Extra-Beilage zum „Tiroler «olksblntt' Nr. 91. Zur Landes-Branntwemsteuerfrage. Reden des Abgeordneten von Zallinger in der 5., 8. und 10. Sitzung des Tiroler Landtages am 23., 29. Oktober und 7. November 1889. (Schluß). . meine Herren, bei dem bleibe ich jetzt so wie D früher. Ich ^ muß vor allem sagen, das erste Jahr der Steuer gibt gar keinen Maßstab für die Beurtheilung dieser Verhältnisse und es ist überhaupt fraglich, ob dieselben durch Ziffern, wie wir sie gehört haben, ihren Ausdruck
finden. Es ist auch zu bemerken, daß die Wirthe in Nordtirol den Branntwein versteuern mußten, den sie eben lagern hatten, aber die Steuer werden sie schon auf den Grundbesitzer abzuwälzen trachten. Gerade den Umstand, meine Herren, daß aus den gehörten Ziffern hervorgeht, daß in Süd tirol in manchen Weinbau treibenden Bezirken verhältnismäßig wenig von dieser Steuer ent richtet wurde, könnte ich eigentlich für mich ver werthen und wissen Sie warum? Weil daraus hervorgeht, daß viele Grundbesitzer
sich in Folge dieser Steuerverhältnisse veranlaßt gesehen haben, nicht zu brennen und ihre Trebern vielleicht auf den Düngerhaufen zu werfen. ' Das, meine Herren ist ein Resultat, welches sich allerdings in diesen Ziffern nicht ausdrückt, wohl aber im wirthschastlichen Leben der Bauern Südtirols zum traurigen Ausdrucke kommt. Einer meiner Nachbarn hier könnte selbst erzählen, daß er im vergangenen Jahr nicht gebrannt hat, um der Steuer und ihren Vexationen zu entgehen. Also, meine Herren, das gehörte
, etwas ausführlicher im Interesse Südtirols und des Landestheiles, den ich zu vertreten die Ehre habe, sprechen und meinen Antrag empfehlen zu sollen. Dr. Wackernell: Ich bitte um das'Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung. Ich habe im Verlaufe meiner Ausführungen -mit keinem Worte erwähnt, daß ich die Steuer als solche nur vou einen: fiskalischen Gesichtspunkte aus betrachte, oder betrachtet wissen will. Ich habe mich nur darüber ausgesprochen, den Antrag des Herrn Dr. v. Hellrigl, wie er vorliegt
, dem Budgetausschusse zuzuweisen, weil ich glaube, daß dieser Antrag, der sich allerdings auf die Steuer bezieht, aber nicht die Steuer selbst ist, in erster Linie eine fiskalische Maßregel sei. Ferner möchte ich gegenüber dem Herrn Ab geordneten v. Zallinger, der an den Ziffern, die ich vorgebracht habe nichts auszusetzen fand, sich dagegen aber nur auf seine Behauptung zu stützen vermochte, nur erwähnen, daß die Daten, die ich vorgebracht habe, amtliche Daten des Landesge- sällsamtes