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Unterinntaler Bote
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Seite 6 von 12
Datum: 24.01.1902
Umfang: 12
Vierteljahres beziehungsweise Monates (falls ihnen nicht andere Abzugs oder Abführtermine zugestanden wurden) an die Staatscasse abzusühren. 3. Werden die sub 1 aufgezählten directen Steuern nicht spätestens vierzehn Tage nach Ablauf der für jede dieser Steuergattungen sub a, b, c und d angegebenen Fälligkeitstermine entrichtet, so tritt zufolge des Gesetzes vom 9. März 1870, St.-G.-Bl. Nr. 23, die Verpflichtung zur Bezahlung von Verzugszinsen ein, insoferne die Steuer- gebür sammt Staatszuschlägen

, die zu den oben sub 2 erwähnten Ab zügen Verpflichteten, wenn die Abfuhr der abgezogenen Be trüge erst nach Ablauf der oben sub 2 angegebenen Zeit punkte erfolgt und zwar hinsichtlich der Personaleinkommen steuer und der Besotdungssteuer ohne Rücksicht aus die Höhe der abzuführenden Steuerbeträge; hinsichtlich der Renten steuer aber erst dann, wenn die abzuführende Steuer für ein Jahr mehr als 100 K beträgt. 4. Wird die Steuer schuldigkeit binnen 4 Wochen nach dem Fälligkeits- bezw. Abfuhrtermine

nicht abgestattet, so ist dieselbe sammt den bis zum Zahlungstage entfallenden Verzugszinsen nach Ab lauf dieser Frist sofort mittels des vorgeschriebenen Zwangs verfahrens einzubringen, wenn nicht ein Gesuch um Steuer nachlass oder Nachwartung vorliegt und von der politischen Behörde für gesetzlich begründet erkannt wird. 5. Wenn mit Beginn des Steuerjahres die Schuldigkeit der einzelnen Steuerpflichtigen für dieses Jahr noch nicht definitiv vorge schrieben werden konnte, so sind zufolge § 5 des Gesetzes

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 29.03.1890
Umfang: 12
gegen daS prinzipielle Moment folgende Bemerkung erlauben: Wenn es wahr wäre, daß eine Berücksichtigung der Leerstehungen dem Prinzipe der Hausklassen- steuer fremd wäre, so beruhte diese Steuer doch unbestritten auf einem fehlerhaften, auf einem unbilligen Prinzipe und dann märe er eben die Aufgabe der Gesetzgebung ein solches Steuergesetz nicht zu konsrrviren, sondern zu reformiren. Es ist aber gar nicht richtig, daß die HauSklassen- stcuer ihrer Idee nach keine ErtragS-, sondern eine rohe Objcktstener

man sich dazu entschloß, die Zahl der WohnungSbcstandtheile bei der Klassifikation zu grunde zu legen.' Also der NutzungSwerth, der Zinsertrag, sollte nach der ratio legis die Grundlage für die Besteuerung auf dem Lande, auch bei der Klassensteuer bilden, und daraus folgt, daß in den Fällen, in welchen ein solcher vorhanden ist, auch d e Steuer demselben angepaßt werden muß, und daß, wenn ein Ertrag überhaupt fehlt, auch die Steuer zu entfallen hat. Die Schwierigkeiten der Kontrole gebe ich zu. aber ich glaube

derselben, welche durch längere Zeit. zum Beispiel ein Vierteljahr leerstehen» Steuerbefreiung genießen sollen, zumal diese Steuer gerade die im Niedergänge begriffenen Orte trifft. Wo die Gerechtigkeit etwas gebie terisch erheischt, darf die Schwierigkeit der Kon trole nicht in die Wagschale fallen. Auf diese Aenderung des § 5 und auf diese unbedeutende Berücksichtigung der Leerstehungen beschränken sich sohin die Erleichterungen, welche wir zu erreichen imstande sein werden. ES ist das bei der Mühe

, welche man eS sich kosten ließ und bei den Anstrengungen, die man machte, die maßgebenden Kre se für diese Sache zu intereffiren, ein kleiner, ein sehr bescheidener Erfolg, der, wie billig, auch allen Ländern zu gute komm'. Unberücksichtigt blieb unsere Forde rung, daß bei Gebäuden, welche zwar unter einem Dache sind. aber im physisch getheilten Eigenthume verschiedener Personen stehen, die Steuer für jede derselben nach den ihnen eigen thümlichen Wohnräumen berechnet werden solle. Nun kommen die Fälle des physisch

getheilten HauSeigenihumS gerade in den ärmsten Lander- theilen, namentlich in meinem Wahlkreise, im Oberinnthal. in Vinstgau und insbesondere in Wälschtirol sehr häufig vor. ES ist erklärlich, daß derartige Gebäude nicht selten eine unge wöhnliche Zahl von Wohnräumen ausweisen und deshalb einer bedeutend höheren Steuer unter liegen, obwohl gerade ihre Eigenthümer wegen ihrer Armuth eine besonders schonende Behand lung verdienen. Unberücksichtigt blieb auch der Antrag auf eine Ermäßigung der Steuer

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Tiroler Post
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Seite 5 von 20
Datum: 11.05.1906
Umfang: 20
Jahres einstimmig gegen das g l e i che Wahlrecht sich erklärt und ein Doppelwahlrecht verlangt habe, in der Weise, daß alle Staatsbürger von 24 Jahren eine Stimme, diejenigen aber, welche eine be stimmte direkte Steuer zahlen, noch eine zweite Stimme erhalten sollen. Abgeordneter Schrott wollte auf seinen „Konferenzen" diesem ein stimmigen Beschlüsse des Zentrumsklubs die Zustimmung erwirken, damit so der Zen trumsklub und die Tiroler Konfe renzen als gleichgesinnt, das Gleiche wollend, erscheinen

für das gleiche Wahlrecht sein, stimmen jedenfalls schwer zusammen. Auf Grund dieses Klubbeschlusses haben die Tiroler Konservativen dafür agitiert, daß den sogenannten 8 L-Männern zwei Stimmen zu kommen, d. h. daß alle, welche 8 K oder mehr direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen erhalten sollen. Die steierischen konservativen Abgeordneten aber sind erst unlängst auf ihrer großen Bauernvereinsversammlung in Graz dafür eingetreten, daß erst jene, welche 20 K | direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen

und alle j darunter nur eine Stimme bekommen sollen. ! Es stehen also in Bezug auf das Wahlrecht jj der großen Anzahl von Staatsbürgern, welche zwischen 8 und 20 K Steuer zahlen, die j Tiroler und die Steirer Abgeordneten mit- | einander im Widerspruch. Der eine oder jj andere Abgeordnete soll gar erst für 40 K j direkte Steuerleistung das Doppelwahlrecht f verlangen. Aus dem Gesagten ist ersichtlich, daß be treffs Stellung zur Wahlresorm im Zentrum nicht bloß Widersprüche, sondern auch Wandlungen vorgekommen

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Unterinntaler Bote
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Seite 5 von 10
Datum: 01.03.1901
Umfang: 10
, Hayden, Dr. Fuchs, Dr. Kern, Doblhofer, Unterladstätter, Pfeifer, Grafinger, Hagen- hofer, Wagner, Dr. Tollinger, Blöchl, Schweiger, Huber Franz. fAufhebungder ärarifchenMautenZ Inter pellation des Abg. Dr. Tollinger, Platz und Ge nossen wegen Aufhebung der ärarischen Maulen. Seit Jahren schon gehört die Beseitigung der ärarischen Mauten zu den dringenden und immer fort geäutzerten Wünschen der Bauern und Gewerbe treibenden auf dem Lande. Diese Steuer, welche in den umliegenden Staaten schon lange

aufgehoben erscheint, gehört zu den ungerechtesten. Sie belastet ausschließlich ge rade jene Bevölkerungskreist, welche von den großen modernen Verkehrsanlagen, zu denen auch sie ihre Steuergulden beitragen mussten und müssen, nur wenige Vortheile haben, ja, die nicht selten durch Ablenkung des Verkehrs geradezu benachteiligt wurden. Diese Steuer nimmt auch keine Rücksicht auf die Productivität des belasteten Objectes oder auf die Steuerfähigkeit des Betroffenen. Sie hemmt und belästigt den Verkehr

peinlich berührt. Die Gefertigten stellen daher an das k. k. Finanz ministerium die Anfragen: 1. Aus welchen Gründen wurde die von beiden Häusern des Reichsrathes an genommene Vorlage der kaiserlichen Sanction nicht unterbreitet? 2. Ist die k. k. Regierung geneigt, wenigstens jetzt für die baldigste Abschaffung dieser veralteten, ungerechten, lästigen und verkehrsstören den Steuer Sorge zu tragen und sofort einen Ge setzentwurf wegen Aufhebung der ärarischen Straßen- und Ueberfahrtsmautin einzubringen

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Kitzbüheler Nachrichten
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Seite 2 von 10
Datum: 15.12.1934
Umfang: 10
. Da es nun auch meine persönliche Meinung ist, daß es unmöglich ist, solche Steuersätze beizubehal ten, bin ich bereits vor einiger Zeit an die Landes hauptmannschaft herangetreten mit der Bitte, im kom menden Jahre die Grundsteuerzuschläge von 1000 auf 400 Proz. herabzusetzen u. zw. deshalb gleich auf 400 Prozent, weil durch die Neuregelung der Lan desgrundsteuer nun ein 400prozentlger Zuschlag die selbe Einnahmssumme ergibt, wie früher eine Um lage von 500 Prozent. Der Abgang aus der Grund steuer kann übrigens nie

ein wesentlicher sein, weil die Stadtgemeinde selbst der größte Grundsteuerzah ler ist. Betreffs der Zuschläge zur Gebäudesteuer bin lch ebenfalls an dle Landeshauptmannschaft herangetre ten und habe das Ersuchen gestellt, für 1935 die Umlagen von 1600 Prozent auf 1000 Prozent herab zusetzen. Gleichzeitig machte ich den Vorschlag, den Ausfall aus diesem Titel durch Besteuerung der Neu bauten wett zu machen und zwar insofern, daß dle Neubauten wohl von der normalen Landesgebäude steuer

, nicht aber von den Gemeindezuschlägen be freit werden sollen. Diese Einschränkung an Steuer freiheit ist schon darin begründet, weil die Neu bauten mcht nur fast keine Jnstandhaltungskosten er fordern, sondern vollkommen außer Meterschutz ste hen, infolge des größeren Komforts viel leichter zu vermieten ftnb> als die alten, mit Steuern belaste ten Objekte, deren Blitzer keine Mittel aufbringen zur Modernislerung im Sinne des Fremdenverkehrs. Schließlich dürfte der Großteil der Neubauten in unserem Kurorte

auch ohne die dreißigjährige Steuer freiheit errichtet worden sein. Immer werden mir Vorwürfe gemacht, daß dle Hilfe, welche seinerzeit seitens der Gemeinde der Bergbahn A.-G. zuteil wurde, so schlechten Dank findet. Leider ist das richtlg, zumal wir durch Be schluß der letzten Generalversammlung mit Zubilli gung des damaligen Gemeinderates und über An trag des gewesenen Bürgermeisters bet unseren Prio ritätsaktien durch eine Statutenänderung um 3 Pro zent Erträgnis verkürzt wurden. Es wird weiters die Forderung gestellt

. —' S t e ck s ch ildste u e r. Es wird uns geschrie- ben: Es diene den Steuerträgern zur Aufklärung, daß die irr den letzten Tagen vorgeschriebene Steck schildsteuer nicht, wie vielfach altgenommen wird, von der jetzigen Amtsvenvaltung erfunden wurde. Diese Steuer wurde bereits am 29. Dezember 1933 vom damaligen Gememderate zur Bedeckung des Voran schlages beschlossen und nach vterzchntägiger Kund machung der Laltdeshauptmannschaft zur Genehmigung unterbreitet. Die Genehmigung ist bereits im 'Juli 1934 gelegentlich

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 25.07.1896
Umfang: 8
man aber die V o l l zugsvo r- schriften, so müsse sich die Kammer erst recht gegen die projektirte Steuer aussprechen. Dieselben seien nur geeignet ein Denunziantenthum groß zu ziehen, und gerade zu sanitätswidrig. Ueberhaupt stelle sich die Steuer als eine Vexation der Gewerbetrei- ben den dar, schon durch die Art der Zahlung. Alles in allem seien die Bäcker die eigentlichen Steuerträger. Die geplante Auflage fei. eine Co nsumst euer, die in Folge ihres lästigen Eintreibungsmodus in der vorgelegten Form äußerst

drückend sei. K.-R. Kerfch baumer stellt sich als „fortschrittlicher Magistrats rath' natürlich auf den Standpunkt des Stadtmagi strates und tritt mit der ihm eigenen Wärme und Energie für diese, neue Steuer ein. Er meint zwar, es sei „eine undankbare Sache' für eine Steuer ein zutreten: er betrachtet jedoch diese Steuer als geeignetes Mittel, das Gleichgewicht im Haushalte der Stadt wiederherzustellen. Diese Steuer treffe nur reiche Ein wohner (Oho)! und die wohlhabenden Fremden. Ge- gen die Steuer

spreche nur die Vollzugsordnung, die eine Aenderung erheische. K.-R. Rein stall er wendet sich sehr entschieden gegen die Steuer, durch welche ein bestimmter Theil der Gewerbetreibenden arg betroffen werde. K .-R. Alb. Wachtler ist erstaunt, daß ein Herr, ein Vertreter des Handelsstandes, der sonst immer für das Gewerbe eingetreten sei, in der Ver sammlung für diese drückende Belastung 'des Gewerbe standes eintritt. (Lebhafter Beifall.) Es sei überhaupt höchst merkwürdig, daß in einer Stadt

, die sich „rühmt, liberalen Prinzipien zu huldigen' eine solche Steuer hat vorgeschlagen werden können. Man verspreche sich überhaupt zu viel von dieser Steuer, sie werde nicht 5000 fl., sondern höchstens die Hälfte einbringen. Außerdem werde nur ein großartiges Denunziantenthum durch die Vollzugsordnung gefördert. Es sei nur patriotisch und städtisch gedacht, wenn man eine solche ungerechtfertigte Steuer hintertreibe. (LebhafterBeifall.) K.-R. Kersch- baumer: Die Einnahmen aus der geplanten Steuer

kann Niemand voraussagen, es könnten auch 5, 6, ja 10.000 fl. sein! Redner will jy gerne eingestehen, wenn er vielleicht Unrecht hätte, denn auch er habe ein warmes Herz für das Gewerbe. K.-R. Told und K.-R. Pohler wenden sich entschieden gegen die Steuer; letzterer meint, er sei zwar nicht eigentlich so berufen, in dieser rein lokalen Bozner Angelegenheit das Wort zu ergreifen, er müsse aber doch der in Meran herr schenden Ansicht Ausdruck geben,daß es sehr traurig sei, wenn der Magistrat

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
IS6 fchafllich mit Franz Holzknechi, Slroblwirthe dahier, ge nossen, wovon die benannleVerlassenschaf» 3, Franz Holz- knecht hingegen einen Theil zu beziehen hat. DaSErträg- niß dieses ZehentS wirft nach einem zehnjährigen Durch schnittspreise für die gräflich v. Fuchsische Werlassenschatt 75 Star Roggen und 5 Star Weitzen, zusammen also 8» Star ab. ' Die ^terminliche «Steuer beträgt hievon 10 fl. 57 kr. R. W. Hiefür wird der SchätzungspreiS als AuSrufSpreiS ausgeworfen mit 1452

von einem Berg- niahde in Pfistrad, Fiat. Nr. 42, der Prantacher-Probstei jährlich Grundzins 7 kr. R. 2V., Auf- und Abzug wie oben. Die 3terminlicheSteuer beträgt hievon '/^kr.R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 4 fl. R- W. 3. Joseph Königsrainer, Anton Hauser und Ger traud Theule zu Jnnerplatz geben von 3 Bergmähdern, Hat. Nr. 35, 36 und 37, der Prantacher-Probstei 21 kr. T. W. an Grundzins, Auf- und Abzug wie oben. Die Steuer hievon beträgt ob 3 Termine 1V» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per

12 fl. R. W. 4. Hr. Johann Hofer, Schloßhauptmann zu Ti rol, und Jakob Haller geben von 2 Bergmähdern, das Lechenleitl und das Bärengrübl genannt, jährlich Lehen- zinS 4 fl. T. W., Lehentax in VeränderungSfällen 4 fl., Briefgeld 3 und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 86 fl. R.W. 5. Anna Maister zu Gratz, Joseph Heller auf der obern Stickl, und Joseph Raffl zu Honiflehen geben von 3 Bergmähdern in Pfistrad, Kat. Nr. 37 , 38 und 126, der Waltner

-Probstei jährlich Lehenzins 3 fl. T. W., Le hentax in Veränderungsfällen per 7 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 65 fl. R. W. 6.'Gertraud Theule zu Platz gibt von Bergmahd in Pfistrad, Kat. Nr. 37, jährlich Lehenzins 3 kr. T. W., in VeränderungSfällen Lehenlax 1 fl. T. W., Briefgeld 1 fl. 30 kr., und L-iegelgeld 1 fl. T. W. Die 3lerminliche Steuer hievo» beträgt'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 5 fl. R. ÄZ. > 7. Frau Witwe Anna v. Hoser

am >sand gibt vom Gute am Sand, Kar. Nr. 49 , der Prantacher-Probstei jährlich WasserdurchfahrtSzinS 1 fl. 6 kr. T. W. Die Steuer ob 3 Termin hievon beträgt 5^/, kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 20 fl. 5V kr. R. W. 8. Johann Haller zu St. Leonhard gibt vom Maier- Hose , Hat. Nr. 99, der Waltner-Probstei jährlich 2Ka- päuner Brunnenwasserzins , dann 45 kr. T. W., oder 1 Lamm, oder 1 Haselhuhn Wasserzins. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 7 kr. R. W. Hiefür ist der Ausrufspreis per

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 10
Datum: 18.05.1901
Umfang: 10
Seite 2 ,A er Tiroler' Samstag, 18. Mai 1901 wohl gemerkt, sämmtlicher Steuern, also auch der indirecten Steuern auf eine einzige Steuer, sagen wir die progressive Einkommensteuer, nichts anderes ist als eine Utopie. Aber, meine Herren, mit den Consumsteuern verhält es sich ähnlich wie mit dem Alkohol. Ein allzuviel an Consumsteuern ist für den Staat gerade so unges u n d w ie ein allzuviel an Alkohol für das einzelne Individuum. Für mich liegt daher die Frage so: Ist diese Steuer

vom Standpunkte der Steuer gerechtigkeit zu bewilligen, ist selbe für den Staat als solchen nützlich oder nicht? Um diese Frage be antworten zu können, muss ich zuerst feststellen, was in Steuersachen gerecht ist. Steuergerechtigkeit. Es fällt mir nicht ein, diese Definition selbst zu geben, sondern ich werde Ihnen eine Autorität citieren, welche in Oesterreich in Steuersachen als maßgebend anerkannt sein dürste. Seine Excellenz der gewesene Finanzminister schreibt in seinem Werke „Finanz wissenschaft

, welche ein Einkommen von 600 bis 1000 fl. haben, also noch immer nicht zu den Reichen gezählt werden können. Die andere Hälfte, 28,000.000 15, kann als specifische Steuer der Reichen gelten. Von diesen 38,000.000 15 sind, ich mache daraus besonders auf- merkfam. 2 3,000.<>00 l5, die Hälfte der Personaleinkommensteuer, von jeder Gemeinde- und Landesumlage gänzlich befreit. Und nun bitte ich Sie, meine Herren, mit dieser specifischen Steuer der Reichen, mit dieser Summe von 28,000.000 15 folgende Ziffern und Steuern

verhält es sich ähnlich wie mit der Grundsteuer: auch sie zahlt zum weitaus größten Theile der verarmende, ver blutende Bauernstand und die mittlere und arme städtische Bevölkerung. Die Gebäudesteuer ist außerdem doppelt unge- recht; sie ist eine doppelte Besteuerung des Grund und Bodens. Der Bauer zahlt für den Reinertrag des Grund und Bodens 32 7 Procent an Grund steuer, er zahlt mithin mehr als das Vierfache von dem, was der Millionär für sein müheloses Ein kommen in Form

noch folgende Ziffern erscheinen? Die Brautweinabgabe ist präliminiert mit netto 63 V2 Millionen. Wer diese Steuer zahlt, das brauche ich wohl nicht näher zu erklären; es zahlt sie zum weitaus größten Theile die verarmende Be völkerung. Die Wein- und Moststeuer ist präliminiert mit 11,000.000 15, die Bierstener Mit 76,435.000 X, Fleisch- und Schlachtviehsteuer mit 15,140.000 15, die Verbrauchsabgabe von Zucker mit netto 80,550.0'0 l5, die Verbrauchssteuer von Mineralöl mit 17,800.00 > 15. Wer

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 8
Datum: 15.04.1888
Umfang: 8
auf Erfolg. Bei der ersten Le sung der bezüglichen Anträge kam es be kanntlich zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen ihm und Dr. Menger einerseits und den klerikalen Abgeordneten Kathrein und Giovanelli andererseits, da Menger und Angerer an die Thatsache erinnerten, daß nur durch die Stimmen der klerikalen Abgeordneten Tirols die dermalige Gebäude steuer Gesetz wurde, wa s den Herren selbstver ständlich nicht angenehm war, da sie dem Drängen der Bevölkerung gegenüber sich stets als die fürsorglichen

Anwälte der Volks interessen hinstellen, in Wien aber thatsäch- lich nur das thun, was Finanzminifter Dunajewski wünscht. 3m Unterkomite des Steuerausschusses vertrat Dr. Angerer die Anträge der Tiroler Abgeordneten mit allem Nachdrucke, wahrscheinlich aber ohne Erfolg, da der Finanzminister auf keinen Reform antrag eingeht, der eine erhebliche Herab setzung der Steuer bezweckt und die Mehr heit sich seinem Willen unbedingt fügt. Angerer's Bericht über die 3udenfrage war eine verdienstliche, mühevolle

Dr. Heilsberg und Dr. Menger nah men als Mitglieder des Budgetau'sschusses regen Antheil an den Berathungen. Der Anregung des Letzteren ist es zu verdan ken, daß Seitens des Budgetausschusses die Aufforderung an die Regierung erging, die nothwendige Vorbedingung für die Reform einer jeden Steuer, nämlich eine Zusammenstellung der Zuschläge nnd selbst ständigen Steuern der Gemeinden, Bezirke und Länder zu veranstalten und dem Abge ordnetenhause vorzulegen. Ebenso wurden zahlreiche Anregungen in Rücksicht

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1892
Umfang: 8
Seite 2 Erwerbsteuer für Associationen betrogt in der Regel zehn Percent. Der Besoldungssteuer sind alle Dienst» und Lohnbezüge über 600 Gulden unterworfen. Das Ausmaß dieser Steuer stellt sich bis 2000 sl. auf 1 Perccnt, bis 2400 fl. auf l'/z Percent, bis 3300 fl- auf 2 Percent, bis 4200 fl. auf 2 V» Percent, 5000 fl. auf 3 Percent, 6000 fl. auf 4 Percent, 7500 fl. auf 5 P-rcent, 9000 fl. auf 6 Percent, 10,000 fl. auf 7 Perccnt, . 12,000 fl. auf 8 Percent, 14,000 fl auf 3 Percent, über 14,000

fl. auf 10 Percent. Die Steuer muß von den Diknstgebern in Abzug gebracht werden. Die Dienstgeber sind auch für die richtige Berech nung und Abfuhr der Steuer haftbar. Das LUartiergeld ist steuerfrei. Der Renten st euer nnterliegen alle Bezüge ans Bermögensobjccten oder Vermögensrechten, die nicht schon durch eine andere directe Steuer betroffen sind. Aus genommen sind jene Zinsen, welchen die Steuer- sreiheit durch ein Specialgesetz zugesichert winde, ferner Bezüge unter 300 fl. und Sparkassenzinscii

unter 5^5 fl. Die Remensteuer beträgt zehn Per cent bei allen nicht befreiten Staalspapieren, bei allen inländischen Obligationen und Anlehen nnd bei den übrigen Bezügen zwei Percent. Mit dieser Steuer von zwei Percent werden die Zinsen und Dividenden von Actien jener Erwerbsunternehmungen getroffen, welche von der Erwerb st euer befreit sind. Diese Neuerung ist besonders wichtig. Der Personal-Einkommensteuer unter liegen alle Angehörigen der im Reichsrathe vertre tenen Königreiche und Länder hinsichtlich

ihres ge- samniteu Einkommeus. Das von der Steuer be freite Existenz-Minimum beträgt 600 fl. Bei Ehe gatten hat die Besteuerung nach dem Gcsammt- Emkommen zu erfolgen, wenn sie im gemeinsamen Haushalle leben. Von dem Einkommen sind abzu ziehen die Betriebsauslagen, Abschreibungen, Ver- sicherungs-Prämien, Zinsen von Geschäfts- nnd Prioatschulden. Gewinne aus außerordentlichen Zufalls-Einnahmen, Erbschaften und dergleichen sind in das Einkoinmen nicht einznbeziehen. Der Stener- suß beginnt bei 600 fl. mir 0.6

fl.). bei 9500 fl. (272 fl.). bei 10.000 fl. (291 fl.). bei 11,000 fl. (319 fl.), bei 12,000 fl. (357 fl.). bei 13.000 fl. (395 fl.). bei 14,000 fl. (433 fl). bei 15.000 fl. (471 fl.), bei 16.000 fl. (510 fl.), bei 17,000 fl. (550 fl.), bei 18,000 fl. (590 fl.), bei 19,000 fl. (630 fl.), bei 20.000 fl. (670 fl.), bei 22,000 fl. (730 fl.). bei 24,000 fl. (800 fl ). Bei Einkommen über 24,000 fl. bis einschließ ich 100,000 fl. steigen die Stufen um je 2000 fl. und die Steuer um je 80 fl. Bei Einkommen

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Der Burggräfler
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Seite 13 von 16
Datum: 13.04.1889
Umfang: 16
, beziehungsweise des Grundes und Bodens ist gewiß umso auffallender und ungerechtfertigter, wenn man erwägt, daß ein bettächtlicher, ja der größte Theil des Mobiliarka pitals völlig steuerstei ist. Wir in Oesterreich sind allerdings so glücklich, noch keine Personaleinkommensteuer, keine Börsen- steuer, dafür aber die größte Besteuerung der Wohn gebäude von allen europäischen Staaten zu haben, die höchste sowohl im Verhältnisse zu der diretteu Steuer, die höchste im Verhältniffe zu allen Abgaben, die höchste

ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1881 intendirte, in welcher der Steuetfuß für Orte im Verzeichniffe A von 26 */s Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinaus fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, lveil in den Kronlandshauptstädtcn, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, lveil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Krön- landshauptstädten

immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteucr, beziehuugstveise bei der nach § 1 lit. b und § 5 des Gesetzes voni !). Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die HauSklassen- steuer, welche nicht auf einem Erttag, sondern auf einer willkürlichenKlasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer, auch keine Auflvands- oder Kapitalssteuer

, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie mau in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zuttauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klaffensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sonder» sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden, ohne daß er es allzu sehr spüre'. Es ist keine Uebcrtteibung, wenn ich behaupte, daß bei der K laffen steuer alle anerkannten Principien einer vernünftigen Steuerpolitik geradeznauf den Kopf gestellt sind. Während die Hauszinsstener genau nach dem Ertrage sich richtet, nimint die Hausklasscnstcuer auf den Ertrag keine Rücksicht; während die erstere im Falle der Leerstehung nicht bezahlt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 2 von 14
Datum: 04.06.1902
Umfang: 14
2 völkerung, die ihren Eisenbahnverkehr auf kurze Strecken einzuschränken pflegt, bei den niedrigen Fahrpreisen, die da in Betracht kommen, eine kaum merkliche Belastung und fällt um so weniger ins Gewicht, als eine Art von Fahrkartensteuer, nämlich der sogenannte Fahrkartenstemp el, schon jetzt eingehoben wird und dieser Stempel in Zu kunft aufgelassen werden soll. — Außerdem ist es auch richtig, dass es zur Einführung dieser Steuer keiner langen Vorbereitungen bedarf. Wenn das Gesetz

überhaupt zu Stande kommt, besteht kein weiteres Hindernis, dass es in kürzester Zeit (in Aussicht genommen ist der 1. Jänner 1903) wirk sam werde. Nun sind aber auch die Nachtheile hervor zuheben. — Die Steuer wird percentuell nach der Höhe des Fahrpreises bemessen; das ist inso- ferne von Nachtheil, als auf diese Weise bei Privatbahnen, die ihre Fahrpreise selbstständig festsetzen können, die Steuerbehörde nicht vom Staate, sondern durch den jeweiligen Tarif der Privatbahn bestimmt

wird. Wenn eine Bahn, wie z. B. die Südbahn, an sich schon hohe Tarife hat, wird der Reisende, der sie benutzen muss, außer durch den hohen Preis noch durch eine entsprechend höhere Steuer getroffen. Für die Südtiroler und Pusterthaler, die auf die Südbahn angewiesen sind, würde die Steuer dem nach empfindlicher ausfallen, wie für die Oberinn thaler und Borarlberger, welche die Staatsbahn haben. Außerdem besteht der Nachtheil, dass auf jene Reisenden, die so glücklich sind, sich Frei karten zu verschaffen, gar

keine Steuer entfällt, auf solche, die mit ermäßigten Karten fahren, eine ermäßigte Steuer, trotzdem diese Art von Reisenden nicht immer gerade die ärmsten, vielfach sogar steuerkräftiger sind, als andere. Der Haupt- nachtheil aber und das nach unserer Ansicht schwerwiegendste Moment, das gegen die Fahr kartensteuer vorgebracht werden kann, ist im Folgen den gelegen: Die Regierung hat berechnet, dass die voraussichtlichen Steuereingänge sich derart auf die einzelnen Eisenbahnclassen vertheilen, dass

von den Reisenden I. Classe eine Gesammtjahressteuer von ungefähr 700.000 Kronen, von jenen II. Classe ein Steuerbetrag von nahezu 2 1 /* Millionen Kronen, endlich von dem Publicum, das in der Hl. Classe fährt, ein Steuerbetrag von 8,224 000 Kronen entrichtet würde, und dass demnach von dem vollen Ertrage der Steuer 6'/. % auf die I. Casse, 21'/, % auf die II. Classe, dagegen 72 1 /, % auf die HL Classe entfallen würden. Das heißt mit anderen Worten, dass die Fahrkartensteuer im Falle ihrer Einführung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 15.01.1875
Umfang: 10
. Die Sektion beantragt, da diese Steuer nicht nur die Stadt Innsbruck, son dern alle Städte und Orte Tirols sehr empfindlich treffen wird, die Bitte an den h. Landesausschuß zu richten, derselbe möge auf geeignetem Wege eine Uebergangs-Periode für Tirol erwirken. Die vom Magistratsrathe Dr. Werner konzipirte und vom Gemeinderathe angenommene Zuschrift an den h. Landesausschuß lassen wir bei der großen Tragweite, welche die Einführung der Gebäudesteuer in Tirol haben wird, hier vollinhaltlich folgen

. Sie lautet: „In Tirol besteht noch dasselbe Steuersystem, wel ches zur Besteuerung von Grund und Boden und von Gebäuden durch das a.H.Patent vom 6.August 1774, also vor 100 Jahren eingeführt wurde. Die hiernach umgelegte Steuer wird nach dem derselben unterliegenden Hauptobjekte die Grundsteuer genannt. Der Maßstab für diese Steuer wurde in dem Werthe der Steuerobjekte gesucht. Dieser Werth oder wie sich das Patent ausdrückt, der mittlere bürdenfrele Werth, wurde durch die seit einer Reihe von Jahren

bestandenen Kaufs» oder Uebernahmspreise der Steuer objekte, durch die von den Besitzern einzustellenden Fassionen, sowie durch Schätzungen der eigens hiefür bestellten Schätzungskommissioiien erholen. Dies galt insbesondere auch für Gebäude, welche Mietwohnungen enthielten, während Gebäude, welche nur Oekonomiezwccken dienten, nach der Zlrea, welche sie einnahmen, ebenso bewerthet wurden, wie ein Grund stück bester Qualität. Die bis nun zugewachsenen Steuerobjekte (Nova- lien) wurden consequent

nach denselben Grundsätzen bewerthet. War ein Neubau in die «Steuer einzn- beziehen, so wurde dessen Werth dadurch ermittelt, daß die Steuerschätznngvsummen mehrerer altbesteuer- ter Häuser erhoben und für den Neubau nach ^'age und Größe ein mit den altbestcuerteu Häusern ver hältnißmäßiger Werth festgesetzt wurde. Oie vor nahezu 1^0 Jahren erfolgte Bewerthung der Gebäude mag den damals bestandenen Verhältnissen angemessen gewesen sein. Seit der Onrchfnhrul-g der Grund steuer sind aber die Realitätenwerthe, insbesondere

die Werthe der Gebäude, enorm gestiegen. Di'.' Werthe jedoch, welche als Grundlage der Voranlangnng der Siener dienten, blieben dieselben; daraus erklärt sich das niedrige Ausmaß der Steuer für Gebäude in Tirol gegenüber der in späterer Zeit durchgeführten Besteuerungen durch die Erwerb- und Einkommen steuer, sowie gegenüber der Besteuerung der Gebäude in anderen Ländern. Diese Ungleichmäßigkeit geht aus folgendem Ver- gleiche ver Grundsteuer niit der Einkommensteuer her vor: Bei einem Vermögen

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 17
Datum: 14.05.1818
Umfang: 17
Theil d«S GrundguteS beschädiget ist, immer eben dassel be verbleibt, Ueberdieß sind die Laudemieii bei Belegung der Steuer in keinen Anschlag gebracht, folglich auch mit keiner Steuer belegt worden; und eS tritt demnach in die ser Rückficht für den Grundherrn sogar in dem Falle eine Art von SchadloShaltung ein, wenn er wirklich wegen de« beschädigten Grundguts die grundherrlichen Bezüge dem Grundholdei; auf «ine Zeit zumThtil oder ganz nachläßt. z. Die ZeheXdherrn, und alle diejenigen» welch

? Ähnliche Bezüge genießen, erhalten aber schon durch die Aushilfe, welche dem Grundbesitzer, der solche zu entrich ten hat, zugewendet wird. den richtigen Vortheil, daß auf eine solche Art das beschädigte Grundstück von den« Besitzer um so früher wiederum zur vorigen Kultur ge bracht, folglich auch der Zehendherr in den Bezug des Ze- hendS um so eher gesetzt wird; überhaupt aber würde eine verhältnißmäßige Vertheiluug der landesfürstlichen Steuer- Aushilfe unter den Zehendherrn, und Grundbesitzern

zu viele Berechnung und Kosten erfordern, alü daß man auf eine entsprechende Art darauf Rücksicht nehmen könnte. Z. 4. Da also nur wegen solcher durch Ueberschwem- nmng beschädigter Realitäten eine Aushilfe der landesfürst- lichen Steuer bewilliger wird, welche einen wirklichen Steuer-Beitrag zu entrichten gehabt haben; >o versteht es sich demnach, daß auf keine Art eine landesfürstliche Aushilfe oder ein Steuer-Beitrag zur Herstellung der be schädigten oder eingestürzten Archen und Wassergebäude

geleistet werden kann. 8- 5. Die landesfürstliche Steuer-AuShilfe besteht in dem, daß nach der genau berechneten (liquiden) Sum me des beschädigten Theils, oder ganzen Grundstückes dix landesfürstliche Steuer dem Steuerpflichtigen von Seite des alle» höchsten Aerars auf einige Jahre nachgelassen, und der Betrag hievon auf einmal, und vorhinein auf Z, 6, oder 40 Jahre aus der landesfürstlichcn Stenerkasse baar hinausgegeben wird, jedoch mir dem Bedingnisse, daß die landessürstlichen Steuern

- bruust zu Grunde gehen, v-m Eigenthümer eines selchen Hauses aus der laudesfurstlichen Steuerkasse eiue Aushilfe von 10 si. W. W. jedoch mit dem Bedingnisse bewilliget, baß das Haus wieder hergestellet, und die Steuer uuuu- «erbrocheu einrichtet weide. Bei städtischen Gebäuden aver, wird uurer den nämlichen Bedingnissen, nach Un terschied ihrer Beschädigung, die Vergütung der Steuer auf z. 6, oder 10 Jahre, aus einmal und vorhinein aus der landesfürsilichen Steuerkasse, in der Voraussetzung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 16 von 18
Datum: 14.03.1842
Umfang: 18
nachstehender zur Martin Kirchlechner'schen Descendenz gehörigen Dominikalbezüge gewilligt worden, als: 1. Von der Sauer- oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 des?ldelösummars, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurner ein jährlicher Grundzins von 1 fl. 36 kr. R. W. Steuer hievon aus drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 fl. 2. Von der Marktischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr^ 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer .Anton Baumgartner'zu Meran ein jährlicher Grundzins

von 4 fl. 34^ kr. R.W. Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 70 fl. 3. Von der Prechtlifchen Behausung und'Karlen zu Meran, Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Moser zu Meran ein jähr/icher.Ärund- zinS von 3 fl.j53'/7 kr. Ä. W. Steuer hievon auf drei Termine 17 kr.. Um den AuSrufSpreiS per 6g fl. 4. Von dem Noßkopsischen Hause zu Meran, suk Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Joseph» v. Pretz ein jährlicher Grundzins von 3 fl. 25^ kr. R. W.. Steuer hievon auf drei

Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 5,4 fl. 5. Von der Lochmannischen Untermairhofwiefe von circa 4 Tagmahd, s»l> Nr. Kat. 310, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34-/. kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 2V kr. Um den AuSrusspreis per 70 fl. 6. Von dem Stieracker am Segenbichl zu Tirol von 4.Star-Land, sud Nr. Kat. 2878, Nr. Ädelssümmars « durch die Johann Pirckerischen Kinder ein jährlicher GrunyzinS um Wartini von 1 fl. kr. R.W

. Steuer hievon auf drei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per 20 fl. 7. Von einem Theil des.OberberggütelS zu Tirol, Nr. Kat.. 2395 , durch den gegenwärtigen Besitzer ThomaS Fasoll zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 4 fl. 34V? kr. R. W. um Martini. «Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den MSrufSpreiS per 80 fl. S. Bon d«m Köstenholzacker zu Tirol, »uk Str. 2SVS, d^rch de^ g«g«nwärt,Aen Befitzer Georg Güster zu Tirol «in jährlicher Grundzin« von 48 kr. R. W. Steuer auf drei Termine

3V.» kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Tagmahd Etfchwief« in Odermais, spk Nr. Kat. 2L05, durch den gegenwärtigen Besitze? Jo seph Torgler in Vbxrmais ein jährlicher Grundzins von 34V? kr.R.W. Steuer hievon auf drei Termine 2'/,kr. Um den AutzrufSprei« per 9 fl. 10. Von zwei alten Tagmahd Wiese auf der Latzog, sul» Nr. Kat. 2037, durch Yen. gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 13V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine I kr. Um den AuSrufSpreiS per

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Brixener Chronik
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Seite 9 von 12
Datum: 12.04.1889
Umfang: 12
der Wöhn-- hochste Staaten zu haben, die die hgM? > ^ Verhältnisse zu der direkten Steuer, höchstes» ZU allen Abgaben, die während ^ der Einwohnerzahl, und Pro Kopf°a,. Preußen und Württemberg 'baudesteuer gezahlt wird 1 M.. in Pfennig i,', ^»krerch 91, in Großbritannien 9« N P e. Z!° ? 1 M. 7? Pf., in Ungarn 1 M. Wenn? ^ Oesterreich 2 M. 30 Pf. pro Kops, landsbauvtstx^.^^ richtig ist, daß die Kron- so möchte ick Gebäudesteuer entrichten, gtgen verw»f>^° ^ ^ unt aller Entschiedenheit da- ^ daß im Falle

einer Steuerreform dieselbe auf Kosten der übrige» hauszinssteuerpflich tigen Objekte ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1331 intendirte, in welcher der Steuerfuß für Orte im Verzeichnisse ^ von 26 '/-> Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinauf fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, weil in den Kronlandshanptstädten, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens

deshalb, weil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Kron- landshauptstädten eine ungleich höhere Rente, eine höhere Verzinsung abwarfen als anderwärts. Endlich ist es gewiß zu mißbilligen, daß Gebäude zu industriellen uud gewerblichen Zwecken, in Fällen, wo sie nicht vermiethet sind, sondern vom Hauseigenthümer selbst benützt werden, einer Besteuerung unterzogen werden, und zwar aus dem Grunde, weil sie ja keinen von den betreffenden Gewerbebetrieben verschiedenen Ertrag abwerfen

erlaubt haben. Während indeß die Gebäudezinssteuer trotz aller Mangel immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteuer, beziehungsweise bei der nach Z 1 lit. b und ß ö des Gesetzes vom 9. Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die Hausklassen steuer, welche nicht auf einem Ertrag, sondern auf einer willkürlichen Klasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer

, auch keine Aufwands- oder Kapitalssteuer, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 12.02.1881
Umfang: 12
, für welche eine Verminderung der Steuer summe resultiert, bedeutende Steuererhöhungen bei solchen Grundsteuerträgern ergeben, die überwiegend derartige Grundstücke besitzen, welche seit der Aus führung des früheren Katasters urbar gemacht oder in ertragsreichere Culturen umgewandelt wurden. Obgleich unter solchen Verhältnissen diese Steuer verschiebungen nicht angefochten werden können, so ist es doch unläugbar, dass schon mit Rücksicht auf die Natur der Bodenrente, wie auch im Hinblick auf die dermalige bedrängte Lage

der Mehrzahl der Grundbesitzer solch' unvermittelte bedeutende Steuer- erhöhungen sich als unerschwinglich darstellen. Ueber- dies ist aber noch zwischen der jetzt vorzunehmenden Provisorischen und der nach Abschluss des Reclama- tionsverfahrens stattfindenden Steuerbemessung zu .unterscheiden. Nach, dem bestehenden Gesetze sind die bezüglich der Einschätzung vorkommende,! Unrichtig keiten im Wege >des Reclamationsverfa'hrens zu be seitigen. Wenn daher die Grundstücke eines Besitzers oder der Mehrzahl Ver

Grundbesitzer eines Bezirkes oder Landes in höhere Tarifsclassen eingeschätzt wur den, ' als jene anderer Besitzer, Bezirke oder Länder, so werden derartige Ungleichmäßigkeiten imReclama- tionSversahren behoben und demzufolge die Grund steuer der Ersteren entsprechend vermindert werden. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die vorkommen den Klagen aus die dermalige bedrängte Lage der Mehrzahl der Grundbesitzer, insbesondere aber auf die plötzliche bedeutende Steuerüberwälzung und zum Theile ^ auch auf Ungl

, folglich mit jenem Betrage veralt schlagt, welcher sich nach der bisherigen Vorschrei- bung ergibt, wobei noch ins Gewicht fällt, dass nach dem Gesetze diese Summe während der folgenden 15 Jahre nicht erhöht werden darf. Weiter ent-' hält dieser Gesetzentwurf für jene Grundsteuerträger, bei welchen sich eine Steuererhöhung ergibt, die tnehr als 10°/» der jetzigen Grundsteuer beträgt, sehr günstige Uebergangsbestiinmungey.- So darf für die Reclamationsperiode keinem Grundbesitzer eine höhere Steuer

ist, nur 27 fl. 50 kr. vorgeschrieben werden, und werden die hienach von der provisorischen Steuer- erhöhnng erübrigenden 52 fl. 50 kr. gänzlich nach gesehen. Nach Abschluss des Reclamationsversahrens, nach dem daher allen gerechtfertigten Beschwerden ent sprechend die Neinerträge der bezüglichen Steuer- objelte und demgemäß auch die Steuerbeträge be- richngt sein werden, wird jenen Besitzern, bei wel chen sich nach dieser Berichtigung eine Steuererhöhung ergibt, welche den mit Hinzurechnung

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 23.08.1824
Umfang: 10
^ tügeln umgeben, lind wird rücksichtlich der romantischen Lagt/ der schöne» Gebäude und ivohl eingerichteten Bad- ?lnstalr und Oekonomie »Anlage häusig von Fremden und Durchreisenden befncht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud ,Sl>», und steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. t> »/4 kr. Cat. I?r. iSd,. Ein Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert auf » »/s Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. iZl>>. Ein Krautgarten von iZ4 Klaftern, giebt auf , 1/2 Termin in R. W.' Steuer 2 3/4 kr. Cat

. Nr. iZbs. Ein großes Grundstück ober dem ron der Nenmiihle in da6 KreklmooS führenden Fahrwege rc» 2',öc)2 Klaftern. Steuert auf >1/2 Termin 4 st- à3 1 /4 kr. R.W. Cat. Nr. >Zb3. Ein kleines Grnndstiick von 3L>) Kl. Reicht auf , 1/2 Termin 4 1 /4 kr. R, W. Stener. Cat. Nr. >Zk>4. Ein Grundstück von 33 Klaftern» Giebt auf 1 ,/-z Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. ,Zb5. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf , 1/2 Termin in R. W. ><) 1/2 kr. Diese Grundstücke sud 1S62 inclusiva 1363 geben

überhin noch , si. Si kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. iSbl,. Ein Stück Düng- oder HenmooS unter dem Wege von Qsiy Klaftern. Hievon hat man auf > >,2Ter»un in R. W. I st. I kr. Steuer zn bezahlen. Cat. Nr. >6 (17. Ein WieSmahd mit 2 Heustadlrech- ten, an veni Gefchränt, die feurige Wiese, Mühlbüchl und auf dem Moos genannt, von 16200 Klaftern. Giebt auf 1 1^2 Termin in R. W. 641/2 kr. Steuer, und <)/b4 Metzen Haber und im 2, fi. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t»V. Ein WieSmahd an dem Fischweiher

von l)oo Klaftern. Steuert auf » »/s Termin in R. W. S,^2 kr. ^ Cat. Nr. Ein WieSmahd und MooSboden iin- ter dem nenèn Hause von ikZ>>o Klaftern. Ist auf 1 1/2 Termin mit c> 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. ,670. Ein WieSmahd ani Tbauernzaune von 22S Klafter», bei Nr. iSbS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. 167». Mehr ein solches bei Nr. ,504 von ^^0 Klaftern. Steuert in R. W. auf > 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,672. Ein solches bei Nr. ,603 von »12 «lasiern. Reicht auf 1 >/2 Termin

im 24 st. Fuß 1 kr. Steuer. Cat. Mr. ,673. Weiter ein Wiesmahd von/,c>SoKl. Giebt in R. W. auf - ,/z Termin 7 kr. Steuer und liegt tei Nr. là. ^ Cat. Mr. ,07/,. Ein Fischteich unweit der Behausung, das Kreklmooser Seele genannt, von 3Zc>c> Klaftern im umfange. Giebt auf - 1/2 Termin 4 kr. in R. W. Steuer, 'nd Ehrlich « kr. T. AZ. Grundzins. Cat. Nr. 1S74 ,^2. Ein Wiesmahd, der Mühlbüchl, nnwtil der s>!euniühle, zwischen Franz Wagner und Karl ^latlner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievou

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