125 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1928/09_05_1928/AZ_1928_05_09_5_object_2650556.png
Seite 5 von 6
Datum: 09.05.1928
Umfang: 6
an dm Betriebssteuer auf den Verkauf von alkoholischen Getränken Es steht fest, doß in zahlreichen Provinzen »och immer die Lizenzstener sür den 'Ausschank von alkoholhaltigen Getränken eingehoben wird, laut Dekret vom 23. Oktober 1932, ver schärft lind obligatorisch gestaltet durch das fol gende Dekret vom 18.'Nov. 19Z3, Nr. 2538. Diese Steuer wurde den Gemeinden zu gestanden und damit die ehemalige Steuer für die Konzession der Li-zenz umgewandelt. Die Höhe dieser Gebühr wird nach dem Miet- wert: des Betriebes

bemessen und kann sogar 5>9 Prozent desselben für jene öffentlichen Be triebe, in denen alkoholische Getränke aus geschenkt werden, erreichen. Wein, man in Betracht zieht, daß diese Steuer nur für diejenigen Räume, in denen tatsächlich.Alkohol ausgeschenkt wird, eingeho ben wird, tan» man verstehen, zu wie vielen Unzukömmlichkeiten die Bemessung ' dieser Steuer, die an sich sehr «drückend ist, führen kann. Aus diesem Grunde hat sich der ehemalige Verband der Inhaber öffentlicher Betriebe

. M d. «. ?s!.à so^ào 7«i.4S2 Viktor em2nuvl.pi->»- 2 Nach langen Bemühungen wurde das De kret vom 13. Februar 192ö, Nr. 1l7, erreicht, das bestimmt, daß an Stelle dieser Steuer bei ihrer Einfuhl ins Gemeindegebiet eine Ge- meindezuscchsteuer einzuheben sei. In diesem Falle hätte jedoch auch die Steuer in ihrem früheren Ausmaße, nämlich l> Prozent 'des Mieàerles. wenn die Lizenz für die Eröff nung eines nenen Betriebes, und ein Zehntel von sechs Prozent, wenn dieselbe -für die jähr liche Erneuerung eingeholt wird, bestehen

blei ben können. Gleich rmch der Verösentlichung des Dekretes machten die Geineinden von der ihnen zu gestandenen Erlaubnis Gebranch, denn es war klar, daß die Einhebung der Quote auf dein Wege der Konsumsteuer einen bedeutend höheren Ertrag abwarf als es jener war, der durch die Steuer auf den Verkauf von alko holhaltigen Getränken hereinkam. Ans der Feststellung jedoch, daß uns von zahlreichen Sektioneil immer noch Rekurse über das Weiterbestehen 'dieser Steuer zukom men, haben wir ersehen

, daß einige Gemein den diese Steuer trotz der ihnen durch das ob- genannte Dekret gemährten Erlaubnis, die Quote auf dem Wege der Konsumsteuer cinzu- heben, beibehalten, haben. Damit nun der fascistische Lerban'd der Kauf mannschaft eine en<>sprech:nde Aktion beim Finanzministerium unternehmen kann, aus daß.von demselben die noch ausständigen Ge meinden aufgefordert würden, die Option an zuwenden, 'die gleichzeitig >für die Gemeinde vorteilhafter und für die Inhaber von öffent lichen Betrieben weniger belastend

1
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1925/06_07_1925/BZN_1925_07_06_2_object_2508332.png
Seite 2 von 8
Datum: 06.07.1925
Umfang: 8
.' Laut Beschluß des Präfekwrskomm'issärs wird in Bozen vom 1. Jänner 1926 an, die Äuftvand- steuer (Jmposta sul reddito consumato) eingeführt; es erscheint daher nicht unangebracht, die Grund- züge der neuen Steuer und deren Entstehungspro zeß wiederzugeben. . Mit Art. 1 des kgl. Dekertes vom.30.. Dezem ber 1923, Nr. 3063, (Gazz. Uff. vom 26. Jänner 1924, Nr. 22), wurden ab 1. Jänner 1925, die Familienstouer (Tassa di samiglia) und die Miet wertsteuer (Tasftl sul valore locativo) abgeschafft

. Gleichzeitig wurde den Gemeinden die Ermächti gung erteilt, einen Zuschlag zur Komplementär steuer bis zu 20 Prozent anzuwenden. Aus zwin genden Rücksichten aber, um den Bedürfnissen der Lokalfinanzen gerecht zu werden, dürfen einzelne Gemeinden von dem Finanzminister ermächtigt werden, die besagten zwei Abgaben (wie eK auch für Bozen hinsichtlich der Mietwertssteuer erfolgt ist), noch für das Jahr 1925 (jedoch mit der Beschrän kung des Höchstbetrages der verlängerten Steuer auf ^ der Pro 1924 bemessenen

Steuer), aufrecht Zu erhalten. Vom 1. Jänner 1926 an müssen sie jedoch un bedingt aufhören, und den Gemeinden wird nur die Befugnis zustehen, an ihrer Stelle den 20Ligen Zu schlag zur Komplsmentärsteuer anzuwenden oder eine allgemeine progressive Steuer auf den Ge samtbetrag des von dem steuerpflichtigen verbrauch ten Einkommens (die „Aufwandsteuer') aufzu erlegen. Nun erscheint es natürlich, insbesondere für die größeren Gemeinden, vorteilhaft, anstatt des 20Agen Zuschlages zur Komplementärsteuer

(der ja, nach dem bereits bekannten, mutmaßlichen Ertage der Ergänzungssteuer, notwendigerweise nur einen beschränkten Ertrag in Aussicht stellen dürste), die Aufwandsteuer einzuführen; welche Steuer (nebenben gesagt) nicht, wie die Familien- stsuer, den Gesamtertrag des Steuerträgers, son dern nur den verbrauchten .Teil des Ertrages trifft, so daß dadurch automatisch die Ersparnisse des Steuerträgers von der Steuer befreit sind. Als Richtschnur für die Festste llu n g des steuerbaren Einkommens

gewohnheitsge- mäß aufhält (Art. 5 Einf.-Dek.). Für den.Fall des Aufenthaltes in mehreren Gemeinden, enthält das Dekret spezielle Anordnungen. Die Gemeindeverordnungen über die Einfüh rung der AuftvanDsteuer in dem betreffeichen Ge biete müssen von dem ProvinziälveNvaltungsaus- schuß genehmigt und vom Finanzministeriutn.be- stätigt tverden. Die Aufwandsteuer, welche, insoweit sie die Er sparnisse befreit, vollkommener Äs die Familien steuer erscheint, kann aber sür diejenigen drückend

2
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1924/25_10_1924/TIR_1924_10_25_8_object_1994981.png
Seite 8 von 12
Datum: 25.10.1924
Umfang: 12
und mühsame Arbeit der Finanzämter erreicht werden. !. Oie Verewsachung des Steuersystems. Die Vereinfachung des Steuersystems er- solgt durch die Resorm in zweifacher Rich tung: a> weniger Steuern. Das italienische Steuersystem vor dem Kriege war außer ordentlich einfach. Es gab zwei Jmmobiliar- steuern (Grund- und Gebäudesteuer) und eine Steuer auf das mobile Einkommen (Einkommensteuer). Während des Krieges und besonders im ersten Jahr der Nach kriegszeit kam aber infolge der Finanznot des Staates

eine Reihe anderer direkter Steuern dazu (Vermögenssteuer, Tontiemen- steuer, Kriegszuschlag, Jnoalidenzuschlag :c.). Diese werden nunmehr wieder abgeschasst. Nur die Vermögenssteuer bleibt noch in Kraft, wird aber ebenfalls bald verschwin den. Es bleiben also als die solide und be währte Grundlage des ganzen direkten Steuersystems die drei alten Steuern (Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer). b) Einfache Steuersätze. Alle drei Haupt- steuern sGrund-, Gebäude- und Einkommen steuer

) hatten nicht nur progressive Steuer sätze <je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz), sondern auch sehr kompli zierte (seit 1918) Steuersätze. Die meisten Steuersätze hatten vier, einige sogar fünf Dezimalstellen (z. B. Kategorie O der Ein kommensteuer: 10.K979I Prozent. Man kannte sich vor lautex Zissern kaum mehr aus. Durch die Reform werden erstens einmal ^ progressiven Steuersätze abgeschafft! es gH ab 1. Jänner 192? nur mehr einen einzig Steuersatz für jede Steuer bezw. Koiegorii (Grundsteuer

und Gebäudesteuer haben tüvi. tig einen Satz von genau IVA: die Cinkom- mensteuer Kat. ^ 24A» R 13, 0, 16, ;z v IVA): andererseits gibt es keiner!« ^ schlage mehr (ausgenommen die Gemeint und Prooinzialzuschläge), sodaß die 5:su«. sätze alle mit ganzen Zahlen ausgedM' werden. ll. Erhöhung des Steuer- ertrSgrnsses. Es ist klar, daß jede Steuerform sich d« Erhöhung der Steuererträgnisse auch p einem Hauptziel machen mutz, wem, da Staat auf erhöhte Einnahmen nicht zichten kann. Die Erhöhung des GeigM

. steuererträgnisses kann auf dreifache Wey» erfolgen: a) durch neue Steuer»:' de durch Erhöhung der fteuerMchtizg! Grundlagen: c) durch Heranziehung der Sieaechüch tigen. an Neue Steuern. Di« Reform De Stefm« verzichtet auf keines dieser drei Mittet. S« führt eine neue Steuer sin: die allgemein« Ergänzungssteuer (tgl. Dekret vom ZV. De zember 1923, besprochen im »Landsmann' vom 14. Februar 1924). Diese ist mch- ^ verwechseln mit der Ergönznngssteuer, w welche im laufenden Monat die Fajsion« pro 1924

3
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1934/21_01_1934/AZ_1934_01_21_3_object_1856307.png
Seite 3 von 6
Datum: 21.01.1934
Umfang: 6
Kàkack. dm St. Mnnee ISA, M „Alpenz eitung' Tene -i Aus Volzano Ltaà! unà Lanà Die Frau am Steuer! unterzogen. Wie? Der Chausseur? Aber unsere Automobilistinnen lieben es doch, allein zu fahren. . Vielleicht sonnte unsere Verteidigung der Auto- Wir sind ausgesprochene ^emde der Ungerech- fahrerein den einen und anderen Fußgänger um- ügkeit. Und eine ganz ausgesprochen moderne stimmen. Vielleicht trägt sie dazu bei, die „Blage' Ungerechtigkeit wird heutzutage

Frauen gleich zu behandeln wie ihre übrigen Mitschwestern. Auch wenn sie das Steuer Frauen mit ebensolcher Sicherheit und Geistes gegenwart ein Auto lenken könnten, wie ein Mann? Und dann ist schließlich noch sur alle Fälle eine Berechnung da: da die Frauen bis heute noch nicht am Steuer riesiger Lastwagen oder Taxis fitzen, sondern die kleinen leichten Wagen lenken, besteht sur den Fußgänger stets größere Möglichkeit, aus einem Unfall mit einem leichten, von Frauenhand gelenkten Auto heil

weg zukommen, als aus einem solchen mit dem Niefen- lastwagen samt Anhänger, auch wenn der beste Lenker am Steuer siht. Dies übrigens für den Fall, daß uns ein boshaftes Schicksal tatsächlich sür einen solchen Unfall unter den schadensrohen Augen eines Verfechters der gegenteiligen Mei nung ausersehen hätte. Und schließlich — wen eine Frau übersähet, den läßt sie nie einfach aus dem Wege liegen. Ein Fußgänger. Versammlung àes Zonen Inspektorates unà àes Verbanàsàirektoriums ... ligs eines ^AchlzUà fünf

vor zugsweise am Steuer eines leichten Wagens und tun es aus Sport und Vergnügen. Und eben die Herstellung der kleinen Automobile und die Verbesserung des Straßennetzes sind ausschlag gebend sür die Entwicklung des weiblichen Auto mobilismus. Viel beigetragen hat auch die Ver besserung der Motoren und vor allem der Anlasser, denn gewiß hätten sich die Frauen nicht gerne der harten und unästhetischen Mühe des Ankurbelns raden Steggetti Angelo wurde Dr. Ugo Pineschi Fascisi seit 1921, ernannt. Aascio von San

1933, Nr. 683. für Jahresgehäl ter von über 39.990 Lire mit den Modalitäten, die im Dekrete des Regierungschefs vom 25. Fe bruar 1933 enthalten sind, angewendet. Demzufolge genießen die Gehälter unter 30.999 Lire solgende Vergütung des Steuerabzuges.' a) kür die ersten 6990 Lire 89 Prozent der ein- gehobenen Steuer; b) für die Bezüge von 6 bis 18 Taufend Lire Erhöhung von 50 Prozent der eingehobenen Steuer: c) sür Teile von Beziigen von 18 bis 30 Tau send Lire. Erhöhung nm 49 Prozent der Steuer

4
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/22_03_1938/AZ_1938_03_22_5_object_1871255.png
Seite 5 von 6
Datum: 22.03.1938
Umfang: 6
Dienstag, den 22. März 1938-XVl »««ßXsseiiuas'' Seite » Die Wt K»r- Wd M«thM-Ste«er In d«r Kammer wurde dt« Umwand lung des Gesetz-Dekretes vom 2S. No vember 1S37 bezüglich der Reform der bestehenden Bestimmungen über die Anwendung der Kur- und Zlufentbalts- steuer genehmigt. Nochfolgend bringen wir den Bericht des On. Eiarkatana, in dem einige Abänderungen erklärt sind. Die Gründe der Reform der Anwen dung der Kur« und Aufenthaltssteuer sind im Ministeriaiberichte dargetan und daher

ist es überflüssig, das zu wieder holen, was bereits gesagt worden ist. Es genügt zu sagen, daß in diesem Falle nicht nur getrachtet worden ist. bedeu tendere Einnahmen zur Deckung der Ausgabe» des Staates zu erlangen, son dern auch diese Einnahmen einem Zwecke zuzuführen, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthaltssteuer haben sich durch irrige Auffassung einige Unmöglichkeiten er geben. Es muß hinzugefügt werden, daß die alte Steuer, die im Jabre 1310 ein geführt worden

? gewährt, daß Hurch die Verlegung des Aufenthaltes »on einem Zentrum zum anderen auch .in geringer Entfernung, die Steuer nicht zahlen zu.müssen. Damit wird auch ein .weiterer Zweck der Anwendung der ^Steuer in Frage gestellt, nämlich Hie Zujammenbringung von 25 Millionen sich dieser in der aleichen Saison verlän gert, Such herabgesetzt werden. Welters besagt der Artikel, daß eine Erhöhung auf 1 Lire pro Person in der Saisondauer zugelassen ist, wenn die? im Ja^resbuch „Alberghi d'Italia' sestge- Art

die PrqvinKalkörperjchflssen sbe? Turismus ^in'-den gegebene^ Fällen Has Einschreiten -de? Ministeriupis an fordern/ -Es'wurpè .auch Hie Frage .ge stellt,' ,oh ,iy ^manch^pì Fällen die Körper schaften -die 'Steuer einHeben Können. Nach Art- AP ,tann zdi'e .Gemeinde Hie .das »Steu^resnà^siàW ^er MmeinPe tsur jHlè'i^inhe'bung und auch.für Hie Auf- -m-- .bedqrf. Gesteht m Her .lppchesitlichen Äus- splgi,ng Per Abgaben Eo.versteht.sich, daß fluch,m pieser Ms'Ht Mch den ge- gehes,ep Tatsachen werden Mit.Hey, M^sste

^M si^r BfflkpkMur .mitarbeiten wird. Die Lwei Apqnper^pgen, pie à,er-i forderlich .vàchiet .sverdesi, >sinfi à Auflassung her Meßten zwei Msffge,Hes Art. ^7. .um àw iaglìch^p ^^sprecheRe .MMtqt zp p^lechen^nd um .den MemeiMn Mogllchkest zu Steuer jherqhzuseßen. ^Es ,dA TMW k«5 DpMOpM Zwei IV^ttbewerbe sür ,Gemälde und ' ' ' ' 'S,k«h,turen. Das Ns»tionalw'ei;k Hes Dopolavoro.ver anstaltet anlaßlich Her Dopolavoro- aussiell'ung.mit depi.fascistische'n Syndi kate Mr schöne ,Künste Zwei Wettbewerbe .für Memsilde

6
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1929/29_11_1929/AZ_1929_11_29_5_object_1863859.png
Seite 5 von 8
Datum: 29.11.1929
Umfang: 8
; Waldthaler An tonio, Piazza delle Erbe; Maler Pietro, Via Dodiciville; Möilg Giovanni, Via Bottai; Viehweider Antonio, Via Reneto; Grünberger Giovanni. Gries 456; Conci/ S. Quirino; Ber toldi. Ollreliarco. ^ . des Gebrauches von Klavieren in Fremdenhäu sern. nur dann die Steuer einzuheben, sobald das Instrument für die Abhaltung von wahren und eigentlichen Unterhaltungen diene und von einem eigens hiefür verpflichteten und bezahl ten Pianisten gespielt werde. Was die Steuer auf die Erammof^nplatten

betreffe, so Habs die Gesellschaft zuerkannt, daß für die Auffüh rung derselben an öffentlichen Orten gar keine Steuer bezahlt werden müsse, und daß dieselbe bereits mit der Gravierung der Platten be zahlt worden sei. Die Autorengesellschaft erklärt, daß sie der Abfassung jener Nachricht vollkommen fern stehe und daß der Inhalt derselben durchaus nicht der Wahrheit, entsprecht Die Autorenge- felllchaft steht stets auf dem Standpunkt, auf welchem sie immer gestanden ist dal, eine rich tige Auslegung

der Artikel 8 0 nnd10 des Ge sekes über die Autorenrechte die Einhebung der Steuer auch für Grammofonvlatten, sobald die selben außerhalb der Familie, der Schule oder einer Lehranstalt vorgeführt werden, wenn auch gratis vorgeführt werden, obligatorisch lei, da die Steuer, die bei der Gravierung der Vlat ten aewhlt iverde, nicht oline weiteres auch das Recht der beliebigen Ausführung derselben in öffentlichen Lokalen mit sich brinne. Anders hinaegen liegt der Fall beim Klavier in einem KcMans. oder Hotel

, lolanae dasselbe nur ,nir Zerstreung der G^ste j„ „icht organi sierten Unterhaltungen dient, ^ler liegt der Fall der in der Familie gebraucht?,, (5!rammo- fonplatten vor und eins Steuer hiefür ist nicht vorgesehen. den kgl. Karabinieri von Cardano. Der redliche Finder wird ersucht, die Geld tasche bei dein Besitzer oder bei den Karabinieri in Cardano gegen entsprechenden Finderlohn abzugeben. Poliie'licl't's Gegen einen gewissen Schroffenegger Gio vanni in Prato Isarco wurde von den Kara binieri

7
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1934/12_07_1934/AZ_1934_07_12_5_object_1858101.png
Seite 5 von 6
Datum: 12.07.1934
Umfang: 6
und der Bestimmungen zum Kampf gegen die Fliegen erlaubt werden. Weiters soll der Obstver kauf in Kiosken, Ständen und im Wanderhandel, besonders in Kur- und Sommersrischorten, erleich tert werden^ Dom Rathaus Aufliegende Steuerrollen Vom Rathaus wird mitgeteilt: Ab 11^ Juli liegt im Steueramt der Gemeinde (Rathaus 2. Stock. Neubau) durch acht Tage die außerordentliche Steuerrolle der Ricchzeza Mobi le-Steuer für 1933 zur allgemeinen Einsichtnah me auf. « H « Wettbewerb slip einen Verbaunngsplan

festgestellt sind, die entsprechende Erhöhung der Steuer mit Wirk samkeit für das kommende Quadriennium machen. Der Steuerträger soll nicht zuwarten, bis die Finanz von amtswegen die Erhöhung des Ein kommens feststellt, sondern selbst die Erklärung nnerhalb des 31. Juli abgeben. Die unterlassene und zu spät einlangende Erklärung würde die An wendung einer Zusatzsteuer im Ausmaße von einem Drittel des höheren Steuerbetrages für ein Jahr nach sich ziehen. Jetzt lind allerdings nicht die Zeiten

das Jahr, vor dem die Erklärung abgegeben wird, in Betracht zu ziehen, in diesem Falle das Jahr 1932. 6. Vom Einkommen sind die staatlichen, Pro vinziell-, Gemeinde- lind Konsiliarsteuern als auch die Syndkatsbeiträge abziehbar. 7. Ebenso sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge für Fürsorgekassen, Pension und Kran kenkassen für Witwen und Waisen abziehbar. 8. Weiters sind auch die Beiträge für Pen sionen und Lebensversicherungen, die der Steuer träger für sich selbst und die eigenen Familien

angehörigen eingegangen ist, abziehbar. 9. Vom Reineinkommen ist der Abzug eines Zwanzigstels für jedes Familienmitglied, mit Aus nahme des Steuerträgers selbst, im Höchstausmaße von Lire 3000.— pro Kopf zulässig. 10. Als Familienangehörige kommen nach dein Gesetze auch die volljährigen Söhne in Betracht, die keinen eigenen Besitz haben und zu Lasten des Steuerträgers leben. 11. Hinsichtlich der Anwendung dieser Steuer ist es den Finanzämtern nicht gestattet, bei den Kreditinstituten und Sparkassen

Revision machen können, wonach das Einkommen so f'eftgeftellt wird, daß eine erhöhte Steuer be rechtigt ist. Damit das Ansuchen um die Herabsetzung der Besteuerung auch die Möglichkeit der Annahme biete, ist es unbedingt notwendig, daß die Be gründung sich nicht nur aus Vergleiche mit anderen Firmen, auf zeitweilige Stockungen und Schwan kungen auf dem Markte und auf Erscheinungen vorübergehenden Charakters stützen, Was die Veränderungen des Einkommens, das für die Entrichtung der Junggesellensteiler

8
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1931/10_10_1931/AZ_1931_10_10_3_object_1855924.png
Seite 3 von 8
Datum: 10.10.1931
Umfang: 8
.- 760.- 490.- 535.- 635- 640.- 645- 470.- 680.- 420.— 540,- 900.— 1050.- 1350.— ISSO der gegenwärtigen Gesetzgebung vorgesehen ist. treibenden und Inhaber der gewerblichen Be Diese Steuer wird einen Ertrag von à500 L. triebe mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt die bringen. fortbildungsschlupslichiigen Lehrlinge rechtzei- Weitere 266.300 Lire wird eine Erhöhung tig anzumelden und zum regelmäßigen Schul der Gemeindezusatzsteuer auf Gebäude und besuch zu verhalten. Grundstücke abwerfen. Mfcilllge

1930. Nr. 141, der Staat sich ver pflichtete. den von den Gemeinden infolge Auf hebung der Berzehrungssteuerschranken erlit- tenenen Verlust — auf Grund der Einkünfte von 1929 — auszugleichen, spricht das neue Lire ausmachen, gestatten der Gemeinde, das Gleichgewicht im Haushalte herzustellen. Bemerkenswert ist, daß keine einzige Steuer auf die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze hinauf geschraubt worden ist. ja daß die gegenwärtigen Tarife nicht geändert 'werden. Der Steuerzahler wird keinerlei neue

. Gorgiulo Pasquale, Ga- Grenzen von S—9 Prozent vorsieht, wurde im speri Tullio. Gezzele Ida, Giraldi Gianni. Got- früheren Ausmaße von 3—7 Prozent beide- tardi Luigi, Hofstätter Gualtiero. Ischia Bruno, halten. Auch die aus dieser Steuer sich er- Kahl Dorotea Kettmair Dora, Kienwald Leo gebende leichte Erhöhung ist minimal, wenn nardo, Kozlowski Maria, Luciano Graziella, Milch im Wiederverkauf, das Liter Fle i sch: Ochsensleisch Kuhfleisch Stiere Kälber Schweinefleisch Gefrier-Nindfleisch, Vorderes

den Anwesenden Der Verlust der Gemeinde Bolzano pro 1931 ^ i,,5 »„<, vieler Steuer er- ^i Leopoldo, Staffier Massimiliano, Stinghel den Grust und erläuterte in einer kurzen An wurde auf ^0.000 Lire veranschlagt. da das ^ Raffaella Edoardo ^turm'Tessadri OsLr Aachen Zw^ Finanzministerium für das Halbjahr April— ,»rve» ivrrvr». ,»>v » Tomedl Rachele, Todeschi Romilda. Tonini -rarikk Sekretör Mn,i das Wort der besonders September 1930 einen Fehlbetrag von 726.000 z°^Maltuna zà die sich àianà Torggler Giuseppina

selbst nicht empfunden werden, inso erne, als nämlich die Vermehrung der Eink inste aus dieser Steuer dadurch erzielt wird, däß die ^ ^ ^ Gemeinde von den Provinzialabgaben dafür Wrabec Ernesto. befreit wird. Während die Grundsteuer im Jahre 1931 nicht weniger als 72.50 Prozent liefert, wird L. 830.000 dieser Prozentsatz im Jahre 1932 auf 60 Pro zent zurückgehen. Die Gebäude, die gegen- Die Eignungsprüfung aus Ragionieri« be standen: Fili Gualtiero, Ghislanzoni Gelsilica, Gius Rodolfo. Held Giuseppe. Huller Carlo

9
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1924/16_01_1924/SVB_1924_01_16_6_object_2542281.png
Seite 6 von 8
Datum: 16.01.1924
Umfang: 8
und vom Präsekten als gültig er klärt worden ist) eingetragene Steuerbetrag maß. gebend. Ter Steuerpächter hat das Recht, den Steuerschuldner, falls die fällige Stetlerrate nicht dezahlt wird, zur Zahlung binnen 5 Tagen aufzu fordern und, im Falle der Steuerschuldner dieser Aufforderung nicht nachkommt, denselben zu pfänden. Die Steuer ist in seck s gleichen Rare n ;u zahlen. Die Raten sind fällig an: 10. Februar. 20. April, 10. Juni. 10. August. lO. Oktober und 10. Dezember. Die Zahlung ist bis spätestens

addiert wurden. Gegen solche Fehler ist der Rekus gesicuttt, und zwar ist derselbe spätestens 6 Monate nach dem letz ten Tage der Rollenauflegung direkt bei der Finanz- Intendanz Trient einzubringen, w^bei die richtige Ziffer nachgewiesen werden soll. Die betreffenden Formulare nnö bei den Steuer ämtern gratis zu erhalten und sino srempclfrei. Der Rekurs hat in keinem Falle aufschiebende Wirkung. Ter Steuerschuldner muß zu den fällig- kettÖteruiinen solange die als unrichtig bestrittene!: Beträge

der Finanzintendanz kann noch an das Finanzministerium rekurriert werden, vorbehaltlich des Rekurses an die Steuerkommission. Für den Fall, das; seinerzeit termingemäß an die Steuerkommission eingereichte Rekurse noch nicht erledigt sind, wird das von der Steuer - -agentur behaupte Einkonimen in die Rollen einge tragen. tvenn seit der RekurSeinreichung mehr als M Tage verganqeu sind; sind noch nicht 60 Tage ver gangen. so wird das fatü'rte ioder richtiggestellte» Einkommen eingetra^n. ^ Auch in diciett Fällen

, wenn sie in dielen Tagen sich darum umschauen, ob die Steuerrollcn in der meindekanzlei aufliegen, sowie ob keine sie betref fende materielle Irrtümer unterlaufen sind. Denn wenn dann nicht rekurriert lvird. so ist der Steuer träger rettungslos zur Bezahlung des nicht einmal von ihm verschuldeten Mehrbetrages verhalten. Auch der Nichterhalt der Mitteilung der von amts- wegen vorgenommenen Einschätzung kann im Ne- kursweg ausgenützt werden. ' Also rechtzeitig und genau nachsehen, um um- nütze Zahlungen

zu beschleunigen, tut der Steuer träger gut, die. Nachweisdokumente (in beglaubigter Abschrift) der. Meldung beizulegen, falls es sich um Handels- oder Gewerbeangelegenheiten handelt, z. B. die amtliche Mitteilung des Lizenzentzug oder Bestätigung des Bürgermeisters von der erfolgten Niederlegung des Gewerbes usw. (Ind.- u. Hdlsztg.) Ermordung öes pfälzischen Separatiftenfiihrers. Das Attentat, das in Speyer verübt wurde, die Ermordung des Führers der pfälzischen Separa tisten, beleuchte: aufs grellste

11
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1928/27_04_1928/AZ_1928_04_27_5_object_2650496.png
Seite 5 von 6
Datum: 27.04.1928
Umfang: 6
vom 3. April 1926, Nr. 563). 7. Innerhalb des 31. Jun ves zweiten Jah res nach der Fatierung der Einkommensteuer kann dem Bezirkssteueramte ein Gesuch um die Herabsetzung der genannten Steuer vorgelegt werden, wenn sich das Einkommen tatsächlich vermindert hat (Art. 202 des Gesetzes vom 2. Mai 1907, Nr. 222). 8. Innerhalb des 31. Dezember bis 31 Jän ner jedes Jahres muß dem Registeramte für Stempelsteuer für öffentliche Kundmachungen und Reklame durch Gemälde oder andere Mit tel, die nicht auf Papier

an die Zentralkom mission für die Erhebung des Einkommens, das der Einkommensteuer unterworfen ist, zulässig. (Art. 46, 47, 48 des Gesetzes vom 24. August 1877, Nr. 4021). 16. Am Ende jeden Monates muß für die Regulierung durch Zahlung der Umsatzsteuer «Nittels Stempelmarken oder Postkontokorrent der Fakturen oder geschriebenen Rechnungen der fortlaufenden Verkäufe, dem selben Käufer gemacht, erfolgen 17. Innerhalb drei Monaten nach Aufhören? des Einkommens, das unter die Einkommen steuer fällt

). 19. Innerhalb 6 Monaten, vom Datum des Aufhebens der Einfuhr durch das Ausland an gerechnet, kann um die Rückzahlung der Umsatz steuer, die beim kgl. Zollamts für Perlen, Bril lanten, Edelsteine und Nachahmungen derselben erlegt worden ist, bei denen die Wiederausfuhr erfolgt ist, angesucht werden. 20. Innerhalb 6 Monaten vom Tags au, an dem das Einkommen die 6000 Lire erreicht hat, muß dem Bezirkssteueramte die Anmel- erstattet werden, damit die Komplementär steuer angewendet werden kann. (Art. 17 des kgl

13
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1924/07_10_1924/TIR_1924_10_07_5_object_1994707.png
Seite 5 von 8
Datum: 07.10.1924
Umfang: 8
, der Friedensvertrag lege den Nachfolgestaaten keine besonnenen, Ver- xsiichmngm hinsichtlich der sozialen Ver sicherungen aus. Sie hätten iür Sozialver sicherungen nur fone Quvien zu verwenden, welche sie aus der Liquidierung der er-öster- «ichisäM Inst.! UN e erhalten haben. McheremsichL und Fwknzorgane Lerechtiglmg der staatlichen Steuer- und Sebührca-Sontroll-Organe zur Einsichtnahme in die Geschäftsbücher. Do in den letzten Tagen bei verschiedenen Pozuer Ge^ciMtsleulen Finan;-Organe vor- yrachen

, die zu Zwecken der S:eueriontro!le Zorlaze aller Geschäftsbücher verlangten, lcheinr es uns angezeigt, die geltenden geseg- kchen Bestimmungen über die Einsichtnahme in ^>ie Geschäftsbücher nachstehend zur Orien- ricruliq der Interessenten zu verlautbaren. Nach Art. 37 des Gesetzes vom 2 !, August >577, Nr. 4021, betreffend die allgemeine S-e'.ier auf das bewegliche Vermögen und nach Art. 74 der dazugehörigen Durchsüh- rungszuschrift ist der Vorstand des Steuer- armes berechtigt, zu Konrrollzwecken

- und Ge- werbeberrieben eingeräumr worden Da je doch die genannren Gesetze in den neuen »Pro vinzen keine Geltung haben, besteht bei uns das Recht der Büchereinsicht für die Steuer- kontrolle nur bezüglich der Aktiengesellschaf ten und der sonstigen zu öffentlicher Rech nungslegung verpflichteten Gesellschaften. Im weiteren Mas;e gestaltet das Gesetz über die Warcnumsatzgebühr den mit einer Legitimation versehenen Funktionären der Finanzoerwaltung. den Offizieren, Unterof fiziere» und Agenten der kgl. Finanzwache

des Pro zesses gegen Erlag der Stempelgebühr und der Geldstrafe die beschlagnahmten Doku mente auslösen. Doch ist er verpflichtet, sie vor Fällung der Entscheidung der Finanzin tendanz oder der Gerichtsbehörde wieder vor zulegen. Wie wir erfahren, wird sich eine Abord nung der Bozner Kaufmannschaft unter Füh rung der Handelskammer nach Trienr bege ben, um vom Herrn Finanz Intendanten be züglich der in der letzten Zeit durchgeführten Geschäftsbiicher-Visitierungen für Steuer zwecke nähere Aufklärungen

14
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1930/27_05_1930/AZ_1930_05_27_2_object_1861934.png
Seite 2 von 6
Datum: 27.05.1930
Umfang: 6
ist in Rencio in der Volksschule von 9 bis 11 Uhr die Impfung. ^ ! ! Steuer auf gewöhnliche Flaschenweine Der fascistiche Provinzialverband der Kauf- lente teilt mit: Bezüglich einer Anfrage er klärte die Direktion der Konsumsteuer, daß die gewöhnlichen Flaschenweine nicht zur Katego rie der eigentlichen einen Flaschenweine gehö ren. Mit Ausnahme der Schaumweine, die be sonders besteuert werden, gehören zu den soge nannten Spezialweinen (kgl. D. G. vom 1. Aull 1926, Nr. 1361) die Marsalaweine, Wermut

der Mietwertsteuer für 1929. Fünfte Ergänzungsliche der Mietwersteuer für 1928. Erste Ergänzungsliste der Dienstboten- Kla vier- und Billardsteuer. Ebenso die dritte und vierte Ergänzungslist« für das Jahr 1929 bezw. 1928. Weiters die erste Ergänzungsliste der Geinem« befteuer auf Wagen für die Jahre 1930, 192S »lud 1923. ^ ? Die erste Crgänzungsliste der Kaffeerpreß- »naschinen für die Jahre 1939,1929 und 1928. Die Hauptliste und dritte Ergänzungsliste der gleichen Steuer für 1929 bezw. 1928 Die Hauptliste

der Viehsteuer und die Sonder steuer auf Schafe und Ziegen' für 1939. Die erste Ergänzungsliste der Viehsteuer für 5929. Die Hauptliste der Auslagensteuer 1939. Die Hauptliste des Kanalisiernngsbeitrages für das Jahr 1930. Obligatorische Impfungen Vom 2. bis einschließlich 7. Juni finden in Bolzano wiederum die obligatorischen Impflin gen statt. Dieselben werden nachstehenden Aerz- ten an folgenden Orten vorgenommen: 1. Doktor Otto Nudl. Pfarrgasse Nr. 4 von k bis 10 Uhr und von 14 bis 16 Uhr

, wie die kleine Dollarprin-' zessin hinter dem Steuer ihres Opelwagens hochmütig das Naschen in die Luft reckt.' Lahusen seufzte. „Und denn Namen verraten Sie nicht?' „Wegen einer Tasse Tee, ich bitte Sie!' Als Lahusen sich verabschiedet hatte, legte de? Kriminalassistent a. D. liebevoll das Bild in die Schublade zurück -, Nochmals sah er hastig auf die Uhr. Schon drei. Keine Sekunde sollte die kleine, süße Lil auf ihn warten. Andächtig machte er vor dem Spiegel Toilette. Die neuen goldenen Manschettenknöpfe

15
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/29_11_1938/AZ_1938_11_29_5_object_1874249.png
Seite 5 von 6
Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

17
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/15_01_1938/AZ_1938_01_15_5_object_1870481.png
Seite 5 von 6
Datum: 15.01.1938
Umfang: 6
sich um die Anwendung der Aufenthaltssteuer im Gemeindegebiete von Bolzano und die damit zusammenhängende Klassifizierung der Gasthöfe und Heilanstalten. Die Sitzung, die über eine Stunde währte und bei der alle Beiräte, sowie der Generalsekretär der Stadtgemeinde u der Chefragioniere zugegen waren, wur de um 17 Uhr eröffnet. Was den ersten Beschluß betrifft, bob der Podestà hervor, daß der Eingang oer Steuer, die von der Gemeindeesattoria unter der direkten Kontrolle und Verant wortlichkeit der Gemeindetesoreria

und hinsichtlich der Quote der Nationaltabelle, die von den höheren Stellen genehmigt worden ist. Er hob hervor, daß es sich nicht um eine neue Steuer handelt, son dern um eine neue Art der Einhebung und der Aufteilung der Beträge. Der Be schluß, in dem auch die Befreiungen vor gesehen sind, wurde nach kurzer Dis kussion genehmigt. Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Beschluß hinsichtlich der Klassifizierung der Gasthöfe zugewandt. Dabei hat die Gemeinde dem Urteil der interessierten juristischen Körperschaften

hinsichtlich der Einreihung des Pavillons des städtischen Spitales (Classe distinta) in die Luxuskategorie, für die die Steuer mit Lire 4 pro Person und Tag bemessen wird. Die Räte vertraten die Meinung, daß ein Spitalaufenthalt nicht juristi schen Charakter besitze und daß durch eine solche Einreihung nicht nur die Gä ste, welche eine Spitalkur notwendig haben, betroffen würden, sondern auch die Bewohner, die außerhalb den Stadt gebietes wohnen. Der Podestà hat sich vorbehalten, die Angelegenheit

18
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1933/07_12_1933/AZ_1933_12_07_4_object_1855763.png
Seite 4 von 6
Datum: 07.12.1933
Umfang: 6
der Veröffentlichung ab bei der „Kommission in der Präfektur von Bol zano' Einwendung erheben. Veröffentlichung der Z. Serie der Ergünzungs- listen pro 193Z: Mietwerlsteuer und Steuer auf die Expreszkaffeemafchinen Der Bürgermeister Ver Stcidtgemeinde Merano gibt, nach Einsicht des Art. 121 des Reglements zur Durchführung der Kommunal- und Provin- zial-Gesetze, des Art. 6 des R. D. L. vom 20. 10. 192S, Nr. 1944, der Art. 273 und 296 des Ein heitstextes für die Lokalfinanzen, welche die Nor men

für die Einschreibung der in Rede stehenden Steuern bestimmen, bekannt, daß a) Die 2. Serie der Ergänzungslisten für die Mietwertsteuer und die Steuer für die Expreß- Kaffeemaschinen pro 1933 von heute an bis zum 12. Dez. a. c. beim Finanzamt der Gemeinde, Rat haus, 2. Stock, Zimmer Nr. 60, zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegen. b) Diese Beiträge in Uebereinstimmung mit den geltenden und von den höheren kompetenten Be hörden entsprechend anerkannten gesetzlichen Be stimmungen laut

dem Einheitstexte der Lokal finanzen auferlegt sind. c) Die Veröffentlichung dieser Kundgebung ge nügt um den Steuerträger am festgesetzten Ter min zur Zahlung der diesbezüglichen Steuer ge setzlich zu verpflichten. d) Diese Listen zusammen mit den Raten, welche am 10. Februar, 10. April und 10. Juni 1934 oerfallen, eingetrieben werden. Wegen diese Listen sind die Einwendungen innerhalb von 6 Monaten vom letzten Tage der Veröffentlichung ab nur wegen der Einschreibung von bereits beanständeten Posten

19
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1928/29_11_1928/VBS_1928_11_29_2_object_3125314.png
Seite 2 von 12
Datum: 29.11.1928
Umfang: 12
Besteuerung der Pfründengüker Die Kammer der Abgeordneten hat sich mit einem Gesetzantrag des Finanzministe riums im Einverständnis mit dem Justiz minister und Kultusminister betreffend die Festsetzung des als Basis für die Bemessung der Steuer auf die „Tote Hand' dienenden Ertrages zu befassen. Die Bemessung für die fünf Jahre 1931 bis 1935 soll in mäßige- ren Grenzen im Sinne der Vorschriften für die fortschreitende Ergänzungssteuer auf das Einkommen erfolgen. Der Bericht des Ministeriums verweist

, mit Wirksam keit vom 1. Jänner 1931 sei die Festsetzung des Ertrages? der Pfründengüter der Pfarr- und Kaplaneibenefizien, welcher der Be- mestung der Steuer auf das Vermögen der „Toten Hand' zugrunde zu legen ist, nach den Vorschriften des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1983, Rr. 3032, vorzu nehmen. Für das laufende Quinquennium bleiben die bisherigen Festsetzungen in Kraft. Schiffe i« Seenot In der Nordsee, im Aermetkanal und an der Mste des Atlantischen Ozeans herrschte tagelang

die Mannschaft des Salzschiffes zu retten. Fünf Personen wurden dabei verletzt. Als der Schlepper selbst dabei fein Steuer verloren hatte, wurden die Versuche aufgegeben. Auch die Rettung der Mannschaft des deut schen Dampfers „H ei n ri ch P od eu s' war mit großen Schwierigkeiten verbunden. Cs war unmöglich, mit Schleppern an das Schiff heranzukommen, das, nachdem es feine beiden Anker verloren hatte, hilflos nach Norden ge trieben wurde. Am Samstag wurde es vom Sturm bei Zandfoort auf den Strand ge worfen

21