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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 20.09.1913
Umfang: 12
, wenn sie wenigstens 20 Kronen Steuer bezahlen. Womit erklären yun die Christlichsozialen diese empörende Entrechtung der Personaleinkommen steuerzahler? Mit dem wurmstichigen Argument, daß zu der Personaleinkommensteuer weder Landes- noch Gemeindeumlagen eingehoben werden können. So schrieb gestern der „Allgemeine Tiroler Anzeiger": „Am meisten schmerzt die Herren Genossen die Behandlung der Personaleinkommensteuerträger, welche ja bekanntlich weder eine Landes- noch Gemeindeumlage zahlen. Gerade diese Liebe

aus der Personaleinkommenfteuer dem Lande Tirol bedeutende Summen, eine Summe, die hinter den Zuschlägen zu der Grund steuer um nichts zurückstehen wird. Nun wollen die Christlichsozialen aber die finanzielle Zukunft des Landes auf diese Steuer gründen. Im Abgeordnetenhause arbeiten alle bürgerlichen Parteien, vorab die Christlichsozialen, mit allen Mitteln hin auf die Erhöhung der Personaleinkom mensteuer, damit der Staat den Ländern die langersehnten höheren Ueberweisungen geben kann. Von Jahr zu Jahr werden also die Personaleinkom

sonaleinkommensteuerzahler für die Erwerb- und Grundsteuerträger einen großen Teil der direkten Staats- und Landesabgaben zahlen müssen. Die Personaleinkommensteuer ist bei ihrer Ein führung den bürgerlichen Parteien gewissermaßen a b g e k a u f t worden. Die bürgerlichen Parteien haben nämlich für diese Steuer nur gestimmt, weil die Regierung die Kontingentierung der Erwerb- und Real st euer zugestand. Die Kontingentierung bedeutet, daß die Grundsteuer, die Erwerbsteuer und ein Teil der Hauszinssteuer jähr lich mit einem festen

Betrag begrenzt wurden. Werfen diese Steuern einen höheren als dm festgesetzten Betrag ab, dann gewährt der Staat den Steuerträgern einen entspre chenden Nachlaß. Dieser Nachlaß macht heute eine bedeutende Summe aus. In Tirol betrug z. B. die Grundsteuer vor der Einführung der Perso- naleinkommensteuer im Jahre 1897 2,149.094 Kro- nen. Heute, also im Jahre 1913, zahlen die Grundbesitzer Tirols nur mehr 1,749.450 Kronen Steuer! Diese Steuer hat sich also bedeutend erniedrigt, und je mehr

die Personaleinkommensteuer ein bringt, desto niedriger wird sie! Das Gleiche ist bei den anderen direkten Staatssteuern der Fall. Das Land verliert mit der Ermäßigung der Grund- und Erwerbsteuer auch Umlagen; diese Verluste wer den hereingebracht durch die erhöhten Ueber weisungen aus der Personaleinkom men st e u e r. Also: die Personaleinkommensteuer träger zahlen für die übrigen direkten Steuer zahler einen Teil der Staats st euer und Lan- desumlagen, sie tragen den größten Teil der Landesumlagen

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 4 von 18
Datum: 12.02.1910
Umfang: 18
der Abgeordnete aus die Bud- getberatnug des Jahres 1903 zu sprechen, wo im Ausschuß sogar eine Resolution zugunsten der Privatweinfteuer beschlossen wurde, die uns Nord tirolern ganz gerecht und ausgleichend erscheint. Im Hause wurde zwar die Resolution abgeleynt. Auch ein Vertreter der Südtiroler (Baron Mal- fatti) habe sich für die Privatweinfteuer ausge sprochen. Diese Steuer muß also nicht so drückend für den Weinbau sein. In Istrien besteht die selbe, die Weinbauern sind auch nicht zugrunde gegangen

- und Biersteuer stimmen werde. Was die Bedeckungsfrage anlangt so habe seine Partei einen viel leichteren Standpunkt als alle die anderen Parteien; denn sie seien keine Volkspac- tci, die sich nicht zu kümmern brauche, um die wechselnde Bolksstimmung. Nach seiner Ansicht müsse die Steuer gerecht sein. Was gerecht ist, da hat natürlich jeder seine eigene Ansicht. Red ner hält jene Steuer für gerecht, die so veran- langt ist, daß sie alle trifft, und durch welche alle Kräfte herangezogen werden. Es wäre

unbillig, wenn die Bedürfnisse des Landes nur durch indi rekte Steumm gedeckt, wenn der Besitzende mehr geschont WWen möchte, als es recht und billig ist. Aber winchaben ja auch direkte Steuern im Auge, so die Verlaffenschaftsgebühren, die Jagd- steuer, die Fischereikartcnsteuer usw., die sehr sympathisch sind, da jeder, der einen Sport treiben kann, und das sind ja Jagd und Fischerei, auch etwas leisten soll für das öffentliche Wohl. Redner will mit der Befürwortung des Äusschußantrages

Landesteile entspre chend gewünscht. Der Abgeordnete Mayr hat erklärt, die Steuer sei nicht so drückend; die Leute brauchen einfach weniger Bier und Wein oder gar keinen mehr zu trinken. Da hat aber der 'Ab geordnete vergessen, daß, wenn die Leute nichts mehr trinken, es auch mit der Bedeckung etwas mager ausschauen wird. Dann kommt der Ab geordnete Dr. v. Wackernell auf die von Pro fessor Mayr vorgeschlagene Kreiseinteilung zu sprechen und erklärr, daß die Schulgebiete schließ lich nichts anderes seien

. Die Resolution des Abgeordneten Tr. Koster wurde einstimmig angenommen. Landeshauptmann. Dr. Theodor Freiherr von Kathrein erklärt, daß bezüglich der Nichterteilung des Wortes an Dr. von Wackernell ein Mißverständnis obwaltet habe, und daß er daher nicht anstehe, diesen Ordnungs ruf zurückzunehmeu. (Allgemeiner Beifall.) Die Herren haben sich überdies alsbald m freundschaftlicher Weise ausgesprochen und das Mißverständnis beseitigt. Politische Rundschau. „Tie Reichen müssen wacker zur Steuer herangezogen

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Haller Lokalanzeiger
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Seite 3 von 4
Datum: 08.01.1927
Umfang: 4
der Voranschlag mit einem Beitrag von 110.000 8, der gleiche Betrag, den wir im Jahre 1926 erhielten. Die Saline zahlt an Be triebsabgaben 1.300 8, die Wertzuwachsabgabe ergibt 2.000 8, Kraftfahrzeugsteuer 1.700 8. Auf die Grund steuer beantragt das Finanzkomitee wie bisher 450% Gemeindeaufschlag einzuheben, so daß hier 17.000 8 ein genommen werden. Die Gebäudesteuer ergibt 13.000 8, die Landeslohnabgabe, die von den Unternehmern getragen wird und zur Hälfte dem Lande abgeführt wird, zur anderen Hälfte

der Stadt gehört, ergab im abgelaufenen Jahre 50.000 8, also für die Stadt Hall allein 250 Mil lionen, eine sehr ansehnliche Extra-Steuerleistung der Un ternehmer. An Vergnügungssteuer veranschlagt der Referent 5.200 8 Kino-Abgabe, 3.000 8 für Bälle, Theater usw., 3.000 8 für Sperrstunden-Ueberschreitungen. Die Hunde steuer soll bei bisherigen Sätzen 3.500 8 ergeben. Neu ist die 20% ige Plakatsteuer, die 500 8 tragen soll. GR. Plan! (Sozd.) greift aus dem ganzen Kapitel die Kinoabgabe heraus und stellt

trägt es 28.150 8. Der Brunnenzins soll antragsgemäß wie im Jahre 1926 eingehoben werden. Hiezu bemerkt GR. Zimmermann: Wir haben diesen Posten das letzte Jahr nur mit schwerem Herzen genehmigt. Wir haben uns eines Besseren belehren lassen müssen. Ich bin gegen diese Steuer, weil sie niemand mehr tragen kann. Ich muß die Gemeinde ersuchen, endlich so zu sagen: So viel haben wir, und so viel dürfen wir verbrauchen. Wir müssen leider wegen des Abganges wieder dafür stimmen, aber ich betone

könnte. GR. Rauchegger: Heinz scheint keine Abschrift vom - sozialdemokratischen Parteitag zu haben, wo gesagt wurde, i daß unsere Bauern eine neue Steuer nicht mehr vertragen. Mich wundert, daß bei dieser Notlage der Bauern eine solche Erhöhung beantragt werden kann. Der Klosterbesitz ist ja nicht so groß in Hall und auch dieser muß leben. 170 Millionen ist ein ganz schönes Ergebnis von den paar Bauern und eine Erhöhung verträgt diese Steuer nicht mehr. Bezüglich der Vergütung für die Hausbesitzer bin ich sogar

als Mieter dafür, daß man den Hausbesitzern die 10% lasse. StR. Locher sagt, mit welchen Schwierigkeiten die Bauern arbeiten, habe er schon so oft gesagt, daß er es nicht wiederholen wolle. Er ist für die Beibehaltung der alten Steuer. Wenn die Arbeiter bei der 8stündigen Ar beitszeit bezahlt sein wollen, so sollen auch die Arbeiter der 14 stündigen Arbeitszeit, das sind die Bauern, bezahlt sein für ihre Arbeit. Man darf ihnen nicht ihren Arbeits lohn wegsteuern. Er spricht sich sodann gegen die hohen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 09.09.1913
Umfang: 8
und Krämern, erretten, und hat zu diesem Behufe für die Personaleinkommensteuer- zahler, die in Wien, wie überall, für das ueukleri- kale Evangelium nicht zu begeistern sind, erneu ZcnsuZ von 24 Kronen festgesetzt. Diesem Bei- spie! sind die Christlichsoziaien in allen Landern gesotgi, überall aus denselben Erwägungen. Wenn Abg. Mayr nun die Behandlung der Personalein- kcmmrnsteuerzahler als minderwertige Menschen damit rechtfertigen will, daß diese Gattung Steuer- träger auch anderswo nicht höher taxiert

wird, so beweist er damit nur, daß die Christlichsozialen sich überall bei Abänderung des Wahlrechtes von den gleich erbärmlichen parteiegoistischeu Motiven lei ten laßen. Aber Herr Mayr führt auch einen „Grund" au, warum die Personaleinkommensteuer- zahler als minderwertige Menschen behandelt wer- der müssen: zur Personaleinkommensteuer können kc-ne Zuschläge gemacht werden, wie zu den übrigen Steuern; also man schützt mit der Entrechtung die Realsteuerträger, denn, so sagt Herr McHr: „Käme sie (die Steuer

müssen vor den Per- sonaleinkommensteuerzahlern geschützt werden. Da mit ist einbekannt, daß zwischen den Ertragssteuer- zahkern und den Personaleinkommensteuerträgern ein Gegensatz besteht, der bestimmend war, die letz teren zu Viertelmenfchen (die Personakeinkommen - 1 steuer wird in der Gemeindewahlresorm ihren Trä gern nur zu einem Viertel angerechnetH zu degra dieren. Worin besteht nun dieser Gegensatz, der durch die Entrechtung der Personaleinkommen steuerträger verdeckt werden soll? Erstens

decken. Die kleinen Perso- naleiukommensteuerzahler, die sich in ihrer großen Mehrzahl aus Angestellten und Arbeitern rekrutie ren, sind fast ausnahmslos Mieter und völlig durchwegs uur Konsumenten. Die Gemeinden decken nun den größten Teil ihrer Geldbodürfniffe aus Aufschlägen zur Hauszins st euer, aus Zinsheilern und aus indirekten Steuern. Alle diese Steuern werden von den besitzenden Klas sen aus de» Heller überwalzt. Der Hausherr hat die Steuer in den Wvhnnngszins einkalkuliert, und so oft

ausschließlicher waltet dieser Grundsatz vor! —, finanzielle Neu- erforderaiffe entweder durch die Erhöhung einer be- stehenden oder Einführung einer neuen indirekten Steuer, oder durch Erhöhung der ZmShellec oder de? Werwäh^arerr Gemeindeumlagen hereinzubrin- gen. Die Meter, die Nurkönstrmenten, «Bö die be sitzlosen Volksklassen, aus denen sich das Groß der kleineren Personaleinkommensteuerzahler rekrutiert sind in de« Gemeinden daS Besten erun gSsd» i e k t. Damit ste biestS wchrlofe BestenerrmgSob- jekt

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Lienzer Nachrichten
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Seite 1 von 4
Datum: 12.01.1921
Umfang: 4
. Die Lohneinkommen der Arbeiter waren also automatisch in die höch sten Steuersätze des alten Einkommensteuer gesetzes hineingewachsen. Daher wurden durch das neue Einkommensteuergesetz die Steuer sätze für die Arbeiter herabgesetzt und für die Besitzenden erhöht. Die Regie rung verlangte ab-r für die Steuerermäßigung der Arbeiter, da!; die Steuer von dem Wochen lohnin Abzug zu bringen sei. Durch diese gewaltigen Aeirderungen war es möglich, die steuerfreie Grenze auf 8400 Kronen hinaufzusetzen. Wer also weniger

ausbezahlt haben, noch Dienstbezugs- a n z e i g e n nach bisherigem Muster (jedoch über beide Jahre) behufs nachträglicher Be messung der Steuer für 1921 einzubringen. Die 'Steuerverwaltungsorgane sind ange wiesen, der Bevölkerung nach Möglichkeit an die Hand zu gehen. Auch ist dabei etwas Ge duld und Nachsicht am Platze. Denn, während bisher die Veranlagung der Einkommensteuer ausschließlich Ausgabe der Steuerbehörde war, wird durch die Personalfteuer-Novelle nunmehr auch die Veranlagung

der Einkommensteuer der Hauptsache nach Aufgabe der Dienst-, bezw. Arbeitgeber sein. Diese haben die Einkommen steuer zu bemessen, abzuziehen und abzuführen und die Steuerbehörde behält sich nur das Kontrollrecht vor. Nach dem neuen Gesetz versteht der Unternehmer unentgeltlich ein Ge schäft, wofür der Staat unzählbare Beamte unterhalten müßte; er kassiert bei den Arbeitern allwöchentlich bei der Lohnauszahlung den Bruchteil der Steuer ein und führt die Steuer dem Staate ab. Es ist demnach zu erwarten

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 10.09.1913
Umfang: 8
nicht selten für eine zweizimmerige Wohnung gezahlt werden muß), an mit der Wohnung verknüpften Staats-, Landes- und Gemeindesteuern 118 K 12 h. Dane ben natürlich noch die Konsumsteuern, die auf jeden Bissen Lebensmittel gelegt sind und von denen an die Gemeinde ebenfalls der größte Brocken absällt. Der Familienvater mit dieser bedeutenden Steuer belastung wird, da die Personaleinkommensteuer- trager bis zu einer Steuerbelaftung von 24 K als Menschen vierter Klasse taxiert werden, in den vier ten

Wahlkörper gepfercht. Die christlichsoziale Schand- und Spottreform rechnet ihm ^ben keine an dere Steuer an als die Personaleinkommensteuei; nur die zählt! Daß er auch die andern Steuern trägt, das ignorieren die jungschwarzen Herrschaften, die sonst ja gerne den Spruch variieren: Wer zahlt, der schasst! Hier lasten sie nicht die Zahler schassen, nein: jenen, die das Geld in Empfang nehmen und auf das Steueramt tragen, den Hausherren, rechnet man die Steuerleistung an! Als Gegenstück zu unserem Mieter

einen Hausher ren. Dieser fatiert die Zinseinnahmen aus seinem Hause zuzüglich dem Wert seiner Wohnung gewissen- hast dem Steueramte. Darauf wird ihm, sagen wir, eine Steuer von 1800 K vorgeschrieben. Diese 1800 Kronen hat der Hausherr in den Mietzins einkalku liert und zwar in der vollen Höhe; auch die Steuer, die auf seine eigene Wohnung fällt, überwälzt er ans die Parteien! Es ist die Technik der Zinsberechnung, daß ein Haus abwerfen muß: 1. den Kapitalzins» 2. die Steuern, 3. die Erhaltungskosten

im Gemeindeausschuß diesem höheren Zweck Rech nung getragen haben: Nach der bestehenden Go- meindewahlordnung sind alle Steuergattungen gleichgestellt. Ausdrücklich sagt der 8 1: Wer von sei nem Realbesitz, Gewerbe oder Einkommen eine direkte Steuer zahlt, ist wahlberechtigt. Unterschiede wurden lediglich in der Steuerhöhe gemacht. Aber nicht in der Steuergattung! Die Krone des Personal einkommensteuerzahlers ist als soviel wert taxiert worden wie die des Krämers. Die seßhaften Ertrags steuerzahler

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 29.03.1890
Umfang: 12
gegen daS prinzipielle Moment folgende Bemerkung erlauben: Wenn es wahr wäre, daß eine Berücksichtigung der Leerstehungen dem Prinzipe der Hausklassen- steuer fremd wäre, so beruhte diese Steuer doch unbestritten auf einem fehlerhaften, auf einem unbilligen Prinzipe und dann märe er eben die Aufgabe der Gesetzgebung ein solches Steuergesetz nicht zu konsrrviren, sondern zu reformiren. Es ist aber gar nicht richtig, daß die HauSklassen- stcuer ihrer Idee nach keine ErtragS-, sondern eine rohe Objcktstener

man sich dazu entschloß, die Zahl der WohnungSbcstandtheile bei der Klassifikation zu grunde zu legen.' Also der NutzungSwerth, der Zinsertrag, sollte nach der ratio legis die Grundlage für die Besteuerung auf dem Lande, auch bei der Klassensteuer bilden, und daraus folgt, daß in den Fällen, in welchen ein solcher vorhanden ist, auch d e Steuer demselben angepaßt werden muß, und daß, wenn ein Ertrag überhaupt fehlt, auch die Steuer zu entfallen hat. Die Schwierigkeiten der Kontrole gebe ich zu. aber ich glaube

derselben, welche durch längere Zeit. zum Beispiel ein Vierteljahr leerstehen» Steuerbefreiung genießen sollen, zumal diese Steuer gerade die im Niedergänge begriffenen Orte trifft. Wo die Gerechtigkeit etwas gebie terisch erheischt, darf die Schwierigkeit der Kon trole nicht in die Wagschale fallen. Auf diese Aenderung des § 5 und auf diese unbedeutende Berücksichtigung der Leerstehungen beschränken sich sohin die Erleichterungen, welche wir zu erreichen imstande sein werden. ES ist das bei der Mühe

, welche man eS sich kosten ließ und bei den Anstrengungen, die man machte, die maßgebenden Kre se für diese Sache zu intereffiren, ein kleiner, ein sehr bescheidener Erfolg, der, wie billig, auch allen Ländern zu gute komm'. Unberücksichtigt blieb unsere Forde rung, daß bei Gebäuden, welche zwar unter einem Dache sind. aber im physisch getheilten Eigenthume verschiedener Personen stehen, die Steuer für jede derselben nach den ihnen eigen thümlichen Wohnräumen berechnet werden solle. Nun kommen die Fälle des physisch

getheilten HauSeigenihumS gerade in den ärmsten Lander- theilen, namentlich in meinem Wahlkreise, im Oberinnthal. in Vinstgau und insbesondere in Wälschtirol sehr häufig vor. ES ist erklärlich, daß derartige Gebäude nicht selten eine unge wöhnliche Zahl von Wohnräumen ausweisen und deshalb einer bedeutend höheren Steuer unter liegen, obwohl gerade ihre Eigenthümer wegen ihrer Armuth eine besonders schonende Behand lung verdienen. Unberücksichtigt blieb auch der Antrag auf eine Ermäßigung der Steuer

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 12 von 16
Datum: 24.12.1935
Umfang: 16
: Ich bin KlelNbamr und habe ehr Jahresein kommen von ungefähr 1580 Schilling. Die letzte Einkommen- steuervorfchreiLung habe ich im Jahre 1931 für das Jahr 1980 erhalten. Für die Jahve 1931 bi» 1984 wurde mir überhaupt keine Steuer vorgeschrieben. Jetzt soll ich auf ein mal für alle vier Jahre die Stauer zahlen. Muß ich nun den ganzen Rückstand einzahlen? Meinen Besitz habe ich im heu rigen Frühjahr meinem Sohn übergeben, so daß ich kein Ein kommen mehr habe. Wer hat nun die Steuer zu zahlen? Antwort

: Bei einem Jahreseinkommen von 1580 8 bist Du selbstverständlich zur Einkommensteuer verpflichtet. Die Pflicht beginnt nämlich bei einem Jahreseinkommen von 1400 Schilling. Die Steuer beträgt für Dich 1.1 Prozent Deines Einkommens. Daß Du die Dorschreibung für das Jahr 1930 erst im Jahre 1931 erhalten hast, ist ganz in Ovd- nung, denn die Einkommensteuer wird nach dem Personal- steuergesetz für das abgelaufene Jahr im nachhinein ringe- hoben. Warum Du die Dorschreibung für die Jahve 1931 bis 1934 erst jetzt erhalten

und der Kästner des Bischofs von Briren waren bereits 1253 auf dem Matreiwalder Hofe, wo man's heute beim K r! ft e l e r heißt. Da muß irgend ein Christian dahinter stecken. Und richtig, im Jahre 1376 ist ein Christian der Chastner, im Vahre 1575 Christian rechtes und eine Verjährung des Einfovderungsrechtes. Das Bemessungsrecht verjährt-in der Regel in vier Jahren, bei Stempel und Gebühren in fünf Fahren. Stellt es sich nach träglich heraus, daß »ine Steuer zu niedrig bemessen wurde, so erlischt

dieses Nachtvagsbemessungsrecht nach zwei Jahren. Wenn aber die Steuer wegen Pflichtversäumnis des Steuer- pflichtigen unrichtig bemessen wurde, so beträgt die Devjäh- rungsfrist vier Fahre. Das Recht des Staates, bereits vor- geschviebene Steuern einzuforüern, erlischt nach sechs Jahren, gerechnet vom Ablauf des .Kalenderjahres Gl. Dezember), in dem der Steuerbetvag fällig geworden ist. In Deinem Falle dürfte es sich um die Verjährung des Einfovderungsrechtes handeln. Da sechs Fahre noch nicht verstrichen sind, ist die Steuerbehörde

berechtigt, die Einkommensteuer für die Fahre 1931 bis 1934 einzuheben. Die Steuer muh Dein Sohn, dem Du die Liegenschaft übergebeü hast, al» Dein Rechtsnachfolger entrichten. Fra gier Ei» Nachbar! machte über mehre Wiese ohne meine Erlaubnis ehren! Steig. Ich ließ eck stillschweigend zu, da das Grundstück nichts viel wert ist. Im heurigM -erbst verkauft- ich die Wiese. Der Käufer will nun dem Nachbar die Benützung <*tf Steige« verbieten. \ Dieses aber sagt, der neue Eigentümer müsse sie dulden, well

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 6 von 20
Datum: 05.02.1909
Umfang: 20
nicht holen konnte, wo es zu haben ist, so sind daran drei Faktoren schuld: die Re gierung. die vom Geldsack abhängig ist, jene Kreise, die durch die Kapitalsbesteuerung betroffen werden, und endlich jene unserer Gegner, die sich unserer Partei immer und überall in den Weg stellen möchten. Wie gerecht wäre die Besteuerung der Wasser kräfte! Im Jahre 1900 zählte Oesterreich 26 Millionen Ein wohner und diese zahlten im Jahre bisher 11 Millionen indirekte Steuer. Wenn man nun von diesen Einwohnern

34 bis 35 Prozent Kinder, 8 bis 10 Prozent alte Leute und 10 Prozent nicht erwerbs fähige Frauen abrechnet, so trifft es auf die nicht einmal 50 Pro zent betragenden erwerbsfähigen Leute pro Kopf 100 K indirekte Steuer pro Jahr. Wenn man annimmt, daß es aber 20 Menschen kräfte braucht, um eine Pferdekraft zu ersetzen, so müßte eigentlich die Pferdekrast an indirekter Steuer 2000 K zahlen. Tatsächlich werden aber nur wenige Kronen verlangt. Hinsichtlich der Höfe bildung bemerkte Abg. Siegele, daß der Landtag

, daß die Aufhebung o Branntweinsteuer hauptsächlich dem Widerstande der Tiroler A geordneten zu danken sei, behandelte sodann die neue BrauntM steuer-Vorlage, soweit ihm selbe bekannt war, ferner besprach die ungerechteste aller Steuern, die Hausklassensteuer, und jP r J sich gegen die möglichste Aufhebung derselben aus, verwies ser» auf die Verbilligung des Kupfervitriols, Subventionierung v Kellerei-Genossenschaften und Vortreibhäuser, ferner sprach er für ver Me Ha Ml d. All Dr die Fo ein das

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 25.07.1896
Umfang: 8
man aber die V o l l zugsvo r- schriften, so müsse sich die Kammer erst recht gegen die projektirte Steuer aussprechen. Dieselben seien nur geeignet ein Denunziantenthum groß zu ziehen, und gerade zu sanitätswidrig. Ueberhaupt stelle sich die Steuer als eine Vexation der Gewerbetrei- ben den dar, schon durch die Art der Zahlung. Alles in allem seien die Bäcker die eigentlichen Steuerträger. Die geplante Auflage fei. eine Co nsumst euer, die in Folge ihres lästigen Eintreibungsmodus in der vorgelegten Form äußerst

drückend sei. K.-R. Kerfch baumer stellt sich als „fortschrittlicher Magistrats rath' natürlich auf den Standpunkt des Stadtmagi strates und tritt mit der ihm eigenen Wärme und Energie für diese, neue Steuer ein. Er meint zwar, es sei „eine undankbare Sache' für eine Steuer ein zutreten: er betrachtet jedoch diese Steuer als geeignetes Mittel, das Gleichgewicht im Haushalte der Stadt wiederherzustellen. Diese Steuer treffe nur reiche Ein wohner (Oho)! und die wohlhabenden Fremden. Ge- gen die Steuer

spreche nur die Vollzugsordnung, die eine Aenderung erheische. K.-R. Rein stall er wendet sich sehr entschieden gegen die Steuer, durch welche ein bestimmter Theil der Gewerbetreibenden arg betroffen werde. K .-R. Alb. Wachtler ist erstaunt, daß ein Herr, ein Vertreter des Handelsstandes, der sonst immer für das Gewerbe eingetreten sei, in der Ver sammlung für diese drückende Belastung 'des Gewerbe standes eintritt. (Lebhafter Beifall.) Es sei überhaupt höchst merkwürdig, daß in einer Stadt

, die sich „rühmt, liberalen Prinzipien zu huldigen' eine solche Steuer hat vorgeschlagen werden können. Man verspreche sich überhaupt zu viel von dieser Steuer, sie werde nicht 5000 fl., sondern höchstens die Hälfte einbringen. Außerdem werde nur ein großartiges Denunziantenthum durch die Vollzugsordnung gefördert. Es sei nur patriotisch und städtisch gedacht, wenn man eine solche ungerechtfertigte Steuer hintertreibe. (LebhafterBeifall.) K.-R. Kersch- baumer: Die Einnahmen aus der geplanten Steuer

kann Niemand voraussagen, es könnten auch 5, 6, ja 10.000 fl. sein! Redner will jy gerne eingestehen, wenn er vielleicht Unrecht hätte, denn auch er habe ein warmes Herz für das Gewerbe. K.-R. Told und K.-R. Pohler wenden sich entschieden gegen die Steuer; letzterer meint, er sei zwar nicht eigentlich so berufen, in dieser rein lokalen Bozner Angelegenheit das Wort zu ergreifen, er müsse aber doch der in Meran herr schenden Ansicht Ausdruck geben,daß es sehr traurig sei, wenn der Magistrat

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 11.12.1931
Umfang: 8
ihnen gegenüber durch die Landesboten fordern. Die Arbeitslosen und ihre Familien, die zu vielen Tausenden auch im Lande Tirol als Opfer der heutigen kapitalistischen Wirtschafts weise dem Hungertode überantwortet werden, haben den ersten Anspruch aus Berücksichtigung. Das Land erzielt Jahr für Jahr einen Ueberschuß von 1 bis 1^ Millionen Schil ling aus der zur Deckung der Notstandsaushilfen ihm über wiesenen Steuer. Der Betrag von 30.000 8 für Notstands unterstützungen Arbeitsloser, den Genossin Ducia

gestiegen. Die Benzin- steuer ist eine ausgesprochene Straßensteuer. Trotzdem das Land mit der Venzinsteuer auch die Verpflichtung übernom men hat, Straßen zu erhalten, sind die Ausgaben sür Straßenbauten sogar noch gedrosselt worden. Cs muß aber ganz energisch gefordert werden, daß die Erträgnisie der Venzinsteuer nur für Erhaltung und Erbauung von Straße« verwendet werden. Hüttenberger wendet sich dann gegen den Getreideauf- schlag, der eine schwere Steuer aufs Brot der Arme» darstellt, der ganz

besonders die ärmsten Teufel trifft. Me Steuerbelastung im Lande Tirol ist angesichts der großen Arbeitslosigkeit, der ständigen Gehaltskürzungen, die Angestellte und Beamte und Arbeiter über sich ergehen lasten müsten, um so mehr eine drückende, als in Tirol bei nahe die ganzen Steuern KonsumsteuerN find, die die ar beitenden Kreise am härtesten tröffen. Hötletiberger verlangt daher eine Aenderung des Steuersystems in der Richtung, daß die besitzenden Kl asten mehr zur Steuer leistung herangezogen

und die besitzlose Dvlksmaste mebr entlastet werde. Abg. Hofrat labet verlangt eine sukzessive Herab setzung der Gastwlrte-Gebäudesteuer bis 1936. Eine bequeme Steuer, aber eilte unsoziale. LaNdesrat Dr. Pusch verteidigt die Steuer aus das Brot der Armen, well sie so viel leicht einzüheben ist und so viel trägt. Kapitel Steuern und Abgaben wurde sodann von der bürgerlichen Landtagsmehrheit angenommen. Es wurde weiters der Beschluß gefaßt, Rückstellungen aus dem Vor anschläge im Betrage von rund 120.000

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
IS6 fchafllich mit Franz Holzknechi, Slroblwirthe dahier, ge nossen, wovon die benannleVerlassenschaf» 3, Franz Holz- knecht hingegen einen Theil zu beziehen hat. DaSErträg- niß dieses ZehentS wirft nach einem zehnjährigen Durch schnittspreise für die gräflich v. Fuchsische Werlassenschatt 75 Star Roggen und 5 Star Weitzen, zusammen also 8» Star ab. ' Die ^terminliche «Steuer beträgt hievon 10 fl. 57 kr. R. W. Hiefür wird der SchätzungspreiS als AuSrufSpreiS ausgeworfen mit 1452

von einem Berg- niahde in Pfistrad, Fiat. Nr. 42, der Prantacher-Probstei jährlich Grundzins 7 kr. R. 2V., Auf- und Abzug wie oben. Die 3terminlicheSteuer beträgt hievon '/^kr.R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 4 fl. R- W. 3. Joseph Königsrainer, Anton Hauser und Ger traud Theule zu Jnnerplatz geben von 3 Bergmähdern, Hat. Nr. 35, 36 und 37, der Prantacher-Probstei 21 kr. T. W. an Grundzins, Auf- und Abzug wie oben. Die Steuer hievon beträgt ob 3 Termine 1V» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per

12 fl. R. W. 4. Hr. Johann Hofer, Schloßhauptmann zu Ti rol, und Jakob Haller geben von 2 Bergmähdern, das Lechenleitl und das Bärengrübl genannt, jährlich Lehen- zinS 4 fl. T. W., Lehentax in VeränderungSfällen 4 fl., Briefgeld 3 und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 86 fl. R.W. 5. Anna Maister zu Gratz, Joseph Heller auf der obern Stickl, und Joseph Raffl zu Honiflehen geben von 3 Bergmähdern in Pfistrad, Kat. Nr. 37 , 38 und 126, der Waltner

-Probstei jährlich Lehenzins 3 fl. T. W., Le hentax in Veränderungsfällen per 7 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 65 fl. R. W. 6.'Gertraud Theule zu Platz gibt von Bergmahd in Pfistrad, Kat. Nr. 37, jährlich Lehenzins 3 kr. T. W., in VeränderungSfällen Lehenlax 1 fl. T. W., Briefgeld 1 fl. 30 kr., und L-iegelgeld 1 fl. T. W. Die 3lerminliche Steuer hievo» beträgt'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 5 fl. R. ÄZ. > 7. Frau Witwe Anna v. Hoser

am >sand gibt vom Gute am Sand, Kar. Nr. 49 , der Prantacher-Probstei jährlich WasserdurchfahrtSzinS 1 fl. 6 kr. T. W. Die Steuer ob 3 Termin hievon beträgt 5^/, kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 20 fl. 5V kr. R. W. 8. Johann Haller zu St. Leonhard gibt vom Maier- Hose , Hat. Nr. 99, der Waltner-Probstei jährlich 2Ka- päuner Brunnenwasserzins , dann 45 kr. T. W., oder 1 Lamm, oder 1 Haselhuhn Wasserzins. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 7 kr. R. W. Hiefür ist der Ausrufspreis per

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 10
Datum: 18.05.1901
Umfang: 10
Seite 2 ,A er Tiroler' Samstag, 18. Mai 1901 wohl gemerkt, sämmtlicher Steuern, also auch der indirecten Steuern auf eine einzige Steuer, sagen wir die progressive Einkommensteuer, nichts anderes ist als eine Utopie. Aber, meine Herren, mit den Consumsteuern verhält es sich ähnlich wie mit dem Alkohol. Ein allzuviel an Consumsteuern ist für den Staat gerade so unges u n d w ie ein allzuviel an Alkohol für das einzelne Individuum. Für mich liegt daher die Frage so: Ist diese Steuer

vom Standpunkte der Steuer gerechtigkeit zu bewilligen, ist selbe für den Staat als solchen nützlich oder nicht? Um diese Frage be antworten zu können, muss ich zuerst feststellen, was in Steuersachen gerecht ist. Steuergerechtigkeit. Es fällt mir nicht ein, diese Definition selbst zu geben, sondern ich werde Ihnen eine Autorität citieren, welche in Oesterreich in Steuersachen als maßgebend anerkannt sein dürste. Seine Excellenz der gewesene Finanzminister schreibt in seinem Werke „Finanz wissenschaft

, welche ein Einkommen von 600 bis 1000 fl. haben, also noch immer nicht zu den Reichen gezählt werden können. Die andere Hälfte, 28,000.000 15, kann als specifische Steuer der Reichen gelten. Von diesen 38,000.000 15 sind, ich mache daraus besonders auf- merkfam. 2 3,000.<>00 l5, die Hälfte der Personaleinkommensteuer, von jeder Gemeinde- und Landesumlage gänzlich befreit. Und nun bitte ich Sie, meine Herren, mit dieser specifischen Steuer der Reichen, mit dieser Summe von 28,000.000 15 folgende Ziffern und Steuern

verhält es sich ähnlich wie mit der Grundsteuer: auch sie zahlt zum weitaus größten Theile der verarmende, ver blutende Bauernstand und die mittlere und arme städtische Bevölkerung. Die Gebäudesteuer ist außerdem doppelt unge- recht; sie ist eine doppelte Besteuerung des Grund und Bodens. Der Bauer zahlt für den Reinertrag des Grund und Bodens 32 7 Procent an Grund steuer, er zahlt mithin mehr als das Vierfache von dem, was der Millionär für sein müheloses Ein kommen in Form

noch folgende Ziffern erscheinen? Die Brautweinabgabe ist präliminiert mit netto 63 V2 Millionen. Wer diese Steuer zahlt, das brauche ich wohl nicht näher zu erklären; es zahlt sie zum weitaus größten Theile die verarmende Be völkerung. Die Wein- und Moststeuer ist präliminiert mit 11,000.000 15, die Bierstener Mit 76,435.000 X, Fleisch- und Schlachtviehsteuer mit 15,140.000 15, die Verbrauchsabgabe von Zucker mit netto 80,550.0'0 l5, die Verbrauchssteuer von Mineralöl mit 17,800.00 > 15. Wer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 16.03.1921
Umfang: 8
K 30.—* Ausm. durch die Kolporteurs und durch die Post für Deutsch.Oesterreichs ^ monaU. K 36.—.viertelst, K105.-. halbst X 310^ Deutschland K4L«—^ Einzelnummer K1.6V« Nr. 82 FnusLrnL Mittwoch de» 18. MSrz 1821 28. Zahm. khristliMoMe Steuer« teoiltlL 'Seit Abschluß des letzten Tiroler Landes- voranschlages sind eine Reihe von Aus gaben stark angestiegen, vor allem die Gehalte der Landesbeamten, Lehrer und Angestellten : aller Art. Durch das neue Spitalsgesetz geht auch bie Klinik von Innsbruck

des Finanzausschus ses, die neue Steuerquellen auszuforscheu hat, scheint die Lösung dieser Ausgabe sehr einfach zu nehmen; sie will ihrem Prinzip: wenn das Land Geld benötigt, dieses aus den Taschen des Volkes zu holen! treu bleiben. Das De fizit im ordentlichen Vorqnschlag ist durch eine Steuer von 80 Hellers!) auf jedes Kilo Mehl, das sin das Land eingesührt und hier verbraucht wird, beseitigt worden, jetzt beabsichtigt die Mehrheit des Finanzausschusses, verschiedene Konsumsteuern, vor allem.die Abgabe

- . sen heute schon m e h r Steuern gezahlt werden, als er vor einem Jahre, da noch die sozialdemo kratische Negierung im Amte tvar. im Aus- s ch a n k kostet e. Das Bier ist jetzt etwa mit dem doppelten Betrag des Schankpreises vor einem Jahre besteuert. Ebenso erreicht die Steuer aus Br o t, die der Bund und das Land »einheben, beinahe schon den V e r k a u f s- preis, der vor etwas mehr als Jahresfrist be zahlt worden ist. Wenn die sogenannte sozial demokratische- lltegierung zu 'so wahnsinnigen

und andererseits aus jeden Bissen Brot und auf jeden Schluck Bier eine wuchtige Steuer legt. PMische ZagesschM. die Memoranden werden sindiert. Der Bundeskanzler Mich! Mahr weilt nun schon fast eine Woche in London, ohne daß es seiner vielgerühmten Geschicklichkeit bis heute ge lungen ist, herauszubekommen, ob Oesterreich etwas bekonimt oder nicht. In der gestrigen Sit zung des. Sachverständigenausschusses legten, wie eine Londoner Meldung besagt, die österrei chischen Vertreter Memoranden über die Kredit

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 30.08.1923
Umfang: 6
Verkaufs- Steuer. I'ssss <L eserci-io e rivenäit». t. Allgemeine» «od kurze Geschichte der Steuer. vi« Gemeindesteuer aus Gewerbe- und Ber kaufsbetriebe wurde in Italien durch das Gesetz vom 11. August 1L70, Nr. Anhang O ein geführt und durch das Durchmhrungsdekret vom 2« Dezember 1S70. Nr. S1S7. genauer umschrie ben. Durch dos Gesetz vom 22. Jänner ISik, Nr. SS, wurden einige Reformen hinsichtlich der Kon- sumobgaben der Gemeinden durchgeführt und gleichem« — zur Ersetzung der durch die Refor men

sich zweifellos die Gewerbesteuer besser, da dann der örtlichen Wirtschaftslage mHr Rech nung getragen werden kann Ein weiterer Unter schied gegen die österr. Erwerbsteuer besteht dar in. daß diese «ine Nontingentfteuer war. wUrend die Gewerbe- und Be-.iaufssteuer eine Quotiiäts- steuer ist, d h. es wird nicht wie b« jener von vornherein ein bestimmter Steuerertrag eines Steuerbezirkes ?«stgesetzt und auf die einzelnen Steuerträger aufgeteilt, sondern jeder hat den für ihn unabhängig

von den anderen testgesetzten Steuerlich zu entrichten Z. Steuergegenstand. Der Gewerbe- und Verkaufssteuer unterliegen: a) jene, welch« einen Beruf, ein Kandwei!, einen Handel oder irgend ein Gewerbe aus üben! auch dann, wenn das Einkommen daraus ganz oder teilweise nur gelgentlich oder aus zufälligen Menstleiftungen ent springt: b) jene,' weiche Waren irqenviyelcher Art »er laufen: c) die VerqnüallngSAefcllschaiten. Verein«. Ko smos iind ähnliche Organisationen. vi« Steuer trifft gleicherweise auch den zeit weisen

Gewerbe- und Nerkaussbetrieb herunter hender Gewerbe- und Handelstreibender, wenn diese sich länge? als einen Monat im Jahr in der Gemeinde aufhalten und daselbst ein Lokal oder einen Stand haben. Jene, welche einen Beruf, ein Handwerk, «inen Handel oder «in Gewerbe zeitweise ausllben, sowie die Dergniigungsgesell- schasten. Rereine, Kasinos imd ähnliche Organi- laitonen, die für eine länger« Dauer als für einen Monat gebildet wurden, haken die Steuer in der Höhe «ine» Viertels, der Hälfte

oder von drei Vierteln zu entrichten, je nachdem, ob die Daittr ^ des Gewerbebetriebes in der Gemeinde weniger als drei, sechs oder neun Monate beträgt. Ueber- > steigt der Betrieb die Dauer von neun Monaten, so ist die ganze Steuer zu entrichlen. Der Steuer nicht unterworfen sind: a) Die Beamten und jene, welch« ihr« Arbeit gegen Bezahlung eines Gehaltes, Arbeitsloh nes oder Entgeltes bei öffentlichen und pri vaten Unternehmungen leisten außer wenn sich die Anstellung oder di- Arbeitsleistung

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1892
Umfang: 8
Seite 2 Erwerbsteuer für Associationen betrogt in der Regel zehn Percent. Der Besoldungssteuer sind alle Dienst» und Lohnbezüge über 600 Gulden unterworfen. Das Ausmaß dieser Steuer stellt sich bis 2000 sl. auf 1 Perccnt, bis 2400 fl. auf l'/z Percent, bis 3300 fl- auf 2 Percent, bis 4200 fl. auf 2 V» Percent, 5000 fl. auf 3 Percent, 6000 fl. auf 4 Percent, 7500 fl. auf 5 P-rcent, 9000 fl. auf 6 Percent, 10,000 fl. auf 7 Perccnt, . 12,000 fl. auf 8 Percent, 14,000 fl auf 3 Percent, über 14,000

fl. auf 10 Percent. Die Steuer muß von den Diknstgebern in Abzug gebracht werden. Die Dienstgeber sind auch für die richtige Berech nung und Abfuhr der Steuer haftbar. Das LUartiergeld ist steuerfrei. Der Renten st euer nnterliegen alle Bezüge ans Bermögensobjccten oder Vermögensrechten, die nicht schon durch eine andere directe Steuer betroffen sind. Aus genommen sind jene Zinsen, welchen die Steuer- sreiheit durch ein Specialgesetz zugesichert winde, ferner Bezüge unter 300 fl. und Sparkassenzinscii

unter 5^5 fl. Die Remensteuer beträgt zehn Per cent bei allen nicht befreiten Staalspapieren, bei allen inländischen Obligationen und Anlehen nnd bei den übrigen Bezügen zwei Percent. Mit dieser Steuer von zwei Percent werden die Zinsen und Dividenden von Actien jener Erwerbsunternehmungen getroffen, welche von der Erwerb st euer befreit sind. Diese Neuerung ist besonders wichtig. Der Personal-Einkommensteuer unter liegen alle Angehörigen der im Reichsrathe vertre tenen Königreiche und Länder hinsichtlich

ihres ge- samniteu Einkommeus. Das von der Steuer be freite Existenz-Minimum beträgt 600 fl. Bei Ehe gatten hat die Besteuerung nach dem Gcsammt- Emkommen zu erfolgen, wenn sie im gemeinsamen Haushalle leben. Von dem Einkommen sind abzu ziehen die Betriebsauslagen, Abschreibungen, Ver- sicherungs-Prämien, Zinsen von Geschäfts- nnd Prioatschulden. Gewinne aus außerordentlichen Zufalls-Einnahmen, Erbschaften und dergleichen sind in das Einkoinmen nicht einznbeziehen. Der Stener- suß beginnt bei 600 fl. mir 0.6

fl.). bei 9500 fl. (272 fl.). bei 10.000 fl. (291 fl.). bei 11,000 fl. (319 fl.), bei 12,000 fl. (357 fl.). bei 13.000 fl. (395 fl.). bei 14,000 fl. (433 fl). bei 15.000 fl. (471 fl.), bei 16.000 fl. (510 fl.), bei 17,000 fl. (550 fl.), bei 18,000 fl. (590 fl.), bei 19,000 fl. (630 fl.), bei 20.000 fl. (670 fl.), bei 22,000 fl. (730 fl.). bei 24,000 fl. (800 fl ). Bei Einkommen über 24,000 fl. bis einschließ ich 100,000 fl. steigen die Stufen um je 2000 fl. und die Steuer um je 80 fl. Bei Einkommen

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Der Burggräfler
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Seite 13 von 16
Datum: 13.04.1889
Umfang: 16
, beziehungsweise des Grundes und Bodens ist gewiß umso auffallender und ungerechtfertigter, wenn man erwägt, daß ein bettächtlicher, ja der größte Theil des Mobiliarka pitals völlig steuerstei ist. Wir in Oesterreich sind allerdings so glücklich, noch keine Personaleinkommensteuer, keine Börsen- steuer, dafür aber die größte Besteuerung der Wohn gebäude von allen europäischen Staaten zu haben, die höchste sowohl im Verhältnisse zu der diretteu Steuer, die höchste im Verhältniffe zu allen Abgaben, die höchste

ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1881 intendirte, in welcher der Steuetfuß für Orte im Verzeichniffe A von 26 */s Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinaus fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, lveil in den Kronlandshauptstädtcn, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, lveil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Krön- landshauptstädten

immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteucr, beziehuugstveise bei der nach § 1 lit. b und § 5 des Gesetzes voni !). Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die HauSklassen- steuer, welche nicht auf einem Erttag, sondern auf einer willkürlichenKlasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer, auch keine Auflvands- oder Kapitalssteuer

, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie mau in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zuttauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klaffensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sonder» sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden, ohne daß er es allzu sehr spüre'. Es ist keine Uebcrtteibung, wenn ich behaupte, daß bei der K laffen steuer alle anerkannten Principien einer vernünftigen Steuerpolitik geradeznauf den Kopf gestellt sind. Während die Hauszinsstener genau nach dem Ertrage sich richtet, nimint die Hausklasscnstcuer auf den Ertrag keine Rücksicht; während die erstere im Falle der Leerstehung nicht bezahlt

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 14
Datum: 04.06.1902
Umfang: 14
2 völkerung, die ihren Eisenbahnverkehr auf kurze Strecken einzuschränken pflegt, bei den niedrigen Fahrpreisen, die da in Betracht kommen, eine kaum merkliche Belastung und fällt um so weniger ins Gewicht, als eine Art von Fahrkartensteuer, nämlich der sogenannte Fahrkartenstemp el, schon jetzt eingehoben wird und dieser Stempel in Zu kunft aufgelassen werden soll. — Außerdem ist es auch richtig, dass es zur Einführung dieser Steuer keiner langen Vorbereitungen bedarf. Wenn das Gesetz

überhaupt zu Stande kommt, besteht kein weiteres Hindernis, dass es in kürzester Zeit (in Aussicht genommen ist der 1. Jänner 1903) wirk sam werde. Nun sind aber auch die Nachtheile hervor zuheben. — Die Steuer wird percentuell nach der Höhe des Fahrpreises bemessen; das ist inso- ferne von Nachtheil, als auf diese Weise bei Privatbahnen, die ihre Fahrpreise selbstständig festsetzen können, die Steuerbehörde nicht vom Staate, sondern durch den jeweiligen Tarif der Privatbahn bestimmt

wird. Wenn eine Bahn, wie z. B. die Südbahn, an sich schon hohe Tarife hat, wird der Reisende, der sie benutzen muss, außer durch den hohen Preis noch durch eine entsprechend höhere Steuer getroffen. Für die Südtiroler und Pusterthaler, die auf die Südbahn angewiesen sind, würde die Steuer dem nach empfindlicher ausfallen, wie für die Oberinn thaler und Borarlberger, welche die Staatsbahn haben. Außerdem besteht der Nachtheil, dass auf jene Reisenden, die so glücklich sind, sich Frei karten zu verschaffen, gar

keine Steuer entfällt, auf solche, die mit ermäßigten Karten fahren, eine ermäßigte Steuer, trotzdem diese Art von Reisenden nicht immer gerade die ärmsten, vielfach sogar steuerkräftiger sind, als andere. Der Haupt- nachtheil aber und das nach unserer Ansicht schwerwiegendste Moment, das gegen die Fahr kartensteuer vorgebracht werden kann, ist im Folgen den gelegen: Die Regierung hat berechnet, dass die voraussichtlichen Steuereingänge sich derart auf die einzelnen Eisenbahnclassen vertheilen, dass

von den Reisenden I. Classe eine Gesammtjahressteuer von ungefähr 700.000 Kronen, von jenen II. Classe ein Steuerbetrag von nahezu 2 1 /* Millionen Kronen, endlich von dem Publicum, das in der Hl. Classe fährt, ein Steuerbetrag von 8,224 000 Kronen entrichtet würde, und dass demnach von dem vollen Ertrage der Steuer 6'/. % auf die I. Casse, 21'/, % auf die II. Classe, dagegen 72 1 /, % auf die HL Classe entfallen würden. Das heißt mit anderen Worten, dass die Fahrkartensteuer im Falle ihrer Einführung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 15.01.1875
Umfang: 10
. Die Sektion beantragt, da diese Steuer nicht nur die Stadt Innsbruck, son dern alle Städte und Orte Tirols sehr empfindlich treffen wird, die Bitte an den h. Landesausschuß zu richten, derselbe möge auf geeignetem Wege eine Uebergangs-Periode für Tirol erwirken. Die vom Magistratsrathe Dr. Werner konzipirte und vom Gemeinderathe angenommene Zuschrift an den h. Landesausschuß lassen wir bei der großen Tragweite, welche die Einführung der Gebäudesteuer in Tirol haben wird, hier vollinhaltlich folgen

. Sie lautet: „In Tirol besteht noch dasselbe Steuersystem, wel ches zur Besteuerung von Grund und Boden und von Gebäuden durch das a.H.Patent vom 6.August 1774, also vor 100 Jahren eingeführt wurde. Die hiernach umgelegte Steuer wird nach dem derselben unterliegenden Hauptobjekte die Grundsteuer genannt. Der Maßstab für diese Steuer wurde in dem Werthe der Steuerobjekte gesucht. Dieser Werth oder wie sich das Patent ausdrückt, der mittlere bürdenfrele Werth, wurde durch die seit einer Reihe von Jahren

bestandenen Kaufs» oder Uebernahmspreise der Steuer objekte, durch die von den Besitzern einzustellenden Fassionen, sowie durch Schätzungen der eigens hiefür bestellten Schätzungskommissioiien erholen. Dies galt insbesondere auch für Gebäude, welche Mietwohnungen enthielten, während Gebäude, welche nur Oekonomiezwccken dienten, nach der Zlrea, welche sie einnahmen, ebenso bewerthet wurden, wie ein Grund stück bester Qualität. Die bis nun zugewachsenen Steuerobjekte (Nova- lien) wurden consequent

nach denselben Grundsätzen bewerthet. War ein Neubau in die «Steuer einzn- beziehen, so wurde dessen Werth dadurch ermittelt, daß die Steuerschätznngvsummen mehrerer altbesteuer- ter Häuser erhoben und für den Neubau nach ^'age und Größe ein mit den altbestcuerteu Häusern ver hältnißmäßiger Werth festgesetzt wurde. Oie vor nahezu 1^0 Jahren erfolgte Bewerthung der Gebäude mag den damals bestandenen Verhältnissen angemessen gewesen sein. Seit der Onrchfnhrul-g der Grund steuer sind aber die Realitätenwerthe, insbesondere

die Werthe der Gebäude, enorm gestiegen. Di'.' Werthe jedoch, welche als Grundlage der Voranlangnng der Siener dienten, blieben dieselben; daraus erklärt sich das niedrige Ausmaß der Steuer für Gebäude in Tirol gegenüber der in späterer Zeit durchgeführten Besteuerungen durch die Erwerb- und Einkommen steuer, sowie gegenüber der Besteuerung der Gebäude in anderen Ländern. Diese Ungleichmäßigkeit geht aus folgendem Ver- gleiche ver Grundsteuer niit der Einkommensteuer her vor: Bei einem Vermögen

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