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Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 02.04.1892
Umfang: 16
und Entschädigungsrenten und ähnliche Ein kommensarten. Die wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzes bestehen in Folgendem: Die Sparkassenzinsen waren bisher von der Steuer befreit und sollen jetzt bei einer Einlage von über 525 fl. einer Steuer von 2 Perzent der Zinsen unterworfen werden. Diese Bestim mung hat für die weitesten Schichten der Be völkerung eine große Bedeutung, denn sie um faßt gewiß mehr als eine halbe Milliarde der Sparkassen-Einlagen. Diese Steuer ist um so wichtiger

und in der Regel dieses Einkommen nicht fatirt wird. Jetzt wird das Institut nach dem § 168 gezwungen sein, den Abzug von zwei Perzent zu machen. Dies gilt auch von einzelnen Anlehen. Die Hausherren werden nicht mehr verpflichtet sein, die Steuer für die Hypothekarzinsen zu zahlen, sondern der Gläubiger wird dieses Einkommen selbst zu sa- tiren haben und dafür zwei Perzent als Steuer entrichten. An den geltenden Steuerbefreiungen, sowie an den Befreiungen der Renten, Staats anleihen, Prioritäten

und anderen öffentlichen Anleihen wird durch das Gesetz nichts geändert. Hier bleibt entweder die Steuerbefreiung oder die Steuer von zehn Perzent. Die Aktien-Gesellschaften gewinnen durch die Reform insoferne, als ihnen gestattet wird, die Passivzinsen bei der Billanz in Abzug zu bringen und Abschreibungen unter die Ausgaben zu stellen. Den Inhalt der Besoldnngssteuer und Perso nalien-Einkommensteuer haben wir bereits ange geben. DieSteuerskala der Personal-Einkommen- stener beginnt mit 0°6 Perzent und steigt

bei einem Einkommen von 100,000 fl. bis auf 4 Per zent. Den Ertrag der Personal-Einkommen steuer schätzt der Finanzminister mit den: Mi nimum von 14 3 und mit dem Maximum von 21 4 Millionen Gulden. nach Osten, nach Wien. Im Fremdenbuche findet sich um diese Zeit eine Deputation des Pariser Tri bunals verzeichnet, welche zur Beglückwünschung des Siegers in das französische Hauptquartier reiste, und außerdem ein Name, der gar bedeutend durch die Lebensgeschichte des großen Corsen klingt, der Name seiner ersten Frau

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.03.1937
Umfang: 6
' si. Teil in 120 Dias) einen Lichtbildervor trag halten wird. Freunde der Fotografie und des schönen Re nalis sind höflichst eingeladen, als Gäste des Klubes an dem Bortrage teilzunehmen. Dèe Ammobiliar » Anleihe und Immobiliar-Steuer ìehr à'MisimIOerill' Nach der bereits veröffentlichten amtlichen Mit telung wird im Monate März die Division »Pu- stcrin', die an den erbittertsten Kämpfen für die Eroberung des Imperiums teilgenommen hat, für Rückkehr ins Mutterland eingeschifft werden, à Nachsicht

für Da in diesen Tagen den Haus- und Grundbesit- zern die Zahlungsaufträge betreffend JmmobiUar- anleihe u. Jmmobiliarfteuer zugestellt werden, ist es zweckentsprechend, noch einmal dieses Thema, u. zwar möglichst volkstümlich zu behandeln. Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steuer-- amt eingezogen wurden, erfolgt einstweilen die Be- Messung der Jmmobiliarcmleihe bezw. der jähr lichen, durch 25 I. dauernden Abgabe auf Grund der in der Steuerrolle bereits eingetragenen Rein erträge, bezw. auf Grund

> dann an Zentralsteuerkommission gerichtet werden. Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amt-- liche Benachrichtigung seitens des Steueram'es, da Anleihe wie jährliche Steuer einstweilen nur auf Grund der in der Steuerrolle eingetragenen Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeich- nunasverpflichteten bemessen werden, und mit die sen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, und es erhalten die Zeichnungsvervslichteten nur eine Verständigung seitens der Steuerzahlstelle (Esattoria). Nun kann es aber doch der Fall

sein, daß ein Besitzer in dieser Rolle der Zeichnungspflichtigen eingetragen ist. obwohl er nicht zeichnungspslichtig ist. oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. In einem solchen Falle muß er allerdings einst weilen die vorgeschriebenen Summen laut Vor schreibung zahlen, jedoch bat er das Recht, die Ab schreibung bezw. den Rückersatz der gezahlten Be träfe zu verlangen. Diese Eingabe ldenuncia) ist auf stempe>kre>em Papier zu machen und an das Zuständige Steuer- cimt

sind verpflichtet, Zprozentig des reinen Jmmobi- liarweries in dieser Anleihe, die in 25 Jahren zn- riickzahlbar ist lind für die der Staat 5 Prozent Zinken zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seiner- zeitigen Rückzahlung dieser Anleihe aufkommen, in dem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entivre- chende Steuer durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend des reinen Jmmobiliarwertes. der zur Berechnung der An leihe diente, oder kurz

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Tiroler Grenzbote
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Seite 5 von 8
Datum: 03.02.1923
Umfang: 8
ist. Hienach ergibt fich folgender Schlüssel zur Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 1922: Sofern das Gesamteinkommen nicht durch 100 teilbar ist, ist dasselbe auf dm nächsten durch 10 teilbaren Betrag, die entfallende Steuer aus den nächsten durch 10 teilbaren Betrag nach unten abzurunden. Bei Einkommen von mehr als 1,748.000 Kr. bis ein schließlich 6,555.000 Kr. beträgt die Steuer l 1 /#, bei Einkommen bis 15,295 000 Kr. beträgt die Steuer 2 2 /s, bei solchen bis 26.220.000 Kr. 4 Proz

. des Gesamteinkommens. Die Steuer ist jedoch mit der Maßgabe zu bemessen, daß von dem Einkommen einer höheren Stufe nach Abzug der Steuer niemals weni ger erübrigen darf, als von dem höchsten'Einkommen der nächst niedrigen Stufe nach Abzug der auf dieses Einkommen entfallenden Steuer erübrigt. Stehen in der Versorgung des Haushaltungsvorstandes Personen, die im Sinne des § 157 der Haushaltung angehören, so hat für Einkommen bis einschließlich 26,220.000 Kr. jährlich für je eine derartige Person eine Ermäßigung

der Steuer um je 5 Proz. stattzufinden. Zur Be rechnung der Steuer von Einkommen über 26,220.000 Kronen dienen nachstehende Formeln, wobei 6 gleich bedeutend ist mit Gesamteinkommen in Kronen. Einkommen von mehr als bis einschließl. Kronen 26,200.000 34,960.00t 52 440.001 69.920.001 87.400.001 109,250.00! 131,100.001 174.800.001 218.500.001 437.000. 001 655.500.001 874.000. 001 1.311,000 001 2.185,000.001 34.960.000 6t X 5 :100 ----- 262.000 52,440 000 G X 6:100 = 611.800 69.920.000 G X 9:100

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Außferner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 22.04.1916
Umfang: 8
der Barzahlung, bezw. statt des B««iv i fchnsses. Das Büchlein des Professors Schsri i muß als eilt unentbehrlicher Führer für im Kriegsanleihe-Zeichner zur weitesten Verblei-! ttmg wärmstens empfohlen werden. Die Kriegsgewinnsteuer. j Der Steuer unterliegen die in den Jahren! 1914, 1915 und 1916 erzielten „höheren Ge-! schäftserträgnisse" aller Gesellschaften und „Ein-; konlmensmehrbeträge" der einzelnen Menschen.' Bei den Gesellschaften gilt als Mehrertrag bas. was sie in der Zeit vom 1. August 1914

bis 31, Dezember 1916 gegenüber dem durchschnittlich 2 ! Reinertrag ans den Friedensgeschästsjahreu er zielt haben. (Der Durchschnitt wird aus den Ge-i schaffe Ergebnissen der letzten fünf Jahre, Ivobff der höchste und der niederste Ertrag ausgeschjiäy werden, ermittelt.) Die Steuer beträgt bei den Gesellschaften für jenen Teil des Mehrertregch - der 5 Prozent des Anlagekatipals nicht Äu 1 steigt, 10 Prozent, für jenen Teil des Mehnrw- > ges, der 5 Prozten, aber nicht 10 Prozent dcl i Anlagekapitals übersteigt

, 15 Prozent, für je k>ei- 1 tere angefangene oder volle 5 Prozent einen m i je 5 Prozent höheren Satz bis zum Höchstaiib maß von 35 Prozent. IM Bei den Einzelpersonen ist der Steuer U 1 Mehreinkommen zu unterziehen, das sie in de» Jahren 1914, 1915 oder 1916 im Vergleich M ^ Einkommen des Jahres 1913, auf Wunsch det ' Steuerpflichtigen im Vergleiche zum durchschnitt- > lichen Einkoinmen der Jahre 1911, 1912 uch 491L,tatsächlich..erzielt haben. Beträgt das Gh kommen des Jahres 1913 oder das durchschmb

Vermögen ist nur mit jenem Be trage als Mehreinkommen des Erben zu beha»- geln, um den es das aus diesem Verrnögen «n Jahre 1913 erzielte Einkommen übersteigt. $itl Steuer beträgt für Einzelpersonen von den el ften angefangenen oder vollen 10.090 K des Mehr- - einkommens 5 Prozent; von den nächsten angch sangenen oder vollen 10.060 K 10 Prozent; M den nächsten angefangenen oder vollen 20.000 l 15 Prozent; von den nächsten angefemgenen oder vollen 20.000 K 20 Prozent; von den nächsten angefangenen

, die zweite nach Ablauf von weiiemr sechs Monaten fällig ist. Eine Vorschreibung der Steuer zum Zwecke der Bemessung von Zuschlä gen^ und zur Berechnung van Beiträgen hat niÄ statizufinden. lieber die Oesterreich-Ungarisch- Bank werden besondere Bestimmungen erlaßcil werden. Die Gesellschaften haben für die Steuer eine Sonderrücklage zu stiften, das heißt sie dür fen die Gewinne nur insoweit verteilen, „E ihnen an Reserven einschließlich der Rücklagcr aus dem kaufenden Gewinn mindestens ein deir

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Zeitungen & Zeitschriften
Schwazer Bezirksanzeiger
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Seite 2 von 8
Datum: 22.04.1916
Umfang: 8
. statt des Barem- schusses. Das Büchlein des Professors Schorr, muß als ein unentbehrlicher Fülirer für jeden Kriegsanleihe-Zeichner zur weitesten Verbrei tung wärmstens empfohlen werden. Die Kriegsgewinnsteuer. Der Steuer unterliegen die in den Jahren 1914, 1915 mrd 1916 erzielten „höheren Ge- schäftZerträgnisse" aller Gesellschaften und „Ein- küinmensmehrbeträge" der einzelnen Menschen. Bei den Gesellschaften gilt als Mehrertrag das. was sie in der Zeit vom 1.. August 1914 bis 31. Dezember 1916

gegenüber dem durchschnittlich".: Reinertrag aus den Friedensgeschäftsjahreu er zielt haben. (Der Durchschnitt wird aus den Ge schäfts ergebnissen der letzten fünf Jahre, wobei der höchste und der niederste Ertrag ausgeschiedsu werden, ermittelt.) Die Steuer beträgt be: den Gesellschaften für jenen - Teil des MehrertraM,, der 5 Prozent des Anlagekatipals nicht Äer- steigt, 10"Prozent, für jenen Teil des Mehrenrw ges, der 5 Prozten, aber nicht 10 Prozent des Anlagekapitals übersteigt, 15 Prozent

, für je wei tere angefangene oder volle-5 Prozent einen m je 5 Prozent höheren Satz bis zum • Hochstart maß von 35 Prozent. Bei den Einzelpersonen ist der Steuer das Mehreinkommen zu unterziehen, das sie in den Jahren 1914, 1915 oder 1916 im Vergleich zum Einkommen des Jahres 1913, auf Wunsch des Steuerpflichtigen im Vergleiche zum durchschnitt lichen Einkornmen der Jahre 1911, 1912 und 1913 tatsächlich erzielt haben. Beträgt das Ein kommen des Jahres 1913 oder das durchschnitt liche Einkommen weniger

ist nur mit jenem Be trage als Mehremkommen des Erben zu behcm- geln, um den es das aus diesem Vermögen im Jahre 1913 erzielte Einkommen übersteigt. Die Steuer beträgt für Einzelpersonen vor: den er sten angefangenen oder vollen 10.000 X des Mehr- emkommcns 5 Prozent; von den nächsten ange fangenen oder vollen 10.000 X 10 Prozent; von den nächsten angefcmgenen oder vollen 20.000 K. 15 Prozent; von den nächsten angefangenen oder vollen 20.000 X 20 Prozent; von den nächsten angesarrgenen oder vollen 20.000 X 25 Prozent

sechs Monaten fällig fft. Eine Verschreibung der Steuer zum Zwecke der Bemestung von Zuschlä gen und zur Berechnung von Beiträgen hat nicht stattzufinden. Heber die Oesterreich-llngarischs Bank werden besondere Bestimmungen erlassen werden. Die Gesellschaften haben für die Steuer eine Sonderrücklagc zu stiften, das heißt sie dür fen die Gewinne nur insoweit verteilen, „kW ihnen an Reserven einschließlich der Rücklage» aus dem laufenden Gewinn rmckdeswnK ein den Mehrverteilungen gleichkommender

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländer-Bote
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Seite 2 von 20
Datum: 04.12.1932
Umfang: 20
herabsetzen und daß sie auf keinen Fall neue Steuern einführen werden. Daß auch dieses Verspre chen nur ein — Versprechen ist, das zeigt Oldenburg, wo die Nazi allein die Macht in Händen haben, mu aller Deutlichkeit. Denn die Naziregierung von Olden burg hat dort mit 1. September 1932 eme Schlacht steuer eingeführt, und zwar mit außerordentlich hohen Steuersätzen. Jeder, der innerhalb des Gebietes des Freistaates Oldenburg Rindvieh, Schweine oder Schafe auf eigene Rechnung schlachtet oder schlachten läßt

, ist steuerpflichtig. Die Steuer beträgt für einen Ochsen mit 400 bis 750 Kilogramm Lebendgewicht 30 Reichs mark, über 750 Kilogramm 36 Reichsmark pro Stück, für ein Kalb 4 Reichsmark, für eine Magerkuh sieben Reichsmark, für ein Schwein 2 bis 10 Reichsmark (je nach Gewicht), für ein Schaf 1.50 Reichsmark. Außer dem wird für Fleisch von Rindvieh, Schweinen und Schafen, das in den Freiestaat Olrdenburg eingeführt wird, eine Steuer von 10 bis 15 Reichsmark pro 100 Kilogramm eingehoben. Die spanischen Kirchenslocken

mit Steuer zetteln beklebt. Nachdem der Stadtrat von Henares das Verbot er lassen, es dürfe keine einzige Glocke der vielen Kirchen der Stadt weder tags noch nachts geläutet werden und dieses Verbot dann schließlich unter dem Druck der Bevölkerung dahin gemildert wurde, daß zu einigen wenigen bestimmten Tagesstunden Glocken von Pfarr kirchen ertönen dürfen, ist man anderwärts auf einen praktischeren und dem Fiskus erwünschteren Gedan ken gekommen. In Henares hatten die Beschwerde führer gegen das Verbot

25, 4. Klasse 10 Pesetas. Für jedes Angelus-Mittag, Vesperläuten und für das Anschlägen des Sterbeglöck- leins sowie das Zeichen zum Versehgang 2 Reales. Für jedes Glockenzeichen bei der hl. Messe 1 Peseta, für jede weitere Wiederholung 5 Pesetas. Der Eemeinderat von Escorial fand diese Ansätze zu niedrig. Er belegte jedes Läuten einer Kirchglockc mit 250 Pesetas Steuer. Und selbst wenn diese bezahl wird, darf nicht über die Dauer von 3 Minuten hin aus geläutet werden. Handelt es sich um Begräbnisse, so muß

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenland
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Seite 4 von 14
Datum: 12.01.1921
Umfang: 14
ist; dasselbe beträgt nunmehr 8400 Kronen. Trotz dieser Erhöhung der Untergrenze wird sich jedoch infolge der mittlerweile erngstretenen außerordentlichen Entwertung un seres Geldes und der entsprechend gestiegenen Dienst- und Lohn bezüge die Anzahl der der Einkommensteuer unterliegenden Per sonen um viele Tausende vermehren. Waren die Steuerbehörden der Veranlagung dieser Steuer schon bisher kaum gewachsen, so müßten dieselben, da ihnen vom laufenden Jahre angefangen auch noch die Ungeheure Arbeit der Veranlagung

der Vermögensabgabe übertragen worden ist, nunmehr vollständig versagen. Än der Erkenntnis und vollen Würdigung dieses Umstandes hat nun die Novelle in jenen Fällen in welchen das Einkommen der St-euerpflichtigen aus- zchliegl«h oder doch vorwiegend aus Arbeits- bezw. Lohnde» Lügen besteht, die Veranlagung und die Einhebung der Steuer an die Arbeitgeber unter Kontrolle der Steuerbehörde über tragen. Man schätzt die Anzahl der Steuerträger, welche unter diese Bestimmung fallen, ausftOO Prozent ihrer Gesamtzahl

. Dre den Arbeitnehmer durch die Novelle auferlegte Ver pflichtung- zur Entrichtung der Einkommensteuer ist im Ver- gleiche zu der früheren Steuerfkala keineswegs eine drückende. ^cach der neuen Steuerskala sind nämlich die Steuersätze bis zu emem Einkommen von zirka 92.000 Kronen durchwegs nied- riger, als nach der alten Skala; es hak z. B. ein lediger Ar beiter mit emem Wochenlohns von 5OO Kronen einen Steuer abzug von 8 Kronen pro Woche zu gewärtigen, was einer Jayressteuer von 6mal 52 =■ 416

Kronen gleichkommt: bei demselben, auf ein Jahr umgerechneten Einkommen von 5OOmal 52 — 26.0CD Kronen, hätte er nach der alten Skala entrichten müssen: * - an Steuer 886 Kronen — Heller an 15 Prozent Aufschlag (sog. Jungge- sellensteuer) . 132 Kronen 90 Heller an 40 Prozent Kriegszuschlag 407 Kronen 56 Heller zusammen 1426 Kronen 46 Heller also um über 1OOO Kronen Steuer mehr als nunmehr. Was die den Arbeitsgebern auferlegte Verpflichtung betrifft, ist es ia richtig, daß die Ausfüllung

der, Formularen Zeit so wie große Genauigkeit erfordert, und daß die Arbeitgeber in erster Linie für den richtigen Eingang der Steuer der von ihnen entloonten Angestellten haftbar gemacht werden. Hiebei muß aber bedacht werden, daß von der erschienenen Durchführungs- veroronung nur etwa ein Zehntel auf den textlichen Teil ent fällt. das, übrige aber auf Formularien. Tabellen, Beispiele und dergleichen und daß für große, höher qualifizierte Betriebs, speziell aber auch für kleinere bäuerliche und gewerbliche

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
noch Gefahr, daß wir die Krivatweinflener bekommen? Viele Weinbauern sind jetzt glücklich und denken sich, Gott sei dank, die Privatweinsteuer haben wir „abgeschlagen', der Landtag ist auseinandergegangen mid es ist jetzt keine Gefahr mehr, daß wir diese Steuer bekommen; wir können jetzt den im Schweiße des Angesichts unter tausend Mühen und Gefahren uud unter schwerem Steuerdruck erzeugten Wein ohne neue Steuer trinken und verkausen. Die Sache ist aber leider nicht so. Aus sehr triftigen Gründen müssen

wir behaupten, wie auch der Abgeordnete Hölzl am 17. Januar in Bozen behauptete, die Sache ist ausgeschoben, aber nicht ausgehoben. Die Gründe sind folgende: 1. Alle christlich.sozialen Abgeordneten haben am 14. Januar l. I. in Innsbruck bei der Probe abstimmung .für diese Steuer gestimmt, auch die Vertreter der Weinbauern. Diese Behauptung ist bisher ohne Widerspruch geblieben; auch der Abgeordnete Hölzl getraute sich am 17. Januar in Bozen nicht zu behaupten, daß er dagegen gestimmt habe. Kein einziger

christlich sozialer Abge ordneter hat bei dieser Abstimmung ein Wort gegen diese Abstimmung gesagt, nur die sieben konservativen Abgeordneten aus Süd- und Nordtirol und zwei vom Großgrundbesitz haben dagegen gestimmt und dagegen gesprochen, alle andern deutschen Abgeordneten waren dafür. Wenn nicht die italienischen Abge ordneten mit aller Entschiedenheit dagegen gewesen waren, dann hatten wir die Steuer schon. Die zwei Bischöfe und den Landeshauptmann abge rechnet, hat der Landtag noch 65 Abgeordnete

, und zwar 43 Deutsche und 22 Italiener. Für diese Meuer find 34 Deutsche, dagegen 9 Deutsche u»d 22 Italiener, im ganzen 31 gegen 34. So die Stimmung am 14. Januar. 2. Trotz des Protestes der deutschen Weinbauern, der schon am Samstag in den Blättern angekündet war. gaben die Christlich-Sozialen mit dieser Steuer nicht nach. Bei einer großen Versammlung in Landeck am 17. Januar erklärten die christlich- sozialen Abgeordneten Mair und Siegele neuer dings: „Wir werden die Steuer aus Privatwein einführen.' Abg. Mair

begründete diese Steuer mit dem weisen Spruche: »Wer vermag, Privat wein anzuschaffen, wird wegen 2 Kronen nicht verbluten.' — Also vor dem gänzlichen Ver bluten wollen uns die Herren doch gütigst ver schonen, aber auspressen wollen sie uns schon. ES besteht also trotz deS Protestes der Wille, diese Steuer einzusühren. 3. Als dritten Beweis, daß die Christlich- Sozialen diese Steuer einsühren wollen, sühren wir die Haltung der christlich-sozialen Presse, der christlich-sozialen Zeitungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 18.06.1923
Umfang: 8
Seite 2 1. Die Gewerbe- und Verkaufssteuer, die etwa unserer bisherigen Erwerbsteuer ent spricht. (Jedoch war die öfterr. Erwerbsteuer eine Staats-, keine Gemeindesteuer.) Dieser Steuer un terliegen alle jene, die ein Gewerbe, ^Handwerk oder selbständigen Beruf ausüben; die Verkäufer aller Arten von Waren; alle Vereine mit Ausnahme der jenigen, die nur politischen, wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecken dienen. Ausgenommen sind auch die Trafiken, falls dort keine anderen als Monopolartikel

verkauft werden, für den im gleichen Lokal erfolgenden Verkauf anderer Waren erwächst jedoch die entsprechende Steuerpflicht. Diese Steuer ist eine Realsteuer und trifft also den Betrieb, nicht die Person. Für jedes im Gemeindesteuerreglement namentlich aufgeführte Gewerbe ist die Steuer zu zahlen, auch wenn diese Gewerbe im gleichen Lokclle oder in derselben Gemeinde betrieben werden. Diese Steuer ist nach Klassen abgestuft. In Bozen beträgt die Anzahl der Klassen 12—24 mit Steuersätzen

kann man dann an die Gemeindeschätzungskommission rekurrieren. 2. Familiensteuer. Für diese müssen erst die nötigen Bestimmungen vom Prov.-Verw.-AuÄ schuß erlassen werden. Sie trifft das Rein-Einkom- men aller Mitglieder einer zusammenlebenden Fa milie und ist je nach der Ortsgröße und der Einkom menhöhe abgestuft, sieht auch ein steuerfreies Mini mum vor. Sie dürfte sich wahrscheinlich etwa von' ^2 bis 2 Prozent bewegen. 3. Vieh st euerund Steuer auf Zug-, Reit- und Lasttiere. Für beide Arten von Steuern müssen erst die Durchführungsverordnun gen

vom Provinzialverwaltungs-Ausschuß in Trient' geschaffen werden. Die Viehsteuer wird nach dem mittleren Wert der einzelnen Viehgattungey be stimmt. Die Landessteuer darf höchstens 1 Prozent dieses Mittelwertes, der durch den Provinzialver waltungs-Ausschuß festgesetzt wird, betragen. Die Gemeinden können dann das Ausmaß bis zur dop pelten Höhe der Landessteuer hinaufsetzen. Von der Viehsteuer sind zumeist das Saugvieh und jene Tiere befreit, die der Steuer auf Zug-, Reit- und Lasttiere unterworfen sind. Letztere Steuer

ist durch ihren Namen schon genügend erklärt. Sie kommt zur Anwendung, auch wenn solche Reit- und Last tiere nur vorübergehend sich in einer Gemeinde be finden, aber mindestens ein Vierteljahr. Diese Tiere sind dann zu melden und von der Gemeinde zu kon- - trollieren. 4. Mietwert st euer (Tassa sul valore loca- tivo). Vor allem ist festzuhalten, daß diese Steuer und die Familiensteuer in derselben Gemeinde nicht Zugleich demselben Steuerträger auferlegt werden; darf. Die Mietwertsteuer ist zu zahlen

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 31.03.1905
Umfang: 4
Bauern und Arbeitern anklopfen brauchen? Und die ungeheuer reichen Stifte und Klöster, könnten sie nicht viel leichter für die Kapläne und Gebirgspfarrer sorgen, als die Last dem für kärglichen Lebensunterhalt arbeitenden Volke aufzuladen? Aber noch mehr: Die reichen Geistlichen, die Bischöfe, Prälaten, Domherren, Stifte und Klöster u. s. w. brauchten nur ihre Steuerpflicht besser zu erfüllen und ihren ärmeren Amtsbrüdern könnte ganz leicht geholfen werden. Die Steuer für den Religionsfonds

, der zur Einkommenerhöhung der kleineren (aber auch der höheren!) Geistlichkeit dient, lieferte jahrzehntelang nicht den kleinsten Teil der Summe, die man verlangen konnte. Die Steuer ist gar nicht drückend; bei 10.000 Gulden Jahreseinkommen beträgt die Steuer nur 50 Gulden! Aber wie diese Steuer von den frommen Herren hinterzogen wurde, ist ja allgemein bekannt. Es betrug: das eingestandene die Religions- im Jahre Kirchenvermögen fondssteuer 1875/76 260 Mill. Gulden 775.000 Gulden 1880 285 „ „ 597.000 „ 1890 349

„ „ 271.331 1895 409 „ „ 281.502 „ Das eingestandene Kirchenvermögen (und wie wenig wird eingestanden!) stieg also von 260 Millionen auf 409 Millionen, die S t e u e r aber stieg nicht auf 1,230.000 Gulden, sondern sank auf 281.502 Gulden! Die Steuer wurde einfach unterschlagen — zum Schaden des Staates, der sich infolgedessen bei den Arbeitern, Bauern, Gewerbsleuten schadlos hält und zum Schaden der kleinen Geistlichen. Es ist deshalb eine Verr"terei, wenn die klerikalen Abgeordneten jetzt wieder zehn

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.12.1873
Umfang: 6
für die tägliche Ausgabe l ü. und sür die ^rnalige ÄuSgade z» kr. B-sl-lluugen st-mc». ?!nll>r4rnnl?ir>>lt>!i!ir'' ^er Raum der üreiipalligc» Hennefer » 'r . Zeoe Wiederholung l l- . Lei gruhere» ^^ lctione» c»Iii!r>!> tlkbatt. Steuer ,'iir I >>> i al ^i üinrückung »>> kr. / u >?>!»» für die Lvzuer ^eilnu, nehmen <»:gcgei>^ ,1-!> - !,ua .'l lölaud u. 'o rr I > iic- I. Wavfischgaüe I h, ranliurl. H.'miinrg u Berlin ' H Opvelic in Wen, Woll,eile ' und Prag» ch«rd>»a»^s!ra5e P!l. V6i> !u .. eu, IZoll'cile Laub

in eine Getdstlafe von 20V bis 500 Lire; im Wieder holungsfall einer Gefän^nißstrase von 2 bis 5 Monaten. Frankreich. In Ider französischen Nationalver sammlung wählen sie seit einiger Zeit eine Dreißiger- Seltsame Abgaben uud Steuer«. Die Mittel Geld zu schaffen, sind unerschöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, daS erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen StaatS-SSckel hinüber zu leiten. Was ist nicht Alles schon der Gegenstand der Besteuerung

dieser Branche schützen soll und dieser einheimischen Industrie ist wiederum eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Coneurreuz und damit den EiugaugSzoll verdränge. Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den.Kaisern, gingen späteren Geschlechtern als Steuer-Erfinder mit guteu wie schlechten Beispie les voran. Sie lanntea GeburtS- uudSt«rbtsteuero> eive Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie .reich waren, ein Steuer auch auf die erste Braut- oachtl Bekannt

ist Kaiser BeSpasian'S Cloakensteuer, worauf sich Iuveaals Worte beziehen: lusri Konus sst oäor ex yualidet rs. (Gut ist der Geruch deS Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines Sohnes TituS. Indessen lassen wir das Alterthum bet Seite und wenden uns zum deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand

war damals ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte fein Kontin gent, der Kaiser jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz llXX) Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte MilitSrstand vom Gene- ral-Feldmarschall bis zum Stabs-Osficier mußte, — sehr im Conttaste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 15.11.1849
Umfang: 10
Patente vom ll). Oktober 1849, und auf der Grundlage der ZZ. 87 , 120, l2l der ReichSverfassung für das Verwaltungsjahr 1L50 folgende Bestimmungen be schloßen, und finden deren Vollziehung in den Krcnländern, in denen die »nit dem Pakente vom 2l. Dezember 1812 fest gesetzte Erwerbsteuer besteht, anzuordnen: Z. I. I. Zteueran ! age. 1. Zeit, für welche die Steuer gefordert wird. Zur Deckung der außerordentlichen StaatS» erscrccrnitte im Äerwaltungsjahre 185O wird für dasselbe eine Einkommensteuer

eingehoden. Z.2. 2. Gegenstand der Steuer, a. (Vrund< und HauSde- fitz und hypowecirte S^ulden. Das Einkommen von dem.der Grund- und (L e bä u d est e u e r unterliegenden Besitztyume» dann .cn den auf demselben haftenden Kapi» talien und Renten w'rd durch den mit dem Patente vom 10. Oktober d. I., §§. 5, 6, angeordneten außerordentlichen Zuschlag 'ur (Lrund: und Gebäudesteuer und durch die dem Besser der Realität ertheilte Berechkigung des Steurraszu« ges ven den erwähnten Kapitalszinsen und Renten

der Be steuerung unterzogen. §. 3. Andere Artendes Einkommens. Alle anderen Älrren des reinen Einkommens, das die Bewoh ner der unter dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze be griffenen Länder von ihrem persönlichen Erwerbe, oder ih rem in diesen Ländern verwendeten Vermögen beziehen , ist, soweit das Gesetz keine Ausnahme bewilligt, der Einkommen steuer unterworfen. Dieselb» hat sich auch auf den reinen Ertrag jener Gewerbe oder andern industriellen Unterneh mungen zu erstrecken, deren Betrieb

mit dem Grunde oder Hausbefitze verbunden ist, deren Einkommen jedoch keinen Gegenstand ter Grund» oder Gebaudesteuer ausmacht. §.4. c. Kiasseneintbellung des Einkommens. Die Ar ten des der Einkommensteuer unterliegenden Einkommens werden in drei Klassen g«reiht, und zwar: Erste K lasse. Das Einkommen von den ter Erwerbs» steuer unterworfenen Erirerbsgattungen, wozu fernerS zu rechnen ist: 1. Das Einkommen, vom Berg- und Hüttenbetriede, 2. Der Gewinn, den die Pachter von Dachtungen beziehen. Zweite Klasse

^ß von eiitem Capitale vertretend,.. N ent-^l, so weit die,e Setzten nicht in ter zweiten Hlasse begriffen sind. §. 5>. 3. Befreiungen von der Steuer: a. In der ersten Klasse. Von ler Einkommensteuer ist in der ersten Nlasse das Einkommen von Gunsten, Gewerben, Privat- Amtsblatt zum Tirolev Bothen I U»t«»rlchl, »«» P»,<«>»»« «,d «»ch«» »<m »inem Qet» zsv Ander« fHr diej»«igs» »»sgen»«»- »en, »elch» mit diese« (K. t, lll. » bis « und IV. » und v des Erwerbsteuerpat»nt»s »0« 31. Dezem« der ISIS

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 12.08.1908
Umfang: 8
meiner Wenigkeit.' So Leys. Hören Sie, Herr Abgeordneter v. Leys! Wenn Sie diese Behauptungen nicht beweisen, können Sie sich des Vorwurfes der Unwahrheit nicht ent ziehen. „Wir Tiroler Abgeordneten waren sofort gegen die Branntweinsteuer-Erhöhung,' sagt von Leys weiter. Dieses „sofort' hat ein etwas spätes Datum. Am 5. April l. I., als die Einbringung der Vorlage und die Höhe der Steuer schon allge mein bekannt war, sagte Herr v. Leys: „Gegen die neue Steuer wird sich wenig machen lasten.' Am 28. Mai sagte

Leys in Bozen: „Wenn unser Flehen nichts nützt, so dringen wir auf die Pauschalabfindung.' Am nämlichen Tage sagte der Reichsratsabgeordnete V .Guggenberg: „Es ist keine Aussicht, die Steuer zu verhindern. Ihr habt nicht einmal ein Recht, diese Begünstigug zu verlangen.' Privatim sagte v. Guggenberg am gleichen Tage offen: „Die Steuer kommt gewiß.' Das „sofort' hat erst dann angefangen, als die Herren Abge ordneten sahen, daß da die Weinbauern keinen Spaß verstehen, dann erst bekamen die Herren

Schneid. Am 28. April sind die Hälfte der christlich-sozialen Landtagsabgeordneten bei der Abstimmung über den Antrag Glatz „zufällig' hinausgegangen und haben den Antrag durchfallen lasten. Es ist unstreitig das Verdienst des Weinbauernbundes, daß die Abgeord neten jetzt endlich gegen die Steuer. Wftreten.^ Wenn Herr v. Leys behauptet, Reichsräksabge- ordneter v. Guggenberg sei am 28. Mai in Bozen s „verlacht' worden, so ist das eine Unwahrheit, die einem Manne schlecht ansteht, der meinem sort

das Bedürfnis fühlt, öffentlich zu erklären, daß er „kein Schwindler, sondern ein ehrlicher Mann sei'. Die Weinbauern lachten deshalb, weil v. Guggenberg behauptete, in Nordtirol werde ebensoviel Brannt wein produziert als in Südtiröl. Wenn man da nicht mehr lachen darf, hört die Gemütlichkeit auf. „Ich kann die Behauptung nicht nachsprechen, daß durch diese Steuer, wie sie der Finanzminister vorschlägt, der Weinbau total zugrunde gehen würde. Diese Behauptung ist nicht wahr und wird von niemanden geglaubt

, wenn sie auch noch so oft wiederholt wird.' spricht Leys weiter. Möchten Sie uns nicht gütigst sagen, Herr Abgeordneter, von wem und wann und wo die Behauptung ausgestellt worden ist, daß diese Steuer den Wein bau total zugrunde richtet. Auf allen Ver sammlungen des Weinbauernbundes und auch bei anderer Gelegenheit wurde die Behauptung aufge stellt und bewiesen, daß die Weinbauern von Deutsch tirol nach so langen harten Zeiten und angesichts der Reblaus eine so schwere neue Steuer nicht vertragen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 28.08.1858
Umfang: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 25.05.1901
Umfang: 14
gibt als den Reiseverkehr, hat die Regierung dennoch es für gut befunden, aerade die socialpolitisch am - wenigsten zu recht fertigende Fahrkartensteuer auf den Tisch des Ab geordnetenhauses niederzulegen Was nun die neue Steuer anbelangt, so ist^ sie keineswegs eine Neuheit, sondern erfreut sich bereits eines ganz an sehnlichen Alters. Schon 1666 wurde in Holland eine fünfundzwanzigpercentige Steuer von den Fahrpreisen jener Passagiere eingehoben,, welche öffentliche Fuhrwerke benützten. Ebenso

1900wird den Fahrpreisen eine Steuer von 16 Percent zugeschlagen und ist überdies von den Fahrkarten eine Stempelgebühr von 5 Centimes zu entrichten. 1894 hat diese Steuer 12,700.000 Francs getragen. Russland er hob bis zum Jahre 1894 eine Transportsteuer von 25 Percent für die Billete erster und zweiter Classe, von 15 Percent für jene dritter Classe. Durch ein Gesetz vom Jahre 1894 wurde die Steuer auf den einheitlichen Satz von 15 Percent herabgesetzt. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen 1894

9,600.000 Rubel. In Spanien würde mit dem Gesetze vom 20. März 1900 eine Abgabe von 20 Percent vom Personentransporte (mit einem er mäßigten Satze von 10 Percent für jene Eisen bahnen, welche eine entsprechende Reduction der Fahrpreise durchführen), und von 5 Percent vom Warentransporte eingeführt. Ungarn führte diese Steuer für den Transport auf Eisenbahnen und mit Dampfschiffen mit dem Gesetze vom 6. Mai 1875 ein. Die Steuersätze wurden damals mit 10 Percent für den Transport von Personen

ge nommen wurde. Seltsamerweise brachte es aber keine der Vorlagen zu einer meritorischen Würdigung. Ueber die Wirkung dieser Fahrkartensteuer kann niemand auch nur im geringsten Zweifel bleiben, dass nämlich für den Fall, wenn nicht eine Progression, das ist ein Aussteigen der Steuer nach oer Ausstattung der benützten Wagenclasse, die so genannte dritte Wagenclasse zu entlasten sucht, wieder die unbemittelten Classen am empfindlichsten herangezogen werden. Nach den Ausführungen eines Wiener Blattes

von den Privat bahnen zu tragen sein wird, die im Personenver kehre rund 72 Millionen Kronen einnehmen, während für die Staatsbahnen nur rund 60 Mill. Kronen ausgewiesen werden. Allerdings liegt es im Bau des Versonentarifes, dass die Steuer progessiv wirkt und oass der einzelne Passagier der höheren Fahr classe eine viel größere Abgabe zu entrichten hat als jener der niederen Classe. Eine Fahrt von Wien, nach Bregenz wird sich vertheuern in der ersten Classe Schnellzug um 74 Kronen, in der zweiten Classe

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 01.12.1916
Umfang: 8
Bruchteil, geriet int die Hände d-er Polizei. Im Lause der Nacht fanden in sämtlichen Bezirken der Hauptstadt in zahlreichen Lokalen dieser Zuckerhamster Hausdurchsuchungen statt; es wurden überall große Zuckervorräte gefunden, lieber diese Streisungen d-er Polizei wird erzählt: Airs dem Cafe „Magyar Vil-a-g" wurden meh-vere Mitglieder eines Konsortiiurns, die mit Zucker ge handelt haben, z-ur Polizei gebracht. Die Polizei erhielt nämlich Kenntnis -davon, d'aß in Kaffee- Am Steuer dieses plumpen

der Jacht hervortrat. Wenige Jahre älter als der am Steuer, war er doch ein ganz von ihm verschiedenes Wesen. Statt der dunkeln Fischerjacke und des Südwesters trug er einen langen, vielbeknöpften Rock. Sein Haar war nach hinten gekämmt und mit einem Bande gebunden; schlank und groß von Wuchs, sah er aus wie ein Mann, der Weltleben, Sitte und Formen kennt und zu der bevorrechteten Kaste ge hört, die, was die Erde trägt und hegt, als wohl erworbenes Eigentum für sich in Anspruch nimmt

, nach manchem schlimmen Tage durch d-as wilde Po larmeer auf der Jacht eines Kaufmanns, der tief in den Klippen an den Grenzen Finn-markens wohnte und dessen Erbe, Björnarne Helgestad, dort am Steuer stand. Das Schiff war von Trondhjern ausgefa-hren in der frühen Jahreszeit, um Salz und Leb-ensb-ed-arf auf die Lofoten zu bringen, wo der große Fischfang im vollen Gange war, und hatte den jungen Baron als Passagier mitgenommen, der in seiner Tasche einen Schenkungsbrief des -Königs trug, welcher auf einen weiten

Landstrich lautete, tief tu die unermeßliche Wülste reichend, d!ie den Norden Europas ausmacht, wo niemand Herr ist mrd nienrand Knecht. Es war kein allzu freundlicher Blick, mit dem Jo hann von Marstrand die öden Felsen und das schäil- mige Meer betrachtete, als er heraustrat. Die nassen Nebel flogen so wild über ihn hin und schlugen in Tropfen an Gesicht und Kleider nieder, daß er schau derte und den letzten Knopf seines Kleides fest zn- knüpfte; dan-n nickte er-seinem Neisegefä'hvten- am Steuer

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 17 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
für die Belastung des Bürgers im Staate, nicht einmal auf dem Lande ist. Wir wissen ja, daß die indirekten Steuern 2 Drittel der gesamten Steuern ausmachen und auch in den einzel nen Ländern hat man die Kunst verstanden, auf indirek tem Wege große Steuersummen herauszupressen. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns sowohl Vonseite des Reiches

als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.^ Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es gerecht und klug ist, wenn die Besitzlosen den Besitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und den Gewerbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 X direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme eingeräumt wird, ist ungerecht, so müßte

man das auch für die Vergangen heit gelten lassen und sagen: „Bauer, du hast bisher zu viel politisches Recht gehabt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte un gerecht, weil z. B. ein einzelner Besitzer, der 8 K Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen abliefert als einer, der keine 8 K direkte Steuer zahlt und 5 Kinder hat, weil es eben un möglich ist, daß ein einzelner

ist, daß der Mittelstand, die Bauern und Gewerbetreibenden, welche direkte Steuern zahlen, auch den größeren Teil der indirekten Steuern aufbringen. Sie zahlen ja Kaffee-, die Biersteuer, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familenmitglieder, sondern auch für Dienstboten, für die Knechte und Mägde. Deshalb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staatsrechte mit Recht angenommen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren

, bei uns in Tirol, besonders im italienischen Tirol, gibt es hunderte, tausende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 X Steuer zahlen. Wir haben in Tirol Bezirke, z. B. Imst, Landeck, Reutte, wo eine solche Hausteilung und Grundzersplitter ung herrscht, daß dort Besitzer, die 60 b bis 1 X Steuer zah'en noch unter die ersten zwei Drittel der Höchstbe steuerten gehören.' Da wurden dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 06.07.1897
Umfang: 4
Nr. 150 Das mm Ztrmrzrsrtz'j (Winke für die Steuerzahler.) Wir haben schon vorgestern Gelegenheit genommen, unsere Mitbürger auf die Dringlichkeit des Steuerbekennt nisses aufmerksam zu machen. Wir setzen heute unsere Ausführungen damit fort, einiges über die Steuerreform zu bringen. Weitaus das Wichtigste in der ganzen im Gesetze vom 25, Oktober 1996, R.-G.-Bl. Nr. 220, enthaltenen Reform ist die Einführung der progressiven Einkommen steuer: dieselbe ist im 4. Hauptstücke des Gesetzes

be handelt. Sie ist es, die eine Reform nicht nur auf dem Pa pier und in den Amtsakren, sondern eine Reform in der ganzen Auffassung des Steuerwesens bewirken soll. Bon dem Erfolge der Personaleinkommensteuer hängt es vor allem anderen ab, inwieweit die übrigen Zwecke der Re form, Ermäßigung der anderen direkten Steuern und Ueberweisungen an die Länder, erreicht werden können. Von der Personaleinkommensteuer werden wir daher am ausführlichsten handeln. Die Personaleinkommensteuer ist eine neue Steuer

, die wenigstens 18 Millionen Gulden tragen soll. Die Frage muß daher jedem auf der Lippe schweben: warum müssen wir eine neue Steuer tragen, was geschieht mit dem Gelde? Die Antwort auf diese Frage ist in den Eingangsartikeln des Gesetzes selbst, dem sogenannten Finanzplan, enthalten. Während sonst die Erträgnisse neuer Steuern ein fach dem Staatsschatze zufließen und niemand sagen kann, welchem Zwecke gerade diese oder jene Summe dient, ist im Steuergesetze für den weitaus größten Theil der Mehr einnahmen

werden soll, daß die Ermäßigung ein Viertel der jetzigen Last betragen wird. Von dieser Steuer handelt das erste Hauptstück des Gesetzes. Ferner werden die Aktiengesellschaften einer speziel- *)Wir bemerken, daß wir gerne bereit sind, auf Anfragen bezüglich der Steuerreform Auskunft im B rieft asten zu ertheilen. Die Redaktion. Kultt der Maske. Novelette. 4. Mich überkam's wie alten Märchenzauber, die Sa gen und Märchen der Kindheit werden lebendig. „Wenn dies ein verzauberter Forst wäre,' träumte ich, „voll von Elfen

er mit sehr angenehmer, weicher Stimme, „Karo ist viel zu gutmüthig, um Ihnen etwas zu thun.' ^ „Gnädiges Fräulein!' lachte ich, meine Rolle ein gedenk. „Ja wie soll ich den sonst sagen?' fragte er ver wirrt. „Jungfer Elsbeth Schmidt aus der Waldmühle, das Schweslerkind der Millerin,' berichtete ich schnell. „So?' Es klang wie Enttäuschung. „Was glaubten Sie denn?' fragte ich lachend. .Bozner Z eitung' (Südtiroler Tagblatt). len Steuer unterworfen^ die der jetzigen Einkommensteuer ähnlich ist, aber im Gegensatze

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