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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 22.01.1883
Umfang: 8
SSO s?» ää kr. in der Steuer- Classe auf ein Einkommen einhelten 5 über 1000 bis einschließlich 1100 fl. 11 politische Hages-Wronik. Inland. Innsbruck. 22. Jänner. Indem wir heute nochm >ls auf die namentlich von den großen kapitalisierten Wiener Blättern, de>en Actionäre zwar nicht Grund-, aber Capual- und Renteubesitzer sind, vielgelchmähten neuen S»eu er Vorlagen, die der Finanzminister dem Abgeord nelenhause am 15. ds. vorgelegt und in der Sitzung am 19. ds. mit gar treffenden Worten (Siehe

der Steuerpflichtigen nach Classen getheilt. Danach entfallen: in der Steuer» Tlasse auf ein Einkommen «Inheiten 1 bis einschließlich 700 fl. 4 2 2 über 700 3 5 4 . «00 900 K00 59 900 . 7 S 1000 93 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 1100 1200 „ 13'0 . 1400 „ 1500 „ 1700 „ 1900 . 2100 „ 2300 „ 25C0 .. 2700 2900 „ 3200 .. 3500 3300 „ 41t0 .. 4400 „ 4700 .. 5000 .. 1--00 „ 12 7 '1300 .. 144 1400 „ 16 1 1500 17 8 1700 .. 204 IS00 „ 239 21^0 275 2300 » 312 25( 0 .. 35 1 2700 „ 392 2900 „ 43 4 3200

48 9 3500 55 8 33( 0 63 4100 .. 70 6 4400 78 6 4700 87 50( 0 „ 95 6 5^00 „ 106 u. s. w. von einem Einkommen von 150.000 fl. mit 4300 Steuereinheiten an steigen die Classen um je 1000 fl. und die Zahl der Steueret'heiten um je 300 fl. Die Steuer wird nach Maßgabe des ein- gesch tzten Einkommens, bezielmngsweise der nach obiger Scala ermittelien Sieuereinheiten im ersten Jahre der Wirksamkeit'ÜeS Gesetzes mit dem fixen Betrage von '0 kr. und kür die folgenden Iah e mit dem im Finanzgesetze festzusetzenden

betrage per Steuereinheit bemessen. Die Steuer wird, in der Neuel dort roi.efchrieben, wo die steuerpflichtige Person ihren ordentlichen Wohnsitz hat, und in vier gle chen Raten eingehoben In jevein der im Reichs rathe vertret>nen Königreiche und Länder werden dem Landesfonds «n Vandeezwecken v n de nach den Bestim mungen diefesGefetzeseingehobenenPe fonaleinlommen- sieuer 10°/o zugeführt. Weitere Umlagen auf diese Steuer zu Landes-, Bezirls-, Gemeinde und anveren Zwecken dürfen nicht eingehoben

Steuer sca'a, welch? von einem mittleren Jahre-erirage von 48.000 —50.000 fl. 4^30 fl. a s Steuer vorschreibt. Ueber 50.000 fl. steigen die Classen des m t leren Jahrete,trägnisses um je 5000 fl. und die Steuer- r eträge um je 500 fl. Eine zweite Tabelle weist die Minimalsitze der Srwerbsteuer auf. Dieselben sind ohne Rücksicht auf die O tsbevöikerung beim Bergbau 10, bei Fabrike- unternehmnngen 100, bei Großhandlungen 800 fl, für die anderen ErwerbSun'ernehmui'geu richten sich die Minimalsätze

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 19.07.1882
Umfang: 8
,-?haß^ ''ÄeseS' Schriftstüch welchem Zya»; Mster- dingS ' 'größere Klarheit wünschen möchte, Beunruhigung verursachte, .Änd st daß nSch^den: g^machtek Erfahrungen der Gedanke an „Nach besserungen' in zweiter Auflage unwillkürlich sich aufdrängte.^ Während ) Eingangs - der» Luschrist die Möglichkeit einer ausgleichende» Herab setzung ideri Steuer »icht ausgeschlossen ist, scheint der Schluß dagegen ^ zn sprechen. , Mßf /die Mnftage, zy yb die Gynejnde ^idie ^gewünschte Mitwirkung leisten ^oher

ablehnm sollte, sprach ich mich für daS Erstere aus, weil eS sich nach den Intentionen an maßgebender Stelle um eine Herabsetzung der Steuerleistung Deutschtirols gegenüber jener nach dem Operate der Central-Commission Handel» werde. . . > Der Vorstand einer anderen Gemeinde machte mir- auch vor wenigen Tagen die Mittheilung von der angeblich drohenden Mteuer- xchöhung! Diese kann sich aber nicht als eine Erhöhung der von der Central-Commission.seiner Zeit für Deutschtirol festgesetzten Steuer summe

darstelle», weil letztere eine Ermäßigung erfahren soll. — In diesem Sinne: habe ich mich ausgesprochen u»d bi» ich nun in der Lage nach neuestenS schriftlich erhaltener Information mitzutheilen: — - ,^-a ' : Nach Abzug derHauSsteuer betrug die alte Steuer Deutsch tirols 643.559 fl. Die erste Einschätzung, die mit Ausnahme der weinbauenden Gegenden wohl niedrig war, ergab eine» Reinertrag von 2,483.611 fl., was einer Steuer von 548.878 fl. gleichkommt. Dieses Herabgehen unter die alte Steuer

hatte die Anord»ung der Reklassirnngen zur Folge. . -- ^ «...— Diese ergaben zuerst einen Reinertrag von 3.380.624 fl. oder eine Steuer von 747.118 fl^, ein Resultat, welches der Central- Commission noch immer zu niedrig erschien, daher dieselbe erst noch die Tarife erhöhte und somit den Reinertrag auf 3.903.071 fl., die Steuer auf 862.579 fl. hinaufschraubte. 5 Hiemit war das Ab- und Einschatzungsgeschäst abgeschlossen und Deutschtirol mit obiger Steuersumme kontingentirt. Die Reklamationsperiode bietet

folgende Ergebnisse: Die Operate der BezirkS-Commissionen, die im Allgemeine» mit der stre»gsten Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit zu Werke gegangen sind, weifen i» ihrer Totalsumme einen Reinertrag von 3,139.094 fl. oder eine Steuer von 693 740 fl. auf. -- Die LandeS'Commlssion erfüllte die ihr zukommende Äüfgabe der Ausgleichung unter den einzelne» Bezirken in erhöhender Richtung und gelangte zu ei»em Reinertrage von 3,219.094 fl. oder einer Steuer von 711420 fl. ' ^ Diese letztgenannte Steuer

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 27.04.1881
Umfang: 4
. in M?n, I. Singer ilr>,«e und isranllurt a. M Rudolf Mofi« in «Sien, Berit» uud München, ,lvn r und ^rm». u> I Xicmrr^aile 1^. Mittwoch, deu 27. Iprü 1881 Nochmals die Gebäudesteller. 11. Sehen wir uns ober da? Gebäudesteuergesetz doch auch im Gonz-n an. ob e- den wesentlichen Bedingun - gen eines guten Gesetzes üb.rhaupt unl. eines Steuer gesetzes insbesondere entspricht. Wir haben es ja hier mit eiiiem Gesetze von großer Tragweite zu lhuii, daS eine große Menge Staats - bürger betrifft

, die sie mit einer erheblichen Steuer belastet und dem sich kein zu schwer Be- troffen er entziehen kann, da es sich hier weder um verheimlichbare Objekte nach um Luxilsge- genstände. deren sich -er Besteuerte entäußern kann, auch nicht um die Bestell! rung schäolicher Vorgänge handelt, die jeder nicht nur unterlassen kann, sondern ohnedies besser unterlassen sollte. Zu den wesentlichen Bedingungen eines guten Steuer» gesetzeS glauben wir vor Allem Gerechtigkeit und Klar» heit rechnen zu dürfen. Ist nun das beantragte

Gesetz in seiner gegenwärtigen Fassung gerecht? Nein. Es ist ungerecht in dem BenussungSmoduS der Zins steuer, denn welche Begründung aus der Gerechtigkeit oder Billigkeit läßt sich dafür anbringen, daß in man chen Städten und Orten vom Gesammtertrage des Hauses überhaupt 22^z Pcoc.. in anderen 10'li Proc. (beziehungsweise nach Abzug der 15 und 30 Proc.) Crhattuligskosteii vom Reinerträge 26^Iz Proc. und 15 Proc.) gesteuert werden ioll? und wenn sich eine solche Begründung finden ließe

, so wird doch jedermann zugeben, daß die E.nreihung der Städte und Orte in da- Verzeichn^ durch lein Prinzip geleitet wurde, sondern als eine derart willkürliche bezeichnet werden muß. daß noch dem Ausspruche eines Abgeordneten die Einreihung mehr durch» Loos als durch einen bestim menden Gedanken erfolgt zu sein scheint. Aber bei der ZinSstelierbeiechnung ist doch noch ein Maßstab angewendet, der die Steuer sür je eine Gruvpe von Ortschaften in ein gleichmäßiges und bestimmtes Verhältniß zum thatsächlichen Ertrage

jetzt. Nicht so bei der Klassensteuer. Hier wurde ein Maß» stab für die Steuer gewählt, der absolut kein Maßstab ist. Weder sür den wirklichen, noch möglichen Nutzwerth, noch auch sür den Kapital-werth des Objecies, so daß die Steuerungleichheit sich zwischen 10 Perc. des effec- liven Geld- oder Nat'.iralertrages und weit mehr als 100 und 200 Perc. desselben bewegt. Denn ein HauS mit 22—24 Zimmern und 1OO fl. Klassensteuer kann ! an e>nem viel besuchken oder bevölkerten Orte ganz : wohl I0VV fl. Reinertrag geben

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 12
Datum: 19.05.1886
Umfang: 12
den sind, wir erhalten nun ein solches Gesetz, mit welchem wir bei den Erfahrungen, die wir bei Ausübung jener Gesetze gemacht haben, durchaus nicht zufrieden sein können, da wir von der Gnade gewisser Finanzorgane nicht abhängig sein wollen. Daß dieser Paragraph in dieser Weise nicht angenommen werden kann, hat schon ein Theil der Rechten dieses hohen Hauses im Steuer- ausschusse erkannt und es wurde von dieser Seite ein Antrag auf Reasiumirung gestellt, welcher jedoch leider in der Minorität

nun unser Wiener Brief aus dem Reichsrathe, den wir unseren Lesern zur aufmerksamen Lektüre empfehlen. Aus öern WeichsrcrLhe. (Lrtgioaldkiiqi.I ^ Wie», 14. Mai. Das Abgeordnetenhaus berathet jetzt eben das Gesetz betreffend die Abschreibung an der Grundsteuer wegen Elementarschäden. Grundsteuernachlaß, Grundsteuer abschreiben, ist immer ein schön klingendes Wort, das unsere bäuerliche Bevölkerung recht gerne hört. Wir kennen wohl „Sleuererhöh ung' mehr als uns lieb ist — aber von „Steuer nach laß

' sind wir noch nicht verwöhnt. Eine Abschreibung der Steuer ist aber nicht nur wünschenswerth, son dern gerecht, wo das Objekt der Steuer selbst, sei es der Grund und Boden, oder der Ertrag deffelben entfällt. Gegenwärtig handelt es sich um Steuerabschreibung für den Fall, als der Naturalertrag eines Gutes, einer Grundparzelle zerstört wird. — Schon der § 6 des Gcund- steuerregulirungsgesetzes vom 24. Mai 1869 be stimmt, daß die Bestimmungen über Bewilligung von Steuernachläffen bei Unglücksfällen durch besondere Gesetze

st a t t z u f i n d e n hat, wenn der Naturalertrag einer Parzelle durch Hagel, Wasser oder Feuer wenigstens mit dem vier ten Theile vernichtet worden ist; im vierten Ab satz wird bestimmt, daß. wenit durch andere un abwendbare und in außergewöhnlicher Art ein getretene Ereignisse, als: Froste, anhaltende Dürre. Insekten- und Mäusefraß das Erträgnis der Laudwirthschaft in einem solchen Umfange ver nichtet wird. daß hieraus für den betreffenden Grundbesitzer eine momentane Nothlage entsteht, der Finanzminister eine Abschreibung der Steuer

gestatten kann. — Die bedeutende Differenz zwischen dem Absatz 1 und dem Absatz 4 des 8 1 dieses Gesetzes liegt nun darin, daß bei Schäden durch Hagel, Wasser oder Feuer die Abschreibung der Steuer nach dem Gesetze ersolgen muß, wäh rend bei Schäden durch Frost, Dürre u. s. w. die eventuelle Abschreibung vom Finanzminister abhängt. Ueber dielen Unterschied wurde auch im Ausschusse am längsten verhandelt. Sowohl von der Rechten als auch von Abgeordneten der Linken wurde im Ausschusse schon beantragt

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 17.05.1886
Umfang: 8
in den Zoll-AusschnsS und in den volkswirtschaftlichen Ausschuss vor. Nach dem Antrage des Jmmuuitäts-Ausschusses (Referent Abg. Hren) wird dem Ersuchen des k. k. Bezirks gerichtes Sebenico um Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Abg. Supuk wegen Ehrenbeleidignng ohne Debatte die Zustimmung ertheilt. Hierauf geht das Haus in die Specialdebatte über die Grund steuer-Abschreibungsvorlage ei«. Zu § I, welcher die Bedingungen enthält, unter welchen ini Falle von Elrmeutarschäden die Abschreibung

von der Grund steuer entweder ohne weiters stattzufinden hat, oder d?m Ermessen des Finanzministers anheimgestellt ist, sind mehrere für und gegen zum Worte gemeldet. Referent R. ^ Meznik legt die Motive dar, welche den Ausschuss bewogen haben, die vorliegenden Aen- derunlzen an der Fassung der Regierungsvorlage vor zunehmen und empfiehlt die Annahme der amendier- ten Fassung des Z 1, wie sie der Ausschuss vor schlägt. Abg. v. Zallinger bringt den von ihm bereits angekündigten Antrag ein, wonach im ersten

herausstellen würde, rund MO.OllL» sl. betrage, während der Grund besitz in Böhmen um 2,4V0.vl1lZ fl entlastet worden sei. Tirol habe die höchst besteuerten Gründe, und wenn früher für ausgedehnte Flächen hoch oben im Gebirge keine Steuer gezahlt wurde, so sei dies des halb geschehen, weil dieselben gar kein Erträgnis ab warfen, da kaum mehr die Schafe dort weiden kön nen. Wenn der Regierungsvertreter angeführt hat, dass z. B. im Jahre 1886 60 pCt. der Entschädi gungen auf jene Schäden fielen, die im Alinea

der Schäoen des vierten Alinea einfach fragen werde: Kann oer Mann noch einen Kreuzer zahlen oder nicht? und erst im letzteren Falle werde man ihm im Gnadenwege die Steuer nachlassen. Der Rück sicht auf die Staatsfinanzen gehe die Rücksicht voran, ob eine Steuer gerecht und billig und ob es recht und billig ist, dass eine Steuer gezahlt werde, ohne dass ein Ertrag vorhanden ist. Abg. Alsons Ritter v. Czaykowski empfiehlt folgende Fassung für Alinea 4 des Z I: „Wird durch andere unabwend bare

. Lienbacher wiederholt seine ge strigen Ausführungen, indem er betont, dass die Ab schreibung der Grundsteuer bei Elementarschäden nicht als Gnadensache, sondern als ein Recht zu behandeln sei, das unter allen Umständen sichergestellt werden müsse, denn es sei widersinnig, ein Recht nicht an- und Vorarlberg' 9?r. ÄRA zuerkennen, dem Finanzminister aber zuzumuthen, dass er dem Landwirte die Steuer schenken solle. Redner unterstützt zunächst den Antrag v. Zallingers, für den Fall der Ablehnung beantragt

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 15.05.1886
Umfang: 8
und Erachten und der Gnade eines wechselnden Mini sters und auch nicht abhängig von einem vorwärts strebenden Finanzorgane. Es könnte auch, wenn nicht klare Bestimmungen getroffen sind, wenn einst eine Parteiregierung kommen sollte, oen Anschein gewinnen, daß die Steuernachlässe da sind als Prämien für politi sches Wohlverhalten. Wir müssen von dem Grundsatze ausgehen, eine Erträgnißsteuer soll nicht gezahlt werden, oder nur theilweise gezahlt werden, wenn das Erträgniß, das Object der Steuer, ganz

oder theilweise vernichtet wird und fehlt. Ich glaube dieser Grundsatz ist so richtig, daß er principiell nicht angefochten werden kann. Wir sehen diesen Grundsatz bei der Hauszinssteuer leider nur theilweise durchgeführt, weil ja, wenn die Wohnung vermiethet war, auch die Steuer dann entrichtet werden muß, wenn der Hauseigenthümer den Zins nicht einge nommen hat. Bei der Hausclassensteuer, da ist der Grundsatz sogar gar nicht zur Geltung gebracht, denn da muß der Besitzer ohne Rücksicht darauf

, ob er vom Hause ein Erträgniß oder einen Nutzen hat, ja selbst wenn das Haus für ihn sogar eine Last durch die kost spieligen Erhaltungskosten bildet, Steuer zahlen. Hier aber, glaube ich, meine Herren, sollten wir doch diesen Grundsatz zur Wahrheit werden lassen, und wenn man ihn anerkennt, so muß es doch gleichgiltig sein, ob der Schade verursacht wurde durch Wasser, Feuer und Hagel, oder ob er verursacht wurde durch andere Ereignisse, welche im vierten Alinea des §. 1 aufgezählt sind. Denn, meine Herren

zu machen, daß in dem ersten Alinea des § 1 der Steuer-Ausschuß ge funden hat, die Regierungsvorlage in der Weise zu ändern, daß er einen Unterschied gemacht hat zwischen den Besitzern von Grundparcellen bis zu vier Hektaren und über vier Hektaren. Ich gestehe, daß mir diese Aenderung nicht sehr sympatisch erschienen ist, und zwar dämm nicht, weil ich glaube, daß dieses Gesetz auch einen socialpolitischen Hintergrund hat und haben soll, und daß es passender wäre, den kleinen Besitzer mehr zu schützen als verhältnißmäßig

. Ich habe aber auf den Wunsch einiger meiner politischen Freunde mich diesbezüglich doch dem accommodirt, was der Steuer-Ausschuß vor geschlagen hat, und zwar vorzüglich darum, weil man mir mittheilte, daß es in manchen Ländern Verhältnisse gibt, wo gerade der bäuerliche Besitz auch 6, 7, 8- hektarige Parcellen besitzt, wodurch also diese, wenn die Anträge des Steuer-Ausschusses angenommen werden, besser wegkommen, als wenn kerne Unterscheidung zwischen der Größe des Besitzes eingeführt wird. Nun werde ich mir erlauben

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 17.10.1882
Umfang: 8
Göllerich. Am Samstag hat diese Landesvertretung die Landesumlage pro 1833 mit 40 Percent der direkten Steuer inklusive des KriegZzuschlages bei dc.- Zrwerb- und Einkom mensteuer fixiert. Außerdem wurde auf Antrag des Abg. Huber beschlossen, die Regierung zu ersuchen, auf einen billigeren Zinsfuß bei Hypothekar-Dar lehen bei den Sparkassen hinzuwirken. Abg. Gölle rich wurde in den LandcsauSschusS gewählt. — Im salzburgischen Landtag haben nun auch die Liberalen einen Antrag auf Aenderung der Landtags

- Wahlordnung eingebracht. Nach diesem von Dr. Keil in der SamStags-Sitzung vorgelegten Antrag soll die Zahl der zu wählenden Abgeordneten von 25 auf 27 erhöht werden, jeder Staatsbürger, wel cher eine directe Steuer zahlt, soll das active Wahl recht erhalten und in den Landgemeinden das direkte Wahlrecht eingeführt werden. In derselben Sitzung wurde nach kurzer Debatte das Lardesschulsonds- Präliminare genehmigt und ein Antrag des konser vativen Abgeordneten Dr. Fuchs wegen Revision der Schüler

-Bibliotheken dem Schulausschusse zugewiesen. — Der Finanzausschuss des niederösi erreichi- schen Landtages hat beschlossen, dem Plenum die EinHebung einer Lande-ümloge von 21 Percent bei der Grund- und Gebaüdesteuer, von 15 Percent bei der Erwerb- und Einkommensteuer und von 17 Per cent bei der sünspercentigen Realsteuer der steuer freien Häuser zu empfehlen. — Vom mährischen Landtag wurden am Freitag die Rechnungsabschlüsse deS Landesfonds, des Cavallerie-Kafernen-Bau-, des March-Regulierungs

einer solchen Aufhebung unbegründet seien. Am SamStag nahm der Land tag eine Resolution an, mit welcher die Regierung aufgefordert wird, die Steuer-Executionsgebllr bei Steuer-Rückständen unter 50 fl. entsprechend zu er mäßigen, der Steuer-Execution durch Mahnzettel eine gebürenfreie Ermahnung vierzehntägiger. Frist voran gehen zu lassen und die ExecutionSverordnungen und Instruktionen zu publicieren. Außerdem wurden. Re solutionen beschlossen, welche die Regierung auffor dern, den Sitz der Verwaltung des galizischen

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Volksblatt
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Seite 2 von 14
Datum: 03.12.1887
Umfang: 14
Abzug von Vz für Bedienung, Wäsche und Möbel abnützung an HauSzinSsteuer 32 fl. 55 kr. zu zahlen, die Klassensteuer hingegen beträgt — hören Sie und staunen — gerade 300 sl., sohin nahezu das zehn fache. Während also bei der Zinssteuer 10°/° des Miethzinses als Steuer zu zahlen sind, sind bei der Klassensteuer 30, 80, ja 100 °/o des Miethertrages der Steuerbehörde zu verabfolgen. ^ i Und nun frage ich, kann man das eine vernünftige, kann man das eine gerechte, kann man das eine erträg liche

Steuerwirthschaft nennen? Ich bin überzeugt, eine solche . (Wir unterdrücken diese Stelle aus preßpolizeilichen Rücksichten, obwohl dieselbe in Gegenwart des k. k. Bezirkshauptmanns von Jmst als Regierungsvertreter unbeanständet gesprochen wurde. Anmerk. d. Red.) Es ist hier noch weiter zu bemerken, daß durch die Klassen steuer gerade jene Orte am meisten betroffen werden, welche in Folge ihres wirthschastlichen Niederganges eine dünne Bevölkerung und wenige Vermiethnngen ausweisen. Also zu dem Umstand

, daß der Hauseigenthümer seine Behausung nicht verwerthen und eine Einnahme nicht erzielen kann, soll er noch den weitern Nachtheil tragen, daß er das 3-, das 4- und 6- und noch mehr fache von dem an Steuer zahlt, was jener zu entrichten hat, der in der Lage ist, mit seinem Hause gute Ge schäfte zu machen. Da muß der arme Teufel von einem Hausbesitzer wohl auch mit dem sterbenden Talbot ausrufen: „Unsinn du siegst, und ich muß untergehen.' Aber geradezu vernichtend gestaltet sich die Sache

, wenn wir auch noch die verschiedenen S teu e rz u s ch läge mit in Rechnung ziehen. Von einigen sogen. Monumentalbauten will ich nur erwähnen, daß das sast ganz uubenützt stehende Tratz- berg bei 300 fl., daß das Schloß Roth holz bei einem Miethertrag von 500 fl. 759 fl., daß das nur zum geringsten Theil und durch einige Sommermonate bewohnte Schloß Wolfsthurm bei Sterzing 629 fl. an definitiver Steuer sammt Landes- und Gemeinde zuschlägen zu zahlen haben wird. Aber auch bei einigen Privat-, Gasthäusern und Bade häusern trifft

richtiggestellten Ertrag von 129 fl., eine Steuer von 132 fl. — Nr. 1 mit einer Einnahme von 137 fl. eine solche von 203 fl. Angesichts solcher Thatsachen, die zu mehren mir nicht schwer fiele, hieße es wohl, glaube ich. Wasser in's Meer tragen, wenn ich es versuchen wollte, noch weitere Beweise für die absolute Nothwendigkeit der Aenderung des Gebäude klasseu steuer-Gesetzes zu er bringen. (Schluß folgt.) Randglossen zur Tagesgeschichte. Ein Schwiegersohn, der nicht beichten geht. In verschiedenen Blättern

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Volksblatt
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Seite 3 von 16
Datum: 24.09.1881
Umfang: 16
Majestät kämpfte nun gegen sie einen .blutigen Krieg und ließ als Sieger die Besiegt?» in heißem Oel kochen und ihre Stirnhäute zur Verzierung seines Palastes verwenden. Das Wahlrecht der Frauen, d-r Beamten, der Coope- ratoren und der Professoren im Bozner Gemeindeansschusse. (Schluß.) Bei Ut. a. §. 1, Punkt 2 findet Zallinger die Bestimmung, daß man nur wahlberechtigt sein sollte, wenn man „mit seinem Steuer betrage im Rückstände haste', zu streng, und stellt den Antrag auf Streichung dieser Stelle

. x. , M.-R. Toldt: Wer wirklich Steuer zahlt, soll wählen, nicht Jener, der, selbe nicht bezahlt! , . , ^ ^ Zallinger: Hätte der Herr Vorredner .sichUwch. früher ge fälligst an diesen seinen Grundsatz erinnert, als er den wirklich Steuer zahlenden Frauen das Wahlrecht nicht gewähre» wollte! Mit der hier vorgeschlagenen, zu allgemeinen Ausdrucksweise könnte» die redlichsten Steuerzahler, die Zufällig mit einem Steuerbetrage im Rückstände haste», vom Wahlrechte ausgeschlossen werden. ZallingexS Antrag

„Intelligenz' im II. Wahl- korper ein Ausschlag gebendes Uebergewicht zugestände»..Ich bin nicht ^verstanden, daß man Beamten ohne Rückficht auf ihre Rangklasse, Beamten, welche keinen Kieuzer direkter Steuer zur Bestreitung deS städtischen .Haush.altes beitrage«,Beamten deren Interesse, »icht bleibend a« diese Madt^gekckpft ist,, ewe so große Begünstigung und.Bevor- Mgung beidenWahlen einräumt^ daß dadurH im ll. «Wchlkörper der WUe der steüerzahlenden Bürgerschaft —, wpllen Sie die Wählerliste vergleichen

wohl kaum zum Ausdrucke gelange» kann, ^»ch dem früher vom Berichterstatter ausgesprochene» Grundsatze, baß nur der wähle» soll. der .Steuer zahlt, müßte ma» die keine städtische Steuer zahlende» Beamten auch nicht wähle» lassen; doch ich stelle keinen Antrag, Sie würden ihn doch nicht annehmen ; Sie wolle» heute Ihre» Willen durchsetzen und dabei kommt eS auf Me Jnconsequenz mehr oder weniger nicht an. . l-it. 6. nennt als wahlberechtiget: „Seelsorger, welche die Pfarr liche Jurisdiction in Bozen

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 08.02.1881
Umfang: 6
, indem er auf die mißlichen Ver hältnisse Tirols hinweist, mit folgenden Worten: Der tirolische Boden bildet leinen Staat, daß man Wohl leben könne, oder wohlhabend werden könnte. Tirols Reichthümer sind bald gezählt und doch haben Bür ger und Bauern stets ihre Steuern entrichtet, ohne daß, wie in anderen Ländern viele Steuer-Executionen nöthig geworden wären. Doch eine größere Last ver» mag das Land nicht mehr zu tragen. Ein Bürger und Bauernproletariat kann die Regierung aber nicht wollen, ein Proletariat

und hat in erster Linie zu dem Beschlusse geführt: an Ew. Ma jestät die allercrgebenfte Bitte zu richten.- Höchstojejelbe wollen geruhe/i, unser Pflicht- und kaisertreues Land vor im Sinne der v-m der Grundsteucr-Central-Com mission und der Regierungsvorlage über die Gebäude steuer gefaßten Gesetzen und ihren verderblichen Folgen gnädigst zu bewahren. Die Grundsteuer hat sich, in soweit sie unmittelbar in die Cassen des Staates einstießt, seit dem Jahre III. Zwölsmal schon hatte der Winter dem siegreichen Lenze

gung d?r Kräste und Einschränkung der ohnedieß äußerst bescheidenen Bedürfnisse seinem wirthschaftlichen Unter gange leider immer häufiger nur erfolglosen Wider stand entgegenzusetzen vermögen. Muß demnach eine Erhöhung der Grundsteuer, unter den gegebenen Verhältnissen unbedingt widerrathen wer den, so droht in der Geväudesteuer eine uns ganz neu? Last, die weder der Bauer noch der Bürger zu trogen vermöchte. Wie die Art der Durchführung der Grund steuer im letzten Augenblicke eine unverkennbare

wiederholt ausgesprochenen, auf die nothwendige Schonung der Stcuerkraft der Bevöl kerung und weise Beschränkung der Ausgaben gerich teten lande-väterlichen Willen der h. Regierung als un verrückbare Aufgabe vorzuzeichnen und die Durchfüh rung van Gesetzen im Sinne der Beschlüsse der Grund- steuer-Central»Commission und der Regierungsvorlage über die Gebäudesteuer für Tirol nicht zu gestatten. DieS erhofft und erbittet Ew. Majestät treugehor samste Versammlung von Bauern und Bürgern auS ben Wintertogen

Abänderungen'erlittet,'.. Es gäbe keinen Verdienst m Nord irol und von einem ^Reinerträgnisse sei keine Rede. Mau höbe den Bau der Arlbergbahn im Oberinnthale in der Hoffnung mit Freude begrüßt, daß es nun Arbeit geben werde, doch sei diese Hoffnung zu Wasser geworden. Der Unter- .nehmer Cecconi halte 15UV Arbeiter, jedoch seien dieS nur Lombarden, Venezianer, Wälsche, keine Deutschen, keine Tiroler. Zu all der Misere komme eine neue Steuer. Kirchebner verweist auf das Zurückgehen des bäuerlichen Wohlstandes in Südtirol

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Volksblatt
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Seite 5 von 10
Datum: 19.05.1886
Umfang: 10
habe, nicht angezeigt ist und nicht angeht, daß wir von der Gnade der Finanzorgane abhängig sind. Ich habe in der Begründung meines Antrages vorzüglich auf die großen Reallasten hingewiesen, welche das Land Tirol zu tragen hat. Ich habe ja, wie Sie aus dem stenographischen Protokolle ersehen, über die Gebäudesteuer gesprochen. Wer aber die Verhältnisse kennt und weiß, daß die Gebäudesteuer für Tirol eine Folge der Grundsteuer war, wird es begreiflich finden, daß auch die Grund steuer nicht ganz außeracht gelassen

werden kann und daß ich — dem wird auch der Herr Regierungsver treter nicht widersprechen — hier in diesem hohen Hause Gemeinden vertrete, welche jene Gründe um schließen, welche zu den höchstbesteuerten der Monarchie zählen. Aber der Herr Regierungsvertreter hat es sich sehr bequem gemacht. Er hat einfach erklärt — und er hatte gute Gründe dasür — er werde sich auf die Gebäude steuer nicht weiter einlassen, und er hat dann über die Grundsteuer und die Belastung deK Landes Tirol gesprochen, und zwar in einer Weise, daß^' es vielleicht

der Uebergangsperiode existiren wird. Zudem ist dabei noch ein Umstand zu berücksichtigen, den der Herr Regierungsvertreter nicht sür gut befunden hat zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen. Sie werden vielleicht wissen, daß nach der Grund- steuerregulirung Überschwemmungen im Lande Tirol stattgehabt haben und weite fruchtbare Flächen von unfruchtbaren Sand, Schotter und Gerölle überdeckt wurden und viele fruchtbare und hoch besteuerte Gründe aus der Steuer hinausgekommen sind, das hat der Herr

Regierungsvertreter nicht mittheilen zu sollen geglaubt. Ich werde mir aber jetzt erlauben Ihnen mitzutheilen, welche Mehrbelastung das Land Tirol bezüglich der Grundst-uer hat. Ich habe hier eine Zuschrift des Herrn Finanzministers vom 4. März 1884. Nach derselben beträgt die, alte. Grundsteuer für das Land Tirol rund 884.000 fl. und wird die neue, wenn die Uebergangsperiode abgelaufen ist, rund 1,083.000 fl. betragen, also eine Mehrbe lastung von rund 200.000 fl. Nun aber muß man die Steuer als eine Reallast

verstanden und ein Abgeordneter hat mir zugerufen, ob ich mich nicht mehr an jene Debatten, die bei der Grund steuer geführt wurden, erinnere. O ja! gerade gestern ist mir ein lebhaftes Bild jener Debatten vor Augen getreten, von denen ich sagen kann, yuorum pars, zwar nicht msgna aber parva kui. Denn auch gestern drohten, alle Bande sich zu lösen, weil die Interessen verschiedener Länder hier zum kampfhaften Ausdrucke kamen, und wenn der Herr Abgeordnete mir das Land genannt

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 18.01.1883
Umfang: 8
, an den Steuer-Vorlagen Anhalt punkte zu Nergeleien zu finden, so wenig sind sie im Stande, stichhältige Einwürfe gegen die Re gierung» Anträge zu machen. Völlig absprechende Urtheile sind daher nur ganz vereinzelt zu hören und lassen zudem einen in Privatinteressen wurzeln den Beweggrund erkennen. So wird beispielsweise weil durch die Weiler unten skzzierte Rentensteuer endlich auch unsere reichen Börsenbarone zur Bei», tragsleistung zu den Staatslasten ent^prech nd heran- gezogen werden sollen

muss man sich vorhalten, dass die vier gestern eingebrachten Steuer-Vorlagen nach den Be rechnungen der Regierung einen Ertrag von 33,367.000 sl. demnach gegenüber dem bisherigen Ertrag der Erwerb- und Einkommensteuer per 31.L4L.V00 sl. eiu Mehrerträgnis von 7.619.( 00 fl. li.fern und uns sonach dem Ziele der Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalte merklich näher bringen werden. Das Gesetz, betreffend die Besteuerung der zur öffentlichen Rechnungslegung ver pflichteten Erwerbs-Unternehmungen be stimmt, dass

» sind. Die ziffermößige Gruudlage zur Be messung der Steuer bildet der jährliche Reinertrag der steuerpflichtigen Unternehmung. Die Steuer wird mit zehn Percent von dem steuerpflichtigen Neinertrage bemessen. Der Gesetz-Entwurf über die Rentensteuer bestimmt im wesentlichen: Der Rentensteuer unter liegen Einkünfte jeder Art, welche durch die Grund-, Gebäude-, Erw-rb- oder eine diese lttztere vertretende Steuer nicht unmittelbar getroffen sind. Hieher ge hören insbesondere die Zinsen von Staats-, öffent lichen Fonds

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 14
Datum: 28.02.1888
Umfang: 14
s 72 die ich zehn dem hohen Hause vorführen w?rde. Längs der Jahrhunderte alten Verkehrsstraßen über die Alpen stehen stattliche Gebäude, die einst dem Warenverkehrs dienten, nunmehr aber zum größten Theile leer stehen, zum geringen Theile als Fremdenwohnungen während des Sommers dienen könnten, wenn sie adoptirt würden. Wer wird aber eine solche Adaptir- ung vornehmen, rrenn er weiß, daß die Steuer höher ist, als die unsichere Einnahme während des Sommers? (Abg. Dr. Polak: Gerade

so wie in der Schweiz!) Die nothwendige Folge der Gebäudestcuer wird dann mit Rücksicht auf diese Gebäude die sein, daß dieselben allmählig dem Ruine preisgegeben werden müssen. In diesem Falle ist also die Gebäudesteuer eine reine Vermögensconsiscation. Der Sraat nimmt nämlich für Objecte, die weder zur eigenen Wohnung dienen, noch auf eine andere Weise einen Ertrag abwerfen, widerrechtlich und ge waltthätig eine hohe Steuer vom übrigen Ver mögen des Besitzers, so lauge derselbe überhaupt

l-ow etwas hat. Nicht Lust und Wasser allein sind es, welche Fremde in die Berge führen, sondern vielmehr die landschaftlichen Reize der Gegen den. Nicht den geringsten Schmuck unserer Berge und Thäler bilden aber die unzähligen Ueberreste der mittelalterlichen Baukunst, die allerdings schon vor Einführung der Gebäude- steuer zum großen Theile Ruinen geworden sind, weil die Geschlechter, die sie einst be- wohnten, verarmten. Die Gebäudesteuer wird die letzten Reste der Schlösser und Burgen ver nichtn, weil die Besitzer

. er dieses Bedürfniß nicht, würde er wie der polnische Bauer leben und wohnen, so würde er aller dings viel weniger Steuer zahlen, allein es würde auch unser Culturleben aufhören, welches die nothwendige Voraussetzung für die Ent- Wicklung des Fremdenwesens ist. (Sehr richtig! links.) Die Regierung trägt daher die Verant wortung, wenn dieser Ecwerbszweig. das Frem denwesen, welches bei gehöriger Pflege zu einer ergiebigen Einnahmequelle werden könnte, wieder versiegen würde. Ich bin am Schlüsse, meine Herren

j..k eine Steuer, auch nicht die GebäudesteM! erleichtern. '» Es wäre mir gewiß sehr angenehA. x! eS meinen clericalen College» au! lingen würde, ihn plötzlich auS einem 5'! in einen PauluS zu verwandeln. links.) Allein ich kann nicht daran Mich hat die fortdauernde Beobachtung inneren politischen Verhältnisse alluM^ Pessimisten gemacht und in dieser Stiv^ fürchte, ^ ich. daß der Erfolg den Erwart-I nicht entsprechen wird, so lange die ^ wärtige Regierung am Ruder ist.. (I» jz. links

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 07.11.1882
Umfang: 6
mit einerPfän dungbedroht. Dieser Tage hat es wenig gefehlt, so hätte man den Papst gepfändet. Leo Xlll. besitzt nämlich, in dem Dorfe Cori (Mittel-Italien) einige Län dereien, die er an Bauern verpachtet hat, welche zugleich auch die vorgeschriebenen Abgaben dafür entrichten müssen. Einer dieser Bauern weigerte sich jedoch kürzlich, die directe Steuer im Betrage von fünfunddreißig Lire zu entrichten. Die Steuer behörde in Cori beschloß nun, sich an den Guts herrn selbst zu halten und ihn unter Androhung

der Execution zur Entrichtung der Steuer aufzu fordern. Das betreffende amtliche Schreiben wnrde dem päpstlichen Güter-Jnspector in Cori zuge stellt und trug folgende Aufschrift: „An den Bür ger Joachim Pecci, seines Standes Papst, wohn haft in Rom in den vatikanischen Palästen und dorthin auch zuständig/ Der Papst ließ es na türlich auf eine Pfändung nicht ankommen und erlegte sogleich die fünfunddreißig Lire. Er er hielt darauf eine Quittung mit der Bestätigung, daß der „Bürger Joachim Pecci

' seiner Steuer pflicht gehörig nachgekommen sei. Aussagen von Augenzeugen und was die hiesige Umgegend betrifft, auf eigener Anschauung. In Nieder darf ist die Station bis auf eine Mauer verschwunden, der Bahndamm natürlich ebenfalls: in Döisach gingen aus beiden Seilen des Dorfes zwei neue Mnhrbrüche herab, welche das Dorf vollständig verwüsteten nnd viele Häu ser unbewohnbar machten, 5 Leute sauden in einer herabstürzenden Erblawine ihren Tod. Straße und Bahn sind zerstört. Lienz kam mit dem bloßen

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 21.06.1884
Umfang: 8
dagegen. Die deutsche Re gierung und das deutsche.Parlament kümmerten sich aber nicht um den Jammer, sie dekretirten die Steuer und sie bringt schon heute dem Staate an 5 Millionen Mark ein. ^ ^ ^ Aber nicht genug an dem, ist der deutsche BundeS- rath im Augenblicke schon wieder an der Arbeit, um die Börsensteuer zu erhöhen und auch auf das Waaren« geschäst auszudehnen. Man geht eben in Deutschland von dem richtigen Grundsatz aus, daß eine Beseitigung der Ungleichheiten, welche in der gegenwärtigen

Steuer gesetzgebung liegt, nur dann herbeigeführt werden kann, wenn man den mobilen (beweglichen) Besitz und das mobile Vermögen ebenso besteuert wie das immobile (unbewegliche). Die höchst ungesunde Steigerung des mobilen Besitzes gegenüber den unbeweglichen Gütern ist nur darauf zurückzuführen,, daß die Letzteren mit Steuern überlastet sind, während sich der Erstere bisher jeder Besteuerung entzieht. Wer ein Haus kauft, muß öfters bis 50 Perzent des ganzen Erträgnisses an den Fiskus abführen, wer

auch für die öffentliche, Sitt lichkeit. Würde man aber den Kauf und Verkauf von Handelsobjekten und Werthpapieren ebenso besteuern wie man den Kauf und Verkauf von Grund und Boden, von Fabriks-Etablissements u. s. w. besteuert, dann müßten die Zwischenhändler zurücktreten, weil die Steuer, welche sie zu entrichten hätten, größer wäre als der Nutzen, den sie selbst bei einem — wie man heute sagt glänzenden Geschäfte erzielen und das Börsen spiel wäre zu Ende. Der Zwischenhandel, der überall

, selbst von Großindustriellen, als eine Landplage be zeichnet wird, ist deshalb nur ein Produkt der bestehen den Steuerfreiheit der Handelsgeschäfte, wie aus der anderen Seite die Steuerfreiheit des mobilen Vermögens den Hang fördert, in den Besitz eines mobilen Ver mögens zu kommen. Damit entgeht aber der Staats wirthschaft nicht nur die Steuer, die sich aus dem Werthbesch des Einzelnen ergibt, sondern auch die Arbeitskraft dieses Einzelnen, der, anstatt der Gesell schaft nützlich zu sein, lediglich der Genußsucht

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Der Burggräfler
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Seite 9 von 12
Datum: 10.10.1888
Umfang: 12
. Nach seiner Auffassung nämlich hätte das vorgestreckte Ziel der Heranziehung des Brannt weines zur LandeSnmlage in einfachster Weise dadurch erreicht werden können, daß man den von auswärts eingeführten Spiritus an der Landesgrenze einer ausgiebigen LandeSauflage unterworfen hätte und wollte man die einheimische Produktion nicht ganz freilassen, daß man sich zugleich mit einem bescheidenen LandeSzuschlage zur ärarischen Steuer begnügt hätte. Dieses Auskunftsmittel ist allerdings so einleuchtend und einfach

ist es je doch, daß dieselbe StaatSregierung strenge darüber wache, etwaigen, in dieser Richtung beantragten Landes- oder Gemeindeumlagen ihren eigentlichen Charakter als BerzehrungSsteuer zu wahren. Durch solche Auflagen darf nur der wirkliche Verbrauch getroffen werden, nicht die Erzeugung und nicht der Handel. Mit einfachen Zuschlägen zur ärarischen Steuer geht es daher in diesem Falle nicht, am allerwenigsten war es Angesichts der scharfen Opposition Üngarn's und unserer eigenen Regierung zulässig, den bestehenden Ge- ireideaufschlag

, daß sie trotz ihrer angeblichen Geringfügigkeit eine bedeutende Herab setzung der Landesumlage ermögliche» wird. Die Erfahrungen unserer Nachbarländer geben uns einigermaßen einen Maßstabe in die Hand. In unserem nächste» Nachbarlande Kärnten be steht diese Steuer schon seit einigen Jahren und wurde auf Grund der letzten praktischen Erfah rungen der Ertrag mit 150.000 fl. für 1888 präliminin, davon ab 32.000 fl. Regiekosten, bleibt Reinertrag 127.000 fl. In Sleiermark wurde diese Auflage bisher als Zuschlag

in eigene Regie zu übernehmen und verhofft man sich, trotz der Steigerung der Regiekosten, eine Vermehrung der Nettoeinnahme um mindestens 100.000 fl. Der Krainer Land tag hätte gern die Einhebung einer derartigen Auflage im Wege des Zuschlages znr ärarischen Steuer versucht, weil das jedoch nicht anging, entschloß er sich gleichfalls zur Einhebung in eigener Regie und befindet sich im gegenwärtigen Augenblicke so ziemlich im gleichen Stadium der Durchführung wie wir. Auch diese Länder gingen

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 26.03.1890
Umfang: 4
ab, daß die be zugsberechtigte Gemeinde, die EinHebung des 'Zuschlages verlangt, denn weder einem Pächter der Weiu- und Fleischverzehruugssteuer noch „einem Solidarabfindungsvereiue, welcher gegen- .über den nicht zu ihm gehörigen steuerpflichtigen .Parteien als Pächter dieser Steuer fuugirt, „kann es zustehen« die Einhebung eines Ge- „meindezuschlages vorzuuehmen. bevor die bezugs- .berechtigte Gemeinde diese EinHebung gefordert „hat. Daraus allein erscheint der Zweifel abge leitet worden zu sein, ob die Stadtgemeinde

„Merau ihren in Perzenten bewilligten Gemeinde? „znschlag zur Verzehrungssteuer von Wein, Wein- „mostund Obstmost auch selbständig einheben „dürfe, oder ob ste sich wegen Einhebnug der selben au den hinsichtlich dieser Steuer für .Meran, Obermaisund Uutermais bestehenden „Solidarabfindnngsverein zu wenden habe. „Zar vollständigen Beseitigung dieses Zweifels „wird es genügen, wenn die im Eingange erwähn „ten Erlasses bezogene Bestimmung des Gemeinde .gefetzes für Tirol beachtet

der Stammsteuer uuvev .einbar ist.' Mit dem hier citirten Z 81 der Gemeindeoid nulig möchte sich der „praktische Jurist' durch die Bemerkung abfinden, daß die .Grund- und Eo werbsteuerzuschläge auch nicht von denselben Or- ganen eingehobe» wernn, wie hie betreffenden Staatsstenern, sondern' umgekehrtdie Staats steuer von den nämlichen Organen, welche dil „Geweindeznschläge einheben.' Dieses Argnmen ist ein SophiLma der schlechtesten Art und ver dient keine Widerlegung; jeder »praktische Jurist' weiß übrigens

als Biertön sum! beth nebst kleinem Gefolge zu einem 14tägigen i u betrachten sei! Der Staat hebt eben von dem Aufeuthalte im Kurorte GrteS eintreffen. Die ! Zerbrauchsgegenständea die Steuer bei jenem An- Frau Kronprinzessin-Witwe wird diese Zeit ihres lasse ein, der ih« am passendsten scheint, auf den Hierseins alsdann zu größeren Exkurstonen in Begriff Konsum hat aber der Anlaß and Zeit- die Mittelregion, sowie zu einigen Hochtouren »unkt der EinHebung der Aerarialsteuer keinen benutzeu. Einfluß. Ren

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 23.02.1883
Umfang: 4
, zornbebend vor ihr stand. Den niederschmetternd Die Regierung und Reichsvertretnng, heißt es, habe die jährliche Gesammtstener bei 26 7; Per- cent für Innsbruck und Wilten nur mit 110,000 fl. berechnet, so daß im Jahre 1882 die Steuer blos 55,000 fl. betragen sollte. Die im Jahre 1882 erfolgte Durchführung der Haus- zinssteuer weise nuu aber in Innsbruck und Wilten eine Steuerlast von mehr als 81,000 fl. aus, wobei die Steuer für die vielen Neubauten nur mit 5 Pcrcent vom reinen Zinserträge an gesetzt

. Diese traurigen Thatsachen nach dem ersten Jahre der Durchführung des Gesetzes vom 9. Febr- vorigen Jahres berechtigen den Magistrat zu der Besorgniß, daß die wirthschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung von Innsbruck in der empfind lichsten Weise geschädigt werden, wenn innerhalb der kurzen Dauer der zchujährigen Uebergangs- Periode mit der jährlichen fünfpercentigen Stei gerung die Hanszinssteuer eingefordert wird. Durch theilweise Ueberwälzung der Steuer werde einerseits mancher Hausbesitzer

sich vor Execution zu schützen suchen, andererseits müssen aber Ein schränkungen in den Wohnnngs- nnd Lebensver- verhältuissen eintreten, welche die Wohnungs- Lecrstchuugeu vermehren, den Häuscr-Exccntionen noch weiter Vorschub leisten und schließlich auch die übrigen Steuerträger treffen. Voraussichtlich werden Viele der neuen Steuerlast zum Opfer fallen, ohne daß der finanzielle Erfolg der neuen Steuer den Bedürfnissen des Staates in dem Maße entspricht, welches bei einer ausgedehnten Uebergangs-Periode

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 22.02.1882
Umfang: 4
..^! Z 4. Von den nach Z 1 zinssteuerpflichtigen Gebäu- den, insoferne dieselben bisher der Hausciassensteuer Unlerlagen, ist diese Steuer für ?>ie Dauer der Haus zinssteuerpflicht nicht mehr einzr eben. 8 5. Die Veranlagung der HauSzinSsteuer ersolgt bezüglich der sämmtlichen nach 1 in dieselbe einbe- jvgenen Orte und Gebäude in mäßheit der für die Veranlagung der HauSzinSsw.c bestehenden Gesetze und der im Einklänge mit den Gesetzen stehenden Voll- zugsvorschristev. Bei den nach ZI, lit. b., HauszinS« steuerpflichtigen, theilweise vermietheten

mit 30 Percent fest- geietzt wird. Das Ausmatz der tziiu-zin-steuer wüd für die Gebäude in den im Verznchniffe ausgezahlten Städten und Orten mit 26^jz Perceut des nach Abzug der Erhaltungs- und Amortisationskosten ermittelten steuerbaren reinen Zinsertrages, für alle übrigen Haus- zinssteuerpflichügen Gebäuüe mit 20 Percent desselben reinen Zinsertrages festgestellt. Die in dem Verzeich nisse L. nicht aufgezählten Städte und Orte Tirols und Vorarlbergs, welche ganz in die HauszinSsteuer einbe zogen werdm

, welcher sich ergibt, wenn man von dem ganzjährigen Bruttozins- ertrage die auf die Erhaltung des Gebäudes gesetzlich zugestandenen Percente und bei ganz hauszinssteuerfreien Gebäuden überdies noch die erweislich im Steuerjahre fällig werdenden Zinsen von den auf dem steuerpflich tigen Objecte versicherten Capitalien in Abzug bringt. In allen übrigen Beziehungen wird diese Steuer der HauSzinSsteuer gleichgestellt. Z 3. Das Ausmaß der Steuergebühr von den nach der Anzahl der Wohnbestandthsile zu besteuernden

des Alinea 1 gilt auch für alle Neu-, Zu-, und Umbauten in Dalmatien. Salz, bürg, Tirol und Vorarlberg, wllche bis zum Schlüsse des Jahres 1331 vollendet und benützbar gemacht 1882 wurden. Alle Gebäude, die vom Beginne des Jahres <382 in den genanten Ländern um-, zu oder ixuge- baut werden, haben nach Vollendung der gwtzlich lie» willigten Steuerfreijahre (R. >G. - Bl. Nr. 39 vom Jahre 1830) nach dem Tarife L den vollen Steuer satz zu Entrichten. ^Schluß fol^t.) Politische Tagesgeschichte. iZaje

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