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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 181 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
no ZWEITEE ABSCHNITT. eines Steuer-Bezirkes von der Steuer-Behörde nach Klassen ge- werthet, in der Weise z. B,, dass für die gesammte Provinz oder für den gesummten Steuer-Bezirk ein bestimmter Preis für die Ju chart Acker, Wiese und Waldung erster sowol als zweiter Giite festgesetzt wurde. 1 ) In jedem Stadt- oder Steuer-Bezirke wurde ein Kataster angelegt, in welchem der Name des Grundbesitzers, derjenige seiner Güter und der Anstösser, endlich die ihnen von ihm gegebeneWerthimg eingetragen

wurden 2 ); und zwar gründete sich die Werthung theils auf die Grösse des Gutes, tlieils auf seine Klassifikation, Die Augen des Eigentümers (professio) wurde von der Steuer-Behörde kontrollirt und je nach Umständen wurde eine amtliche Messung und Schätzung veranstaltet. 3 ) Alle fünfzehn Jahre sollte gesetzlich eine Revision stattfinden. Die Kopfsteuer wurde nur von Denjenigen, die keinen Grundbesitz, versteuerten, entrichtet, also namentlich von freien Stadtebewohnern ohne Grundeigenthum (besonders

Handwerkern und Gewerbeleuten, die aber später von derselben befreit wurden), von den halbfreien Kolonen (an die Scholle gebundenen Bauern) und von den Sklaven. Die Kopfsteuer für die Kolonen wurde von dem Gru 11 dei gentil ihn er , diejenige für die Sklaven von ihrem Herrn bezahlt. Die Höhe dieser Steuer ist unbekannt. Sowol von der Grund- als von der Kopfsteuer war Italien bis auf Diocletian (284—305) befreit, so dass sie nur auf den Pro vinzen lastete. Die Vermessungen und Steuerlisten einer Provinz

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 180 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
PRQVINZIALEINRICHTUN GEN. 169 Grund- und Ko pf Steuer (capitatio) an und verordnete zu diesem Zwecke, nebst einer geographischen Vermessung des ganzen Reichs, auch eine Vermessung des gesammten Grundbesitzes, so wie eine allgemeine Volkszählung. 1 ) Dass eine so weit aussehende Massregel nicht in kurzer Frist durchgeführt werden konnte, liegt auf der Hand, und man nimmt gewöhnlich an, dass die römische Grund- und Kopfsteuer erst unter Marc Aurel (161—180) so durchgeführt worden sei

brauch der Beamteten) bis 25 %o erreichte/'; — Die Steuer wurde in drei jährlichen Terminen bezahlt. Die einzelnen Grundstücke waren aber nicht vermessen, sondern, wie es scheint, nur die Stadt- oder Steuer-Bezirke. Die Steuerumlage erfolgte sodann in der Weise, dass, nach Ausmittelung des Staatsbedürfnisses, die zu erhebende Summe auf die Provinzen und in diesen auf die Steuer- Distrikte nach Massgabe ihres Flächen-Inhaltes und mit Berück sichtigung der grösseren oder geringeren Ertragsfähigkeit

des Bo dens, und in den Steuer- oder Stadt-Bezirken endlich auf die Grundbesitzer (possessores) vertheilt wurde. r, j Zu diesem Ende wurde vorausgehend der gesammte Grundbesitz einer Provinz und ') Cassi odoru b , Var. ]]I, 32 (Augusti temporibus Orbis Romanus agris (livisus censuque descriptus est). a h Diese Wertheinhcit von 1000 solidi Grundbesitzes nannte man caput. 3 ) Ein röm. Goldstück (aureus, soliclus) betrug an Metallwerth unter Au gustus fr. 25, 55, unter Constanti

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1846
Briefe aus und über Tirol geschrieben in den Jahren 1843 bis 1845 : ein Beitrag zur näheren Charakteristik dieses Alpenlandes im Allgemeinen und der Meraner Gegend insbesondere
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Seite 426 von 674
Autor: Hartwig, Eugen ¬von¬ / von E. von Hartwig
Ort: Berlin
Verlag: Duncker und Humblot
Umfang: XIV, 650 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landeskunde
Signatur: 1181
Intern-ID: 308698
um die Summe von 108,078 Fl,, und wenn ursprünglich von je dem Steuerknechte 36 Gulden entrichtet wurden, so betrug das Steuerquantum im Jahre 1806 etwa 54 Gulden, und gegenwär tig 108 Gulden. ■— Staffier, dessen gediegenem, statistischem Werke über Ti rol die meisten der obigen Angaben entnommen sind, giebt die Höhe des ganzen Steuer-Kapitals in Tirol nach Ausweis der Ständischen Kataster auf 47,041,082 Gulden an. Das oben ge dachte Postulat macht also nur etwas über 1 Procent des Ka pitals

, nämlich l,i&4 Procent aus. Indefs ist die Vertheilung der Grundsteuer äufserst ungleich. So zahlt z. B. ein einziges Privathaus in Bötzen grade so viel Grundsteuer, wie die ganze Stadt Klausen, welche bei der Anlage des Steuer-Katasters noch zu dem Reichsunmittelbaren Fiirstbisthume Brixen gehörte. All gemein ist daher der Wunsch nach einer neuen Abschätzung und Grundsteuer-Anlage laut geworden, und die Regierung wird sich auch dazu genöthigt sehen. Das gegenwärtige Steuer-Ka taster wurde

wird die sogenannte Marsch- Concurrenz, d.h. der, von den Ständen aufgebrachte Beitrag zur Truppen-Verpflegung, und die Wustung, d. h. die zur Be streitung der Gemeinde-Bedürfnisse erforderlichen Summen, ein gezogen. Zu beiden Abgaben haben die Rustical-Grundstücke als praectpuum ein Drittheil, und die andern beiden Drittheile zu gleichen Theilen mit den Dominicalen zu entrichten. Eine ganz neue Steuer ist: 2, Die Erwerbsteuei', welche nach dem Patente vom

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1846
Briefe aus und über Tirol geschrieben in den Jahren 1843 bis 1845 : ein Beitrag zur näheren Charakteristik dieses Alpenlandes im Allgemeinen und der Meraner Gegend insbesondere
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Seite 428 von 674
Autor: Hartwig, Eugen ¬von¬ / von E. von Hartwig
Ort: Berlin
Verlag: Duncker und Humblot
Umfang: XIV, 650 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landeskunde
Signatur: 1181
Intern-ID: 308698
schlagen. Beide direct e Steuern, sowohl die Grund- wie die Erwerb steuer, werden von den Ortsbehörden erhoben, und erstere durch die Landesständischen Kreiseinnehmer, letztere direct in die Staats-Kasse des Landes ausgeschüttet. Von den indirecten Steuern steht obenan: 3. Die allgemeine Ycrzeliningsstcner, nach Aufhebung der bisherigen verschiedenen Um gel der, Akzise und Aufschläge durch das Patent vom 25. Mai 1829 im ganzen Lande eingeführt. Mit Ausnahme der beiden Städte Innsbruck und Trient

, an deren Linien von beinahe allen Gegenständen des Consumo'« eine Steuer erhoben wird, besteht die Verzehrungsstcuer in ei ner Abgabe auf Getränke und Fleisch, und zwar trifft die selbe direct nur die Bierbrauer, Gast- und Schank-Wirthe und Fleischer. Dennoch ist diese Steuer offenbar die lästigste und schwerste, weil der Tarif in der That hoch genannt werden mufs. Dafs Branntwein vorzugsweise hoch besteuert ist, so dafs von einem östreichischen Eimer (etwa 2 Anker oder 60 Quart) 4.j bis beinahe

7 Gulden C, M. erhoben wird, kann man eher rechtfertigen, weil man dadurch zugleich den Genufs des selben erschweren wollte. Wenn aber von dem Wein ohne Un terschied der Qualität pro Eimer 1 FI. 20 Kr. bis 1 Fl. 40 Kr. an Steuer entrichtet werden mufs, während die gewöhnliehe Sonne etwa noch einmal so viel, kaum 4 Gulden kostet, so wird

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1846
Briefe aus und über Tirol geschrieben in den Jahren 1843 bis 1845 : ein Beitrag zur näheren Charakteristik dieses Alpenlandes im Allgemeinen und der Meraner Gegend insbesondere
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Seite 429 von 674
Autor: Hartwig, Eugen ¬von¬ / von E. von Hartwig
Ort: Berlin
Verlag: Duncker und Humblot
Umfang: XIV, 650 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landeskunde
Signatur: 1181
Intern-ID: 308698
die Weinkultur, in welcher man ohnedies schon aus mehreren Gründen sehr zurück ist, offenbar dadurch noch mehr gedrückt, während die Erfahrung lehrt, dafs trotz dem die Trunksucht, welche namentlich in Deutsch-Süd-Tirol leider sehr stark und allgemein verbreitet ist, nichts weniger als abnimmt. Das, von den Ständen früher erhobene sogenannte Umgeld traf jeden Weinconsumenten, während die gegenwärtige Steuer, da die Abgabe nur von den Wirthen erhoben wird, fast nur die geringen und daher

etc., end lich von Hafer, Heu und Stroh, selbst Holz und Kohlen, eine nicht unbeträchtliche Steuer erhoben (so z. B. vom Centner Brod oder Mehl: 12 Kreuzer, von Brennholz pro Klafter: ^ Gulden, pro Centner Oehl: 1 Gulden). Es hat beinahe den Anschein, als ob man eine gröfsere Bevölkerung einzelner Orte nicht wünsche. Die Einhebung dieser Steuer wird auf dreierlei Weise be wirkt. Die gewöhnliche Art ist die durch Abfindung mit den einzelnen Betriebs-Unternehmern, auch mit ganzen Landgemein

den, durch Entrichtung eines jährlichen Pauschquantums. So wird z. B. von einem Botzner Juden die Steuer für sämmtliche Bierbrauereien im Lande entrichtet; der tarifmäfsige Satz ist 50 Kr. bis 1 Fl. 8 Kr. pro Eimer, circa 60 Quart. Die zweite Art ist die durch Verpachtung an einzelne Unternehmer der selben Klasse. Sehr häufig wird die Weinsteuer an die Wirthe einer Stadt verpachtet, denen dann das Recht der Einziehung

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