geschehe dies im gleichen Falle nicht. Es liege darin eine große Un gleichheit, eine schwere Ungerechtigkeit. Es sei eine Ungerechtigkeit, von den nicht vermietheten Theilen eines Hauses die HauSclassensteuer, von den ver mietheten die Hauszinssteuer einzuheben. Und wenn man bei einen» ganz unvermietheten Hanse die ganze HauSclassensteuer abschreibe, so sei eS doch nur eine Forderung der Logik, dass man bei theilweiser Ver- miethung die Steuer für die nicht vermietheten Theile gleichfalls abschreibe

er vor der Erledigung des Art. II die in demselben ent haltenen sechs Paragraphe zur DiScussion gelangen lasse. Bei Z 1 (Termin der Steuerabschreibung), klagt Abg. Dr. Krön awetter darüber, dass die Begünstigungen des vorliegenden Gesetzes nur für die HauSclassensteuer und nicht auch für die HauSzinS- steuer gelten sollen. Die ZZ 1, 2, 3 und 4 werden sodann ohne weitere Debatte angenommen. Bei K 5 (Localerhebungen) wünscht Abg. Türk, dass die Vor theile, welche den Tirolern für ihre Curorte in Aus sicht gestellt

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 06.12.1880
Umfang: 8
werden sie aber nur 12.464,528 sl., somit um 1.334,947 fl. weniger, entrichten. In Perzenten des Nettozinses betrug die Leistung an den Staatsschatz bisher 26^3 künftig aber wird sie nur 24°/o, somit um 22/,°/o weniger, betragen. Wenn nun auch durch die neue Steuer vorlage im Ganzen genommen ein Mehrertrag der gesammten Gebäudcstcuer im Betrage von 2.205,093 Gulden erzielt werden will, so soll und wird dies lediglich durch Einbeziehung solcher höchst bedeuten der Gebiete und Orte in die gleichmäßig abgestufte ! Besteuerung

geschehen, welche derselben bisher durch - geradezu gemeinschädlichs Privilegien entrückt waren. ! Ein derartiges Ziel erscheint aber nicht nur durch die allgemeine Finanzlage des Reiches, sondern in noch höherem Grade durch das Prinzip der Gleich mäßigkeit der Besteuerung, beziehungsweise der Steuer reform, mehr als gerechtfertigt., ! Unser Wiener Korrespondent schreibt unterm ' 3. ds.: „Eine jener Fragen, welche die Volksvertreter ! gegenwärtig am meisten beschäftigen, ist unstreitig die k Grundsteuer

der Abgeordneten aus Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark stattfinden soll. Der Abgeordnete Baron Doblhoff gedenkt für einen der nächsten Tage die dem Klub der Liberalen und dem Fortschrittsklub angehörenden Mitglieder des Steuer-Ausschusses zu einer Konferenz einzuladen, in der unter Ande-em darüber diskutirt werden soll, ob es nicht zweckmäßig wäre, alle die Grundsteuer-Angelegenheit betreffenden Resolutionen und Petitionen einem eigenen Ausschusse zuzuweisen.' Das ungarische Budget ist endgiltig

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Volksblatt
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Seite 2 von 6
Datum: 29.09.1883
Umfang: 6
zu verdanken. Unter Denen also, der» Namen in damaliger Zeit wie die Sterne leuch teten und auch i» aller Zukanst leuchte« werde», ver dient Papst Jnnocenz XI. zuerst ge»a««t zu werde».' Die Adresse trägt 33 Unterschrift». : Die vom tirolische» La»dtage beschlossene» La»deS«mlage» für 1884, u»d zwar 24°/, zu den direkte» Steuer» für de» LandeSfond, u»d 5°/, für den VrundentlastungSfond erhielte» die kaiserliche Genehmigung; deßgleiche» wurde der LandtagSbeschluß sanktionirt, »ach welchem bei Be«essu

»g der vorge- »a»nt» Landetumlagen bezüglich der HauSzinSsteuer im Jahre 1884 in Innsbruck und Wüten nur die Hälfte, in den übrigen Städte» und Orte» zwei Dritt theile der ermittelte» Jahresschuldigkeit der HauSzinS steuer als Gru»dlage zu nehme» ist. I« den letzte» Tag» sand in Wie» ei» gemein samer Minifterrath statt, der sich mit der Feststellung deS gemeinsamen Voranschlages beschäftigte. Wie ver lautet, soll daS Ocdinariu« für die Erfordernisse deS zerronnen; wir sollte» nnS nenerdingS mit de« nassen

auS den schönen Worte», mit denen man sich entgegenzukomme« versprach, schöne Thaten würden. In Belgien war bisher, wie in anderer Herren Ländern, die Steuerleistung der Maßstab für daS Wahlrecht. DaS neue Gesetz hat nun eine Abänderung getrvff-n. Wer bisher noch nicht i» die Wählerliste eingetragen war, und jetzt (infolge erhöhter Steuer leistung?) hineinkommen will, muß vorher eine Prüfung bestehen über 40 Fragen auS Lesen, Schreibe», Rech ne», Maß und G-wicht, auS der vaterländische» Ge schichte

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