von 62 sl. 37 kr.; die definitive Klassensteuer aber beträgt 12S fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 133 in Schwaz hat 49 Wohnräume, davon sind 26 vermiethet-für 682 fl., rechnen wir für die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, wie für die vermieteten — ich muß aber bemerken, daß im vorigen Jahre elf Wohnräume vollständig leer standen —, so hätten wir einen Ge- sammtzins von 1364 fl. Hiefür würde die Zins steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl., die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen
man in einem wchnt, andere unausgchaut, verrathen die Mbseligm Spuren des großen Brandes vom Jahre 1309. Die Verarmung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte.' Und nun, meine Herren, wundern «sie sich mcyr, wenn in solchen Orten und wenn im ganzen ^moe eine Stimme des Unmuthes, eine Stimme der Erbit terung darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheteu Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls
38 Wohn räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl.> Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem satirten Zins den Parifikations zins für sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn räume mit 130 fl. So beträgt von 784 sl. die Zins steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus Nr. 20 in Sterzing mit einem Zins ertrage von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100 fl., das sind 41 Prozent
Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der tirolische Landtag seit 6 Jahren petitionirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein wird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überwälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen, daß dies nicht der Fall
sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei-findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung Widerstreiten, eine gegenwärtige Steuer zu rechtferti gen mit einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich wähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg. Das ist auch ein so armes Nest