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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 02.04.1913
Umfang: 8
Nr. 74 Mittwoch den 2. April V o l k s - 8 e t f u n q also für das Wohl der Gemeinde gar kein Interesse haben können (Ehrenbürger). Dann kommt Herr Pfarrer Brugg, zahlt 24 K Steuer; dann der Herr Bezirkshauptmann Schweiger mit 144 K, die übri gen Beamten zwischen 44 und 98 K, drei Advokaten mit 103, 240 und 352 K, der Herr Oberlehrer mit 68 K, ein Postkontrollor mit 32 K, die Sparkasse mit 1358 K, endlich noch die Gewerbetreibenden Müller Josef mit 1067 K, Hueber Heinrich, Kunst müller

, mit 634 K, Karl Hochstöger, Apotheker, mit 528 K und noch 9 Gewerbetreibende zwischen 489 und 209 K direkter Steuer; als letzter erscheint Kristen Gustav. Wie man sieht, ein sehr kompli ziertes Zusammenstellen der Wähler. Zuerst jene, welche nichts zahlen, dann erst solche, welche etwas zahlen. Diese 40 wählen 6 Ausschußmit glieder. Der Wähler Müller Josef ist Hotelier. Wer bezahlt denn dessen Steuer? Etwa Herr Müller selbst? Wer bezahlt die Steuer des Herrn Kunst- müllers Hueber? Doch die Konsumenten

! Bezahlt Herr Hochstöger die Steuer für seine Apotheke? Daß die übrigen Gewerbetreibenden und Kaufleute die Steuern auf die Konsumenten überwälzen und noch dazu aufrunden, wird wohl niemand beziven feln. Im zweiten Wahlkörper sind 81 Wähler vev zeichnet und diese bezahlen von 20 K bis 193 resv. 204 K. Auch im zweiten Wahlkörper sind drei Be amte wahlberechtigt, die gar keine direkte Steuer leisten; die übrigen sind Hausbesitzer und Gewerbe-, treibende. Wo diese Leute das Geld zum Steuer zahlen

hernehmen, haben wir oben gezeigt. Oder glaubt noch jemand, daß die Hausherren die Haus zinssteuer für ihre Wohnparteien aus ihrem eige* nen Sack bezahlen? Trotzdem behaupten diese, sie zahlen Steuer. Jeder Hausherr, welcher Parteien- hat, überwälzt seine Steuer auf seine Mieter. Und bei unserem Wohnungsmangel ist das nicht allzu schwer. Auch dieser zweite Wahlkörper wählt 6 Aus schußmitglieder. Und nun kommen wir zum drit ten Wahlkörper und sehen, daß es nur hier ohne direkte Steuer kein Wahlrecht gibt

. Allerdings kommen Wähler mit nur 4 Heller (sage: vier Hel ler) Steuer vor. In diesem Wahlkörper sind 472 Wähler verzeichnet. Man sieht, ein großer Unter schied. Wir finden hier Hausbesitzer, Gewerbetrei bende, Beamte, Eisenbahner und Fabriksarbeiter, welche ein Einkommen von mehr als 1200 I< haben, und Grundbesitzer, welche kleine Grundstücke be sitzen. Unter diesen kleinen Grundbesitzern ist be sonders Herr Hueber Josef ausgefallen, welcher aber zugleich Prokurist der Firma Hueber Heinrich ist. Herr

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 12 von 18
Datum: 22.12.1928
Umfang: 18
Fohresausgleich. Jeder Arbeiter und Angestellte ist von der Einkommen steuer befreit, wenn er im aügelaufenen Kalenderjahre nicht mehr als 1400 8 verdrent hat. Nach dem Einkommensteuerschlüsiel beträgt die jähr liche Steuer bei einem Einkommen von 8 Prozent 1.401 bis 3.400 1.1 3.401 5.300 2.2 6.301 7.200 3.3 7.201 10.200 4.0 10.201 14.400 4.4 Die Steuer ist jedoch so zu bemesten. daß von dem Ein kommen einer höheren Stufe nach Abzug der Steuer nie mals weniger übrigbleiben darf, als von dem höchsten

Ein kommen der. nächstmedrgeren Stufe nach Abzug der auf die ses Einkommen entfallenden Steuer erübrigt wird. Ein neunprozentiger Pauschalabschlag kann bis zu einem Jahresverdiönst von 14.000 8 gemacht werden. Tie Steuer ist an Hand des Einkommenfteuerschlüstels zu er mitteln. der in den Steuerämtern um den Preis von 50 g erhältlich ist. Da aber die Einkommensteuer wöchentlich oder mo natlich vom Dienstgeber abgezogen wird, ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresverdienstes, so sieht der Artikel

, in der der Akkordüberschuß verrechnet wird, erne höhere Steuer bezahlen mußte, kann er die zu viel be zahlte Steuer durch den Jahresausgleich, den er selbst ver langen muß. zurückerhalten. Für die Arbeitslosigkeit ist ein Nachweis über den Bezug der Arbeitslosenunterstützung dem Dienstgeber zu überbringen. Beim Austritt aus dem Betrieb kann der Dienstnehmer vom Tienstgeber eine Ab schrift des für ihn geführten Stammblattes verlangen und im Falle der Arbeitslosigkeit zu Jahresende von der nach seinem Wohnsitz zuständigen

Steuerbehörde die Durchfüh rung des Jahresausgleiches verlangen. Ter Jahresaus gleich hat in der Art zu geschehen, daß die Jaliressummen der steuerpflichtigen Nettobezüge, wenn sie samt Ueberstun- den den Betrag von 14.400 8 nicht übersteigen, um dem je weils verlautbarten Einkommensteuerschlüsiel für das be treffende Kalenderjahr errechnet und der Gesamtbetrag an bereits abgezogener Steuer auf diesen Jahressteuerbetrag ergänzt wird. Dabei ist der Familienstand am Ende desJah- res zugrunde zu legen. Wurde

also dem Dienstnehmer an Steuer insgesamt bereits mehr abgezogen, als nach dem Einkommensteuerschlüsiel entfällt, so ist der Differenzbetrag vom Dienstgeber aus den noch nicht abgeführten Abzugs steuerbeträgen dem-Diepstnehmer bar rückzuvergüten. Falls die Trenstbezüge nicht mehr als 10.200 8 aus machen. kann für jedes Familienmitglied, das nachweisbar vom Steuerträger versorgt wird. die Steuer um je fünf Pro zent des auf sein Einkommen entfallenden Steuerbekrages ermäßigt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 12
Datum: 28.02.1914
Umfang: 12
eine direkte Steuer von we nigstens 1 0 K r o n e n vorgeschrieben ist. Selbstver ständlich ist die Textierung: „zur Zeit der Wahlaus-- schreibung" nicht so zu verstehen, daß die Steuer schon für das Jahr, in welches die Wahlausschrei bung fällt, vorgeschrieben sein muß: es genügt, wenn die Steuer in dieser Höhe für das vergangene Jahr vorgeschrieben war; solange die neue Steuer nicht vorgeschrieben ist, gilt eben die alte Vorschrei- bung. In der Zensuskurie der Städtewabl- kreise 2 (Nordtiroler Städte

), 3 (Pustertaler und Eisacktaler Kurorte ohne Zwölfmalgreien, Ober und Untermais), 8 (Riva), 9 (Arco, Ala, Mori) uno 10 (Borgo, Levico und Pergine) sind alle groß- jährigen Staatsbürger, denen eine direkte Steuer von wenigstens 6 Kronen vorgeschrteben ist, Landtagswähler. In diesen Bezirken haben auch die Frauen, die eine Steuer in vorerwähnter Höhe bezahlen müssen, das Wahlrecht. 3. In der Zensuskurie der Land ge- m e i n d e n wählen alle großjährigen Staatsbürger (Männer und Frauen), die eine direkte Steuer

von wenigstens 2 Kronen zu bezahlen haben. 4. Die Abgeordneten der Handels - und Ge- werbekammern werden durch die Kammer räte gewählt. 6. In der Kurie des adeligen Groß grundbesitzes sind wahlberechtigt jene Perso nen, die in Oesterreich als adelig anerkannt sind und für ihre in Tirol liegenden Güter eine jährliche Steuer von wenigstens 100 Kronen (wovon minde stens 80 K aus die Grundsteuer entfallen müssen) zu bezahlen haben. 0. In der Prälatenkurie wählen elf Ober pfaffen die 4 Abgeordneten

, und zwar einen die Aebte von Wilten, Stams und Fiecht, einen der Probst von Neustift, der Abt von Marienberg und der Prior von Gries, e i n e n der Landeskomtur des Deutschen Ordens, der Probst von Bozen und der Probst von Jnnichen und einen der Probst von Arco und der Erzpriester von Rovereto. Steuer- lei stung oder Seßhaftigkeit ist den Pröbsten natür lich nicht vorgeschrieben. Sie verdanken ihre uner hörten Privilegien lediglich dem Umstand, daß man in Oesterreich, besonders aber in Tirol, in den Klö stern

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 09.09.1934
Umfang: 8
'1 i èciis .Aipènzeililng- Tonntag, den 9. September 193^, Xll Aus Merano unà Die Gemeinäesteuern für ckas Jahr 1935 Der Bürgermeister der Stadt Merano gibt bc- kannt, daß auf Grund der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen svwie der Genehmigung der kgl. Präfektur im Jahre 1935 im Stadtgebiete von Merano folgende Gemeindesteuern Zur Anwendung gebracht werden: a) Mietwertsteuer (I. sul valore locativo): b) Viehsteuer (I. sul bestiame): c) Steuer auf Ziegen (I. sugli animali caprini

): d) Hundesteller (I. sui cani): e) Steuer auf öffentliche und private Fahrzeuge (I. sulle vetture pubbliche e private): f) Hausangestellten-Steuer (I. sui domestici): g) Klavier- und Billard-Steuer (I. sui piano forti e bigliardi): h) Handels- und Gewerbe-Steuer sowie für Künste und freie Berufe (I. sulle industrie, i commerci, le arti e le professioni): i) Patentsteuer (I. di patente): l) Lizenzsteuer (I. di licenza): m) Steuer auf Erpreßkaffeemaschinen (I. sulle macchine da caffè tipo espresso

): n) Aufschriften-Steuer (T. sulle insegne): an Steuer für Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und von Straßenuntergrund (T. sulla occupazione spazi ed aree pubbliche e sotto suolo stradale). Die Einwohner der Stadtgemeinde Merano, welche sich in der wie folgt angegebenen Lage be finden, werden aufgefordert, innerhalb dös 2V. Septembers ds. Jrs. beim städt. Finanz- mnte (Rathaus Merano, 2. Stock, Zimmer 60), ° während der Amtsstunden ihre Steuererklärung abzugeben und es werden zu diesem Zwecke seitens

' des genannten Amtes eigene Formulare ausge folgt und für jede eingereichte Erklärung Bestäti gung erteilt: > M i e t w e r t st e u e r: Wer ein mit eigenen oder mit fremden Möbeln eingerichtetes Wohnhaus oder Teile eines solchen innehat. Zur Abgabe dieser Erklärung ist auch der Hausbesitzer verpflichtet, welcher für die Be zahlung der Steuer durch den Mieter verantwort lich ist, jedoch das Recht der Rückforderung gegen denselben besitzt. Diese Steuer wird auf Basis des Mietwertes berechnet

, und zwar: von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent: von 3001 bis WM mit 5 Pro zent-, von Lire 0000 bis 12.000 mit 6 Prozent; von Lire 12001 bis 24.000 mit 7 Prozent und von Lire 24.000 aufwärts mit 8 Prozent. Für jedes Kind zu Lasten des Steuerträgers wird die Steuer um 3 Prozent herabgesetzt. Steuer auf den Viehbestand: Diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh oder Ziegen besitzen. Die Steuer wird mit 1 Prozent auf den mittleren Wert der Tiere bemessen, ausgenommen die Ziegen, für welche , eine Steuer

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Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 30.06.1933
Umfang: 12
Niederschlägen annehmen. Sm Blumenladen. Herr Schmidt kaust einen Rosenstrauß und verspricht morgen beim Vorübergehen zu be zahlen. „Vielleicht nimmt der Herr dann noch einen^Strauß Vergißmeinnicht mit!' redet ihm die Händlerin zu. Wicht« für alle Steuerzahler: Der Termin für die Ansuchen um Steuer- ermaßiounsen en-et am 31. Füll Wer kann anfuchen? Vorausfetzunsen tev Ansuchen u. Form -er Ginbringuns „Wer schweigt, ist einverstanden*, das ist ein altes Sprichwort, das nicht nur im ge wöhnlichen Leben

, sondern auch der Steuer behörde gegenüber seine Geltung hat. Tat sächlich wird das Stillschweigen eines Steuer trägers, der eine Frist, in der er eine Herab setzung seines steuerpflichtigen Einkommens beantragen könnte, unbenützt verstreichen läßt, als Bestätigung der Richtigkeit des ver steuerten Einkommens aufgefaßt. Nachträg liche Klagen über unrichtige und zu hohe Besteuerung sind nutzlos. Wer glaubt, daß der Betrag, für den «r zur Steuer gegen wärtig veranlagt ist, seinen jetzigen Ein künften nicht mehr

bei der Komplementär st euer möglich. Richezza-INobsie-Steuer der Handels, und Gewerbetreibenden und freien Berufe. Bezüglich der Richezza Mobile ist es wohl jetzt allgemein bekannt, daß das steuerpflich tige Einkommen aus Handels- und Gewerbe, bettieben und aus freien Berufen, wenn es einmal auf Grund eines mit der Steuer behörde abgeschlossenen Konkordates oder auf Grund der Entscheidungen der Steuer kommissionen endgültig festgesetzt ist. defini tiven Charakter trägt und durch Jahre hin durch unverändert

in der Steuerltshr er scheinen kann. Das Steueramt darf eine Er höhung der Steuergrundlage erst vornehmen, wenn ein definitiv festgestelltes Einkommen durch 4 Jahre in der Steuerliste etngettagen war. Damit aber der Steuerträger.um «ine Herabsetzung der Steuergrundläge anfuchen kann, müssen folgende zwei Voraussetzungen gegeben sein: 1. Er muß mindestens durch. zwei Jahre (1932 u. 1933) mit demselben steuerpflichtigen Einkommen in der Steuerliste eingetragen gewesen sein. 2. Muß er in der Lage sein, dem Steuer

amte Nachweisen zu können, daß sein Ein kommen aus dem Geschäftsbetrieb im Durch schnitte der letzten beiden Jahre geringer war als jener Betrag, mit dem er gegenwärtig besteuert ist. Ein schlechter Geschäftsgang im heurigen Jahre oder erst seit dem vorigen Jahre würde noch keinen, Anspruch auf eine Herabsetzung der Steuer begründen. Hier bedarf es daher einer gründlichen Ueber- legung, ob eine Aussicht besteht, dem Steuer- amte gegenüber den Nachweis zu erbringen, daß diese Voraussetzung

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Lienzer Nachrichten
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Seite 5 von 12
Datum: 07.03.1925
Umfang: 12
für die erwerbfteuerbekenntni s- Pflicht. Unternehmer, bei denen die Summe der Reinerträge 3.500 Steuereinheiten — 4.200 8 nicht übersteigt, die Anzeige, daß der Reinertrag der einen oder mehreren von demselben Unter nehmer betriebenen Unternehmungen diese Grenze nicht überschreitet. (8 17 und 202 P.-St.-G.) Personen, deren Einkommen aus dem Steuer abzüge unterzogenen Dienstbezügen von nicht mehr als 12.000 Steuereinheiten — 14.400 8 und aus einem allsälligeu anderweitigen steuerpflichtigen Einkommen von nicht mehr als 600 Steuerein

nach der lvahrscheinlichen Höhe A der Zeit vom Betriebsbeginne bis zum Ablauf ^^Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) zu machen <8 27, B.-G.-Bl. Nr. 72, ex 1924). Bringt ein Steuerpflichtiger obige Bekenntnisse bezw. Anzeige n nicht rechtzeitig ein, oder unterläßt e r d i e v o r g e s ch r i e b e ne Anführung von Einzelheiten im Bekenntnisse, so kann die Steuerbemessung ans Grund der vorliegenden Behelfe erfolgen und ein Zuschlag bis zu 5% ber endgiltig festgestellten Steuer auferlegt wer den. Außerdem

ist noch die Möglichkeit einer Bestrafung wegen unterlaffener Einbringung des Bekenntnisses und einer Aufforderung zur'Ein bringung des Bekenntnisses unter Androhung einer Ordnungsstrafe im Gesetze vorgesehen. (8 205, P.-St -G.) Besonders bemerkt wird, daß die Steuer pflichtigen im Allgemeinen keine individuellen Auf forderung zur Bekenntnislegnng zu gewärtigen haben. ÜHf&elwitg der Pcrfofreibeir und Steuer zahlungen. Für die zu Amtszwecken benötigten Mitteil ungen (über den Erlagszw^ck usw.) auf der Rück seite

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 15.05.1878
Umfang: 8
erlitt, in Folge deren er, wie die „Bozncr Ztg.' berichtet, innerhalb der nächsten 5 Minuten starb. Verschiedenes. * (Biererzeugung in Tirol.) Eine,» unk zugekommenen Ausw.ise über die Bierpro. ductiou einiger Brauereien Tirols im Jahre 1877 entnehmen wir nachstehende zuverlässige Daten. Aus denselben ist, nebst dem in den bezeichnete» Brau.reien erzeugten Lierquanlum und dessen Gradhältigkeit auch die dafür treffende Steuer leistung ersichtlich. Von Lkuchtheilen abgesehen beträgt die ärarifche

Lerzeichniß läßt sich anderseits ei» Rückschluß auf die Bedeutung dieses Industrie' zweigeS für den Staat insoweit machen, als ma» ersehen kann, welch enorme Summen dieser Ar tikel dem Aerar schon in unserem «eingesegneten Lande einbringt: Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 54 Hekll. und '.eistet? hiefür an Steuer Sü fl. 8L fr; Dorfn r Josef in Mahr 252 Htl. tz?leuerbetrag505fl.; E»glZoh.inLienz 205KHtl. Steuerbetrug 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs

Josef in Meran 24KK Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr.; Gröbner Leop. in Gossensaß 1220 Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Nienz 9S0 Htl. Steuer 1968 fl. 03 kr.; Hofer Jgnaz in Lüse» 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kersch- baumer in Gröden 210Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Joses in Blnmau 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 02 kr. ; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.: Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723fl. 11 kr.; Ober» kircker in Lienz 816 Htl. Steuer 1633

fl. 26 kr.; Raffler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl.58 kr.; Stunden vertheidigte sie sich allein gegen alle diese Männer — und sie hatte noch immer kei nerlei Nahrung zu sich genommen. Dann bekam sie ein, Suppe und ihr Todekurtheil. Endlich kam der Tag der Befreiung. Am vorhergehend.» Tage hatt« daS Opfer mit eigenen Händen daS schwarze Kleid ausgebessert, das sie auf dem Sck.>ffot tragen wollte. Da sie aber in diesem Kleide während der Verhandlung ihren Nichtern zu majestätisch erschienen war, so ordnete

, die sie abgelegt halte, faltete eS sorgsam und versteckte eS unter der Decke — während derHeuker sie erwartete! Der Nest ist bekannt, ich habe nicht die Kraft, mehr zu erzählen. Schneeberger in Matrei 320 Htl. Steuer 926 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Vilpiau 5070 Htl. Steuer 10 736 fl. 43 kr.; SeeberPeteri» Ster- zing 1035 Htl. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Sieger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steuer 2601 fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen 3S70 Htl. Steuer 7179 fl. 23 kr.; Steinlechner Frz. in Meran 540 Htl. Steuer

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 22.11.1854
Umfang: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 9 von 10
Datum: 07.02.1892
Umfang: 10
, keinen Respekt haben? Wenn die „Inn-Zeitung" die Wahrheit schreibt und uns unterstützt, wie Du öfter gesagt hast, so abonnire ich auf dieselbe. Während sie dies sagte, griff sie in die Tasche nach dem Gelde um gleich zu zahlen und fuhr dann weiter: Du wirst Dich er- inneru, daß ich vor 3 Jahren ein Quartier ein halbes Jahr leer stehen hatte. Ich mußte doch die volle Steuer zahlen, rekurrirte, erhielt aber bis heute keinen Kreuzer zurück; dem Br. Bue erging's ebenso. — Bring' die Sach' einmal in die Oeffent

keine Schuld an den Staat, selbst in 20 Jahren nicht. — Sag' wie lautet das Dekret von der k. k. Bezirkshauptmannschaft. Ich: Das will ich Dir gleich vorlesen. Nr. 17250. An Herrn N. N. in —. Mit Beziehung aus den Erlaß der h. k. k. Fi- nanz-Landes-Direktion vom 10. Dezember 1889, Z. 21629, wird das k. k. Steueramt Hall beauf tragt, in theilweiser Abänderung des F.-Landes-Di- rektions-Erlasses vom 21. Oktober 1889, Z. 19077, Ihnen anstatt 1 fl. 78*/ 2 kr. nur 89 kr. Erwerb steuer, sammt 28y

9 kr. an Fondszuschlägen rückzu vergüten, wovon Sie hiemit in Kenntniß gesetzt werden. I., 18. Dezember 1889. Der k. k. Bezirkshauptmann. Mutter: In dieser Anweisung ist aber nicht nur keine Zeit ausgesteckt, innerhalb welcher Du das Geld hättest am Steueramt beheben können, sondern man kann aus ihr eher schließen, daß Dir das Geld eher vom Steuer amt aus zugestellt wird. Der Steuer-Exekutor ist leider auf dem Lande zu oft auf dem Weg, er könnte wohl auch solche selbstverständ liche Rückzahlungen von unberechtigten

Forderungen besorgen. Ich: Ja, also ich habe immer gewartet und ge wartet und weil nie was kam, habe ich den Ge meinde-Kassier gebeten, es wolle er das k. k. Steuer amt erinnern oder das Geld beheben. Der Kassier vergaß momentan bis einige Tage vor Neujahr 1890. Da wurde ihm am Steucramt bedeutet, der obige N. N. soll selbst kommen. N. N. kam selbst und nun hieß es: verjährt. Ich N'endete mich nun mit einem Gesuche im Wege der Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaft um eine neue Anweisung

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Grenzbote
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Seite 9 von 16
Datum: 31.12.1908
Umfang: 16
, Linz Theater-Verein „Frohsinn" Frau Reittenberger Josefine Herr Schindler Franz, k. b. Inspektor „ Angerer Franz mit Familie. Innsbruck „ Nenning Julius, k. k. Steuer-Obereinnehmer mit Frau „ Stöcker Alwin mit Frau „ Hoffmann Josef, k. k. Steuer-Kontrollor, Hopfgarten „ Prestele Josef, k. b. Bahn-Expeditor mit Frau „ Weiskopf Hans, Hauptmann mit Familie, Rovereto „ Gstrein Gottfried, k. k. Gerichts-Oberoffizial i. P. „ Niederwieser Johann, f. k. Statth.-Sekretär, Innsbruck „ Eisenstädter

I., Kaufmann mit Frau „ Thaler Josef, Oekonom, Dux „ Seitz Friedrich, städtischer Musikdirektor , Konrad Hans, Ingenieur, Schwaz Frau Anna Heinz Herr Wieser Simon, k. k. Steuer-Oberverwalter mit Frau „ Würtele Roman, k. k. Steuer-Verwalter mit Frau „ Mayer Georg, Dekan „ Meyer Franz Xaver, Kooperator „ Tscholl Johann, Benefiziat „ Klein Karl, k b. Oberinspektor und Stationsvorstand „ Birzer Jakob, k. b. Bahnverwalter mit Frau u. Tochter „ Plest Xaver, k. b. Bahnverwalter mit Frau „ -Ohnesorg Karl

, Obermonteur „ Kremser Heinrich mit Frau „ Weiß Peter, Krankenkasse-Kassier „ Osterauer Johann, Krankenkasse-Kassier „ Amort August, k. k. Landesgerichtsrat mit Frau „ Linser Wolfgang. k. k. Gerichts-Adjunkt mit Frau „ Dr. Reitmayer Alfred, k k. Gerichts-Adjunkt mit Frau „ Stöckner Johann, k. k. Gerichts-Oberosfizial mit Frau „ Attlmaier Max. Landesgerichtsrat „ Dr. Maurer Karl, k. k. Finanz-Kommissär „ Pohler Anton, k. k. Steuer-Assistent „ Bubik Johann, k. k. Steuer-Assistent „ Heidecker Emil, Ingenieur

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 16.06.1905
Umfang: 4
demokratischen Grundsätze im Staate. Durch die Kongruavorlage soll für die Klerisei der Lohn der Geistlichen erhöht werden, der Staat, die Steuer träger desselben sollen ohne Unterschied der Konfession und ihrer religiösen Ansichten zu den elf Millionen, die bisher zu dem Religionsfonds für die Kirche geleistet werden, noch 9-3 Millionen, man kann getrost sagen rund zehn Millionen dazu leisten; also Summe 21 Mil lionen Kronen. Auf Grund welchen Rechtstitels? Weil es Pflicht des Staates sei

. Die Steuer wurde mit einer Abgabe von einem halben Prozent bis zu 20.000 Kronen, bis zu 10 Prozent ansteigend für Ueberschüsse, die über 180.000 Kronen betragen, angesetzt. Die Klerisei betrog aber den Staat selb st um diese mehr als gerechtfertigte geringe Steuer. Während das Kirchenvermögen stets stieg, sank der Ertrag der Steuer zusehends. Das möge nachstehende Tabelle veranschaulichen. höchst unsicheres Ziel. Das kämpfende Schiff erzittert unter den gewaltigen Detonationen der eigenen Geschütze

ob dieser schreienden Steuerhinterziehung mäuschenstill zu sein, begehrte das gierige Pfaffentum und seine Trabanten Ende der Neunzigerjahre mit Hinweis auf den ohnehin minderen Ertrag dieser Steuer die Auf hebung derselben. Die Begründung der Aufhebung einer Steuer mit oem indirekten Hinweis auf den Steuerdieb stahl ist gewiß eine für die Klerikalen bezeichnende Leistung. Dabei kommt aber noch in Betracht, daß die Klerisei die Pfarreinkommen aus den Stolagebühren nicht voll einbekennt, sondern sich hiebei zumeist

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 31.01.1933
Umfang: 8
nun einbilden, daß damit die Auszahlung des Ge schenkes automatisch erfolgen wird müssen, befinden sie sich in einem kleinen, für sie allerdings unangenehmen Irrtum. An dem bisherigen Zustand wird nämlich absolut nichts ge ändert. Es wird immer von einer Einhebungsgebühr gespro chen. Das ist aber in bezug auf die Landesgebäudesteuer und die Gemeindezuschläge zu dieser Steuer unzutreffend. Das bezügliche Gesetz sagt im § 3 ausdrücklich: Der Gebäude steuer (also Landesgebäudesteuer) unterliegen alle Wohn

- räume und geschäftlichen Zwecken dienenden Räume ohne Rücksicht darauf, ob eine Vermietung vorliegt oder nicht. Und der 8 6 sagt: Die Steuer ist vom Hauseigentümer zu entrichten. Diese Bestimmungen widerlegen eindeutig jede Berechtigung des Titels „Einhebungsgebühr'. Es ist klar: die Steuer wird dem Hausbesitzer, nicht den Mietern vorgeschrieben, weil es sich um eine Landesgebäudesteuer handelt, die auf die Liegenschaft gelegt ist. Nun bestimmt der 8 1c des Mietengesetzes, daß Steuern und Gebühren

, wie bei der Landesgebäudesteuer — un» mittelbar vorschreibt. Analog könnte vom Bund eine Einhebungsgebühr verlangt werden, weil die Zinsgroschen- steuer auch den Mietern unmittelbar vorgeschrieben und vom Hausbesitzer einkasfiert wird. In diesen beiden Fällen, Wohnbausteuer als Zwecksteuer und Zinsgroschensteuer, wird der Hausbesitzer zur Einhebung der Steuer, also 'zu einer besonderen Leistung verpflichtet, was bei der Lan- desgebäudesteuer nicht zutrisft. Das ist also die Rechtslage. Und auch trotz dem Be schlüsse

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Grenzbote
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Seite 7 von 8
Datum: 22.08.1941
Umfang: 8
: Die Bürgersteuer ausländischer Arbeitnehmer be trägt 1 vom Hundert des rohen Arbeitslohnes. Sachbezüge (Wohnung, Kyst, Waren und andere Sach bezüge) sind dem Arbeitslohn mit den üblichen Mittel preisen des Verbrauchsortes hinzuzusetzen. 3. Kinderermäßigungen: Bei ausländischen Arbeitnehmern, die ledig oder ver heiratet sind und Kinderermäßigung bei der Lohnsteuer nicht oder nur für 1 Kind erhalten, ist die Bürger steuer vom ungekürzten, rohen Arbeitslohn zu berechnen. Bei ausländischen Arbeitnehmern

, die bei der Lohn steuer Kinderermäßigung für zwei oder mehr Kin der erhalten, ist der rohe Arbeitslohn (einschließlich des Wertes der Sachbezüge) vor der Berechnung der Bür- gersteuer für das zweite und jedes weitere Kind, für das bei der Lohnsteuer Kinderermäßigung gewährt wird, zu kürzen: um je 75.— RM. monatlich, um je 18.— RM. wöchentlich, um je 3.— RM. täglich, um je 1.50 RM. halbtäglich, 4. Freibeträge: Der Arbeitgeber hat keine Bürgersteuer von ausländi schen Arbeitnehmern einzubehalten

gesucht. Adr. unt. „1368" in der Verw. gut erhalten, Größe 28, zu kau fen gesucht. Bauer, Münchner steuer abzuführen haben, 'haben die Bürgersteuer, die in der Zeit vom 1. Juni 1941 bis zum 30. Juni 1941 einzubehalten war, an die Gemeinde einzuzahlen, in der sich der Betrieb oder die Betriebsstätte befindet. Sie haben die Bürgersteuer, die n a ch dem 30. Juni 1941 einzubehalten ist, dagegen künftig jeweils am 10. des> auf die Einbehaltung folgenden Monats an die Kasse.des Finanzamts der Betriebsstätte

einzubezahlen. Die Ein zahlung der Bürgersteuer hat gleichzeitig mit der Lohn steuer in einem Betrag zu geschahen. Bei der Ueberwei- sung ist auf dem Zahlkartenabschnitt zu vermerken, wel cher Betrag auf Lohnsteuer und welcher Betrag Auf Bürgersteuer entfällt. b) Arbeitgeber, die nur Bürgersteuer abzuführen haben, zahlen die bis zum 30. Juni 1941 einzubehaltende Bürger steuer an die Gemeinde, in der sich der Betrieb oder die Betriebsstätte befindet. Die Bürgersteuer, die vom 1. Juli ab einzubehalten

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Meraner Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 09.06.1923
Umfang: 8
. 1. Grundsteuer. Das italienische Ge setz hat ungefähr denselben Aufbau wie das ehemalige österreichische. Die Grundsteuer ist aufgebaut auf dem Katcrstralreinertrag. Wöhrend aber die österreichische eine Quo tierungssteuer war, ist die italienische eine Art KoiÄngentlerungs- und Ouotierungs- steuer. In Italien gibt es fünf Stufen des Katcrstralreinertrages. Die Steuer beträgt von 29.793 Proz. der niedrigsten bis zu 4l).835 Pro^. bei der höchsten Stuse. Ge meinde und Provinz haben das Recht, Um lagen

von kl) Proz. ein^uheben. Darüber hinaus ist die Bewilligung der Provinzial- verwaltung erforderlich. Die Grundsteuer ist vom Eigentümer des Grundes zu entrichten. Der Pächter zahlt keine Grundsteuer. Da die Steuer nach dem Katastralreinertrag be messen wird, ist keine Datierung zu machen. Zu fatieren ist jedoch bis 3V. Juni d. I. der Reinertrag, den der Eigentümer aus dein selbstbewirtschafteten Grund erzielt. Dieser wird mit einer Ivprozentigen Steuer (redito agraria) belastet. Auf diese Steuer dürfen

keinerlei Zuschläge geschlagen wer den. 2. Gebäude st ?lu er. Das italienische Ste-uergesetz kennt zum Unterschied vom österreichischen vier Stufen der Gebäude- steuer, die nach der Höhe des Mrehinses 16, 18, 20 und 22 Prozent beträgt. Steuer frei bleiben Spitäler, Wohltätigkoitsanstal- ten, Anüsgebäude und Schulgebäude. Im übrigen werden >di>e Gebäude eingeteilt in gewöhnliche Gebäude und Fabriken. Für gewöhnliche Gebäude kennt das italienische Recht eine Steuerfreiheit von zwei Jahren, für Fabriken

sind alle Gebäude, die der Hauszlns- steuer unterworfen waren. Die Grundlage ftn die Fatienmg ist der Reinertrag des Hauses Von diesem wird eine fixe Quote abgezogen, die bei Privaten 25 Prozent, bei Fabriken 33'/> Prozent beträgt. Don den vier Steuersätzen sind die ersten zwei vollständig belanglos. In der Regel werden der dritte (20 Prozent bis 1000 L.) und der vierte (22 Prozent über 1000 Lire) in Anwendung kommen. Mit den Zuschlägen wird sich der Steuersatz von 22 Prozent auf 27.3 Prozent erhöhen

. 3. Einkommen st euer. Die Einkom men werden mrch vier Kategorien unter schieden, und zwar je nachdem sie a) aus Kapital allein, b) aus Kapital und Arbeit, c) aus Arbeit allein oder d) aus öffentlichen (Staats-, Provin^ial- und Gemeinde-) Dien sten oder aus solchen Pensionen fließen. Die fixen Einkommen sind binnen einem Monat nach ihrem Entstehen, die variablen Einkommen sechs Monate nach ihrem Ent stehen zu fatieren. Die Einhebung der Steuer geschieht auf verschiedene Weise. Im Wege des Abzugs

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Dolomiten
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Seite 6 von 8
Datum: 03.03.1937
Umfang: 8
der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

wird, kann der Besitzer innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung R e k u r s ergreifen (Stempelpavier zu 4 ß.). Dieser Rekurs ist an die Bezirksstcuerkommiision zu richten und beim zuständigen Steuramt abzugebcn. Doch kann der Besitzer innerhalb der selben Frist mit dem zuständigen Steuer- amt auch persönlich verhandeln und mit demselben einen Vergleich ab schließen (Konkordat). Ist der Besitzer mit der Entscheidung der Bezirkssteuerkommission nicht einverstanden, kann ein neuer Rekurs

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

die Zeichnungsverpflichteten nur eine D e r- st ä n d i g u n g seitens der Steuer- Zahlstelle (Esattoria). Run kann es aber doch der Fall sein, daß ein Besitzer in dieser Ralle der Zeichnungs- Pflichtigen eingetragen ist, obwohl er nicht zeichnungspflichtig ist, oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. Rückersah unrichtiger Zahlungen In einem solchen Falle muß er allerdkttgs einstweilen die vorgeschriebencn Summen laut Borschreibunq zahlen, jedoch hat er das Recht, die A b s ch r e i b u n g bezw

, mit dem die Jmmobiliaranleihe und Jmnwbiliarsteuer eingeführt wird, wird bestimmt: 1. Die Be sitzer von Immobilien sind verpflichtet. 5% des reinen Jmmobiliarwertes in dieser An leihe, die in 25 Jahren zurückzahlbar ist und für die der Staat 5% Zinsen zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seinerzeitigen Rück zahlung dieser Anleihe aufkommen. indem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entsprechende Steller, durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend

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Tiroler Grenzbote
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Seite 8 von 8
Datum: 23.07.1913
Umfang: 8
Seite 8 Tiroler > Nr. 59 Kundmachung. Das k. k. Kriegsministerium, Marinesektion hat mit vom 18. Juni 1913 P. KM. I. Nr. 2609 folgendes eröffnet: Für die Heranbildung des Unteroffiziernachwuchses der militärischen Spezialitäten (Deck, Artillerie, Tor pedo, Seeminen, Steuer und Telegraphie) der k. u. k. Kriegsmarine wurde die Schiffsjungenschule in Sebenica zu einer „Marineumeroffizierschule" umgestaltet. In die Unteroffiziersschule der k. u. k. Kriegsmarine werden Jünglinge ausgenommen

für die Jahre 1914| 15 sind im Sinne des 8 39 des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220 die Erwerbsteuererklärungen zufolge Er lasses der k. k. Finanz-Landesdirektion in Innsbruck vom 27. Juni 1913, Zl. 23.210 bis längstens 15. August l. Js. einzubringen. Die amtlichen Formularien hiezu sind beim Steuer referate der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kufstein und dann außerhalb Kufsteins beim k. k. Steueramte Rattenberg und bei den Gemeindevorstehungen erhältlich

. Die Erwerbsteuererklärungen sind bei dem genannten Steuerreferate entweder schriftlich anzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben. Hinsichtlich der Erwerbsteuerpflichtigen, welche im Steueramtsbezirke Rattenberg wohnen, kann die pro- wkollarische Abgabe der Erklärung auch beim Steuer amte Rattenberg geschehen. Bringt ein Erwerbsteuerpflichtiger die ihm ob liegende Erklärung in der festgesetzten Frist nicht ein, so kann die Erwerbsteuerkommission gemäß 8 42 des bezogenen Gesetzes die Steuerveranlagung auf Grund der ihr vorliegenden Behelfe

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 17.11.1854
Umfang: 6
für Lienz; ! Heinrich v. Steffenelli^ für Meran; Fidel Salzgeber für Schlan ders,; Peter. Wallnöfer für Glurns ; Josef Peer' für Kältern; Franz Huber für Bludenz; Michael Rhom berg für Dornbirn; Josef ' Schmid, Einnehmer, für Bregrnz; Thomas'Beliotti für Cavalesc; Petet Scaramlizza'für Mes; Thomas Chimelli für.Mezzo- lombardo;-Anton Festner für Riva. e. Zu Kontrolloren I!k. Klasse: Josef Ptaczeck, Steuer, Offijial für Hall; Johann ' Gehri für' Mieders; Franz Naltercr, Steuer-Offizial, ' für Fügen

; Johann Pührlnger, Steuer-Offizial, für All» Sebastian Lauterer,^ Steuer-Offizial, fürHopf, garten ^ Andreas Pölt , Kofltrollor, des Nebenzoll- Amtes in Rheindorf, für Telfs; Aler. Fuchs, Ein nehmer-des Zollamtes Spissermühl, für Ried ; Leop. Pohr für Nauders; Johann Pertoll, Kontrollor deS Zollamtes Kaltenbach, für Sterzing;' Franz Cornet, Steuer-Offizial, für Taufers; JosefPlangger, Steuer- Assisteiil, für Eniieberg;, Kantius Agreiier,, Steuer, Offfzial, für Buchenstein; Karl Esch, Kontrollor

des Kontrollamtes Binden;, fürWelsberg; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo Z Anton Peternader für Sillian; Franz Egger) Steuer-Offizial/ für Wiüdifch- Matrei; Josef Krall für Klausen; Äälerio Ruugal- dier, Stcuer-Offizial, für Kastelruth; Alois.Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton Preindlsber, ger, Stencr-Offizial, für Läna ; Karl Günther, Steuer- Assistent, für Passeier; Aler Winarsky, Einnehmer des Zollamtes in Bendern; Franz Jenewein, Einneh mer des Kontrollamtes in Bludenz, für. Schruns

; Antoi» Zundt.'für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Primör; Angclus Antonlolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Eduard Rocchetti für Levico; Thomas Tabarelli für Pergine; Josef Chinsole für Civezzano ; Johann Stanffer für Lavis; Franz Dallemnlle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mikschick, Assistent der Steuer- Ncchnungskanzlei, für Male; Joh. Castellini, Steuer- Offizial , für Nogaredo; Jobann Faes für Mori; Ludwig v.! Atzwatiger für Arco; Anlon Giosesfi, ' Steuer

-Offizial, für'Cöndino; Eugen Gelmi> Steuer, Offijial, für Stenico; Johann Bonn, Steuer-Offi- -zial, für Tione; Johann v. Gentili für Vez'zano. 'k^-Zu Steuer-Offizisilen I. Klasse. ^ Mar Geißenhof für die Kreisbehörde in 2>>nsörucr; /-Franz'M'äiV für das Steueramt Trient; Florian Aschen- em '(l/iiiA nii»y:L d.u Wbii^G'^L»isd.au.' .-'v^Ä.^nn^.iGjimvrich-i'gehSitS zirr.jenen» waghalsigen ^sKekifth'iti ^-'vie ^tr^Allemk.berejtl.-find^ijiuri.tlm nh^en ^'DK'ng^vachi'ÄIHmen'tzll-'defrir^i'gcn

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 10.02.1909
Umfang: 8
über die Versammlung in Andrian, welcher allerdings, sehr gelinde gesagt, sehr originell ist. Das gleiche hat Schrasfl beantragt in einem Entwürfe, den er Ende Oktober 1908 im „Tiroler' veröffentlichen ließ: „An der Grenze des Wein gebietes wird die Steuer eingehoben.' Nehmen wir an, daß es fo komme und daß so eine Durchführung möglich wäre, würden wir dann die Privatwein steuer ertragen können, wenn dieselbe von jenen Gegenden Tirols, welche nicht Weinbaugebiet sind, allein zu zahlen wäre, also von ganz Nordtirol

, von ganz Pustertal, vom Wipptal, Sarntal und oberen Vinschgau? Für's erste würden sich die Bauern von allen diesen Gegenden bedanken, wenn ihnen allein eine so schwere Steuer auferlegt würde, welche eine so große Verteuerung der ganzen Lebensführung zur Folge hätte, während die deut schen und welschen Bauern von ganz Südtirol davon verschont bleiben; sie würden sich mit allem Rechte gegen eine so ungleiche Behandlung ver wahren. Zudem finden wir eS in ganz Oesterreich in gar keinem einzigen Kronlande

, daß ein Teil, ein territorial abgegrenzter Teil eines Kronlandes eine Landessteuer zahlt und der andere nicht. WeiterS würde die Privatweinsteuer, auch wenn sie sür daS ganze Weinbaugebiet nicht gelten sollte, dennoch den Weinbauern den größten Schaden bringen, weil der Absatz sehr eingeschränkt und der Preis noch mehr gedrückt würde. Man frage doch heute schon die Weinverkäuser, wie stark der Absatz von Wein in Vorarlberg. Sahburg und Kärnten, wo diese Steuer schon besteht, seit Einführung der- felben

, besonders bei den Privaten zurückgegangen ist. Für Rotwein haben die Tiroler Weinbauern noch ein ergiebiges Absatzgebiet, nämlich Tirol selbst. Soll jetzt gerade zur Zeit, wo sich alle Län der ringsum von uns durch diese Steuer abgesperrt haben und wo wir im Innern vom größten Feinde, von der Reblaus, bedroht sind, wirklich noch das einzige Absatzgebiet, der nicht weinbau treibende Teil von Tirol, entrissen werden? Ist das die oft angepriesene Fürsorge von Schrasfl und Genossen gegen die Weinbauern

? Aber mit dieser Behauptung, daß das Wein baugebiet von der Steuer ausgenommen werden soll, ist dem Schrasfl und Genossen nicht ernst, diese Behauptung ist gar nicht wahr, sie werfen den Meinbauern diese Behauptung nur hin, um sie zu beruhigen, um sie blindzuschlagen, und den einmütigen Protest der Weinbauern gegen diese Steuer unmöglich zu machen; kurz, sie gaben den Leuten diesen Trost, um der Steuer langsam den Weg zu bahnen. Denn Schrasfl und Genoffen und alle christlich-sozialen Führer wollen diese Steuer

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