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Der Burggräfler
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Seite 13 von 16
Datum: 13.04.1889
Umfang: 16
, beziehungsweise des Grundes und Bodens ist gewiß umso auffallender und ungerechtfertigter, wenn man erwägt, daß ein bettächtlicher, ja der größte Theil des Mobiliarka pitals völlig steuerstei ist. Wir in Oesterreich sind allerdings so glücklich, noch keine Personaleinkommensteuer, keine Börsen- steuer, dafür aber die größte Besteuerung der Wohn gebäude von allen europäischen Staaten zu haben, die höchste sowohl im Verhältnisse zu der diretteu Steuer, die höchste im Verhältniffe zu allen Abgaben, die höchste

ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1881 intendirte, in welcher der Steuetfuß für Orte im Verzeichniffe A von 26 */s Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinaus fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, lveil in den Kronlandshauptstädtcn, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, lveil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Krön- landshauptstädten

immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteucr, beziehuugstveise bei der nach § 1 lit. b und § 5 des Gesetzes voni !). Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die HauSklassen- steuer, welche nicht auf einem Erttag, sondern auf einer willkürlichenKlasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer, auch keine Auflvands- oder Kapitalssteuer

, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie mau in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zuttauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klaffensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sonder» sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden, ohne daß er es allzu sehr spüre'. Es ist keine Uebcrtteibung, wenn ich behaupte, daß bei der K laffen steuer alle anerkannten Principien einer vernünftigen Steuerpolitik geradeznauf den Kopf gestellt sind. Während die Hauszinsstener genau nach dem Ertrage sich richtet, nimint die Hausklasscnstcuer auf den Ertrag keine Rücksicht; während die erstere im Falle der Leerstehung nicht bezahlt

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 9 von 12
Datum: 12.04.1889
Umfang: 12
der Wöhn-- hochste Staaten zu haben, die die hgM? > ^ Verhältnisse zu der direkten Steuer, höchstes» ZU allen Abgaben, die während ^ der Einwohnerzahl, und Pro Kopf°a,. Preußen und Württemberg 'baudesteuer gezahlt wird 1 M.. in Pfennig i,', ^»krerch 91, in Großbritannien 9« N P e. Z!° ? 1 M. 7? Pf., in Ungarn 1 M. Wenn? ^ Oesterreich 2 M. 30 Pf. pro Kops, landsbauvtstx^.^^ richtig ist, daß die Kron- so möchte ick Gebäudesteuer entrichten, gtgen verw»f>^° ^ ^ unt aller Entschiedenheit da- ^ daß im Falle

einer Steuerreform dieselbe auf Kosten der übrige» hauszinssteuerpflich tigen Objekte ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1331 intendirte, in welcher der Steuerfuß für Orte im Verzeichnisse ^ von 26 '/-> Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinauf fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, weil in den Kronlandshanptstädten, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens

deshalb, weil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Kron- landshauptstädten eine ungleich höhere Rente, eine höhere Verzinsung abwarfen als anderwärts. Endlich ist es gewiß zu mißbilligen, daß Gebäude zu industriellen uud gewerblichen Zwecken, in Fällen, wo sie nicht vermiethet sind, sondern vom Hauseigenthümer selbst benützt werden, einer Besteuerung unterzogen werden, und zwar aus dem Grunde, weil sie ja keinen von den betreffenden Gewerbebetrieben verschiedenen Ertrag abwerfen

erlaubt haben. Während indeß die Gebäudezinssteuer trotz aller Mangel immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteuer, beziehungsweise bei der nach Z 1 lit. b und ß ö des Gesetzes vom 9. Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die Hausklassen steuer, welche nicht auf einem Ertrag, sondern auf einer willkürlichen Klasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer

, auch keine Aufwands- oder Kapitalssteuer, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 5 von 9
Datum: 10.04.1889
Umfang: 9
, sondern eine Objektssteuer. in der allerröhesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man - doch klarere finanzpolitische Ideen'zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, die Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer aus dehnen konnte, in welchen sie bisher «icht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte 'der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden,-ohne daß er eS allzu sehr spüren' Es ist keine Uebertreibung, wenn ich behaupte, daß bei der Klassen steuer alle l anerkannten Principien einer? vernünftigen Steuerpolitik geradezu auf den Kopf gestellt sind.' - „Während die HauSzinssteuer genau nach dem Er trage sich richtet, nimmt die Haueklassensteuer auf den Ertrag keine Rücksicht ; während die erstere im Falle der Leerstehnng nicht bezahlt

zu werden braucht, muß die letztere auch dann entrichtet werden, wenn der Haus eigenthümer gar nicht in der Lage ist/ irgend welchen Nutzen oder Vortheil von seinem Objekte zu ziehen. Während der Grundsatz allgemein anerkannt ist, daß bei der/Besteuerung auf den wirthschaftlich Schwachen doch angemessene Rücksicht zu nehmen und der Steuer fähigere mehr zu belasten ist, müssen wir in Tirol die bittere Erfahrung machen, daß gerade diejenigen Märkte und Orte,' welche den nichtssagenden Namen „Städte' führen

zu liegen, wo mehr als die Hälfte der Häuser und mehr als die Hälfte der Wohnräume vermiethet sind. Bezüglich aller nachfolgenden Daten habe ich die stenerämtlichen Zahlungsaufträge, aus welchen die Zahl der Wohnräume, die Klasse, der einbekannte und richtiggestellte Zins^ die vorgeschriebene Steuer ersichtlich ist, im Original bei mir, und wenn sich, wie ich hoffe, der Herr Finanzminister dafür inter- essirt, so stehen sie ihm zur Verfügung. Ich bemerke vorher, daß - die Zinssteuer im Jahre 1888

mit 80 Procent, die Klassensteuer dagegen nur mit 50 Procent der definitiven Steuer in Vorschreibung gebracht wurde und stelle beide Steuerarten in Parallele. Hier habe ich den Zahlungsbogen des HanseS Nr. 109 des Marktes Schwaz. Es hat 25 Wohn räume und ist um einen Betrag von 599 fi. vermiethet. Die 80procentige Zinssteuer davon beträgt 50 sl. 32 kr., die 50procentige Klassensteuer 62 fl. 50 kr., die difi- nitive Steuer 125 fl., das sind 21 Procent des Brutto zinses. Das Hans Nr. 1 in Stans hat 8 Wohnräume

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 11 von 14
Datum: 11.04.1889
Umfang: 14
, weil in den Kronlandshauptstädten, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, weil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Kron landshauptstädten eine ungleich höhere Rente, eine höhere Verzinsung abwarfen als anderwärts. Endlich ist es gewiß zu mißbilligen, daß Gebäude zu industriellen und gewerblichen Zwecken, in Fällen, wo sie nicht vermiethet sind, sondern vom Hauseigenthümer selbst benützt werden, einer-Besteuerung unterzogen

der Häuser und mehr als die Hälfte der Wohnräume vermiethet sind. Be züglich aller nachfolgenden Daten habe ich die steuer- ämtlichen Zahlungsaufträge, aus welchen die Zahl der Wohnräume, die Klasse, der einbekannte und richtig gestellte Zins, die vorgeschriebene Steuer ersichtlich ist, im Original bei mir, und wenn sich, wie ich hoffe, der Herr Finanzminister dafür interessirt, so stehen sie ihm zur Verfügung. Ich bemerke vorher, daß die Zinssteuer im Jahre 1888 mit 80 Procent, die Klasscnstmer dagegm

nur mit 50 Procent der defini tiven Steuer in Vorschreibung gebracht wurde und stelle beide Steuerarten in Parallele. . /Hier habe ich- den Zählungsbogen des Hauses Nr.-109.des Marktes Schwaz. , Es hat 25 Wohn- , räume und ist um einen Betrag von 599- st. ver miet et. - ' Die 80procentige Zinssteuer davon - beträgt , 50 fl. .32 kr., -die 50procentige Klassensteuer 62 fl. 50 kr., die- definitive Steuer 125 fl.das sind 21 Pro- - cent des Bruttozinses. Das Haus. Nr. 1 in Staus - hat-8 Wohnräume, ist vermiethet

um 35 fl./ die . 80procentige Zinssteuer beträgt 2-'fl? 94,. kr., -die 50procentigeKlassensteuer 5 fl., die definitive Klaffen--?, steuer 10/fl./ das sind 28 Procent des Bruttozinses. ; - ' Das Haus Nr. 108 in Schwaz, Markt hat, 37 , Wohnräume und: ist vermiethet um' 662 st. 16 kr., ... die 80procentige-Zinssteuer beträgt 55 fl. 63 kr., die 50procentige Klassensteuer 110 fl., die definitive Steuer 220 fl., das sind 33 Procent. Das Haus Nr. 107 in Schwaz, Markt, hat 31 Wohn räume und ist vermiethet um 470

' die' Hälfte der^Hättser /ver- üethesti^ - l - al^-'die^'HcküMesitzer' schlechtere: Gelegen- Meine Herren! 50 Prozent des Bruttozinses kommen bei einem Abzug von 30 Prozent Erhaltungs- kosten' einer Besteuerung von 71-- Prozent des Netto- zinses'/gleich/ Wtnn man Wer ein Reineinkommen von lÜO/fl./mit' einer- ärstnschen ^'Steuer'vvlf'71/st:'be- steueÄ, wobei also 'auf die' Züschkägö 'noch 'gär keim Rückpcht ^genoinnim/ ist,' so ist 'das keine Steuer/mehr, sondern''^ g^stäftÄ Sie nrir,' 'daß''/ichdas Kind

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 12 von 14
Datum: 11.04.1889
Umfang: 14
Klaffensteuer aber beträgt 125 fl., also das Doppelte. .Das Haus Nr. 138 in Schwaz hat 49 Wohnräume,-davon sind 20 vermiethet sür;682,fl, .rechnen- wir für; die-.übrigen; 23. Zimmer denselben Zins, --wie -für;-dievermietheten ich' muß aber bemerken,, daß 'im- vorigen.-Jahre - elf Wohnräume vollständig leer , standen so hätten wir-einen Ge- ,-sammtzins -von 1364 fl . Hiefür würde) die-Zins steuer 148.fl. 22 /kr. betragen;, die; Klaffensteuer aber beträgt 265; ,fl.'/. die-überdies natürlich; in jedem Falle

und wenn im ganzen Lande eine Stimme des Unmuthes, eine Stimme der Erbit terung darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheten Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls in florirenden Städten, wie Meran, Bozen berechnet werden, sondern, welche das Doppelte-, Drey und Mehrfache betragen, was steuerfähige Besitzer zu zahlen haben. Wie gesagt, diese Fälle kommen nicht bloß im Markte Schwaz vor, Sie finden sie im ganzen Lande zerstreut

. Ich habe hier einige Zahlungsaufträge von Sterzing. - - . .;• :! Das Haus Nr. 14 in Sterzing mit 20 Wohn räumen und einem Zinserträge von 294 fl. zahlt an definitiver Klaffensteuer 75 fl., das find 25.5 Prozent des Bruttozinses. Das Haus Nr. 89 enthält 38 Wohn räume, von denen 32 vermiethet-sind um 654 fl. . Ich ziehe.wieder-eine Parallelernit äer Zinssteuer und rechne zu dem fatirten. Zins den.Parifikations- zins .für sechs vom Hausbesitzer..-selbst -benützte Wohw räume, mit 130.;st -So beträgt von:784;fl.-tdieZms- steuer

- -zü schaffen^ bis .heute iznr-Sünirmig-dieser Zustände gär nichts gethan.hat. ,(Hört!,;rechts)) .--Man -könnte/viels leicht einwenden, -daß -es dem 'Hausbesitzer -doch'möglich ! Mtt 'wird//'die -Steuer- oder;;einen -Theilrderselben zü überwälzen. Aber es ist gerade:in - Orten Mit dünner Bevölkerung; vorau^usehürfldaß diessticht derFallseiü wird. ;-Der Fall liegt so, daß der-Hansergenthümer -fwh sein' muß,- peM ewüberhaüpt/eine Miühpartei findet

' und: dann würde -es- jeder-'vernünstigen'Gcsetzgebung widerstreiten,;äine gegenwärtige.: Steuer!zu/röchtstrti- gen 'mit einem Ertrag,: .der möglicherweise erst in Zu) kunst.eintreten söll/6 sr:<t nhh-trs'r 7i' r v i - Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich wähle ein Beispiel aüs'meinem Amtsfitze-Nattenberg. Daseist auch ein so armes Nest, Wck Sie Häuser besserer An um : 2000 : bis 3000 flflzu kaufen bekommen. 'Es ist ein kleiner Ort mit-700- Einwohüem

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Der Burggräfler
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Seite 14 von 16
Datum: 13.04.1889
Umfang: 16
Klasicnsteuer aber beträgt 125 fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 138 in Schivaz hat 49 Wohiiränme, davon sind 26 vcrniiethet für 682 fl., rechnen ivir fiir die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, ivie für die vcrniiethetcn — ich muß aber bemerken, daß int vorigen Jahre elf Wvhnräumc vollständig leer standen —, so hätte» ivir eine» Ge- iammtzins von 136s fl. Hiefür würde die ZinS- steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl., die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen

. Viele der Gebäude sieht man in einem sehr ärm- Spuren des großen Brandes vom Jahre 1609. Die Verannung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte.' Und nun, meine Herren, wundern Sie sich nicht, wenn in solchen Orten und weitn im ganzen Lande eine Stimme des Unmuthes, eine Sttmme der Erbit- tenmg darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheten Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls in florirenden

- räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl. Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem fatirten Zins den Parifikations zins fiir sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn- räumc mit 130 st. So beträgt von 784 fl. die Zins- steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus dir. 20 in Sterzing mit eitlem Zins erträge von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100 fl., das sind 41 Prozent

Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der ttrolische Landtag seit 6 Jahren petittonirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein ivird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überivälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen, daß dies nicht der Fall

sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung widerstreiten, eine gegenwärttge Steuer zu rechtferti gen nnt einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich ivähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg. Das ist auch ein so armes Nest

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 17.05.1886
Umfang: 8
in den Zoll-AusschnsS und in den volkswirtschaftlichen Ausschuss vor. Nach dem Antrage des Jmmuuitäts-Ausschusses (Referent Abg. Hren) wird dem Ersuchen des k. k. Bezirks gerichtes Sebenico um Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Abg. Supuk wegen Ehrenbeleidignng ohne Debatte die Zustimmung ertheilt. Hierauf geht das Haus in die Specialdebatte über die Grund steuer-Abschreibungsvorlage ei«. Zu § I, welcher die Bedingungen enthält, unter welchen ini Falle von Elrmeutarschäden die Abschreibung

von der Grund steuer entweder ohne weiters stattzufinden hat, oder d?m Ermessen des Finanzministers anheimgestellt ist, sind mehrere für und gegen zum Worte gemeldet. Referent R. ^ Meznik legt die Motive dar, welche den Ausschuss bewogen haben, die vorliegenden Aen- derunlzen an der Fassung der Regierungsvorlage vor zunehmen und empfiehlt die Annahme der amendier- ten Fassung des Z 1, wie sie der Ausschuss vor schlägt. Abg. v. Zallinger bringt den von ihm bereits angekündigten Antrag ein, wonach im ersten

herausstellen würde, rund MO.OllL» sl. betrage, während der Grund besitz in Böhmen um 2,4V0.vl1lZ fl entlastet worden sei. Tirol habe die höchst besteuerten Gründe, und wenn früher für ausgedehnte Flächen hoch oben im Gebirge keine Steuer gezahlt wurde, so sei dies des halb geschehen, weil dieselben gar kein Erträgnis ab warfen, da kaum mehr die Schafe dort weiden kön nen. Wenn der Regierungsvertreter angeführt hat, dass z. B. im Jahre 1886 60 pCt. der Entschädi gungen auf jene Schäden fielen, die im Alinea

der Schäoen des vierten Alinea einfach fragen werde: Kann oer Mann noch einen Kreuzer zahlen oder nicht? und erst im letzteren Falle werde man ihm im Gnadenwege die Steuer nachlassen. Der Rück sicht auf die Staatsfinanzen gehe die Rücksicht voran, ob eine Steuer gerecht und billig und ob es recht und billig ist, dass eine Steuer gezahlt werde, ohne dass ein Ertrag vorhanden ist. Abg. Alsons Ritter v. Czaykowski empfiehlt folgende Fassung für Alinea 4 des Z I: „Wird durch andere unabwend bare

. Lienbacher wiederholt seine ge strigen Ausführungen, indem er betont, dass die Ab schreibung der Grundsteuer bei Elementarschäden nicht als Gnadensache, sondern als ein Recht zu behandeln sei, das unter allen Umständen sichergestellt werden müsse, denn es sei widersinnig, ein Recht nicht an- und Vorarlberg' 9?r. ÄRA zuerkennen, dem Finanzminister aber zuzumuthen, dass er dem Landwirte die Steuer schenken solle. Redner unterstützt zunächst den Antrag v. Zallingers, für den Fall der Ablehnung beantragt

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 03.03.1884
Umfang: 8
511 „Bote fnr Tirol und Bor«?rlbern' A?r. ST Zur Reforu» der Brantweinsteuer. ll. Da» Verhältnis, in dem die Rückvergütung der Brantweinsteuer Cisleithauieus zu jener von Ungarn steht, wird durch die nachstehenden Ziffer» illustriert. Im Jahre 1373 betrug der Brutto - Ertrag der Brantweinsteuer in Cisleithanien 7569.000 fl., in Ungarn 6.334.0l.0 sl.; auf Oesterreich entfiel im Ver hältnisse zum thatsächlichen Export aus der Steuer- Rückvergütung eine Quote von 478.000 sl. auf Un garn dagegen

als Rückvergütung 1.021.000 sl., Ungarn dagegen blos 395.000 fl. Im Jahre 1830 betrug die Brutto - Brantweinsteuer in Oesterreich 7.431.000 fl. und in Ungarn 6.585.000 fl.; auf er steres entfiel eine Rückersatz-Quote von 459.000 fl. und auf Ungarn von 17457.000 fl.; bei der gegen seitigen Verrechnung bezahlte Cisleithanien als Steuer- ruckerfatz 1.034.000 fl., Ungarn dagegen nur 379.000 fl. Aus den eben angeführten Zahlen erhellt, dass die Productiou der Brennereien in Ungarn viel größer

gewesen ist, als die Prodnction in Oesterreich, nnd dass nichts destoweniger der Bruttoertrag der Steuer viel größer war in Oesterreich, als in Ungarn, wor aus denn auch folgt, dass ein Theil ter ungarischen Brantweiu-Prodnctiou eigentlich gar nicht besteuert worden ist, dass der Export in Ungarn viel größer war, als in Oesterreich, uud dass Deshalb auch die Steuerrückersatz-Quore, die deu ungarischen Staats- finanzen zu Gute kam, viel größer als jene gewesen ist. welche die österreichischen Finanzen getrosten hat. Obgleich

sich die Nestiiutionsquole nach dem Brutto ertrage der Steuer richtet, so hat doch Oesterreich einen viel größeren Niickerfatz-Betrag zu entrichten gehabt, als Uugaru, was eben so viel sagen will, als dass der Staatsschatz den Ungarn auch uoch eine sehr bedeutende Exportprämie bezahlt hat, nnd das ist wohl die beste Illustration des gegenwärtig zu Recht bestehenden Systems der Brantwein-Besteuerung vom Standpunkte der Staatsfinanzen. Wir glauben nicht zu fehlen, wenn wir es unter nehmen, den Einfluss zu schildern

, den das Steuer- Pauschalieruugs - System auf das Gewerbe der Brant- weinbrenner selbst ausgeübt hat. Es tobt dermalen ein sörmlicher Kampf auf Lebe» und Tod zwischen den kleinen und den mittleren Brautweiubrennercieu, die gewissermaßen als landwirtschaftliche Gewerbe anzusehen sind, einerseits und den großen, fabriksmä ßig betriebene« Brantweinbrennereien andererseits; es ist ein ungleicher Kampf, der gar viele Opfer auf Seite der ersteren fordert. Wir haben früher schon bemerkt, dass eine große

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Brixener Chronik
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Seite 10 von 12
Datum: 12.04.1889
Umfang: 12
von 62 sl. 37 kr.; die definitive Klassensteuer aber beträgt 12S fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 133 in Schwaz hat 49 Wohnräume, davon sind 26 vermiethet-für 682 fl., rechnen wir für die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, wie für die vermieteten — ich muß aber bemerken, daß im vorigen Jahre elf Wohnräume vollständig leer standen —, so hätten wir einen Ge- sammtzins von 1364 fl. Hiefür würde die Zins steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl., die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen

man in einem wchnt, andere unausgchaut, verrathen die Mbseligm Spuren des großen Brandes vom Jahre 1309. Die Verarmung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte.' Und nun, meine Herren, wundern «sie sich mcyr, wenn in solchen Orten und wenn im ganzen ^moe eine Stimme des Unmuthes, eine Stimme der Erbit terung darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheteu Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls

38 Wohn räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl.> Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem satirten Zins den Parifikations zins für sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn räume mit 130 fl. So beträgt von 784 sl. die Zins steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus Nr. 20 in Sterzing mit einem Zins ertrage von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100 fl., das sind 41 Prozent

Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der tirolische Landtag seit 6 Jahren petitionirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein wird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überwälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen, daß dies nicht der Fall

sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei-findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung Widerstreiten, eine gegenwärtige Steuer zu rechtferti gen mit einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich wähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg. Das ist auch ein so armes Nest

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 13.04.1889
Umfang: 8
noch mit einer^ ihnen bisher unbekannten Steuer^ Überlastet^ wäche nicht./wie allenfalls In florirenden Städtm wie Meran oder Bozen be rechnet werden, sondern, welche das Doppelte, Drei- nnd Mehrfache bettagen, was peüersähige Besitzer zu zahlen haben. Sie finden diese Fälle nicht blos im Markte Schwaz. sondern im ganzen Lande Christenthum, die Religion, welche der Kaiser und das Reich bekennt und damit genug. Was ist römischer Glaube, was, ist arianischer Glaube? Alles Eins, alles ißHhristMum^Dch'Ämmet

kann ich Sr. Excellenz dem Herrn Finanzminister nicht ersparen, daß, nachdem ihm die haarsträubenden Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind/ nachdem der Hrolische Landtag seit 6 Zähren petitionirt und Beschlüsse saßt, es sei Pflicht der hohm Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen/ bis heute zur Sauirung.dieser Zustände gar nichts gühan hat.' (Hört! .rechts.) ^ Die Anwendung, der Eigenthümer / könne die Steuer ganz oder! theilw eise überwälzen, trifft gerade m Orten mit dünner Bevöl? kerung

hat, nach der Klassen- und nicht nach der Zins steuer besteuert zu werden — zahlt er 50 fl. Rechnen Sie hinzu nun eine 20pröcentige Landesümlage von 10 fl. und die 125procentige Gemeindeumlage von 62 fl. 52 kr , so haben' wir eine definitive Steuer leistung von 122 fl. 50 kr. bei einem Zinsertrage von 84 fl. Jetzt möchte ich-' Seine Excellenz' den Herrn Christenthum, ehe du andere bekehren willst. Mein Amt ist eS nicht, die Unterthanen in den Gehorsam deS Apostolicus zu treiben, in den Schasstall der Kirche

hat seinen Glauben und da mit Punktum. Geh zu den barbarischen Völkern Über die Donau, so bist du dein eigener Herr, die sind nicht Finanzmmister — erist leider nicht hier — doch bitten sich eine» Moment in die Lage dieses unglücklichen Besitzers zu versetzen. Er war ^ n ist voriges Jahr gestorben und ich bin 'überzeugt, daß. ihm der Gram über diese Steuer frühzeitiger ins Grab gebracht hat als. eS sonst der Fall gewesen wach Weiterkeit) — ein ehrsamer, braver Schneidermeister, ^der ohne Gesellen arbeitete

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Lienzer Zeitung
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Seite 7 von 10
Datum: 19.02.1887
Umfang: 10
alleS in bester Ordnung. Ueber wiederholte Eingaben wurde unS verheißen, einen Messias zu senden, der auch eines schönen TageS erschien. Dieser Herr fand auch wirklich, daß uns Un recht geschehen, es wurden, obwohl völlig alle Häuser auSge» graben, dennoch in 68 Häusern, welche im Dorfe HauSklassen» steuer zahlen, von 364 Wohnrheilen, wie aufgenommen worden, 132 gestrichen, nemlich als abgängig oder nicht bewohnbar erkannt. Der Herr versprach unS, daß wir das Zuvielgezahlte zurück bekommen

rekurrirt wurde, was nur bei den Häusern 34, 64, 46 und 75 der Fall ist.' , Bezüglich aller übrigen Häuser kann das Ergebniß der Reklassifikation erst vom Zahle 1887 an in Wirksamkeit treten.' Ein Bericht der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bruneck Nr. 265 weist den 4 Haussteuer-Rekurrenten 12 fl. 89 kr. als Steuer' rückerfatz an. (den ein Steuereinnehmer, der eS besser versteht, noch weiter herabsetzte), ,daS Steueramt wird beauftragt, die etwa weiter» noch auShaftenden

Hausklassensteuerbeträge i m ExecutionSwege hereinzubringen.' Wie wäre es denn etwa, wenn die Leute so viel zu wenig gezahlt hätten als zu viel? ich zweifle nicht, daß diese Summe sofort im ExecutionS- Wege eingetrieben worden wäre. Ja Bauer, daS ist etwas «indereS! — Möge Diogenes aufstehen, seine Laterne anzünden und suchen, wo d'e Gerechtigkeit sich hin verirrt hat, das heißt speziell bei den Finanzorganen möge er besonders nachschauen. Vou einem, der nicht gerne ungerechte Steuer zahlt. (Se. Excellenz der Herr Statthalter von Tirol

des Gebäudesteuergesetzes ein. Diese Abänderungen sind theils allgemeiner Natur, theils beziehen sie sich bloß auf Tirol und Vorarlberg. Der Inhalt derselben ist folgender: I. Be züglich der HauSzinssteuer wird beantragt, daß der Abzug der ErhaltungSkosten für Innsbruck und Wilten von IS auf 3l) Percent erliöht, für die übr'gen Orte die Steuer vom reinen Zinsertrage von 15 au^ 10 Perzent herabgesetzt werde. Die Wirkung dieser Anträge würde darin bestehen, daß die Steuer vom Bruttozinse für Innsbruck und Wilten um 4 Percent, für die übrigen

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 21.06.1884
Umfang: 8
dagegen. Die deutsche Re gierung und das deutsche.Parlament kümmerten sich aber nicht um den Jammer, sie dekretirten die Steuer und sie bringt schon heute dem Staate an 5 Millionen Mark ein. ^ ^ ^ Aber nicht genug an dem, ist der deutsche BundeS- rath im Augenblicke schon wieder an der Arbeit, um die Börsensteuer zu erhöhen und auch auf das Waaren« geschäst auszudehnen. Man geht eben in Deutschland von dem richtigen Grundsatz aus, daß eine Beseitigung der Ungleichheiten, welche in der gegenwärtigen

Steuer gesetzgebung liegt, nur dann herbeigeführt werden kann, wenn man den mobilen (beweglichen) Besitz und das mobile Vermögen ebenso besteuert wie das immobile (unbewegliche). Die höchst ungesunde Steigerung des mobilen Besitzes gegenüber den unbeweglichen Gütern ist nur darauf zurückzuführen,, daß die Letzteren mit Steuern überlastet sind, während sich der Erstere bisher jeder Besteuerung entzieht. Wer ein Haus kauft, muß öfters bis 50 Perzent des ganzen Erträgnisses an den Fiskus abführen, wer

auch für die öffentliche, Sitt lichkeit. Würde man aber den Kauf und Verkauf von Handelsobjekten und Werthpapieren ebenso besteuern wie man den Kauf und Verkauf von Grund und Boden, von Fabriks-Etablissements u. s. w. besteuert, dann müßten die Zwischenhändler zurücktreten, weil die Steuer, welche sie zu entrichten hätten, größer wäre als der Nutzen, den sie selbst bei einem — wie man heute sagt glänzenden Geschäfte erzielen und das Börsen spiel wäre zu Ende. Der Zwischenhandel, der überall

, selbst von Großindustriellen, als eine Landplage be zeichnet wird, ist deshalb nur ein Produkt der bestehen den Steuerfreiheit der Handelsgeschäfte, wie aus der anderen Seite die Steuerfreiheit des mobilen Vermögens den Hang fördert, in den Besitz eines mobilen Ver mögens zu kommen. Damit entgeht aber der Staats wirthschaft nicht nur die Steuer, die sich aus dem Werthbesch des Einzelnen ergibt, sondern auch die Arbeitskraft dieses Einzelnen, der, anstatt der Gesell schaft nützlich zu sein, lediglich der Genußsucht

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 08.02.1881
Umfang: 8
Preisen eine Ausfuhr erzielte, welche jene im Jahre 1379 bedeutend übersteigt. Geht man auf die Details des veröffentlichten Ausweises ein, so zeigt sich, dass der factische Ein-, gang an directen Steuern das Prätiminarc von 91 21 Millionen Gulden nm 3 75 Millionen Gnl-, den überschritten hat. Gegenüber dem Jahre 1379 sind um 719,990 fl. mehr eingegangen so dass sich eine Steigerung Des Ertrages der directen Steuer» von 0 76 Percent ergibt. Zieht man die geringe Be wegung dieser Steuern in Betracht

, so wird man dieses Resultat sehr günstig finden. Es weist jeden falls auf einen eingetretenen Grad erhöhter Steuer fähigkeit hin. Die indirecten Steuern, ohne die Verzehruugs- steuer, zeigen ein Netto-Plus von 2 150,169 fl Mau darf dabei aber nicht aus dem Auge lassen, dass diese Summe nur deshalb nicht noch um ein paar Millionen größer ist, weil infolge der günstigen Tabak-Ernte in Ungarn die Ausgaben für die Ta bakeinlösung um 3 6 Millionen Gulden gestiegen sind. Geht mau auf die einzelnen Posten der Mehrein nahmen

steuern zu erlangen, und dieselben von den Herren Ministern die Znsicherung erhalte» haben, daß sie zur Erleichterung der Lage beitragen werden, so viel an ihnen liegt. — wenn thunlich im Vereine mit anderen Mnnicipien zwei Petitionen, die eine um Nichteinsühiung der Haussteuer oder wenigstens um eine 20jährige Uebergangsperiode, uud die andere um eine Reform der Tarife in Bezug auf die Grund steuer zu besctiließen, welcher Antrag angenommen worden ist. Am 3. d. Mts. hat anch das Präsi dium

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 06.07.1881
Umfang: 8
, schüttelte er den Kepf und ging, in seiner Seele betrübt, von danneo. 4. Wie der OSwald erschrecklich that, und eS ihm nicht hilft. An einem Sonntage nach der Predigt wurde die ganze Gemeinde versammelt; denn es war guter Nath theuer, woher Geld nehmen, weil im Lande eine außerordentliche Steuer ausgeschrieben, und noch dazu der Gemeinde eine schuld auf- gekündet war, die bisher nicht gehörig verzinset worden. Und daß ganze Dorf kam nach alter Uebung unter der großen Linde auf dem Platz zusammen

deS Cafe Paris einen interessanten Vortrag über Obstbaumzucht u. s. w., auf de» wir in unserer nächsten Nnmmer zurückkommen werden. — AuS bester Quelle erfahre» wir, der Sandhof in Passtier sei laut testament arischer Bestimmung des verewigten AndreaS Edlen von Hofer an dessen Bruoer Karl übergegangen. — Aus Lava, 4 Juli, schreibt man UNS: Die Lanaer Dilettantengesellschaft hat einen großen Riß erhalten. Der tüchtige Cellist k. k. Steuer einnehmer Franz Heinl muß Lana verlassen, um auf seinen neuen

Posten als k. k. Steuer» insp ctor nach Feldkirch zu übersiedeln. Za seiner Abschiedsfeier wurde gestern Sonntag im Garten deS Gasthauses zum „schwarzen Adler' ein Concert abgehalten, welches gut auSsiel und ziemlich stark besucht war. — AuS MalS wird unS geschrieben, daß am 27. Juni die etwas blödsinnige Karoline Skarpa5etti von GlurnS, die man allein zu Hause g-lassen, sich in einem Anfall von Trüb sinn auS einem Fenster ihrer im zweiten Stocke befindlichen Wohnung gestürzt und dabei so schwere

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 12.04.1887
Umfang: 16
haben aber auch das Ihrige gethan und gesucht, die Bevölkerung zu befriedigen, sie haben sich mit einem kleineren Verdienste begnügt. Nach dem Brot das Fleisch. Das Fleisch ist besteuert; es werden doch über 149 Millionen Kilogramm RindKalb- und Hammelfleisch und mehr als 24 Millionen Kilogramm Schweine fleisch verzehrt. Die Abfälle machen auch noch Millionen Kilogramm aus. Die Steuer beträgt mit allen Zulagen kaum 5 Centimes für das Pfund, was praktisch etwa 5 Percent vom Werthe ausmacht. Wie der hiesige Fleischhandel

getrieben wird, hat der Aermere diese Steuer gar nicht Meraner Zeitung. Auch an Fischen fehlt eö in Paris nicht; es kommen an See- und Flußfischen ungefähr etwa ebenso große Quantitäten an. als Geflügel und Wildpret, im Jahre 1335 25,633.402 Kilo- gramm. Sie sehen, wir wissen die Zahl ganz genau und dabei übergehe ich die Fischpasteten, die marinirten Fische und die Muscheln. Von letzteren, die ziemlich beliebt sind, kommen 5'/z Millionen Kilogramm und an Austern beinahe 8 Millionen. Bei den Fischen

er, gerade wie der reiche Mann, die Steuer ent richten; vor dem Octroi gilt kein Ansehen der Person. Im Jahre 1885 hat Paris mehr als 25 Millionen Kilogramm Geflügel und Wild pret verzehrt, im Jahre 1884 sogar 600.000 Kilogramm mehr. Es scheint, daß das Jahr 1885 überhaupt kein günstiges war, denn trotz der Verminderung des Angebots sind doch die Preise um 10 bis 20 Percent gefallen, was z. B die künstliche Hühnerzucht zeitweise ins Stocken gebracht hat. Wildpret wird aus vielen Ländern eingeführt

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 12.05.1887
Umfang: 8
aus Galizien und der Buko wina sprachen sich gegen die Erhöhung der Steuer aus und traten für die Beibehaltung des gegenwär tigen Steuersystems ein. Die Vertreter der land wirtschaftlichen Brennereien verkennen nicht die mit dem gegenwärtigen Systeme verbundenen Nachtheile, erklären jedoch, dass der grüßte Theil der landwirt schaftlichen Brennereien mit Rücksicht auf die trau rige Lage, in welcher sich die Landwirtschaft im all gemeinen befindet, derzeit noch nicht in der Lage wäre

, ein anderes Bestenerungs-System, namentlich das der obligatorischen Productbesteuerung mit pau schaliertem Alkoholgehalt, zu vertragen, ohne dem Ruine preisgegeben zu werden. Diese Vertreter er klärten sich für den Fall; als ein anderes als das jetzige BesteuerungS-System eingeführt werden müsste, nur für ein solches, welches eine vollständige Ueber- wälzung ver Steuer vom Producenten auf den Con- sumenten ermöglichen würde. Unter dieser und der weiteren Voraussetzung, dass den landwirtschaftlichen Brennereien

auch bei einer Veränderung des Steuer systems eine entsprechende Erleichterung wie bisher gewährt würde, wären sie nicht abgeneigt, der Ein führung einer Consumsleuer zuzustimmen. Die Ver treter der industriellen Brennereien sprachen sich für die Einführnng der obligatorischen Productstener aus, und zwar wurde von einer Seite die gleichzeitige Beibehaltung des pauschalierten Alkoholgehaltes des Erzeugnisses befürwortet. Ferner sprachen sich meh rere Experten dafür aus, dass Spiritus zu gewerb lichen Zwecken steuerfrei

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 6 von 14
Datum: 09.05.1885
Umfang: 14
die aus Grund der voll zogenen Grundsteuerregulirung sich ergebende Er höhung der Grundsteuer erst nach Ablauf von 10 Jahren, das ist im Jahre 1890, zur vollen Ber- chreibung, indem das gegenüber der alten Steuer leistung auf Grund des früheren Catasters sich er- gebende Mchrausmaß an Grundsteuer auf 10 Jahre in der Weise vettheilt wird, daß von diesem Mehr ausmaße in jedem Jahre ein Zehntheil zur alten Steuerleistung hinzugeschlagen wird. Von dieser Begünstigung der stufenweise einttetenden Erhöhung

lichen Bestimmungen von Seite der k. !. Finanz» Landes-Dirertton in Innsbruck mit Bezug auf den Besitzübergang zwischen Eltern und Kinder in ganz unberechtigter und ungesetzlicher Weise insoferne be schränkend ausgelegt wurden, als diese Begünstigung nur in dem Falle eintreten sollte, wenn dieser Be sitzübergang über eingetretenen Todesfall, also im Wege der Verlaßabhandlung erfolgt. Diese Anschauung der k. k. Finanz-Landes Direktion wurde sogar in einem Erlasse an die k. k. Steuer- und Gebühren

» bemessungsämter als Norm zur Beachtung bekannt gegeben. In Folge von gegen derartige Grundsteuervor- schreibungen eingebrachten Rekursen wurde sodann dieser Erlaß von Seite der k. k. Finanz-Landes- Directton zurückgezogen. Es ist aber immerhin noch möglich, daß Grundsteuerzahlungsaufträge, welche auf der vorerwähnten unrichtigen Gesetzes auslegung basiren, — von einzelnen k. k. Steuer ämtern gerade in Folge der früheren unrichtigen Steuervorschreibung und der möglicher Weise nicht erfolgten dem entsprechenden

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