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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 23.07.1931
Umfang: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 08.09.1937
Umfang: 6
Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer

; i) Patentsteuer; j) Lizenzsteuer): k) Expreß- . kaffeemaschinensteuer; l) Aufschriftensteuer und m) -Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Umstände beziehen, aufge fordert, innerhalb 20. September im Rathaus (mährend der Amtsstunden) die entspre chenden Anmeldungen vorzunehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestätigungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen

haben zu machen für: M i e t w e rt st e u e r: Besitzer von Miethäu- sern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigen besitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist der Haus besitzer verpflichtet, der auch die vom Mieter zu entrichtende Steuer gegen Riickvergütungsanspruch hastet. Vieh- und Z ie g e nst e u e r: Besitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hunden jeder Art und Rasse. Wagenst euer: Besitzer von privaten und öf fentlichen Wägen, sowie Personen, welche derartige Fahrzeuge in ihren Dienst

gestellt haben. Dienstbotensteuer: Personen, welche zu ihrer oder ihrer Familie Bedienung Dienstboten halten, seien es männliche oder weibliche, gleich gültig, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft geben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wach- Personen bei Gesellschaften oder Unterhaltungs klubs fungieren, wie auch solche, die nur einige Stunden des Tages Dienst versehen. Steuer aus Klaviere und Billards: Personen, welche eines oder mehrere

Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen

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Volksbote
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Seite 7 von 12
Datum: 06.10.1927
Umfang: 12
wird nach der im Durchschnitt« des Jahres verfügbaren Wasserkraft berechnet. Frage: Im Jahre 1921 verpachtete ich mein Gasthaus und die Gemischtwarenhandlung mit Tabaktrafik. Die Steuern Übernahm der Päch ter. Run wurde mir auch Heuer noch die Gewerbe steuer vorgeschrieben, weil ich dle Geschäfte nicht abgemeldek habe. Aber guch der Pächter hak iüe Gewerbesteuer zu zahlen. Vor einigen Monate« meldete ich die Geschäfte ab, habe aber bi» heute noch nichts in Händen, daß die Anmeldung amt lich zur Kenntnis genommen worden fei

. Mutz ich die Steuer somit noch weiter befahlen? Sann ich die seit 1921 von mir bezahlte Steuer zurück erlangen oder nur von jener Zeit, tn welcher ich die Abmeldung gemacht habe? Antwort: Das Erlöschen eines veränderlichen Einkommens, wie z. B. die Aufgabe eines Geschäftsbetriebes ist innerhalb dreier Monat« beim Steueramte anzumelden. Wird die An meldung erst später erstattet, tritt di« Abschrei bung der Steuer nur mit Rückwirkung von drei Monaten ein. Wenn Sie also das Geschäft schon im Jahre

1921 aufgegeben und die Abmeldung z. B. erst am 1. August 1927 «ingebracht haben, wird Ihnen die Steuer nur vom 1. Mai 1927 an abgeschrieben. Frage: Im Jahre 1923 verkausle ich 49 HÄto- liker wein, wovon die Hälfte meinem Sohn« ge hörte. was dieser bei der Gemeinde au# onqab. Die ganze Steuer für die 49 hektostter wein wurde aber von mir abverlangt. Heuer im August erhielt nun mein Sohn dle Aufforderung, die Steuer für seinen weinankell nachzuzahlen. Also müßte sch dle hälfie der bezahlten Steuer

zurück- crhalken. was habe ich zu ton. um die von mtr selbst zu viel eingezahlke Steuer znrückzu- bekc« n? Antwort: Cs handelt sich hier um die Wein* konfumsteuer noch dem kgl. Dekrete vmn 8. Feb ruar 1923, Nr. 423. und vom 12. IM 1923, Nr. 1510, welche schon Im Jahre 1924 wieder auf gehoben wurde. Nack Art. 18 des zweiten Dekre tes ist gegen di« Borschreibunqen des tecknischen Finanzamtes bezüglich der Menge des zu ver» steuernden Weines «in Rekurs an das technische Finanzamt (Ufficio tecnico

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 21.01.1934
Umfang: 6
Kàkack. dm St. Mnnee ISA, M „Alpenz eitung' Tene -i Aus Volzano Ltaà! unà Lanà Die Frau am Steuer! unterzogen. Wie? Der Chausseur? Aber unsere Automobilistinnen lieben es doch, allein zu fahren. . Vielleicht sonnte unsere Verteidigung der Auto- Wir sind ausgesprochene ^emde der Ungerech- fahrerein den einen und anderen Fußgänger um- ügkeit. Und eine ganz ausgesprochen moderne stimmen. Vielleicht trägt sie dazu bei, die „Blage' Ungerechtigkeit wird heutzutage

Frauen gleich zu behandeln wie ihre übrigen Mitschwestern. Auch wenn sie das Steuer Frauen mit ebensolcher Sicherheit und Geistes gegenwart ein Auto lenken könnten, wie ein Mann? Und dann ist schließlich noch sur alle Fälle eine Berechnung da: da die Frauen bis heute noch nicht am Steuer riesiger Lastwagen oder Taxis fitzen, sondern die kleinen leichten Wagen lenken, besteht sur den Fußgänger stets größere Möglichkeit, aus einem Unfall mit einem leichten, von Frauenhand gelenkten Auto heil

weg zukommen, als aus einem solchen mit dem Niefen- lastwagen samt Anhänger, auch wenn der beste Lenker am Steuer siht. Dies übrigens für den Fall, daß uns ein boshaftes Schicksal tatsächlich sür einen solchen Unfall unter den schadensrohen Augen eines Verfechters der gegenteiligen Mei nung ausersehen hätte. Und schließlich — wen eine Frau übersähet, den läßt sie nie einfach aus dem Wege liegen. Ein Fußgänger. Versammlung àes Zonen Inspektorates unà àes Verbanàsàirektoriums ... ligs eines ^AchlzUà fünf

vor zugsweise am Steuer eines leichten Wagens und tun es aus Sport und Vergnügen. Und eben die Herstellung der kleinen Automobile und die Verbesserung des Straßennetzes sind ausschlag gebend sür die Entwicklung des weiblichen Auto mobilismus. Viel beigetragen hat auch die Ver besserung der Motoren und vor allem der Anlasser, denn gewiß hätten sich die Frauen nicht gerne der harten und unästhetischen Mühe des Ankurbelns raden Steggetti Angelo wurde Dr. Ugo Pineschi Fascisi seit 1921, ernannt. Aascio von San

1933, Nr. 683. für Jahresgehäl ter von über 39.990 Lire mit den Modalitäten, die im Dekrete des Regierungschefs vom 25. Fe bruar 1933 enthalten sind, angewendet. Demzufolge genießen die Gehälter unter 30.999 Lire solgende Vergütung des Steuerabzuges.' a) kür die ersten 6990 Lire 89 Prozent der ein- gehobenen Steuer; b) für die Bezüge von 6 bis 18 Taufend Lire Erhöhung von 50 Prozent der eingehobenen Steuer: c) sür Teile von Beziigen von 18 bis 30 Tau send Lire. Erhöhung nm 49 Prozent der Steuer

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 22.11.1936
Umfang: 8
schon stark gelichtet und mur gefährlich wurde. Antwort: Wenn das Recht der Wasserinter essenten, in Ihrem Walde Stämme zu hacken. We ier grundbücherlich noch vertraglich festgelegt ist, der Vertrag könnte auch nur mündlich abgeschlos sen worden sein, wenn dies vor dem 1. Juli 1929 der Fall war), so steht den Interessenten dieses, Recht nicht zu. Wenn sie es trotzdem ausüben, sind sie schadenersatzpflichtig und auch wegen Besitzstö- rung zu belangen. Frage: Bleibt die Befreiung von der Konsum steuer

. Wenn es sich um Nachtarbeit (von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh) Handel:, beträgt die Erhöhung 2b Prozent» für Sonn- und Feiertagsarbeit 49 Pro zent. Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie sich an Ihr Syndikat wenden (Dantestraße 32, 1. Stock), wo man Ihnen nähere Auskunst, auch bezüglich der Teilnahme am fascistischen Samstag, geben wird. WWWr Hnus -iiMMeWr Obligatorische Staatsanleihe und außerordentliche Steuer aus unbewegliches vermögen. Wie bekannt sind auf Grund des kgl. Gesetzdekre tes vom S. Oktober d. I.» Nr. 1473

. die Haus- und Grundbesitzer verpflichtet, die neue Sprozentige einlösbare Staatsanleihe zu zeichnen und außeo dem durch 2S Jahre eine außerordentliche Steuer auf das unbewegliche Vermögen zu bezahlen. Der zu zeichnende Betrag ist 5 Prozent des rei nen Vermögenswertes, die außerordentliche Steuer 3.S pro mille dieses Wertes oder 7 Prozent des ge zeichneten Betrages. Bei Häusern und Grundstücken, die bereits in der Steuerrolle aufscheinen, wird dieser Vermö genswert a) bei Häusern mit dem 29sachen

des Betrages, der als Steuergrundlage dient (reddito imponibile), b) bei Grundstücken mit dem 73.2 (3.66 mal 20-) fachen diese? Betrages (estimo) bemessen. Bei Häusern und Grundstücken, die in der Steu errolle nicht aufscheinen, weil sie dermalen der Hauszinssteuer bezw. Grundsteuer nicht unterlie gen, wird dieser Vermögenswert von der Steuer behörde im Einvernehmen mit der verpflichteten Partei bemessen. Dasselbe gilt für Immobilien, die nicht der Hauszins- bezw. Grundsteuer, z. B. Jn- dustriegebäude

zahlen und auf deren Besitz keine Hypotheken lasten, brau chen keine Eingaben zu machen. Eingaben müssen folgende Besitzer machen: 1.. deren Haus- oder Grundbesitz nicht in der Haus - zins- bezw. Grundsteuerrolle eingetragen ist; 2. deren Haus- oder Grundbesitz — ob in der Steu° errolle eingetragen oder nicht — mit Hypothe ken obiger Art belastet ist, damit dieselben bei Bemessung des zu zeichnenden Betrages bezw der Steuer in Abzug gebracht werden können. Zu Punkt 1 gehören z. B. steuerbefreite

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 03.09.1923
Umfang: 8
Seite 6 5. September 1923 4. Die Gemeindeabgab.e auf die Betriebe und Berschleißgeschäste. Beide anstatt der heutigen Zuschläge zu den ära rischen allgemeinen und besonderen Erwerbsteuer. Zuschläge zur Erwerbsteuer (Einkommen-Steuer) Ricchezza mobile. Dieser Zuschlag kann im Höchstausmaße von 1V Cent, sür jede Lira der ärarischen Steuer au? die Einkünfte die der Erwerbsteuer der gewerblichen Betriebe und Verschleißgeschäfte und Professionen angewendet werden. In diesem Aalle trifft

also dieser Zuschlag die Einkünfte der heutigen allgemeinen und besonde ren ärarischen Steuer auf die Gewerbebetriebe, die mit kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 148, in die Erwerbfteucr (Ricchezza mobile) umgewandelt wurde. Durch Anwendung der Übereinstimmungstabelle zwischen der allgemeinen Erwerbsteuer und den Einkünften, die der Ricchezza mobile unterworfen sind, (Beilage zum vorgenannten kgl. Dekret) wird die heutige in die Erwerbsteuer (Ricchezza mobiles umgewandelte Steuer durchschnittlich mehr als ver

fünffacht, d. i. von 290.000 auf über 1,400.000 erhöht. Bei Anwendung eines Gemeindezuschlages im Ausmaße von 5 Cent, für jede Lira ärarischa Steuer, d. i. mit der Hälfte des gesetzlich zulässigen Höchstausmaßes, wird man einen Ertrag von un gefähr 1^ 70.000.— haben. Auch in diesem Falle ist sich jedoch gegenwärtig zu halten, daß die Verfünffachung und darüber der ärarischen Erwerbsteuer, die in Ricchezza mobile um gewandelt wurde, fast zur Gänze, nur scheinbar ist. weil ab 1. Jänner 1924 die ärarische

und bei Zusammenfassung derselben hat man fol gende Parallele: Heutige Neue Mehr- Abgabe- Abgabe Abgabe einnähme ver Lire Lire Lire Minderung Ärarische Erwerb steuer Gemeindezuschlag Landeszuschlag Ärarische Personal einkommensteuer im Grunde und Landesumlage Ärarische Steuer Ricchezza mobile Gemeindezuschläge Landeszuschläge Gemeindeabgabe auf Gewerbe und Handels verschleitz- betricbz 280.000 540.000 490.000 450.000 — 280.000 540.000 490.000 450.000 1.400.000 1.400.000 70.000 70.000 140.000 140.000 234.000 234.000

« Nr. der Steuer »nterroorfenen heutigen Wah Klassen Wohnungszmse geteilt nungen in jilas. von Lire bls Lire len eingeteilt —. — 500.— 2250 — —.— 1 501— 1000.— 1420 4°/° 42.600— 1001— 2000.— 570 6«/° 51L00. 3 2001.- 3000.— 80 -8 °/o 16.00 4 3001.— 4000.— 23 10 »/o 8.050.- 5 4001— 5000.- 2 12°/° 1.060.- 6 5001— 6000— 4 14°/o 3.080— 7 6001— 8lX0— — 16«/« —.— 8 8001.— 10.000.— 1 18°/» 1.620— 9 10.001— in su — 20'/o Zusammen: 435<> I. 123.73'.- (Schluß folgt.) Nachrichten aus Stadt und Land. DienStag. 4. September

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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 08.11.1928
Umfang: 12
nicht zur Schule kommen kann, weil es eben mit den durchnäßten Kleidern in -der Schule bleiben müßte, oder bei Ber eifung kommen kleinere Kinder ja nicht mehr weiter usw. Daher sollte in solchen Fällen ge meldet werden: Hier ist großer Schneefall, ' daher kann mein Kind N. N. nicht kommen. N. N. Dater. Nicht anerkannt werden als Entfchuldi- gungsgrunde die Armut der Eltern, oder das Bedürfnis, daß die Schüler bei der Haus oder Feldarbeit oder bei gewerbl. Arbeiten mithelfen. Gewerbe- und Verkaufs-Steuer

und er nicht zu hoch besteuert erscheint. Damit nun jeder Steuerträger dies selbst beurteilen kann, wird vor allem aufmerksam gemacht, daß die Steuergrundlage für die Gewerbe- und Verkaufssteuer das für die ävar. Riech. Mobile-Steuer fsstgestellte Han dels und Gewerbeeinkommen (Einkommen der Kategorie B und C 1) jedes einzelnen Steuerträgers bildet. Jeder Handels- ' und Gewerbetreibende muß daher vorerst sich erinnern oder srst- stellen, mit welchem Handels- und Gewerbe- Einkommen Kategorie

B und C 1) er in der staatlichen Rtcchezza Mobile-Steuer- rolle eingetragen ist. Falls der Steuer träger diesbezüglich die Steuerzettel über die Riech. Mob.-Steuer, welche er von dem Steuerpachtamte zugestellt erhalten hat, zu Rate ziehen will, wird aufmerksam gemacht, daß in diesen Steuergetteln meistens das Einkommen aus event. Kapitalzinsen (Ein kommen der Tateyorie A), femers die an feine Bediensteten ausbezahlten Gehälter, für welche der Dienstgeber (gegen Rückersätz- anspruch) die Riech. Mob.-Steuer nach Catog

-Ein kommen, welches die Steuergrundlagv für die Gewerbe- und Derkaufssteuer bildet, nach der Höhe dieses Einkommens in Klassen --in geteilt und für sede Klasse der bestimmte Steuevbetrag wie folgt festgesetzt: 1. Klaffe Einkommen: von Live 1)00 -Rs Live 1600 Steuer Lire 10 2. 99 1 99 99 99 1,01 * 9*. . 1800 91 ft 15 3. 99 99 99 1801 99 9t 2600 .. 99 99 20 4. 99 # 99 2501 99 99. 3000 99 99 30 5. 19* 99 9t r . 3001 99 99 3500 ■ 99 99 46 6. 99 99 99 H -3501 99 99 4000 99 99 60 7. n 99 99 99 4)01 99 99 4600

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 17.01.1937
Umfang: 8
die Instandhaltung und die verschiedenen ^sorderniffe des Besitzes. Die neue Maßnahme ist mit dem kgl. Gefetzdekret 1^,1 Z. Okt. 1936, Nr. 1744, verbunden u. verfolgt Zweck, die Bermögensverhältnisse der Han- I^gejellschaften zu kräftigen. Die Gewinnanteile ?ber sechs Prozent des Kapitals und der Reserve, Werden einer außerordentlichen progressiven Steu er unterworfen. Diese Steuer wird nach Art. 2 auf hde Vergütung des Einkommens oder der Reserve I^r der anderen Vergütungen an die Mitglieder ^'wendet

und jenes der minderjährigen Kinder hin zuzurechnen. Das Gesamteinkommen begreift alle Einkommenszweige in sich, die schon mit einer di^ retten Steuer belegt sind (Grundsteuer, Gebäude steuèr, Einkommensteuer), sowie die sonstigen Er trägnisse, die auf Grund besonderer Gesetze von den Ertragssteuern befreit sind, wie die Hinsen von Spareinlagen, die Kupons von Wertpapieren, das Erträgnis steuerfreier Gebäude usw. Die im Jahre 1936 , eingetretenen Erhöhungen des Einkommens sind in der Zeit von 1. Mai bis 31. Juli

, sondern nur ein Steuerzuschlag in der Höhe eines Sechstels der Jahressteuer. Wer in einer Steueranmeldung mindestens um ein Vierte! weniger angegeben hat als das Steuer amt als Steuergrundlage feststellt, wird mit einem Zuschlage von einem Drittel der Differenz zwischen der vorgeschriebenen und jener Steuer bestra/t. dis„ nach der unrichtigen Anmeldung bemessen worden wäre. Das Gesetz bestimmt, daß die Zuschläge und Strafen auch die Dienstgeber treffen, die zu eine? Anmeldung verpflichtet sind und diese entweder gar

nicht öder unrichtig ausführen. Verbindung der Anleihe mit der Lebensversicherung des Istituto Nazionale delle Assicurazioni. Zum Zwecke, den Landwirten die Zeichnung der Jmmobilienanleihe zu erleichtern, hat der Minister rat einen Dckretentwurs genehmigt, wonach das Istituto Nazionale delle Assicurazioni (National- Versicherungsinstitut) die Landwirte bei der Durch führung der Anleihe durch eine gemischte Forin von Lebensversicherung unterstützen kann. Die au ßerordentliche Steuer im Ausmäße von 3.3

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 10.10.1931
Umfang: 8
.- 760.- 490.- 535.- 635- 640.- 645- 470.- 680.- 420.— 540,- 900.— 1050.- 1350.— ISSO der gegenwärtigen Gesetzgebung vorgesehen ist. treibenden und Inhaber der gewerblichen Be Diese Steuer wird einen Ertrag von à500 L. triebe mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt die bringen. fortbildungsschlupslichiigen Lehrlinge rechtzei- Weitere 266.300 Lire wird eine Erhöhung tig anzumelden und zum regelmäßigen Schul der Gemeindezusatzsteuer auf Gebäude und besuch zu verhalten. Grundstücke abwerfen. Mfcilllge

1930. Nr. 141, der Staat sich ver pflichtete. den von den Gemeinden infolge Auf hebung der Berzehrungssteuerschranken erlit- tenenen Verlust — auf Grund der Einkünfte von 1929 — auszugleichen, spricht das neue Lire ausmachen, gestatten der Gemeinde, das Gleichgewicht im Haushalte herzustellen. Bemerkenswert ist, daß keine einzige Steuer auf die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze hinauf geschraubt worden ist. ja daß die gegenwärtigen Tarife nicht geändert 'werden. Der Steuerzahler wird keinerlei neue

. Gorgiulo Pasquale, Ga- Grenzen von S—9 Prozent vorsieht, wurde im speri Tullio. Gezzele Ida, Giraldi Gianni. Got- früheren Ausmaße von 3—7 Prozent beide- tardi Luigi, Hofstätter Gualtiero. Ischia Bruno, halten. Auch die aus dieser Steuer sich er- Kahl Dorotea Kettmair Dora, Kienwald Leo gebende leichte Erhöhung ist minimal, wenn nardo, Kozlowski Maria, Luciano Graziella, Milch im Wiederverkauf, das Liter Fle i sch: Ochsensleisch Kuhfleisch Stiere Kälber Schweinefleisch Gefrier-Nindfleisch, Vorderes

den Anwesenden Der Verlust der Gemeinde Bolzano pro 1931 ^ i,,5 »„<, vieler Steuer er- ^i Leopoldo, Staffier Massimiliano, Stinghel den Grust und erläuterte in einer kurzen An wurde auf ^0.000 Lire veranschlagt. da das ^ Raffaella Edoardo ^turm'Tessadri OsLr Aachen Zw^ Finanzministerium für das Halbjahr April— ,»rve» ivrrvr». ,»>v » Tomedl Rachele, Todeschi Romilda. Tonini -rarikk Sekretör Mn,i das Wort der besonders September 1930 einen Fehlbetrag von 726.000 z°^Maltuna zà die sich àianà Torggler Giuseppina

selbst nicht empfunden werden, inso erne, als nämlich die Vermehrung der Eink inste aus dieser Steuer dadurch erzielt wird, däß die ^ ^ ^ Gemeinde von den Provinzialabgaben dafür Wrabec Ernesto. befreit wird. Während die Grundsteuer im Jahre 1931 nicht weniger als 72.50 Prozent liefert, wird L. 830.000 dieser Prozentsatz im Jahre 1932 auf 60 Pro zent zurückgehen. Die Gebäude, die gegen- Die Eignungsprüfung aus Ragionieri« be standen: Fili Gualtiero, Ghislanzoni Gelsilica, Gius Rodolfo. Held Giuseppe. Huller Carlo

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 10.01.1934
Umfang: 6
sind und denen die Gehaltsabzüge für die Steuer der Ricchezza Mobile Kategorie C 2 gemocht werden, wenn ihr Gehalt die Mindesthöhe von 2000 Lire jährlich erreicht., Es wird aufmerksam gemacht, daß die steuer baren Gehälter dos Jahres 1933 samt Gratifika tionen, Rlihobezüge», Abfertigung usw. der Be amten und der Arbeiter (für letztere ini oben au- qesührte» Ausmaße) anzumelden sind, wenn sie sie nicht schon im Jahre 1933 besteuert oder pro visorisch in die Stcuerlifte» eingetragen worden

sind. » » « Verlängerung der letzten Arisi sür die Zàr.g der Lizcnzsteuer für den verkauf von alkoholischen und snpcralkoholischen Getränken ' Der Verband der Kausleute gibt bekannt, daß auf wiederholtes Ansuchen des Verbandes der In haber von öffentliche» Lokale» hin. das Ministe rium an alle Finanzintendanzen ein Rmidschroibcn gerichtet hat, mit welchen bestimmt wird, daß die letzte Frist für die Zahlung der staatlichen Lizenz- steuer sür den Verkauf von Alkohol und super- alkoholischsn Getränken bis 24. Februar

verlän gert wird. Es wird jedoch aufmerksam gemacht, daß nach dem für die Zahlung dieser Steuer eius hinrei chende Verlängerung erzielt wurde, um jedermann in die Möglichkeit zu vorsetzen, die nötigen Beträ ge innerhalb des letzten Fälligkeitstages einzuzah len, der Verband eventuelle Gesuche um eine schmerz, Schlaflosigkeit, Frostbeulen usw.) „Clava- neuerliche Verlängerung der letzten Zahlunasfrist stil-Salz ist m allen Apotheken erhältlich. in keiner Weise mehr in Betracht ziehen

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 10.09.1942
Umfang: 4
, 8. — Der Nordamerika- ? Ta Fasciohaus. 2. Stock, vorsprechen zu wol len, um die notwendigen Informationen über die einschlägigen Formalitäten zu erhalten. Ime ndellemn für das 3M MZ Der Podestà teilt hiedurch mit, daß ab 1. Jänner 1943 in der Gemeinde Me rano nachfolgende Gemeindesteuern ein gezogen werden: Mietwertsteuer-, Viehsteuer, Hunde steuer, Steuer für öffentliche und private Verkehrsmittel, Dienstbotensteuer, Kla vier- und Billardsteuer, Industrie, Han Die Milgjiessüarten G. 3. L. für die Organisierten

verhaftet, bei welcher unter den Fußbö den und im Keller Waffen und Munition gefunden worden waren. In den letzten Tagen sind insgesamt mehr als hundert Verhaftungen vorgenommen worden. Die Behörden in Ulster behaupten, die Lage u beherrschen, halten aber weitere Zwi- nfälle nicht für ausgeschlossen. nifche Tanker ..Jack Charles' wurde 300 del, Kunst, Professionen, Patentsteuer, m 5'- Lizenzsteuer, Expreßtaffeemaschinen, Jn- schriftensteuer, Neklamssteuer, Samm lung und Transport von Hausunrat, Steuer

auf befahrbare Zugänge. Der Podestà ladet alle jene Bürger, welche in den ersten 12 Steuerkategorien irgend eine Aenderusig zu verzeichnen haben, ein, dieselbe innerhalb des 20. Septem ber 1942 beim Steueramte, Zimmer KV, anmelden zu wollen. Desgleichen müssen die zwei letzten Kategorien, auf welche besonders aufmerksam gemacht wird: Sammlung unii Transport von Hausun rat und Steuer auf befahrbare Zugangs wege innerhalb dieses Termines ange meldet werden. Zur Anmeldung der Steuerkategorie „befahrbare Zugänge

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Seite 3 von 12
Datum: 12.10.1932
Umfang: 12
eingeschrieben werden müssen. Dieses Ucbereinkommen ist am 8. Oktober in Kraft getreten. Alle Betriebe, die der In dustrieunion angehören, werden daher Sorge kragen müssen, daß ihre Angestellten (Arbeiter und Beamten) der zuständigen Krankenkasse zur Krankenversicherung angemeldek werden, wenn sie nicht schon in diese eingeschrieben sind. Mehr Genauigkeit bei Steuer-An- unb Abmeibungen Es häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen die Leute eine Zuschrift des Steuer amtes nach dem bekannten Modulus

ist, die Zeit und die Art, wie das Darlehen gegeben wurde, 4. den genauen Namen des Schuld ners (Vor- und Zuname, Natername, Ge burtsort und Wohnort, 5. Ort der Erfüllung des Darlehens. Bei Abmeldungen ist noch die Gemeinde anzugeben, in der für das Kapital Steuer gezahlt wird. Weiß man dieselbe nicht, so hat man gleichzeitig mit der Abmeldung eine Anmeldung zu machen und in derselben gleichzeitig die Abmeldung und zu vermerken, daß man das Kapital zwar bereits angemel det hat. daß man jedoch die näheren

Daten der Anmeldung nicht weiß, damit man einer Doppelbesteuerung aus dem Wege geht. Es ist sehr wichtig, diese Formalitäten genau zu erfüllen, um wie gesagt, einer Strafe aus dem Wege zu gehen. Es ist überhaupt wichtig, nicht nur in den Steuer-An- und Abmeldun gen, sondern überhaupt jedem amtlichen Akte, neben dem Rainen und Vorname' auch den Vaternamen zu setzen, um jeder unliebsamen Verwechslung aus dem Wege zu gehen. Volksbildungskurse will die kath. Aktion im Rahmen kathol. Vereine

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 6 von 10
Datum: 05.09.1923
Umfang: 10
r Este 6 4. Die Gemeindeabgabe auf die Betriebe und kerschleißgefchäste. Beide anstatt der heuttgen Zuschläge zu den ära rischen allgemeinen und besonderen Erwerbsteuer. Anschläge zur Erwerbsteuer (Einkommen-Steuer) Ricchezza mobile. Dieser Zuschlag kann im Höchstausmaße von 10 Cent, für jede Lira der ärarischen Steuer auf, die Einkünfte die der Erwerbsteuer der gewerblichen Betriebe und Verschleißgeschäste und Professionen angewendet werden. In diesem Falle trifft also dieser Zuschlag

die Einkünfte der heutigen allgemeinen und besonde ren ärarischen Steuer auf die Gewerbebetriebe, die mit kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 148, in die Erwerbsteuer (Ricchezza mobile) umgewandelt wurde. Durch Anwendung der Übereinstimmungstabelle zwischen der allgemeinen Erwerbstcuer und den Einkünften, die der Ricchezza mobile unterworfen sind, (Beilage zum vorgenannten kgl. Dekret) wird die heutige in die Erwerbsteuer (Ricchezza mobile) umgewandclte Steuer durchschnittlich mehr als ver- fünffadjt

, d. i. von L 290.000 auf über 1,400.000 L erhöht. Bei Anwendung eines Gemeindezuschlages im Ausmaße von 5 Cent, für jede Lira ärarisch» Steuer, d. i. mit der Hälfte des gesetzlich zulässigen Höchstausmaßes, wird man einen Ertrag von un gefähr L 70.000.— haben. Auch in diesem Falle ist sich jedoch gegenwärtig zu halten, daß die Verfünffachung und darüber der ärarischen Erwerbsteuer, die in Ricchezza mobile um gewandelt wurde, fast zur Gänze nur scheinbar ist, weil ab 1. Immer 1924 die ärarische Personal

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 28.08.1938
Umfang: 8
nachstehende Bestimmungen !ür die Befreiung von der Steuer. 1. Die Trauben, die für Großisten, Obsthändler und Verkäufer im allgemei» nen bestimmt sind, die für den Vertauf von Obst ermächtigt sind, können in jeder Menge in die Betriebe eingeführt wer« den, wenn die Interessierten die vorge schriebene Erlaubnis vom Konsumsteuer» omte erhalten haben und der Transport in Kollis erfolgt, die nicht das Brutto gewicht von 1V Kilo übersteigen. 2. Trauben hingegen, welche für den Konsum durch Private bestimmt

sind, dürfen das Bruttogewicht der Kolli von 10 Kilo nicht überschreiten und auch nicht in Mengen von über tv Kilo eingeführt werden, auch wenn die Menge auf Stei gen von weniger als zehn Kilo aufgeteilt ist. Die eingeführte Traubemnenge darf nicht ohne die Zahlung der Steuer zur Weinbereitung oerwendet werden. Es ist sowohl den Großisten als auch den Verkäufern untersagt, an die priva ten Konfun,enten Traubemnengen von über 1V Kilo zu verkaufen. Gasthöfe. Pensionen, Wirtshäuser, Institute

sind nicht als private Konsumenten betrachtet und können Trauben, die sich auch Dir Weinbereitung eignen, aber als Tafel trauben verwendet werden in Mengen von über 10 Kilo einführen, wenn sie die Erlaubnis von Konsumsteueramte erlangt haben. 8o»j»«ste»er-Abfi»du»g bei Veßitzwechßel «àm Alcan Mit Rote vom S. August hat das AnanzuàMerium zur Frage Stellung genommen, was hiMchMch der Konsum- steuer zu geschehen habe, roena io Bàie» ben, rocche die Konsumsteuer Za-Ma-HHg 'abgefunden haben, innerhrckb des Jahres

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Zeitungen & Zeitschriften
Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Seite 3 von 8
Datum: 19.04.1925
Umfang: 8
Ln der Gemeindeamtstafel in Tramin ist folgende» angeschlagen: Komp!e«r»tärste«er. Mit kgl. Dekret vom 30. Dezember 1923, Nr. 3062, wurde mit 1. Jä> ner 1925 die Einkommeuergänzungssteuer nach'der Höhe des Gesamte «komme-» eingeführt. Laut A't. 1 deS kgl. Dekrets, stehe oben, strd dieser Steuer die physischen Personen unterworfen, ohne Rücksicht auf ihre SlaatSbüraerschaft. die in Italien ihren Wohn» fitz hoben und ein Gesamteinkomwen von mehr a s 6000 Lire aufweisen, daS auch nach Abrechnung

der mit ihm im gemeinsamen Haushalte lebenden Gattin hin sichtlich dieser Steuer zum Einkommen zugerechnet. Sämtliche interessier» en Parteien werden daher auf- gefor ert, in Kürze die Anmeldeformulare beim hiesigen Geweinbeamte abzubolen uud selbe während ves festgesetzten Termins, das ist bis längstens 3l. Mat l. I., an das Steuer referat in Mezzolomdardo zu senden. '; Es wird besonders daraus aufmerksam gemacht, daß alle jeU welche die Anmeldung unterlassen oder eine Falschmeldung vornehmen, eine strafweise

Steuerbemeffung bi» zur Höhe des vierten Teiles der Steuer selbst zu ge wärtigen haben. Alle näheren Auskünfte werden im hiesigen Gemeinde- amle während der vormittägigen Amtsstunden erteilt. Tr am in, am 15. April 1925. Ge«ei»>estei»rlistr«. Die Vorschreibuugen für Biehsteuer, Hundesteuer, Brunnengelder, Moosumlage liegen in der hiesigen Ge meindekanzlet von Montag, den 20., bis Sonntag, den 26. April l. I., während der vormittägigen Amtsstunden zur Einsichtnahme der interessierten Parteien auf. Tramin

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