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Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 30.06.1933
Umfang: 12
Niederschlägen annehmen. Sm Blumenladen. Herr Schmidt kaust einen Rosenstrauß und verspricht morgen beim Vorübergehen zu be zahlen. „Vielleicht nimmt der Herr dann noch einen^Strauß Vergißmeinnicht mit!' redet ihm die Händlerin zu. Wicht« für alle Steuerzahler: Der Termin für die Ansuchen um Steuer- ermaßiounsen en-et am 31. Füll Wer kann anfuchen? Vorausfetzunsen tev Ansuchen u. Form -er Ginbringuns „Wer schweigt, ist einverstanden*, das ist ein altes Sprichwort, das nicht nur im ge wöhnlichen Leben

, sondern auch der Steuer behörde gegenüber seine Geltung hat. Tat sächlich wird das Stillschweigen eines Steuer trägers, der eine Frist, in der er eine Herab setzung seines steuerpflichtigen Einkommens beantragen könnte, unbenützt verstreichen läßt, als Bestätigung der Richtigkeit des ver steuerten Einkommens aufgefaßt. Nachträg liche Klagen über unrichtige und zu hohe Besteuerung sind nutzlos. Wer glaubt, daß der Betrag, für den «r zur Steuer gegen wärtig veranlagt ist, seinen jetzigen Ein künften nicht mehr

bei der Komplementär st euer möglich. Richezza-INobsie-Steuer der Handels, und Gewerbetreibenden und freien Berufe. Bezüglich der Richezza Mobile ist es wohl jetzt allgemein bekannt, daß das steuerpflich tige Einkommen aus Handels- und Gewerbe, bettieben und aus freien Berufen, wenn es einmal auf Grund eines mit der Steuer behörde abgeschlossenen Konkordates oder auf Grund der Entscheidungen der Steuer kommissionen endgültig festgesetzt ist. defini tiven Charakter trägt und durch Jahre hin durch unverändert

in der Steuerltshr er scheinen kann. Das Steueramt darf eine Er höhung der Steuergrundlage erst vornehmen, wenn ein definitiv festgestelltes Einkommen durch 4 Jahre in der Steuerliste etngettagen war. Damit aber der Steuerträger.um «ine Herabsetzung der Steuergrundläge anfuchen kann, müssen folgende zwei Voraussetzungen gegeben sein: 1. Er muß mindestens durch. zwei Jahre (1932 u. 1933) mit demselben steuerpflichtigen Einkommen in der Steuerliste eingetragen gewesen sein. 2. Muß er in der Lage sein, dem Steuer

amte Nachweisen zu können, daß sein Ein kommen aus dem Geschäftsbetrieb im Durch schnitte der letzten beiden Jahre geringer war als jener Betrag, mit dem er gegenwärtig besteuert ist. Ein schlechter Geschäftsgang im heurigen Jahre oder erst seit dem vorigen Jahre würde noch keinen, Anspruch auf eine Herabsetzung der Steuer begründen. Hier bedarf es daher einer gründlichen Ueber- legung, ob eine Aussicht besteht, dem Steuer- amte gegenüber den Nachweis zu erbringen, daß diese Voraussetzung

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Tiroler Grenzbote
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Seite 4 von 4
Datum: 25.02.1942
Umfang: 4
Kriegserlejchteruilg bei der Einkommensteuer ndz Berlin. 23. Febr. Im Reichssteuerblalt Nr. 13 vom 18. Februar 1942 sind jetzt die Einkommensteuer- Richtlinien für 1941 zugleich mit den geltenden Bestim mungen des Einkommensteuergesetzes und seiner Durch führungsverordnung amtlich veröffentlicht worden. Nur einige allgemeine Bestimmungen können aus dem um fangreichen Tert hier erwähnt werden. Die Steuer befreiung für den Familienunterhalt und die Beihilfen für Angehörige von Einberufenen

Zuwendungen an den Reichsluftschutzbund und Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig. Aufwendungen für Zwecke des zivilen Sa nitätsdienstes in Industrie- und Werkbetrieben können im Ausgabejahr voll abgesetzt werden. Einkünfte aus nicht- selbständiger Arbeit, die die Ehefrau in einem ihrem Ehemann fremden Betrieb bezogen hat, sind in der Steuererklärung des Ehemannes nicht anzugeben. Die Eheftau ist ohne besondere Aufforderung durch das Fi nanzamt verpflichtet, über diese Einkünfte eine Steuer erklärung

für eine Haus gehilfin können durch Gewährung einer Steuer-Ermäßi gung jetzt schon berücksichtigt werden, wenn der Steuer pflichtige mindestens drei minderjährige Kinder hat, wäh rend bisher vier die Mindestzahl waren. Die Kinder dürfen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Land- und Forstwirte sowie zur Wehrmacht einberufene Gewerbetreibende bekommen die Steuer-Ermäßigung für eine Hausgehilfin bereits, wenn zu ihrem Haushalt min destens ein minderjähriges Kind gehört und wenn die 1 ö einkdmUcbt

,*Üo$«JL cum. 28 Ie&t. UMäw^ ltw -^^KRIE0I-WHW194.1/4Z Ehefrau überwiegend im Betrieb mitarbeitet. Auch Kriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellte Personen, deren Beschädigung eine wesentliche körperliche Behinderung Folge hat. erhalten die Steuer-Ermäßigung für eine Hausgehilfin. Die Aufwendungen für eine Hausgehilfin sind in all diesen Fällen mit 50 RM. für jeden vollen Kalendermonat zu berücksichtigen. Eine entsprechende Er leichterung ist möglich im Zusammenhang mit der Her anziehung

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.03.1937
Umfang: 6
' si. Teil in 120 Dias) einen Lichtbildervor trag halten wird. Freunde der Fotografie und des schönen Re nalis sind höflichst eingeladen, als Gäste des Klubes an dem Bortrage teilzunehmen. Dèe Ammobiliar » Anleihe und Immobiliar-Steuer ìehr à'MisimIOerill' Nach der bereits veröffentlichten amtlichen Mit telung wird im Monate März die Division »Pu- stcrin', die an den erbittertsten Kämpfen für die Eroberung des Imperiums teilgenommen hat, für Rückkehr ins Mutterland eingeschifft werden, à Nachsicht

für Da in diesen Tagen den Haus- und Grundbesit- zern die Zahlungsaufträge betreffend JmmobiUar- anleihe u. Jmmobiliarfteuer zugestellt werden, ist es zweckentsprechend, noch einmal dieses Thema, u. zwar möglichst volkstümlich zu behandeln. Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steuer-- amt eingezogen wurden, erfolgt einstweilen die Be- Messung der Jmmobiliarcmleihe bezw. der jähr lichen, durch 25 I. dauernden Abgabe auf Grund der in der Steuerrolle bereits eingetragenen Rein erträge, bezw. auf Grund

> dann an Zentralsteuerkommission gerichtet werden. Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amt-- liche Benachrichtigung seitens des Steueram'es, da Anleihe wie jährliche Steuer einstweilen nur auf Grund der in der Steuerrolle eingetragenen Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeich- nunasverpflichteten bemessen werden, und mit die sen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, und es erhalten die Zeichnungsvervslichteten nur eine Verständigung seitens der Steuerzahlstelle (Esattoria). Nun kann es aber doch der Fall

sein, daß ein Besitzer in dieser Rolle der Zeichnungspflichtigen eingetragen ist. obwohl er nicht zeichnungspslichtig ist. oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. In einem solchen Falle muß er allerdings einst weilen die vorgeschriebenen Summen laut Vor schreibung zahlen, jedoch bat er das Recht, die Ab schreibung bezw. den Rückersatz der gezahlten Be träfe zu verlangen. Diese Eingabe ldenuncia) ist auf stempe>kre>em Papier zu machen und an das Zuständige Steuer- cimt

sind verpflichtet, Zprozentig des reinen Jmmobi- liarweries in dieser Anleihe, die in 25 Jahren zn- riickzahlbar ist lind für die der Staat 5 Prozent Zinken zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seiner- zeitigen Rückzahlung dieser Anleihe aufkommen, in dem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entivre- chende Steuer durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend des reinen Jmmobiliarwertes. der zur Berechnung der An leihe diente, oder kurz

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 14.08.1923
Umfang: 8
. Für das Rerchswirtschastsmiuisterium ist Reichsminister a. D. v. Raumer in Aussicht genommen. Das Reichspostministerium ist noch unbesetzt. Die neuen deutschen Steuergesetze. Der Inhalt dieser Steuergesetze ist folgender: 1. Gesetz über die Erhöhung der Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschastssteuer. Der Entwurf sah eine Erhöhung der Vorauszahlungen vom 25fachen aus das 100fache zur Einkommen steuer, vom 35- auf das 140sache zur Körperschafts- fteuer vor. Beschlossen wurde eine Erhöhung auf das 40vsache zur Einkommensteuer, aus das 600

- fache zur Körperschaftssteuer. Der Ertrag dieser Steuer, die am 15. August zahlbar ist, wird auf 40 Billionen Mark aus der Einkommensteuer, auf 20 Billionen Mark aus der Körperschaftssteuer ge schätzt. 2. Abgabe aus Anlaß der Ruhrbesetzung. Die Einkommen- und Körperschastssteuerpflichtigen, die zur Bmauszahlung verpflichtet sind, sowie die Steuerpflichtigen, die im Jahre 1922 ein Einkom- men von mehr als einer Million Mark hatten (hohe Beamte. Bankdirektoren). haben an den drei nächsten

- fahrzeugsteuer ist um das 50fache erhöht worden. Der Ertrag wird auf 15 Billionen Mark angegeben. 4. Besteuerung der Betriebe. Alle Betriebe im Sinne der Gewerbeordnung haben in den nächsten * sechs Monaten den doppelten Betrag der von ihnen abgeführten Lohnsteuerbeträge als Lohnfirmen steuer wöchentlich zu entrichten. Diese Belastung der Industrie wird auf 120 Millionen Goldmark in den nächsten sechs Monaten geschätzt, (Etwa 60 Billionen Papiermark bei einem Dollarstande von zwei Millionen.) 5. Besteuerung

der Landwirtschaft. Entsprechend der Besteuerung der Industrie ist der Landwirtschaft eine besondere Besteuerung für die nächsten sechs Monate auferlegt worden. Tie Höhe dieser Steuer beträgt insgesamt 216 Millionen Goldmark. (Etwa 108 Billionen Papiermark bei einem Doilnrstand von zwei Millionen.) Aus diesen Steuergesehen werden also im Laufe des nächsten Monats rund 150 Billionen Mark in die Reichskasse fließen Da außerdem vom 15. Aug. ab die Goldanleihe aufgelegt wird und sie, wenn sie mit den richtigen

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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
noch Gefahr, daß wir die Krivatweinflener bekommen? Viele Weinbauern sind jetzt glücklich und denken sich, Gott sei dank, die Privatweinsteuer haben wir „abgeschlagen', der Landtag ist auseinandergegangen mid es ist jetzt keine Gefahr mehr, daß wir diese Steuer bekommen; wir können jetzt den im Schweiße des Angesichts unter tausend Mühen und Gefahren uud unter schwerem Steuerdruck erzeugten Wein ohne neue Steuer trinken und verkausen. Die Sache ist aber leider nicht so. Aus sehr triftigen Gründen müssen

wir behaupten, wie auch der Abgeordnete Hölzl am 17. Januar in Bozen behauptete, die Sache ist ausgeschoben, aber nicht ausgehoben. Die Gründe sind folgende: 1. Alle christlich.sozialen Abgeordneten haben am 14. Januar l. I. in Innsbruck bei der Probe abstimmung .für diese Steuer gestimmt, auch die Vertreter der Weinbauern. Diese Behauptung ist bisher ohne Widerspruch geblieben; auch der Abgeordnete Hölzl getraute sich am 17. Januar in Bozen nicht zu behaupten, daß er dagegen gestimmt habe. Kein einziger

christlich sozialer Abge ordneter hat bei dieser Abstimmung ein Wort gegen diese Abstimmung gesagt, nur die sieben konservativen Abgeordneten aus Süd- und Nordtirol und zwei vom Großgrundbesitz haben dagegen gestimmt und dagegen gesprochen, alle andern deutschen Abgeordneten waren dafür. Wenn nicht die italienischen Abge ordneten mit aller Entschiedenheit dagegen gewesen waren, dann hatten wir die Steuer schon. Die zwei Bischöfe und den Landeshauptmann abge rechnet, hat der Landtag noch 65 Abgeordnete

, und zwar 43 Deutsche und 22 Italiener. Für diese Meuer find 34 Deutsche, dagegen 9 Deutsche u»d 22 Italiener, im ganzen 31 gegen 34. So die Stimmung am 14. Januar. 2. Trotz des Protestes der deutschen Weinbauern, der schon am Samstag in den Blättern angekündet war. gaben die Christlich-Sozialen mit dieser Steuer nicht nach. Bei einer großen Versammlung in Landeck am 17. Januar erklärten die christlich- sozialen Abgeordneten Mair und Siegele neuer dings: „Wir werden die Steuer aus Privatwein einführen.' Abg. Mair

begründete diese Steuer mit dem weisen Spruche: »Wer vermag, Privat wein anzuschaffen, wird wegen 2 Kronen nicht verbluten.' — Also vor dem gänzlichen Ver bluten wollen uns die Herren doch gütigst ver schonen, aber auspressen wollen sie uns schon. ES besteht also trotz deS Protestes der Wille, diese Steuer einzusühren. 3. Als dritten Beweis, daß die Christlich- Sozialen diese Steuer einsühren wollen, sühren wir die Haltung der christlich-sozialen Presse, der christlich-sozialen Zeitungen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.12.1873
Umfang: 6
für die tägliche Ausgabe l ü. und sür die ^rnalige ÄuSgade z» kr. B-sl-lluugen st-mc». ?!nll>r4rnnl?ir>>lt>!i!ir'' ^er Raum der üreiipalligc» Hennefer » 'r . Zeoe Wiederholung l l- . Lei gruhere» ^^ lctione» c»Iii!r>!> tlkbatt. Steuer ,'iir I >>> i al ^i üinrückung »>> kr. / u >?>!»» für die Lvzuer ^eilnu, nehmen <»:gcgei>^ ,1-!> - !,ua .'l lölaud u. 'o rr I > iic- I. Wavfischgaüe I h, ranliurl. H.'miinrg u Berlin ' H Opvelic in Wen, Woll,eile ' und Prag» ch«rd>»a»^s!ra5e P!l. V6i> !u .. eu, IZoll'cile Laub

in eine Getdstlafe von 20V bis 500 Lire; im Wieder holungsfall einer Gefän^nißstrase von 2 bis 5 Monaten. Frankreich. In Ider französischen Nationalver sammlung wählen sie seit einiger Zeit eine Dreißiger- Seltsame Abgaben uud Steuer«. Die Mittel Geld zu schaffen, sind unerschöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, daS erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen StaatS-SSckel hinüber zu leiten. Was ist nicht Alles schon der Gegenstand der Besteuerung

dieser Branche schützen soll und dieser einheimischen Industrie ist wiederum eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Coneurreuz und damit den EiugaugSzoll verdränge. Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den.Kaisern, gingen späteren Geschlechtern als Steuer-Erfinder mit guteu wie schlechten Beispie les voran. Sie lanntea GeburtS- uudSt«rbtsteuero> eive Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie .reich waren, ein Steuer auch auf die erste Braut- oachtl Bekannt

ist Kaiser BeSpasian'S Cloakensteuer, worauf sich Iuveaals Worte beziehen: lusri Konus sst oäor ex yualidet rs. (Gut ist der Geruch deS Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines Sohnes TituS. Indessen lassen wir das Alterthum bet Seite und wenden uns zum deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand

war damals ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte fein Kontin gent, der Kaiser jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz llXX) Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte MilitSrstand vom Gene- ral-Feldmarschall bis zum Stabs-Osficier mußte, — sehr im Conttaste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 15.11.1849
Umfang: 10
Patente vom ll). Oktober 1849, und auf der Grundlage der ZZ. 87 , 120, l2l der ReichSverfassung für das Verwaltungsjahr 1L50 folgende Bestimmungen be schloßen, und finden deren Vollziehung in den Krcnländern, in denen die »nit dem Pakente vom 2l. Dezember 1812 fest gesetzte Erwerbsteuer besteht, anzuordnen: Z. I. I. Zteueran ! age. 1. Zeit, für welche die Steuer gefordert wird. Zur Deckung der außerordentlichen StaatS» erscrccrnitte im Äerwaltungsjahre 185O wird für dasselbe eine Einkommensteuer

eingehoden. Z.2. 2. Gegenstand der Steuer, a. (Vrund< und HauSde- fitz und hypowecirte S^ulden. Das Einkommen von dem.der Grund- und (L e bä u d est e u e r unterliegenden Besitztyume» dann .cn den auf demselben haftenden Kapi» talien und Renten w'rd durch den mit dem Patente vom 10. Oktober d. I., §§. 5, 6, angeordneten außerordentlichen Zuschlag 'ur (Lrund: und Gebäudesteuer und durch die dem Besser der Realität ertheilte Berechkigung des Steurraszu« ges ven den erwähnten Kapitalszinsen und Renten

der Be steuerung unterzogen. §. 3. Andere Artendes Einkommens. Alle anderen Älrren des reinen Einkommens, das die Bewoh ner der unter dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze be griffenen Länder von ihrem persönlichen Erwerbe, oder ih rem in diesen Ländern verwendeten Vermögen beziehen , ist, soweit das Gesetz keine Ausnahme bewilligt, der Einkommen steuer unterworfen. Dieselb» hat sich auch auf den reinen Ertrag jener Gewerbe oder andern industriellen Unterneh mungen zu erstrecken, deren Betrieb

mit dem Grunde oder Hausbefitze verbunden ist, deren Einkommen jedoch keinen Gegenstand ter Grund» oder Gebaudesteuer ausmacht. §.4. c. Kiasseneintbellung des Einkommens. Die Ar ten des der Einkommensteuer unterliegenden Einkommens werden in drei Klassen g«reiht, und zwar: Erste K lasse. Das Einkommen von den ter Erwerbs» steuer unterworfenen Erirerbsgattungen, wozu fernerS zu rechnen ist: 1. Das Einkommen, vom Berg- und Hüttenbetriede, 2. Der Gewinn, den die Pachter von Dachtungen beziehen. Zweite Klasse

^ß von eiitem Capitale vertretend,.. N ent-^l, so weit die,e Setzten nicht in ter zweiten Hlasse begriffen sind. §. 5>. 3. Befreiungen von der Steuer: a. In der ersten Klasse. Von ler Einkommensteuer ist in der ersten Nlasse das Einkommen von Gunsten, Gewerben, Privat- Amtsblatt zum Tirolev Bothen I U»t«»rlchl, »«» P»,<«>»»« «,d «»ch«» »<m »inem Qet» zsv Ander« fHr diej»«igs» »»sgen»«»- »en, »elch» mit diese« (K. t, lll. » bis « und IV. » und v des Erwerbsteuerpat»nt»s »0« 31. Dezem« der ISIS

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Alpenländer-Bote
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Seite 9 von 16
Datum: 28.09.1924
Umfang: 16
- krattsche Vereine sind keine dabei. Ausführlich begründete der Redner den Grundsatz: Hand weg von der Bildung eigener gewerblicher Parteien. Denn die Politik eines Volles darf nicht vom Geldsack dirigiert werden, sondern Ideale müssen die Leitsterne der Politik sein. Der Vor trag wurde oft von lebhaftem Beifall unterbrochen. — Emst und doch humorvoll sprach der Sekretär des Tiroler Verbandes Dr. A m a n n aus Innsbruck über die Steuer- gesetzgebung. In der Steuergesetzgebung kenne sich nie mand mehr ans

: daS ursprüngliche Gebäude erfuhr im Laufe der Fahre immer mehr und mehr Zubauten, so daß Mir heute vor dem reisten Labyrinth stehen. Der Redner wies an Hand von Zahlen nach, daß die Behauptung, bei ' ten Steuern sei die Goldparität noch nicht erreicht, durch aus unrichtig ist. Die Einkommensteuer bettägt teilweise daS Doppelte und die besonders hohe Erwerbsteuer unter Umständen das Fünf- und Sechsfache der Vorkriegszeit. Vollkommen unrichtig ist die Veranlagung der Steuer. Bei der Steuerbemessung dürfe

nicht nach einem allge meinen Schimmel verfahren werden. Es wurde eine im Sinne der Verhandlungen entsprechende Entschließung angenommen. Da die Teilnehmer infolge der langen Dauer schon sehr ermüdet waren, sprachen nur noch kurz Minsster a. D. Heini und NR. Unterberger. Zur Wechselrede meldeten sich nur zwei Herren, Buchdruckerei besitzer Sausgruber und Tischlermeister Neyer, beide aus Feldkirch. Herr Sausgruber besprach die über aus große und schwierige Arbeit der Steuer-Berufungs- komnissionen und bat um Geduld

vom Bahn damme jagen und wurde so vom Auto erfaßt. Wieder eine Mahnung, die Bahnstrecke nicht zu betreten. — Zum Schlüsse noch einige Beispiele des Stcuerwahnsinns, wie er sich in Kärnten austobt. Nr. 1. Ein kleines Platz geschäft (Glashandlung) hatte im Jahre 1923 einen Brutto-Umsatz von 140,000.000 X und hätte bei diesem Brutto-Umsatz 160,000.000 X Reineinnahme erzielt, also um 20,000.000 K mehr als umgesetzt wurde! Denn die vorgeschriebene Steuer beträgt 25,688.600 X Wie geht

X gehabt haben und dafür 51,949.000 X an Steuer zahlen! Nr. 4. Eine Spenglerei und Geschirrhand lung sollte nach Mandat eine Reineinnahme von 233,000.000 X gehabt haben. Da aber im Vorjahre keine Neubauten waren, die Bauspenglerei aber auf solche an gewiesen ist, konnte natürlich ein Verdienst in dieser Höhe nicht erzielt werden. Steuervorschreibung 43,587.600 X. Es ließert sich noch eine ganze Reihe derartiger Beispiele anführen, wie die Steuerbehörde ganz willkürlich das Reineinkommen fesisetzt

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 12.08.1908
Umfang: 8
meiner Wenigkeit.' So Leys. Hören Sie, Herr Abgeordneter v. Leys! Wenn Sie diese Behauptungen nicht beweisen, können Sie sich des Vorwurfes der Unwahrheit nicht ent ziehen. „Wir Tiroler Abgeordneten waren sofort gegen die Branntweinsteuer-Erhöhung,' sagt von Leys weiter. Dieses „sofort' hat ein etwas spätes Datum. Am 5. April l. I., als die Einbringung der Vorlage und die Höhe der Steuer schon allge mein bekannt war, sagte Herr v. Leys: „Gegen die neue Steuer wird sich wenig machen lasten.' Am 28. Mai sagte

Leys in Bozen: „Wenn unser Flehen nichts nützt, so dringen wir auf die Pauschalabfindung.' Am nämlichen Tage sagte der Reichsratsabgeordnete V .Guggenberg: „Es ist keine Aussicht, die Steuer zu verhindern. Ihr habt nicht einmal ein Recht, diese Begünstigug zu verlangen.' Privatim sagte v. Guggenberg am gleichen Tage offen: „Die Steuer kommt gewiß.' Das „sofort' hat erst dann angefangen, als die Herren Abge ordneten sahen, daß da die Weinbauern keinen Spaß verstehen, dann erst bekamen die Herren

Schneid. Am 28. April sind die Hälfte der christlich-sozialen Landtagsabgeordneten bei der Abstimmung über den Antrag Glatz „zufällig' hinausgegangen und haben den Antrag durchfallen lasten. Es ist unstreitig das Verdienst des Weinbauernbundes, daß die Abgeord neten jetzt endlich gegen die Steuer. Wftreten.^ Wenn Herr v. Leys behauptet, Reichsräksabge- ordneter v. Guggenberg sei am 28. Mai in Bozen s „verlacht' worden, so ist das eine Unwahrheit, die einem Manne schlecht ansteht, der meinem sort

das Bedürfnis fühlt, öffentlich zu erklären, daß er „kein Schwindler, sondern ein ehrlicher Mann sei'. Die Weinbauern lachten deshalb, weil v. Guggenberg behauptete, in Nordtirol werde ebensoviel Brannt wein produziert als in Südtiröl. Wenn man da nicht mehr lachen darf, hört die Gemütlichkeit auf. „Ich kann die Behauptung nicht nachsprechen, daß durch diese Steuer, wie sie der Finanzminister vorschlägt, der Weinbau total zugrunde gehen würde. Diese Behauptung ist nicht wahr und wird von niemanden geglaubt

, wenn sie auch noch so oft wiederholt wird.' spricht Leys weiter. Möchten Sie uns nicht gütigst sagen, Herr Abgeordneter, von wem und wann und wo die Behauptung ausgestellt worden ist, daß diese Steuer den Wein bau total zugrunde richtet. Auf allen Ver sammlungen des Weinbauernbundes und auch bei anderer Gelegenheit wurde die Behauptung aufge stellt und bewiesen, daß die Weinbauern von Deutsch tirol nach so langen harten Zeiten und angesichts der Reblaus eine so schwere neue Steuer nicht vertragen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 28.08.1858
Umfang: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 25.05.1901
Umfang: 14
gibt als den Reiseverkehr, hat die Regierung dennoch es für gut befunden, aerade die socialpolitisch am - wenigsten zu recht fertigende Fahrkartensteuer auf den Tisch des Ab geordnetenhauses niederzulegen Was nun die neue Steuer anbelangt, so ist^ sie keineswegs eine Neuheit, sondern erfreut sich bereits eines ganz an sehnlichen Alters. Schon 1666 wurde in Holland eine fünfundzwanzigpercentige Steuer von den Fahrpreisen jener Passagiere eingehoben,, welche öffentliche Fuhrwerke benützten. Ebenso

1900wird den Fahrpreisen eine Steuer von 16 Percent zugeschlagen und ist überdies von den Fahrkarten eine Stempelgebühr von 5 Centimes zu entrichten. 1894 hat diese Steuer 12,700.000 Francs getragen. Russland er hob bis zum Jahre 1894 eine Transportsteuer von 25 Percent für die Billete erster und zweiter Classe, von 15 Percent für jene dritter Classe. Durch ein Gesetz vom Jahre 1894 wurde die Steuer auf den einheitlichen Satz von 15 Percent herabgesetzt. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen 1894

9,600.000 Rubel. In Spanien würde mit dem Gesetze vom 20. März 1900 eine Abgabe von 20 Percent vom Personentransporte (mit einem er mäßigten Satze von 10 Percent für jene Eisen bahnen, welche eine entsprechende Reduction der Fahrpreise durchführen), und von 5 Percent vom Warentransporte eingeführt. Ungarn führte diese Steuer für den Transport auf Eisenbahnen und mit Dampfschiffen mit dem Gesetze vom 6. Mai 1875 ein. Die Steuersätze wurden damals mit 10 Percent für den Transport von Personen

ge nommen wurde. Seltsamerweise brachte es aber keine der Vorlagen zu einer meritorischen Würdigung. Ueber die Wirkung dieser Fahrkartensteuer kann niemand auch nur im geringsten Zweifel bleiben, dass nämlich für den Fall, wenn nicht eine Progression, das ist ein Aussteigen der Steuer nach oer Ausstattung der benützten Wagenclasse, die so genannte dritte Wagenclasse zu entlasten sucht, wieder die unbemittelten Classen am empfindlichsten herangezogen werden. Nach den Ausführungen eines Wiener Blattes

von den Privat bahnen zu tragen sein wird, die im Personenver kehre rund 72 Millionen Kronen einnehmen, während für die Staatsbahnen nur rund 60 Mill. Kronen ausgewiesen werden. Allerdings liegt es im Bau des Versonentarifes, dass die Steuer progessiv wirkt und oass der einzelne Passagier der höheren Fahr classe eine viel größere Abgabe zu entrichten hat als jener der niederen Classe. Eine Fahrt von Wien, nach Bregenz wird sich vertheuern in der ersten Classe Schnellzug um 74 Kronen, in der zweiten Classe

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 17 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
für die Belastung des Bürgers im Staate, nicht einmal auf dem Lande ist. Wir wissen ja, daß die indirekten Steuern 2 Drittel der gesamten Steuern ausmachen und auch in den einzel nen Ländern hat man die Kunst verstanden, auf indirek tem Wege große Steuersummen herauszupressen. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns sowohl Vonseite des Reiches

als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.^ Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es gerecht und klug ist, wenn die Besitzlosen den Besitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und den Gewerbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 X direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme eingeräumt wird, ist ungerecht, so müßte

man das auch für die Vergangen heit gelten lassen und sagen: „Bauer, du hast bisher zu viel politisches Recht gehabt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte un gerecht, weil z. B. ein einzelner Besitzer, der 8 K Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen abliefert als einer, der keine 8 K direkte Steuer zahlt und 5 Kinder hat, weil es eben un möglich ist, daß ein einzelner

ist, daß der Mittelstand, die Bauern und Gewerbetreibenden, welche direkte Steuern zahlen, auch den größeren Teil der indirekten Steuern aufbringen. Sie zahlen ja Kaffee-, die Biersteuer, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familenmitglieder, sondern auch für Dienstboten, für die Knechte und Mägde. Deshalb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staatsrechte mit Recht angenommen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren

, bei uns in Tirol, besonders im italienischen Tirol, gibt es hunderte, tausende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 X Steuer zahlen. Wir haben in Tirol Bezirke, z. B. Imst, Landeck, Reutte, wo eine solche Hausteilung und Grundzersplitter ung herrscht, daß dort Besitzer, die 60 b bis 1 X Steuer zah'en noch unter die ersten zwei Drittel der Höchstbe steuerten gehören.' Da wurden dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 06.07.1897
Umfang: 4
Nr. 150 Das mm Ztrmrzrsrtz'j (Winke für die Steuerzahler.) Wir haben schon vorgestern Gelegenheit genommen, unsere Mitbürger auf die Dringlichkeit des Steuerbekennt nisses aufmerksam zu machen. Wir setzen heute unsere Ausführungen damit fort, einiges über die Steuerreform zu bringen. Weitaus das Wichtigste in der ganzen im Gesetze vom 25, Oktober 1996, R.-G.-Bl. Nr. 220, enthaltenen Reform ist die Einführung der progressiven Einkommen steuer: dieselbe ist im 4. Hauptstücke des Gesetzes

be handelt. Sie ist es, die eine Reform nicht nur auf dem Pa pier und in den Amtsakren, sondern eine Reform in der ganzen Auffassung des Steuerwesens bewirken soll. Bon dem Erfolge der Personaleinkommensteuer hängt es vor allem anderen ab, inwieweit die übrigen Zwecke der Re form, Ermäßigung der anderen direkten Steuern und Ueberweisungen an die Länder, erreicht werden können. Von der Personaleinkommensteuer werden wir daher am ausführlichsten handeln. Die Personaleinkommensteuer ist eine neue Steuer

, die wenigstens 18 Millionen Gulden tragen soll. Die Frage muß daher jedem auf der Lippe schweben: warum müssen wir eine neue Steuer tragen, was geschieht mit dem Gelde? Die Antwort auf diese Frage ist in den Eingangsartikeln des Gesetzes selbst, dem sogenannten Finanzplan, enthalten. Während sonst die Erträgnisse neuer Steuern ein fach dem Staatsschatze zufließen und niemand sagen kann, welchem Zwecke gerade diese oder jene Summe dient, ist im Steuergesetze für den weitaus größten Theil der Mehr einnahmen

werden soll, daß die Ermäßigung ein Viertel der jetzigen Last betragen wird. Von dieser Steuer handelt das erste Hauptstück des Gesetzes. Ferner werden die Aktiengesellschaften einer speziel- *)Wir bemerken, daß wir gerne bereit sind, auf Anfragen bezüglich der Steuerreform Auskunft im B rieft asten zu ertheilen. Die Redaktion. Kultt der Maske. Novelette. 4. Mich überkam's wie alten Märchenzauber, die Sa gen und Märchen der Kindheit werden lebendig. „Wenn dies ein verzauberter Forst wäre,' träumte ich, „voll von Elfen

er mit sehr angenehmer, weicher Stimme, „Karo ist viel zu gutmüthig, um Ihnen etwas zu thun.' ^ „Gnädiges Fräulein!' lachte ich, meine Rolle ein gedenk. „Ja wie soll ich den sonst sagen?' fragte er ver wirrt. „Jungfer Elsbeth Schmidt aus der Waldmühle, das Schweslerkind der Millerin,' berichtete ich schnell. „So?' Es klang wie Enttäuschung. „Was glaubten Sie denn?' fragte ich lachend. .Bozner Z eitung' (Südtiroler Tagblatt). len Steuer unterworfen^ die der jetzigen Einkommensteuer ähnlich ist, aber im Gegensatze

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 31.01.1937
Umfang: 8
über- werden und mit der Einhebung wird im beaonnen. Wie es bei den direkten Steuer Weht, wird jeder Firma die Vorschrei „ vermittelt, welche sowohl die Zeichnungs >. als auch die diesbezügliche Steuer für das ) 1W7 enthält. Die erste Rate wird vom 10. ,3 März eingehnben. Die übrigen Raten wer- an den Fälligkeitsterminen der übrigen Steu- ^ncichoben und zwar im April. Juni. August, ober und Dezember. Die 2lrl der Zahlung ie ratenweise Zahlung der Steuer erfolgt in der àn Weise, wie die Zahlungen der direkten uerii

an Staat vor. Dies ist eine Form der Ablösung, Iche die Zeichner in der Zukunft anwenden kön- , das ist wenn sie die Zeichnungsquote erlegt die entsprechenden Titel erhalten haben und n Besitz von der Last der sünfundzwanzigjäh- n Steuer befreien wollen, in kgl. Dekret, das veröffentlicht sein wird, t eine andere Form der Ablösung vor, die gleich mcht werden kann und die den Vorteil bietet, durch die Liquidierung keine weitere Verpflich- g dein Staate gegenüber sei es hinsichtlich der leihe

als auch hinsichtlich der Steuer besteht, rch diese Form ist der Zeichner von der fünf- Hwanzigjährigen Steuer enthoben. Der Zeich hat das Gesuch um die Ablösung an das Be- ssteueramt zu richten, das die Summe ligui- t. Die Einzahlung bei der Sektion der Provin- tessoreria kann auch durch Postanweisung ge hen. Damit wird dem Zeichner jeder weitere !iig erspart. Nach erfolgter Einzahlung wird die lastung von der Anleihe und von der Steuer Mliommen. Die eingezahlten Raten und die ^glichen Zinsen werden natürlich

bei der Abiti li in Abzug gebracht. 'ehinen wir ein Beispiel. Der geringste Wert, cher der Anleihe und der Steuer unterworfen beträgt 10.000 Lire. Die Zeichnungsquote macht Lire aus und die Steuer 35 Lire jährlich durch Jahre, vermehrt um das Agio der Einhebung. Ablösung durch Uebergabe der Titel würde die lMng von 500 L. durch die Kapitalisierung der »er zu s Prozent ausmachen und ohne Agio er- ert sie eine Zahlung von 493.27 Lire, ach den Bestimmungen des Dekretes, das er- 9g Lire für jede 100 Lire

, wird sie von den Steuer en durchgeführt. erbind, mg mit der Lebensversicherung und Bevorschussung it Gesetzdekret, genehmigt beim letzten Mini- M sind das Istituto Nazionale delle Assicura li' '»d andere Versicherungsinstitute ermächtigt »Anleihe mit einer Lebensversicherung des Zeich» >2 zu verbinden. Das Nationalversicherungsinsti- I mird die Versicherungsoperationen auch für Allere und kleine Zeichnungsquoten durchführen, das Persicherungswesen besonders unter der Mrtschaftlichen Bevölkerung zu verbreiten

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Tiroler Post
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Seite 3 von 8
Datum: 29.05.1901
Umfang: 8
und Verleugnung der Steuer zu entziehen, während der Grundbesitz, da er unbeweglich vor aller Augen offen daliegt, der Besteuerung in keiner Weise entgehen kann. 2. Das schreiende Missverhältnis, welches hinsichtlich der Besteuerung zwischen Grundbesitz und beweglichem Capital existiert, wird noch erheblich dadurch gesteigert, dass die Grundsteuer um die oft sehr hohen Landes-, Bezirks-, Gemeinde- und anderen Um lagen sich erhöht, während das bewegliche Capital nicht bloß von den Umlagen zum größten Theile

, dass ein entsprechender Theil des Reinertrages, in Wirk lichkeit oft der ganze Reinertrag, ja selbst noch ein Theil des Arbeitslohnes in Form von Schuld zinsen in fremde Hände wandert, die Steuer muss aber der verschuldete Grundbesitzer ganz so ent richten, als wenn er den vollen Ertrag seines Gutes genießen könnte. Dass die im Vorstehenden geschilderten Verhältnisse nach einer energischen tiefgreifenden Reform rufen, liegt auf der Hand. Eine solche Reform ist aber noch aus anderen Rücksichten

geboten. Die Budgeterfordernisse der einzelnen im Reichsrathe vertretenen Länder steigen ineinemfort; die Landesumlagen werden immer drückender, eine dauerhafte Sanierung der Landes finanzen wird überall als dringendes Bedürfnis empfunden. Gründlich und für die Dauer kann hier nur durch eine Ueberweisung staatlicher Real stenern an die Länder Abhilfe getroffen werden. In erster Linie kommt dabei jedenfalls die Grund steuer in Betracht. Ermäßigung der Grundsteuern mit besonderer Rücksicht

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