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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 11.11.1910
Umfang: 8
wird der Hauptsache nach, namentlich im ländlichen Grundverkehr, von den besitzenden Klassen getragen. Also einmal zwei Steuern, werden die Christlichsozialen flunkern, gegen welche die breiten besitzlosen Massen keine Einwendung erheben können. Wir geben zu: Wertzuwachssteuer, Erbschafts steuer, das sind neben einer progressiven Vermö gens- und Einkommensteuer die einzigen gerechten Abgaben, sie treffen nicht den täglichen Lebensun terhalt, sondern den Verdienst, Gewinn und Pro fit. Aber muß deshalb

auch die heute nachts vom Landtag beschlossene Wertzuwachs- und Erbschafts steuer gerecht sein? Ist die Steuergat tung immer das Merkmal der Gerechtigkeit? Der Name der Steuer ist in den meisten Fällen ja nur die Dekoration, erst ihr Inhalt macht das Gesetz. Darum ist für die Beurteilung Steuer, vor allem maßgebend, welchen Zweck eine Steuer erfüllen soll, zu welchem Zwecke die Ein gänge verwendet werden. Der Zweck einer neuen Steuer kann ein zwei facher fein. Erstens, um eine bestimmte neue Ausgabe

zu bedecken, dann natürlich spielt in der Beurteilung der Gerechtigkeit einer Steuer nicht allein die Frage eine Rolle, ob gerade die auf gegriffene Steuerquelle eine gerechte ist, sondern auch, ob die Ausgabe, welche eben mit der neuen Steuer bedeckt werden soll, im Interesse des Volkes liegt. Zweitens kann eine neue Steuer beschlossen werden, um eine andere Steuer aufzuheben. In diesem Falle ist natürlich die Frage aufzuwer fen, welche der beiden Steuern das Volk leichter erträgt. Wenn wir die gestern

Steuern. Und so sind neue direkte Steuern, die zu dem Zwecke beschlossen wer den, um mehr versubventionieren zu können, immer noch eine Entlastung des Besitzes, weil er das wieder bekommt, was er zahlt, denn eine erhöhte Beisteuer zu den notwendigen Landesauslagen bedeutet ja eine direkte Steuer zu Subventionszwecken nicht. Und zweitens wird die Wertzuwachssteuer haupt sächlich von den städtischen Grundbesitzern getra gen, die Subventionen aber fließen auf das Land. Aber zu der Kardinalfrage kommen

wir erst: Die Wertzuwachssteuer ist beschlossen worden ohne ir gendwelche Gegenleistung. Das Gesetz bestimmt einfach: 40 Prozent von jedem Steuerertrag be kommt das Land und 60 Prozent die Gemeinde, in welcher die Steuer entrichtet wird. Wie ent steht nun der Wertzuwachs an Grund und Boden, der da besteuert wird. Die Besitzer von Grund und Boden sind an dem wachsenden Wert wohl ganz unschuldig. In den Städten ist das Steigen der Bodenpreise eine Folge des Wachstums der Städte, welches wieder gefördert

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 26.01.1924
Umfang: 16
Heute aber ist sie unbedingt noch verfrüht Auch für den Steuergesetzgeber gilt der Spruch: Alles zu seiner Zeit! Genau so, wie der Apfel erst dann gepflückt werden soll, wenn er reif ist, so soll auch eine Steuer erst beschlossen werden, wenn die Grundlagen hiefür geschaffen sind. Wer grüne Aepsel ißt, bekommt davon Bauchweh, und ich glaube fast, auch der Herr Finanzreferent wird von dieser Steuer, wenn sie tatsächlich heute schon beschlossen wird, noch sein Bauchweh davontragen

in die Spezialdebatte stimmen. Die Elektrizitätssteuer ange nommen. Mit 21 gegen 19 Stimmen. In der gestrigen Sitzung wurde die Beratung über die Landessteuern und -Abgaben als letztes Kapitel des Landesvoranschlages ausgenommen. Ueber Antrag Thaler wurde als erste die vielum strittene Elektrizitätsstener in Behandlung genommen. Dr. Pusch leitete 'die Verhandlung ein und versuchte unter Aufgebot all seiner Aeberzeugungs- kraft und Beredsamkeit demLandtag die unbedingte Notwendigkeit dieser Steuer zu beweisen

. Das Bild der Landesfinanzen malte er grau in grau, so daß einem das Gruseln kommen könnte, wenn, ja — wenn man nicht wüßte, daß es durchaus ! nicht so arg steht und das Budget schon so vorsich tig präliminiert ist, daß der Finanzreserent sein > DrauSkommen finden wird. Im Finanzausschüsse hatten die Abg. Dr. Peer, lFoltin, Zösmayr und Genossen ein Minoritäts votum gegen die Steuer angemeldet. In Begrün dung dessen sprach als erster Landeshauptmann stellvertreter Dr. Peer. Die Elektrizitätssteuer

als Landessteuer ist eine Ungerechtigkeit, weil sie einseitig die Städte und Jndustrieorte belastet, die ! ländlichen Distrikte aber nicht trifft. Es fehlt da- . her der Steuer das Prinzip der Gleichmäßigkeit. In einer Reihe von Städten besteht eine Steuer j aus Elektrizität schon und bildet eine der wenigen Einnahmsquellen. die den Gemeinden noch ver blieben sind. Durch die Landessteuer wird den Gemeinden diese Einnahmsquelle auch noch ent zogen. Wenn demgegenüber auf das Zuschlags- Brecht der Gemeinden

hingewiesen wird, so muß ^denn doch gesagt werden, daß die Landessteuer schon so hoch ist, daß die Bevölkerung' eine weitere Erhöhung nicht mehr ertragen würde. ! Durch das Abgabentellungsgesch werden den Ge meinden aber ohnedies wieder Einnahmen ent zogen. Für die elektrochemische und elektrometal- lurgische Industrie beantragt der Redner die Be- fteiung von der Steuer, weil diese Industrie eine weitere Belastung nicht mehr ertrage. Der ge Englands neue Regierungsmänner. Das Ausfalles»« an der Liste

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Unterinntaler Bote
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Seite 1 von 12
Datum: 21.01.1898
Umfang: 12
von Dienstbezügen und Ruhegenüssen müssen, wenn diese Bezüge den Betrag jährlich 3200 fl. über steigen, eine Steuer, sog. Besoldungssteuer, zahlen. Sie trifft nur die besser gestellten Beamten. Wer 3200 fl. Gehalt bekommt, zahlt 0.4 Perzent also 16 fl. per Jahr. Auch diese Steuer ist progressiv. Von 3200 fl. bis einschließlich 4000 fl. sind zu zahlen 0.4 Perzt. ,, 4000 4500 „ 0.8 ,, „ 4500 5000 „ „ 1.2 „ „ 5000 „ „ 6000 „ „ 1.6 „ „ 6000 „ „ 7000 „ „ „ 2.0 „ „ 7000 „ „ 8000 „ „ „ „ 3.0 „ „ 8000 „ „ 10000 „ „ 4.0

„ „ 10000 „ „ 15000 „ 5.0 „ „ 15000 „ und darüber „ „ „ 6.0 „ Diese Steuer wird im Wege des Abzuges vom Ge halt hereingebracht. Der Dienstgeber macht bei der Steuer behörde die Anzeige, diese bemißt die Steuer und der Dienst geber zahlt dann diese durch seine Cassa aus und zieht sie dem Beamten vom Gehalte ab. Das ist das einfachste und auch für den Steuerpflichtigen das bequemste. Eine Fassion muß aber auch der Beamte überreichen, wenn er mehr als 1000 fl. hat, denn er zahlt

nicht nur die Besoldungssteuer, sondern auch die Personaleinkommen steuer, selbst dann, wenn er nichts als seinen Gehalt hat. Die Personaleinkommensteuer zahlt er von 600 fl. an; die Besoldungssteuer aber erst von 3200 fl. an. Die Personal einkommensteuer wird von der Summe der Bezüge berechnet. Diese Doppelbesteuerung muß sich der Beamte ebenso ge fallen lassen, wie der Gewerbetreibende, der Gutsbesitzer u. s. m., der neben der Erwerb- und Grundsteuer auch die Personaleinkommensteuer zahlen muß. Welche Abzüge

können gemacht werden? Zur Bemessung der Personaleinkommensteuer kann der Beamte von seinem Einkommen jedenfalls die Besoldungs steuer selbst sammt allfälligen Zuschlägen, dann die Dienst taxen, die Stempel für die Gehaltsquittungen, die Pensions beiträge, die Zinsen von. Privatschulden rc. abziehen. Tiroler Landtag. 14. Jänner. In der heutigen Sitzung begründete zunächst der Abg. v. Grabmayr seinen Antrag betreffend die Sprachenver ordnung, dessen Wortlaut wir in Unserem letzten Landtags bericht

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 6 von 16
Datum: 11.04.1902
Umfang: 16
, die von der Bevölkerung mit sehr ge mischten Gefühlen ausgenommen wird, das Gesetz über die Fahrkartensteuer. Der Finanzminister braucht Geld — für die Aufhebung der Mauten, für die allseits als nothwendig anerkannte Aufbesserung der Diurnistenbezüge und für anderes. Er hat hiefür eine sehr bequeme Steuer vorgeschlagen, nämlich eine Steuer auf die Personen-Fahrkarten der Eisenbahnen. Der Steuerausschuss hat schon vor Wochen hiefür ein Subcomito eingesetzt, welches die Regierungs vorlage zu berathen

und an den Ausschuss Anträge zu stellen hatte. Das Subcomito hat sich nach langer Berathung — für die Einführung dieser Steuer entschieden — ungerne, aber doch. Ungerne, weil diese Steuer auch jenen Theil der Bevölkerung trifft, der eher eine Entlastung braucht; aber doch, weil der Finanzminister die Annahme als Bedingung für die Aufhebung der Mauten, die Aufbesserung der Diurnistenlöhne rc. gestellt hat. Auch der Ausschuss hat von diesem Gesetz § 1 (worin die Besteuerung ausgesprochen ist) mit 14 gegen acht

Stimmen an genommen. Die Steuer soll von der Fahrkartengebür a) für Hauptbahnen 12 Percent b) „ Localbahnen 6 „ c) „ Kleinbahnen 3 betragen. Für die Leute an den Staatsbahnen sieht die Steuer nicht gar so schlimm aus. Bei uns kommt aber eine Karte III. Classe der Südbahn schon ohne Steuer theurer als auf der Staatsbahn mit der Steuer. Dennoch hat der Finanzminister nur zu gegeben, dass die Steuer bei so theuren Bahnen, wie die Südbahn, zehn statt zwölf Perzent ausmachen soll. Ueber das Schicksal

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Tiroler Post
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Seite 5 von 20
Datum: 20.11.1908
Umfang: 20
soll, so ist das einfach unfaßbar. Also ich erkläre, daß die Steuertechnik, wie wir sie heute üben, zwar sehr bequem ist, aber mit der Steuermoral sehr im Widerspruche steht. Wir müssen uns daher nach anderen Steuer objekten umsehen, und da hat bereits der Herr Prof. Schoepfer zwei Objekte vorgeschlagen, die unsere volle Sympathie haben. Ich möchte aber nur noch ganz kurz auf eine andere Steuer Hin weisen, das ist die viel verpönte Luxus- st e u e r. Es heißt ja immer, die Luxussteuer trägt nichts. Warum

schlage. Ich habe gelesen, daß im Deut schen Reiche draußen diese Plakat- und Jnsera- tensteuer eingeführt worden ist, daß sie wenig stens daran sind, sie einzuführen, und daß sie sich sogar davon einen großartigen Erfolg verspre chen. Wenn sie im Deutschen Reiche draußen, wo die hellen Sachsen wohnen, diese Steuer einfüh ren dürfen, ohne in die Barbarei zurückzusinken, können auch wir uns erlauben, an dieses Projekt heranzutreten. Eine andere Steuer wäre z. B. — sie ist ja neu

, aber man kann sie probieren — die An - sichtskarten st euer. (Heiterkeit.) Die An sichtskarte, meine Herren, ist doch kein Nah rungsmittel. (Lebhafte Heiterkeit.) Nebenbei werden diese Ansichtskarten in Unmenge — nicht genossen, sondern geschrieben, und eben diese Unzahl von Ansichtskarten, die geschrieben wer den, würden dem LandeTirol eine hübscheSteuer abwerfen, und nebenbei bemerkt, würden diese Steuer nicht unsere Leute zahlen, sondern die^ Fremden, die so wohltätig in unser Land herein-^ strömen. Eine andere Steuer

wäre die Auto- m o b i l st e u e r. Manchen Herren wird das Grauen in die Glieder fahren, wenn sie an diese Steuer denken. Bedenken Sie, sehr verehrte Herren, jeder Karreugaul, der die Straße be nützt, zahlt Steuer, denn/ wie Sie wissen, hat das Land einen Aufschlag auf Hafer, der für ein Pferd jährlich zirka 50 K rund ausmacht. Wenn nun jeder Karrengaul 50 K Landesumlage zahlt, meine Herren, soll dann nicht das Automobil, das auch Pferde hat, zwar nicht sichtbare, aber Pferde

hat und über die Straße dahinrast und die Straße am meisten abnützt, nicht herangezo gen werden? Ich verstehe nicht, warum das nicht sein soll. Wenn es in Salzburg möglich war, wo die Automobilsteuer, so viel ich weiß, scbon eingeführt ist, warum soll es nicht auch bei uns möglich sein? Tirol ist auch ein Gebirgs- land, ja in noch höherem Grade als Salzburg. Eine andere Steuer wäre die Erb schaftssteuer. Wir haben, so viel ich weiß, eine Erbschaftssteuer, aber man sollte sie pro gressiv ausdehnen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 30.01.1924
Umfang: 8
Bevölkerung über das Zustandekommen und die Folgen dieses Gesetzes aufzuklären. ■ Dr. Peer ist der Ansicht, daß die Steuer sonst 'Iber Bund einführt, wenn sie das Land unterläßt. Nachdem eine solche Steuer in manchen Gemein den schon ein ge führt ist, das abgeänderte Gesetz Wiele Verbesserungen enthält, wird Dr. Peer für den 8 1 stimmen. Der Abg. Hödl bringt eine ellenlange Entschul digung vor, warum er für das Eingehen in die (Spezialdebatte gestimmt

habe. Damit habe er noch '.nicht für das Gesetz gestimmt. (Für was denn sonst? Seine Stimme und die des Abg. Schneider hätten genügt, mm das Gesetz zu Fall zu bringen.) Er sei wicht allein Arbeitervertreter, sondern auch von den anderen Gruppen des Bezirkes Kufstein als Kandidat ausgestellt worden. Wenn er für die 'Elektrizitätssteuer gestimmt habe, so deswegen, weil die Arbeiter durch diese Steuer nicht so stark belastet werden. (Wer der Herr Hödl vergißt ganz, daß es doch hauptsächlich darauf ankommt, daß durch diese Steuer

die industrielle Entwicklung des Landes — und nur diese Entwicklung verbürgt unserer Bevölkerung Brot und bewahrt sie vor Auswanderung — gehemmt, wenn nicht gar er- .schlagen wird. Wie man über die Haltung des Abg. Hödl in christlichen Arbeiterkreisen denkt, wird er ja vielleicht wissen und sonst es noch zeit- gerecht erfahren.) Lieber sei ihm die Elektrizitäts- steuer, als eine Erhöhung des Getreideausschlages. (Weil man das eine Uebel vermeiden will, für das ärgere, das sich in der Zukunft geradezu katastro

phal rächen kann, stimmen, verrät genau so einen Mangel an Prinzipienfestigkeit, wie wenn Herr >Hödl für beide Uebel von Haus aus eingetreten 'wäre.) 1 Nachdem noch Msgr. Haidegger und Dr. -Pusch für die Steuer eingetreten waren, wurde der 8 1 mit den Stimmen der Christlichsozialen an genommen. Msgr. Haidegger verflieg sich dabei zur Behauptung, daß die Stadt Innsbruck nur um 150 MÜlionen mehr an Steuer zahle. ; Zum 8 2 steifte Gen. Holzhammer einen Zu satzantrag dahin, daß jene elektrische Kraft

, die zu Heilzwecken und zur Krankenbehandlung (in Instituten und Unternehmungen verwendet '.wird, von der Steuer befreit sein soll. Gen. R a p o l d i erbrachte den Beweis ,daß die 'Stadt Innsbruck nicht 150 Millionen. sondern 1 mehrere Milliarden an Steuer zahlen müsse. Gen. Rapoldi fragte an, 'ob der Licht- und Kraftverbrauch für Schulen .steuerfrei sei, was Dr. Pusch bejahte. Rapoldi stellte und begründete hierauf nachstehende Ab- ■ änderungsanträge: Oeffentliche, hygienische und sanitäre Einrichtungen sollen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 09.12.1926
Umfang: 8
von Gemeindebeiträgen für Schulzwecke von allen Parteien beschlossen wurde. Naive Erwartungen. Auch der Abgeordnete der christlichen Arbeitsgemein schaft Dr. G a m p e r erklärte, daß das Land es durchaus nicht notwendig habe. eine so hohe Bierstener einzuheben. .Die Arbeitsgemeinschaft werde aber trotzdem für die B:er- steuer in dieser Höhe stimmen, weil ihr eine Genußmittel steuer noch immer sympathischer sei. als eine Nahrungs mittelsteuer. Sie setze aber voraus, daß die Landtagsmehr heit den Getreideaufschlag

nunmehr herabsetzen und auch mehr Einsicht für soziale Notwendigkeiten zeigen werde. (Da werden die Abgeordneten der Arbeitsgemeinschaft alte In den, bis sie das erleben.) Kunschak-Matzchen. Der Abgeordnete Huber meint, in Wien hätten die Sozialdemokraten auch 6 Schilling Biersteuer eingehoben, obwohl eine so hohe Steuer in Wien auch nicht notwendig wäre. Im Tiroler Landtag nehmen die Sozialdemokraten aber eine verkehrte Haltung ein. (Ebenso natürlich die Christlichsozialen, die hier im Tiroler

für diesen neuen Fisch zug auf die Taschen der Konsumenten. Die Bierabgabe wird ebenso wenig den Alkoholkonsum bekämpfen, wie die Fischereiabgabe das Fischen bekämpft oder der Getreideauffchlag den Brotgenuß beseitigt. Dem Alkoholismus ist nur durch Erziehung und Aufklärung, be sonders der Jugend, beizukommen. Mit dieser neuen Bier steuer erreichen in Tirol die Massensteuern nahezu 7« Prozent der Landessteuern. Von etwa 7 Millionen Schilling eigenen Landesabgaben werden über 5 Millionen von- Konsumenten

haben. Die Sozialdemokraten stimmten gegen diese Aenderung. sie wurde jedoch mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien angenommen. Re „nrmen" a«MnN fchen MMestßer erhalten eine Steuerrrmliß?g>MA vom re cken La«d Dral. Nun kam die Abänderung der Kraftfahrzeugsteuer zur Beratung. In der Hauptsache geht die Aenderung dahin, daß die Steuer für ausländische Automobile und Motor räder herabgesetzt werden soll. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, den Fremdenverkehr zu fördern. Abg. O b w e x e r beanttagt. man möge statt

der Auto steuer eine Bundesbenzinsteuer einsühreu. Genosie Gaßebner weist mit Recht auf die Ab nützung der Straßen durch Automobile und auf die Belästi gung der Passanten durch dieselben hin. Erhalten müssen aber die Straßen von der einheimischen Bevölkerung wer den. Es ist deshalb nur billig, wenn auch die Autobesitzer, die aus dem Auslände nach Tirol kommen, zu einer Bei ttagsleistung zu den Landesfinanzen herangezogen werden. Die Befürchtung, daß durch eine solche Steuer die Fremden ausbleiben

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 20
Datum: 01.02.1924
Umfang: 20
K Zum Abbolen in Inns- bruck: 17.000 K. Au8w. durch die Kolporteure und surch die Post für Deul,cli«Oesterreich: 19.000 !<, für Deutsch land 25.000 K Uebr. Ausland 3S.ÖOO K Slr.27 Ssnsimtf, FreUaq Bett 1. Febnnr 1924 32. Jahr«. Die Sozialdemokraten für eine Reform der Grundsteuer. Der Tiroler Landtag hat gestern die Beratungen über das Grurrdsteuergesetz zu Ende geführt und dabei einen Antrag des christlichfozialen Abgeord neten S ch n e i >d e r auf Erhöhung der Grund steuer uni gleichmäßig zwei Prozent

, während er die größeren Besitzer von der Steuerevhöhung befreit. Einer so ein seitigen Belastung der Kleinbauern konnten unsere Genossen nicht zustrmmen. Bon weittragender Bedeutung erscheint uns -der Antrag unseres Gen. Filzer, der eine totale Umwälzung aus dem Gebiete der Realsteu-ern zum Ziele hat. Bisher wurde die Grundsteuer aus der Grundlage des total veralteten Katastralreiner« träges eingchoben. In Tirol wurde, seitdem die Grundsteuer Landessteuer wurde, die Steuer nach folgenden Sätzen bemessen: Gruppe

I bis zu einem Katastralreinertrag von 50 GoDkronen 10 Pro zent, von 50—300 Goldkronen 15 Prozent, von 300 bis 1000 Goldkronen 20 Prozent und über 1000 Goldkronen 25 Prozent. Der Katastralreinertrag bildet nun schon längst keine richtige Grundlage für die Einhebung der Steuer; seine Sätze sind mit Rücksicht auf die Steigerung des Dodenerträgnis- ses vollständig veraltet und überholt. Der Weg, den Gen. Filzer in seinem Antrag weist, die Steuer nach dem gemeinen Bodenwert zu bemessen, dürfte der einzig richtige

der Landtag in die weitere Beratung des Grundsteuergesetzes ein. Als erster Redner sprach unser Genosse Filzer, der in einer weitausgreifenden Rede eine Reform der Grundsteuergcsetzgebung als dringend notwendig bezeichnete und durch volks wirtschaftlich und statistisch interessante Daten begründete. Der Haupttenor seiner Ausführungen ging dahin, die Steuer statt auf den alten Katastralreinertrag auf den gemeinen Bodenwert aufzubanen, lieber mehr direkte Steuern zu zahlen und mit den indirekten abzufahren

des Bundesverfassungsg.setzes über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bunde und den Ländern sowie den Gemeinden, BGBl. Nr. 25, sind die Grund-, Hausklassen-, Hauszins- und die 5prozen- tige Steuer vom 1. Jänner 1923 an zu ausschließlichen Landes-(Gemeinde-)Abgaben erklärt worden. Ta nun die derzeitige Grundsteuergesetzgebung aber schon längst in all ihren Grundlagen veraltet und den heutigen Auf fassungen und Notwendigkeiten nicht mehr entspricht, muß ehestens eine einschneidende Reform derselben zur Durchführung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 03.01.1921
Umfang: 8
, progressiv sich ftslgevnde Erhöhung der AbgaVesähe vor, die die Steuer bei einem Einkommen von 60.000 X von 4768 X 41 d auf 9000 K erhöht hätte. Die Sozialdeniokraten besahen sich das Gesetz und erklärten: den Erhöhungen der- Steuersätze bei den großen Einkommen, die bis zu 60 Pro zent das Einkommen erfaffen, stimmen wir zu; die Steuersätze für die kleinen Einkommen müs sten aber nicht allein unter das Ausmaß der Re gierungsvorlage, sondern auch bedeutend unter das Ausmaß der alten, geltenden Steuer

herab gesetzt werden. Und nicht nur allein das: das Einkommen des Arbeiters muß ganz anders als das Ekdkommen des Kapitalisten bewertet wer- den: die Auslagen der Arbeiter und Angestellten .für Arbeitskleider und Geräte, für Fahrgelder, Krankenkassen- mnd Gewerkfchaftsbeiträge müs sen von seinem versteuerbaren Einkommen abge zogen werden. Der verheiratete Arbeiter, der für einige Kinder zu sorgen hat, darf nicht so schwer wir' der ledige Arbeiter belastet Werdern daher muß die Steuer

aus Arbeitseinkommen für Ver heiratete nach der Zahl der Kinder geringer be messen werden als für Ledige oder Kinderlose. Auch dürfe'nicht der Arbeitsverdienst einer be liebigen Woche bei Bemessung der Jahressteuer angewendet werden, denn häufig sucht den Ar beiter Arbeitslosigkeit heim, manchmal mindert sich der Verdienst infolge Betriebsstockungen oder Betriebsdrosselungen, so daß er vielfach mehr an Steuer bezahlen müßte, als er durch das Gesetz zu zahlen verpflichtet wäre; diesen Mögilichkeiten

des Verdienstentganges müsse durch e i nen Steuer abzug entsprochen werden, weshalb nicht der ganze, sondern nur vier F ü n f t e I des Ar beitsverdienstes der Besteuerung untlsrworsen lvei'den sollen. Das Er ge is monaielanger Kämpfe in der Nationalverieiumlung war nun folgendes: Nach dem alten, bisher geltenden Gesetz hätte der Ar beiter bei einem Einkommen von 60.000 K 4768 K 41 h Steuer zu bezahlen; nach der Re- gieruugsvorlage 9000 !<; nachdem Gesetz, wofür schließlich die Sozialdemokraten gestimmt haben, 1600

X, wenn der Arbeiter unverheiratet ist, 1088 Kronen, wenn er für ein oder zwei Kinder, und 960 X, wenn er für drei Kinder zu sorgen hat. Das alte Gesetz forderte vom Arbeiter 4768 X, das neue Gesetz 960 X, also kaum ein Viertel des alten Gesetzes an Steuern. Hingegen wurde die Einkommensteuer für d!ie Besitzenden bedeutend erhöht. Lassen wir wie- derunr d-as Gesetz sprechen. Nehmen wir zu nächst ein Einkommen von 200.000 X jährlich. Nach dem alten Gesetz war dafür eine Steuer von 11.641 X zu entrichten; das neue

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 1 von 24
Datum: 05.07.1902
Umfang: 24
. Das Gesetz betreffend die Abschreibung der Grund steuer, wegen Beschädigung des Naturalertrages durch Elementar-Ereignisse ist aufgebaut auf den Grundsatz, daß, wo dem Bauern der Naturalertrag eines Grund stückes durch Elementar- oder andere unabwendbare Ereignisse bis zu einem gewissen Maße gemindert wird, der Staat einen entsprechenden Theil der Steuer Nachlassen muß. Welcher Art diese Ereignisse zu sein haben und in welchem Verhältnisse zur Größe der Grundstücke die Minderung des Ertrages sein muß

mit 2 6 Millionen Kronen, das Gesetz betreffend die Abschreibung der Grundsteuer bei Elementarereignissen mit zirka 2 Millionen Kronen, endlich das Gesetz betreffend die Abschaffung der Mauthen wodurch, ab 1. Jänner 1903, der Staat eine Einnahme von 2 1 Millionen Kronen verliert. Für diese Ausfälle suchte und fand der Finanz minister seine Deckung in der Fahrkartensteuer. Sie soll nach seiner Berechnung bei 12 Millionen Kronen jährlich eintragen. Die neue Steuer ist ab gestuft, je nachdem man eine Bahn benützt

. Auf einer Hauptbahn beträgt sie 12% des Fahrpreises, auf einer Lokal- oder Kleinbahn nur 6% bezw. 3%. Wir hatten tn Oesterreich bereits eine ähnliche Steuer im Fahrkartenstempel, der 2% vom Fahr preise (Maximalbetrag 50 kr.) gleichkam. Mit dem Wirksamwerden des neuen Gesetzes hört die Ein hebung des Fahrkartenstempels auf. Die neue Steuer sinkt dadurch bei Hauptbahnen auf 10% herab und wird bei den übrigen Bahnen ent sprechend niederer sein. Von den 12 Millionen, die der Finanzminister sich als Erträgniß

der Fahrkartensteuer verhofft, werden 9 Millionen, d. i. %, die Fahrgäste der III. Klaffe zahlen. Also, die Schultern der Minder bemittelten werden am meisten herhalten müssen. Eigenthümlicher Weise schafft dieses Gesetz Ausnahmen zu Gunsten der Bewohner der großen Städte. So z. B. werden Bahnen, die ihren Betrieb 10 Kilometer über das Gebiet einer Gemeinde nicht ausdehnen, von der neuen Steuer nicht betroffen. Ebenso eine gleiche Begünstigung wird der Wiener Stadtbahn für Jahrzehnte hinaus zugesichert

des Anlage- Kapitales 6 Millionen Kronen aufbringen. Aus welchen Taschen floß etwa dieses hübsche Sümmchen? Abgeordneter Schrott verlangte daher mit vollem Rechte die Erhöhung der Tarife, damit jene, die von der Bahn den Nutzen haben, für ihre Erhaltung sorgen und nicht Steuerkreuzer dazu hergenommen werden. Eine andere Ungleichheit erblickte Abg. Schrott in dem Umstande, daß im Gesetze zwar gesagt ist, in welcher Höhe und Form jene Personen die Steuer zu entrichten haben, die sich eine Freikarte

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 21.01.1914
Umfang: 8
, daß man wohl annehmen muß, er werde bei den Leuten, auf die er wirken soll, nämlich bei den Angehörigen des Mittelstandes, nur ein Lachen auslösen. Noch offen kundiger ist aber die Komödie, wenn man die „Ret tung des Mittelstandes", die damit betrieben werden -soll, einmal von der anderen Seite betrachtet, nicht die Steuer anschaut, die die Komödianten als eine drückende Belastung des Mittelstandes erklären, son dern die, die sie an ihre Stelle setzen wollen, die sie also offenbar für nicht drückend halten

. Dann .springt das Schwindelhafte des ganzen Kampfes so fort in die Augen. Bei Einkommen zwischen 1800 vrrd 1900 K jährlich soll die Steuer nach den Be- Hchlüsten der gemeinsamen Konferenz 17 K betra gen. Das soll eine drückende Belastung sein. Aber disher hat sie schon 16 X 80 h betragen und in die sen Ausmaße wollen sie auch die Kämpfer für den Mittelstand bewilligen. Ist das weniger drückend? Gewiß ist es für den, der ein so kleines Einkommen hat, das ihm nicht erlaubt, mehr als fünf Kronen täglich

zu verbrauchen, schwer, eine Steuer von 16 K 80 ll zu zahlen, was bedeutet, daß er mehr als einen halben Monat lang eine Krone täglich, statt für Nah rung und Kleidung, für den Steuerexekutor verwen den muß. Aber das haben bisher die bürgerlichen Parteien nicht zugeben wollen, sondern sie haben den Antrag Winarsky, der ein so geringes Einkommen wie alle Einkommen bis zu 2000 K von der Steuer überhaupt befreien wollte, niedergestimmt, wie sie ia später sogar den Antrag, wenigstens die Einkom men unter 1600

K freizulasten, niederstimmten. Aber der Abg. Winarsky hat nicht nur die Strei chung der Steuerstufen unter 2000 K beantragt, son dern auch eine Herabsetzung der Steuer bei allen Ein kommen zwischen 2000 und 3400 K, und damals haben die Herren, die jetzt die Erhöhung dieser Steuern um 40 bis 90 Heller als so drückend erklä ren, diesen Antrag Winarsky rundweg abgelehnt. Und nun betrachten wir die Steuern bei den Ein- konunen über 3400 K. Sie erklären, daß die Steuer von 49 K bei 3400 bis 3600 K unerträglich

sei, obwohl ihre Führer dem zustimmten. Aber ist die Steuer von 48 K, wie sie sie bewilligen wollen und wie sie ja auch jetzt besteht, nicht drückend? Wird jemand, der dieses Einkommen hat, den Steuerdruck weniger spüren, wenn er nicht 49 K, wie es die Ver einbarung der gemeinsamen Konferenz will, an Steuer zu zahlen hat, sondern 48 K? Oder wird jemand, der 4400 bis 4800 K Einkommen hat und nach den Vorschlägen der Konferenz 79 K 50 h Ein kommensteuer zahlen soll, den Steuerdruck weniger empfinden

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 20.12.1923
Umfang: 8
durch die Kolporteure und durch die Post für Deuts ch,Oesterreich: 19.000 ss, für Deutsche land 25.009 K Gebt. 2luSUmb 36.000 K Rr. 389 Funsbrmk, Ssasersta» Sen ZS. Zezember 1828 ZI.Zaheg. Die Verteuerung der Lebens mittel. Auf Mehl und Brot allein 8.4 Prozent Waren- umsatzstener. Die Warenumsatzstouer ist die Steuer auf alles. Was immer wir kaufen, zahlen wir in dem Kauf preis die Waremunsatzfteuer mit. Sie lastet auf Mehl und Brot, auf Fleisch und Fett, auf Gemüse und Milch. Sie verteuert uns jedes Kleidungsstück

, jedes Stück Wäsche, jedes Paar Schuhe. Von je- löem Zeitungsblatt und von jedem Buch, von jeder Arznei und jedem Kinderspielzeug müssen wir sie entrichten. Sie packt uns bei der Geburt: von dem Arbeitsverdienst «der Hebamme muß die Umsatz steuer gezahlt werden;" sie läßt uns bis zum Tode nicht los: auch die Begräbniskosten werden durch die Umsatzsteuer erhöht. Von 'der Wiege bis zum Grabe begleitet uns diese allgemeinste, drückendste von allen Massenverbrauchssteuern. die wir der . Seipel-Sanierung

verdanken, begleitet uns diese Steuer auf alles. Die Warenumsatzsteuer soll nun vorn 1. Jänner an verdoppelt werden. Bisher ein Prozent, nun mehr zwei Prozent — mancher mag meinen, daß eine solche Steuer doch nicht gar zu viel ausmachen könne. Aber man vergesse nicht, daß diese Steuer jedesmal entrichtet werden muß, wenn die Ware ' aus einer Hand in die andere überacht! Und die meisten Waren gehen durch viele Hände, ehe sie zum letzten Konsumenten kommen. Für die wich tigsten Waren ist die Steuer

pauschaliert: sie wird nicht in jeder Phase, die die Ware vom Erzeuger zum Verbraucher zurücklogt, entrichtet, sondern nur einmal; 'dafür aber beträgt sie dann mehr als das , eine Prozent, das eigentlich in jeder Phase zu ent richten wäre. So beträgt bisher die pauschalierte, die tatsächlich entrichtete Steuer für Kartoffeln, , Fleisch, Fett zwei Prozent, für Mehl 4.2 Prozent, i Diese Steuersätze werden nun vorn 1. Jänner an ganz allgemein verdoppelt; so «daß wir also nun mehr für die meisten Lebensmittel

vier Prozent, für Mehl nicht weniger als 8.4 Prozent vom Preis an Umsatzsteuer werden bezahlen müssen! Jode ' arme Frau, die ein Kilogramm Mehl kauft, jeder Arbeitslose, der einen Laib Brot kaust, sie sollen dabei eine Steuer von nicht weniger als 8.4 Pro zent bezahlen! Dabei trifft diese enffetzliche Steuererhöhung nicht nur alle Lebens- und GebrauckMrtikel, son dern auch die Arbeitsmittel. Die Kohle, die Roh stoffe, die Werkzeuge — alle Produktionsmittel werden durch diese Verdoppelung

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 01.04.1925
Umfang: 12
zu entscheiden, ob man die -For derung der Sozialdemokraten nach Erhöhung der Steuereinheit von 12.000 auf 14.000 genehmigen solle oder nicht. In 'der Mittagsstunde kam es zwischen dem Bun deskanzler und den Sozialdemokraten zu einem Kompromiß, dessen wichtigste Bestimmung ist, . daß das steuerfreie Existenzminimum von 12.000 auf 14.000 Steuereinheiten erhöht wird. Diese Be stimmung gilt rückwirkend auf den 1. Jänner, bezw. bei jenen, denen die Steuer monatlich abge zogen wird, vom 1. April an. Beschlüße

für das Jahr 1923 rückwirkend eine 25-prozentige Ermäßi gung der Erwerbsteuer einzutreten habe und sonach Vas Hochstausmaß -der Erwerbsteuer von 1% Pro- Et nicht schon bei 14.000, sondern erst bei 15.000 Steuereinheiten seftzusetzen sei. Es wird hieraus das Eingehen in die Spezial debatte beschlossen. Im ß 10 wurden bei der ersten Gruppe als der 4prozentigen Steuer unterworfen Unternehmungen und Beschäftigungen erklärt, de ren Reinertrag 7000 Steuereinheiten nicht über spitzt. Die Steuer ermäßigt

sich, wenn der steuer pflichtige Reinertrag 6000 Steuereinheiten nicht üverftergt, auf. 3 Prozent, wenn er 5000 Steuerein heiten nicht übersteigt, auf 2 Prozent, wenn er 4000 Steueremheiten nicht übersteigt, auf 1 Pro zent. Bei der zweiten Gruppe, für die nach der Vorlage -die Steuer 7.5 Prozent des steuerpflichtigen Reinertrages beträgt, ermäßigt sich die Steuer, wenn der steuerpflichtige Reinertrag 15.000 Steuer einheiten nicht übersteigt, auf 7 Prozent, bei 12.000 auf 6 Prozent und bei 9000 auf 5 Prozent

. Im 8 100 wird die Körperschaftssteiler von 36 auf 25 Prozent herabgesetzt. Mr Sparkasien beträgt die Steuer bei einem Reinertrag bis einschließlich 100 Millionen 10 Prozent, bei mehr als 100 Millionen bis einschließlich 300 Millionen 17.5 Prozent, bei mehr als 300 Millionen 25 Prozent. Für begün stigte Erwerbs'- und Wirtschaftsgenosseuschasten und Hauvereinigungen mit Ausnahme von Konsumver einen beträgt die Steuer bei einem Reinertag von mehr als 15 Millionen bis einschließlich 30 Millio nen 8 Prozent

an einer hierländischen Erwerbsunternehmung befteuert werden, beträgt die Steuer 15 Prozent. Mg. Dr. Hampl (großd.) spricht sich gegen die Differenzierung der Sparkassen in begünstigte und nicht begünstigte aus. Ueber Antrag des Berichterstatters Dr. Gürtler wird bezüglich der Einkommensteuer als § 4 folgende Bestimmung beschlossen: Der Bun desminister flir Finanzen hat unter Aufhebung des ersten und zweiten Absatzes des 8 172 (Ausmaß der Einkommensteuer) die im Personälsteuergefetz vom Jahre 1924 in der Fassung

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Alpenländer-Bote
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Seite 7 von 16
Datum: 11.01.1925
Umfang: 16
beschlossen. Das Gesetz gilt vom 1. Jänner 1925 bis 1. Juli 1926. Ter Gebäudesteuer unterliegen alle Wohnräume, die ge schäftlichen Zwecken dienenden Räume ohne Rücksicht darauf, ob eine Vermietung vorliegt oder nicht. Bemessungsgrundlage für die neue Steuer ist der F r i e d e n s m i e t w e r t, das ist der der Bemessung der staatlichen Hauszinssteuer zugrunde gelegte Mietzins, bezw. Zinswert des Zinsjahres 1914. Als letzterer gilt der um die Entgelte für Nebenleistungen (wie Garten

das Gutachten von Sachverständigen einholen. Ebenso können die Eigen tümer und die Mieter fordern, daß aus ihre Kosten eine Lokalerhebung stattfinde, an der zwei ortskundige Hausbe sitzer als Sachverständige teilnehmen. Als Landes- aebäudesteuer ist das Hundertfache des M i e t w e r tes (§ 4) für das Jahr zu entrichten, minde stens aber 5 Prozent des im Vorjahre vereinbarten Mietzinses. Die Landesgebäudesteuer beträgt mindestens 5 Prozent des im Vorjahre vereinbarten Ge- bäudezin ses. Die Steuer

ist vom Hauseigen tümer zu entrichten. Wenn der Hauseigentümer nachweist, daß der Mietzins oder der Ersatz der Steuer beim Mieter nicht eindringlich war, kann er die Abschreibung der Steuer verlangen. Jene Mieter, welche zur Zahlung der Steuer ver pflichtet sind, haften während der Wirksamkeit des Mieren gesetzes solidarisch mit dem Hauseigentümer für die Gebäude steuer. soweit sie auf die von ihnen besetzten Mieträume ent- fällt. Ihre Haftungspflicht erlischt, sobald sie den Abgabe betrag dem Vermieter

ordnungsmäßig abgeführt haben. Der Hauseigentümer hat die Steuer in Vierteljahrs- raten Kl 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezem ber eines jeden Jahres und bei Saisonwohnungen binnen Monatsfrist nach Ablauf der Saison an das zuständige Bürgermeisteramt abzuführen. Die Bürgermeisterämter ton nen im Einvernehmen mit dern Landesabgabenamte längere oder kürzere Zahlungsfristen anordnen. Den Eigentümern und haftungspflichtigen Mietern steht gegen die Bemessung der Steuer das Recht der Beschwerde

an die Tiroler Lcm- desregierung zu. Die Beschwerde ist binnen 30 Tagen vorn Tage der Zustellung des Zahlungsauftrages an gerechnet, beim Landesabgabenamte oder bei der zuständigen Gemeinds behörde einzubringen. Eine Beschwerde hat keine ausschiebend« Wirkung. Keine Regel ohne Ausnahmen. Das gilt auch bei der neuen Landesgebäudesteuer. Diese Steuer trifft nicht alle Gebäude. Von dev Steuer sind ausgenommen: 1. Ter Bund," für die von ihm für Zwecke der Bundesver waltung in eigenen und fremden Gebäuden

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 24.12.1927
Umfang: 16
von den Bruttolöhnen der Arbei ter und Angestellten zahlen müssen, zweitens ist aber auch die Auswahl unter den Großbetrieben von allerhand pol rtr schen und persönlichen Beziehungen ab- hängig. Keine der begünstigten Firmen hat etwa diese Steuer begünstigung in einer Ermäßigung ihrer Produkte kund getan, sie haben es alle bloß gls ein reines Geschenk der bürgerlichen Regierungsmehrheit an sie betrachtet. Solche Zustände wirken angesichts drückender Brotsteuern und scharfer Besteuerung der Kleinbetriebe geradezu

aufreizend. Gegen die veraltete ungerechte Grundsteuerbasis. Gen. Brunner tritt dafür ein. daß die ganz veraltete Basis für die Bemesiung der Grundsteuer, der Katastral- reinertrag durch eine Steuer von der Grundrente ersetzt werde. Die heutige Bemessung nach dem Kataster zeitige krasse Ungerechtigkeiten: nicht nur zwischen einzelnen Be zirken, sondern selbst in den Gemeinden seien geradezu widersinnige Schätzungen und Steuervorschreibungen. Gegen den Getreideaufschlag

. Vom Standpunkt der Volksernahrung. Genossin Ducia verweist auf die unabänderliche Gegnerschaft der sozialdemokratischen Partei zum Getrerde- aufschlag, der an sich ungesetzlich ist und von den Tirolern eingehoben wird. Der Finanzreferent Pusch erlaubt sich jedes Jahr den Hohn, zu sagen, diese Steuer verteuere die Nahrung der Bevölkerung nicht. Er nimmt vom Brot, Mehl, Reis, Gerste Hafer, Bohnen, von allen anderen Zereatien, von den Futtermitteln ufw. mit dieser Steuer 21 Milliarden ein. Für eine städtische

, sich von Zerealien gut ernährende Familie von vier bis sechs Köpfen be deutet die Steuer eine jährliche Abzapfung von zirka 150 8. Ein Arbeitsloser müßte 2 bis drei Monatszahlungen aus wenden, nur um diese Steuersumme aufzubringen. Natür lich kann er sich und seine Familie von den besteuerten Brotfrüchten nur selten ernähren. Sein Stücklein Brot, das Stücklein Brot seiner Kinder wird immer kleiner, ja ver schwindet ganz, wenn er nicht andere Helfer hat. Genoffin Ducia geißelt mit ganz besonderer Schärfe

die unsoziale Einstellung, ja die förmliche Ignoranz der Landesregierung gegen die tiefe Not des Volkes, hauptsächlich auch die Nah- rungsnot der Kriegerswitwen und-Waisen. In den Kriegs jahren konnte wegen der Absperrung Oesterreichs wenig, ja zuletzt gar kein Getreideaufschlag eingehobett werden, nud das Land Tirol bestritt seine Erfordernisse auf andere Weise. Sie bezeichnet es als eine Schande, daß die herr schende Partei und ihre Landtagsmehrheit diese Hunger steuer wieder neu belebt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 28.05.1924
Umfang: 12
das sich gegen dieselbe ausspricht, und ersucht den Landtag, diese Steuer abzulehnen.-Man soll nicht den Ast absägen, auf dem man sitzt. Die Zukunft des Landes liegt im Ausbau der Industrie, durch die Energieabgabe wird dieser aber verhindert. Ten. Filzer betont, die Gefahr liege auch darin, daß die Energieabgabe, wenn sie einmal da sei, so wie der Getreideaufschlag fortwährend er höht werde. Die Landwirtschaft, die für eine ra- tionehe Betriebsführung die elektrische Energie un bedingt brauche

, werde durch diese Steuer ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Außer der Abgabe, die die Bauern zahlen müssen, werden sie auch dadurch hart getroffen, daß durch die Neberwälzung dieser Steuer durch Handel, Gewerbe und Industrie auch jene Produkte wieder verteuert werden, die der Bauer braucht. Es liegt daher auch im Interesse des Bauernstandes, die Energieabgabe abzulehnen. Dr. P e m b u u r hätte von den Christlichsogialen erwartet, daß diese angesichts des Widerstandes aller wirtschaftlichen Faktoren unseres Landes

. R a p o l d i zu Wort. Er zeigt die technischen Mängel hinsichtlich der Bemessung und Einhebung der Steuer aus, und bezeichnet die nur 15jährige Befreiung neuer Werke und Anlagen als unzureichend, die Befreiung hätte sich mindestens auf Jahre erstrecken müssen. Die Energieäbgabe • würgt nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung des Landes ab, sie bewirkt auch, daß unsere Wasserkräfte unausgebaut bleiben. Die Abgabe ist auch unsozial, jeder muß gleichviel zahlen, der Kleingewerbetrei- bene wie der Großunternehmer

Landeck, auch bei den Perlmoser werken in Kirchbichl droht ähnliches.) Was dann, wenn wieder 500-^600 Arbeiter ohne Existenz sind, wird ihnen die Landesregierung dann Arbeit und Brot schaffen? Das gleiche Schicksal droht den elektrischen Kleinbahnen, die durch eine Besteuerung des Stromes Gefahr laufen, den Verkehr einzustellen. Eine große Gefahr bildet die Steuer auch für die Elektrifizierung der Vollbahnen, weil sie die Betriebskosten ganz erheb lich steigert. Am meisten bedroht aber die Abgabe

der Beamtengehalte begründete. Eine andere SteuA- quelle stehe dem Lande nicht zu. Uebrigens sei der Getreideaufschlag sehr gerecht. Abg. Ducia (Soz.) spricht gegen den Antrag und legte in eindringlichen Worten dar, daß die vorgeschlagene Steuer den Haushaltungen eine unerträgliche Belastung bringt. Die Frauen leiden am meisten unter der wahnsinnigen Teue rung; sie müssen jede neue Steuer auf das schwerste .büßen, weil auf ihnemdie Wirtschaftsführung lastet. Es sprachen dann der Abg. Dillersberger, (Großd

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 30.12.1924
Umfang: 8
und die G r o ßd eu ts ch en. Wenn die Sozialdemokra ten nicht gewesen wären, würde der Antrag Hell im Tiroler Landtage abgelehnt worden sein. Das Land besteuert die Mieter. Der Finanzausschuß legte einen Gesetzentwurf vor, der die Landesg^bäudesteuer neu regelt. Als Steuer wird das Hundertfache des Friedenszinses des Jahres 1914 vorgeschlagen, mindestens über muß die Steuer 6 Prozent des im Vorjahre ver einbarten Mietzinses betragen. Für den bäuer lichen Hausbesitz, der unter der Hausklassensteuer steht, soll diese aufgehoben werden, dafür

aber 2 Prozent des Katastralreinertrages als Gebäude steuer eingehoben werden. Neu- und Um- bezw. Einbauten sind 20 Jahre steuerfrei. Gemeinden können Zuschläge zur Gebäudesteuer in der glei chen Höhe wie das Land einheben. Ein höherer Zuschlag braucht die Zustimmung der Landesre gierung. Gemeinden, die mit Zustimmung der Landesregierung eine selbständige Gebäudesteuer einheben, hüben aber einen Betrag an das Land abzuführen, welchen das Land durch das neue Ge bäudesteuergesetz erzielen würde. Soweit

ist ein großer Lärm gewesen, indem dort ein Schieber wohnt, weshalb es sehr gut gerochen hat, so daß er immer gesungen hat Ehre sei Gott jn der Höhe, weshalb ich mein Schreiben schließe. Hochachtungsvoll Karl Mistsinkerl. den Gesetzentwurf mit der Notwendigkeit, dem Lande neue Einnahmen zuzuführen. Das Gesetz sei ein Provisorium, ein Versuch, die Gebändesteuer auf eine vernünftige Grundlage zu stellen. Das Gesetz gilt 'daher vorläufig nur vis zum 1. Juli 1926. Die Soziockdemokraten für eine Steuer

zur Be kämpfung der Wohnungsnot. Als erster sozialdemokratischer Redner sprach Abg. Gen. Dr. Gruener. Er führte aus: Die Sozialdemokraten würden für die Steuer stimmen, wenn das Erträgnis derselben den Gemeinden als eine Zwecksteuer zur Erbauung von Wohnungen überlasien würde. Im übrigen verrate dieser Ge setzentwurf eine Prinzipienlosigkeit sondergleichen. Er sei ein Ausnahmegesetz, das einem Teil der Be völkerung die Steuer genau nach dem Heller vor- schreiüe, während es bei dem bäuerlichen Haus besitz

sich mit einem Pauschalzuschlag zur Grund steuer begnüge. Der Unterschied in der Behand lung zwischen Stadt und Land ist ein zu krasser. In Tirol sind ca. 45.000 Gebäude, davon befinden sich 23.000 am Lande. Die Steuer der Städte und Märkte ist aber mit 2 Milliarden, die des bäuer lichen Hausbesitzes aber nur mit 300 Millionen veranschlagt. In den Städten werde jeder Meter von der Steuer betroffen, besonders hart werden die Kleingewerbetreibenden diese Gebäudesteuer verspüren, da sie auch für ihre Arbeitsstätten Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 20
Datum: 09.02.1923
Umfang: 20
verschiedener Angelegenheiten wurde beschlossen, viertel jährlich eine Bürgermeisterkonferenz abzuhalten. In vor gerückter Stunde schloß der Bezirkshauptmann die Kon ferenz. Einkommenstellerschlüsiel für das Jahr 1922, Sofern das Gesamteinkommen nicht durch 100 teilbar ist, ist dasselbe ans den nächsten durch 100 teilbaren Betrag, die entfallende Steuer auf den nächsten durch 10 teilbaren Betrag nach unten abzurunden. Einkommen Steuer in Prozenten des Gesamt einkommens von mehr als | bis einschließlich

Kronen 1,748.000 6,555.000 IV, 6,555.000 15,295.000 2V, 15,295.000 26,220.000 4 Die Steuer ist -edoch mit der Maßgabe zu bemessen, daß von dem Einkommen einer höheren Stufe nach Abzug der Steuer niemals weniger erübrigen darf, als von dem höchsten Einkommen der nächst niedrigeren Stufe nach Abzug der auf dieses Einkommen entfallenden Steuer erübrigt?) Stehen in der Versorgung eines Haushaltungsvorstandes Personen, welche im Sinne des § 157 der Haushaltung angehören, so hat für Einkommen

bis einschließlich 26,220.000 K jährlich für je eine derartige Person eine Ermäßigung der Steuer um je 5 Prozent stattzufinden. J ) Beispiel: Gesamteinkommen 6,557.197 K, abgerundet 6,557.100 K. Auf diesen Betrag entfällt eine Steuer von 2 2 / s Prozent. Daher 65571 x 2% -----174.856, abgerundet j 174.850. Es erübrigt daher nach Abzug der Steuer ein! Eirrlammon van 6.382.250 K. Da iedocb von dem höchsten 1 Verzeichnis irdee die beim NeEMerüwrs der Tiroler Kmsnm»Mr'kasse znm Nerkauf Imw. Tausch

. An fragen ohne Rückporto, bezw. Anskunstsgebühr können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte nur an ernste, bezw. zahlungskräftige Selbstreflektanten. ReMMerrkSro desKrMtorremes der Tiroler Kauerusparkasse» Innsbruck, Wilhelm Greil- Sraße 14 . Kriefad reffe: ReaMStenkÄro Kauern spar- krasse» Innsbruck. Wilhelm GreUstrstze 14. Telephon Ur. 843. Einkommen der nächst niedrigeren Stufe, d. i. von 6,555.000 K. nach Abzug der auf dieses Einkommen entfallenden 14/rrpro- zentigen Steuer, im Betrage von 87.400

K ein Einkommen' von 6,467.600 K erübrigt, beträgt, die Steuer von einem! Einkommen von 6,557.100 K nicht 174.850 K, sondern nutz 6,557.100 weniger 6,467.600, das ist 89.500 K. Formel« zur Berechnung der Steuer von Einkommen über 26,220.000 K wobei O gleichbedeutend ist mit Gesamteinkommen in Kronen. E i n k o m m e n von mehr als bis einschließlich ftonjcn 26,220.000 34.960.000 52.440.000 69.920.000 87.400.000 109.250.000 131.100.000 174.800.000 218.500.000 437.000. 000 655.500.000 874.000. 000 1.311.000

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 26.01.1906
Umfang: 16
anderes wahlreform schädliches Manöver führt dann der Abg. Schrott auf, indem er jenen, die acht und mehr Kronen Steuer zahlen, ein doppeltes Stimmrecht zuerkennen will. Aog. Schraffl sagte, es sei dies der gefährlichste der bisherigen Versuche, den Nichtbesitzenden gegen den Besitzenden aufzuhetzen. Nach Schrott wäre fener, der 100 K Steuer zahlt, aber die letzte Schindel auf dem Dache schuldig ist, ein Be sitzender, dem zwei Stimmen gebühren, jener aber, welcher ein kleines Häuschen hat, aber nur 7 K Steuer

zahlt, ein Nichtbefitzender, der mit einer Wahlstimme zufrieden sein muß. Die direkte Steuer ist ein absolut ungerechter Maßstab für die Verteilung des Wahl rechtes, da ja die gesamte indirekte Steuerleistunq in Oesterreich geradezu ums Doppelte höher ist als die direkte. Wollte man den 8 K direkte Steuer Zahlenden ein doppeltes Wahlrecht auch ferner hin zuerkennen, so könnten die Kapitalisten, welche mehr Steuer zahlen, mit gleichem Rechte ein zehn-, hundert-, ja taut endfaches Wahlrecht verlangen

, zu erklären, ob sie es wirklich nicht wollen. Die Erklärung wurde durch demonstrativen Zuruf deutlich genug gegeben. — Schraffl erläuterte dann die christlich- soziale Forderung der Seßhaftigkeit und legte sodann dar, daß gegenüber den großen ind wetten Steuern und der Blutsteuer die paar Kronen direkte Steuer gar nicht in die Wagschale fallen. Unter steigendem Beifalle der Versammlung mahnte er vom Be streben ab, jetzt, im entscheidenden Momente, die Bauern gegen die Knechte auszuspielen, welch letztere

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 24
Datum: 09.05.1902
Umfang: 24
hat. Auf diesen Tag mar nämlich die Abstimmung der ärarischen Mauten festgesetzt. Inwie weit diese Abstimmung kritisch war, wollen wir nun darlegen. Die ärarischen Mauten sind eine Steuer, welche alle jene belastet, die auf der Reichsstraße fahren oder Vieh treiben. Diese Steuer ist vor allem sehr lästig, sowohl deshalb, weil der Verkehr dadurch vertheuert, als auch aus dem Grunde, weil er dadurch ausgehalten wird. Man vergleiche nur den viel be quemeren, billigeren und schnelleren Eisenbahnverkehr

; — das Locomotiv wird aber durch keine Zoll schranken aufgehalten, für den Eisenbahntransport ist keine Maut zu zahlen. Durch die ärarische Maut wird darum ganz einseitig jener Theil der Bevöl kerung belastet, der nicht in der Lage ist, die Eisen bahn zu benützen. Die Mauten sind aber auch eine recht unsinnige Steuer, weil nur ein kleiner Theil davon, beiläufig ein Drittel, dem Staat zufällt, während der weit aus größere Theil, zwei Drittel, in der Regie auf geht. Den Löwenantheil davon streichen die meist

, das Abgeordnetenhaus nahm das Gesetz wieder ein stimmig an, der Finanzminister zeigte aber wenig Lust, dem Parlaments- und Vvlkswillen zu will fahren, außer man bewilligte ihm dafür eine neue Steuer; er hatte als Ersatz die Fahrkartensteuer in Bereitschaft, wonach die Eisenbahnfahrer 12 Procent vom Preise der von ihnen zu lösenden Fahrkarte als Steuer entrichten sollten. Das Parlament war über seinen Widerstand sehr ungehalten und der Herr Minister bekam damals sehr wenig schmeichelhafte Worte zu hören

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