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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 07.01.1882
Umfang: 8
genommen und einstweilen kei» Beschluß gefaßt, sondern die Antwort deS Ministeriums- abgewartet. Dr. Hepperger berichtet über das Präliminare der Stadt pro 18L2. . Das Erforderniß beträgt: 116.248 fl. und mit Einschluß des Reserve fonds pr. . . . ^ . . 3483 fl. zusammen: 119.731 fl. Die Bedeckung . . . . 88.617 fl. un d der durch Zuschläge zu den direct. Steuer» zu bedeckende Abgang . . . -. . . 31.114 fl. ^ Da die Caferne noch immer «icht als Nmmalcaferne erklärt ist und beim geringen Garnisonsstande

müssen die Erträgnisse derselbe» geringer präliminirt- werden; dagegen, ist die Ziffer drs Ertrages der Ver zehrungssteuer zu erhöhen, da Bozen «ach Maßgabe der letzte« Volks zählung in eine höhere Steuerklasse eingereiht wird. verantwortlicher Redakteur M«to» Dr», Zallinger spricht über de» gegenwärtige« Stand der Steuer gesetzgebung und über die Art der Umlegung der Realitätenfteuern und der Gemeindezuschläge zu denselben Während die ärarische Grund-, resp. Gebäudesteuer pro 1880 in Bozen 9476

habe«, und glaubt, daß seiner Zeit mit dem Aerar die nach Maßgabe der alten Steuer für die Gebäude be zahlten Beträge zu verrechnen sein werde». < Zallinger findet, daß diese Verrechnung jedenfalls auch mit den Parteien zu pflegen sein werde, sogar, wenn pro 1881 nach träglich eine Gebäudesteuer komme, weil die Steuer für die Häuser, Welche dieselben pro 1881 entrichteten, der gesetzlichen Grundlage ent behrte. Allerdings läßt sich heute noch nicht bestimmt sagen, ob die GebSudesteuer pro 1881 oder 1882

Rechtswirksamkeit erlangen werde; doch erscheint es nicht billig, ein so belastendes Steuergesetz rückwirke» zu lassen. Redner verweist auf den neulichen Beschluß deS Herren hauses und fährt dann fort: Da die Debatte nun auf die Gebäude steuer und die Beschlüsse deS hohen Herrenhauses gekommen, so werde» Sie mir erlauben — hatte eS heute nicht beabsichtiget — Sie auf die Haltung deS Herrenhauses in dieser Frage hinzuweisen. Vor nicht sehr langer Zeit haben Sie, meine Herren, hier eine allerdings von ernsteren

und deS Bischofes von Trient) dem Lande Tirol nicht einmal daS gewährt, was wir im Abgeordnetenhause durchgesetzt haben, indem dasselbe die 3 steuer freien Jahre in der HauSklassensteuer und die UebergangSpenode« i» der Hausklassen- und Hauszinssteuer verkürzte. Nun werde« Sie doch vielleicht ««erkennen und einsehen müssen, daß es doch nicht-gerade nichts war, was wir erreichten, und daß Ihr Tadel von damals ünS gegenüber ganz ungerechtfertiget erscheint. In den Kreisen Ihrer, von . Ihnen so gepriesenen

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Der Burggräfler
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Seite 15 von 16
Datum: 13.04.1889
Umfang: 16
, Sr. Ex. dem Herrn Finanzminister ein Lob zu spenden. Ich kann mit Befriedigung konstatiren, daß im vorliegenden Falle die Exekutive ein schreiendes Unrecht der Legislative gutgemacht hat. Der betreffende Hauseigenthümer, dem ich, offen gesagt, nach genauer Durchgehung der Gebührenvor- schriften keinen anderen Räch zu geben wußte, um sich die Steuer zu erleichtern, als das Haus zu demolire», hat um eine neue Klassifizirung angesucht, dieselbe' wurde auch bewilligt, und bei derselben wurde her ausgefunden

, daß wirklich drei Wohnräume nicht be wohnbar seien, und in Folge dessen kam er in eine niedrigere Klaffe. Wenn dies gestattet wurde, so geschah es aber nicht aus Rechts-, sondern aus polit. Gründen: denn aus eigener Anschauung kann ich konstattren, daß anderwärts noch viel schlechtere Lokale als diese als Wohnräume angesehen und der Klassifizirung unterzogen wurden. Dieses widersprechende Borgehen der Finanzbe hörden erklärt sich eben dadurch, daß es der Steuer behörde im vorliegenden Falle selbst darum

, was die linke that. (Sehr richtig! rechts.) Was wir verlangen, meine Herren, daß ein billiges Berhältniß zwischen Ertrag und Steuer hergestellt werde, daß die Besitzer Haus klassensteuerpflichtiger Objekte zum Mindesten nicht, ungünstiger behandelt werden als die Besitzer Haus zinssteuerpflichtiger Objekte, daß demnach die Ge bäudezinssteuer auch auf dem Lande nach dem Zins ertrag berechnet, und daß Leerstehungen auch auf dem Lande berücksichtigt werden, das verlangen wir als unser gutes Recht und darum

war und kein Erbe das Reale um diesen Preis erwerben wollte, wurde später das ganze Haus mit den Nebengebäuden, Wiesen u. s. w., die ganzen 2460 Klafter Areal, um 2000 sl. von einem Miterbe» übernommen. Dieses total ertraglose, werthlose Objekt zahlt eine ärarische Steuer von 50 fl. Rechnet nian die Zuschläge dazu, so kommt man sicher auf 80 bis 100 sl. vielleicht auf noch mehr, und der Besitzer wird, wenn das Gesetz nicht abgeändert wird, unwillkiirlich auf die Idee kommen müssen — er wird sie vielleicht

auch ausführen — das Gebäude zu demolire». Wozu soll er Steuer für dasselbe zahlen, wenn er keinen Ertrag davon hat? Ich glaube aber, daß niemand im hohen Hause — auch der Herr Finanz- minister nicht — dafür sein wird, daß ein solches Gesetz, dessen Konsequenz die Bernichtung volkswirth- schaftlicher Werthe wäre, anstecht erhalten bleibt. Endlich nenne ich »och das Posthaus in Jnist, Nr. 202. Jmst ist seit Eröffnung der Arlbergbahn, von der es eine Stunde weit entfernt ist, ich möchte sagen, so gut wie außer

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Brixener Chronik
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Seite 11 von 12
Datum: 12.04.1889
Umfang: 12
Wohnräume nicht be- whnbar seien, und in Folge dessen kam er in eine Nichere Klasse. Wenn dies gestattet wurde, so geschah es aber nicht aus Zichs-, sondern aus polit. Gründen: denn aus eigener Achammg kann ich konstatiren, daß anderwärts ! viel schlechtere Lokale als diese als Wohnräume nnd der Klassisizirung unterzogen wurden, s widersprechende Vorgehen der Finanzbe- erklärt sich eben dadurch, daß es der Steuer te im vorliegenden Falle selbst darum zu thun «, diesen horrenden Fall eines modernen

zwischen Ertrag und Steuer hergestellt werde, daß die Besitzer haus- klassenstenerpflichtiger Objekte zum Mindesten nicht, ungünstiger behandelt werden als die Besitzer haus zinssteuerpflichtiger Objekte, daß demnach die Ge- bäudezinsstener auch auf dem Lande nach dem Zins ertrag berechnet, und daß Leerstehungen auch auf dem Lande berücksichtigt werden, das verlangen wir als unser gutes Recht und darum betteln wir nicht namentlich nicht bei den Behörden, denen Billigkeit ein unbekannter Begriff

u. s. w., die ganzen 2460 Klafter Areal, um 2000 fl. von einem Miterben übernommen. Dieses total ertraglose, werthlose Objekt zahlt eine ärarische Steuer von 50 fl. Rechnet man die Zuschläge dazu, so kommt man sicher auf 80 bis 100 fl. vielleicht auf noch mehr, und der Besitzer wird, wenn das Gesetz nicht abgeändert wird, unwillkürlich auf die Idee kommen müssen — er wird sie vielleicht auch ausführen — das Gebäude zu demoliren. Wozu soll er Steuer für dasselbe zahlen, wenn er keinen Ertrag davon hat? Ich glaube

., vielleicht ein Drittel dieses Ertrages nachsehen und er hätte dann eine Steuer von einigen 20 fl. zu zahlen. Nach der Klassensteuer zahlt er aber. 180 fl. Und gegen über solchen Thatsachen hatte der Regierungsvertreter im Subeomits des Steuerausschusses den Muth, von „kleinen Härten', die das Gebäudesteuergesetz in Tirol zur Folge hat, zu sprechen, die aber nicht be seitigt werden können, weil dadurch ein Ausfall von einigen 100.000 fl. erfolgen würde. Ja glaubt man denn hier in Wien, wir Tiroler sollen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 20.05.1887
Umfang: 8
und ersucht die Finanz verwaltung um eine schonende Behandlung der Grund besitzer, welche durch dieselbe geschädigt wurden. Abg. Ghon beklagt den hohen Steuerdruck, der insbeson dere auf dem Gewerbestande laste. Am schlimmsten daran seien in Kärnten gerade die ärmsten Gewerbs- leute, welche in die sogenannte „Stör' arbeiten gehen und oft nur wenige Wochen im Jahre eine Be schäftigung haben. Nach dem Schlussworte des Re ferenten Dr. Kathrein wird Eap. XII, Titel 1 und 2 angenommen. Zu Titel 3: Steuer

thatsächlich gegen alle Nationen mit der gleichen Unparteilichkeit vor. Red ner beruft sich auf die Verhandlungen des Bnkowi- naer Landtages und der Handelskammer in Czerno- witz, in welchen über die Steuer-Executionen Klage geführt wurde. Regierungsvertreter Sectionsches Edler von Possaner-Ehrenthal giebt eine ein gehende actenmäßige Darstellung der erwähnten Ver handlungen. Die Handels- und Gewerbekammer habe ihren Wirkungskreis überschritten, indem sie sich anmaßte

' des Budgetcapitels Finanzverwaltung in der gestrigen Sitzung erledigt. Seitens der Opposition ergriffen die Abgeordneten Dr. Heilsberg und Neuwirth das Wort. Neue An regungen oder bemerkenswerte Gedanken sucht man in der einen wie der anderen Rede vergeblich. Beide Abgeordneten bewegten sich wieder in den land läufigen, seit einer Reihe von Jahren üblichen Klagen und Recriminationen über das nicht befriedigte De ficit, das Steigen der Abgaben, die Steuer-Exccutionen u. dgl.; beide

hervorzuheben ist es, dass die genannten drei Redner übereinstimmend der Ne gierung die entschiedene Mitwirkung der Majorität des Hauses bei der in Aussicht genommenen Steuer reform zusicherten, eine Znsicherung, welche schon jetzt die besten Aussichten für dieses große und schwierige Werk eröffnet. Finanzministcr Dr. R. v. Dunajewski griff mit einer improvisierten, vom ersten bis zum letzten Worte wirkungsvollen Rede in glücklichster Weise in die Discussion ein. Es war kein leichtes Stück Arbeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 27.11.1885
Umfang: 8
, daß die Tinhebung der VerzehrungS- steuer von Wein, Wein- und Obstmost, dann Fletsch in St. Leonhard und Sr. Martin umfassenden Bezirke im SteueramtSbezirke Vasstier auf die Dauer von 3 Jah ren im Wege der öffentlichen Versteigerung unter den nachstehenden Bestimmungen verpachtet wird: 1. Die Versteigerung wird am 30. November 1385 bei der k. k. Finanz-BezirkS-Direktion zu Brlren vor genommen und wenn die Verhandlung an diesem Tage nicht beendigt werden sollte, in der weiterS zu bestim menden

und bei der Versteigerung bekanntzumachenden Zeit fortgesetzt' werden. 2. Der AuSrufSpreiS ist bezüglich der VerzehrungS- steuer von Fleisch mit dem JahreSbetrage von 225 fl. und bezüglich der VerzehungSsteuer von ;Wein, Wein- most und Obstmost mit dem Betrage von 1200 fl., fohin in dem Gesammtbetrage von Gulden vierzehn- hundert zwanzig fünf österr. Währ, bestimmt.j 3. Zur Pachtung wird jeder Staatsbürger zugelassen, welchem kein gesetzliches Hinderniß im Wege steht. Für jeden Fall sind kontraktbrüchige VerzehrungS

- steuer-Pächter. sowie alle Jene, sowohl von der Ueber nahme, als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt worden sind. Jene Individuen, welche wegen eines auS Gewinnsucht begangenen Vergehens oder wegen einer solchen Über tretung verurtheilt wurden, oder welche zufolge des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen wegen Schleich handels oder wegen einer schweren GefällSübertretung in Untersuchung gezogen und gestraft oder wegen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 01.12.1885
Umfang: 8
: Lettner. Verzehrungssteuer- Pachtversteigerung» Nr. 1305 t Von der k. k. Finanz-Beztrks-Direktion tn Innsbruck wtrd kundgegeben, daß dte Etnhebung der VerzehrungS- steuer von Wein, Wein- und Obstmost in dem Orte Hötting tm Steueramtöbezirke Innsbruck auf dte Dauer von Einem Jahre im Wege der öffentliche» Versteigerung unter den nachstehenden Bestimmungen verpachtet wtrd: 1. Die Versteigerung wird am 14. Dezember 13^5 bei der k. k. Finanz-VezirkS-Direktion zu Innsbruck vor genommen

und wenn die Verhandlung an diesem Tage nicht beendigt werden sollte, in der weiters zu bestim menden und bei der Versteigerung bekanntzumachenden Zeit fortgesetzt werden. 2. Der AusrufSpreiS ist bezüglich der VerzehrungS- steuer von Wein, Weinmost und Obstmost mit dem Betrage von 3200 fi., fohin in dem Gefammtbetrage von Gulden dreitausend zweihundert österr. Währ, be stimmt. 3. Zur Pachtung wtrd jeder Staatsbürger zugelassen, welchem kein gesetzliches Hinderniß im Wege steht. Für jeden Fall find conlractbrüchige

VerzehrungS- steuer-Pächter, sowie alle Jene, sowohl von der Ueber nahme, als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt worden sind. Jene Individuen, welche wegen eines aus Gewinnsucht begangenen Vergehens oder wegen einer solchen Ueber- tretung verurtheilt wurden, oder welche zufolge deS Strafgesetzes über GefällSüberrretungen wegen Schleich handels over wegen einer schweren GefällSübertretung in Untersuchung gezogen und gestraft

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 25.11.1885
Umfang: 8
Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Burlo. Berzehrungsstenev Z Pachtverfteigerung» Nr. 12472 Bon der k. k. Ftnanz-BezirkS-Dlrektton tn Briren wird kundgegeben, daß die EinHebung der VerzehrungS- steuer von Wein, Weinmost und Obstmost tn dem dle Orte Zwölfmalgrelen und Anner umfassenden Bezirke im SteueramtSbezirke auf die Dauer von 3 Jahren im Wege der öffentlichen Versteigerung unter den nach stehenden Bestimmungen verpachtet wird: 1. Dle Versteigerung wird am 30. November 1885 bei der k. k. Finanz-BezirkS-Direktion

zu Briren vor genommen und wenn die Verhandlung an diesem Tage nicht beendigt werden sollte, in der weiterS zu bestim menden und bei der Versteigerung bekanntzumachenden Zeit fortgesetzt werden. 2. Der AuSrufSpretS ist bezüglich der VerzehrungS- steuer von Wein, Weinmost und Obstmost mit dem Betrage von 4833 fl., sohin in dem Gesammtbetrage von Gulden viertausend achthundert dreißig drei österr. Währ, bestimmt. 3. Zur Pachtung wird jeder Staatsbürger zugelassen, welchem kein gesetzliches Hinderniß

im Wege steht. ^ Für jeden Fall sind eontractbrüchige VerzehrungS- steuer-Pächter, sowie alle Jene, sowohl von der Ueber nahme, als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt worden sind. Jene Individuen, welche wegen eineS auS Gewinnsucht begangenen Vergehens oder wegen einer solchen Ueber- tretung verurtheilt wurden, oder welche zufolge deS Strafgesetzes über Gefällsübertretungen wegen Schleich handels oder wegen einer schweren

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 28.11.1885
Umfang: 10
1835. 419 Schiestl. Lizitationen. Verzehrungsstenee- 2 Pachtverstetgerung» Nr. 12470 Von der k. k. Finanz-BezlrkS-Direktion tn Briren wird kundgegeben, daß die EinHebung der VerzehrungS- steuer von Wein, Wein- und Obstmost, dann Fleisch in St. Leonhard und Sr. Martin umfassenden Bezirke im SteueramtSbezirke Passeier auf die Dauer von 3 Iah- ren im Wege der öffentlichen Versteigerung unter den »achstehenden Bestimmungen verpachtet wird: MI. Die Versteigerung wird am 30. Novcmber 1835

bei der k. k. Finanz-BeztrkS-Dtrektion zu Briren vor genommen und wenn die Verhandlung an diesem Tage nicht beendigt werden sollte, in der weiter? zu bestim menden und bei der Versteigerung bekanntzumachenden Zeit fortgesetzt werden. 2. Der AusrufSpreiS ist bezüglich der VerzehrungS- steuer von Fleisch mit dem JahreSbetrage von 225 fl. und bezüglich der VerzehungSsteuer von jWein, Wein- most und Obstmost mit dem Betrage von 1200 st., sohin in dem Gesammtbetrage von Gulden vierzehn- hundert zwanzig fünf Ssterr

. Währ, bestimmt. 3. Zur Pachtung wird jeder Staatsbürger zugelassen, welchem kein gesetzliches Hinderniß im Wege steht. Für jeden Fall sind contractbrüchige VerzehrungS- steuer-Pächter, sowie alle Jene, sowohl von der Ueber nahme, als von der Fortsetzung einer solchen Nachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt worden sind. Jene Individuen, welche wegen eineS ans Gewinnsucht begangenen Vergehens oder wegen einer solchen Über tretung verurtheilt wurden

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 11.12.1882
Umfang: 8
S444 Amtsblatt zum Tiroler Noten. 382. AwNSbr««?, den tt Dezemberl 1882. Lizitationen. Berzehrungssteuer- 1 Pachtversteigerung. Nr. iv7?o Von der k. k. Finanz-Bezirködirektion in Innsbruck wird, kundgegeben, daß die Einhebung der VerzehrungS- steuer von Wein, Weinmost und Obstmost in dem die Orte Reutte, Breitenwang, Ehenbichl, Ehrenbergerklause, Mühl.und Lech (Aschau), dann von Fleisch in dem die Orte Reutte, Breitenwang, Ehenbichl, Lech, Wandle und Plach umfassenden Bezirke

im SteueramtSbezlrke Reutte auf die Dauer von drei Jahren im Wege der öffent lichen Versteigerung unter den nachstehenden Bestimmungen verpachtet.wird: 1. Die Versteigerung wird am 22. Dezember 1332 bet der k. k. Finanz-BezirkSdirection zu Innsbruck vor genommen, und wenn die Verhandlung an diesem Tage nicht beendigt werden sollte, in der weiters zu bestim menden und bei der Versteigerung bekanntzumachenden Zeit fortgesetzt werden. 2. Der AusrusSpreiS ist bezüglich der Verzehrungö- steuer von Fleisch

mit dem Jahresbetrage von K30 fl., sechshundert dreißig Gulden ö. W. und bezüglich der Verzehrungssteuer von Wein, Weinmost und Obstmost mit dem Betrage von 2130 fl. zwei Tausend ein hundert^ fünfzig Gulden, sohin in dem Gesammtbetrage von'^zwei Tausend siebenhundert achtzig Gulden ö. W. bestimmt. 3. Zur Pachtung wird jeder Staatsbürger, zugelassen, welchem kein gesetzliches Hinderniß im Wege steht. Für jeden Fall sind contractbrüchige VerzehrungS- steuer-Pächter, sowie alle Jene, sowohl von der Ueber nahme

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 13.12.1882
Umfang: 10
dem Gerichte namhaft mache. K. K. Bezirksgericht Landeck am 8. Dezember 1882. 256 Der k. k. Bezirksrichter beurlaubt: Trentinaglia Lizitationen. Verzehr« nas st ener- 2 Pachtversteigernng. Nr. 16720 Von der k. k. Finanz-Bezirksdtrekrlon in Innsbruck wird kundgegeben, daß die EinHebung der VerzehrungS- steuer von Wein, Weinmost und Obstmost in dem die Orte Reutte, Breitenwang, Ehenbichl, Ehrenbergerklause, Mühl und Lech (Aschau), dann von Fleisch tn dem die Orre Reutte, Breitenwang, Ehenbichl, Lech, Wängle

, und wenn die Verhandlung an diesem Tage nicht beendigt werden sollte, in der weiterS zu bestim menden und bet der Versteigerung bekanntzumachenden Zeit sortgesetzt werden. 2. Der AuSrusSpreis ist bezüglich der VerzehrungS- steuer von Fleisch mit dem Jahresbetrage von 630 fl., sechshundert dreißig Gulden ö. W. und bezüglich der Verzehrungssteuer von Wein, Weinmost und Obstmost mit dem Betrage von 2150 fl. zwei Tausend ein hundert fünfzig Gulden, sohin in dem Gesammtberrage von zwei Tausend siebenhundert achtzig Gulden

ö. W. bestimmt. 3. Zur Pachtung wird jeder Staatsbürger zugelassen, welchem keln gesetzliches Hinderniß im Wege steht. Für jeden Fall sind contraetbrüchige VerzehrungS- steuer-Pächter, sowie alle Jene, sowohl von der Ueber nahme, alö von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eineS Verbrechens mit einer Strafe belegt worden sind. Jene Individuen, welche wegen eines aus Gewinnsucht begangenen Vergehens oder wegen einer solchen Ueber-

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 30.11.1888
Umfang: 8
Von der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Inns bruck wird kundgegeben, daß die Einhebnng der Ver- zehrungssteuer von Fleisch, Wein, Wein- und Obstmost in dem die Orte Jmst umfassenden Bezirke im Steuer amtsbezirke Jmst auf die Dauer von einem Jahre im Wege der öffentlichen Versteigerung unter den nach stehenden Bestimmungen verpachtet wird: 1. Die Versteigerung wird am 10. Dezember ds. Js. 10 Uhr Vorm. bei der k. k. Finanz-Bezirks- Direktion zu Innsbruck vorgenommen, und wenn die Verhandlung an diesem Tage

nicht beendigt werden sollte, in der weiters zu bestimmenden uud bei der Versteigerung bekauntznmachenden Zeit sortgesesetzt werden. 2. Der Ausrusspreis ist bezüglich der Verzehrungs steuer von Fleisch mit dem Jahrcsbetrage von 1000 fl. und bezüglich der Verzehrungssteuer von Wein, Wein- most und Obstmost mit dem Betrage von 2000 fl., sohin in dem Gesammtbetrage von Gulden 3000 (drei tausend Gulden österr. Währ.) bestimmt. 3. Zur Pachtung wird jeder Staatsbürger zuge lassen, welchem kein gesetzliches

Hinderniß im Wege steht. Für jeden Fall sind contraetbrüchige Verzehrungs steuer-Pächter, sowie alle Jene, sowohl von der Ueber nahme, als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt worden sind. Jene Individuen, welche wegen eines ans Gewinn sucht begangenen Vergehens oder wegen einer solchen Uebertretung vernrtheilt wurden, oder welche znsolge zu folge des Strafgesetzes über Gefällsübertretuugen wegen Schleichhandels oder wegen

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