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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 01.08.1921
Umfang: 4
Meräntt Tagblattk Der VurggrLfl« Lagesnemgkeiten. j Art. 6. enthält die Strafbestimmungen, i Art. 7. stlnbezahlte Steuern werden nach den Versügun- ■' fqcn, rote fiö Mr die Eintreibung von (Rückständen Inn Oest-krrieiichische (Südbahn. Aus Wien Wird ge- Aeichsstcuörn bestehen, ein getrieben;' vom! 'Fälligkeitstage Meldet: Zur EöneMversammlung der Südbahn wurden' an laufen die gosetzsichen Verzugszinsen, wenn die vorge- m Oest«r«ch 68.271, in LlngMn 3300, in Italien 99.020 sschrttbenö Steuer

vom'28. August 1916, R.-E.-Bl. Nr. 280. ein geführt wurde. Die! Landeszuschläge zu den direkten Steu ern für das Jahr 1921 werdvn jedoch auch von den Kriegszuschlägen bemessen. Art. 4. Die Landesumlage auf die Personaleinkom- jmensteuec 73e!le g) der Absätze 1 und 2 des Artikels 1'/ hottd nicht erhoben von den G'ehältern der Beamten der öffentlichen Verwaltung und von der Kongrua der Seelsorgspriester. Won den Steuern nach Zeile n) und o) des Abs. 2., Act. 1, und von der Erhöhung dör Steuer sijachi Zeile

. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venez'a Tridentina werden folgende Steuem festgesetzt'. j 1. Eine Steuer auf das im L '.ndesgebiet verbrauchte Bier. Der Stiöuer uMcrliegt sowohl das im Landesgebiet erzeugte, als auch das von außen eingeführte Bier. j 2. Eine Branntweinstöu er. Der Steuer unter-' Degen all« die im Lande erzeugten ials auch die in das Landesgebiet cingeführten flüssigen gebrannten Spirituosen. 3. Eine prozentuelle Steuer auf dtt H o lz abstocknutz. /(Holzsteuer oder Holzauflage

.) j 4. Eine Steuer für die bestehenden oder neuzuerteilendeu Konzessionen für die Mlettnng öffcntsichr Gewässer,' Mr die Erzeugung elektrischer Energie, die nach der An zahl der nominellen PferdÄräste zu bemessen ist. Für elek trische Energie, die außerhalb des Landesgebietes exportiert wird, kann die Steuer erhöht werden. (Eleftrizttätssteucr, ötwas ungenau gesagt.) Art. 2. Die Höhe dör Steuern, von denen der vorher gehende Artikel spricht, werden von Jahr-zu Jahr gemätz den Bestimmungen der Landesordnung

festgesetzt. , Art. 3. Die 'Steuer auf Bier und flüssige, gebrannte Dpirituosen, die im Lande erzeugt werden, mutz vom Er zeuger auf Grund monatlicher oder dreimonatlicher Be rechnungen (liquidazioni) entrichtet werden. Dabei ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und Mr den Verbrauch im Lande bestimmten Mengen und jenen Mengen, die außerhalb des Landesgebietes exportiert wer den. Rechnung zu tragen. (Aus dem Gesetze ist nicht ersicht lich, welche iBedeutung diese UMerscheidNng

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 14.11.1931
Umfang: 8
Kurbeitrag und Kur steuer. Perca: Marktrecht. Tagesordnung der Gemeinderatssihung Für die gestern angekündigte Gemeindsrats sitzung wurde folgende Tagesordnung aufge stellt: 1. Präventivbilanz 1S32 der Gemeinde Bol zano. 2. Abänderung des Geburtshilfspersonals. 3. Aerztlicher Dienst 4. Abänderung des Reglements der Gemeinde angestellten. 5. Abänderung des Reglements für Miet- und Platzautos. Präventivbilanz 1SZ2 Der Podestà teilt den Steuerträgern mit. daß der Boranschlag der Gemeinde Bolzano pro 1932

. unterwarfen, auch wenn dafür ! in ' > zins entri l tct ivird. Der ynuciicrr ! '! n n - hall, 30 T^'ien iw.c!, M!.1'iies>uiig Ves ìlor., ->k- tes die Meliuiim dcun ,ue! n deste ? !- anuc machen, wenn die ?'.i!;v>,'sinìà' 1200 Lire ausmacht. U--, die varqelciicm' Re duzierung für jedes nickt das M Lebensjahr ereicht hat und ?>> ^ien Ses Steuerträgers steht, ist der Smn> dà-i-iàs beizulegen. 2. Dienstboten-, Klavier-, Billard-. Lrpreß- kasseeinaschiuensteuer, Ziegen. 5)unde>ieuer u Steuer auf öffentlichen

und priuateu Fuhr- werken. Es sind diesbezüglich alle Neuerungen au.;u melden. Von der Klaviersteuer sind die Musib lehrer und -lehrerinnen, die Orchesterdirigem ten und Berufssänger befreit, wenn sie nur ein Klavier besitze». Um die Befreiung zu erlan gen muß bekannt sein, daß der Besitzer de? Klavieres diesen Beruf ausübt. Die Steuer isi für jeue Familien, welche ein Einkommen nicht über 10.000 Lire jährlich haben auf die Hälfte herabgesetzt, wenn sie nachweisen können, daß das Klavier für den Unterricht

. Mit der Neuordnung wurden folgende netie Steuern eingeführt: Steuern für Industrielle und kaufleule 1. Steuer auf Industrie, Handel. Gewerbe und Professionen; 2. Patenisteuer; 3. Lizenzsteuer: 4. Steuer für fremdsprachige Anschriften. Für die erste Anwendung der genannten Steuern und Abgaben müssen folgende Nor men beobachtet werden: 1. Steuer auf Industrie, Handel. Gewerbe und Professionen: a) Von der Anmeldung sind alle jene befreit, welche in den Verzeichnissen der Ricchezza Mobile eingetragen

sind: b) Alle jene, welche durch besondere Gesetzesbestimmun gen von der Steuer der Ricchezza Mobile be freit waren, müssen beim Gemeindesteueramte die Anmeldung machen und den Ertrag, der normalerweise der Ricchezza Mobile unterwor fen ist. angeben. 2. Patentsteuer: Die Anmeldung müssen alle jene machen, die irgend ^eine Industrie, Handel, Gewerbe und Professionen — auch wenn nickt unterbrochen — ausüben, wenn der Betrieb einen Ertrag abwirft, der nicht der Steuer der Ricchezza Mobile unterworfen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 05.05.1928
Umfang: 6
wird, daß sie bei Zutreffen gewisser Voraussetzungen mn eine Herab setzung ihrer Steuer ansuchen können. Die Stellern werden bekanntlich durch Steu- errollen eingehoben, in welche gemeindeweise 'die einzelnen Steuerträger in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem steuerpflichtigen Rein einkommen und ihrer Steuerleistnng eingetra gen sind. Diese Steuerrollen sind inscserne un- veniirderlich. als wenigstens bezüglich der Ric chezza Mobilesteuer Kat. B und C, der Steuer aus den landwirlschaf'!'!. Reinertrag (Reddito Agrario

) und der Komplementärsteucr das einmal in die Steuerrolle eingetragene steuer pflichtige Einkommen auch für die weiteren 'Jahre unverändert bleibt, solange nicht eine lloberpriisung desselben voni Slciiercmite oder vom Steuenräger selbst beantragt wird. Dies kann aber nicht jederzeit erfolgen, sondern nur kann, wenn das Einkommen, dessen Ueberprü- fnnz beantragt wird, schon eine gewisse Reihe von Jahren in den Steuerrollen i-n der glei chen Höhe eingetragen war. War dies durch »i!»deste»s zwei Jahre der Fall

durch drei Jahre mit demselben Betrage In der Steuerrolle ein getragen war. Die beiden vergangenen Jahre waren für viele Wirtschaftszweige nicht gewinnbringend. Eine Herabsetzung der Steuer, die früher auf Grund guter Geschäftsjahre berechnet worden war und den jetzigen verminderten Betriobs- erträgnissen vielfach nicht mehr entspricht, ist schon deshalb notwendig, weil die Steuer- abgäbe eine oft nicht zu unterschätzende Post >in den Produktionskosten darstellt und alles «darangesetzt werden muß

, diese auf das mög lichst-niedere Ausmaß herabzusetzen. Der Steu erträger, bei dem die Boraussetzungen zur Er langung einer Steuerermäßigung vorliegen, sollte es nicht versäumen, in den kommenden «drei Monaten darum anzusuchen. Die solgen- «den Aufklärungen sollen ihm dabei behilflich Hein: Eine Herabsetzung des steuerpflichtigen Ein kommens ist nur bei den sogenannten ver änderlichen Einkommen bezüglich der Nic- chez»za-Mobilesteuer und bei der Komplemen tärsteuer möglich. Ricchezza Mobile-Steuer

Als veränderliche Einkommen gelten bezüg lich der Rlcchezza-Mobilefteuer die Einkom men aus Handels- u>nd Gewerbebetrieben und .jene aus freien Bernsen, also die Einkommen, iwelche unter die Kategorien B und C dieser Steuer fallen (ausgenommen C 2, welche die .Angestellten betrifft). Das steuerpflichtige Ein- ,kommen dieser Gruppen hat, wenn es einmal endgültig festgesetzt ist, definitiven Charakter und kann durch Jahre hindurch immer in der selben Höhe in der Steuerliste erscheinen. Das Steueramt darf

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 17.11.1854
Umfang: 6
für Lienz; ! Heinrich v. Steffenelli^ für Meran; Fidel Salzgeber für Schlan ders,; Peter. Wallnöfer für Glurns ; Josef Peer' für Kältern; Franz Huber für Bludenz; Michael Rhom berg für Dornbirn; Josef ' Schmid, Einnehmer, für Bregrnz; Thomas'Beliotti für Cavalesc; Petet Scaramlizza'für Mes; Thomas Chimelli für.Mezzo- lombardo;-Anton Festner für Riva. e. Zu Kontrolloren I!k. Klasse: Josef Ptaczeck, Steuer, Offijial für Hall; Johann ' Gehri für' Mieders; Franz Naltercr, Steuer-Offizial, ' für Fügen

; Johann Pührlnger, Steuer-Offizial, für All» Sebastian Lauterer,^ Steuer-Offizial, fürHopf, garten ^ Andreas Pölt , Kofltrollor, des Nebenzoll- Amtes in Rheindorf, für Telfs; Aler. Fuchs, Ein nehmer-des Zollamtes Spissermühl, für Ried ; Leop. Pohr für Nauders; Johann Pertoll, Kontrollor deS Zollamtes Kaltenbach, für Sterzing;' Franz Cornet, Steuer-Offizial, für Taufers; JosefPlangger, Steuer- Assisteiil, für Eniieberg;, Kantius Agreiier,, Steuer, Offfzial, für Buchenstein; Karl Esch, Kontrollor

des Kontrollamtes Binden;, fürWelsberg; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo Z Anton Peternader für Sillian; Franz Egger) Steuer-Offizial/ für Wiüdifch- Matrei; Josef Krall für Klausen; Äälerio Ruugal- dier, Stcuer-Offizial, für Kastelruth; Alois.Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton Preindlsber, ger, Stencr-Offizial, für Läna ; Karl Günther, Steuer- Assistent, für Passeier; Aler Winarsky, Einnehmer des Zollamtes in Bendern; Franz Jenewein, Einneh mer des Kontrollamtes in Bludenz, für. Schruns

; Antoi» Zundt.'für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Primör; Angclus Antonlolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Eduard Rocchetti für Levico; Thomas Tabarelli für Pergine; Josef Chinsole für Civezzano ; Johann Stanffer für Lavis; Franz Dallemnlle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mikschick, Assistent der Steuer- Ncchnungskanzlei, für Male; Joh. Castellini, Steuer- Offizial , für Nogaredo; Jobann Faes für Mori; Ludwig v.! Atzwatiger für Arco; Anlon Giosesfi, ' Steuer

-Offizial, für'Cöndino; Eugen Gelmi> Steuer, Offijial, für Stenico; Johann Bonn, Steuer-Offi- -zial, für Tione; Johann v. Gentili für Vez'zano. 'k^-Zu Steuer-Offizisilen I. Klasse. ^ Mar Geißenhof für die Kreisbehörde in 2>>nsörucr; /-Franz'M'äiV für das Steueramt Trient; Florian Aschen- em '(l/iiiA nii»y:L d.u Wbii^G'^L»isd.au.' .-'v^Ä.^nn^.iGjimvrich-i'gehSitS zirr.jenen» waghalsigen ^sKekifth'iti ^-'vie ^tr^Allemk.berejtl.-find^ijiuri.tlm nh^en ^'DK'ng^vachi'ÄIHmen'tzll-'defrir^i'gcn

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 17 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
für die Belastung des Bürgers im Staate, nicht einmal auf dem Lande ist. Wir wissen ja, daß die indirekten Steuern 2 Drittel der gesamten Steuern ausmachen und auch in den einzel nen Ländern hat man die Kunst verstanden, auf indirek tem Wege große Steuersummen herauszupressen. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns sowohl Vonseite des Reiches

als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.^ Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es gerecht und klug ist, wenn die Besitzlosen den Besitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und den Gewerbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 X direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme eingeräumt wird, ist ungerecht, so müßte

man das auch für die Vergangen heit gelten lassen und sagen: „Bauer, du hast bisher zu viel politisches Recht gehabt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte un gerecht, weil z. B. ein einzelner Besitzer, der 8 K Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen abliefert als einer, der keine 8 K direkte Steuer zahlt und 5 Kinder hat, weil es eben un möglich ist, daß ein einzelner

ist, daß der Mittelstand, die Bauern und Gewerbetreibenden, welche direkte Steuern zahlen, auch den größeren Teil der indirekten Steuern aufbringen. Sie zahlen ja Kaffee-, die Biersteuer, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familenmitglieder, sondern auch für Dienstboten, für die Knechte und Mägde. Deshalb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staatsrechte mit Recht angenommen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren

, bei uns in Tirol, besonders im italienischen Tirol, gibt es hunderte, tausende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 X Steuer zahlen. Wir haben in Tirol Bezirke, z. B. Imst, Landeck, Reutte, wo eine solche Hausteilung und Grundzersplitter ung herrscht, daß dort Besitzer, die 60 b bis 1 X Steuer zah'en noch unter die ersten zwei Drittel der Höchstbe steuerten gehören.' Da wurden dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 28.03.1906
Umfang: 8
große Steuersummen herauszupressen. „Bei uns in Tirol zum Beispiel zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe, und ich glaube, daß die indi rekte Belastung bei uns sowohl von Seite des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.' Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es ge recht und klug

ist, wenn die Besitzlosen den Be sitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und Ge werbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 Kr. direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme einge räumt wird, ist ungerecht, so müßte man das auch für die Vergangenheit gelten lasfen und sagen: „Bauer, du hast bisher zuviel politisches Recht ge- habt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest

): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil zum Beispiel ein einzelner Besitzer, der 8 Kr. Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen ab liefert als einer, der keine 8 Kr. direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einzelner fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Unge recht wäre auch ein doppeltes Wahlrecht der 8 Kronen-Männer

, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familienglieder, sondern auch für alle Dienstboten, für Knechte und Mägde. Des- halb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staats rechte mit Recht angenomen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren, bei uns in Tirol, beson ders im italienischen Tirol, gibt es Hunderte, Tau fende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 Kr. Steuer zahlen.' Da wurden

dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz anders in Tirol! Da sagt Herr Schraffl, die Bauern in meinem Wahlbezirke, das ist nämlich der Bezirk Landeck, Reutte und Jmst, seien die reinsten Fretter, so daß viele nicht einmal 1 Kr. Steuer zahlen; aber auf seinen Versamm lungen in Tirol wurde den Bauern vorgeredet, daß sie viel zuviel Steuer zahlen, daß sie von dem Er worbenen noch einen ziemlichen Teil dem Steuer- eintreibe? abliefern müssen. Ich möchte

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 4 von 8
Datum: 03.02.1909
Umfang: 8
, hätte gerechtfertigter Weise das Ver langen der Wirte und Brennereien nach der Privat weinbesteuerung berücksichtigt werden müssen, zudem diese auch den italienischen Landesteil einigermaßen getroffen hätte, „da diese Privatweinkonsumsteuer so gedacht war, daß die bäuerlichen Produzenten mit ihren Arbeitern den Haustrunk (d. i. der sogen. „Leps'. D. R.) steuerfrei gehabt hätten und nur zwei oder drei Kronen (anfänglich! D. R.) Steuer pro Hekto liter überhaupt ins Auge gefaßt waren, wäre diese Steuer

nur als nicht allzuharte Besteuerung der wohlhabenden Konsumenten in größeren Orten, der Klöster und Kongregationen erschi nen, eine Steuer, die allerdings dem Lande 6—700.000 K (?) jährlich gebracht und vollständig (?) zur Be deckung der Lehrergehälte hingereicht hätte (Ehristo- mannos, der „sich in seinem Leben nie so geschämt haben' will, als wie im Landtage, als er die Lehrergehallsfrage nicht erledigen konnte, möchte seine liberale Schul- und Lehrerfreundlichkeit von Klöstern und Kongregationen bezahlen lassen

! Das Scham gefühl muß bei dem Manne schon recht schwach entwickelt sein. D. R.), eine Steuer, durch die die Weinproduzenten selbst in keiner Weise (?) beein trächtigt oder getroffen wären. Ich (Christomannos) meinerseits glaube, daß durch die Steuer weniger der kleine Weinbauer getroffen worden wäre, als die großen Klöster, die bei einem jährlichen Wein- konsum von mehreren hundert (??) Hektolitern eine nette Steuerbelastung dadurch erfahren hätte. (Wie wär's denn, wenn man die Alpenhotels

vom „Besseren' tunkt oder seinen Bekannten auftischt, verfällt er der Steuer, der Bergbouer, weil er kein Weinproduzent ist, auch schon mit seinem Dienstbotenleps. Das liegt auf der Hand, daß die Steuer auf den Privatwein dem Weinbauer die Weinpreise herabdrücken muß. Das mögen sich die Bauern merken, wenn Christomannos sich wieder einmal aus geschäftlichen Rücksichten eine recht bauernsrreundliche Miene aufsetzt. Lehrer Fuchs sprach den Abgeordneten namens der Lehrer den Dank und das Vertrauen aus und bat

ja das Geld nicht aus ihren, sondern d;n Taschen der Klöster und Kongregationen nehmen wollen. D. R.). Der freisinnige Hotelier und Eemeinderat Erber! erklärte sich ebenfalls namens der Wirte für die Aufbesserung der Lehrergehälte, nur dürfe dies nicht durch Erhöhung der Bier- und Weinverzehrungs zuschläge geschehen, wohl aber durch eine Steuer auf den Prioatwein, für deren billige Eintreibung die Wirte Vorschläge gernacht hätten. Das Bier vertrage keine Mchrbesteucrung. Er danke die Ab geordneten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 01.02.1929
Umfang: 10
kapitaliften verkaufen. wobei ihnen auch noch di« lieber» Iragungsgebühren geschenkt werden. Kein armer Mieter wird rn eine solche Wohnung hneinkommen. aber d:e Großbanken werden auf diese Weise mit Cteuergeldern Bauspekulationen betreiben können! Gegen diesen un- geheuerlichen Plan, dem Großkapital Geschenke aus Steuer» geldern zu machen, wehren sich die Sozialdemokraten. Sre find der Meinung: Was aus Steuergeldern gebaut wird, darf nicht Spekulationsobjekt des Großkapitals werden, muß

vorschreiben, daß sie die Wohnungen nach einem objektiven sPunktesystem an die Bedürftigsten vergeben müssen. Die Wohnungen werden dann auch viel billiger vermietet wer» iden. Tie Gemeinden werden — das kann man ihnen gleich» 'falls vorschreiben — keinesfalls mehr als die Verzinsung ^und Tilgung des von ihnen selbst aufgebrachten Teiles des ,Daukapitals von den Mietern verlangen. Größere Ge meinden aber, tue diesen Teil des Baukapitals aus Steuer» Feldern ausbringen können, werden auch das nicht müssen

oder Kleingewerbetreibenden die Errichtung eines : Eigenheims zu ermöglichen; es ist unzulässig, einem Ka pitalisten eine Rentenquelle, ein Spekulationsobjekt aus i Kosten der Steuerzahler zu schenken! Allerdings halten wir die Verwendung von Steuer geldern zur Förderung des Baues von Eigenheimen nur dann für zulässig, wenn es sich um kleine Eigenheime klei ner Leute, nicht etwa um die Erbauung von Luxuswohn- stätten für reiche Leute handelt. Die Regierung will auch das! Sie will die Baubegünftrgung für Wohnungen bis >zu 130

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 15.01.1924
Umfang: 6
5teuervorschreibungen — Steuerrollen. Am Samstag, den IS. Zänner 1SS4 brachten die Lokalblätter die Mitteilung, daß die Steuer rollen über die Hauszinssteuer. Grundsteuer und Ricchezza Mobile nunmehr zur allgemeinen Ein- ficht am Stadtmagistrat, und zwar bi» IS. Zän ner aufliegen. E» war vorauszufehen, daß alle Stenerlräger ein großes Znterefk haben, zu wissen, welche Stenern ihnen für da» Zahr 1924 vorgeschrieben w-S-»- i . la mm d» ^ Kvrmittelh'aufe» für U«a-aa!^,ds ergibt eme St^igerum der Einnahmen mn mchr Äk. o>1s 8g.000 Äre

<prWmwiert mit 120.000 Li«. eltig anwefend waren. Der daß keine Erläuterung der tSpr^sÄe «rhatt at», . Der BesteuernnA unterr?vrf« Dl« staatliche Steuer beträgt 7SX» --- tSIv Gemeinde- «ad Lande»zuschläg« dürfe« aur 100 pr. der Stoat»fie«tt erreiche n 1SZ0 Summe aller Steuer« tö.--- oder S3 Prozent de» Brultomietzinse». Eine Anfrage» au» welchen Steuer« die rest. lichev 10.SS Prozent bestehen, wvrde dahi« be antwortet. daß die» Arieg»,uschläge. Flußgebiet»- Umlagen und Efalloriatgebübren flao. die Höbe

dieser einzelnen Umlage« wisse d« Steuerrest rat nicht mehr, wer e» aber erfahre« will, der möge auf Stempelpapier sCarta vottata) el«e Eingabe an die Finaazintendaaz «ach Irieut richte«. Daß sich jeder Steuerträger um die Höhe und um die Berechnung»«! aller neuen Steuer« be sonders interessiert, ist selbstverständlich. Nachdem auch die «Grundsteuer' uad die »Ril- zza Mobile'-Derechnung «icht ganz klar sei« rfte. so ist e» wohl am zweckmäßigstes dak der Stadtmagistrat Meran, al» berufenster Vertreter

der Etschwerke und der Bemchmg des Goometers Giovannini an Glessen Stelle Mittekluma und Herm Waliser Nr seine vieW>rI!>ge TütMeit der Danik ausge- weil >die Schwimmanstalt wiedier Wändig igeöffnet ist uind die BelhÄzWg gwhe Auhagen ersowert, a« I steuer, welche nicht weniger als SS.770 Lire aus- konnte. Halle zur Folge, daß fast alle Steuer- träger unzufrieden und ohne ihren Zweck erreicht zu haben, fortgingen. , Da» Recht de» Steuerträger» soll jedoch wenig sten» darin bestehen^ daß er Aufklänmge« erhalt

sehr verschiede« Da vom Bruttomietzin» Z» Prozent für Trhal- ftni!» und oft weit ilibor da» MO de» Zumsfige« lung ln Abzug gebracht werde« und bei Häusern^tnausgchen. — Flut Isien» Au»stellu«g »- über 1000 Lire Mletertrag, der «est einer Pavillon unserer Provinz in Mailand wer- 22prozenligen Slaatssteuer unterliegt. a«ß»rd«« ven LAV Lire ausgesetzt. Der von Mahl» die Gemeinde- u«d Laadsumiagen Ivo Prozent t-necht Ängedoachte Rewr» betrvffend seine» der Slaal»steuer betragen dtige«. so erreiche« Umbaue

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 12
Datum: 04.09.1909
Umfang: 12
. Wenn diese Verhetzung auch weiterhin in dem Maße fortschreitet wie jetzt, muß sie zur Unterbindung eines jeden Fremdenverkehres führen. Den Schaden davon hat dann nur die bodenständige Bevölkerung. WelcheAusstchten bestehen für die sogenannten „LuXussteuern^. Wenn die Staatskassen leer sind, tauchen zu Len Zeilen der größten Not immer wieder Vorschläge zur Einhebung von „Luxussteuern' auf, um eben so schnell von der Tagesordnung zu verschwinden. Die „LuruSsteuern' verfolgen den Zweck, die Steuer last

Erträgnisse liesern. In Oesterreich wollte man längst eine Automobil- und Fahrr.-.d- steuer einführen, stieß jedoch dabei auf oie größten Hindernisse; nur Salzburg hebt gegenwärtig eine Automobilsteuer ein, deren Einhebung aber keinem weiteren Kronlande gestatte: wird, um nicht einer Rüchssteuer hinderlich zu sein. Bon ausländischen Staaten haben Frankreich, Italien und einige deutsche Bundesstaaten eine Fahrradsteuer; die Näder der Arbeiter und der Geschäftswelt sind jedoch von dieser Steuer frei

. In Frankreich trägt diese Steuer drei bis vier Millionen Franks, in Italien rreivieltel Millionen. Eine Automobilsteuer gidi es in Deuijcu- land und Frankreich. Engl.ind, Italien, HoU-.nd, Frankreich heben auch cin: Steuer für LuruSpferce, Frankreick auck eine solche 'ür Luxuswagen in mehreren Abstufungen ein, die znzols Millionen Fran.'S einbringt. Auch eine Steuer für das Halten von Dienstboten besteht in Frankceick. In Oeüericich wurde auch schon eine Steuer für Minera>w>.n:r, Badeorte, eine Fenster

, Klavierfteuer und cei^eick ', vorgeschlagen. Geiecht erscheint un? vor allein eine Antouiobilsteuer, da gerade für die verniögliche-'. Kreise der Automobilfrhrer die Reichs-, ^andes^ und Äezirksstraßen in besonder- gutem Zustande erhalt'.! werden müssen, also schon deswegen eine ausgiebige Steuer angezeigt ist. Auch für (Ibanipaanerwein und überhaupt für alle feinen ausländischen Weine sollt: eine ausgiebigere „Besteuerung' als bisher tuichgisühn wenden. Wer Ehampagner n.,d leine Rheni- Bissel- und ^panie

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Volksblatt
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Seite 3 von 10
Datum: 06.02.1909
Umfang: 10
Weinbauernbund kommenden Herbst täglich durch sechs bis acht Wochen in größerem Umfange und auch nach aus wärts besorgen. Stellung genommen hat der Wein bauernbund gegen die Erhöhung der Branntwein steuer um mehr als 100 Prozent (bisher rechnete die Regierung auf den Kessel täglich 6 Liter Alkohol zu a S0 Heller Steuer — 6X90 ---- 5 40 Kr.; künstig taglich 8 Liter zu a 1-40 Kr. --- 1120 Kr.). Die Abgeordneten wollten dagegen nicht Stellung nehmen; der Weinbauernbund schickte eine Deputation

1909 gegen die Stimmen der Konservativen und zweier Großgrund besitzer von den deutschen Abgeordneten in Aus sicht genommen wurde, hat der Weinbauernbund durch Aufklärung und Proteste Stellung genommen und wird eS noch weiter tun, weil dieselbe nur aufgeschoben ist und in Landeck die Abgeordneten Siegele und Dr. M. Mayr für dieselbe einzutreten versprochen haben und letzterer sich zur Vertretung dieser Steuer seinen Nordtiroler Wählern verpflichtet hält. Auch hält dieser diese Steuer, wenn das Bier

höher besteuert wird, für unerläßlich und verhält nismäßig am wenigsten drückend. Da daS Weinbau gebiet davon nicht betroffen werden soll, so trage diese Steuer, meint er, vorwiegend Nordtirol. Er huldigt dem Grundsatz: Keine neue Biersteuer ohne Privatweinsteuer. Diese Herren scheinen die Frage nicht zu verstehen. Denn Weinbau- und Nicht weinbaugebiet lassen sich in vielen Gemeinden (z. B. im Eisak- und Etfchtal) nicht trennen; für Rot wein ist Nordtirol noch das einzige nicht gesperrte

Absatzgebiet, weil Kärnten, Salzburg und Vorarl berg die Steuer schon haben. Die Steuer droht, also Muß der Bund ausklärend und abwehrend wirken. (Beifall.) Nach Schrott begründete Herr I. Menz die Notwendigkeit der eigenen Organisation der Weinbauern aus den eigenen Bedürfnissen und Interessen dieses Standes und beleuchtete die Be Handlung der Weinbauern betreffs Personaleinkom mensteucr, weil sie fich nicht zu wehren verstehen. Zusammenhalt ist notwendig. Redakteur Burg er (Bozen) widerlegte die Vorwürfe

, weil die Weinbauern eine so überaus empfindliche Besteuerung ihres Produktes in diesen kritischen Zeiten am allerwenigsten ertragen und in dieser Steuer wirklich eine Gefährdung ihrer Existenz er blicken.' — Nach verschiedenen Aufklärungen fchloß der Vorfitzende mit dem Danke an die Redner und an die Erschienenen, die ohne Zwischenfall verlaufene Versammlung. Meran, 4. Februar. Im Theater des kath Gesellenvereines wurde am Sonntag, den 31. Januar, das Theodor Körner'sche Trauerspiel „Zriny' zum Namensfeste

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 5 von 16
Datum: 23.04.1932
Umfang: 16
Als landw. Fuhrwerke sind solche Fuhr werke zu verstehen, die ausschließlich für Transportzwecke landwrtfchaftkcher Art be nützt werden und für gewöhnlich nur auf dem Grunde des Besitzers verkehren. Die landw. Fuhrwerke muffen, auch wenn sie von der Dertehrssteuer befreit sind oder nur die ermäßigten Tarife der Gruppe l entrichten, ein Metallschildchen mit der An gabe der betreffenden Steuerkategorie sowie das allgemein vorgeschriebene Wagentäfelchen tragen. Entrichtung -er Steuer

nicht an. wenn sich jemand. der mit einem Fuhr werke oder Fahrrad ohne dieses Kennschild chen betroffen wird» etwa damit rechtfertigen möchte, daß er es verloren oder vergessen habe. Wessen Fuhrwerk ohne Steuerschildchen an getroffen wird, verfällt daher ohne weiteres einer Steuerst r a f e im Betrag« der snt- iprechenden Steuer selbst: im Betrctungsfalle ist der Fuhrmann mit dem Fuhrwerksbesitzer solidarisch für die Strafeleistung haftbar. Ebenso strafbar ist auch die Anbringung eines Steuerschildchens

einer niedrigeren Steuerkategorie, in welchem Falle dann die Steuer selbst und hiezu noch ein Steuer zuschlag im Ausmaße der betreffenden Diffe renz, mindestens aber 10 Lire vorgeschriebe» werden. Jur Kontrolle sind außer den Carabinieri, P. S.-Agenten und Straßenmiliz auch die Straßeneinräumer befugt. Alle im Verkehr befindliche« wage« und Fahrräder müssen ob l. Mai mit dem Sieuer- schildchev versehen sein, widrigenfalls bei Be tretung Strafe erhoben wird. Daher haben alle jene Besitzer eines Wagens

mit tierischer Bespannung oder eines Fahrrades, die die selben im. Laufe des Jahres benützen wollen, sich bei der Esatoria (Steuerzahlstelle) die be treffende Steuer einzuzahlen, wobei sie das vteuerschildc.'..n ausgefolgt bekommen. Das Steuerschildchen selbst ist an den Fuhrwerken neben dem Wagenschild zu befestigen, an den Fahrrädern am Rahmen unterhalb der Lenkstange. * Aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Verkehrssteuer sei noch wiederholt, daß diese Steuer für Wagen nur in jener Provinz zu zahlen

ist, wo der Wagen in- matrikuliert ist, auch dann» falls der Wagen in anderen Provinzen benützt wird. Für dir Fahrräder ist die Verkehrssteuer in jener Pro vinz zu entrichten, wo der Besitzer seinen stän digen Wohnsitz hat. Wird ein Wagen oder Fahrrad erst in der zweiten Jahreshälfte in Verkehr gesetzt, so ist nur die Hälfte der Steuer zu entrichten. Beschädigte St euer sch Nd che n werden von den Csattorien gegen den Betrag von 5 Lire umgetauscht. Im FalleeinerKontravention. d. h. Betretung eines Wagens

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 13.06.1908
Umfang: 10
Seite 2 Tiroler 8?ol?SbIaLt 13. Juni 1908 Tiroler Landtages mit der Erhöhung der Steuer auf Weinbranntwein einverstanden ist. Hätte der Tiroler Landtag den Antrag Glatz einstimmig an genommen, wie man allgemein erwartete, so hätte das auf die Regierung den Eindruck gemacht: Ganz Tirol will von dieser Steuer nichts wissen und unsere Reichsratsabgeordneten hätten einen festen Halt gehabt. So aber ist das Gegenteil der Fall und das ist für uns der größte Schaden. Wir for dern nochmals

alle Anwesenden auf, die vorge schlagene Resolution anzunehmen und wir fordern die Abgeordneten auf, alles aufzubieten, um uns vor dieser gewaltigen Steuer zu schützen, wir ver tragen sie nicht, sie richtet uns einsach zugrunde. Der Bauernbund hat jetzt Gelegenheit zu zeigen, ob er wirklich etwas wert ist. Allen Versammlungsteilnehmern, von denen ein großer Teil am 28. Mai in Bozen war, ist bei der Versammlung eines aufgefallen und sehr ver dächtig vorgekommen: Der anwesende Reichrats abgeordnete Dorsmann

Bauernpartei angepriesen und sür und für wurde behauptet, diese größte Partei des Parla- »ments sei auch die wichtigste Partei, die einfluß- i reichste Partei, die sührende Partei, ohne welche gar nicht regiert werden kann, die Regierung müsse tun, was diese Partei will. Also wenn die Partei will, so bleiben wir Weinbauern von dieser schreck lichen Steuer bewahrt. Also wir wollen sehen. Eines aber können wir schon heute mit aller Be stimmtheit voraussagen: Wenn der Bauernbund und die christlich-soziale

Partei wirklich nicht den Willen haben oder nach so prahlerischen Ver sprechungen nicht imstande sind, uns vor dieser schrecklichen Steuer zu bewahren, dann sind die Herrschasten bei den Weinbauern auch sertig! Ein ausführlicher Bericht über die Bozner Versammlung folgt in der nächsten Nummer. Inland. Wahrmund liest im Sommersemester nicht mehr. In der am Dienstag stattgefundenen Sitzung des juridischen Professorenkollegiums gab Professor Wahrmund die Erklärung ab, in diesem Sommer semester sowohl

Hochschulausschüsse der Hoch schulen, die sich dem Streik angeschlossen haben, telegraphisch einladen, Vertreter nach Wien zu senden, um gemeinsame Beschlüsse sür die Zukunft zu fassen. Ferner wurde beschlossen, ein Memorandum auszuarbeiten, in dem die Forderungen der frei heitlichen Studentenschaft Oesterreichs festgestellt und der Rektorenkonserenz vorgelegt werden soll. Die Erhöhung der Branntweinsteuer. Die „Neue Freie Presse' bringt eine Darstellung der Pläne der Regierung mit der neuen Branntwein steuer

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Bücher
Jahr:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Seite 59 von 323
Autor: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 86, 232 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Signatur: III 5.342
Intern-ID: 322836
§. io8 + Da nun im Lande Tyrol das gegenwärtige Steuer-System schon eingeführt, und in Ausübung gesetzet war, so erschiene unterm Zoten August 1785*. eine allerhöchste Verordnung; daß jene Gründe, die zu den Kirchhöfen, Pfarr - und Schulgebäuden gewidmet sind, oder in Zukunft nach allerhöchster Vorschrift neuerlich hiezu gewidmet werden, von der landschäftlichen Steuer befteyet seyn sollen, hingegen hätten vermöge hierüber erfolgter hohen Erläuterung vom ?ttn Oktober 1785. zur Erhaltung

der vollzähligen Steuerknechte die Städte und Gerichte für solche von der Steuer loßgezählte Gegenstände die darauf ausge fallene Steuer zu entrichten.) §. 109. . , Ferners wurde laut allerhöchst landesfürstlicher Verordnung vom 27ten December 1785. anbefohlen, daß jene Klöster, und Äirchenge- baude, welche zu öffentlichen Staatsanftalten, als zu allgemeinen Ver- sorgungs - Häusern, Militar- Kasernen, und dergleichen schon gewid- met worden , oder noch dazu bestimmt werden därfen; mithin teine Gattung

von Privat. Nutzen bringen, außer Steuer gesetzet werden sollen, weil solche dem Universo Nutzen verschaffen, mithin auch die r r Steuer von dem Universo laut hoher Erläuterung dd. 21m Februar 1786. hievon entrichtet werden muß. §. 110. Direktiven in Die zur Abführung des bewilligten Postulats, und zur Bedeckung Absicht auf dìe^xK landschäftlichen Oeconomici erforderliche Steuer wird nach der Steves,'und der von Hochstiften und Standen angesuchten, allerhöchsten Steuer - Man> hìèbeyimErfode- daten ^ zwey

Terminen nämlich um Andreas und Georgi, welche zwey zuwendenden Termine das Steuer - Zahr ausmachen, gehoben. ZwiMgsmiMln. §. in. Die nach Vorschrift des in der Rede stehenden Steuer - Systemmes angelegte neue Steuer, wurde laut hoher Verordnung vom 28ten Sep- tember 1784. mit dem Andreas Termin 1784. zum erstenmal kollektirt; das Steuer-Zahr deginnt nun also mit dem Andrei Termin, und endiget sich

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Zeitungen & Zeitschriften
Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 24.03.1881
Umfang: 8
, wie viel Abzug von den Zinseinnahmen als Einhaltungs kosten gerechnet werde und wie viel Perzent an Steuer zu entrichten sei. Es sprach zu diesem Absatz u. A. der lyro- lische Abgeordnete Baron Jos. Di Pauli. Er sagte u. A.: Ich werde in dem Antrage, den ich zu stellen die Absicht habe, nur eine meines Erachtens mäßige Herabsetzung der Hauszinssteuer für Tyrol vorschlagen. Ich gestehe gerne, daß selbst nach Annahme meines Antrages viele Städte meines Wahlbezirkes noch immer durch die Steuer hart genug

zu §. 6 und zwar als drittes Alinea aufgenommen werde: „Die im Verzeichnisse X nicht aufgezählten Städte und Orte Tyrols, welche ganz in die Hauszinssteuer einbezogen werden, und die Gebäude in Tyrol außerhalb dieser Orte, welche die Hauszins steuer bezahlen, sollen nach Abzug von 30 Perzent der Amortisations und Erhaltungskosten mit 15 Perzent des übrig gebliebenen Rein- zinsertrages besteuert werden.' Man wird mir nicht widersprechen können, daß unter den be stehenden Verhältnissen dieses Amendement

machen, daß diese Erleichterungen für Tyrol auch dort Gesetzeskraft erlangen. Zur Erklärung bemerken wir, daß im Verzeichnisses, von Tyrol nach dem Ausschußantrage „Innsbruck sammt ' Wilten' aufgeführt war. Der Antrag Dipauli wurde i angenommen. Durch denselben wird die Steuer in allen Orten, welche der Hauszins-Steuer unterliegen, von 20 auf 15°/o ermäßigt. Ber der Abstimmung über das Verzeichniß A bean tragte Msgr. Greuter es sei über den Absatz „sammt Wil ten' getrennt abzustimmen. Bei dieser getrennten Ab stimmung wurde

Wilten aus dem Verzeichniß A gestrichen. Die Folge davon ist, daß Wilten, wenn es in die Haus zins-Steuer fällt, nicht die hohe Steuer wie Innsbruck zu bezahlen hat, sondern nur die Steuer, welche die andern . Städte und Orte bezahlen, z. B. Hall, Bozen, also 15 j Perzent nach einem ZOperzentigen Abzug d. i. 10£ Perzent i vorn Zinserträgniß. Die Herrn Wiltauer, welche bei den \ letzten Wahlen Alles aufboten, um als eine „liberale' , Gemeinde zu erscheinen, werden gut thun, zu bedenken

nungen würden aber nicht ganz in.Erfüllung gegangen sein, wenn nicht auch eine Ermäßigung in der Hausklassensteuer eintreten würde. Es sei zwar den drückendsten Ungerechtigkeiten vorgebeugt, allein es sei doch nur den Häusern bis zu 15 Wohnbestandtheilen eine Erleich terung gewährt worden; im südlichen Tyrol gebe es aber auch noch Häuser mit über 15 Wohnbestandtheilen, deren Eigenthümer zu der ärmsten Elaste der Bevölkerung gehören. Nur die dreijährige Steuer-

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 24.06.1875
Umfang: 6
des Landes- schützen-BataillonS Trient-Valsugana. Zur Einrichtung des direkten Steuer dienstes Erster Instanz. (Fortsetzung.) Die Anwendung dieses Grundsatzes ist aber info- lange nicht gesichert, als jeder Steuer-Inspektor auf seinen eigenen Bezirk beschränkt, kein anderes Cor- rektiv, keine andere Eontrole für seine Auffassung kennt, als etwa das Rekursrecht der Parteien, dessen Wirkung von so prekärer Bedeutung ist, daß der BemessungS- wie der Berufungsbehörde noch ein großer Spielraum übrig bleibt

, d. i. die Steuer, endgiltig in 1. Instanz vorschreiben, nicht zugleich auch die Materialen zu sammeln und An träge zu stellen hätten, welche beide Funktionen der mal von einer und derselben Person, dem Steuer- Inspektor, besorgt werden müssen. Bei dem letztbeschriebenen Vorgange sind eben Einseitigkeilen und Befangenheiten gar nicht zu ver meiden. Wer Fachbeamte hierüber gehört hat, wird keine Einwendung mit Hinweis auf die Vertrauens männer versuchen, die meist einem leeren Formalismus zu dienen

haben. Was Wunder, wenn der Steuer- Inspektor in der Doppelrolle deS Materialsammelnden und faktisch auch wieder allein die Steuerbasis be stimmenden Organes nur oft Geringschätzung und Haß erntet, und die Bemcssungsoperate weniger das Ansehen unparteiischer AmtSakte, als den Charakter fiskalischer Willkür an sich tragen, zumal wenn ohne besondere Prosperirung der wirthschastlichen Zustände doch eine jährliche Steigerung des Steuerertrages von oben gewärtiget wird. Bei der gegenwärtigen Einrichtung des direkten

Steuerdienstes 1. Instanz darf endlich der Umstand nicht unbeachtet bleiben, daß die Kräfte der zuge theilten Fachbeamten in ausfallend ungleichem Ver hältnisse zur Verwendung kommen und dadurch für manche Bezirke unnütze Auslagen erwachsen. Es gibt deren solche, in denen der Steuer-Inspektor im Jahre nur wenige Monate beschäftigt ist, während dagegen in anderen die Leistungsfähigkeit des Einzelnbeamten weit über das Maß in Anspruch genommen wird. Es besteht freilich kein Zweifel, daß gerade die Aufstellung

sei, läßt sich durchaus nicht rechtfertigen, daß unbenützt bleibende Kräfte einer produktiven Thätigkeit entzogen werden, wie eS nicht minder un billig und nachtheilig ist, anderweit« die Leistung«- forderung zu überspannen. Beim Rückblicke auf diese Auseinandersetzungen wird sich unschwer die Ueberzeugung gewinnen lassen, daß die gegenwärtige Einrichtung des direkten Steuer- diensteS 1. Instanz vom prinzipiellen, wie praktischen Standpunkte aus bemängelt zu werden verdient und unsere eingangs

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 28.02.1855
Umfang: 4
zu haben. » Kundmachu»»g. Unter Beziehung auf die diesseitige Kund machung vom 10. Februar vorigen Jahrs werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das Verwaltungsjahr 1834/53 folgende Bestim mungen zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und bier einen oder mehrere -Huude hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gnldeu Neichswährung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde-Bedürfnissen zu entrichten. '2. Für das Jahr 1833 ist diese Steuer

für alle jene velfallen, welche sich acht Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer vou Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, nnd die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 1835 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und Steuer- behebnng besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom '28. dies bis einschließlich 9. künftigen

zu machen, und die Stener zu entrichten. 3. Von der Bestenrung sind einzig nnd allein junge Hunde bis zum Alter vou 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung giltig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letzter» sind abge sondert mit 6 kr. EM. zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebene» Anmeldn»-- geu und Stcuerzahluugcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages

der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, wel cher nach Verlauf obiger Anmeldnngsfristen nicht mit dem übergebcueu Zeiche» verseheil und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwie gen worden ist, znm Kommissär zn stelle»!, wel cher die magistratliche Strafverhandluug veran laßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer- oder Strafezahlnng verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnths halber

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