297 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1938/08_01_1938/DOL_1938_01_08_11_object_1139943.png
Seite 11 von 16
Datum: 08.01.1938
Umfang: 16
ist für die anerkannten Kur- und Derkchrsstationen obligatorisch. lieber die Art der Anwendung oder Einführung der Steuer ist das Gutachten der örtlichen Verkehrsverbändc einzuholen, das Reglement unterliegt der Genehmigung durch den Provinzvcrwaltungsaus^chust nach vorheriger De- gutachtnng seitens der Provinzialkörperschaft für Fremdenverkehr, sowie der Genehmigung des Innenministeriums. Falls die vorgenannten Ge meinden die Steuer nicht binnen zwei Monaten nach ihrer Anerkennung als Kur- und Verkehrs- orte

einführen, kann die Einführung über Antrag des örtlichen Verkclirsvrreins oder von Amts -wegen durch den Proviinial-Vcrwaltnngsaus- fchnh erfolgen, wobctzdas Gutachten der Provin- zialkörpcrschaft für Fremdenverkehr einzuholen ist. Das Bolksbilvungsministerinm kann auch die Anwendung der Anfenthaltssteuer für jedweden Ort obligatorisch erklären und die betreffenden Tarife vorlchreiben. Die Höhe der Steuer. Die Höhe der Steuer wird nach den Kategorien der Gastbetriebe. Sanatorien. Privatzimmer usw

. nl'gestnst und mit fixen Beträgen als Gebühr pro Person und Tag festgesetzt, die von L. 0.50 bis 4.— betragen kann. Die Beträge sind für Kinder unter 12 Jahren und für Familien mit fünf oder mehr Kindern auf die Hälfte ermäßigt. In jenen Orten, für welche laut Hotelsahrbuch eine Saison anerkannt ist. kann der Steuer- betrng pro Person und Tag um 1 L. erhöht werden. Für die Hotels und Pensionen gilt di« all gemeine Klasiifizioriing, die auf Grund des kgl. Dekrets Nr. 375 vom 18. Jänner 1337 er folgt

werden, welche wegen ihrer geringen Bedeutung den Kategorien des Hotel- jahrbuchcs nicbt mehr vergleichbar sind. Steuerbefreiungen. Bon der Steuer befreit sind: 1. Alle jene, die in der Gemeinde ihren Wohn sitz haben oder der Mietwertsteuer unterwor fen sind. 2. Botschafter. Gesandte. Konsuln ausländischer Staaten. 3. Rcgierungsbcamtc, Offiziere des Heeres und der Miliz, falls sie in dienstlichem Aufträge reisen. 4. Kricgsinval'de und Arme, die auf öffentliche .Kosten zur Kur weilen. 5. Angehörige der Wehrmacht

und Beamte ausdehnen, welche zum Zweck der Arbeitsleistung im Dienste dritter Personen sich in der Gemeinde aufhalten. Die Verwendung der Steuer. Das Erträgnis der Steuer ist zu einem Vier tel für das Muttcrwcrk bestimmt: vom übriaen Betrag werden in den erklärten Kur- und Ver- kehrsö'ten 15-1. in den übrigen Gemeinden 5lK-> ab 1. Jänner d. I. der autonomen Hotelkredit- Sektion zur Bildung des Earantiefondes (bis zu einem Höchstbetrag von 125 Millionen) über wiesen. ' Nach einem weiteren Abzug sür

1
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1940/12_09_1940/VBS_1940_09_12_6_object_3139223.png
Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

2
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/14_03_1923/TIR_1923_03_14_5_object_1987180.png
Seite 5 von 8
Datum: 14.03.1923
Umfang: 8
diese »teuer im Hahre !9Zl» und IllZt ivei'.erhin oerlängeri, l. wer ist der Steuer unteriuorsen? Der außerordentlichen Kriegspersonalsteuer un terliegen alle physischen Steuerträger — die juri stischen Personen sind also aufgenommen — ohne Unterschied des Geschlechter oder Alter», welche direkt in aj den Ärundsteuerbogen um einem Ätizidest- steuerbetrag von ZW Lire: b> in den Gebäudesteuerbogen mir einein Min» destsceuerbetraq von ZA> Lire: c) in den Einkommensteuer!»»?,:» der kuppen k und mit einem Mind

dieser Steuer einen oder mehrere Zöhne oder de» Later umer den Waffen habe»! jene, welche nach dem 22, Mai iNö einen der ge:i»nn- ten Venvandten '>wölf Manare uüier Ä!i> : ir- dienstleisrung gehabt haben, be;w. deren Dienii. leistung durch einen im Dienst selbst gelegenen Grund vor dem zwölften Dienstmonat aufgehört hat. Diese beiden Absähe «Art. 2 des kg!. Dekret,'» Är. !<57/l9I8) sind sinngemäß auch auf die neue» Provinzen anzuwenden, während der iahende nicht sür diese gilt (siehe dann unten Ausdehnung

?, dckret!): c> der zwölsmonailichen Dienstleistung wird di,- Erwerbung einer Tapferkeitsmodaille, ' des Ver wundetenabzeichens, gleichgestellt. Z. höhe und Bemessung der Steuer. Di« außerordentliche Äriegspersonalsteuer be trägt 2S Prozent von den ihr unterworfenen di- rekten Staats-, bezw. Gemeindesteuer», ^u>» Pei^ spiel: ist in dem Einkommensteuerliagen nut Liehe „Tiroler' oom ti. u. lv. März. Siehe Anhang V im Tiroler oom i. März einer Zremrschnld oon Lire eingetragen, (ir Hai also tiußerdein

2 über die Steuerbefreiung dies miigeteili. Aus die>cin Arülel ergibt sich aan; klar, daß der in feindlichen .Heere» geleifteie Mili tärdienst als stelle7beir«iu»gsgrund gilt. D, N.) ^ln, I bestimmt, ui Sem Anhang L, Ztatl- Wltereioekree Nr. v>7 si.-iiigciii.iß die Jahre l>.>2> und lU25 statt l!>l> und IM!« einzusehen sind: ferner, daß An. 3 des genannten Anhanges in den neuen Promnzen nicht gilt lDieser Artikel l drfriit >cne oo» der tußerordemüchen Personal- kneussteiler. welche der Steuer für nichtkämpfende Soldaten

- ininister erllärle, daß Sie ,vorteristenz der Proom- iialkreditinstiliiie von ihrer Kompatibilität mit dem Geineinde- und Proi'inz.algese» abhänge und darum die Frage mit den, Innenministerium de- j>>racheii iverdeii miißie. Mit diesem fei eine Ver einbarung zu irciien hinsichtlich einer Statuten- ändeiuiig, we!a>e notwendig erscheint, »m dem lilemeinde^ u»d ^rouilizialgeset', ;u entiprechen, /?ür die Provinz Trieni handelt es sich hau?? fachlich um die 'Uipolhekenamtalt, — Steuer aus Sypkon

3
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/06_09_1923/TIR_1923_09_06_4_object_1989425.png
Seite 4 von 6
Datum: 06.09.1923
Umfang: 6
«des vom Zü. Juli 1LSS. Nr. SIS eingeführt. Dieser An. L laut«: „Di« den Geineinden durch Art. 11k de» Ge sekes vom 28. Tum 1SSS eingeräumten Rech« werden dahin erweitert, daß sie in ihren Gebie ten folgende Steuern auflegen können: eine Steuer auf Familien oder Feuerst«?«: eine Steuer auf Schlachtvieh. Die Durchführungsverordnungen zur Ampen» dun« dieser Steuern müssen für sede Provinz von den Pnoomzialabordnungen beschlossen und durch kgl. Dekret nach vorheriger Anhörung des'Staats- s roles genehmigt

dies- einträglichst« Zller Ge meindesteuern nicht verzichten Wird die Ein führung beschlossen lo obtieiv dem Gemeinderat die Erlassung der näheren Durchführungsbestim mungen innerhalb d-s A»hinens der Provinz!» dur^ühru ig»ve7lv^r.ung. Särntkiche SS ahen Provinzen Alakiens haben solche Durchfiidiungsverordn.ingen erlassen: nur wen-^k Gemeinden haben die Steuer noch nicht eingeführt. Die Familien- auf? Feuersteuex ist eine direkt«, und zwar eine P-rsona!st«uer, kann lonach von derselben Prson nur in ein« Gemeinde

ein- gehoben werden. Z. Steuergegenstand und Bemessung, In den nsueu Provinzen müsien erst durch die Provinzialverwaktimgsauslchiiss« die allgemeine« Durchführungsverordnungen für die Familien oder Feuersleuer erlasse« weben: bann erst kön nen die Gemeinden die Einführung der Steuer u>Ä» die näheren Bestimmungen beschießen- Srunbsäftlich ist der Provlnzialpenoaltungsaus- schuß ba der Erlassung dies« Aerordnung hin- > sichtlich des Steuergegenstandes, der Llasseneintei- > lung. der Steuerabstuwng

. der Befreiungen oöl- ^ lig frei, da das Gesetz vom SS. Juli 1SSS im la- > konischen, oben abgedruckten. Artikel nicht» Rö» ! heres über di« Steuer aussagt. Wir wissen also I nicht, witchen Inhalt die Durchführungsverord nung für die Provinz Trient durch den Provin« ! «oloerwaltungsausschuß erhält. Allein au« den Durchführungsverordnungen der alten Provinzen, sowie aus her Rechtsprechung ergeben sich «ine Aeihe »vn Grundsätzen, die »«denfall« auch in der Durchführungsverordnung der Provinz Trlent enthalten

vom Steuereiniehiner ein« Zahlungsauktrcm erhalten, bevor dreier gegen s« vorgehen kann. Die Gemeinden der Provinz w» den nach ihrer Bevölkerungsziffer in Klassen eingeteilt: je größer die Einwohnerzahl, desto d» her fitS» meist di« Steuersätze. Die Familien i» ntthakb der Gemeinden werden wieder m Klasse» je nach ihrem Einkommen eingereiht. Die Steua ist in der Aufenchaltsgemeinde zu zahlen. Die Berechnung de? Familleneinkomwea». wel- ches der Steuer unterworfen ist, muß nach dv» Art. S des kgl. Dekretes

4
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1923/23_06_1923/BRG_1923_06_23_3_object_812983.png
Seite 3 von 6
Datum: 23.06.1923
Umfang: 6
größten Teile aus dem Auslände bezogen werben muhten, verwendet werden könnte. Die Han dels» und Gewerbekammer Bozen läßt an die Jnteres» senten die Einladung ergehen, ihr mitzuteilen, wo gröhere Vorräte an Birkenholz vorhanden sind und zu welchem Preise dieses zwecks Ankaufes zur Ver fügung stände. Wichtig für Handels- und Gewerbetreibende. Fatierung der neuen Einkommen-Steuer. Die Handels- und Gewerbekammer Bozen macht aufmerksam, dah mit -30. Juni die Frist zur Fatierung für die neue

Einkommensteuer (imposte sui rediti di rechezza mobile) abläuft. Dazu gehört auch die Steuer der Kategorie 6 für Handel» und Gewerbebetriebe. Wenn für diese nicht das Einkommen aus dem Durch schnitte der Jahre 1921 und 1922 fatiert wird, wird die Steuer auf die Richezza mobile auf Grund der bei den Steuerbehörden erliegenden Daten der Bemes sung der Erwerb- und Einkommensteuer der Jahre 1922 und 1923 vorgeschrieben. Wenn die Partei für die Jahre 1921 und 1922 keine Fassion für die Ein kommensteuer gemacht

hat, wird die neue Steuer aus Grund einer Tabelle berechnet, in welcher der Erwerbs steuer der Jahre 1922 und 1923 das entsprechende vermutete Einkommen gegenübergestellt ist. Nach dieser Tabelle werden beispielsweise gleichgestellt: einer Erwerbssteuer v. L (reine Staatssteuer „ „ ohne Kriegszuschlag),. , i. 3 ein Einkommen v. 200 L 5 „ 550 n 8 ,, ,, .. 700 „ 16 „ „ 1100 24 ,, „ 1500 ,, 36 ,, „ 2200 „ 56 n ,, „ 3200 n 80 ff „ 3900 ff 100 n n „ 5000 9» 200 w ff „ 10000 ,, 360 ,, ff „ 18000 »» 600 „ »» „28000

gänzlich, kirche. Gottesdienst wie am Sonntag. Der Aetna-Ausbruch dauert immer noch an Am 20. d. wurden die Orte Cerro. Castiglione. Catena und Casatta von der Lava überschwemmt, die mancher orts 20 Meter hoch ist. Ju dem Feuerstrom gesellt« Wenn also beispielsweise ein Handwerker in den Jahren 1921 bis 1923 keine Fassion für die Einkom mensteuer gemacht hat, so wird als Grundlage für die neue Steuer jenes Einkommen aus der Tabelle ge wählt, das der von ihm gezahlten Erwerbssteuer ent spricht

5
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/06_06_1923/TIR_1923_06_06_6_object_1988264.png
Seite 6 von 8
Datum: 06.06.1923
Umfang: 8
Seite 6 .Der Tlroler' Mittwoch, den 6. Juni Igzz 5. S!snSTssrschrsibuNg und Rechtsmittel. Der Kemeindeausschuß ist verpflichtet, eine Äste sämtlicher in der Gemeinde wohnhaften Linkommens'.ciierpsiichtigen zusammenzustellen -nd sie dein SteueÄlmt zu übermitteln. tz Auf Grund dieser Einkommensteuerlistc und der Steucrkiärungen schreibt das Steuerami jedem Sleuerpslichtigen die aus ihn entfallende Zteuersumme vor und hat diese dein Steuer träger mitzuteilen. Der Steuerträger

Summe rechts kräftig, d. h. sie kam, in die endgültige Steuer rolle eingetragen werden. Rckurc an die Steuerkommissionen. Koinim lein Vergleich mir dem Steuerumt zustande oder will der Steuerträger Über haupt nicht, mit dem Sleuercmu verhandeln, so f>in» er b i n n c n 2i) Tagen nach erfolgter Mitteilung der vorgeschriebenen Steuersumme an die Pezirtsiommission rekurrieren. Diese Kommissioi' besteht aus vier Vertretern der Gemeinden eines Lezirles und einem vom Präfclten criianiiren Beamten

wird. Der Präselt macht sie «rekut'ioüssäv'ig und sendet sie den Gemeinden, welche sie im Gemeinde amt auszulegen haben, wovon die Steuerträ ger zu verständigen sind. Was in der Steuer- rolle eingetragen ist, muh am Fälligkeits termin Uli. Februar. 10 April. 10. Juni, 1V. August. 1». Oktober, 10 Dezember) ge zahlt werden: wer also hinsichtlich seiner Steuervorichreibung noch einen Rekurs an hängig hat, mich lroizdem zahlen, wenn er in der Steuerrolle drinnen steht. Er hat nur das Recht aus Rückvergütung

und anderen Mißständen, die sich in der Feststel lung der Vemessungsgrundlage über die lejzt- vergangenen Jahrgänge ergeben könnten, wie diejenigen welche im Art. 7, Beilage B des kgl. Dekretes vom 11. Jänner 1N23, Nr. 148 angeführt sind, wird bekanntgegeben, daß demnächst ein Dekret herausgegeben wird, laut welchen mit Rücksicht aus die vorgebrach ten Bcme!°ui!g:n und unter besonderer Rück sichtnahme sür die Bevölkerung, die Steuer über das zwecks Bemessung festgesetzte Ein- :o!.imen der Hauszinssieuer pro 1922

nicht gänzlich unterliegen, ihre Bestätigung sindet. Es ist noch hieramts bekannt daß die Jn- tendenza di Finanza die Gemeinden ermäch tigt hat. sich zweisprachige Formukarien bei der Druckerei Scotoni c Viru in Trient zu verschassen um sie den Steuerpflichtigen, nach ihrem Verlangen gegen Vergütung des Ein- käussprelses abzugeben.' Diese Mitteilung besagt also, das; demnächst ein Dekret erscheinen wird, welches als Le- messungsg rund läge für die neue Gcbändcsicncr: 1. in den ganz Hauszins steuer

6
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1929/07_02_1929/VBS_1929_02_07_8_object_3125566.png
Seite 8 von 12
Datum: 07.02.1929
Umfang: 12
(nicht Zeitungsverwaltung). lowie von Brief- marlen rm Betrag von 1 Lira für je eine An frage zu kenden. -Jede Frage ist für sich gesondert auf ein Blatt zu schreiben. Anfragen ohne Unterschrift werden nicht beantwortet. Die Er teilung der Auskunft geschieht unverbindlich und ohne Haftung für die Richtigleit an dieser Stelle oder im „Brieslasten'. Frage: Ich habe im Jahre 1925 mit der Steuer behörde eine Ab'indung abgeschlossen, mit einem steuerpsllchkigcn Einkommen von 2200 Lire iähr- llch. welche Abfindung ab 1926

gelbe war. Weil Ich aber zu hoch «efchähi wurde und ich das Recht hatte, kür das Jahr 1928 neu zu faliereu. hade ich im Jahre 1927 bei der Steuerbehörde um Ermäßigung angesucht. Ich wurde somit von der Kommission erster Instanz mit einem steuer- psllchttgen Einkommen von 1606 Lire für die Jahre 1928 und 1929 eingetragen. Im Oktober v. 2. wurde ich von der Steuerbehörde verstan- dlgk. daß nun mein lleuerpMchiiaes Einkommen mit 2800 Lire eingetragen wurde. Ich habe gleich einen Rekurs

an die Kommission gerichtet. Trotz dem bin ich seht wirklich mit einem Einkommen von 2800 Lire besteuert und muß noch für das Jahr 1928 eine Nachzahlung von Lire 131.90 leisten. Ritte um Auskunft, ob und was sich da machen ließe Antwort: Vermutlich siegt der Fall io, daß zwar die Sleuerkommifston erster Instanz aus Grund Ihres Rekurses im Jahr« 1927 das steuer pflichtige Einkommen für die Jahre 1928/29 mit 1600 Är« festgesetzt hat. daß aber der Steuer- prokurator aegen dies« Entscheidung

werden können. Wenn aber keine Entscheidung der Brovinzialsteuerkommiisiön besteht, könnte entweder eine proviioriiche Eintragung Ihres durch Rekurs an die SieuerkommiiNon erster Instanz anaefocktenen und von Amts wegen iest- geletzten steuerpslichsigen Einkommens vorftegen. was noch dem Gesetze zulässig Ist. wenn die Steuerkommilsion innerhalb 60 Tagen nach Ein bringung des Rekurses noch nicht entschieden hat, oder es siegt tatsächlich ein Versehen des Steuer- amtes vor gegen das ein Rekurs aeaen den Ruo>« eingebracht

7
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1926/06_05_1926/VBS_1926_05_06_11_object_3121811.png
Seite 11 von 16
Datum: 06.05.1926
Umfang: 16
, den Angehörigen freier Be rufe bezüglich der Ricchezza Mobile und den Landwirten bezüglich der sogenannten Kre- dito Agvario-Steuer das Recht ein, durch eln einfaches, stempelfroies, bei der Gemeinde oder beim Steueramte einzubringendes An suchen um Herabsetzung der Steuer zu ver langen. Formulare für diese Ansuchen sind -bei dm Gemeindeämtern und beim Steuer amte zu erhalten. Jeder, bei dem die folgendm Vorausset zungen zutreffen, wird gut tun, Me anfangs erwähnte Frist zur Einbringung des An suchens

nicht zu versäumen, da sonst keine Möglichkeit besteht, eine Herabsetzung des Gefchäftseinkommens schon vom 1. Jänner 1927 an zu erreichen. Die Voraussetzungen sind: 1. Cs muß sich um ein Einkommen aus dem Betriebe eines Handels- oder Gewerbes, freien Berufes, einer selbständigen Land wirtschaft oder aus der Pachtung einer Land wirtschaft Händen, welches mit der Ricchezza Mobile-Steuer Cot. B oder C direkt beim Steuerträger versteuert wird. Elnkommm aus Dienst- oder Lohnbezügen sind ausge-. schlossen

, mit welchem er in der Steuerliste eingetragen ist. Treffen diese Voraussetzungen zu, — und es wird dies bei so manchem der Fall sein, — so kann mit Aussicht auf Erfolg das An suchen um Herabsetzung der Ricchezza Mo bile-Steuer eingebracht werden. Der schlechte Wirtschaftsgang im heurigen Jahr allein gibt jetzt noch keinen Grund ab, um Steuerermä- ßibgung «inzukommen. Vielmehr kann sich ein solches Ansuchen nur auf den Geschäftserfolg im Durchschnitt der beiden Jahre beziehen, die dem Jahre des Ansuchens vorauÄiegen

8
Zeitungen & Zeitschriften
Pustertaler Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/pub/1923/29_06_1923/PUB_1923_06_29_5_object_1006068.png
Seite 5 von 12
Datum: 29.06.1923
Umfang: 12
in Innichen , wird restauriert. — Langsam beginnt der Fremdenverkehr, und da und dort halten sich bereits Sommergäste auf. — Die Witterung hat sich gebessert. — Falierung der neuen Einkom mensteuer. Die Sandels- und Gewerbe. Kammer Bozen macht aufmerksam, daß mit 30. Juni die Frist zur Fatierung sür die neue Einkommensteuer (imposta sui redditi di ri- chezza mobile) abläuft. Dazu gehört auch die Steuer der Kategorie B für Sandel- und Gewerbebetriebe. Wenn für diese nicht das Einkommen

aus dem Durchschnitte der Jahre 1921 und 1922 fatiert wird, wird die Steuer auf die Richezza mobile auf Grund der bei den Steuerbehörden erliegenden Daten der Bemessung der Erwerb- und Einkommensteuer der Jahre 1922 und 1923 vorgeschrieben. Wenn die Partei für die Jahre 1921 und 1922 keine Fasston für die Einkommensteuer gemacht hat. wird die neue Steuer auf Grund einer Tabelle berechnet, in welcher der Erwerb steuer der Jahre 1922 und 1923 das ent sprechend vermutete Einkommen gegenüber, gestellt

' hat. so wird als Grundlage für die neue Steuer jenes Einkommen aus der Tabelle gewählt, das der von ihm gezahlten Erwerbsteuer entspricht. Satte er aber für die Jahre 1921 und 1922 ein anderes höheres Einkommen fatiert. so wird dieses höhere Einkommen zur Grund- läge genommen. Selbstverständlich haben die jenigen. die ihren Sandels- oder Gewerbebe trieb erst 1923 eröffnet haben, eine Fassion einzubringen, widrigenfalls sie Gefahr laufen, in die Steuerstrafe zu kommen. Schließlich seien hier die Steuersätze angeführt

10
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1923/27_02_1923/BRG_1923_02_27_2_object_812390.png
Seite 2 von 4
Datum: 27.02.1923
Umfang: 4
Jger JBntggrfiffret'* 9er l<WelM>»MieeW leoteisoerttas. { In derselben Zetthaben die Gemeinden und Steuer- konsorüalvertretungen auch Wer die ihnen notwendig Ztallen Hat in jüngster Zeit mit einer ganzen Reihe erscheinenden Spezialkapttel hinsichtlich des Steuerein- von Staaten Handelsverträge abgeschlossen. Besonders Hebungsdienstes zu beschließen. Der Präfekt begutachtet wichtig ift der mit der Schweiz geschlossene Vertrag, der die oberwähnten Entschließungen bis spätestens 10. Sep- säst drei

am Theatermagazin, Ab lösung von Weingartenholz, Gitteranstrich, Dachrinnen erneuerung am Magazin der Kurvorstehung. 3. Osterfest- Veranstaltung. 4. Festsetzung der Gebühren fürAeberlaffung des allen Kurhaussaalrs. 5. Bericht des RechtLkomttees: Prospektdruck, Druckkostenerhöhung. 6. Bericht der Theater» ilhe weiter» kommiffion: Abrechnung pro Jänner, führung. 7. Anträge des Finanzkomitees: Z/'scrge des Theaterdirektor» Personaletnkommen- und Besoldrmgs» steuer, chemisch-bakteriologisches Institut

bestimmt Landwirten vorgeführt werden. Es werden, wie wrr Für die Rückstände, die noch in den Büchern der gehört haben, auch Lehrmittel wie.- Bücher. Jeit- derzettigen Steuer Verwaltung ausscheinen, werden Listen schristen, landwirtschaftliche Instrumente usw. rerchnch angelegt. zur Verfügung stehen. Daß eme derartige Ernrrchtung Die Eintreibung dieser Ltstenbeträge hat der Steuer- für bie Laubwirte von großem Nutzen sein wirb, ist eintreiber zu seinen Lasten zu übernehmen nach den Be- wohl

11
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1922/30_01_1922/BZN_1922_01_30_5_object_2482847.png
Seite 5 von 8
Datum: 30.01.1922
Umfang: 8
, R.-G.-Bl. Nr. 23, tvird oekaim^egeben: - Die Einzahllmgstermine hinsichtlich der direkten Steuern sind in nachstehender Weise gesetzlich fest gestellt: . : a) Für die Grundsteuer: der 2. Feber (Lichtmeßj. der 24. April (Georgi), der 25. Juli (Jakob), der 30. November (Andrä). b) Für die Hausklassensteuer, Hauszinssteuer, dann für die fünfprozentige Steuer vom Reinerträge ganz oder teilweise aus dem Titel der Bauführung hauszinssteuerf'-eierGc'''^'. der 1. Feber, 1. Mai, August und 1. November. c) Für die allgemeine

Erwerbsteuer und die Er werbsteuer von den der öffentlichen Rechnungslegung unterworfenen Unternehmungen: der 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und I. Oktober. d) Für die Rentensteuer, Einkommen- und Be soldungssteuer: der 1. Juni und 1. Dezember. c) Alle Kriegszuschläge sind zugleich mit der or dentlichen Steuer einzuzahlen. -- ' s) Der Rentabilitätszuschlag wird den Gesellschas ten stets mittelst besonderen Zahlungsaustrages vor geschrieben und ist binnen 14 Tagen nach dessen Zustellung einzuzahlen

in Abzug gebrachten Beträge binnen 14 Tagen nach Ablauf des betreffenden Bierteljah wenn die Abfuhr der angezogenen Beträge erst nach Ablauf der oben sub II angegebenen Zeitpunkte er folgt, und zwar hinsichtlich der Einkommensteuer und der Besoldungssteuer ohne Rücksicht auf die Höhe der abzuführenden Steuerbeträge, hinsichtlich der Renten steuer aber erst dann, wenn die abzuführende Steuer für ein Jahr mehr als L. 100.-^- beträgt. .. , , IV. Wird die Steuerschuldigkeit binnen vier Wochen

12
Zeitungen & Zeitschriften
Pustertaler Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/pub/1923/06_04_1923/PUB_1923_04_06_11_object_1007924.png
Seite 11 von 12
Datum: 06.04.1923
Umfang: 12
wertvolles Stück zu bringen. (5. — Gebäudesteuer und Steuer über die Einkünfte, welche der Richezza Mobile (Eink.- und Gewerbesteuer) unterliegen. Mit königlichen Dekret vom 11. Jänner 1923 Nr. 147 wurden Kraft der Gefetze vom 26. Sep tember 1920 Nr. 1322 und 19. Dezember 1920 Nr. 1778 die im Königreiche geltenden Ver fügungen betreffend obige Steuer mit Rechts kraft ab 1. Jänner 1924 auf die neuen Pro vinzen ausgedehnt. Zu diesem Zwecke wurden an der Gemeindetafel der einzelnen Gemeinde ämter

die Kundmachungen betreffend die Verfass ung der Erklärungen, welche sowohl seitens der Besitzer jener Gebäudlichkelten welche nicht schon der Sauszinssleuer unterliegen, sowie auch seitens derjenigen Besitzer deren Einkommen obgedachter Steuer der Richezza Mobile un terworfen ist. »angeschlagen. Allfällige Aus künfte können sowohl bei der Agenzia delle Imposte Direkte (Magistratsgebäude) in Bru neck. wie auch bei den einzelnen Gemeinde ämtern eingeholt werden. Behufs Vermeidung allfälliger Strafe

ist in den Fremdenstatio nen des Pustertales eine ziemlich rege. — Eingestellt. Der .Piccolo Posto* hat sein Erscheinen eingestellt. — Vereinfachung des Gebtthren- wesens. Im Ministerrate wurde eine Re form verschiedener Stempelgebühren beschlossen, und zwar wurde mit I.Iuli 1923 die Tou ristensteuer (Enit-Steuer) aufgehoben, ferner wird bei d« Stempelung der Gasthausrech, nungen in Einkunft eine bedeutende Verein fachung platzgreifen. Die Gebühren für Gast hausrechnungen können auch im Abfindungs wege entrichtet

13
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1927/10_01_1927/DOL_1927_01_10_3_object_1200002.png
Seite 3 von 6
Datum: 10.01.1927
Umfang: 6
bringen. b Aufliegen der Steuerrollen. Eine Ver lautbarung des Präfekturskoinmifsärs von Bolzano besagt, daß in der Steuerein- hebungskanzlei im Rathaus, 2. Stock, Zim mer Nr. 20. vom 10. Jänner an durch acht Tage hindurch folgende Steuerrollen öffent lich zur Einsicht auftiegen: Einkommen steuer: Bolzano-Gries: Hauptstcuerrolle für das Jahr 1927: Ergänzungssteuerrotten für 1926, 1025, 1924 und 1925. 1924. — G c- b ä u d e st e u e r: Bolzano: Hauptstouerrollo für 1927: Hauptsteuerrolle für die 5^ige

Gebäudesteuer für 1927: Ergänzungssteucr- rolle für 1927, 1926 und 1925. Gries: Haupt steuerrolle für 1927: Ergänzungssteuerrollc für 1926 und 1925. — Grundsteuer: Bolzano: Hauptsteuerrolle für 1927. Gries: Hauptsteuerrolle für 1927. Landwirt schaftliche Einkommen ft euer: Vol- zano-Gries: Hauptsteuerrolle für 1927. — Ergänzungssteuer: Bolzano-Gries: Ergänzungsfteuerrolle für 1924. — 15A>ige Steuer auf Dividenden, Zinsen- und Prämien: Bohzano: Ergänzimgs- fteuerrolle für 1924. b Vieh- und hunde

-Steueranmeldung. Der Präfekturskommissär von Bolzano gibt bekannt: Alle Steuerträger, welche im Jahre 1926 in die Bieh- und Hunde-Steuerliste ein getragen waren und für die Bemessung der Steuer in Betracht kommende Veränderun gen zu verzeichnen haben, sind verpflichtet, zwecks Bildung der Matrikelliste für 1927 diese Beränderungen in der Gemeindekanz- lei, Steuerabteilung, bis zum 31. Jänner 1927 anzumeiden. Weiters sind zur Anmel dung verpflichtet — auch wenn sie im Jahr 1926 nicht in die Steuerliste

20