ist dies aber alles anders geworden. Die Straßen sind verödet, die Häuser stehen leer, und „in den öden Fensterhöhlen wohnt das Grauen.' Diese Häuser nach außen fast Palästen gleich, sie bringen dem gegenwättigen Besitzer heute keinen Ertrag, keinen Bottheil mehr. Eine viel höhere Steuer noch als heute hätte der damalige Besitzer leicht ertragen, während der heutige dabei zugrunde geht. Abgesehen davon, daß er davon keine Rente hat, hat er Auslagen für deren Er haltung. wenn er sie nicht selbst demvliren will und dabei stehen
, wie ich gesagt habe. diese Häuser, wenn nicht vollständig, so doch zum größeren Theile leer und da stoßen wir nun auf einen der wundesten Punkte unseres gegenwärtigen Gesetzes. Während bei der Hauszinssteuer eine leerstehende Wohnung mit Recht keine Steuer bezahlt, muß hier der arme Besitzer für ein solches Haus vielleicht mit 20 Ubikationen, für ein Haus, das vielleicht Jahre lang leer steht, doch die HauSklaffensteuer bezahlen, und zwar die vielmehr beträgt, als die Hauszinssteuer, wenn daS Haus
in der Landeshauptstadt stünde. Das ist ungerecht und diese Steuer widerspricht vollständig dem ganzen Wesen und Charakter der Gebäudesteuer. Andere Häuser dieser Kategorien sind nicht vollständig leer, sie sind zum Theil vermiethet, zum Theil vom Eigenthümer bewohnt. Wenn man hier § 1 des Gesetzes vom Jahre 1882 anschaut, möchte man meinen, daß der betreffende Hausbesitzer, wenn er einen Theil der Wohnbestandtheile seines Hauses ver miethet hat und den andern Theil selbst bewohnt, im Sinne des § 1 des Gesetzes
nicht für einen Theil HauSzinS-, für den anderen HauSklaffensteuer zu zahlen, du mußt für alle 20 Wohnbestandtheile die HauSklaffensteuer zahlen und so zahlt er in un serem Beispiele anstatt 35 — 75 fl. Ich kann es nicht unterlaffen durch praktische Beispiele darzulegen, daß das, was ich gesagt habe, rich tig ist, daß diese Steuer mit ihren fiskalischen Tendenzen nicht nur den Reinertrag, sondern auch den ganzen Rohertrag vollständig absorbirt. Ich führe hier nun einige Daten vor, die ich entnommen
habe einem Aufsätze, der in den „Tiroler Stimmen' in Innsbruck erschienen ist. Diese Daten beruhen aber auf amtlichen Aus- weisen. In Schwaz haben Sie ein Haus Nr. 158, dieses Haus hat 26 Wohnbestandtheile, es wird vom Eigenthümer theilweise bewohnt und 14 Lokale werden als Schlafzimmer für Fremde benützt, sie werfen einen Zins ab, der laut Zah- lungsbogen Nr.- 109 pro 1886 100 fl. betrug, die Steuer betrug aber 62 fl. nach HauSklaffen- tarif B. Im Jahre 1893 aber, wenn das Ueber- gangsstadium