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Volksbote
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Seite 9 von 16
Datum: 12.05.1927
Umfang: 16
.Volk,hole Nr. I S - Seite S Dvn'.nstag. den 12. Mai 1927. eiihincmi in Min in 6 M 1 MU. Stift vom 1. Mai bis 31. Juli. In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ist der Steuerdruck begreiflicherweise noch emp. findlicher als in Zeiten günstigen Wirtschasts- ggnges. Die Eigentümlichkeit des italienischen Steuersystems, welches eine jährliche Ueber« prüsung des der Steuer zu Grunde zu legen den Einkommens nicht kennt, sondern beiden die Steuerlisten grundsätzlich trotz Verände rungen des Einkommens

gleich blestien, bringt es mit sich, -daß die Steuer nach einem Ein- kommen eingehoben wird, das seinerzeit bei günstiger Wirtschaftslage festgestellt wurde und mittlerweile vielleicht bedeutend herab gesunken ist, und daß daher die Steuer, welche früher dem Einkommen angemessen war, jetzt ganz unverhältnismäßig geworden ist. Gerade in ungünstigen Wirtschaftsgeiten ist es von größter Wichtigkeit, daß der Steuer träger über die Mittel und Wege unterrichtet ist, wie er eine Verringerung der Steuerlast

erreichen kann. Die Frist dazu läuft vom 1. Mai bis 31. Juli. Wir werden im Folgen den auseinandersetzen, welcheDoxaussetzungen für ein Ansuchen um Herabsetzung der Steuer vorliegen müssen und in welcher Weise ein solches Ansuchen eingebracht werden muß. Eine Herabsetzung des steuerpflichtigen Einkommens ist nur bei den sogenannten ver- änderlichen Einkommen bezüglich der Ricchezga-Mobilesteuer und bei der Komple mentärsteuer möglich. Wir werden uns zu erst mit der Ricchezga -Mobilesteuer befassen

. Als veränderliche Einkommen gelten be züglich der Ricchezza-Mobilesteuer die Ein kommen aus Handels- und Gewerbebetrieben und jene aus freien Berufen, also die Ein kommen, welche unter die Kategorien B und C dieser Steuer fallen (ausgenommen C2, welche die Angestellten betrifft). Das steuer pflichtige Einkommen dieser Gruppen hat, wenn es einmal endgiltig festgesetzt ist, defini tiven Ehavakter und kann durch Jahre hin durch immer in derselben Höhe in der Steuer liste erscheinen. Das Steueramt darf

eine Erhöhung der Steuer erst dann vornehmen, wenn ein definitiv festgesetztes Einkommen schon 4 Jahre im selben Betrage in der Steuerliste eingetragen war und der Steuer träger seinerseits kann um eine Herabsetzung des Einkommens erst dann ansuchen, wenn derselbe definitiv festgesetzte Cinkommens- betrag heuer schon das zweite Jahr in der gleichen Höhe in der Steuerliste erschienen ist. Haupt- und Crgänzungssteuerlisten, die sich auf dasselbe Jahr beziehen, sind zusammen- zu rechnen. Die erste

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 09.06.1923
Umfang: 8
. 1. Grundsteuer. Das italienische Ge setz hat ungefähr denselben Aufbau wie das ehemalige österreichische. Die Grundsteuer ist aufgebaut auf dem Katcrstralreinertrag. Wöhrend aber die österreichische eine Quo tierungssteuer war, ist die italienische eine Art KoiÄngentlerungs- und Ouotierungs- steuer. In Italien gibt es fünf Stufen des Katcrstralreinertrages. Die Steuer beträgt von 29.793 Proz. der niedrigsten bis zu 4l).835 Pro^. bei der höchsten Stuse. Ge meinde und Provinz haben das Recht, Um lagen

von kl) Proz. ein^uheben. Darüber hinaus ist die Bewilligung der Provinzial- verwaltung erforderlich. Die Grundsteuer ist vom Eigentümer des Grundes zu entrichten. Der Pächter zahlt keine Grundsteuer. Da die Steuer nach dem Katastralreinertrag be messen wird, ist keine Datierung zu machen. Zu fatieren ist jedoch bis 3V. Juni d. I. der Reinertrag, den der Eigentümer aus dein selbstbewirtschafteten Grund erzielt. Dieser wird mit einer Ivprozentigen Steuer (redito agraria) belastet. Auf diese Steuer dürfen

keinerlei Zuschläge geschlagen wer den. 2. Gebäude st ?lu er. Das italienische Ste-uergesetz kennt zum Unterschied vom österreichischen vier Stufen der Gebäude- steuer, die nach der Höhe des Mrehinses 16, 18, 20 und 22 Prozent beträgt. Steuer frei bleiben Spitäler, Wohltätigkoitsanstal- ten, Anüsgebäude und Schulgebäude. Im übrigen werden >di>e Gebäude eingeteilt in gewöhnliche Gebäude und Fabriken. Für gewöhnliche Gebäude kennt das italienische Recht eine Steuerfreiheit von zwei Jahren, für Fabriken

sind alle Gebäude, die der Hauszlns- steuer unterworfen waren. Die Grundlage ftn die Fatienmg ist der Reinertrag des Hauses Von diesem wird eine fixe Quote abgezogen, die bei Privaten 25 Prozent, bei Fabriken 33'/> Prozent beträgt. Don den vier Steuersätzen sind die ersten zwei vollständig belanglos. In der Regel werden der dritte (20 Prozent bis 1000 L.) und der vierte (22 Prozent über 1000 Lire) in Anwendung kommen. Mit den Zuschlägen wird sich der Steuersatz von 22 Prozent auf 27.3 Prozent erhöhen

. 3. Einkommen st euer. Die Einkom men werden mrch vier Kategorien unter schieden, und zwar je nachdem sie a) aus Kapital allein, b) aus Kapital und Arbeit, c) aus Arbeit allein oder d) aus öffentlichen (Staats-, Provin^ial- und Gemeinde-) Dien sten oder aus solchen Pensionen fließen. Die fixen Einkommen sind binnen einem Monat nach ihrem Entstehen, die variablen Einkommen sechs Monate nach ihrem Ent stehen zu fatieren. Die Einhebung der Steuer geschieht auf verschiedene Weise. Im Wege des Abzugs

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.11.1954
Umfang: 6
be schäftigte sich Freitag in einer Rede mit Fragen der Steuerpolitik. Zu dieser Rede nahm Nationalrat Dr. Pittermann, der geschäftsführende Obmann des Klubs der sozialistischen National- und Bundesräte in folgender Erklärung Stellung: Wir Sozialisten wollen Steuersenkung für alle. Finanzminister Karnitz hat behauptet, daß ihn die Sozialisten hindern, eine Steuer senkung durchzuführen. Diese Behauptung ist unrichtig. Die Sozia listen wollen lediglich verhindern, daß die C Jeden Tllmfen QfifUsckt toiäftigt

beJbeJbt... eine Pinteiburui mit <> DIAN» mit Menthol Steuersenkung, wie sie Dr. Karnitz plant, überwiegend Hoch- und Höchstverdienern zugute kommt. Eine Steuersenkung von zehn Prozent nach dem Vorschlag von Dok tor Karnitz bedeutet, daß ein Arbeiter, An gestellter, Beamter oder Pensionist, der ein steuerpflichtiges Monatseinkommen von 1577 Schilling hat und dafür in der Steuer gruppe II 99.70 Schilling monatlich Lohn steuer zahlt, eine Steuersenkung von 9.92 8 monatlich bekäme. Hingegen beträgt

können und die sich auch keinerlei Steuerhinterziehungen oder Steuerbetrü gereien wie die Exportschwindler zuschul den kommen lassen, eine gesonderte Steuer begünstigung für ihre Lohnsteuer erhalten. Finanzminister Karnitz, aber auch die OeVP lehnen die sozialistischen Forderun gen rundweg ab. Dr. Karnitz wird zur Kenntnis nehmen müssen, daß er nicht Fi nanzminister einer bürgerlichen Regierung, sondern einer Koalitionsregierung ist, an der die Vertreter der arbeitenden Menschen, die Sozialisten, maßgebend beteiligt

drei Personen getötet, neun schwer, elf leicht und sieben Personen unbestimmten Grades verletzt wurden. In acht Fällen entstand größerer Sachschaden. In dep gleichen Zeit wurden von der motori sierten Verkehrskontrolle der Gendarmerie 142 Organsmandatsstrafen verhängt, außer dem wurden zwei Personen wegen Trunken heit am Steuer festgenommen. Im Laufe des Samstags wurden erneut bei Verkehrunfällen drei Personen schwer ver letzt: Gegen 11.50 Uhr gingen mehrere Arbeiter des Kraftwerksbaues

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 560 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
Selbsteinschätzung er- mittelten ganzen Vermögens 2 solidi zu Steuer geben, also den hundertsten Teil (1°/»). Derselben Verpflichtung unterlagen auch die Diener und Knechte der Bürger, sofern fie 3 Mark Vermögen besaßen. Verschwiegenes Vermögen sollte zugunsten des Grasen verfallen. Die Steuer warf jedes Jahr eine verschiedene Summe ab, fo daß das Vermögen jährlich neu ein- geschätzt werden mußte. Von 1304 an erscheint die Steuer mit 70 Mark jährlich fixiert. Der Landesherr erhob die Steuer nicht mehr

von den ein- zelneu Steuerpflichtigen, sondern unmittelbar von der Stadt. Die Um- *) Dieser Artikel fand Aufnahme in das LandlibeN K. Maximilians von 1511 und in die Tiroler Landesordnungen. Mit Recht bemerkt hiezu v. Myrbach im Finanzarchiv XIX, 101, daß sich diese Verfügung kaum mehr aus die alte ordentliche Steuer beziehen kann. **) Das erstemal sind in den lh. Rechnungsbüchern Judengefälle im Be- trage von 1» Mark 7 Pfund in der Rechnung des Propstes von Riffian von 1292 angeführt. ***) Kogler a. a. O. 514

bis 584. §18 - 1113 - legung unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge- bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder- holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Aus- bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes- Herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an seine Gläubiger ver- pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 13S4 alle Stadtbewohner

geltend gemacht, die Stadtsteuer Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge- meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver- rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz- steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303

wurde diese Steuer in einer mit der Jnnsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöse von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 10 von 16
Datum: 05.11.1938
Umfang: 16
folgendermaßen geregelt: A. Befreiung vonLire 100.000 des Ge samteinkommen» van der K o m p l e m e n- tarsteuer; d« Famklkensteuer. B. verhältnismäßige Ermäßigung der fest- gestellten Einkommen, derart, daß ein Ge samteinkommen von Lire 100.000 b e« freit wird. von der R i c ch e z z a Mobile- Steuer: der Gemeindesteuer auf auf Gewerbe- Betriebe samt bezi'iolichem Provinzialzuschlag; der Steuer zu Gunsten der Provinzialräte der Korporationen (Handelskammern): der Grund- und Ge ll ä u d c st e u e r samt

bezüglichen Gemeinde» und Provlnzkalzuschfägen; der Steuer auf dem landwirtschaftlichen Reinertrag. 6. Dollssöndige Befreiung von der Potent- Steuer: der M i e t w e r t» Steuer: der Vieh- Steuer und der beson deren Steuer auf das Halten von Ziegen: von den Syndikats-Beitrögen: den Beiträgen und Taren für alle Schulen. Hinsichtlich der Gruppe A ist also ein Ein kommen bis zu Lire 100.000 als nicht be stehend zu betrachten, welches immer in Ab zug zu bringen ist, mit gänzlicher oder teil weiser Befreiung

von der Komplementär- Steuer und der Fmnilien-Steuer. Hinsichtlich der Gruppe F> wollen wir zum leichteren Verständnis ein Beispiel bringen: Ein Familienvater hat ein Gesamteinkom men von Lire 120.000, und zwar ein Ein- knminen aus seinem Gewerbe (Ricchezza Mobile) von Lire 60.000, aus Hausbesitz von Lire 30.000, aus Grundbesitz von Lire 30.000; es gebührt ihm nun eine Steuerermäßigung um Lire 100.000, welche auf die drei bezüg lichen Steuern verhältnismäßig aufzuteilcn sind; auf diese Wesse kommen also in Abzug

. das Gesuch erst nach dem 31. Oktober des betreffenden Jahres eingcreicht, so wird die Steuer befreiung erst vom 1. Jänn« des zweit nächsten Jabres an bewilligt. Auch der Fortfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung kst dem Steueramte, bzw. den anderen obenerwähnten Aemtern anzumelden, samt gleichzeitiger Angabe des Einkommens, die» innerhalb 81. Jänner de» nachfolgenden Jahre«. — Die Versäumnis dieser Anzeige zieht die DerpfNchtimq zur Nachzahlung der Steuer, sowie einen Steuer- Zuschlag

und eine Geldstrafe «ach sich. Vorstehende Abhandstmg wurde uns von Dr. A. Steiner, Rechtsanwalt in S1- landro, welcher zur Vertretung in Steuer- und Gebührenangefcaenheiten ermächtigt ist, zur Verfügung gestellt. Lohn an Nationalfeiertagen in der Landwirtschaft 2m Abkommen zwischen den Nationalo-rbän- dcn der Landwirte und der landm. Angcsicllien vom 10. Mai 1938 wurden hinsichtlich oer Eat- lohnuna der landw. Arbeiter an den wer Nationalfeiertagen ( 21 . April. 9. Mai 28 . Ok tober und 4. November) folgende

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 3 von 20
Datum: 17.06.1905
Umfang: 20
des Wipptales überlebte nach einer Auszeichnung im Kloster ^eustift nur der dritte Teil diese Seuche. Diese Heimsuchung des Landes hatte eine große Er bitterung gegen die Juden im Gefolge. sei auch jenes von der Aufhebung der Grund steuer. Es sei das freilich ein süß klingendes Wort. Es wäre am besten, wenn alle Steuern beseitiget werden könnten, aber selbst dem einfachsten Menschen werde die Undurchführbarkeit eines solchen Verlangens klar sein. Man fordert vom Staate die ver- schiedentlichften Leistungen

nichts anderes zu erwecken vermag, ist gewissenlos. Was die von den Christlichsozialen meist bekämpfte Grundsteuer anlangt, so sei dieselbe bei der Neuregulierung des Grundsteuerkatasters im Jahre 1896 im Bezirke Landeck um 24 Perz., also um ein Viertel herabgesetzt worden und im Jahre 1911 könne vielleicht eine noch weitere Reduzierung derselben erreicht werden. Die Grund steuer hat gegenüber mancher anderen Steuerkate gorie den besonders vom Bauer nicht zu unter schätzenden Vorzug, daß sie auf einer sicheren Grundlage

personaleinkommensteuerpflichtig, wird damit also auch der Willkür der Steuerbehörde über antwortet werden. Eine wirklich drückende und ungerechte Steuer sei die H aus klaffen st euer. Sie stellt eine Doppelbesteuerung des Bauern standes dar und deshalb sind schon vor Jahren im Reichsrate durch den konservativen Abgeordn. Pfarrer Schrott und bei der bezüglichen Enquete in Wien durch den Redner Schritte getan worden, die eine Ab schaffung j ener Steuer bezwecken. Hinsichtlich der Hausklassensteuer hat die tirolisch- konservative Partei ihre Forderungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 6 von 16
Datum: 27.03.1909
Umfang: 16
erörterte die drohende Gefahr diese: neuen Be steuerungegrundlage für die Land- und Bergbauern in ihrer ganzen Tragweite. — Landtageabgeordneter H ö lzl ist nicht gegen die Abwehraktion und hat sich in seinem Klub sehr entschieden gegen diese neue Steuer eingesetzt,- doch sei es eine schwere Sache im Land- tage. Die gemachten und versprochenen Bcwil- ltgungen erfordern Geld, die großen Parteien müssen für die Bedeckung aufkommen und haben deshalb die Pflicht, für Steuern zu sorgen. Die Privatwein steuer

haben die Südtiroler veranlaßt durch ihre Forderung auf Erhöhung der Biersteuer, welche die Nordtiroler ohne entsprechende Weinsteuer nicht zu- lassen. Die Erhöhung des Akzises ließen die Wirte nicht zu, so kam man auf die Privatweinsteuer, die sei für die Weinbauern seiner Ansicht nach weniger gefährlich und lästig wie die Erhöhung des Akzises auf Wirtswein. Die Steuer sei schwer abzuwenden, well die Nordtiroler, die Städte- und Handels^ kammervertreter dafür sind, sonst auch dafür irgend eine andere Steuer

kommen würde und weil auck die Italiener zwar nicht im vollen Hause woh aber bei den Verhandlungen sich im Prinzip (grundsätzlich) für die Privatweiudesteuerung ausgesprochen haben und nur über den Ein hebungsmodu« sich noch nicht klar waren. Diese Mitteilung wirkte sensationell, wurde aber über An frage von Abg. Hölzl neuerding« bestätigt und be- kräftigt. Pfarrer Schrott dankte für das Eintreten des Abgeordneten gegen die Steuer und widerleg die Anschauung, daß die Akziserhöhung für den Weinbauer

schädlicher sei wie die Prioatweinsteuer indem in Oesterreich überhaupt Privat- und Wirts wein in gleich hoher Menge getrunken wird, die in Kellereigenossenschaftcn organisierten Weinbauern Südtirols aber 8 / 10 ihres Weines an Privatkund schäften und nur i l 10 an Wirte abgeben. Jeglicher Einhebungsmodus wird zu lästiger Steuerschnüfselei führen. Pfarrer Schön he rr-Gratsch beleuchlrtc die Leichtfertigkeit, mit der man im Landtage an die Ein -' ührung der Steuer schreiten wollte, ohne über deren

1 virtschaftliche Tragweite, noch über die Art der Ein gebung sich klar gewesen zu sein, und die Oberflächltch- !eit, mit der Abgeordnete diese Steuer mundgerecht machen. 2n Bozen habe man gesagt, die Steuer tresfe nur die Klöster und Widum, obwohl, wenn man alle Geistlichen und Klosterbrüder täglich 1V» Liter und ede Klosterfrau 3 /* Liter Wein trinken Nrße, was aber nicht einmal annähernd zutriffi, von diesen allen zusammen von den 200.000 in Tirol getrunkenen Hektolitern Wein nur 40.000 Liter getrunken

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 22.08.1871
Umfang: 8
. axon eil. II. IV. ZI. N. II. r,'. »i. K. II. ^bäs. Amtlicher Chcil. Gesetz von» 3 8. Juli 18?t betreffend daS Uebereinkommen zwischen deni k. k. österreichischen und dem königlich ungarischen Finanz- iliiniüerium in Betreff der Theilung der Steuer von Unternehmungen, welche ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete ausdehnen. Mit Zustimmung beider Häuser des NeichSratheö verordne Ich, wie folgt: Es wird das vom Finanzminister für die im Reichs- rathe vertretenen Königreiche und Länder

mit dem Finanzminister für die Länder der ungarischen Krone vorbehaltlich der Ratifikation der gesetzgebenden Fak toren abgeschlosseneUebereiukommen 6cio.Osen, 18. De cember 1369, Wien, 7. Jänner 187V. über die Thei lung der Steuer von jenen Unternehmungen, welche ihren H-iuptsitz entweder im ungarischen oder im öster- .eichischeu Staatsgebiete haben, ihren Beirieb aber luch auf das andere Staatsgebiet ausdehnen, vollin haltlich genehmigt. Jschl, am 23. Juli 1871. Franz Jose pH m. p. Öohenwart in. p. Holzgethan

in. p. Uebereinkommen. Vorbehaltlich der Ratifikation durch die gesetzge benden Faktoren wird hicni-t Folgendes sestgeseht: I. In Betreff der priv. österr. StaatSeisenbahn- Gesellschast. Der Betrieb der priv. österr. StaatSeisenbahn-Ge sellschaft wird auf drei Linien und zwar: a. der nördlichen, i>. der südöstlichen und v- auf der Wien« Neu-Szönyer Linie ausgeübt. Als Maßstab, nach welchem der Neinertag für jede dieser drei Linien zum Behufe der Besteuerung, beziehungsweise der Theiluug der Steuer zu ver theilen

ist, wird das aus dem Betriebe der einzelnen Linien eruelte Bruttoerträgniß angenommen. Die Steuer sür die ganz auf österreichischem Staatsgebiete laufende nördliche Linie fällt der öster reichischen Finanzverwaltung, jene für die südöstliche '^niie der königlich ungarischen Finanzverwaltung zu. Nachdem jedoch von dieser südöstlichen Linie ein Theil in der Länge von 1190 Klaftern (von der Narch-Brücke bis zur Station Marchegg) anf öster reichischem Gebiete läust, so wird die königlich unga rische Finanzverwaltung

den nach Verhältniß der Länge dieser Strecke zur Gesammtlänge der südöst lichen Linie entfallenden Antheil der österreichischen Finanzvcrwaltung vergüten. Die Steuer von der gemeinsamen Wien - Neu- ^zönyer Linie ist zwischen beiden Finanzverwaltun gen nach dem Verhältnisse der Meilenlänge der auf beiderseitigem Gebiete gelegenen Strecken zu theilen, wobei jedoch mit Rücksicht aus den größeren Verkehr in der Nähe Wiens die erste Meile bei Wien für zwei zu zählen ist, wonach von der auf daS Erträg- niß der Wien-Neu

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 21.11.1903
Umfang: 12
Oxtra-AZeilage zu »»Bote für Tirol und Enquete über die Neforn» der Gebäude steuer. In der Sitzung am Mittwoch hob weiter Experte Raimund Pierl, städtischer Baurot und Hausbesitzer in Klagenfnrt, hervor, daß die .Hanszinsstener in ihrer , heutigen abnormen Höhe die Baulust nud die Bautätigkeit hemme, da sie die Verzinsung des investierten Kapitals ans ein so niedriges Nivean herabdrückt, daß sich das Kapital bei jeder Sparkasse uud im Reuteubesitz weit bequemer uud besser verzinse. Er tritt

entschieden der Ansicht entgegen, daß die Hanszinsstener vom Hausherrn auf die Mieter überwälzt werde. So lauge das Er trägnis des Hauses uicht den bürgerlichen Zins fuß weit übersteige, zahlt, der Hausherr die Steuer selbst. Er glaube uicht, daß durch eine Herabsetzung des Stcuerfußes sofort eine Er mäßigung der Mietzinse erzielt werden würde, gleichwohl wäre unter allen Umstände» eiue gleichmäßig ermäßigte Hausziusstcuer cinznfüh- reu, weil dies auf die Bautätigkeit fördernd wirken und dadurch

lich befürwortete er eiue allmähliche Ermäßi gung der derzeitigen hohen Steuer. Experte Dr. Paul Schwarz, Vorstand der Hypothekar-Abteilung der Österreichischen Spar kasse in Wien, bemerkte zunächst, daß er sich bei Abgabe seines Gutachtens theoretischer Er örterungen enthalten werde und dasselbe ledig lich auf seiue laugjährigen praktischen Erfah rungen in Wien und Niederösterreich basiere. Unsere Hausziusstcuer bezeichnete er gegenüber der in anderen Ländern bestehenden als unge- mein hoch

und drückend. Da diese Steuer jedoch schon seit 50 Jahren in ihrer heutige» Höhe besteht und sich daher zum Teile schon im Werte der Häuser ausdrückt, glaubte der Experte, daß die Verzinsung des in einem Hanse investierten Kapitals, von Ausnahmsfällen abgesehen, nicht niedriger, sondern eher etwas höher als die landesübliche Verzinsung sei. Der hohen Steuer mißt Redner keinen entscheidenden hemmenden Einslnß auf die Bautätigkeit bei. Die Bautätig keit sei in erster Linie von Angebot und Nach frage abhängig

entspringen. Gesetz liche Garantien dafür, daß eine Herabsetzung der Steuer den Mietern zu Gute käme, lassen sich nicht schassen. Ebenso kann sich Redner für eine Verkchrssteuer nicht erwärmen. Dage gen plaidierte er dafür, daß die Besitzer von Kulturgründen für die Bewilligung zur Ver dauung eine Abgabe zahlen sollen, die für eben- Vorarlberg' Ikr» ÄN7. erdige Häuser etwa L0 Prozent betragen und für jedes Stockwerk um 5 Prozent erhöht wer den könnte. Die ausgedehnte Steuerfreiheit für Neubauten sei

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 18.09.1923
Umfang: 8
Sie daher meinen unwiderruflichen Rücktritt als Vizepräsident und Mitgtied des Ausschusses dieser „Vereinigung' zur Kennt nis zu nehmen. Mit voller Hochachtung Ihr ergebener Rag. llgo Pellegrini. Bozen. 15. September 1923. Volkswirtschaftlicher Teil. Die neuen Gemeindesteuern. 4. Steuer auf benützte Lokale. Durch das Ztatbhalterbetret vom 13 Februar !S19, Nr. IS« wurden die Gemeinden ermächtig!, an Stelle der Mietwerrsteuer eine solche auf de», nützt« Lokal« einzuführen. Durch dos Dekret-Gesetz

vom 12. Jum ISIS, Nr I4SZ wurde den Gemein den gestartet, beide Steuern nebeneinander anzu wenden, jedoch so, daß von der Steuer auf be nützte Lokale jene Objekte befreit sein müssen, welche von der Mietwertsteuer gegossen werden. Di« Steuer auf benutzte Lokale war nichts an deres als eine rohe Form der oiel ausgebUdele- ren Miesoertsteuer. Durch da» kgl. Dekret all 5. April lSZZ. Ilr. SZS tverlaotbart m der „Sazzetto Ufficiale' Ilr. SZ vom 20. April) wurde die Steuer aus bermhle Lokale wieder ausgehoben

befreit, welche der Steuer aus Zug-, Reit- und Lasttiere unterliegen ! S. Steuer auf Aug-, Reit- l Lasttiere. und ?i« Steuer aus Zug-, Neil und Lasttiere wurde in Italien schon durch > i!re Genieinde- und Prmiin^aigeiei', eingeürlin ?as <>1emein?e und Prcvinzialqeiel', die I ,^ebr >s>I ', >Ir. ! I>! belxilt die Steuer de, «Ar' 13? Puuki ^ür diese qel?en ^eseiden Durchsühninqsbestnnmiiniien wie für die Biehsteuer SteuerllerpfüchtunZSgrund ist der Dienst, den d> Tier« dem Eigentümer !,>islen: daher imv

Füllen und Kälber von der Zteuer beir<ni. Winnie sie weder als Huq. »eil- oder Last'ierc neriven d?i werden. Die Sl^uor ist bei »arübe? gehendem Anse»tl>alt der Lxre m d>r iHemem'e ?u enlrichieu. wenn dieirr m-hr a!5 ?ni sahr beträgt. Die Steuer ist auch für d'esewei» Tiere in den anderen Gemeinden zu zahlen, in denen sie länger als ein Vierteljahr verwende! werden. Di« Tier» sind m den durch Sie Gemem- dcSurchführungsoerordnung ooraeschriebenen Ter minen ai^uinelden. Eine (Semeindeadordnung

kmiNail:rr: die Nichtigkeit der Angaben. Die allgeineme Durchführungsverordnung zur sieuer auf Zug-, Reil- und Lasttiere muß für die Provinz Trient erst oom Provinzialverwallungs- ausjcyuß beschlossen werden. 7. Hundesteuer. Auf Grund des Art. IS3. Punkt Z, des Ae« ml.nde- und Provinzialgeseges vom l Z«bru<iH 1915 Nr. 148 waren die Gemeinden ermächng», e-n« Hundesteuer einzuheden. Durch da» Stalt- hc!tereidekret oom 12. Sept. ISIS Nr. 13SS wur den d e Gemeinden zur Einführung der Hunde steuer oer pslicht

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 2 von 13
Datum: 01.01.1898
Umfang: 13
des Pachtzinses für verpachtete Grundstücke; der Ertrag der steuerpflichtigen, sowie der aus dem Titel der Bauführung oder der Widmung von der Gebäude steuer befreiten Gebäude. 2. Der Ertrag der der Erwerbsteuer nach dem I. oder II. Hauptstück dieses Gesetzes unterliegenden Unternehmungen und Be schäftigungen. 3. Die Zinsen und Dividenden der Aktien, Prioritäten und ähnlicher Theilschuldver- schreibungen, Genossenschaftsamheile Kuxe usw. von Unternehmungen, welche ganz oder auch nur in einem Theile

, hinsichtlich welcher der Eintritt in die Steuerpflicht durch Zuzug in das Geltungsgebiet dieses Gesetzes begründet wird, haben in Gemäßheit des § 145 des Gesetzes binnen 14 Tagen nach Zu zug bei der zuständigen Steuerbehörde hiervon die Anzeige zu erstatten und ein Bekenntniß übet die dem Steuerpflichtigen während des Restes des Steuerjahres zustehenden festen Renten einzubringen. Zur Einbringung der Bekenntnisse können die Steuer pflichtigen durch Ordnungsstrafen verhalten werden. Ueberdies unterliegen

Bekenntnißbogen zur Personal-Einkommen steuer folgen, wobei wir uns gestehen, daß das Formular, wie es für dieses Bekenntniß vorge schrieben ist, sehr schwer verständlich und unklar ist, dieses Formular dürfte wohl von den meisten nicht richtig verstanden und aufgefaßt werden, daher eine Vereinfachung und faßlichere Zusammenstellung des selben höchst wünschenswerth erscheinen würde. Beispiel einer Ertragsberechnung von einem Bauerngute zu einem Bekenntnisse zur Personaleinkommensteuer pro 1897. Vorbemerkung

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 26.09.1877
Umfang: 8
-Einkommen-Steuer nichts tauge in einem Lande, wo die Staatsfinanzen ungeordnet und stehende Schulden seien. Das Volk wolle eine Verminderung und nicht eine Erhöhung der Steuern, was die neue Steuerreform ist. Die Generaldebatte habe schon 14 Tage gedauert und noch schwanke man immer zwischen 400 und 1200 Millionen reinen Einkommens. Einige schlagen den Ertrag dieser Steuer gleich Null an; andere behaupten, sie werde 6, wieder andere, sie werde 8, und die Regierung schmeichelt sich gar

, sie werde 15 Millionen eintragen. Viermal habe der Finanzminister seine Meinung geändert, ob die Personal-Eiukommen-Stener zuerst einzuschätzen und dann zu contingentiren sei, oder ob dieses vorauszu- gehen habe. Endlich entschied er sich dafür, daß die Contingentirung der Einschätzung vorangehen müsse, was in keinem Lande der Welt ge schehe. Die beantragte Contingentirung der Personal-Einkommen-Steuer sei nichts als eine Leimruthe, mit der in den offiziösen Zeitungen schon zu viel herumgefuchtelt worden fei

, als daß die Fliegen statt aufzusitzen nicht davon fliegen würden. „Das Volk merkt die Absicht und wird verstimmt. Er sagt bereits : „Mit Speck fängt man Mäuse und mit Kleinem fängt man an und mit Großem hört man auf.' Neüwitth chärakterisirte unsere Finanzwirthschast mit den Worten: „Steuern erhöhen und. Schulden flott weiter machen.' Er wolle vorerst wissen, wozu das Steuergeld verwendet wird, daher er die Vorlage eines Normalbudgets begehre, dann werde er die Personal- Einkommen-Steuer erst berathen

. Daß bei der Abstimmung NeuwirthS Vertagungsantrag verworfen wurde, haben Sie bereits mitgetheilt. Warum haben denn unsere Abgeordneten in Wien gegen die soge nannte Steuerreform gestimmt? Weil dieselbe eine Steuererhöhung und manche andere Bitterkeiten namentlich für die Landbevölkerung und den kleinen Gewerbsmann herbeiführen würde. Die Regierung hat d'ese Steuerreformgesetze gewiß nicht in der Absicht vorgelegt, um in Zukunft weniger Steuer zu bekommein Sie sagt in ihrem Berichte

gewährt werden. Und sollten sie wirklich gewährt werden, so will man deren Entgang durch die Einführung der so genannten Personal-Einkommen-Steuer ersetzen. Wen trifft nun diese neue Steuer? Am meisten die kleinen Bauern und kleinen Gewerbs- leute. Aber nehmen wir sogar den Fall an, daß diese Personal- Einkommen-Steuer so gering bemessen werde, daß der Bauer und Gewerbsmann profitirt, das heißt, es wird der Nachlaß an der Ertragssteuer größer? als die zu zahlende Einkommen-Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 9 von 16
Datum: 06.10.1906
Umfang: 16
, zu k. k. Haupt-Steuer-Amts-Kontrolloren: in der IX. Rangsklasse die Steuereinnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Täufer, zu k. k. Steuereinnehmern in der IX. Rangsklajse den Steuer-Amts-Offizial Erich Nagler und die Steuer-Amts-Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogna, zu k. k. Steuer-Amts-Kontrolloren in der X Rangsklasse die Steuer-Amts-Ossiziale Josef Na giller, Ernst Lutterotti und Joses Hofsmann, zu k. k. Steuer-Amts

-Ofsizialen in der X. Rangsklasse die Steuer-Amts-Adjunkten Lorenz Lutterotti, Hugo Pvmaroli, Karl Kühler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Joses Dietrich und Hadrian Paoli, zu k. k. Steuer-Amts- Adjunkten in der IX. Rangsktasse den Rechnungs- Ilnteroffizier I. Klasse des k. k. Landesschützen-Re- gimentes Nr. I. Romulus Wenighofer, die provi sorischen Steuer-Amts-Adj unkten Albert Gober und Leone Maturi, den Feuerwerker des k. u. k. Festungs artillerieregimentes Kaiser

Nr. 1. Josef Nndlinger, die provisorischen Steuer-Amts-Adjunkten Hannibal Earejia, Ernst Marsonec und Josef Horinek, den Feuerwerker des k. u. k. Artilleriezeugs-Filial-Depots Alois Ortner, die provisorischen Steuer-Amts-Ad- junkten Sebastian 'Mitterer und August Alber. — Das k. k. Statthalterei - Präsidium hat dem prov. Straßeneinräumer Anton Schenk in Gelbenhaus, Gemeinde Villanders, die Ehrenmedaille für vierzig jährige treue Dienste zuerkannt. Trient, 1. Oktober. *) Der Pseudopriester Franz Renata

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 23.03.1910
Umfang: 8
. Redner bezeichnet die geplante Steuer für ein Un glück für alle und es bedürfe der Anstrengung aller,, daß dasselbe verhindert werde. Es sei ungerecht» ein so notwendiges Produkt wie der Wein eines ist, noch weiter zu besteuern. Präsident des Landeskulturrates Dr. Otto v. Guggenberg als Vertreter desselben, bringt dem österreichischen Reichs. Wein bauverein seinen herz lichsten Dank zum Ausdruck, daß derselbe die Pro testaktion in die Hand genommen habe. ES könne nur dann etwas erzielt

, daß die Finanzkraft der Weinbautreibenden in höchstem Maße in Anspruch genommen werde. Weinbaudirektor Reckendorfer von Nieder österreich besprach das Gesetz im allgemeinen und gab einige ergänzende Ausklärungen. Er kritisiert die Ausrede des Finanzministers, die Steuer werde von den Konsumenten bezahlt. Das sei nicht richtig. Der Wirt müsse mit dem Preise hinausgehen; da durch werde weniger getrunken, der Wirt komme seltener zum Weinbauer, und da weniger Nachfrage ist, müsse der Bauer mit dem Preise herabgehen

, also er die Steuer zahlen. Hieraus kommt er auf die einzelnen Bestimmungen der Vorlage zu sprechen und bezeichnet die Zusammenstellung derselben als schleuderhast und salopp. Unter großer Heiterkeit zergliedert Redner die Unsinnigkeit der Steuerfrei heit des Haustrunkes. Die Gesetzesvorlage fei völlig verunglückt und vollständig undurchführbar. Nach feiner Berechnung werden 25.000 Kontrollorgane benötigt und wenn jeder nur 300 Kronen jährlich an Renumeration erhält, fo kosten diese 7^ Mill. jährlich

am Ostermontage stattgefunden, ein be deutend besserer Besuch erzielt worden wäre. Ander seits sei es traurig, daß man sich immer wieder zusammenfinden müsse, um sich gegen neue Steuern zu wehren. Man müsse gegen die neue Steuer protestieren, ebenso auch gegen die Branntweinsteuer- Erhöhung, die demnächst vielleicht wieder auf den Plan treten werde. Baron Longo-Neumarkt spricht sich eben falls gegen die neue Weinsteuer aus. v. Leys sagt, die Regierung kennt eS nicht oder versteht es nicht, daß sie gerade

immer auf den Wein neue Auslagen erheben will. Der Finanz minister habe geglaubt, daß die Steuer den Kon sumenten treffen werde. Er sei dasür, daß in der Vorlage nichts gestrichen werden solle, sondern wir brauchen die Steuer überhaupt nicht. Nach seiner Meinung werde das Gesetz fallen. Es haben sich eine große Anzahl von Abgeordneten gegen die Vorlage ausgesprochen. Freilich könne er keinen Eid dafür leisten, daß das Gesetz fallen werde. Wir werden trachten, das Gesetz niederzustimmen

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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 28.11.1901
Umfang: 8
werden. Der bezügliche Antrag gieng auch durch, und da durch wird ohne Zweifel der Wert dieser Papiere gedrückt, der Darlehenswerber also ge schädigt.' Zur Vermeidung einer Schädigung der Hypothekenanstalt sehe ich mich genöthigt, namens des Caratoriums diesen Satz richtigzu stellen. In der LandtagSsitzung vom 12. Februar 1898 handelte es sich nicht um die Frage, ob die Coupons der Pfandbriefs der tirolischen Landes-Hypothekenanstalt ohne jeden Steuer abzug eingelöst werden sollen, sondern nur darum

also geschädigt wird'. Der Landtag hat vielmehr in der Sitzung vom 22. December 1900, also vor Eröffnung der Hypothekenanstalt und vor Ausgabe von Pfandbriefen, beschlossen: „Die Hypothekenanstalt wird ermächtigt, die nach dem Gesetze vom 25. October 1896, Ni.-G.-Bl. 220, von den Psandbiisfzinsen zu entrichtende 1^/z°/gige Renten steuer für den Pfandbriefbesitzer zu zahlen.' Demnach werden die Coupons der Pfand briefe der Landes-Hypothekenanstalt ohne Abzug einer Steuer eingelöst. Im Auftrage des Curatoriums

aus gesprochen; wir wissen ja nicht, mit welchen Plänen sich dis Finanzverwaltung in 10, 20, 30, 40 Jahren tragen wird, und ob nicht anstatt der missglückten bisherigen Renten st euer, die man ja aufheben oder modifieieren will, eine andere Steuer» vielleicht eine noch größere, schwerere, eingeführt wird.' Payr beantragte deshalb, dass die Worte: „Ohne jeden Steuerabzug' (im Statut der Landes-Hypothekenanstalt) gestrichen werden. Dazu sprach Dr. Wamernell: „Es ist ja gewiss richtig, dass der Cours

der Pfandbriefe sehr wesentlich davon abhängt, ob die Steuer von dem Be sitzer der Pfandbriefe getragen werden muss — oder ob die Anstalt die Steuer trägt. Allein daraus folgt noch nicht, dass statutarisch für alle Zukunft festgesetzt werden muss, dass jede Steuer, die von einem solchen Coupon vom Staate oder dem Lande gefordert werden kann, von der An stalt zu zahlen ist. Was wird die Anstalt machen, wenn der Staat heute eine Rentensteuer von zehn Pereent auf die Coupons legen würde? Ich möchte die Anstalt

nicht der Gefahr ausgesetzt wissen, dass sie lant statutenmäßiger Bestimmung in Zukunft die Steuer setvst zu tragen hat, wenn dieselbe anch noch so hoch ist.' Der Berichterstatter, Dr. v. Gcabmayr, er widert darauf: „Die eben stattgefundene kurze Debatte bewahrheitet die zwei, von mir in meiner einleitenden Rede konstatierten Thatsachen, nämlich die Verschiedenheit der Auffassung von- seite des Landesausschusses und von- seite des Hypothekenbank-Ausschusses. Der LandeSauSschuss fasst vor allem die Interessen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 12.02.1881
Umfang: 6
Vioffe in Wien. Berlin »od München, Rollcr und Comp. in Wie», l. Rlemergaffe IS. »^6 34. Samstag, den 12. Februar 1881 Der Gesetzentwurf über die Grundsteuer-Hauptjumme. ! Die Su-führung der Grundsteuer - Regulirung, welche in neuerer Zeit in den betheili.ten Kreuth leb» hast erörtert wird, mußte m weit höherem Maße die Reg'erung beschäftigen. Galt etz doch Mr die Regierung die in dieser Angelegenheit aus einigen Läidern erho benen Klagen zu ergründen, Überdies aber vom steuer- politischen

Unterthänigkeils-Verhältnisses hergestellt und die früheren Reinertragsschätzungen in schärferer oder milderer Weise ausgeführt wurden, wird sich in Folge der Grundsteuer - Regelung die Steuer summe des einen Landes vermindern,,dagegen jene des anderen Landes erhöhen. ' In. gleicher Weise müssen sich an der Hand des be» stehenden Gesetzes auch iy jenen Ländern und Bezirken, für welche eine Verminderung der Steüersumme resul- tirt, bedeutende Sievererhöhungen bei solchen Grundsteu- erträgern xrgeben

, die überwiegend derartige Grundstücke besitzen, welche feit der Ausführung des früheren Cata- stets urbar gemacyt oder in ertragsreichere Culturen umgewandelt wurden. Obgleich u-.ter solchen Verhält» n>ss»n diese Steuerverschiebunqen nicht angefochten wer den können, so ist es doch unläugvar, daß schon mit Rücksicht auf die Natur der Bodenrente, wie auch im Hinblicke auf di? dermalige bedrängte Lage der Mehr zahl der Grundbesitzer solch unvermittelte bedeutende Steuer-Erhöhungen sich als unerschwinglich

werden soll, so müssen sich die diesfälligen Maßnahmen auf die Gesammtheit der Grundsteuertcäger bez. auf alle jene Grundbesitzer erstrecken, bei welchen sich in Folge der Grundsteuer Regulirung bedeutende Steuer Erhöhun gen ergeben und erscheint es noch überdies nothwendig bei solchen Grundbesitzern in der ReclamationSperiode. die größte Schonung walten zu lassen.. Wie wir aus einem uns zugekommenen Telegramme entnehmen» wird mit Genehmigung Sr. k. k. ap. Majestät der ver fassungsmäßigen Behandlung ein Geietzmtwurf

diese Summe während d«r folgenden 15 Jahre nicht erhöht werden darf. WeiterS enthält dieser Gesetzentwurf für jene Grundsteuerträger, bei welchen sich eine Steuer Erhöhung ergibt, die mehr als 10 Percent der jetzigen Grund steuer beträgt, sehr günstige UebergangSbestimmungen. So darf sür die Reclam.-Periode keinem Grundbesitzer eine höhere Steuer auferlegt werden, als mit Hinzu rechnung von 10 Percent zu der Grundsieuerschuldig- teil des Jahres 1380 entfällt. Wenn daher bei einem Grundsteuerträger

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 06.04.1898
Umfang: 8
Gemeinden Brixen Brnneck Cavalese Cles Jmst Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Kitzbühel Kufstein Landeck Vorsitzender Leopold Ratschiller, . k. k. Finanzrath Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- ii;s^ctor. MarcuK. F«iherr» ? v. Spiegelfeld, k. k.s ezirkshaupt- niann Johann v. Laschan, k.' k. Steuer-Ober- inspector Rudolf R. v.Ferrari, k. k. BezirkSksaupt mann Hieronym. Fontana, k. k. BezirkShaupt- maun Josef Burgauner, k. t. Steuer-Ober inspektor Georg Mairhoser, k. k. Steuer Ober inspektor

Dr. Christian Wittiug, k. k. Steuerinspektor KarlN.v.Lachnuillcr, k. k. BezirkShaupt- maiin Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspektor Matthäus Dauin, k. k. Bezirkshaupt- iuann Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath AloiS Leiß, k. k. Bezirkshaupt, mann Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspektor Stellvertreter, Franz Mäurer, k. k. Steurr-Ober-- iuspector Heiurich'Sligncr^ kc> k.' SteueramtS- ^ Official-. Franz Haindl, k/k. Steuer-Ober- inspkctor. , Josef Kaiser, k. k. Steucr^Ober« inspector Julius -Neuuiug

, . Stencrreferent.i Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspektor Ä!ax Wiargreiter, k. k. Fiu.-Rechn.- Official ^osef Zanotti, k. k. Steueraiiits- Official - Johann Schär, k. k. Sleueramts- Osfieial Bartlmä Nuepp, Sienerrefeut Peter Ateuestrina, k. k. SteueranitS-- Eontrolor Karl Andre, k. k. Finanzconeipift Karl Payr, k. k. Steuer-Ober- iuspector Dr. Franz Wille, k.k.Steueriuspector Franz Äietzler, k. k. Steuer-Ober- inspecto? DariuS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer Lienz Marins Gf. Attemö. k. k. Vezirkshaupt- niann

mann . Karl GaSperazzo, k. k. Steuerinspektor Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Ober inspcctor Noman Aiurr, k. k. Steuerinspektor sebast. Scharnagl, k. k. Steueriuspector Josef ?tiederwieser, k. k. Steuer-Ober inspektor Innsbruck, am 23.-März 1398. Dr. Saut er. Stellvertreter' Franz Haindl, f. k. Stcuer-Ober- inspcct^r Heinrich Koch,, Steuerreferent Johann Äiayr, k. k. Fiuauzconeipist Rafael Vicentini, k.k. Steurrinspector Josef Tonelli,.. ü k. Hauptsteuer- . einnehmer gerd.Schwaighofer k.k

. stenerinspector - Josef KisUc'r, k. k. SteuereiN' uehnier Josef Kaiser, k. k. Steuer Ober- inspector Josef Straffer, k. k. Steuerein nehmer Karl Praxmerer,, k. k. Sleucrein« nehmer Rupert Aiatt, k. 'k. Hauptsteuer- einnehmer Kundmachung. Der Marktgenieinde Dornbirn wurde die Bewilli gung..zur. Abhaltung eiucS Vieh- und Kränicrmarltcs am 6. December jeden JahrcS, beziehungsweise wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt, am nächstfolgen den Montag, ertheilt. Innsbruck, am 28. März 1898. K.- K.-Statthalterei

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
der Ministerrat eine Maßnahme für die Auflegung einer Zeigen rückzahlbaren Anleihe und für die Einführung einer außerordentlichen Steuer auf den Immobiliarbesitz im Zusammenhang mit dieser Anleihe. Die auf Grund der Abwertung der wichtig sten Auslandswährungen zur Durchführung kommenden währungsvolitischen Maßnahmen treffen nur zum Teil den Immobiliarbesitz. Im Hinblick auf diese besonders begünstigte Lage und angesichts der Tatsache, daß die Kriegslasten zum Großteil vom. Mobiliar- a mittels

jahr begonnen werden, in 25 Jahren tilgbar. Um den Zinsendienst und die Amor- tisiernng sicherzustellen, wird eine außer ordentliche Steuer der u n b e rv e g- lichenVermögen eingeführt, welche in folge ihrer breiten Grundlage niedrig ge halten wird. Besondere Maßnahmen sichern im Bedarfsfälle den Zeichnern die Bar mittel. Die Bedingungen dafür werden, so gehalten, daß die Darlehen sich durch die Zinsen amortisieren. Auch die Zahlung der Steuern wird durch die Entgegennahme dieser Wertpapiere

zi» günstigen Bedingungen er leichtert, um ihre Absorbierung zu be schleunigen. Dividendensteuer, Der Ministerrat genehmigte schließlich eine Maßnahme bezüglich einer außerordentlichen progressiven Dividenden-Steuer aus die Dividenden der Handelsgesellschaften. Die mit Dekret-Gesetz vom 5. September 1935, Nr. 1613, eingeführte zeitweilige Be schränkung der Dividendenausschüttung der Handelsgesellschaften auf 67- während des Krieges wird nach siegreicher Beendigung des afrikanischen Krieges fallen gelassen

, aber gleichzeitig wird eine progressive Dividenden steuer eingeführt, die über die 6% oder den in den letzten drei Jahren ausgeschlltteten DurLschnittsbetrag hinausgeht, um haupt sächlich die Ausschüttung von Konjunktur gewinnen hintanzuhalten. Diese Steuer ; kpmmt nur für. die a u s g e t e i l j e n R e i n- gewinn e. in Betracht, während' die Re servefonds, welche den Zweck haben, das Ver mögen der Gesellschaften' und der Produk-. ; tionsorgane des Landes zu stärken,, si e u e r- frei find. Ausdrücklich

von der Steuer befreit sind,die Reingewinne der' Unternehmen in den Kolonien und Besitzungen unter Berück sichtigung des größeren Risikos und im Interesse des Landes, Unternehmen zum Ausbau der Wirtschaft des Imperiums zu fördern. Am Samstag, 19. Oktober, findet wieder 'ein Ministerrat statt. TttrchsnhrttllgS-Bcstimumttgen für die Preiskontrolle Rom. 6. Oktober. Am 6. ds. verlautbarte die „Eazzetta U f f i c i a l e' die vom Ministerrat am 5. ds. genehmigten Maßnahmen samt den dazugehöri gen Durchführungs

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