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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 29.03.1890
Umfang: 12
gegen daS prinzipielle Moment folgende Bemerkung erlauben: Wenn es wahr wäre, daß eine Berücksichtigung der Leerstehungen dem Prinzipe der Hausklassen- steuer fremd wäre, so beruhte diese Steuer doch unbestritten auf einem fehlerhaften, auf einem unbilligen Prinzipe und dann märe er eben die Aufgabe der Gesetzgebung ein solches Steuergesetz nicht zu konsrrviren, sondern zu reformiren. Es ist aber gar nicht richtig, daß die HauSklassen- stcuer ihrer Idee nach keine ErtragS-, sondern eine rohe Objcktstener

man sich dazu entschloß, die Zahl der WohnungSbcstandtheile bei der Klassifikation zu grunde zu legen.' Also der NutzungSwerth, der Zinsertrag, sollte nach der ratio legis die Grundlage für die Besteuerung auf dem Lande, auch bei der Klassensteuer bilden, und daraus folgt, daß in den Fällen, in welchen ein solcher vorhanden ist, auch d e Steuer demselben angepaßt werden muß, und daß, wenn ein Ertrag überhaupt fehlt, auch die Steuer zu entfallen hat. Die Schwierigkeiten der Kontrole gebe ich zu. aber ich glaube

derselben, welche durch längere Zeit. zum Beispiel ein Vierteljahr leerstehen» Steuerbefreiung genießen sollen, zumal diese Steuer gerade die im Niedergänge begriffenen Orte trifft. Wo die Gerechtigkeit etwas gebie terisch erheischt, darf die Schwierigkeit der Kon trole nicht in die Wagschale fallen. Auf diese Aenderung des § 5 und auf diese unbedeutende Berücksichtigung der Leerstehungen beschränken sich sohin die Erleichterungen, welche wir zu erreichen imstande sein werden. ES ist das bei der Mühe

, welche man eS sich kosten ließ und bei den Anstrengungen, die man machte, die maßgebenden Kre se für diese Sache zu intereffiren, ein kleiner, ein sehr bescheidener Erfolg, der, wie billig, auch allen Ländern zu gute komm'. Unberücksichtigt blieb unsere Forde rung, daß bei Gebäuden, welche zwar unter einem Dache sind. aber im physisch getheilten Eigenthume verschiedener Personen stehen, die Steuer für jede derselben nach den ihnen eigen thümlichen Wohnräumen berechnet werden solle. Nun kommen die Fälle des physisch

getheilten HauSeigenihumS gerade in den ärmsten Lander- theilen, namentlich in meinem Wahlkreise, im Oberinnthal. in Vinstgau und insbesondere in Wälschtirol sehr häufig vor. ES ist erklärlich, daß derartige Gebäude nicht selten eine unge wöhnliche Zahl von Wohnräumen ausweisen und deshalb einer bedeutend höheren Steuer unter liegen, obwohl gerade ihre Eigenthümer wegen ihrer Armuth eine besonders schonende Behand lung verdienen. Unberücksichtigt blieb auch der Antrag auf eine Ermäßigung der Steuer

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 11.01.1881
Umfang: 8
nun apch die falsche Behauptung auf, dass, weil das ganze Land mehr Steuern zahlen müsse, auch bei jedem Einzelnen die Steuer erhöht werde. Die Grundsteuer-Resorm, auf welche sich die Ver fassungspartei so viel zu Gute that und die von dieser in Fluss gebracht wurde, wurde danlalS aus zwei Gründen für nothwendig erklärt: Nämlich er stens weil ein nicht geringer Theil kultivierten Grund unv Bodens bisher steuerfrei gewesen, und zweitens, weil , die Steuer ungleichmäßig vertheilt sei

. Man wollte mit der Reform eine Erhöhung des Steuer- crträgnifses gleichzeitig mit einer gerechteren Verkei lung der Last herbeiführen. Als der stabile Kataster augelegt wurde, der als Grundlage der StenerlieMissung diente, waren große Flächen Bodens gar nicht oder minder cultiviert, welche seitdem in Aecker, Wiesen u. s. w. umgewan delt und daher ertragsfähig gemacht wurden. ' Dies erklärt, weshalb viele tausend Joche unbesteuerten oder zu gering besteuerten Bodens vorhanden sind. Die Ungleichheit

in ertragsfähige Culturen (Wiesen, Aecker) umgewandelt worden waren. , Die Besitzer solcher Gründe, welche bisher steuer frei oder nur gering besteuert waren, werden jetzt allerdings mehr Steuern zn zahlen haben, dies ist aber nur gerecht. Dagegen werden aber Viele eine Steuerermäßigung erfahren und namentlich der kleine Bauernstand, denn die Erhöhung trifft hauptsächlich den Großgrundbesitz. Wir bemerken nur, dass die niederösterreichischen Weinbauer» künf tighin um 147.000 fl. weniger zahlen, wogegen

die Waldungen mit 130.000 fl. mehr belastet werden. Die Erhöhung trifft das ganze Land, aber nicht jeden Einzelnen; Viele werden weniger zahlen. Jene, welche steuerfreie Gründe besaßen, oder deren Gründe ertragsfähiger geworden, zahlen eben mehr als früher. Bisher musste der Bauer, dessen Acker schon im stabilen Kataster als solcher aufgenommen erschien, die volle Steuer zahlen, während sein Nach bar, der z. B. eine Hutweide in Ackergrund ver wandelt hatte, für deufelben wenig oder gar nichts an Steuern

leistete. Diese Ungleichheit hört eben auf In Oberösterreich wurde bei Einführung des stabilen Katasters ein Zuwachs von 136.034 Joch ökonomischer Culturen und 30.903 Joch Waldland constatiert, trotzdem aber die Steuer um 368.209 fl ermäßigt. Bei der Regulierung ergab sich ein neuer Zuwachs von 46.493 Joch und 50.693 Joch Hut weiden wareu in ertragsfähigere Culturen umgewan- delt worden. Diese neuen steuerpflichtigen 260.000 Joch erklären wohl zur Genüge die Erhöhung der 'Steuerschuldigkeit um 544.541

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 17.02.1890
Umfang: 4
hat nun diese Mittheilung ihre Bestätigung gefunden — leider aber nicht in dem Umfange wie man zu erwarten berechtigt zu sein glaubte. Herr von Dunajewski trägt sich nämlich mit der Idee, das was er als progressive Einkommen steuer bezeichnet, der bereits bestehenden Steuer vrm Ertrag und vom Einkommen anzupassen. Der Finanzminist-r vermuthe, daß es noch Ein komme» gibt, für welche keine Steuer entrichtet wird, und baut darauf die Steuergesetzgebung auf. Wenn Herr v. Dunajewski vo» dem Er trägnisse der Steuern

aus den „verschwiegenen' Einkommen einen Gewinn für den Staatssäckel erwartet, dann irrt er sich gewaltig. Die Steuer behörden lassen fich schon heute keine Mühe ver drießen, um nur ja in oie Verhältnisse der Ein zelnen so weit Einblick zu gewinnen, als eben nöthig ist, um jeden Kreuzer der einkommt, zur Summe zählen zu können, von der die Einkommen steuer zu entrichten ist. Und doch wird so oft behauptet, daß die Steuerträger fich methodisch im Verschweigen der richtigen Einkommensnmmen üben; im Parlamente

besitzen. Von diesen hat kürz lich ein großes Wiener Blatt behauptet, daß die selben einen eigenen Reiz darin finden, Steuer- desraudatiou zu begehen. Das ist aber eine Be schuldigung, für die fich eiu Wahrheitsbeweis nur schwer erbringen ließe. Im Finanzministerium ist man aber jedenfalls nuu umsomehr darauf erpicht, um etwas zur Hebuug der Steuer»Ehre in der Be völkerung zu thun. Von einer stark ausgebildeten Steuer-Ehre erhofft man fich wie gesagt eine be deutende Erhöhung der Einnahmen

. . . Die Steuergesetzgebung soll so klar und un zweideutig sein, daß fich jeder Einzelne die auf ihn entfallende Steuer genau berechnen kann. Die Ideen, welche Herr vonDunaje wski ent wickelte, lassen nicht erkennen, daß wir in Zu kunft auch nur ähnliche Gesetze bekommen werden. Herr von Dunajewski hat fich nämlich unter dem Ministerium Auersperg als ein entschiedener Geg ner der damal projektirku Personal-Einkommen steuer gezeigt, einer Besteuerung des Einkommens, die bei einem niedrigen Steuersatze oie Bevölke rung

der schwankenden Einschätzung von heute nicht aussetzen würde. Nach der Reform des Finanzministers würden in Zukunft die Schätzungen durch eigene Bekennt nisse und durch Schätzungen von Commissionen aus der Mitte der Steuerträger durchgeführt werden. Das Mißtrauen der Behörden gegenüber dem Volke bleibt also in Stenersachen auch in Zukunft aufrecht. Das Mehrerträgniß der Steuer soll überbürdeten Steuerträgern zu gute kommen Es gibt also doch Steuerträger, die heute mehr' zahlen müssen, als fie eigentlich

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 11 von 14
Datum: 27.03.1890
Umfang: 14
. Der Besitzübernehmer gibt nur den verminderten Kapital werth für das besteuerte oder zu besteuernde Objekts da durch entzieht er sich der Steuerzaylung aus seinem Vermögen, er überträgt die ganze Last der Steuer für alle Zeiten auf den Borbesitzer, der den vollen kapitali- firtcn Betrag der Steuer an seinem Vermögen verliert und erfolgt die lleberwälzung der Steuer vom Nachfolger auf den Vorgänger, die lleberwälzung von der Nach frage zum Angebot, die Rückwälzung. Jnsoferne nun weder der neue Besitzer

noch einer seiner Nachfolger aus seinem Stammvermögen die Steuer zu tragen hat, er scheint sie von ihrem Standpunkte aus als amortisirt, und der dazu führende Vorgang heißt Amortisation der Steuer.' Und Schäffle schreibt hierüber (pag. 176 und 177): „Die lleberwälzung und Amortisation der Steuerlast find für die Steuerzahler so reizend, daß dieser sie ver sucht, auch wenn die Umstände nicht ganz günstig sind und wenn das Gesetz es nicht haben Will. Und da und dort wird immer, wenigstens vorübergehend, ein Erfolg erzielt

werden. Daher begünstigt der Staat die Ab wälzung und Amortisation weder durch sprungweises Erhöhen der Steuersätze, noch durch maßlose Strenge der Steuerexckutionen, welche die mit dem Untergang ringenden Steuerkräfte einer mehr als amortisirenden Aufsaugung durch das zahlungsfähige Kapital geradezu ons Messer liefert. Der Staat sei aber auch fest gegenüber den Ab- wälzern und den Inhabern der Ertragsquellen von amortisirender Steuerbelastung. Die Masse der Steuer träger ist so egoistisch

, daß sie auch über den Druck jener Steuern klagen kann, deren Abwälzung das Gesetz selbst bewirkt, und dagegen über Zuwälzungen jammern, deren sie sich thatsächlich erwehren Am lautesten schreien die glücklichen Besitzer jener Steuer- quellen, deren Steuerlast sich durch Kavitalabzug am Kaufpreise oder Erbanschlag amortisirt hat. Die für fie amortisirte Steuer ist ihnen so unlieb, wie eine Eervitut, obwohl sie dieselbe im Uebernahmspreise längst rückgcwälzt haben.' So Schäffle. Also das Bad auszutrinken hatten zum großen

Theil jene Hauseigenthümer, die man im Jahre 1820 mit den damals 18prozentigen Steuern belegte, und dieselbe Häuserentwerthung verhängte Man Jahre 1882 durch die exorbitante und maß lose Steuer auch über Innsbruck. Der Bericht des Steuerausschuffes spricht auch davon, daß der Mieth ertrag der hauszinssteucr- ^stichtigen Häuser mit alleiniger Ausnahme von Schönau steigen sei. Tw- ist aber nach den vom Finanzministerium Vorgelegten Tabellen bezüglich Innsbruck nicht der Fall. Nur int Jahre 1885

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 26.03.1890
Umfang: 8
«nd Gelder werdm fraoro erbeten, Mannfcripte nicht zurückgestellt. — JnsertionS'Gebühr für die öspaltige Petitzeile oder deren Raum S kr. für ein-, 7 kr. für zwei- und S kr. für dreimalige Einrückung. Bei großer» Jnsertiouen entsprechender Rabatt. — Znr Beantwortn»,, eventueller Anfragen wird die betreffende Freimarke erbeten. M 25. Bozen, Mittwoch, 26. Miirz 18S0. XXIX. Jahrg. Bom Reichsrathe. Keffio«. 376. Sitzung. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Steuer- AusschusseS Über die Anträge

, werden immer schwer empfunden, abgesehen von allem andern. Dieses Gesetz wurde in Tirol eingeführt zu einer Zeit, wo Tirol mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, welche in den Jahren 1882, 1885, 1888 und 1889 Millionen Gulden Schaden brachten. Der Um stand, daß die Bauart unserer Wohnhäuser wesentlich verschieden ist gegenüber der in anderen Provinzen, nämlich eine viel ausgedehntere, geräumigere und wohn lichere macht die neue Steuer bei uns so drückend. Die im ß.5 beantragte Aenderung

nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung fand nach der Anzahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, betrug hiefür zu entrichtende Steuer 340 fl. Das werde nun durch die Streichung des erwähnten Alinea deS §> 5 allerdings gebessert und diese Besserung anerkenne kr gerne als eine wesentliche, wenigstens für einen Theil der Gebäudebesitzer. Aber das in Bezug auf die Leer- stehungen Gebotene genüge und entspreche durchaus mcht. --- Der Redner geht

nun auf eine Besprechung beS Principes der Hausklassensteuer ein und erinnert, aß man bei Einführung dieser Steuer ursprünglich km den Nutzungswerth treffen wollte, welchen Gesichts punkt man aber immer mehr aus dem Auge verloren habe. Im Weiteren zählt Redner jene von den Tirolern geforderten Punkte auf, welche in der Vorlage gar eine Berücksichtigung gefunden haben. Diese Forder ungen begründet er mit Berufung aus Schäffle und yrbach und bespricht hiebei insbesondere auch die JnnsLruaer Verhältnisse. Dann wirft

schwer rechtfertigen. Zum mindesten wird aber auch Derjenige, welcher der entgegengesetzten Ansicht beipflichtet, zugeben müssen, daß das Haus für den Bauer nicht den Charakter eines Ertragsobjectes hat. Das Haus als solches wirft dem Bauer keinen Heller Gewinn ab; im Gegentheile! Die Steuer also, die man auf das BauernhauS legt, kann nicht vom Hausertrage, der nicht existirt, sondern muß vom Guts ertrage, vom Einkommen, das die Landwirthschast ab wirft, bestritten werden. Die Steuer

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 09.01.1886
Umfang: 8
ist mit Hor- vatovics Nachmittags hier eingetroffen. Bon der Bevöl kerung anthusiastisch begrüßt, erwiederte er die Ansprache der Gemeindeältesten mit dem Ausdrucke der Ueber zeugung, daß die Bürgerschaft in der Opferwilligkeit auf betretenem Wege fürs Vaterland ausharren werde. *) Für die letzte Nummer zu spat eingelangt. Eingesendet. Kozner Mirtke als AerzekrungsstmepPackter. Wenn schon der Klagen über die hohe VerzehrungS- steuer ohuedieß genug sind, so wird diese Steuer erst recht zur Qual sür

den GewerbSmann durch die Ver pachtung derselben, gegen welche — wenn die Dinge so weiter gehen — sich auszusprechen unsere Abgeordneten in die Lage kommen könnten. Nachdem Heuer diese Steuer nicht mehr von Fremden, sondern, von hiesigen Wirthen gepachtet worden war, wäre um so mehr ein billiges Vorgehen zu erwarten gewesen, als diese Wirthe, die nun selbst Pächter sind, letztes Jahr gar grausig über die auswärtigen Pächter und deren Vorschriften losgezogen, auch wirklich manche Vorschriften derselben einfach

zu vereiteln verstanden haben sollen. Nun aber — da diese Wirthe selbst Pächter sind — hat sich das Blatt gedreht und scheinen sie mitunter im Plagen der Leute — das Steuerzahlen unter kaum ganz zu entbehrender Controle ist schon an und für sich eine Plage — und Aufstellen von eigenmächtigen Vor» schristen die fremden Pächter übertreffen zu wollen. So lassen diese neuen Steuer-Pächter den Gewerbsleuten gedruckte „Bestimmungen' zustellen, die nicht nur theil weise der gesetzlichen Begründung entbehren

und mitunter ganz willkürlich sind — sondern die ohne Unterschrift, ja selbst ohne Angabe des Druckortes einfach im Sinne des Preßgesetzes strafbar sind. Man frage doch die Herren Wirthe und Steuer pächter um die gesetzliche Begründung aller dieser - „Bestimmungen', deren letzter Punkt nicht mehr ge druckt, sondern geschrieben ist, wohl eigens sür die „Siedtiroler', wie man dieses Wort dort geschrieben lesen kann. Welch'Geisteskinder diesen „Bestimmungen' Pathen gestanden, ist also freilich leicht

unhaltbar — mit dem die jetzigen Pächter die. Leute vexiren, um hohe Abfindungen dadurch zu erreichen. Glauben vielleicht die heurigen Steuer-Pächter, man werde ihnen gegen über auch jene Mittel in Anwendung bringen, welche gewisse Persönlichkeiten den vorjährigen Steuer- Pächtern gegenüber selbst prakticirt haben sollen? Im Interesse der Autorität der Staatsorgane müssen wir auch bedauern, daß die k. k. Fmanzorgane in der Lage sind, die Steuer-Pächter bei diesem Vorgehen zu begleiten, wenn selbe

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Der Burggräfler
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Seite 10 von 14
Datum: 05.04.1890
Umfang: 14
- serne die Rede lein, als die GesellschaftSmitglieder außer ihrer eigenen Steuerschuld auch die Steuer schuld der übrigen Unternehmer entrichten. Abge sehen davon, mochte ich den .praktischen Juristen-, insoserne es sich um den Begriff der Aerarialsteuer handelt, auf den § 6 deS B.-G.-B. verweisen, welcher sagt, daß man die Worte nach ihrer eigenthümlichen Bedeutung und nach der Absicht deS Gesetzgebers auslegen muß. Hienach kann man unter Aerarialsteuer doch wohl nur diejenige Steuer verstehen

einem Pächter der Wein- „und Fleischverzehrungssteuer, noch einem Solidarab- „findungsoereine, welcher gegenüber den nicht zu „ihm gehörigen steuerpflichtigen Parteien als Päch- „ter dieser Steuer fungirt, kann es zustehen, die „Einhebung eines Gemeindezuschlages vorzunehmen, „bevordiebezugsdcrechtigteGemeinde „diese Einhebung gefordert hat. Daraus „allein erscheint der Zweifel abgeleitet worden zu „fein, ob die Stadtgemeinde Meran ihren in Per- „zenten bewilligten Gemeindezuschlag zur Verzeh- „rungssteuer

von Wein, Weinmost und Obstmost auch „selbständig einheben dürfe, oder ob sie sich wegen „Einhebung derselben an den hinsichtlich dieser „Steuer für Meran, Obermais und Untermais be- „stehenden Solidarabfindungsverein zu wendeu habe. „Zur vollständigen Beseitigung dieses Zweifels „wird es genügen, wenn die im Eingänge erwähn - „ten ErlasteS bezogene Bestimmung des Gemeinde- „gesetzes für Tirol beachtet wird, welche für die „Einhebung der Steuerzuschläge dieselben Organe „und Mittel

§ 81 der Gemeindeord- nung möchte sich der „praktische Jurist' durch die Bemerkung abfinden, daß die „Grund- und Er werbsteuerzuschläge auch nicht von denselben Or ganen eingehoben werden, wie die betreffenden Staatssteuern, sondern umgekehrt die Staats steuer von den nämlichen Organen, welche die „Ge meindezuschläge einheben.' Dieses Argument ist. ein Sophisma der schlechtesten Act und verdient keine Widerlegung; jeder „praktische Jurist' weiß übrigens, daß die Gemeinden die Staatssteuern

von dem Berbrauchsgegenständen die Steuer bei jenem An laste ein, der ihm am passendsten scheint, auf den Begriff Konsum hat aber der Anlaß und Zeitpunkt der Einhebung der Aerarialsteuer keinen Einfluß. Vollständig verfehlt ist die Anschauung des „praktischen Juristen', daß der Fleischbezug von Hotels und Pensionen in Mais nach 8 4 Punkt 7 des Gesetzes vom 16. Juni 187? steuerfrei und deshalb auch frei vom Gemeindezuschlage sei. Punkt 7 spricht nämlich von dem Bezüge von Fleisch aus geschloffenen Städten. Meran

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 06.06.1883
Umfang: 4
Ein Erlaß des Finanzminijters. In der letzten Zeit ist wieder einmal viel von einem geheim gehaltenen Circular-Erlaß die Rede gewesen, mit dem der Finanzminister Dunajewski die ihm untergeordneten Finanzdirectionen, und durch diese die Steuerämter aufgefordert habe, bei der Eintreibung der Steuern größeren Eifer zu entwickeln. Die natürliche Folge dieser Mahnung ist eine vermehrte Härte der Steuer organe. Nun ist der Oesterreicher im Allgemeinen ohne hin sehr steuerwilllg sehr zum Unterschiede

diese letztere? Allerdings kann der Nächst liegende Zweck, die Eintreibung von so und so viel Gulden und Kreuzern an rückständiger Steuer erreicht werden. Es ist eine ziemlich einfache Procedur, den Steuerrückständler zuerst durch den Executionsmann zu quälen und endlich im kurzen Wege, etwa mittelst des „Bagatellversahreus' durch die Finanzprocuratur einklagen, verurthei- Icn und pfänden zu lassen. Auch die „enge Sperre', die „Transferirung' und schließlich die Versteige rung der „Fahrnisse

' oder der Realitäten wickelt sich sehr glatt und programmgemäß ab. Aber die Folgen von alledem ergeben sich eben auch so ziemlich von selbst. Der Steuerträger hat seine rückständige Steuer mit Ach und Krach getilgt, er hört aber auf, Steuerträger zusein; die Henne geht zu Grunde und legt keine Eier mehr. Wir haben wohl nicht nöthig ein solches Steuer verfahren noch in seinen speciellen Folgen in Bezug auf unser armes durch die Katastrophen des vorigen Herbstes so schwer geprüftes Tirol zu charakterisiren. Die Lage

fürBozen, Herr Frhr. v. Giovanelli, hatte seinerzeit versprochen eine diesbezügliche Petition des hiesigen Gemeinderaths an den Reichsrath zu unterstützen. Haben wir seither je wieder etwas von der Angelegenheit gehört? Nicht ein Sterbenswörtchen, die Petition ruht bei dem Herrn Abgeordneten wahrscheinlich in einer Actenmappe begraben, denn wo wird ein Abge ordneter, der für Erhöhung des Caf« und Petro leumzolles, der für die Erhöhung der Gebäude steuer gestimmt hat, der Regierung die Verlegen heit

bereiten und eine Petition um Aufhebung irgend einer Steuer oder auch nur um eine Steuererleichterung in Tirol befürworten?! Ja — wenn Tirol an der russischen Grenze läge! Nun die Stadt Bozen hat dem Fr^rn. Johann Nep. Giovanelli bei der letzten Landtagswahl die richtige Antwort auf seine Sorge für die Inter essen unserer Stadt und unseres Landes ertheilt. Von diesem beschränkten Standpunkte der Steuerzahler aus darf man aber die ganze Sache nicht betrachten: man muß auch die eigentliche Tendenz

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 30.04.1887
Umfang: 8
die höchste Steuer derWelt, wird durch die Landes- und Gemeindezuschläge zu einem Unikum, welches man einem Ausländer kaum glaubhaft machen kann (Sehr richtigund die Hauszinssteuer muß, sobald sich nur ein Er satz dasür findet, absolut herabgemindert werden, namentlich weil durch die Hinaufschraubung der Miethzinse in den großen Städten die Lebensbe dingungen bedenklich verschlimmert werden. In Oesterreich zahlt jedes Haus durchschnittlich u fl. 60 kr. Hauszinssteuer, in Italien 7 fl. 20 kr.; dann kommen

Frankreich, Preußen und England mit 2 fl. 5V kr. bis 3 fl. und Baiern gar nur mit 1 fl. 20 kr. Nicht so absolut unbestritten ist die Forderung nach Herabsetzung der Grundsteuer. Es ist nicht ganz richtig, was oft behauptet wurde, daß unsere Grundsteuer die höchste der Welt sei. Italien, Ungarn und Spanien haben ei n< etwa» höhere Grundsteuer. Auf die Einwoh nerzahl vertheilt, haben wir per Kopf eine Grund steuer von l fl. 2' . kr., Ungarn von I fl. 27 kr. Italien von 1 fl. 3v kr. Dem gegenüber

haben wir Frankreich, dessen Boden dem nnferigen weit überlegen ist, mit einer Belastung von 1 fl. 33 kr. per Kopf; Preußen mit 80 kr., England gar nur 40jkr. Unsere Steuer ist also jedenfalls eine der höchsten in Europa und sollte angesichts der landwirthschaftlichen Krise und der deutschen Ge treidezölle in zweiter Linie, sobald nur eiu Er satz möglich ist, herabgemindert werden. Die dritte große direkte Steuer Oesterreichs, die Er werb st euer. ist ziemlich weuig einträglich und es ist nur der Niedergang

des Kleingewerbes Schuld daran, daß man die 10'/» Millionen, welche sie einbringt, für drückend hält. Bezüglich der Einkommensteuer kann ich mir wieder- holen, was ich schon einmal gesagt habe; es war ein Meisterstück eine Steuer zu schaffen, welche zugleich einen schwachen, ungenügenden fiskalischen Ertrag gibt und doch die kleine Schaar, welche aus der Totalität der Einkommen Besitzenden herausgegriffen wird, empfindlich trifft; denn 10 Perzent ist gewiß ein enormer Steuersatz. Von den indirekten Steuern

hier, ob ein solches Vorgehen geeignet sein kann, für das Ersparungswerk der Zukunft tüchtige nnd opferwillige Männer zu gewinnen. Nicht minder scharf kritisirte der dem deutschen Klub angehörige Abgeordnete Dr. Menger sie Finanzgebahrung. Redner wendet sich gegen die Methode des Vorredners, die Steuer last nach Köpfen der Bevölkerung zu bemessen. Die Unrichtigkeit dieser Methode falle in die Augen; denn während ein retcher Mann leicht 20 fl. Steuer zahlen könne, sei dieser Betrag für einen Armen oft eine Existenzfrage

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 01.03.1884
Umfang: 8
Lichte dargestellt zu wer-- den. Eine ruhige Betrachtung des Gegenstandes kann zu einer richtigen und eingehenden, sachlichen Behand lung gewiss nur beitragen. Wie bekannt datiert das System der Brantweinbesteuerung in Bausch und Bogen auf Grund des Fassungsraumes der Gäh- rungsapparate erst aus dem Jahrc 1866, nachdem cs du^ch das Gesetz vom 18. October 1865 ins Ltzben gerufen worden war; demselben gieng das Ge setz vom v. Juli 1862 voran, welches die Steuer von dem erzeugten Quantum Spiritus

dadurch, dass man den Brantweinbrennern eine freiere Bewegung einräumte, das Unternehmen deZ Brantweinbrennens einen mächtigen Aufschwung und durch denselben das Einkommen des Staates aus dessen Besteuerung eine fühlbare Steigerung erfahren. Diese Erwartung hat fich in der letzerwähnten Richtung als eine trügerische erwiesen. Das Einkommen des Staates hat sich, anstatt zu steigen, vermindert, und obgleich die Steuer auf Brantwein der aus Getreide gewonnen wird, in fame des Gesetzes vom 8. Juli 1868

durch den Aus fall au der Steuer reichlich herein. Man veranstaltet daher nnr sogenannte Dünngährnngen und trachtet nur, soviel als möglich solche vorzunehmen, und die heute im Gebrauche befindlichen, wesentlich verbesserten technischen Apparate und sonstigen Einrichtungen tragen zur Beschleunigung des Gährungsprocesses sehr viel bei. So kommt es, dass die mit besonders quteii Apparaten versehenen Brantweinbrennereien heute thatsächlich doppelt und dreifach so viel Spiri tus erzeugen, als der besteuerte

Fassungsraum ihrer Gährungsbvttiche beträgt, und die natürliche Folge hievon ist. dass die größeren Brantweinbrennereien im Verhältnisse 2- bis 3mal weniger an Steuer be zahlen, als sie vermöge ihrer Prodnction eigentlich zu zahlen hätten, und dass die Steuer der großen Unternehmungen im Verhältnisse viel kleiner ist, als die Steuer der kleinen Brantweinbrennereien. Die Folgen hievon machen sich am grellsten bei dem Rückersatze der Steuern fühlbar, welcher aus diesem Gruude bisweilen 100 Procent der Steuer

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 27.09.1890
Umfang: 8
; aber als Steuer träger uud Staatsbürger fordern wir Gleichberechtigung und habm die Pflicht, gegen diesen TerroriSmuS (Knechtung des Gewissen») Posto zu fassen, wir lasse» uns uicht, auch in der Gaststube» au die Waud drücken. Christliches Volk, ermanne dich und fordere in jedem Gasthof ohne Menschenfurcht ein christl. Blatt! — Rom, 22. September. (Die Euormltät der Steuer« in Italien.) Italien, das überhaupt mit Steuer« «ud Abgaben so sehr gesegnet ist, daß eS unter dere» Last völlig erdrückt darnieder liegt

die schon bestehenden Abgabe« so viel als nothwendig ist, um die laufenden Schulde« zu zahlen und weiter wirthschafte« z« können, nnd dies will man ganz besonder durch Erhöhung der Gebäudesteuer er reiche«. Der Steuereintreiber kan«> nach den Instruk tionen, die er von der Regierung erhält, diese Steuer bis ans daS Vierfache hinaufschrauben, ohne daß der Steuerzahler sich im Geringsten beklagen darf. Daher kommt eS, daß gegenwärtig in mehreren Städten Comites zusammentreten unter großer Betheiligung

der meisten- theilS ganz willkürlich taxirten Steuerzahler, welche sich bitter grgeu die Steuerpächter über dieses ganz eigen mächtige Vorgehen beklage». Am 18. ds. Mts. fand eben iu Genua eine Sitzung eines Comites statt, das sich znsammengethan hatte, um gegeu die Ungeheuer- lichkeitm deS SteuereiutreiberS zu Protestiren. Die Zeitungen veröffentlichen über die Gebäudesteuer Ziffern, die haarsträubend sind In Sestri hält sich der Steuer- eintreiber genau au die von der Regierung ausgespro chene Maßregel

und verlangt die vervierfachte Gebäude steuer. So wurde z. B. dm Herren Parodi, Wechsler, die Gebäudesteuer vou 1800 Francs auf 19.000 erhöht; die Gebäudesteuer des Herrn Rossi von 2800 auf 7500; jene deS Herrn Marquis Stefan Spinola von 2000 auf 6000 u. s. w. DaS Haus eines BaumannS, daS monatlich ein Einkommen von 8 Francs abwirft, also jährlich 96 Francs einträgt, wnrde mit einem Ein komme» von 700 Fr. geschätzt nnd »ach dieser Schätz ung besteuert, und die Steuer um das Vierfache erhöht

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 18.08.1884
Umfang: 4
beschlossene und nunmehr mit Erlaß vom 4. August von der Statthalterei genehmigte Einfüh rung einer neuen Steuer, einer von den Fremden, welche sich vier Wochen im Kurorte aufhalten, fortan zu erhebenden Musik taxe. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen zur Verstärkung unserer Curca- pelle vorläufig um 6 Musiker verwendet werden. Eine solche stärkere Besetzung der Capelle ist längst als noth wendig erkannt worden und diese Nothwendigkeil wird gewiß von keinem Einsichtsvollen geleugnet

werden; ob aber das in Anwendung gebrachte Mittel, die Einfüh rung einer neuen Steuer, auch sich so allgemeinen Beifalls erfreuen wird, das steht sehr zu bezweifeln. Einmal ist es stets eine höchst bedenkliche Sache um eine neue Steuer und daher sollten sich diejenigen, die ein so gefährliches Mittel vorschlagen, zehnmal beden ken, ehe sie dazu schreiten. Es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wurde, das; d!e Curgäste mit Freuden diese neue Steuer zahlen werden; dagegen spricht schon die allgemeine Erfahrung, wonach

kein Mensch gern Steuer zahlt und dann die Beobachtung, die Jeder, der mit der Sache zu thun gehabt, auch in un serem Curorte hat machen können, daß die Curgäste die Curabgabe niemals gern zahlen, wenn sie auch sonst über andere Ausgaben, die ihr Aufenthalt ihnen hier auferlegt, im Allgemeinen keine Klage erheben. Daß sie also durch diese neue Abgabe erfreut werden sollten, ist nicht anzunehmen, wohl aber werden die äl teren Gäste ihr Staunen und Mißfallen über dieselbe nicht zurückhalten nud

, daß sich dieser Schritt wohl hätte vermeiden, und die nothwendige Vermehrung der Cureapelle doch hätte erreichen lassen, wenn man nur Lust und Muth gehabt, an anderen Ausgaben unseres Curetats zu sparen und dergleichen war nicht schwer aufzufinden. Doch was nutzt heute noch ein derartiger Nachweis gegen die feststehende Thatsache der neuen Steuer? Zu bewun dern ist dabei nur die Leichtigkeit, mit der die vorge setzte Behörde auf diesen Antrag eingegangen ist. Nun mehr darf man nur begierig sein auf die Wirkung

aber war man unzufrieden mit der Wahl der Musikstücke und mit den vielen Wiederholungen der Programmnum mern. Wird das nun anders werden? Werden wir einelbessere Auswahl und mehr Abwechslung im Pro gramm bekommen, oder wird bloß die Harmonie und die Dynami. des Klanges eine stärkere sein und im Uebrigen Alles beim Alten bleiben? Dann freilich, wäre die neue Steuer nicht blos lästig, sondern auch überflüssig. Die nächste Saison wird ja darüber Auf klärung geben. ^Von einer jedenfalls erfreulichen neuen Schöpfung

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 2 von 12
Datum: 10.03.1881
Umfang: 12
ist so unwissend, daß ihm noch nicht einmal die selbstverständliche Wahrheit klar ist, daß nicht alle Abgeordneten zugleich zum Worte kommen können. Wenn der Betreffende lesen könnte, so müßte er wissen, daß zwei konservative Tyroler sich zum Worte gemeldet haben. Diese eine Bemerkung genügt, um den ganzen perfiden Angriff dieses Blattes zu kennzeichnen. Zur Bewegung in Steuer-Angelegenheiten. Am 7. d. M. um 10 Uhr Vormittags wurde die in der JnnSbrucker „Bauern-Veisammlung' gewählte Depu tation

ein, daß insbesondere die Gebäude - Steuer das Land schwer treffe. Die Regierung werde nach Möglich keit Erleichterungen in der Durchführung ein treten lassen; jedoch gänzlich fallen gelassen könne diese Steuer nicht werden, da alle Pro vinzen dieselben tragen müßten. Se. Majestät ließ sich dann die einzelnen Mitglieder der Deputation vorstellen und erkundigte sich um die Ver hältnisse in den einzelnen Orten. Der Bürgermeister von Innsbruck bemerkte Hiebei, daß die Gebäude-Steuer von Innsbruck, welche bisher 16.000

fl. betragen habe nun auf 110.000 fl. steige. Erleichterungen seien höchst noth wendig. Nachdem die Deputation sehr gnädig entlassen worden verfügte sich selbe zum Herrn Minister-Präsidenten Grafen Taaffe und zum Herrn Finanzminister Dr. von Du- najewsky. Im Abgeordnetenhause werden dieser Tage die Ver handlungen über das Gebäude-Steuer-Gesetz beginnen. Die Berichte sind utt Steuer-Ausschusse bereits vertheilt worden. Darnach belauft- sich die gegenwärtige Schul digkeit an Hanszins- und Hausklassensteuer

fl. präliminirt, d. i. aber gegenüber dem Fi nanzgesetze noch immer um 1,143.000 fl. mehr. Aus Wien wird uns gemeldet, daß sich die Vertreter von Tyrol nicht in der Lage sehen, für diese Gebäude- Steuer zu stimmen, sondern noch weitere Erleichterungen beantragen werden. * * In Landeck fand am 1. März eine Versammlung der Besitzer der Bezirke Jmst und Landeck statt. Den Vorsitz führte Herr Dialer von Jmst; die Herren Flora von Pfunds uns Hau eis von Zams wurden zu Stell vertretern und Dr. Müller von Landeck

zum Schrift führer ernannt. Ueber die Grundsteuer erstattete den Bericht Herr Schönherr von Ried. Ueber die Ge bäude-Steuer sprach Herr Stubmayrvon Jmst, welcher trotz der Mahnung des Vorsitzenden die Politik nicht aus dem Spiele lassen konnte. Es sollte eine Resolution be schlossen werden, in welcher die Abgeordneten aufgefordert werden, gegen die Grundsteuer-Hauptsumme zu stimmen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil die Bauern erklärten, daß sie den Standpunkt, welchen der Abgeord nete Baron

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 22.06.1882
Umfang: 8
Steuer, aber erst im Jahre 1893 zu bezahlen. Im Jahre 1882 wird diese Steuer in Tyrol und Vorarlberg gar nicht umgelegt und dann beginnt eine Uebergangsperiode. von 10 Jahren, und zwar sind im Jahre 1883 5, im Jahre 1884 10, 1885^20 Prozent (u. s. w. bis zum Jahre 1893 steigend) Her in diesem. Jahre erst ganz zu entrichtenden Steuer zu zahlen. Also z. B. ein Haus mit 5 WohUbestandtheilen zählt im Jahre' 1882 . nichts, im Jahre 1883: 13% fir., im Jahre -1684:'27% kr.. im Jahre 1885

: 55 kr.. .im'Jahre 1886? Z2% kr. u. s. w. bis zum Jahre 1893, wo 2 fl. 75 kr. zu entrichten sind. — Ein Haus mit 14 Wohnbestandtheilen zahlt im Jahre 1882 keine und 1883: 75 kr. Steuer. —' An diese Auseinandersetzung, die zeigt, daß diese Steuern denn doch nicht gar so übeürieben hoch sind, wie man den Leuten vorgemacht hat, knüpft Herr von Zallinger einige Winke, die wir wieder wörtlich folgen laffen: „WaS zunächst-die eigene Wohnung des Hauseigen- thümerS selbst anbelangt, so mache ich auf den Gebrauch

Durchführung' verstehen! — Jedenfalls soll auch nicht übersehen werden, die Steuer freiheit für Neu-, Um- und Zubauten zu beanspruchen, nicht allein die zehnjährige für innerhalb der letzten 10 Jahre in Tyrol geführte Bauten, sondern auch die zwölfjährige nach dem Gesetze vom 25. März 1880 R.-G.-Bl. Nr. 39, für jene Bauten, welche nach dem 1. Jänner 1881 voll endet wurden. Uebrigens sollten auch jene Ausnahmsgesetze, welche in andern Ländern noch längere Steuerfreiheit den in die Hauszins- resp

. Hausklaffen-Steuer fallenden Gebäuden gewähren, Gesetze vom 24. Dez. 1869, 15. Juni 1871, -18: März 1874, 15. März 1876, für Tyrol sinngemäße Anwendung finden, weil die Steuer nun auch hier einge- führt ist und also die Bauten gewiffer Jahre die Begün stigungen der gleichzeitig in andern Ländern entstandenen Gebäude nicht vermiffen sollten, weil eS nicht in der In tention der Gesetzgebung lag, Tyrol härter als andere Länder zu treffen.' Damit hat der „Andreas Hofer' sein gegebenes Wort gehalten

und verspricht für.die Zukunft dieser Frage seine vollste Aufmerksamkeit zu widmen.-. Er wird sobald seine Zeit und sein Raum es gestatten darauf zurückkommen. Für heute nur noch Eines. ..Wenn diese neuen Steuern auch drückend sind und mancher sie schwer trägt, so möge er be denken, daß, wenn von einer Steuer Viele, betroffen werden, in Stadt und Land, eine bedeutende Summe zusammenkommt und diese Summe ihm wieder auf der'anderen Seite zu Gute komme. Das ist auch ein Tröst , wenn auch, wie der „Andreas Hofer

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Volksblatt
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Seite 1 von 12
Datum: 27.01.1886
Umfang: 12
und hieraus die Sitzung geschlossen. ^ 1K. Sitzung am 22. Jann^r, Außerordentlich interessant war diese Sitzung, wo Dter den Anträgen des Gemeinde--Comit6's fluch das Gebäude- steuergesetz sich befindet. Der Abg. Dr. Dordi erstattet Bericht betreffs angestrebter Abhilfe gegen die schädliche Wirkung der Gebäudesteuer. Er schildert die Klagen im Lande über diese Steuer^ die üblen Folgen derselben und die vom Lande schon Hethanenen Schritte, um eine Milderung herbeizusthren.^ ^ ^ i - Die diesbezüglichen

Anträge .de? Gemeinde-Comites deuten 1. daraus hin, daß der Landtag die Ueberzeugung gewonnen, daß diese Steuer sür dqs Land Tirol in moralischer, ökonomischer und hygienischer Hinsicht äußerst schädliche Wirkungen gebracht hat. Auch wird das Be dauern ausgesprochen, daß die wiederholten Gesuche um Abhilft keinen Ersolg gehabt haben. 2. Der Landes ausschuß wird daher abermals beauftragt, die k.k. Re gierung dringend zv ersuchen: a) dieselbe wolle noch in der gegenwärtigen Session dem hohen Reichsrathe

, und halten wir uns in unserem Referate an dem Bericht der „N. T. St.' Dr. F a l k nennt die Gebäudesteuer von allen Steuern die drückendste, denn sie wurde mit 12 '/, '/<> m Inns bruck eingeführt ohne Uebergang^ Es ist dabei zu be denken, daß unser rauhes Klima eine gute, kostspielige Bauart etsordert, welches die Gebäude vertheüert^ indem das Baumaterial von guter Beschaffenheit sein muß. Bei Einführung dieser Steuer haben sich die Regierungs- Organe ohne Zweifel einem schweren Irrthum hinge gegeben

, indem sie annahmen, dieselbe werde in Tirol einen Ertrag von circa 110.000 A abwerfen. Nun zahlt aber Innsbruck heute schon an landesfürstlicher Gebäudesteuer 99.912 fl. 80 kr., wenn im Jahre 1891 die Steuer voll gezahlt werden muß, werden wir in Innsbruck 200.090 fl. an landesfürstlicher Gebäude steuer zahlen. Dazu kommen die Landes- und Kommunal- Zuschläge.. Wenn das so fort geht, dann können ein großer Theil unserer Hausbesitzer zum Bettelstab greisen. Andere Provinzen konnten sich sür diese Tour

man mir, noch sieht man keine schlimmen Folgen des Gesetzes. Sollen wir denn aber warten, bis wir zu Grunde gehen? Bis die meisten Häuser unterm Hammer sind? Die neuen Besitzer werden freilich zu einem Preise im Besitze sein, daß sie die Zahlung der Steuer nicht zu scheuen brauchen. Die exekutiven Verkäufe mehren sich und auch die Verlurste bei den Verkäufen von Jahr zu Jahr. Die Verlurste betrugen im Jahre 1882 2668 fl., 1883 10.890 fl., 1884 12.519 fl., 1885 35.834 fl., 1886 schon jetzt 8510

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 12
Datum: 17.10.1888
Umfang: 12
, 15. Okt. (Zur Branntweinsrage). ES ist eine be kannte Thatsache, daß seit der Veröffentlichung der Gesetze und Verordnungen üb.r die Brannt weinsteuer unter den Bauern eine äußerst unge- müthliche und gcreiz'e Stimmung herrscht. Kein Wunder! Denn als Heuer im Reichsrathe zu Wien die SpirituSsteuer mit 35 fl. per Hektoliter beschloffen wurde, waren wir mit derselben ganz einverstanden, weil wir in unserer Einfalt mein ten, diese Steuer treffe nur den Spiritus, und wir malte» uns schon die gu'en Folgen

für den Verkauf von echten Wein und Branntwein gar schön'aus. Doch o weh! Jetzt stellt es sich her aus, daß wir für ii '.sern Branntwein 17'/, fl. zahlen sollen. Wer wird bei einer solchen Ent täuschung nicht ein wenig unwillig werden, zumal wenn eine zweite sich zur ersten gesellt. Denn, als unser Landtag im April des vorige» Jahres ein Landesgesetz beschloß, um der Branntweinpest Ein halt zu thun und auf den Verbrauch von Brannt wein 2 fl. 50 kr. und von Spiritus 5 fl Steuer gelegt

werden sollte, waren wir mit unseren Landes - vätcrn einverstanden, wenigstens nicht über sie ungehalten, weil der § 1 ausdrücklich besagt, daß diese Steuer nicht die Produktion — die Bräunt • weinbrenver — sondern die Konsumenten, die Ver- schleißer und Trinker treffe. Nun erschienen aber jüngst„Durchführungsverordnungen',welche zwar nicht vom Landtage, sondern von der Re gierung im Einverständnis mit dem Landes- ausschnsse versaßt sind, aber doch ausge- führt werden sollen. Diese Durchführungsverord nungen habe», um eS gelinde

, welcher nicht die Steuer, aber doch die Plackereien ent fernt. Der Vorschlag ist dieser: der Bauer, der Branntwein brennen will, geht wie bisher zur k. k. Finanz und meldet an, daß er zur bestimmten Zeit z. B. 12 Stunden lang brennt. DieStaats- finanz hat die b etreffenden Brennkeffel be reits fürsorglich abgemessen und darnach berechnet, daß in 12 Stunden z. B. 10 Liter gebrennt werden, wofür sodann die StaatSsteuer per 10 X 17'/, — 1 fl. 75 kr. an die k. k. Finanz zu entrich ten ist mit Ausnahme des FreibrenuenS

. Mit dein von der k. k. Finan; gesertigten Schein be waffnet begibt sich der Bauer zur löblichen Lan- desfinauz. meldet dort das Gleiche an und be zahlt die Steuer für die 10 Liter mit 10 X 2'/, — 25 fr. d. i. gerade der siebente Theil von der StaatSsteuer und die ganze Sache ist abgethan. Wird Braulitivein verkauft, io wird dem Käufer be scheiniget, daß die Steuer bereits bezahlt ist und damit der Verkäufer nicht zu viel Schaden leide, muß er halt den Branntwein um höhere Preise verkaufen oder die Steuer ixtra vernehmen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 12
Datum: 12.02.1881
Umfang: 12
untergebracht worden, so halten sie sich zur Steuer der Wahrheit als Augen zeugen und gestützt auf die Aussagen solcher berech tigt und verpflichtet zu erklären, dass das weitaus wesentlichste Verdienst am Nettungswerke niemand anderem gebürt. als einzig und allein dem Herrn Gendarmerie-Wachtmeister Ferdinand Brühler. Dieser wackere, entschlossene Mann eilte, durch die Gefertigten von geeigneter Behörde über den Unglücks fall benachrichtigt, auf den Unglücksplatz, wo er bald nach den Unterzeichneten

einen Gesetzentwurf, betreffs theilweifer Ab änderung des Brantweinstenergesetzcs, ferner einen Gesetzentwurf bezüglich der Feststellung der Grund steuer-Hauptsumme. Dieselbe beträgt vom 1. Jänner 1831 an auf 15 Jahre 37.500.000 fl. Abg. Fried mann begründete seinen Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung, derselbe wird sodann in erster Lesung abgelehnt. Das Wuchergesetz wird hierauf in dritter, das Spielk^rtenstempelgesetz in zweiter Lesung unverändert angenommen. Sodann begann die Debatte über den Antrag

Steuerbemessung jährlich: ». den der Grund steuer Schuldigkeit vom Jahre 1330 gleichkommend« Betrag und d. vou dem beim Vergleiche der Grund steuervorschreibung sür das Jahr 1330 mit der neuen, prov. Bemessung entfallenden erHöhlen Betrage eine solche Quote, welche zehn Percent der Grundsteuer- Schuldigkeit des Jahres 1330 gleichkommt; 2. von dem Jahre angefangen, in welchem die definitive Steuerbemessung erfolgt jährlich: ». den der Grund steuer-Schuldigkeit des Jahres 1880 gleichkommenden Betrag

; d. von der beim Vergleiche der Grundsteuer- vorfchreibung sür das Jahr 1880 mit der definitiven Bemessung sich ergebenden Stcuererhöhung; s» eine solche Quote, welche zehn Percent der Grundsteuer Schuldigkeit des Jahres 1880 gleichkommt und dd. einen von Jahr zu Jahr um e i n Zehntel steigenden Theil des hienach von dieser Stcuererhöhung noch erübrigenden Betrages. Art. 5. Die Steuer-Aus gleichung nach den Ergebnissen des ReclamationSver- sahrens erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen des Art. 3. dcS Gesetzes

zu entrichten, um welchen der, von der Grundsteuer-Schuldigkeit des Jahres 1830 mit Hinzurechnung von zehn Per cent derselben sür die Zeit vom 1. Jänner 1381 bis zum Abschlüsse des Reclamationsverfahrens ent fallende Betrag, die für die gleiche Periode that sächlich vorgeschriebene Steuer überragt. Die Ab stattung dieses Mehrbetrages hat von dem Jahre angefangen, in welchem die definitive Bemessung er folgt, binnen zehn Jahren in dcn festgesetzten Ein- zahlungsterniinen stattzufinden, 2. wenn sowohl

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 31.07.1883
Umfang: 6
die volle Steuer hievon im Jahre 1393 nur mit .... 1.033.518 Gulden, sohin mit einem um 216.482 Gulden ge ringeren Betrage als im stenographischen Protokolle behauptet wird, zur Vorschreibung kommen. Dabei sei bemerkt, dass unter der obigen Steuersumme von 1.033,513 Gulden auch die Steuer von jenen Grund stücken einbezogen ist, welche bis zum Jahre 1830 gänzlich steuersrei waren und größtentheils in Wei den. Alpen und Wäldern bestehen, welche nach dem Gesetze vom 7. Juni 1831 vom Jahre 1333 ange fangen

derart in die Besteuerung fallen, dass im Jahre 1883 im L-ihre 1834 s. w. und erst im Jahre 1893 die ganze Steuer zu entrichten ist. 2. Die im stenographiscken Protokolle vorkom menden Steuerziffern vom Jahre 1373 u. zw.: an Grund- und Gebäudesteuer 777.472, an Erwerb steuer 73.725, an Einlommensteuer 118.152 fl., zu sammen 969.349 Gulven sind unrichtig, indem für das vorbezeichnete Jahr an Grund- und Gebäude- sieuer beziehungsweise an der damals mit der Grund steuer vereint eingehobenen Häusersteuer

971.376, an Erwerbsteuer 143.750. an Einkommensteuer 222.149 Gulden, zusammen 1.342,775 Gulden vorgeschrieben war. 3. Zur Widerlegung der mit den Thatsachen im vollsten Widerspruch stehenden Behauptung, dass das Land Galizien, welches srüher an Hausclassen steuer 1.800,000 Gulden gezahlt hat, gegenwärtig 800.000 fl. zahle, und sonach durch das neue Ge- bäudesteuer-Ges-tz erleichtert worden sei, diene Nach stehendes: In Galizien betrug im Jahre 133 l, also vor der Wirksamkeit des Gesetzes vom 9. Febr

an der Haüsclassensteuer ist im Jahre 1832 wohl hinter jener für das Jahr 1331 zurückgebl-eben, was darin seinen Grund hat dass von den nach H 1 des Gesetzes vom 9. Febr. 1332 zinssteuei Pflichtigen Gebäuden, insosern diese bisher der Hausclassensteuer unterlagen, diese Steuer für die Dauer der Hau-zinsfteuerpflicht nicht einge hoben wird. Im ganzen überragt die Vorschreibung an der Gebäudesteuer in Galizien für das J^hr 1332 jene für das Jahr 1331 und es erscheint sonach die Behauptung über eine durch das neue

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 18.01.1883
Umfang: 4
« SZ«, Eiaunlloierzigster Iakr»«ng. um! ikiilür. Inmlw. ^eiiagen..Nekoiioili' ./SL 14 Donners ag. den 18. Jänner 1883 Ms Erwerbsteucr-Gesch. In unserer gestrigen Nummer haben wir den Don offiziösen Blättern mitgetheilten Inhalt der Vorlage», betreffend das Renten-Steuer- und Personaleinkommeu-Steuer-Gesetz wiedergegeben, und unsere Leser waren in der Lage einen flüch tigen Blick ans diese beiden uns in Aussicht ge stellten Gesetze zu werfen; aber schon ein flüchti ger Blick genügt, um zu zeigen

» indirecte» Steuer-System auch alle Segnungen eines ent wickelten direkten Steuer-System's genießen. Da kann man ja nicht mehr fehlgehen, ist das indirecte Steuer-System besser — so haben wir es; ist das directe besser, so haben wir's ja anch —. Nachstehend wolle» wir eine hochinteressante Vorlag?, die der neuen Erwerbsteuer in's Auge fassen, bei welcher zwei Kategorie» zu un terscheiden sind. Die erste umfaßt alle selbstständi gen Erwerbsunternehmungen und nutzbringenden Beschäftigungen; die zweite

» Steuer befreit waren, und die nnn „erwerbstener- pflichtig' werden. Nach der klaren Bestimmung des Gesetzentwurfes sind zu der Leistung der Erwerbsteuer verpflichtet alle Personen, die in einem Dienst- und Lohube- zuge stehen, also alle Arbeiter, alle Gehilfen und Gesellen uud alle Diener und Dienstboten, a»ch alle Angestellten, Privatbeamten zc., deren Dieust- oder Lohnbeziige iu Wien nud in den geschlossenen Städten 400 Gulden jährlich übersteigen, während für die anderen Orte

, Privatbeumte. die außer dem Geldlohn noch Quartier, Kost, zuweilen auch Kleidung be- kommen. Das muß bei der Bemessung der Steuer mit iu das Einkommen eingerechnet werden. Wenn also beispielsweise ein Diener 25 fl. monat lich Lohn bekommt, so wäre er in Wien eigent lich steuerfrei. Da er aber Quartier uud Kost bekommt, so wird der Werth davon berechnet uud es ist wohl anzmlehmen, daß das mit etwa 20 fl. monatlich bewerthet wird. Dann hat er nicht 25 fl., sondern 45 fl. monatlich, macht ans's Jahr gerechnet

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.03.1890
Umfang: 8
' be hauptet, daß die im Großhandel, zum Beispiel aus Wien und Prag bezogenen Schinken oder Wurstwaaren in diesen Städten keine Wiener oder Prager städtischen Zuschläge zahlten. In Wahrheit sind diese Fleischwaaren mit der ärarischen Steuer und den Zuschlägen der be treffenden Stadt behaftet und bekommen diese Sendungen beim Austritte aus den geschlossenen Städten von den Linien-Berzehruiigssteuer-Aemtern nach H 1 der Voll zugsvorschristen des Gesetzes vom 16. Juui 1877 ge druckte Aussührbolletteu, worin

wird, ein Abgeordneter den Antrag auf Rückvergütung der Fleischsteuer bei der Ausfuhr stellte. Dieser An trag wurde vom Rcgiernngsvertreter unter dem Hin weis auf die schwierige, fast unmögliche Durchführbar keit bekämpft und bei der Abstimmung auch abgelehnt. Es bezieht oder verkauft also in Meran kein Kauf mann, kein Hotel- oder Pensionsbesitzer aus Prag, Wien oder Graz Fleifchwaaren, wofür nicht schon in den betreffenden geschlossenen Städten die Steuer-Zu schläge bezahlt worden wären nnd aus diesem Grunde

sind nach H 4 Absatz 7 diese Bezüge im Verkaufsorte von der ärarischen Steuer und nach Enlscheiduug des hohen Verwaltungs - Gerichtshofes vom 7. Juli 1886 Zabl 1438 auch von den Gemeiudezuschlägeu frei. Der Klarheit halber sei hier K 4 Alinea 7 ange führt. Derselbe lautet wörtlich: (Von der Steuerbar keit find ausgenommen) „der aus einem für die Ver- zehruugs-Einhebung als geschlossen erklärte» Orte er folgende Bezug an daselbst versteuertem Fleische.' Aus vorstehendem Z 4 Alinea 7 dedncirt der ,,Jurist

' also die Steuer und Zuschlagsfreiheit von Fleischwaaren aus „geschlossenen Städten' und stimme ich mit seiner Ansicht ganz überein in Bezug auf dessen A u- wendnng für Meran. Meran hat auf Grund dessen keine Steuer und consequeuter Weise keine Zuschläge einzuhebeu; ebenso wenig, wie dies für solche Bezüge irgend ein anderer offener Ort thun dürfte! Die Stadt Meran erhebt nun aber erwiesenermaßen gegen die klare Bestimmung dieses vorerwähnten H 4 Alinea 7 und gegen die angezogene Entscheidung des hohe

Rechtsvertheidiger derstädtischen Interessen in diesem Punktegleicher Rechtsausfassung huldigen zu sehen! Die Gemeinde Obermais hat nun in ihrer Schlacht- Haus-Ordnung im 8 6 Absatz 3 den ganz gleichen Wortlaut des K 7 Absatz 3 der Meraner Schlachthaus- Ordnung aufgenommen und kann Kon diesem H jeder zeit Gebrauch machen. Also die Zahlung einmaliger ärarischer Steuer und zweimalig er Commnnalzuschläge ist bei den Bezügen aus Prag, Wien, Graz:c. heute schon in Meran Thatsache; der dritte Communalzuschlag

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 15.02.1888
Umfang: 8
' und die „Biersteuer' haben den gleichen Zweck zu Gunsten des Staatsschatzes. Die neue Branntweinsteuer ändert ähnlich, wie das bei dem neuen Zuckersteuergesetz geschieht, 1. die Methode der Besteuerung, und 2. erhöht sie die Steuer an sich. Bisher wurde diese Steuer nach der Leistungsfähigkeit des Maischraumes (Raum zur Gährung der Maische) sowie nach dem Alkohol-Grade des Erzeugnisses be messen. Bei dieser Steuerbemessungs-Art war so manche Uebervortheiluug des Fiskus möglich, weßhalb von jetzt ab beim fertigen

Erzeuguiß die Steuer nach der Menge und dem Alkohol-Gehalte bemessen wird. Jeder Brannt wein, welcher innerhalb unserer Grenzen erzeugt wird, unterliegt einer Besteuerung, die nach Verschiedenheit der Brennereien, in welchen die Erzeugung stattfindet, als Prodnktions-Steuer bei der Erzeugung, oder als Consum-(Verzehrungs)-Steuer bei dem Uebergange des Branntweines aus der amtlichen Controle in den freien Verkehr zu entrichten ist. Die erstere beträgt 35 kr. für jeden Hektoliter und jeden Alkoholgrad

nach dem vor geschrittenen hunderttheiligen Alkoholometer. Die letztere hat zwei Sätze, nämlich 35 und 45 Kreuzer für obige Maßeinheit. (Nach dem jetzt giltigen Gesetze beträgt die Steuer 11 kr.) Zu dem niedrigeren Betrage darf jedoch in einer Betriebsperiode im ganzen Zollgebiet nur ein Quantum von 1,878.000 Hektolitern erzeugt werden. Davon entfallen auf Oesterreich 997.458, auf Ungarn 872.542, und auf Bosnien 8000 Hektoliter. Es ist gewiß, daß Oesterreich, verglichen mit den übrigen Staaten, die Branntwein-Erzeugung

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