wie sie es in dem absolutistischen Rußland ist, gehen wir mit schwerem Herzen an unsere critische Auf gabe und nur die Lehre von der Heiligkeit der Absichten der Regierung, die wir uns hinter ^ die Ohren geschrieben haben, giebt uns den Muth zu diesem kühnen Wagniß. Wir wollen uns heute mit der neuen Renten steuer beschäftigen, deren Gebiet sich, wie leicht einleuchtet über Milliarden erstreckt, denn sie be trifft alle Sparcassa-Einlagen mit circa 800 Mil lionen Gulden, deren ausgezahlte und capitalisirte Zinsen fast 32 Million
-n betragen, ferner sämmt liche Hypothekarschulden Oesterreichs, deren ge nauer Betrag nicht bekannt ist, die aber jedenfalls viele Millionen umfassen, und von denen allein die Pfandbriefe der verschiedenen Institute mehr als 300 Millionen ausmachen. Und die Regie rung berechnet sich aus dieser Steuer 13.4 Millionen — mögen sie ihr gut bekommen. Was ist aber diese Rentensteuer eigentlich? § 1 des betreffendes Entwurfes gibt darüber fol gende Auskunft: „der Rentensteuer unterliegen Einkünfte jeder Art
, welche durch die Grund-, Gebäude-, Erwerb- oder eine diese letztere ver tretende Steuer nicht unmittelbar getroffen sind.' Nicht unmittelbar! So viel ist also nach diesem Paragraphen sicher, daß das Einkommen, welches Jemand aus einem Grundstück, aus einem Hause, aus einer Fabrik oder einem Handel, aus einem Gewerbe oder seiner persönlichen Arbeit bezieht, der Rentensteuer uicht unterliegen darf. Was je doch dieser Steuer in Zukunft unterliegen soll, und insbesondere in welche Kategorie der Renten steuer
das betreffende Einkommen gehören soll, ist ., keineswegs so leicht zu sagen. Denn auch bei der ' Rentensteuer sind wie bei der kürzlich von uns be leuchteten Erwerbsteuer zwei Kategorien aufge stellt, die erste wo 5°!«, die zweite wo 10'/o ge zahlt werden sollen. Im Allgemeinen, bemerkt das ,.N. W. Tagbl.' stellt sich diese iRentensteuer als eine Einkommen steuer dar. Und zwar als eine Einkommensteuer vom zinstragenden Vermögen. Die moderne Steuerwissenschaft hat die For derung aufgestellt
, daß die Einkommensteuer eine progressive sein soll, das heißt, daß die Steuer in einem höheren Verhältnisse wächst, als das Einkommen. Wenn zum Beispiel Jemand 1000 Gulden Einkommen hat und davon 20 Gulden Einkommensteuer bezahlt, so soll Jemand, der 10.000 Gulden Einkommen hat, nicht zehnmal so viel, das heißt, 200 Gulden, sondern etwa 300 Gulden zahlen, und so fort. Die neue Renten steuer nun ist keine progressive, obgleich sie ihrer Natur nach dort eine Einkommensteuer ist. Wer aus bestimmten Papieren