und Erachten und der Gnade eines wechselnden Mini sters und auch nicht abhängig von einem vorwärts strebenden Finanzorgane. Es könnte auch, wenn nicht klare Bestimmungen getroffen sind, wenn einst eine Parteiregierung kommen sollte, oen Anschein gewinnen, daß die Steuernachlässe da sind als Prämien für politi sches Wohlverhalten. Wir müssen von dem Grundsatze ausgehen, eine Erträgnißsteuer soll nicht gezahlt werden, oder nur theilweise gezahlt werden, wenn das Erträgniß, das Object der Steuer, ganz
oder theilweise vernichtet wird und fehlt. Ich glaube dieser Grundsatz ist so richtig, daß er principiell nicht angefochten werden kann. Wir sehen diesen Grundsatz bei der Hauszinssteuer leider nur theilweise durchgeführt, weil ja, wenn die Wohnung vermiethet war, auch die Steuer dann entrichtet werden muß, wenn der Hauseigenthümer den Zins nicht einge nommen hat. Bei der Hausclassensteuer, da ist der Grundsatz sogar gar nicht zur Geltung gebracht, denn da muß der Besitzer ohne Rücksicht darauf
, ob er vom Hause ein Erträgniß oder einen Nutzen hat, ja selbst wenn das Haus für ihn sogar eine Last durch die kost spieligen Erhaltungskosten bildet, Steuer zahlen. Hier aber, glaube ich, meine Herren, sollten wir doch diesen Grundsatz zur Wahrheit werden lassen, und wenn man ihn anerkennt, so muß es doch gleichgiltig sein, ob der Schade verursacht wurde durch Wasser, Feuer und Hagel, oder ob er verursacht wurde durch andere Ereignisse, welche im vierten Alinea des §. 1 aufgezählt sind. Denn, meine Herren
zu machen, daß in dem ersten Alinea des § 1 der Steuer-Ausschuß ge funden hat, die Regierungsvorlage in der Weise zu ändern, daß er einen Unterschied gemacht hat zwischen den Besitzern von Grundparcellen bis zu vier Hektaren und über vier Hektaren. Ich gestehe, daß mir diese Aenderung nicht sehr sympatisch erschienen ist, und zwar dämm nicht, weil ich glaube, daß dieses Gesetz auch einen socialpolitischen Hintergrund hat und haben soll, und daß es passender wäre, den kleinen Besitzer mehr zu schützen als verhältnißmäßig
. Ich habe aber auf den Wunsch einiger meiner politischen Freunde mich diesbezüglich doch dem accommodirt, was der Steuer-Ausschuß vor geschlagen hat, und zwar vorzüglich darum, weil man mir mittheilte, daß es in manchen Ländern Verhältnisse gibt, wo gerade der bäuerliche Besitz auch 6, 7, 8- hektarige Parcellen besitzt, wodurch also diese, wenn die Anträge des Steuer-Ausschusses angenommen werden, besser wegkommen, als wenn kerne Unterscheidung zwischen der Größe des Besitzes eingeführt wird. Nun werde ich mir erlauben