, Sr. Ex. dem Herrn Finanzminister ein Lob zu spenden. Ich kann mit Befriedigung konstatiren, daß im vorliegenden Falle die Exekutive ein schreiendes Unrecht der Legislative gutgemacht hat. Der betreffende Hauseigenthümer, dem ich, offen gesagt, nach genauer Durchgehung der Gebührenvor- schriften keinen anderen Räch zu geben wußte, um sich die Steuer zu erleichtern, als das Haus zu demolire», hat um eine neue Klassifizirung angesucht, dieselbe' wurde auch bewilligt, und bei derselben wurde her ausgefunden
, daß wirklich drei Wohnräume nicht be wohnbar seien, und in Folge dessen kam er in eine niedrigere Klaffe. Wenn dies gestattet wurde, so geschah es aber nicht aus Rechts-, sondern aus polit. Gründen: denn aus eigener Anschauung kann ich konstattren, daß anderwärts noch viel schlechtere Lokale als diese als Wohnräume angesehen und der Klassifizirung unterzogen wurden. Dieses widersprechende Borgehen der Finanzbe hörden erklärt sich eben dadurch, daß es der Steuer behörde im vorliegenden Falle selbst darum
, was die linke that. (Sehr richtig! rechts.) Was wir verlangen, meine Herren, daß ein billiges Berhältniß zwischen Ertrag und Steuer hergestellt werde, daß die Besitzer Haus klassensteuerpflichtiger Objekte zum Mindesten nicht, ungünstiger behandelt werden als die Besitzer Haus zinssteuerpflichtiger Objekte, daß demnach die Ge bäudezinssteuer auch auf dem Lande nach dem Zins ertrag berechnet, und daß Leerstehungen auch auf dem Lande berücksichtigt werden, das verlangen wir als unser gutes Recht und darum
war und kein Erbe das Reale um diesen Preis erwerben wollte, wurde später das ganze Haus mit den Nebengebäuden, Wiesen u. s. w., die ganzen 2460 Klafter Areal, um 2000 sl. von einem Miterbe» übernommen. Dieses total ertraglose, werthlose Objekt zahlt eine ärarische Steuer von 50 fl. Rechnet nian die Zuschläge dazu, so kommt man sicher auf 80 bis 100 sl. vielleicht auf noch mehr, und der Besitzer wird, wenn das Gesetz nicht abgeändert wird, unwillkiirlich auf die Idee kommen müssen — er wird sie vielleicht
auch ausführen — das Gebäude zu demolire». Wozu soll er Steuer für dasselbe zahlen, wenn er keinen Ertrag davon hat? Ich glaube aber, daß niemand im hohen Hause — auch der Herr Finanz- minister nicht — dafür sein wird, daß ein solches Gesetz, dessen Konsequenz die Bernichtung volkswirth- schaftlicher Werthe wäre, anstecht erhalten bleibt. Endlich nenne ich »och das Posthaus in Jnist, Nr. 202. Jmst ist seit Eröffnung der Arlbergbahn, von der es eine Stunde weit entfernt ist, ich möchte sagen, so gut wie außer