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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 07.04.1886
Umfang: 8
„Finanzministerium', Titel 1 „Central- leitung' zur Berathung. Abg. St räche klagt über das rücksichtslose Arbeiten der Steuerschraube und über das harte Vorgehen der Steuer-Jnspectoren, deren Willkür, namentlich bei der Eintreibung der Einkommen- und Erwerbsteuer, Thür und Thor ge öffnet sei. Auf die Nothlage der Gewerbetreibenden, auf Geschäftsstockungen und dgl. werde bei Eintrei bung der Steuer gar keine Rücksicht genommen. Auch die Handhabung des Gebürengesetzes weise zahl reiche Uebelstände auf. Namentlich

- und Einkommensteuer, auf Reorganisation der Finanzwache, Revision der Zoll- und Monopolordnung, Aufhebung des Gefällsstraf- gesetzes und Unterstellung des Schmuggels wie der Gesällsübertretung überhaupt unter das allgemeine Strakaesed ausaebt und binreicsiend nnt^rstükt wird Abg. Dr. Heilsberg erklärt es als Pflicht der Re gierung, nicht bloß die Rolle des Steuer-Einnehmers, zu spielen, sondern auf die Wünsche der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Wo sich Ansätze im wirtschaft lichen Leben zeigen, komme der Fiscus

Abg. Pohnert über die ungleiche Vertheilung der Steuern und führt als Beleg hiefür den Bezirk Teplitz an, der viel schwerer belastet sei, als die Nachbarbezirke. Die Steuer werde dort immer höher, während der Erwerb abnehme. Er sieht in dieser Steuersteigerung nur das Bestreben der Steuer-Jn spectoren, die Steuer-Erträgnisse auf jede Weise zu steigern. Er bittet den Finanzminister, diese Ver hältnisse zu prüfen und Abhilfe zu schaffen. Abg. Krön aWetter klagt über die Strenge

eine Resolution wegen Aufhebung der Ver ordnung betreffend die Titularstellen bei den Steuer- ämtern. Ministerialrath Hub er dankt für das warme Interesse, welches den so viel geplagten Steuer- beamten hier entgegengebracht wird und führt aus, dass durch die Schaffuug von drei Classen von Steuer- Smtern dem vom Vorredner ausgesprochenen Wunsche Rechnung getragen werde. Titel 6 wird angenom men, ebenso 7 : „Finanzproeuraturen.' Zu Titel 8 „Zollverwaltung' bespricht Abg. Siegl die seit vorigem Jahre

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Der Burggräfler
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Seite 14 von 16
Datum: 13.04.1889
Umfang: 16
Klasicnsteuer aber beträgt 125 fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 138 in Schivaz hat 49 Wohiiränme, davon sind 26 vcrniiethet für 682 fl., rechnen ivir fiir die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, ivie für die vcrniiethetcn — ich muß aber bemerken, daß int vorigen Jahre elf Wvhnräumc vollständig leer standen —, so hätte» ivir eine» Ge- iammtzins von 136s fl. Hiefür würde die ZinS- steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl., die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen

. Viele der Gebäude sieht man in einem sehr ärm- Spuren des großen Brandes vom Jahre 1609. Die Verannung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte.' Und nun, meine Herren, wundern Sie sich nicht, wenn in solchen Orten und weitn im ganzen Lande eine Stimme des Unmuthes, eine Sttmme der Erbit- tenmg darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheten Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls in florirenden

- räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl. Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem fatirten Zins den Parifikations zins fiir sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn- räumc mit 130 st. So beträgt von 784 fl. die Zins- steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus dir. 20 in Sterzing mit eitlem Zins erträge von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100 fl., das sind 41 Prozent

Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der ttrolische Landtag seit 6 Jahren petittonirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein ivird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überivälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen, daß dies nicht der Fall

sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung widerstreiten, eine gegenwärttge Steuer zu rechtferti gen nnt einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich ivähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg. Das ist auch ein so armes Nest

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 22.04.1882
Umfang: 12
den; von diesen letzteren haben jedoch die nicht mehr als drei Wohnbestandtheile enthaltenden und einer der drei untersten Classen des Haus classensteuer - Tarifes eingereihten Gebäude, welche von dem Eigenthümer bewohnt und nur zum Theile vermiethet sind, in der Hausclassen steuer zu verbleiben. Z 2. Der Ausspruch der Steuerbehörde erster Instanz in Bezug auf die Heranziehung eines Ortes zur Hauszinssteuer ist der betreffenden Gemeinde- jedem einzelnen Hausbesitzer, sondern auch der Ge meindevertretung der Nl'curs

von Triest im Territorium gelegenen Gebäude hat zu entfallen. Z 4. Von den nach Z 1 zinssteuerpflichtigeu Ge bäuden, insofern dieselben bisher der Haus.lassen- steuer unterlagen, ist diese Steuer für die Dauer der HauSziussteuerpslicht nicht mehr einzuheben. Z 5. Die Veranlagung der HauszinSsteuer erfolgt bezüglich der sämmtlichen nach Z 1 in dieselbe ein bezogenen Orte und Gebäude in Gemäßheit der für die Veranlagung der HauszinLsteuer bestehenden Ge setze und der im Einklänge mit dnr Gesetzen stehen

anzusehen, Bruttnzinsertrage die auf die Erhaltung des Ge bäudes gesetzlich zugestandenen Percente und bei ganz hauszinssteuerfreieu Gebäuo<u überdi.s noch die er weislich im Steuerjahre fallig werde, den Zinsen von den auf dem steuerpflichtigen Objecte versicherten Capitalien in Abzug bringt. In allen übrigen Beziehungen wird diese Steuer der Hauszinssteuer gleichgestellt. s 3. Das Ausmaß der Steuergebür von den nach der Anzahl der Wohnbestandtheile zu besteuern den Gebäuden (Hausclassensteuer-Objecte

) wird für sämmtliche im Neichsrathe vertretenen Königreiche und Länder durch den beigefügten Tarif L fest gesetzt. H 9. Tie Einreihung der nach Z 8 steuerpflich tigen Gebäude in die Tarissclassen wird von der Steuerbehörde erster Instanz auf G'und des Haus- classensteuer-Katasteis mit Rücksichtnahme auf die in demselben ausgewiesene Anzahl der Wohnbestand theile (Z 22 des kaiserl. Patentes vom 23. Februar 1320), die Einweihung der Gebäude in Tirol und Vorarlberg in Gemäßheit der für die Hausclassen- steuer

-.UZu- und Umbauten in Dalmatien. Salzburg, Tirol uud Vorarlberg, welche bis zum Schlüsse des Jahres 1831 vollendet und benützbar gemacht wurden. Alle Gebäude, die vom Beginne des Jahres 1332 in den genannten Ländern um-, zu- oder neugebaut iverdcn, haben nach Vollendung der gesetzlich be willigten Steuersreijalire (R.-G -Bl. Nr. 39 vom Jahre 1330) nach dem Tarife v den voll:» Steuer satz zu entrichten. Z 12. Der mit dem kaiserl. Patente vom 10. Ok tober 1349 (Punkt 5, N.^G.-Bl. Nr. 412) angeord

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 18.08.1884
Umfang: 4
beschlossene und nunmehr mit Erlaß vom 4. August von der Statthalterei genehmigte Einfüh rung einer neuen Steuer, einer von den Fremden, welche sich vier Wochen im Kurorte aufhalten, fortan zu erhebenden Musik taxe. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen zur Verstärkung unserer Curca- pelle vorläufig um 6 Musiker verwendet werden. Eine solche stärkere Besetzung der Capelle ist längst als noth wendig erkannt worden und diese Nothwendigkeil wird gewiß von keinem Einsichtsvollen geleugnet

werden; ob aber das in Anwendung gebrachte Mittel, die Einfüh rung einer neuen Steuer, auch sich so allgemeinen Beifalls erfreuen wird, das steht sehr zu bezweifeln. Einmal ist es stets eine höchst bedenkliche Sache um eine neue Steuer und daher sollten sich diejenigen, die ein so gefährliches Mittel vorschlagen, zehnmal beden ken, ehe sie dazu schreiten. Es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wurde, das; d!e Curgäste mit Freuden diese neue Steuer zahlen werden; dagegen spricht schon die allgemeine Erfahrung, wonach

kein Mensch gern Steuer zahlt und dann die Beobachtung, die Jeder, der mit der Sache zu thun gehabt, auch in un serem Curorte hat machen können, daß die Curgäste die Curabgabe niemals gern zahlen, wenn sie auch sonst über andere Ausgaben, die ihr Aufenthalt ihnen hier auferlegt, im Allgemeinen keine Klage erheben. Daß sie also durch diese neue Abgabe erfreut werden sollten, ist nicht anzunehmen, wohl aber werden die äl teren Gäste ihr Staunen und Mißfallen über dieselbe nicht zurückhalten nud

, daß sich dieser Schritt wohl hätte vermeiden, und die nothwendige Vermehrung der Cureapelle doch hätte erreichen lassen, wenn man nur Lust und Muth gehabt, an anderen Ausgaben unseres Curetats zu sparen und dergleichen war nicht schwer aufzufinden. Doch was nutzt heute noch ein derartiger Nachweis gegen die feststehende Thatsache der neuen Steuer? Zu bewun dern ist dabei nur die Leichtigkeit, mit der die vorge setzte Behörde auf diesen Antrag eingegangen ist. Nun mehr darf man nur begierig sein auf die Wirkung

aber war man unzufrieden mit der Wahl der Musikstücke und mit den vielen Wiederholungen der Programmnum mern. Wird das nun anders werden? Werden wir einelbessere Auswahl und mehr Abwechslung im Pro gramm bekommen, oder wird bloß die Harmonie und die Dynami. des Klanges eine stärkere sein und im Uebrigen Alles beim Alten bleiben? Dann freilich, wäre die neue Steuer nicht blos lästig, sondern auch überflüssig. Die nächste Saison wird ja darüber Auf klärung geben. ^Von einer jedenfalls erfreulichen neuen Schöpfung

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 31.07.1883
Umfang: 6
die volle Steuer hievon im Jahre 1393 nur mit .... 1.033.518 Gulden, sohin mit einem um 216.482 Gulden ge ringeren Betrage als im stenographischen Protokolle behauptet wird, zur Vorschreibung kommen. Dabei sei bemerkt, dass unter der obigen Steuersumme von 1.033,513 Gulden auch die Steuer von jenen Grund stücken einbezogen ist, welche bis zum Jahre 1830 gänzlich steuersrei waren und größtentheils in Wei den. Alpen und Wäldern bestehen, welche nach dem Gesetze vom 7. Juni 1831 vom Jahre 1333 ange fangen

derart in die Besteuerung fallen, dass im Jahre 1883 im L-ihre 1834 s. w. und erst im Jahre 1893 die ganze Steuer zu entrichten ist. 2. Die im stenographiscken Protokolle vorkom menden Steuerziffern vom Jahre 1373 u. zw.: an Grund- und Gebäudesteuer 777.472, an Erwerb steuer 73.725, an Einlommensteuer 118.152 fl., zu sammen 969.349 Gulven sind unrichtig, indem für das vorbezeichnete Jahr an Grund- und Gebäude- sieuer beziehungsweise an der damals mit der Grund steuer vereint eingehobenen Häusersteuer

971.376, an Erwerbsteuer 143.750. an Einkommensteuer 222.149 Gulden, zusammen 1.342,775 Gulden vorgeschrieben war. 3. Zur Widerlegung der mit den Thatsachen im vollsten Widerspruch stehenden Behauptung, dass das Land Galizien, welches srüher an Hausclassen steuer 1.800,000 Gulden gezahlt hat, gegenwärtig 800.000 fl. zahle, und sonach durch das neue Ge- bäudesteuer-Ges-tz erleichtert worden sei, diene Nach stehendes: In Galizien betrug im Jahre 133 l, also vor der Wirksamkeit des Gesetzes vom 9. Febr

an der Haüsclassensteuer ist im Jahre 1832 wohl hinter jener für das Jahr 1331 zurückgebl-eben, was darin seinen Grund hat dass von den nach H 1 des Gesetzes vom 9. Febr. 1332 zinssteuei Pflichtigen Gebäuden, insosern diese bisher der Hausclassensteuer unterlagen, diese Steuer für die Dauer der Hau-zinsfteuerpflicht nicht einge hoben wird. Im ganzen überragt die Vorschreibung an der Gebäudesteuer in Galizien für das J^hr 1332 jene für das Jahr 1331 und es erscheint sonach die Behauptung über eine durch das neue

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 25.02.1888
Umfang: 8
zu Gunsten des Antrages gesprochen, der sodann behufs schleuniger Berichterstattung dem Steuer- Ausschusse zugewiesen wurde. Da es uns (wohl vorläufig) unmöglich ist, die lange Begründungsrede des Abg. Dr. Kathrein zu repro- duciren, so beschränken wir uns darauf, das Referat der „Salzb. Chronik' in unser Blatt herüberzunehmen, mit einigen Ergänzungen. Abg. Dr. Kathrein erklärt, daß der Antrag be stimmt sei, die größten Härten des Gesetzes, Welche nicht bloß Tirol, sondern auch die anderen Alpenländer

tief empfinden, abzuschwächen. In den Petitionen der Ge meinden Tirols werde über die Gebäudesteuer in den bittersten Worten Klage geführt; es fei daher begreif lich, daß die Abgeordneten Tirols endlich verlangen, daß man auf die wirthschaftlichen Verhältnisse des Landes Tirol Rücksicht nehme und die Härten dieser Steuer beseitige. Je näher jener Zeitpunkt heranrücke, in welchem das Uebergangsstadium aufhören werde, desto drückender gestalte sich diese Steuer, zumal Tirol durch die Grund steuer

hin, daß er bei der Be rathung des Gebäudesteuergesetzes im Jahre 1881 die Folgen desselben vorausgesagt habe. Jede Sünde räche sich auf Erden, und so werden heute von jenen Herren Klagen gegen das Gesetz erhoben, welche damals für dasselbe gestimmt haben. Diese Steuer sei viel zu hoch bemessen, denn sie stelle sich um 7 bis 10°/„ höher als in anderen Ländern und nehme auf den wirklichen Er trag keine Rücksicht. Zudem fei die Art und Weise, wie die Steuer veranschlagt und eingehoben werde, nicht zubilligen, insbesondere

die vielfachen Kontrolen und zahlreichen Strafen. Dr. Meng er stimmt mit allen Vorrednern darin überein, daß die Gebäudesteuer die lästigste, ungerechteste und schädlichste sei. Er glaube aber, daß eine Reform der Gebäudesteuer überhaupt nothwendig erscheine, da nicht nur Tirol, Salzburg und Kärnten, sondern auch alle anderen Kronländer mehr oder weniger unter dieser Steuer zu leiden hätten. Nach mehreren thatsächlichen Berichtigungen wird der Antrag dem Steuerausschusse zur Vorberathung

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 07.03.1890
Umfang: 4
scheu Fleischtarife, welchen Zuschlag die Stadt« «emeinde seit einer Reihe von Jahren eintrieb; derselbe betrügt nicht weniger als ISO Perzent uod sicherte dem stadtmagistrate eine sehr be trächtliche jährliche Einnahme. Die Fleischhauer weigerte« sich nuu seit Beginn des heurigen Zahres, diese schwere und zugleich auch ungerechte Zuschlag-Steuer zu entrichten, mit der Begründung, daß sie gesetzlicher Weise diese Zuschläge nicht nach dem ärarischen Verzehrungssteuer-Tarif im Regiewege

Steuereinhebung verfügte, später jedoch über Ansuchen der Stadtgemeinde Meran die einstweilige Sistirung wieder aufhob. Dem Gesuche der Fleischhauer an die Stadtgemeinde, eL möge ihnen die Zahlung der Steuer bis zur Austragung des Streites erlassen werden, oder es solle um ein Betrag eingehobcn werden, welcher der Höhe des Zuschlages zur Abfindungssumme gleiüikäme, wurde keine Folge gegeben. Im Gegentheile; es wurde der Magistrat noch beauf tragt. die Steuern, welche die Fleischhauer nichl freiwillig

Boden. Der Stadt Magistrat beruft sich auf den Verzehrurnssteuer- Tarif, welcher für die Eindebunq der Gemeinde« zuichlage maßgebend sei, jedoch sicher mit Umechl, weil der Stadtgemeinde Meran keineswegs da-5 Recht eingeräumt wurde, eine Austage von 150 Perzent zum Verzehr ungssteuer-Tarif eiu^uheben, sondern vielmehr einen 15>1 perzeimgen Zuschlag zur äraris ien Ver,ehrungssteuer. Es verwechsetl s^mit der StadimaMrat den Stcuertaris m'l dei Steuer. Die bisherige, von den Fleischliaueni

von der ärarischen Verzehrungssteuer frei ist. Wo es aber keine Staaissteuer gibt, da existirt auch niemals ein Gemeindezuschlag. Es ist weiter unrichtig, daß die Stadt, wie die „Meraner Ztg/ in der Nummer vonl 31. Jänner d. Js. berichtet, die Steuerzu- schlüge unter den gleichen Verhältnissen, wie sie jetzt bestehen, seit ungefähr 30 Jahren erhebt. Denn es ist bekannt, daß bis zum Jahre 1873 das Aerar die Verzehrungssteuer verpachtete «od daß das System der Abfindung mit den Steuer Pflichtigen erst seit

(7) 757 fl., Tilchler, Drechsler, Zimmerleute (34) 894 fl., Schlosser uud Schmiede (11) S9S fl. Spängler und Glaser (5) 39S fl., Galauteriehäadler (15) 696 fl. AuS deu obigen Ziffern erhellt zur genüge, welche harte Steuer last die wenigen Fleischhauer uad Strutzer von Meran, welche ohnehin einen harten Kampf mit der auswärtigen Konkurrenz von Nahe und Fern zu bestehen haben, tragen müssen. Darum muß auch deu klar und billig Denkenden die Beschwerde dieses Gewerbestaudes uad die Weigerung des selben

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Brixener Chronik
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Seite 10 von 12
Datum: 12.04.1889
Umfang: 12
von 62 sl. 37 kr.; die definitive Klassensteuer aber beträgt 12S fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 133 in Schwaz hat 49 Wohnräume, davon sind 26 vermiethet-für 682 fl., rechnen wir für die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, wie für die vermieteten — ich muß aber bemerken, daß im vorigen Jahre elf Wohnräume vollständig leer standen —, so hätten wir einen Ge- sammtzins von 1364 fl. Hiefür würde die Zins steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl., die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen

man in einem wchnt, andere unausgchaut, verrathen die Mbseligm Spuren des großen Brandes vom Jahre 1309. Die Verarmung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte.' Und nun, meine Herren, wundern «sie sich mcyr, wenn in solchen Orten und wenn im ganzen ^moe eine Stimme des Unmuthes, eine Stimme der Erbit terung darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheteu Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls

38 Wohn räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl.> Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem satirten Zins den Parifikations zins für sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn räume mit 130 fl. So beträgt von 784 sl. die Zins steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus Nr. 20 in Sterzing mit einem Zins ertrage von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100 fl., das sind 41 Prozent

Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der tirolische Landtag seit 6 Jahren petitionirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein wird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überwälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen, daß dies nicht der Fall

sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei-findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung Widerstreiten, eine gegenwärtige Steuer zu rechtferti gen mit einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich wähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg. Das ist auch ein so armes Nest

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 22.02.1888
Umfang: 8
empfinden, abzuschwächen. In den Petitionen, welche die Gemeinden Tirols an den Land tag richteten, werde über die Gebändestener in den bittersten Worten Klage geführt; es sei daher be greiflich, dass die Abgeordneten Tirols endlich ihre Stimme erheben mussten, um zu verlangen, dass man ans die wirtschaftliche» Verhältnisse des Lande« Tirol Rücksicht nehme und die Härten dieser Steuer be seitige. Je näher jener Zeitpunkt heranrücke, in wel chem das Uebergangsstadium aufhöreu werde, desto drückender

gestalte sich diese Steuer, wobei nicht ver gessen werden dürse, dass Tirol durch die Grund steuer-Regulierung ohnehin eine höhere Grundsteuer erhalten habe. Redner motiviert sodann die in dem Gesetzentwnrfe vorgeschlagenen Abänderungen nnd schließt mit der Bitte, den Antrag zur Vorberathung dem Steucr-Ausschusse zuzuweisen. Abgeordneter Dr. Angerer constatiert, dass dieGebändestcuer in dieser Höhe und in dieser Härte nirgends vorkomme, als in Oesterreich. Die Steuer sei eine ungerechte

, indem sie das 5- bis 1/Zsache von der Gebändestener in an deren Ländern betrage. Unter dem Drucke dieser Be steuerung sei die Gemüthlichkeit der Wiener, welche einst sprüchwörtlich gewesen, fast znr Mythe geworden. Er müsse diese harte Steuer als eine Volks- nnd staatsfeindliche bezeichnen. Fr/ilich werde von vielen Seiten der Einwurf gemacht, dass damals, als die Gebändestcuer zuerst in Berathung stand und zur Annahme gelangte, die Stimmen der clericalen Tiroler Abgeordneten den Ausschlag gegeben hätten. Redner glaubt

aber, verlangen zu dürfen, dass man das Volk von Tirol nicht für die Abstimmung seiner Vertreter bestrafe. Es wage kein Mensch in Tirol Adaptierun- gen an seinem Vesitzthnine vorzunehmen, um eventuell, Soinmcrwohnttngcn sür die Fremden zu gewinnen, weil jedermann von vornherein wisse, dass die Steuer mehr kosten würde, als die Vermiethnng einer Sommerwohnung einbrächte. Redner hebt hervor, dass der Tiroler Baner, auch der ärmste, das Be dürfnis nach einer menschenwürdigen Wohnung em- psinde; wäre

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 20.08.1885
Umfang: 4
gesetzt worden, sondern eine Maßregel von großem politischen und socialen Einflüsse. Mit der Kopf steuer wird auch die letzte Schranke, welche die Leibeigenschaft für die Baueru aufgerichtet halte, fallen, und es wird vom Jahre 1887 ab in Ruß land keinen Unterschied mehr zwischen Freien und Unfreien geben. Es wird zwar vor Allem darauf ankommen, daß die bis zu dem angegebenen Zeit punkte anbefohlene Reorganisation des Paßwesens derartig ausfällt, daß sie nicht von Neuem den Bauer unfrei macht

, ebnet den Bauern den Weg zur baldigen Freiheit. Er reißt die Scheidewand nieder zwischen den nothleidenden Steuerzahlern, den Bauern und den besitzenden Steuerfreien und enthält zugleich den bestimmten Befehl zu einer Abänderung des durch aus unzeitgemäßen Paßsystems. Um die Einwirkung der Kopfsteuer auf die Gestaltung der Verhältnisse der russischen Bauern zu verstehen, muß mau sich die Art und Weise jener Steuer klar machen. Dieselbe wurde von Peter dem Großen, dem großen Reformator des russischen

Staatswesens eingeführt, um die Sum men, welche er in jedem Jahre zum Unterhalte der Armeen, Durchführung seiner Reformen u. f. w brauchte, aufzubringen Er belegte deshalb die gesammte Bevölkerung nach ihrer Kopfzahl mit einer gleichmäßigen Steuer und ließ zu dem Zwecke eine Volkszählung vornehmen. Jeder Bauer, der bisber frei umhergezogen war, mußte siH bei einer Gemeinde oder als Leibeigner eines Gutsbesitzers anschreiben lassen, und die schärfsten Strafen tra fen Jeden, der diesem Befehl zuwiderhandelte

, und dann ihnen .die Wahl gelassen, ob fie dieselben zahlen oder gezwungen werden wollten, in die: Heimathsgemeinde zurückzukehren. An laufe zur Aufhebung der Kopfsteuer sind schon frühe r genommen worden. Der erste Entwurf zur Abschaffung derselben stammt aus dem Jahre 1862. Eine-allgemeine Grundsteuer sollte die Kopf steuer ersetzen -- so Hatte die betreffende Commis sion vorgeschlagen, aber über diesen Vorschlag kam die Sache nicht hinaus. 1867 suchte der Fi- nanzmimster eine rationellere Vertheilung der Kopfsteuer

der Finanzminister das Project der Aufhebung jener Steile«. gefor dert hat, macht ihm alle Ehre und zeugt von seiner staatsmänilischen Voraussicht. Die Kopfsteuer ist die Steuer barbarischer Staaten und spielt heute noch im Orient eine große Rolle. Es ist von der größten Wichtigkeit für die Entwickelung des rus sischen Steuersystems, daß aus demselben jene drückende Abgabe ausgemerzt werden wird. Eriatz für den Ausfall hofft man durch die Erbschafts steuer, die Erhöhung der Gruudsterer und der städtische

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 3 von 10
Datum: 23.02.1888
Umfang: 10
Schmerling als Führer der liberalen Minderh.it unter dem vollen Beifall der konservativen M hrheit dies sagen konnte, macht diese Demonstration bedeutungsvoll. Unser Finanzminister ist beständig thätig, neuen Steuer adern nachzugraben, und so die Geldmittel des wirthschaft- lichen Verkehres den nothleidenden Staatskassen zuzuführen. Das im Abzeordnetenhause bereits angenommene Zuckersteuer gesetz soll dem Staate künftig weitere 15 M.llwnen Gülden per Jahr eintragen, und die am 1. ds. vom Finanzminister

Dunajewski dem Abzeordnetenhause unterbreiteten Gesetzent würfe über die neue „Branntweinsteuer' und die „Bier steuer' haben den gleichen Zweck zu Gunsten des Staats schatzes. Die neue Branntweinsteuer ändert ähnlich, wie das bei dem neuen Zuckersteuergesetz geschieht, 1. die Methode der Besteuerung, und 2. erhöht sie die Steuer an sih. Bis her wurde diele Steuer nach der Leistungsfähigkeit des Maischraumcs (Raum zur Gährunq der Maische) sowie nach dem Alkohol-Grade des Erzeugnisses bemessen

. Bei dieser Stcuerbemessungsart war so manche Uebervortheilung des Fiskus möglich, weshalb von jetzt ab beim fettigen Erzeugniß die Steuer nach der Menge und dem Alkohol-Gehalte be messen wird. Jeder Branntwein, welcher innerhalb unserer Grenzen erzeugt wird, unterliegt einer Besteuerung, die nach Verschiedenheit der Brennereien, in welchen die Erzeugung stattfindet, als Produktionsstener bei der Erzeugung, oder als Konsum-(Verzehrungs-) Zteuer bei dem Ueb rgange des Branntweines aus der amtlichen Kontrole in den freien

Verkehr zu entrichten ist. Die erstere beträgt 35 kr. für jeden Hcktoliter und jeden Alkoholgrad nach dem vorgeschrie benen hunderttheiligen Alkoholmeter. Die letztere hat zwei Sätze, nämlich 35 und 45 Kreuzer für obige Maßeinheit. (Nach dem jetzt gütigen Gesetze b trägt die Steuer 11 kr.) Zu dem niedrigeren Betrags darf jedoch in einer B.triebs- periode im ganzen Zollgebut nur ein Quantum von 1,878.000 Hektolitern erzeugt werden. Davon entfallen auf Oesterreich 997.458, auf Ungarn 872.542

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 02.10.1886
Umfang: 8
zc. und auch ein Pastor betheiligt sind. Die Loge hat. einflußreiche Affiliirte als „Ehrenmitglieder' in allen Ländern. Die „W. Allg. Ztg.' theilt mit, daß die seinerzeit vom Abgeordnetenhause abgelehnten Reformentwürfe der Erwerb- und Einkommensteuer gegenwärtig abermals der Gegenstand von Verhandlungen im Finanz ministerium sind. Es handelt sich bei diesen neuerlichen Berathungen in Betreff der Einkommensteuer darum, jene Grundsätze zur Geltung zu bringen, welche es er möglichen würden, die Steuer in gerechterer

Weise zu vertheilen, als es nach dem gegenwärtigen System ge schehen kann. Damit hängt die Nothwendigkeit zusam men, gewisse große Einkommen, von welchen gegenwärtig so gut wie keine Steuer bezahlt wird, heranzuziehen, wogegen kleine Einkommen, von denen gegenwärtig mit unter bis zu 45 Perzent als Steuer bezahlt werden müssen, zu entlasten. Bezüglich der Erwerbsteuer aber will man so viel als möglich mit den Grundsätzen, auf welchen die Steuer derzeit basirt, brechen, weil die Ver hältnisse

mittlerweile ganz andere geworden sind. In allen diesen Richtungen liegen den Berathungen neuer liche Gutachten der zunächst mitbeteiligten Zentralstellen, dann Berichte der verschiedenen Finanz- und Steuer behörden, instruktive Tabellen zc. vor, und wächst dieses Material noch immcr. ,..nDie zu bewältigende Arbeit ist demnach eine .außerg^ntlich große und schwierige und ist es schon dieserhalh Hehr fraglich, ob die in der Be rathung befindlichen; Entwürfe bereits in der kommen den Session dem Reichsrathe

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 14
Datum: 22.03.1884
Umfang: 14
zunehmender Armuth. Allerdings mag hie und da auch Leichtsinn im Spiele sein. DaS ist jedoch nur Ausnahme und Negelistbittere Noth. Die Gebäudesteuer ist für Tirol ein für allemal zu hoch und für Innsbruck sp-ciell unerträglich. Die Conscquenzen ergeben sich jetzt schon und sie werden sich in ents»tzlicher Weise noch mehr zeigen, wenn , die U-bergangSperiode vorüber ist und die Steuer in ihrem vollen Aus maße einzehoben werden wird. Aber nicht nur die Gebändesteuer allein, sondern die fortwährende

habe, die 'Vi 427 ,-z Steuer als dem wirklichen Einkomme» entsprechen« der', um 4 Gulden zu erhöhe». Wohl konnte man dagegen. Vorstellungen machen und Rekurse einreichen. Doch. waS hilft da«? Man muh »öchstenS noch eine Menge Ausweise liefern, ver säumt damit die Zelt und die Steuer bleibt wie ist, denn man thu», wie man will. Durch die Herabsetzung der Gemeindeumlagen zur Gin» 'ommensteuer seitens der Stadtgemeinde Innsbruck haben die Steuerpflichtigen demnach profitirt: eine fast durchgängige Erhöhung

der Primitiv- gebühr; 2. die Mühe, ihre Einkommensteuer bei wei Aemtern (steueramt und Stadtkasse) zu '«zahlen; 3. die Aussicht, beim Wegfall der Steuer der Südbahn die in Folge Erhöhung der ärarischen Steuer viel höher werdenden Ge» meindeumlagen wieder zu zahlen. Laxisuti gab. Tagelang bildete die That GreveningS den Stoff deS Gespräches la allen Kreisen der Stadt. Die juuge, reizende Frau von ihrem Gatten im Aahnsiäa erschossen, die Nachricht war so un geheuerlich^ so schrecklich l WaS dea Unglücklichen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 02.06.1888
Umfang: 12
. Die nächste Sitzung ist un bestimmt. Wien, 29. Mai. (242. Sitzung des Abgeordneten hauses. — Schluss.) Abg. Dr. Menger (gegen) polemisiert gegen den Vorredner. Die Branntwein steuer habe die größte Wirkung aus die Moral der Gegenwart und aus die Kraft der Zukunft. Oesterreich sei ohnedies schon niit Steuern überlastet, Brod, Mehl nnd Salz seien schwer belastet, und der kleine Gewcrbsiiiann müsse mehr zahlen, als in Berlin. Die Branntweinsteuer sei nicht sehr hoch, aber eS werden bei ihrer Einführung

Bedingungen auferlegt, welche nur einzelnen Classen zum Nutzen, der Ge sammtheit zum Schaden gereichen. Auch werde das Gewerbe mit lästigen Bestimmungen gequält und die Strafen seien sehr streng. Auch irre man sich über das Erträgnis der Steuer, denn bei den thatsächlichen Verhältnissen in Europa werde sich der Export ver ringern und infolge dessen auch die Prodnction etwa um 500.000—600.000 Liter herabgesetzt werden müssen. Redner bespricht den Schaden, den die ein zelnen Länder davon

men werde. Abg. Frhr. v. N ad Hern y findet die Branntweinsteuer in Oesterreich im Verhältnis zu anderen Ländern lächerlich gering. Eine Reform musste platzgreisen. Das von der Regierung adop tierte Princip der Confumsteuer sei das gesundeste, denn die Consnmenten tragen bei ihrer großen Zahl die minimale Erhöhung am leichtesten. Kein Gesetz könne es natürlich allen Jnteressenkreisen recht machen, am wenigsten in Oesterreich, die neue Steuer werde sich aber auf die ganze Bevölkerung vertheilen

und niemanden hart treffen. Redner sei, für das neue Steuergesetz, in der Hoffnung, dass die Regierung den Ertrag benutze, um das chronische Deficit zu beseiti gen und die drückendsten Steuern zu erleichtern. (Bei fall rechts.) Abg. Dr. Kronawetter will die Frage vom Standpunkte derer besprechen, welche die Spiri tussteuer zahlen müssen, vom Standpuukte der Consu- menten. Das Volk werde durch die neue Steuer auf das schwerste getroffen. Während man den Productiv- Associationen jede StaatSuuterstLtzung

, so Gott will, sür unsere Nachkommen, für die nachfolgende Generation ein mächtiges Oester reich als Erbe zurückzulassen. Und ick glaube, dass von diesem wirklich echt patriotischen Standpunkte aus das hohe HäuS nicht ermangeln wird, seine Zustim mung zu dieser Vorlage zu geben. Abg. Neuwirth bemerkt, dass die Opposition zwar das Budget — mit Ausnahme deS Dispositionsfonds — bewilligt habe, um der Staatsnothwendigkeit willen, sie könne aber die neue Steuer der gegenwärtigen Regierung nicht votieren

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 17.03.1889
Umfang: 8
« in Wirksamkeit trat, ihre Thätigkeit begannen. Dieses Gesetz, die betreffenden Behörden und Executivorgane, insbesondere aber die daSGefällS- amt in Mermi versehen, die obgenannten 2 Beamten und der in Innsbruck seinen Ansitz habenden LandeSgesällS-Jnspector Joh. Demetz wurden alsbald von der „Meraner Zeitung' zur Ichen Druckschrift vom 7. September 1833 (Seite.? Spalte l) erschien unter dem Schlagworte „Noch eine Branntwein steuer' ein, als eine aus den dortigen Geschäftskreisen her stammende Beschwerde

des Landtages verkündet, daß der Landesznschlag im kommenden Jahre blos 24 Procent betragen werde gegen 30—25 Procent in srüheren Jahren — dann vom Verfasser des Artikels beigefügt wird, daß der Landeshauptmauu aber anzugeben vergessen habe, wieviel die Landescasfe aus der von ihm gleich daraus citirten Spiritusstener zu ziehen hofft und ferner die Vermuthung ausgesprochen wird, daß dem Lande die bei den Zuschlägen „geschenkten' 6—10 Procent bei der Steuer für die gebrannten geistigen Flüssigkeiten doppelt

Schmähartikel, in welchen«, nachdem in erster Reihe bemerkt wird, daß zufolge der von verschiedenen Seiten ein lausenden Klagen die in Meran neu eingetrossenen landschast- lichen Steuerbeamten einer Ausklärung über die Meraner Verhältnisse bedürftig zu sein scheinen und daß man sich da her ganz bescheiden erlaube, dieselben daraus aufmerksam zu machen, daß das von ihnen beliebte Vorgehen ganz und gar nicht geeignet sei, die Bevölkerung mit einer ohnehin schwer auf ihr lastenden Steuer zu versöhnen, gesagt

Angaben ihren« Sinne nach ausrecht erhalte und deßhalb in der Nr. 113 die authentischen Thaten eines Falles mittheile, für dessen wortgetreue Wiedergabe der Ge währsmann, ein Meraner gutsituirter Geschäftsmann, einstehe. Hiebet wird u. A. erwähnt, daß der Jnspector einem Ge schäftsmann, der bei ihm erschienen war, um die Anfrage zu stellen, ob es denn wirtlich nothwendig sei, von angesessenen Geschäftsleuten in dieser (strengen) Weise Steuern zu betrei ben, insbesondere eine Steuer, von deren

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 01.08.1884
Umfang: 4
Bericht über die schädlichen Einwirkungen der Ge bäudesteuer in Tirol entnehmen wir nachstehende mteraffante Daten: - Die Gemeinde Calliauo berichtet, daß sie nach, den schweren Ueberschwemmnngsschäden von 1868 und 1882 nun noch der weiteren Cal'amität ent gegengehe. na« Durchführung der GebSudesteuer neunmal so vielHaussteuer zu zahlen, als sie nach der alten Catastralbemeffnn? Wählt habe. Von Strigno wird die neue. Steuer sogar fünfzehn- m a l so hoch, als die bisherige' Zahlung für den Grundwerth

geschildert. In Pergine tritt eine Verdopplung der bisher geleisteten Steuerzahlung ein. Brixen, welches an Steuer für den Gruns- werth feiner Häuser bis nun 1916 fl. 92 kr. gezahlt hat, wird im Jahre 1893 6089 fl. 8t) kr. entrich ten, wozu noch dre großen Umlagen für das Land, die Gerichtskasse, die Gemeinde- und die Fluß- correktion kommein DieBrixener Häuser sind mit Passiven im Gesammtbetrage von 470.000 fl. be lastet und das Erträgniß derselben wird Angesichts der neuen Steuern fast auf Null reduzirt

. In Bozen betrug die Grundsteuer bisher Z0VV st. An deren Stelle tritt im Jahre 1892' eine Haus zinssteuer von 38W0 fl., wozu nach allerhand Zuschläge hinzuzurechnen sind. Im Verlaufe von 10 Jahren wird die Steuer also auf die vier fach e Höhe gestiegen sein. Die Belastung durch die neuen Steuern macht sich im besondern Grade dort fühlbar, wo die besteuerten Objecte ihrer Natur nach nur ein gerin- ges Erträgniß abwerfen. Es sind dies Sommer frisch- und namentlich Badeorte. Laute Klagen

Erwerb- und Einkommensteuer für das Badegewerbe wurde die Stadt Sterzing noch weiters aufgefordert, den Ertrag der Bade- labinen zum Zwecke der Bemessung der Hauszins steuer zu satiren. obschon Badekabinen sicherlich keine Wohnbestandtheile sind und in diesem Falle als Gewerbslokalitäten der Anstalt angesehen werden müssen. Trotz aller Weigerung mußte im verflossenen Jahre der Betrag von 73 fl. 67 kr für Las Erträgniß dieser Kabinen nachgezahlt werden. (Lagerhaus in .Innsbruck.) In der letzten Land

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 20.07.1889
Umfang: 8
. Das Korn, die Trauben, die Früchte sind verschwun- - den, verschwunden selbst in jenen Provinzen, welche l dem Regen und dem feuchten Wetter Widerstand ge. i leistet hatten. Der Hunger findet keine Schranke mehr ; die seinem Vorwärtsschreiten Einhalt thut. Die Regier^ ! uvg und das Parlament treiben die Steuerschraube an um Geld nach — Afrika ! zu schicken ; nämlich sie erhöhen' die Gebaudesteuek Diese Steuer, die soeben 5 auf ausdrücklichem Willen deS Herrn Crispi mit einer i unverschämten

Erkundigungen ' ein, bei wem, und wie sie wollen, ganz nach ihrem > Belieben, und zwar hinter dem Rücken der Steuer- ^ zahler. Und auf Grund dieser Erhebungen wird das ^ Quantum der Steuertaxe festgesetzt. Wohlbegreiflich wird ^ der arme Steuerträger über diese Art der Erhebungen ! Protestiren, ^recurriren und eine andere Richtigstellung ! der Steuer verlangen; aber völlig immer ist dies ver- ! lorene Zeit, verlorene Mühe; denn der Beamte bleibt ! bei seinen Erhebungen und ändert den Steueransatz

der Verbesserungen überzeugt waren, i geschah doch nichts. Der Antrag fiel durch bei der l Abstimmung; das mangelhafte Gesetz bleibt , damit ! die Steuerbeamten volle Freiheit haben, die Steuer- ! zahler zu plagen. So gleichgiltig ist das Parlament ! gegen alle Klagen des zahlenden Publikums. Doch die Steuerträger mögen sich trösten. Das nämliche Parla ment, das zu dem SchmerzenSschrei der gequälten und l ausgepreßten Steuerträger taub ist, hat ämtlich vor j Giordano Bruno das Knie gebeugt, und wenn in i Rom

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