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Volksbote
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Seite 4 von 12
Datum: 10.12.1931
Umfang: 12
Seite 4 — Nr. 50 »Bolksbore- I Wissenswertes von den Steuern Sie FamiWtmr ihre Anwendung und ihre Höhe. In verschiedenen Gemeinden wird vom 1. Jänner 1632 an die Famillensteuer neu eingeführt. Die entsprechenden Steuerrollen werden in hiescm Monat vorbereitet. Diele Steuer bildet in den Landgemeinden einen Ersatz für die Mietwertsteuer der Städte und beabsichtigt, jede einzelne Familie, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz hat. nach ihrem Lebensaufwand zu einem größeren oder ge ringeren Beitrag

zu den Gemeindelasten heranzuziehen. Da diele Steuer für unsere Provinz eine Neuheit bedeutet, seien ihre wichtiasten Grundsätze tun besprochen. Was wird als Kamille angesehen? Dieser Gemeindeabgabe sind nicht nur die Familien im eigentlichen Sinne des Wortes unterworfen, alio nicht nur die Hauptgemein schaften verwandter oder verschwägerter Per sonen, die eine gemeinsame Wirtschaft führen^ und gewöhnlich auch ein gemeinsames Ver mögen besitzen. Als Familien werden viel mehr auch die einzel stehenden Personen

ansieht und separat der Steuer unterwirft. Wie denn überhaupt immer dann, wenn in einer Familie oder in einem Haus halte außer dem Hausbaltunasvorstande andere Mitglieder sind, die eigenes Vermögen oder eigenes Einkommen besitzen, diese selb ständig der Familiensteuer unterworfen wer den können. Dies trifft also z. B. zu. wenn erwachsene Kinder eigenen Derd-enst haben. Gemeinschaften zu Unterrichts-. Crziehungs- oder Kultuszwccken werden als einheitliche Familie angesehen, io z. B Klöster

der betreffenden Familie oder Einzelperson ab» gestust. Jede Gemeinde, die diese Steuer ein führen will, mutz beschließen, bis zu welchem Einkommen gänzliche Befreiung von der Famillensteuer gewährt wird, welche Ab stufungen im Einkommen der Steuer zu Grunde gelegt werden sollen und welcher Prozentsatz des Einkommens als Steuer er hoben werden soll. Das Gesetz bestimmt, daß die Steuer höchstens 8% des Gesamteinkom mens der Familie betragen darf und daß sie progressiv veranlagt werden mutz, so daß die niederen

nimmt, wie billig, auch auf die Kinderzahl Rücklicht. Bei Familien, bei denen Frau und minderjährige Kinder zusammengenommen mehr als 4 Perionen ausmachen, tritt die Steuerpflicht erst dann ein, wenn das Einkommen das Doppelt 1 jenes Betrages übersteigt, der Im allgemei nen in der betreffenden Gemeinde als steuer frei gilt. Bei einzelstehenden Personen aber (und dabei wird für Geistliche oder Ehe unfähige keine Ausnahme gemacht) beginnt die Steuerpflicht früher

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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.11.1913
Umfang: 8
über die Steuer, deren Verderblichkeit er damals in so kräftigen Wor ten geschildert hat, und wenn man ihm seine frühe ren Reden vorhält, erklärt er, er sei eben gescheiter geworden! Und wie er nun vertritt, was er ehe dem verdammt hat, so stimmt seine Partei jetzt für das, was ihr Redner damals als den Ausdruck der Herrschaft der wirtschaftlich Starken über die wirt schaftlich Schwachen erklärte, stimmen Nationalver- bändler und Christlichsoziale für die Erhöhung der Branntweinsteuer und dokumentieren

können, ohne daß die Lehrer etwas davon bekom men. . Aber selbst wenn die Lehrer wirklich die 40 Mil lionen bekommen, wäre es nicht notwendig, daß -deshalb, wie Herr Steinwender selbst sagt, Arbeiter, Bauern und Taglöhner den Branntwein teurer be zahlen müssen. Schon im Ausschuß und jetzt wie der im Hause selbst haben die Sozialdemokraten ge zeigt, wie diese 40 Millionen aufgebracht werden -können, ohne d'aß die volksfeindliche Steuer noch er höht werden müßte, einfach dadurch, daß man die Geschenke, die der Staat bisher

brenner es in der Kunst, die wahre Höhe ihrer Pro duktion zu verheimlichen und damit also eine niedri gere Steuer herbeizuführen, sehr weit gebracht hat ten. Um ihnen dieses Recht aus Steuerdefrauva- ckion abzulösen, wurden ihnen andere Geschenke, eben die Liebesgaben, bewilligt. Zunächst haben 1326 Großgrundbesitzer — lauter schwere Millio näre — und 39 Großindustrielle das Recht, für einen Teil des von ihnen erzeugten Branntweins um 20 Heller beim Liter weniger Steuer zu zahlen. Man nennt

, Bier, Zucker und Petroleum erzeugen und dafür Steuer zu zahlen haben. Wenn ein armer 7 Steuern nicht sofort zahlt, so muß er Zinstm zahlen; diese reichen Leute aber kön nen den Staat warten lassen und brauchen dafür keine Zinsen zu zahlen. Ta haben nun die Sozial demokraten herausgerechnet, daß, wenn sie auch nur 6 Prozent Zinsen zahlen würden, der Staat jährlich 12 Millionen Kronen erhielte. Wenn man alle diese Geschenke — die 20 Millionen Kontingent prämie, die 8 Millionen Bonifikationen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1892
Umfang: 8
Seite 2 Erwerbsteuer für Associationen betrogt in der Regel zehn Percent. Der Besoldungssteuer sind alle Dienst» und Lohnbezüge über 600 Gulden unterworfen. Das Ausmaß dieser Steuer stellt sich bis 2000 sl. auf 1 Perccnt, bis 2400 fl. auf l'/z Percent, bis 3300 fl- auf 2 Percent, bis 4200 fl. auf 2 V» Percent, 5000 fl. auf 3 Percent, 6000 fl. auf 4 Percent, 7500 fl. auf 5 P-rcent, 9000 fl. auf 6 Percent, 10,000 fl. auf 7 Perccnt, . 12,000 fl. auf 8 Percent, 14,000 fl auf 3 Percent, über 14,000

fl. auf 10 Percent. Die Steuer muß von den Diknstgebern in Abzug gebracht werden. Die Dienstgeber sind auch für die richtige Berech nung und Abfuhr der Steuer haftbar. Das LUartiergeld ist steuerfrei. Der Renten st euer nnterliegen alle Bezüge ans Bermögensobjccten oder Vermögensrechten, die nicht schon durch eine andere directe Steuer betroffen sind. Aus genommen sind jene Zinsen, welchen die Steuer- sreiheit durch ein Specialgesetz zugesichert winde, ferner Bezüge unter 300 fl. und Sparkassenzinscii

unter 5^5 fl. Die Remensteuer beträgt zehn Per cent bei allen nicht befreiten Staalspapieren, bei allen inländischen Obligationen und Anlehen nnd bei den übrigen Bezügen zwei Percent. Mit dieser Steuer von zwei Percent werden die Zinsen und Dividenden von Actien jener Erwerbsunternehmungen getroffen, welche von der Erwerb st euer befreit sind. Diese Neuerung ist besonders wichtig. Der Personal-Einkommensteuer unter liegen alle Angehörigen der im Reichsrathe vertre tenen Königreiche und Länder hinsichtlich

ihres ge- samniteu Einkommeus. Das von der Steuer be freite Existenz-Minimum beträgt 600 fl. Bei Ehe gatten hat die Besteuerung nach dem Gcsammt- Emkommen zu erfolgen, wenn sie im gemeinsamen Haushalle leben. Von dem Einkommen sind abzu ziehen die Betriebsauslagen, Abschreibungen, Ver- sicherungs-Prämien, Zinsen von Geschäfts- nnd Prioatschulden. Gewinne aus außerordentlichen Zufalls-Einnahmen, Erbschaften und dergleichen sind in das Einkoinmen nicht einznbeziehen. Der Stener- suß beginnt bei 600 fl. mir 0.6

fl.). bei 9500 fl. (272 fl.). bei 10.000 fl. (291 fl.). bei 11,000 fl. (319 fl.), bei 12,000 fl. (357 fl.). bei 13.000 fl. (395 fl.). bei 14,000 fl. (433 fl). bei 15.000 fl. (471 fl.), bei 16.000 fl. (510 fl.), bei 17,000 fl. (550 fl.), bei 18,000 fl. (590 fl.), bei 19,000 fl. (630 fl.), bei 20.000 fl. (670 fl.), bei 22,000 fl. (730 fl.). bei 24,000 fl. (800 fl ). Bei Einkommen über 24,000 fl. bis einschließ ich 100,000 fl. steigen die Stufen um je 2000 fl. und die Steuer um je 80 fl. Bei Einkommen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 15.09.1932
Umfang: 8
wird leidiger Gorgulom vor und begaben sich in des sen Zelle, um den Todeskandidaten zu wecken. Gorgulow schlief noch einen rulieloien Schlaf und war, als er begriff, um was es sich han delte sehr nervös, so daß er fortwährend unzn- sammenhängende Worte vor sich hinitammelle. Die Gefängniswächter machten sich sogleich da ran. an Gorgulow die letzte Toilette vorzuneh- Bus dem In- und Ausland Die Kriejlsfchuldenfraae M « à sie« Zahlung. Ii !recht, ist dieser Steuer unterworfen. 3. Familiensteuer: diese Steuer

ist von jedem Äamilienoberhaupte zu entrichten, das in der ^Gemeinde wohnt. Auch «jede Zusammenschlie- ßung von Personen zu Jnstruktionsäwecken ist dieser Steuer unterworfen. Die Steuer wird von der Einnahme jeder Art berechnet. Das kleinste Einkommen wird mit jährlich 2000 Lire festgesetzt. 4. Steuer für öffentliche oder vrivate Fuhr werke: diese Steuer wird für alle ökfentlichess oder privaten Führwerke angewendet, weicht zum Transporte von Personen oder Waren bestimmt sind. Der Besitzer oder der Handels inhaber

ist verpflichtet diese anzumelden. 5. Dienstbotensteuer: alle jene, welche Dlenst- ^-en männlichen oder weiblichen Geschlechtes halten, sind verpflichtet diese Steuer zu bezah- . l.-„. des Problems der Verschuldung zwischen den <Z. Schaf- und Ziegensteuer: alle iene, welche Staaten befassen soll, und zwar unter rein mehr als drei Stück besitzen, sind dieser Steuer wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Nur eine solche unterworfen. Betrachtung, erklärte Sloan, könne die breite 7. Lizenzsteuer und Kassemaschinen

: dieser Masse des amerikanischen Volkes befriedigen. Steuer sind alle jene unterworfen, welche eines Daher fei geplant, die wirtschaftlichen Wir- der folgenden öffentlichen Geschäfte führen: kungsn der drei möglichen Lösungen darzustel- . Gasthäuser. Pensionen. Wirtschaften in denen len. nämlich einer vollständigen Zahlung oder beamter wurde bei der Explosion der ihm zu Wie mir erfahren, wird unsere Mannschaft die darin bestand, da» man ibm die Nak ^ kenhaare ausrasierte und den Oberteil des Hein

wird, in der guten Idee aufziehen, für die ich sterbe.' Als der Karren auf dem Nichtplatz angekom men mar. wurden sämtliche Lichter aelöscht und der Boulevard erschien, trotz der Morgendäm merung in ein mystisches Dunkel aetaucht, aus Billardstuben usw. Ein eigene Steuer liegt auf die Unterstützung Amerikas allez mögliche silr Zusendung von Postpaketen von Höllenmaschi Kleinausschank von Wein. Bier, oder anderen einer Revision und Herabsetzung, oder einer gesandten Höllenmaschine tödlich verletzt

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 28.08.1858
Umfang: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 21.01.1929
Umfang: 8
Rom-Biterbo, der während des Heiligen Jahres 1925 viel von Pilgern benutzt wurde, soll als Grenzstation dienen. Diese territorialen Bestimmungen sind, wie dem Korrespondenten erklärt wurde, eme der Hauptschwierigkeften gewesen, und werden es in Hinsicht auf die Empfindlichkeiten der italienischen öffentlichen Meinung auch wei ter sein. ' iiiiuuuc als ctiiuiäiiL't au o t c 1 1 c der Gläubiger die Ricchezza Mobile- Steuer bezahlen und braucht daher der jenige, welcher Spareinlagen oder Konto

- Korrent-Einlagezinsen von einem Geldinstitute (oder von einer anderen zur öffentlichen Rech nungslegung verpflichteten juridischen Person) erhält, d'csc Zinsen für die Ricchezza Mobile-Steuer nicht zu fa t i e re n, wohl aber siir die Einkommen-Ergänziingssteucr. Steuererklärung. Dar allem wird bemerkt, daß mit 2lusnahine der zur o f f c n t l i ch e n R e ch n n n g s l e g n n g verpflichteten juridischen Personen, die Steuerträger nicht v c r p s 1 i ch l e t sind hin sichtlich ihres Einkommens

die bereits einmal abgegebene Steuererklärung jährlich zu er neuern. Falls dieselben keine Anzeige wegen gänzlichen Verlustes des Einkommens (dennii- cia di cepazione) oder (in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Iniiz leine 2lnzcigc wegen Verminde rung des Einkommens einbringen, wird von der Steuerbehörde angenommen, das der Steuer träger das Fortbestehen des bisherigen Einkom mens stillschweigend b e st ä 1 i g t. Zur jährlichen Einbringung einer Steuer erklärung auf Grund der Bilanz des Vorjahres

die Einkünfte e m p - fängt. Die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Körperschaften müsien jedoch nicht nur die eigene» Einkünfte erklären, sondern auch die D i e n st b e z ii g e und die Schuld- zinsen, welche sie an ihre Bediensteten bezw. an ihre Gläubiger ansbezahlen und müssen f ü r dieselben gegen Anspruch aus Rückcrscitz die Ricchezza Mobile-Steuer bezahlen. Ebenso müssen die I n d n st r i e b e t r i e b e. die Handels- und Gewerbetreibenden und diejenigen, welche einen freien Beruf

aus- iiben, nicht nur ibr eigenes Einkommen, sondern auch die an ihre 'Angestellten ausvezahlten Dienstbezilge erklären und für dieselben die Ric- chezza Mobile-Stener (Kategorie E 2) gegen Anspruch ans Abzug der Steuer von den Dienst- bcziigen ihrer 2lngeitetttcii bezahlen. Die Stenererklärung ist bei der zuständigen Steuerbehörde oder bei der Gemeinde des Ortes, wo der zur 2lbgabe der Steuererklärung Ver pflichtete seinen Wohnsitz oder das steuerpflich tige Unternehmen seinen Hauptsitz hat. einzu

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 8 von 12
Datum: 25.07.1936
Umfang: 12
. und Junggesellen- steuer für 1937. Die alljährlich am 1. Mai beginnende Frist für die Eingabe von Gesuchen an die Steuer behörde um die Richtigstellung der Ricch.-Mobile- Steuer für Handel und Gewerbe, auch der Ver treter und Handelsagenten, sowie der freien Be rufe und Kleinhandwerker fKat. V. und C'Zs läuft am 31. Juli ab. Dasselbe gilt hinsichtlich der Boden- e r t r a g s st c u e r sRcdd. Agr.) und der Junggesellensteuer. Innerhalb dieser Frist kann um die Reu- bcmesiung der Einkommensteuer angesucht wer

den, wenn sich dos durchschnittliche Einkommen der Jahre 1635 und 1938 gegenüber dem der letzten Einschätzung oder Bemessung zugrunde gelegten Einkommen vermindert hat. Es muß jedoch innerhalb dieser Frist um Reubemesiung angesncht werden, wenn sich das Einkommen er höht hat. Im Falle dem Ansuchen stattgegeben wird, läuft die neue Bemesiung und die entsprechend abgeänderto Steuer ab 1. Jänner 1937. Zugleich sei daran erinnert — vgl. „Dolo miten' vom 30. November 1935 — daß nach den Bestimmungen des Ges.-Dekretes

vom 24. Okt. 1935 nunmehr auch die Steuerbehörde berechtigt ist von Amts wegen, also ohne daß der Steuer träger ansuchi, bereits nach zwei Jahren eine Neubemessung ' des Ricch.-Mobile-Einkommens vorzunebmen. Den Steuerträgern wird empfohlen, um Herabsetzung der Bemesiung nur dann anzusuchen, wenn stichhältig nachgewiesen werden kann, daß sich im Durchschnitt der beiden Jahre 1935 und 1938 das Einkominen durch verminderten Umsatz oder geringeren Bruttogewinn-Prozentsatz oder erhöhte (abziehbare) Spesen

der Komplementärsteuer. Ebenfalls bis zum 31. Juli ka n n der Steuer träger um Reubemesinng der Komplementär- steuer «»suchen, wenn sich das dieser Steuer zu grundeliegende Einkommen des Jahres 1936 ver mindert hat: er muß um die Reubemesiung an- suchen, wenn sich dieses Einkommen erhöht hat. Es iit zu beachten, daß das Ansuchen um Reu- bemesiung der Ricch. Mobile nicht auch zugleich hinsichtlich der Komplementärsteuer gilt und umgekehrt, sondern hinsichtlich beider Steuern ist separat anznsuchen. Junggesellensteuer

. Der Termin des 31. Juli gilt auch hinsichtlich der Eraänzungsquote der Junggesellensteuer, die bekanntlich auf der Basis der Ricch. Mobile er rechnet wird und somit derselben sowohl im Falle der Erhöhung wie der Herabsetzung folgt. Auch hinsichtlich dieser Steuer ist separat anzusuchen. Für die Junggesellen, die in oer Familie leben, sind die Eltern zur FaUerung und zum Ansuchen um Reubemesiung verpflichtet bzw. ermächtigt. Die Formulare für die Richtigstellungs oder Neubemessungsgesuche

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 25.07.1923
Umfang: 8
Bestimmungen beschränken können: Steoerobjett nnd Höhe der Steuer Beginnend mit der Ernte 1923 wird eine Wein steuer von 20 Lire auf den Lisktoliter eingshobsn. Provinzen und Genieinden dürfen keine Zuschläge zur Weinsteuer erheben Die Gemeinden erkapen s für ihre Bemühungen für jeden in die Wein steuerpflichtigenliste Eingetragenen 2 Lire, Der Steuer unrerst?ben alle in Italien «rzeuaten oder eingefübrten Weine und Lepse lB'nelli). welche mindestens 5 Proz. Alkohol haben Trauben wer den zu KZ Prozent

Weinmenqe fest. Das Resultat di«!«r Feststellung wird in alphabetischen Listen ei»«etragen und durch der Ta-ae längstens bis Zl, März auk der Gemeinde'afel zur a!i-»ein«inen Kennmiznahme ausgehängt. Innerhalb AI Tagen nach Vsräifenl» lichung kann N.-kurs an das lechni'le Finanz-Iii! ergriffen werden, der jedoch in Bezuz auf die Steuerzahluna keine aufschiebende Wirkung hat, Bezahlung der Steuer. Bei Wein, we'cher von den Erzeugern an Kon sumenten oder Äleinverkäufer verkauft wird, ist der Ääuser

st'ierns!!cht!g, doch kaner kür die Be zahlung der Verkäufer, In den ersten kiiik T>i- aen der Mmia'e September November, ILnner, März, Mai, I»!i jedes Iuhres müjsen die Pro duzenten d^e Sieuer für den in den zwei vmher- aehenden Monaten verkauften oder nicht steuer frei verbrauchten Wein bezahlen Die Bezahlung ersolgt durch das Poitamk an das technische Fi nanzamt. wofür der Bezahler vom Pestainr eine Bestätigung erhält die er den Ueberirachungs- organen über Verlangen vorzuzeigen hat. Die Großhändler

. Falls der Wcin vom Vroduzenten an einen li zenzierten Großhändler übergeh-, ist der Produ zent steuerfrei, jedoch muß die betreffende Weinmenge auf das Äonto des Händlers über tragen werden. Als Groflkäniiler gelten alle jene, welche Wein nichi umer SO Li:er verkaufen. Die Eigenschaft als lizenzierie Großhändler erhalten sie auf entsprechendes Ansuchen beim technischen Finanzamt - sie müssen den dritten Teil der ent fallenden Steuer als kaii'ioli entrichten. Di«s« Kaution kann auch im Wege

der Garantie In ver schiedener Weise geleistet werden. Großhändler, die gleichzeitig Produzenten sind, werden als Pro duzenten behandelt. Beim Verkam des Weine» durch Grohhändler an Konjumenten oder Klein- oerkäuser erfolgt die Bezahlung wie irüher an- geführ.-. Anzeige des Reste» vom Vorjahr. — Jährlicher Ausgleich der kionti. — vszahlunq der Steuer durch Lroduzenlen und Großhändler. Bis zum Z, September des der Ernte folgenden Jahres müssen Produzenten und Großhändler bei der Gemeinde

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 16.09.1932
Umfang: 8
gegen die verderbliche Steuer 8 Ire» Mm Böhlerversammlungen Wchralle»: se» 8 *a**»w, Höttins-Rie»: Genossin Knlksar und Gen. Ar. Höflinger W>z««wr, WMmrrM«: Genosie Rntiomlrat Abram und Genosse Ar. Höttinger * Me Mm Hand KvÄn^r-Mnmn v»n Gd-gar Wal1a.ee. (Nachdruck verboten.) .Erstehen Sie näch. endlich, mein Liebling? Es ist gWkvt notwendig, daß ich Sie heirate! Entweder nehmen M meinen Antrag an, oder Sie 'haben die Folgen zu tragen. Und Sie können sich henken, welche Folgen das sein wevtM." Sie hatte stch erhöben

gründlich verschlafen, nichts davon gehört zu haben, daß gerade die Sozialdemokraten es waren, die der Steuer- und Verteuerungspolitik und der Lausanner-Packelei der Negierung aus das schärfste entgegengetreten sind. Das demagogische Geraunze des Naziorgans macht sich beson ders putzig angesichts der Tatsache, daß es ausgerechnet die Hakenkreuzler waren, die im Bundesrat den sozialdemo kratischen Einspruch gegen die Warenumsatzsteuer-Verdop pelung niederstimmen halfen, also mit ihren Stimmen

den Ausschlag gaben, daß die von den „Nachrichten" so beklagte „verderbliche Steuer- und Verteuerungspolitik" fortgesetzt werde! Im gleichen Artikel der „Nachrichten" der von der „mächtigen sozialdemokratischen Partei" spricht, wird aber zehn Zeilen tiefer bejubelt, die Sozialdemokratie sei am Ab sterben und sehe, „mehr und mehr wie jener bekannte, be trogene Gerber ihre Felle davonschwimmen". Weil, wie die „Nachrichten" ebenso triumphierend wie verlogen, be haupten, in letzter Zeit viele Sozialdemokraten

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 29.01.1924
Umfang: 6
, Steinkohle Kots, Briketts Wer 100 q, Torf über 100 q. «Im übrigen Metten folgende Zusätze: Für Tssig, Obstwein <Zider)und« andere aus Flüch en bereitete Getränke sind 60 Prozent der für den Wein festgesetzten Steuer zu entrichten. Der Most und frische Trauben sind mit 90 lbe«zw. KS Prozent der für den Wein ifestgesetzten Steuer besteuert. Die «Besteuerung beschränkt sich jedoch ruf den Most und auf die Trauben, welche in 5ie Verkaufslokale und> ainstoßenden Keller ein- zefllhrt werden. Für die frischen

Trauben «kann! die Steuer das Doppelte jener Steuer erreichen, welche für «den Wein bestimmt ist. Der Leps, Halbwem, das Tssigwasser «und der Herling «(unreife Traube) sind mit der halben Weinsteuer belastet. Als Flasche wird der Inhalt eines Glasge fäßes angesehen, «welcher mehr als einen halben Liter bis zu einem Liter beträgt. Auf die «gleiche Weise wird b-ie Steuer für die alkoholischen Ge tränke, «das Bier, die Kracherln (kohlensäure- haltigen Getränt«) «und' die Mineralwässer in Flaschen

, eingehoben und liquidiert. Die Steuer für das Vieh «kann auf Grund 'les Gewichtes oder «auf Gmmd des frisch «ge schlachtetem Fleisches abzüglich 20 Prozent für jene Gemeinden eingehoben werden, welche die nötigen >Gewicht«e besorgen. Das nur gekochte und in Dosen konservierte Fleisch unterliegt der Steuer, welche für das friscye Fleisch festgesetzt «ist. Wr das frische Fletsch, «Ich»» von Nenn stammt, dk tn an deren Gemeinden geschlachtet «wurden, erhöht sich die Steuer um S0 Prozent. Für da» Fleisch

zweiter Qualität «und für da» Gefrierfleisch wird die Steuer hingegen um die Hälfte bezw. um ein Drittel herabgesetzt. Meran, SS. Jänner 1S24. 7K Sebml»«ag»feier Josef Prihi. langjähr. Obmannes des Armenkomitees lm Versor- gunashause Meran. Nach einer von Dr. Johann Kröß zelebrierten gesungenen Festmesse in «der Hl. Geistkirche versammelten sich in der großen festlich geschmückten Veranda des Versorgung?- Hauses «essen Bewohner und nun erschien um zg Uhr >der Gefeierte Mit seiner Gattin, Dr. KnSß uird

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Dolomiten
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Seite 3 von 16
Datum: 26.07.1930
Umfang: 16
in allen Provinzen, wo diele Einrichtrmg noch nicht besteht» mit 1. September 1930 festsetzt. Wahrend bisher die Steuern zwischen dem tO. lind 18. jeden geraden Monats bei den Steuerpächtern einbezcrhlt werden muhten, wenn der betreffende Steuerträger sich zur Zahlung der Steuern nicht eines Kredit inftitutes, bei dem er ein Konto unterhält, bedient hat. wird also von der Oktober Stcuerrate an auch die Möglichkeit bestehen seine Steuerschulbigkeit durch eine einfache Ueberweisung aus dos Postkonto des Steuer

zahlers oder durch Einzahlung auf dieses Konto von jedem Postamt aus zu entrichten. Die Neuerung wird vor allem der Kaufmann schaft bequem sein, die, sofern sie ein steuer pflichtiges Einkommen von mindestens Lire 15.000.— hat. ohnedem verpflichtet ist, ein Postkontokorrent zri unterhalten, dann aber auch der Landbevölkerung lind allen jenen Personen, die sich bisher zu den Steuer- cinzahlungsterminen an den Schaltern des Steuerpächters cinfinden und dort die zeit raubende und lästige Prozedur

der Steuer- Anzahlung alle zwei Monate besargen mußten. Jedes Postamt in den kleinsten Ge meinden kann künftig zur Einzahlung der Timer verwendet werden; viel Zeit und auch Auslagen lassen sich dadurch ersparen. Alle Steuerpächter sind verpflichtet, «in Postkontokorrent zu eröffnen und dessen Nummer entsprechend bekanntzugeben. Die Steuerträger, die sich des Postamtes zur Ein zahlung der Stellerrate bedienen wollen, müssen den Ueberweisungsauftrag oder die Einzahlung auf das betreffende Postkonto

spätestens am 12 . jcdeil geraden Monates durchführen. Die Ueberweisungsaufträge und die Formulare, mit denen die Einzahlungen auf das Konto des Steuerpächters gemacht werden, müssen folgende Eingaben enthalten: Die genaue Bezeichnung der Steuerpachtstelle lEsattoria), an welche die Ueberweisung oder Zahlung geht: den Namen des Steuerträgers, die Art der Steuer, den Artikel der Steuer rolle, auf den sich die Zahlung bezieht, welche Rate oder Raten bezahlt werden und wieviel an Stempel, Strafspesen llsw

. bezahlt wird Alle diese Angaben sind aus den Steuer zahlungsaufträgen ersichtlich und können von diesen abgeschrieben werden. Die De stätigungen, die das Postamt über die Ein zahlungen ausstellt und der der Partei ver bleibende Abschnitt des Ueberweisungsformu- lars bilden den Beweis über die erfolgte Bezahlung der betreffenden Steuerrate. Wenn die Gutschrift über eine innerhalb des 12. des Steuerzahlungsmonates gemachte Neberweisung oder Einzahlung dem Steuer pächter erst

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 12 von 16
Datum: 02.09.1935
Umfang: 16
des Einheitstertes über die Eemeindefinanzen erforderliche öffentliche Bekanntmachung weaen der N e u a n m e l d u n- gen von steuerpflichtigen Tatsachen ergehen lassen. Darin werden die Steuerpflichtigen auf- gefordert, bis zum 20. September die steuer pflichtigen Tatbestände hinsichtlich folgender Steuern anzuzeigen: Patent-, Lizenz-, Mictwert-, Dienstboten-, Klavier-, Billard-, Expreßmaschinen - Steuer, Steuer auf fremde Aufschriften, auf öffentliche und private Wagen. Ziegen-, Hundesteuer. Kanalisations

- und Müllabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereits in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände keine Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes oder des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Gasthöfe, Pensionen. Gasthäuser usw

„ Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz- und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Pergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes: 3. Steuer auf fremde Aufschristen: neue Auf schriften. Aendtrungen und Beseitigung melden: 4. Mietwertsteuer; anzeigepflichtig ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auflasien der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß eines Mietvertrages gleichzeitig

mit der vorgeschriebenen Angabe der Personaldaten der Gemeinde Anzeige erstatten («nd zwar ohne Rücksicht auf die Höh« des ver einbarten Mietzinses); der Steuerträger, welcher di« für jedes unter 20 Jahre alte Kind — das in seinem Haushalt lebt oder von ihm erhalten wird — vorgesehene Ermäßigung in Höhe von 5% der Mieiwertsteuer erhalten will, muß eine entsprechende Bestätigung des Ee- mekndestandesamtes Leibringen; 5. Klavtersteuer; von der Steuer für ein Klavier sind befreit Mustklehrer und Eesangs- künstler

(zum Zweck« der Steuerbefreiung müsien diese eine Bestätigung der Berufsausübung bei- bringen): di« Steuer wird auf di« Hälfte er mäßigt für Familien, deren Jahreseinkommen 10.000 Lire nicht übersteigt und welch« das Kla vier zur musikalischen Ausbildung der Kinder verwenden: 8. Hundesteuer: alle Hundebesitzer müsien im Jänner 1936 beim Eemeindesteueramt die neue Hundemarke gegen eine Gebühr von 1 Lira ab holen: die Hunoe, welche nach dem 31. Jänner 1938 ohne Marke sind, werden ohne weiteres eingefangen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 15.06.1898
Umfang: 8
der in Tirol bestehenden SchätznngS - Commissionen für die Veranlagung der Personal-Einkommensteuer. eingesendet werden. — Jedes solide Zlniioiiccn-Aurcau nimmt Annoi^i-n enigegc». aiiatlich V0 lr.; ^ stelltt»acii mit oiai.nncii inusjen rostfrei Tclcphon-')tr. 1:!',. SchätzungS- Bezirk Vorsitzender Stellvertreter Innsbruck sainmt Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Franz Maurer, k. k. Steuer-Ober- inspector Bozen mit GrieS und Zwölf- malgreien Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- infpeetor Heinrich

Aigner, k. k. SteueraintS- official Meran mitObermaiS UntermaiS und Grätsch Marcus Freiherr v. Spiegclfeld, k. k. BezirkShaupt- mauu Franz Haindl, k. k. Steuer-Ober- iuspector Tricnt Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Obcr- inspector Josef Kaiser, k. k. Steuer-Ober inspektor Ampezzo Rudolf R. v.Ferrari, k. k. Bezirkshaupt- maun Julius Renuing, Steuerreserent Borgo Hieronym. Fontana k. k. BezirlShanpt- maun Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspector Bozen mit Aus schluss obiger Gemeinden Josef Burgauner

, k. k. Steuer-Ober inspektor Aiax Margreiter, k. k. Fin.-Rechn.- Osficial Brixen Georg Mairhofer, k. k. Steuer-Ober- inspector Josef Zauotti, k. k. ^teneramts- Official Bruneck Dr. Christian Witting, k. k. Steneriuspector Johauu Schär, k. k. StelieranitS- Osficial C.walese 5!arlR v.Lachmuller, k. k. Bezirkshaupt- mann Bartlmä Nuepp, Steuerreserent CleS Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspector Pcter Aienestrina, k. k. Steueramts- Controlor Jmst Matthäus Daum, k. k. BezirkShanpt- mann Karl Andre, k.k

. Finanzconcipist «-i Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Karl Palr, k. k- Steuer-Ober- iuspector - Kitzbühel Alois Leiß, k. k. Bezirköhaupt- mann Dr. Franz Wille, k. k. Steuerinspector - Kufstein Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspector DarinS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer - Landeck Franz Metzler, k. k. Steuer-Ober inspector Gebhard Gmeiner, k. k. Steuerein nehmer Verzeichnis der Mitglieder nnd deren Stellvertreter der Personal-Einkommensteuer

, Kausmann iu Trieut Carlo Sembianli, k. k. Steuer-Eiiinchmer in Tricnt Jsidor Hamberger, Kaufiiiauu in Trient Baron Zllb. de Nnngg, k. k. Hofrath i. P. in Tricnt ^colari, k. k. Ob.-L.-G.-Nath i. P. in Trient Thcofrasto Dandrea, Wirt in Cortina Ernesto Gaspari, Privatier in Bigon- tina

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 14.07.1940
Umfang: 4
von der Einnahmensteuer nicht auf den Verkauf von Zeitungen vorwiegend poli tischen Charakters beschränkt, sondern auf alle Zeitungen und Zeitschriften jeder Art ausgedehnt. Bei Art. 3 des Gesetzes ist ein neuer Absatz eingeschoben worden, wonach auch die Wgabe von Waren seitens der Er zeugfirma an ihre eigenen Verkaufsge- schäfte als steuerbare Einnahme betrach tet wird. Die Steuer wird in diesem Falle auf Grund des Engrospreises der Waren nach den noch vom Ministerium zu be stimmenden Normen entrichtet. Bei Art

6. ist ein neuer Absatz einge fügt worden, wonach es gestattet ist die Steuer für Zahlungen, die pauschal in gewissen Fristen erfolgen, bei diesen Zah lungen dem Schuldner voll in Anrech nung zu bringen. Durch einen Zusatz bei Art. 9 ist de stimmt worden, daß die wöchentlichen Zahlungen im Postscheckverkehr am Don nerstag'jeder Woche für die in der vor hergegangenen Woche bis einschließlich Sonntag fällig gewordene Steuersumme einzuzahlen ist. Wer zur Zahlung der Steuer im Postscheckverkehr ermächtigt

ist, kann die Steuer auch für Beträge von nicht über 50 Lire auf diesem Wege ent richten. Sehr wichtig ist die Abänderung des Art. 14, wonach nun auch beim Wein, Weinmost und Maische, wie schon früher bei der Umsatzstempelgebühr, die Ein nahmensteuer erst gleichzeitig mit der Konsumsteuer entrichtet wird. Alle Um sätze von lebenden Rindern, Schasen und Schweinen, sowie von Maische, feinen und gewöhnlichen Weinen (ausgenom- rn.u die Schaumweine), die vor der Ent- rionmig der ^onsumsteuer erfolgen, find

vo-i der Zahlung der Einnahmensteuer beireit. Hingegen sind die nachträglichen 1?,,nütze (also nach Zahlung der Konsum- steuer» der Einnahmensteuer unterworfen. Die Befreiung von der Einnahmensteuer für die Umsähe von der Bezahlung der Koniumsteuer erstreckt sich auch auf die Einsulzr der vorgenannten Waren. Für solche Umsätze besteht keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Faktura oder Rech nung: wenn aber eine solche ausgestellt wird, ist sie mit dem gewöhnlichen Ouit- tungssieinpel zu vergeoühren

alle Rechnungen, Quit tungen, Fakturen und ähnliche Dokumen te, die aus folgenden Anlässen ausgestellt werden. a) mit Bezug auf Handlungen wirt schaftlicher Natur, für welche die Steuer auf Grund fester Jahresraten oder im Abfindungswege in Verrechnung im Sin ne des Gesetzes und diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen oder der mit syndikalen Organisationen nach Art. 16 getroffenen Vereinbarungen entrichtet wird; b) hinsichtlich der Übertragung von Waren, welche die Steuer im Sinne der vorgenannten

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 11.09.1940
Umfang: 4
zur Verfügung und mit eigenen oder fremden Möbeln eingerichtet haben. Zur Anmeldung ist unmittelbar auch der be treffende Hauseigentümer verpflichtet, welcher solidarisch für die von dem Mie ter zu entrichtende Steuer hastet. Viehsteuer: Alle diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Büffel, oder Ziegen besitzen und halten. Hundesteuer: Alle diejenigen, welche Hunde irgendwelcher Art oder Rasse, auch wenn dieselben steuerfrei sind, besitzen nnd halten. wagensteuer: Alle diejenigen

, welche die Konzession für Wägen zu privatem oder öffentlichem Zweck besitzen. Dienstboten-Steuer: Alle diejenigen, welche für ihre eigene oder für die Be dienung ihrer Familie Dienstboten des einen oder des anderen Geschlechtes hal ten, einerlei ob sie denselben auch Quar tier und Verpflegung geben. Als Dienst boten werden auch diejenigen Personen angesehen, welche die Arbeit von Haus dienern oder Hausbesorgern bei Gesell schaften und Vergnügungsunternehmun- gen leisten, ebenso diejenigen Dienstboten

welche nur einige Stunden am Tage be- schästigt sind. Klavier- und Billardsteuer: Diejenigen, welche eigene oder gemietete oder aus andere Urasche bei ihnen befindliche Klaviere oder Billarde besitzen, auch wenn sie von denselben keinen Gebrauch machen. Steuer auf Industrie und Handel sowie auf freie Künste und Professionen: Alle diejenigen, welche eine Industrie, einen Handel, eine künstlerische oder professio nelle Betätigung wenn auch nicht an dauernd ausüben, aus welcher sie einen Ertrag ziehen, einerlei

ob derselbe der Ricch.-Mob.-Steuer unterliegt oder nicht. Patentsteuer : Alle diejenigen welche, wenn auch nicht andauernd, eine Indu strie, einen Handel, eine Kunsttätigkeit oder eine Prosession ausüben aus welchen sie einen Ertrag von weniger als Lire 2000.— ziehen der nicht der Ricch.-Mob.- Steuer unterliegt; eingeschlossen auch die Zimmervermietung. Lizenzsteuer: Alle diejenigen, welche Eigentümer oder Unternehmer eines öf fentlichen Betriebes sind und zwar: von Holeis, Herbergen, Speisewirtschaften, Gasl

-und Kaffeehäusern oder anderen Be trieben in welchen in, Kleinverschleiß, Wein, Bier, Liköre und andere auch nicht alkoholische Getränke verkaust und kon sumiert werden, ebenso Badeanstalten, Remisen für Autos oder Wägen, Stal lungen und ähnliches, öffentliche Säle für Bälle, für Billard und für andere erlaubte Spiele. Steuer auf Kaffee Expreß-Maschinen : Alle diejenigen welche in öffentlichen Be trieben Kafsee-Expreß-Maschinen in Ver wendung haben. Gebühr für Aufschriften: Alle diejeni gen, welche im bewohnten

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 6 von 6
Datum: 05.05.1928
Umfang: 6
Sette»' Samstag, den S. Mol 1S2S. lllelie MelW »>!»»»«,»« ,o Ledrittlielie àkrsxen verden nur beant wortet, wenn denselben Rückporto beiliext. ten die n<lch den früheres Vssetzèn Kit Sffent* lìchen Rechnungslegung verpflichtet waren die Vorlage der Brlany unterlassen, fo hat dies nur Zur Avlge, daß die Steuer kn der jgkei» >chen Höhe, wie im laichenden Jahr« berechnet »vir«d, sofern« nicht das Steueramt wegen Ab- fai^ der vierjährigen Frist berechtigt ist. die Steuer hinaufzusetzen

. Komplementärsteuer Auch die Komplementörsteuer, die bekanntlich all« einer Person einschließlich dessen Gatten ì»nd minderjährigen im Haushalte lebenden Kinder zufließende Eintommenszweige um» ^ saßt, ist eine ständige Steuer und muß, wenn sie vom Steuerainte «imnal endMtig vor- geschrieben wurde, durch drei Jahre umgeändert »leiben, wenn sich auch mittlerweile das Ein- LüIIMl M S dlZ I? villi Z lllZ ? Vi'. Iklöllllllll M koinmen verändert hat. Nnr wegen gänzlicher K01.?/ìll0 Prachtvoller Maulwursmantel

' D°ppelfchlaszlm,ner. sowie ein Wohnzimmer, alles Zerstorlliig eines Hauses, UàpsGveiNlNUNg. fgst ganz neu. erst dreiviertel Jahre in Gebrauch, Konkurs) 5ann schon vor Ablaujf der drei sowie andere verschiedene Einrichtuiigs-Gcgen- ?Iahre die Herabsetzung der Steuer verlangt stände, abreisehalber billigst zu verkaufen. werden. B 5555-1 Me jene Steuerträger, die in den Jahren Maschingeslicktc Monogramme von 5V Cent, aus- Für sofort ein nüchterner Gärtner gesucht. Vorzu sprechen von S bis 6 Uhr nachmittags, Via

verschiedene Einrichtungsge genstände. Divan, Tische, Bellen, Kästen, Pendel uhr, Sessel, billig zu veikaufen. Via Regina Elena 5, 2. Slock. B S57V-1 192S, 1927 Und 1928 mit demselben steuer Pflichtigen Einkommen in den Steuevlisten der Komplementcirstàr eingetragen waren, kön nen àeuer mn Herabsetzung dieser Steuer an suchen. Auch bei diesen Ansuchen muß nachgewiesen werden, daß das Gesamteinkommen im Durch schnitte der Jahre 1926 und 1927 geringer mar, Ms jenes, welches in den heurigen SteuerWen

für jedes Fa- miliemnitgàd abgezogen werden können. Milderungen ini Familienstände könneil min ebenso wie die Aendemmigeu im Einkommen erst nach Ablauf von drei Jahren geltend ge macht werden. Alle jene Personen, welche Komplementärsteuer bezahlen und deren Fa» milienstcmd sich seit dem 31. Dezenrber 1923 er- chöh-t hat, sollen es daher nicht versäumen, un- - >ier Vorlage.eines entsprechenden Dokumentes ^ 'innerhalb der fiir die Anstichen mn Steuer- ì Ermäßigung laufenden Frist, das ist 31. Juli, I ^i>m Berücksichtigung

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 02.05.1937
Umfang: 8
sind, haben dies unter eigener Verantwortung bei jeder Vormerkung deutlich zu erklären und aleich- zeitig mit den Zahlungen auch die entsprechende Steuer zu überweisen. Bienenzüchtervereinigungen und private Züchter, welche keine Einkommensteu er, Kategorie B, für die Lienenzucht zahlen, sind von der Umsatzsteuer frei. Sonderbedingungen für Lieferungen von Melittosio in oer Provinz Bolzano. Zufolge der von der Unione Provinciale Fa scista degli Agricoltori Bolzano und dem Consor zio Arario Cooperativo delliAlio Adige

für Sleuerrichtigflellungen. In der Zeit vom'1. Mai bis 31. Juli müssen die Handels- und Gewerbetreibenden, sowie diejenigen Personen, welche einen freien Beruf ausüben und die der landwirtschaftlichen Ertragssteuer unterlie genden Grundbesitzer, allfällige Erhöhungen ihres Einkommens anmelden, wenn mit dem heurigen Jahre das abgeschlossene Konkordat abläuft und seit dem letzten Konkordate eine Erhöhung des Ein kommens eingetreten ist. Ebenso können in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli Ansuchen um Herabsetzung der Steuer

für die obgenannten steuerpflichtigen Einkommensarten eingebracht werden, wenn mit deni Jahre 1937 zu gleich das zweite Jahr des zuletzt abgeschlossenen Konkordates abläuft. Der obgenannte Termin gilt auch für Erhöhun gen und sur die Vermindernng des der Komple- mtenärsteuer unterliegenden Gesamteinkommens sowie für die Ergänzungsquote der Junggesellen- fieuer. Zur Weinkonfum » Steuer Erklärung des Ainanzmintsier» Von den Senatoren Marescalchi. Cogliolo, Leicht und Raimondi ist dem Finanzministerium eine Eingabe

bezüglich der Ersetzung oder Verringerung der Weinkonsumsteuer ohne Beeinträchtigung der Gemeindefinanzen vorgelegt worden, wobei die Notwendigkeit neuer Instruktionen zwecks Aus schaltung der gegenwärtigen Mißstände in der Ein- yebung dieser Steuer geltend gemacht wurde. Minister Thaon de Revel bemerkt in seiner Ant wort, daß die Frage Gegenstand aufmerksamer Prüfung war-und fügt hinzu: „Die Höhe des Ein ganges aus der Konsumsteuer auf Wein — über 1800 Millionen — zeigt schon, wie schwer es sein dürste

oder teilweise auf andere Waren abzuwälzen. „Was die beklagten Mißstände in der Weinkon- fum-Steuer-Einhebung betrifft, so haben — wenn man die Anzahl der anhängig gemachten Fälle in Rechnung zieht, — der fortschreitende Ausbau der Einhebungsdienste und die zunehmende Kenntnis der eigenen Verpflichtungen seitens der Steuer zahler dieselben auf bescheidene Prportionen re duziert: übrigens kommen derartige Unzukömm lichkeiten in der Praxis für alle anderen Steuer posten ebenso vor. Jedenfalls wird die Zentrai

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