diese »teuer im Hahre !9Zl» und IllZt ivei'.erhin oerlängeri, l. wer ist der Steuer unteriuorsen? Der außerordentlichen Kriegspersonalsteuer un terliegen alle physischen Steuerträger — die juri stischen Personen sind also aufgenommen — ohne Unterschied des Geschlechter oder Alter», welche direkt in aj den Ärundsteuerbogen um einem Ätizidest- steuerbetrag von ZW Lire: b> in den Gebäudesteuerbogen mir einein Min» destsceuerbetraq von ZA> Lire: c) in den Einkommensteuer!»»?,:» der kuppen k und mit einem Mind
dieser Steuer einen oder mehrere Zöhne oder de» Later umer den Waffen habe»! jene, welche nach dem 22, Mai iNö einen der ge:i»nn- ten Venvandten '>wölf Manare uüier Ä!i> : ir- dienstleisrung gehabt haben, be;w. deren Dienii. leistung durch einen im Dienst selbst gelegenen Grund vor dem zwölften Dienstmonat aufgehört hat. Diese beiden Absähe «Art. 2 des kg!. Dekret,'» Är. !<57/l9I8) sind sinngemäß auch auf die neue» Provinzen anzuwenden, während der iahende nicht sür diese gilt (siehe dann unten Ausdehnung
?, dckret!): c> der zwölsmonailichen Dienstleistung wird di,- Erwerbung einer Tapferkeitsmodaille, ' des Ver wundetenabzeichens, gleichgestellt. Z. höhe und Bemessung der Steuer. Di« außerordentliche Äriegspersonalsteuer be trägt 2S Prozent von den ihr unterworfenen di- rekten Staats-, bezw. Gemeindesteuer», ^u>» Pei^ spiel: ist in dem Einkommensteuerliagen nut Liehe „Tiroler' oom ti. u. lv. März. Siehe Anhang V im Tiroler oom i. März einer Zremrschnld oon Lire eingetragen, (ir Hai also tiußerdein
2 über die Steuerbefreiung dies miigeteili. Aus die>cin Arülel ergibt sich aan; klar, daß der in feindlichen .Heere» geleifteie Mili tärdienst als stelle7beir«iu»gsgrund gilt. D, N.) ^ln, I bestimmt, ui Sem Anhang L, Ztatl- Wltereioekree Nr. v>7 si.-iiigciii.iß die Jahre l>.>2> und lU25 statt l!>l> und IM!« einzusehen sind: ferner, daß An. 3 des genannten Anhanges in den neuen Promnzen nicht gilt lDieser Artikel l drfriit >cne oo» der tußerordemüchen Personal- kneussteiler. welche der Steuer für nichtkämpfende Soldaten
- ininister erllärle, daß Sie ,vorteristenz der Proom- iialkreditinstiliiie von ihrer Kompatibilität mit dem Geineinde- und Proi'inz.algese» abhänge und darum die Frage mit den, Innenministerium de- j>>racheii iverdeii miißie. Mit diesem fei eine Ver einbarung zu irciien hinsichtlich einer Statuten- ändeiuiig, we!a>e notwendig erscheint, »m dem lilemeinde^ u»d ^rouilizialgeset', ;u entiprechen, /?ür die Provinz Trieni handelt es sich hau?? fachlich um die 'Uipolhekenamtalt, — Steuer aus Sypkon