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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 08.09.1937
Umfang: 6
Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer

; i) Patentsteuer; j) Lizenzsteuer): k) Expreß- . kaffeemaschinensteuer; l) Aufschriftensteuer und m) -Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Umstände beziehen, aufge fordert, innerhalb 20. September im Rathaus (mährend der Amtsstunden) die entspre chenden Anmeldungen vorzunehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestätigungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen

haben zu machen für: M i e t w e rt st e u e r: Besitzer von Miethäu- sern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigen besitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist der Haus besitzer verpflichtet, der auch die vom Mieter zu entrichtende Steuer gegen Riickvergütungsanspruch hastet. Vieh- und Z ie g e nst e u e r: Besitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hunden jeder Art und Rasse. Wagenst euer: Besitzer von privaten und öf fentlichen Wägen, sowie Personen, welche derartige Fahrzeuge in ihren Dienst

gestellt haben. Dienstbotensteuer: Personen, welche zu ihrer oder ihrer Familie Bedienung Dienstboten halten, seien es männliche oder weibliche, gleich gültig, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft geben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wach- Personen bei Gesellschaften oder Unterhaltungs klubs fungieren, wie auch solche, die nur einige Stunden des Tages Dienst versehen. Steuer aus Klaviere und Billards: Personen, welche eines oder mehrere

Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen

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Seite 5 von 6
Datum: 30.10.1937
Umfang: 6
nach den allgemeinen Sätzen berechnet wird. . In keinem Falle darf der Mietwert zur Bemef sung der erwähnten Steuer geringer als der Bruttoertrag, der für die Staatssteuern festgesetzt worden ist, berechnet werden. Bei der Festsetzung des Mietwertes auf Grund gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 9. September 1937, womit mde Abänderungen am Einheitsgesetz über Finanzen getroffen worden Md. ' Mielwertsteuer lüietmertsteuer, die für die Wohnräume u. r anwendbar ist, haben alle Staatsbürger Isländer

5A; von 1001 bis 2000 6A-, von 2001 bis 4000 7A: von 4001 bis 8000 8A; über 8000 Lire SA. 'st für das ganze Jahr zu entrichten. ,M>ng jedoch nur für eine Zeit von we- ia?i> . Monate und nicht länger als sechs worden, o ist die Steuer nur sür L' w bezahlen. wird der im Mietkontrakte oder Keldung angeführte Betrag angenom- à Mixte niedriger als die üblichen ''gesetzt ist, kann die Gemeinde eine der Erlernung der italienischen Sprache am meisten ausgezeichnet haben. 4. Ausgabe der Mitgliedsbüchlein der Hilfs

werden, wird die Mietwertsteuer nur angewendet, wenn die Aufenthalts- oder Kur steuer nicht angewendet wird. In solchen Fällen kommt die Mietwertsteuer auch sür Wohnungen und Zimmer in Gasthöfen und Privatpensionen, welche monateweise oder für längere Zeit vermie tet werden, in Betracht. Die Steuer hat der Besitzer der möblierten Wohnung, der sie direkt vermietet oder der Mie ter, wenn er Aftermieter hat, zu entrichten. Im einen wie im anderen Falle ist die Aufrechnung der Steuer an den Mieter gestattet. Wohnungs änderungen

in der gleichen Gemeinde sind nach den Bestimmungen des Art. 274 innerhalb der da rin bestimmten Zeit zu melden. Bei Abmeldungen, wo ein Nachlaß in Betracht käme, die aber verspätet gemacht werden, ist die Steuer, je nach dem Datum der Abmeldung, bis zum darauffolgenden 1. Jänner oder 1. Juli zu zahlen. Das Verlassen einer möblierten Wohnung von einer Partei, die mehr als eine in derselben Gemeinde innehat, gibt Anrecht auf den Nachlaß vom 1. Jänner oder dem darauffolgenden 1. Juli, wenn die Abmeldung

innerhalb drei Monaten er folgt. Hundesteuer Hinsichtlich der Hundesteuer verfügt das Dekret. Die Steuer wird beim Gemeindesteueramte bei der Ausgabe der Hundemarken eingehoben. Die Besitzer von versteuerbaren Hunden haben die Tiere innerhalb fünf Tagen beim Gemeindeamte anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Vor- und Zuname sowie die Wohnung des Besitzers oder HMr^dek Amdes anzugeben. Außerdem sind die Kennzeichen des Hundes, der Ort wo er gehal ten wird und die Kategorie anzugeben. Die Hun

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Seite 5 von 6
Datum: 22.03.1938
Umfang: 6
Dienstag, den 22. März 1938-XVl »««ßXsseiiuas'' Seite » Die Wt K»r- Wd M«thM-Ste«er In d«r Kammer wurde dt« Umwand lung des Gesetz-Dekretes vom 2S. No vember 1S37 bezüglich der Reform der bestehenden Bestimmungen über die Anwendung der Kur- und Zlufentbalts- steuer genehmigt. Nochfolgend bringen wir den Bericht des On. Eiarkatana, in dem einige Abänderungen erklärt sind. Die Gründe der Reform der Anwen dung der Kur« und Aufenthaltssteuer sind im Ministeriaiberichte dargetan und daher

ist es überflüssig, das zu wieder holen, was bereits gesagt worden ist. Es genügt zu sagen, daß in diesem Falle nicht nur getrachtet worden ist. bedeu tendere Einnahmen zur Deckung der Ausgabe» des Staates zu erlangen, son dern auch diese Einnahmen einem Zwecke zuzuführen, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthaltssteuer haben sich durch irrige Auffassung einige Unmöglichkeiten er geben. Es muß hinzugefügt werden, daß die alte Steuer, die im Jabre 1310 ein geführt worden

? gewährt, daß Hurch die Verlegung des Aufenthaltes »on einem Zentrum zum anderen auch .in geringer Entfernung, die Steuer nicht zahlen zu.müssen. Damit wird auch ein .weiterer Zweck der Anwendung der ^Steuer in Frage gestellt, nämlich Hie Zujammenbringung von 25 Millionen sich dieser in der aleichen Saison verlän gert, Such herabgesetzt werden. Welters besagt der Artikel, daß eine Erhöhung auf 1 Lire pro Person in der Saisondauer zugelassen ist, wenn die? im Ja^resbuch „Alberghi d'Italia' sestge- Art

die PrqvinKalkörperjchflssen sbe? Turismus ^in'-den gegebene^ Fällen Has Einschreiten -de? Ministeriupis an fordern/ -Es'wurpè .auch Hie Frage .ge stellt,' ,oh ,iy ^manch^pì Fällen die Körper schaften -die 'Steuer einHeben Können. Nach Art- AP ,tann zdi'e .Gemeinde Hie .das »Steu^resnà^siàW ^er MmeinPe tsur jHlè'i^inhe'bung und auch.für Hie Auf- -m-- .bedqrf. Gesteht m Her .lppchesitlichen Äus- splgi,ng Per Abgaben Eo.versteht.sich, daß fluch,m pieser Ms'Ht Mch den ge- gehes,ep Tatsachen werden Mit.Hey, M^sste

^M si^r BfflkpkMur .mitarbeiten wird. Die Lwei Apqnper^pgen, pie à,er-i forderlich .vàchiet .sverdesi, >sinfi à Auflassung her Meßten zwei Msffge,Hes Art. ^7. .um àw iaglìch^p ^^sprecheRe .MMtqt zp p^lechen^nd um .den MemeiMn Mogllchkest zu Steuer jherqhzuseßen. ^Es ,dA TMW k«5 DpMOpM Zwei IV^ttbewerbe sür ,Gemälde und ' ' ' ' 'S,k«h,turen. Das Ns»tionalw'ei;k Hes Dopolavoro.ver anstaltet anlaßlich Her Dopolavoro- aussiell'ung.mit depi.fascistische'n Syndi kate Mr schöne ,Künste Zwei Wettbewerbe .für Memsilde

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Seite 5 von 8
Datum: 21.06.1928
Umfang: 8
oder verkaufsmähiger Abgabe han delt. Hoffen wir. daß die Zollpächter nunmehr von ihren unbegründeten Forderungen abstehen werden. Konsumsteuer Schon mehrere Male ist die Frage über prüft worden, die von den Pächtern der Kon sumsteuer bezüglich der Prioatmagazine auf geworfen wurde. Die Frage nämlich, ob die Magazinslokale von Privaten denselben Steuer normen unterliegen wie die Depots der Groß kaufleute. Wir waren immer der Ansicht, daß eine solche Forderung unstatthaft wäre, und daß der Private aus seinem Depot

.-.gsbestimmungen mit den bestehenden Vorschriften für Bewässerungs werke in Einklang bringen wollen. Besprechungen Am Montag vormittags hatte der Sekretär des Provinzialverbandes der fascistischen Syn dikate, der Landwirte Herr Steger eine längere eingehende Aussprache über die Steuerverhält nisse im Vinschgau mit Herrn Steuerprokurator Massimilla. Neben verschiedenen steuertechnischen Angele genheiten wurde auch noch die Frage der Ab schreibung der Steuer für die Reifschäden be raten und die einzelnen

festgelegt. Mit Herrn Fili wurden außerdem die dringendsten wirtschaftlichen Fragen der dor tigen Zone auch in organisatorischer Hin sicht besprochen. Abends sand noch eine kurze Besprechung in Pralo statt, an welcher auch der Herr Podestà Ealligari und der Vertrauens mann der dortigen Landwirtesyndikate Herr Gapp teilnahm. Man einigte sich mit dem Herrn Steuer- prokurator dahin, die Abschreibung der neuen Anmeldungen für die Augustrate vorzunehmen. Mit Anerkennung konnten die Vertrauens männer

. Die Aufgabe der Ausführung wurde der löb lichen Finanzintendanz anvertraut, Vie unter der bewährten Leitung des Herrn Cav. Schilardi und dank seiner unermüdlichen Tätigkeit soweit gedieh, daß bereits für die Junirate die Be günstigungen der Steuerherabsetzung für die meistbetrossenen Zonen in Kraft treten. In treuer Mitarbeit standen ihm zur Seite Herr Cav. Tanzi, Oberinspektor des Steuer amtes, mit allen übrigen Funktionären, die in deli letzten Tagen nicht Ruhe noch Rast kann ten

die Erleichterungen für die staatliche wie auch für die Provinzial- steuer bereits für die Iunirate in Wirkmig treten. Um den Landwirten einen Ueberblick übet die -geleisteten Arbeiten zu geben, teilen wir folgende Ergebnisse mit: Steuerzahler, denen Erleichterungen .ge währt wurde» 14.V19. Noch vorliegende Ge suche 40M. Der Gesamtbetrag des Steuernach.' lasses kann uivgefähr 1M0.M0 Lire erreichen. Diese Daten sprechen sür sich und bedürfen keines weiteren Zusatzes. Andere Fragen lind Ausgaben erwarten die rasche

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Seite 5 von 6
Datum: 10.01.1934
Umfang: 6
sind und denen die Gehaltsabzüge für die Steuer der Ricchezza Mobile Kategorie C 2 gemocht werden, wenn ihr Gehalt die Mindesthöhe von 2000 Lire jährlich erreicht., Es wird aufmerksam gemacht, daß die steuer baren Gehälter dos Jahres 1933 samt Gratifika tionen, Rlihobezüge», Abfertigung usw. der Be amten und der Arbeiter (für letztere ini oben au- qesührte» Ausmaße) anzumelden sind, wenn sie sie nicht schon im Jahre 1933 besteuert oder pro visorisch in die Stcuerlifte» eingetragen worden

sind. » » « Verlängerung der letzten Arisi sür die Zàr.g der Lizcnzsteuer für den verkauf von alkoholischen und snpcralkoholischen Getränken ' Der Verband der Kausleute gibt bekannt, daß auf wiederholtes Ansuchen des Verbandes der In haber von öffentliche» Lokale» hin. das Ministe rium an alle Finanzintendanzen ein Rmidschroibcn gerichtet hat, mit welchen bestimmt wird, daß die letzte Frist für die Zahlung der staatlichen Lizenz- steuer sür den Verkauf von Alkohol und super- alkoholischsn Getränken bis 24. Februar

verlän gert wird. Es wird jedoch aufmerksam gemacht, daß nach dem für die Zahlung dieser Steuer eius hinrei chende Verlängerung erzielt wurde, um jedermann in die Möglichkeit zu vorsetzen, die nötigen Beträ ge innerhalb des letzten Fälligkeitstages einzuzah len, der Verband eventuelle Gesuche um eine schmerz, Schlaflosigkeit, Frostbeulen usw.) „Clava- neuerliche Verlängerung der letzten Zahlunasfrist stil-Salz ist m allen Apotheken erhältlich. in keiner Weise mehr in Betracht ziehen

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Seite 3 von 4
Datum: 14.12.1940
Umfang: 4
, wo auch in die Tarifsähe der verfügbaren Restbesländ« Einsicht genom men werde» kann. AnslazenbelenWng bis is so Uhr Das Provinzial - Komitee für Luft schutz bringt infolge höherer Weisungen zur Kenntnis, daß alle Geschäfte ihre Auslagen bis 18.30 Uhr beleuchtet haben können. Nach 18.30 Uhr wird keine Übertretung geduldet. Im Alarmfalle sind die Geschäfts inhaber direkt für das unverzügliche Auslöschen der Lichter verantwortlich. Srliiuternageu znr Einnahtnesleuer bei wein In der Handhabung der Einnahmen steuer

wieder ins Le ben rufen wollte, bei welchem bekanntlich die Umsatzgebühr auch nur bei gleichzeiti ger Entrichtung der Konsumsteuer bezahlt wurde. Das Finanzministerium erklärt nun endgültig, daß die Einnahmenfteusr auf Wein, Maische und Trauben zur Weinbereitung nur bei Entrichtung der Konsumsteuer und gleichzeitig mit dieser zu bezahlen ist. Alle übrigen Umsätze von Wein, mit Ausnahme der Kleinverkaufs- ftellen von Wein und in den Gaststätten, sind von der Entrichtung der Einnahmen steuer befreit

. Diese Weinverkaufsstellen und Gaststätten sind übrigens alle abge funden, so daß eine Einzelbesteuerung nicht mehr in Frage kommt. Ausgenom men von der nur einmaligen Entrichtung der Einnahmensieuer auf Wein könnte nur der Fall sein, daß bereits versteuerten Wein in eine andere Gemeinde geliefert wird, wo die Konsumsteuer und wegen derobjektiven Tatsache der Bezahlung der Konsumsteuer in jener Gemeinde, auch die Einnahmensteuer gleich wie die Konsum steuer ein zweites Mal zu entrichten wäre.- Es wird aufmerksam gemacht

. Komplizierter Beinbruch durch den Sturz eines Pfeilers Der Austräger des Gemeinde-Steuer- amtes, Guido Sarto nach Ferdinando, 32 Jahre alt, wohnhaft In unserer Stadt in der Via Argentieri 23, wurde das Opfer eines eigenartigen Unfalls. Beim Ueberschreiten einer Straße des Stadt zentrums wurde er am rechten Fuße von einem umstürzenden Pfeiler getroffen, den ein schwerer, rückwärtsfahrender Lastkraftwagen umgestürzt hatte. Sarto wurde sofort in das städtische Kranken haus gebracht, wo die Aerzte einen kom

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Seite 3 von 6
Datum: 11.07.1926
Umfang: 6
Hat in zwei gleichen Raten an die städt. Esattoria — Banca Cattolica — zu erfolgen und ist der Termin für die Einzahlung der Steuer auf 1l). August uno 10. Oktober 1920 festgesetzt. Steuer pflichtige, welche nicht rechtzeitig ole vorgeschriebene als letzter verblieb Gafser. Dieser fälschte Stempel, Unterschrift und Formulare. Die verschiedensten Mi- litärtommanden waren mit dem Kommando in Bol zano direkt in keiner Verbindung, sodaß sie auch nicht wissen konnten, welche Entscheidungen, Formularien

den von der gegen st« erhobenen Anklage freige sprochen. Schriftleitung! Postgebäude, Tel. 332, Poftf.32 Sprechstunden täglich von4 bisS Uhr nachmitags. s. M der König in Merano Der Sladtmagislrat gibt bekannt: Ain^IS. Hui! trifft, vom Iaufenpaß kommend, S. _ ... Mià König mit Gefolge in Merano ein. Die An Steuer entrichten^ verfallen den durch das Gesetz vor-^-tunflszelt wird in den Maueranfchlägen bekannlgege- geschriebenen Strafen. ^ ben werden. S. M. der König durchfährt die Stadt im Wetterbericht des meteorologischen

Bolzano; 4. 192L Ex- Gemeinde Gries; ö. 1926 Gemeinde Bolzano; 6. 1926 Ex-Gemeinde Gries; Gebäudesteuer: 7. Ruolo fup plettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; 3. 1924 Ex- Gemeinde Gries; 0. 1S24 Ex-Gemeinde Gries; 10. 192S Gemeinde Bolzano; 11. 1V2S Ex»GemeInde Gries; 12. 1926 Gemeinde Bolzano; 13. 192g Ex- Gemeinde Gries; ErgÄnzungs-Rentensteuer: 14. Ru olo fupplettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; IS. 1924 Ex>iGemelnde Gries; 16 Prozent Steuer auf Inter essen und Prämien: 10. Molo supplettivo Jahr 1924

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Seite 5 von 6
Datum: 21.10.1937
Umfang: 6
in der gewöhnlichen Uniform antreten. 5. Alle Teilnehmer werden nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß es angeraten ist, die notwendigen Lebensmittel selbst mitzubringen, da es sehr fraglich ist, ob es möglich sein wird, sich damit auf den Bahnhöfen zu versorgen, oder vie Mahlzeiten in den Gaststatten der Hauptstadt ein zunehmen. Mjtjjchung der Aufenthalts-Steuer mir gestern kurz an anderer Stelle des . berichtet haben, hat , der Ministerrat lsesehentwurf genehmigt, mit dem die vom Ilslexl für die lokale

Finanzgebahrung gere I Zlufenthaltssteuern und Surlaxen in eine leinheilliche Steuer. „Aufenthaltssteuer- ge I umgewandelt werden. Sie wird als ein ipcrsönlicher Tagesbelrag von denjenigen Den eingehoben, die in Gasthöfen, Pensionen. Wilen, Gasthäusern und vermietbaren ixrn Aufenthalt nehmen; für diejenigen, 'willen oder Wohnungen mieten, wird die auf Grund des Mietpreises berechnet. I Massnahme ist besonders für unsere Pro- M es l?14 Gasthöfe mit einer Gesamtzahl r.M Letten uno weitere 17.650 Betten

im Formular 1 W ^Celibi), die sie in doppelter Ausführung k> Sektionen des Provinzialschatzamtes und I Negisterämtern zwecks Einzahlung der I 5^ugeben haben, eine eigene Rubrik ne- Innigen für die „vuota Fissa di Imposta um dort die Höhe des Zuschlags an- I« . So ist das Amt, welches die Steuer M, in der Lage, den Zuschlag bei den ent- Wn Rubriken ihrer Bilanz einzutragen, «teueramt kann die ordnungsgemäße I 'g der Steuer selbst und des Zuschlages Pieren. Mq (ier Znäustriesektion Vrovinzialrate

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Seite 2 von 6
Datum: 18.08.1938
Umfang: 6
der Ingenieur Adolf Glaugauer Selbstmord im Flugzeug. Glaugauer be gab sich nach einem Tanzvergnügen, an scheinend sehr niedergeschlagen, zum Flugplatz, setzte sich an das Steuer einer Maschine, die er noch vor dem Aufstieg an einem Gartenzaun zertrümmerte. Un verletzt entstieg er dem Wrack und be mächtigt« sich eines zweiten Flugzeuges, das er 23 Meilen flog, um dann abzu stürzen. Toàessturz äurch Wette Warschau, 17. August Eine ungewöhnliche Wette zwischen zwei Maurern in Lodz fand ein tragi sches Ende

des Fahrers am Steuer rad sich wegen zunehmender Ermüdung lockert. Dadurch soll es unmöglich wer den, am Steuer einzuschlafen. Ein Londoner Börsenmakler hat einem armen Schüler, der entkernt mit ihm ver wandt ist, über 1 Million Lire hinterlas sen unter der Bedingung, daß der Junge den Namen des Verstorbenen annimmt, der Parrot (auf deutsch: Papagei) hieß. » Der Kapitän eines amerikanischen Frachtdampfers, auf dem zwischen Hong kong und San Franziska eine Meuterei ausgebrochen war, hat die malaiischen

eine neue Steuer ein geführt, deren Ertrag der Bekämpfung der Malaria dient. Die Steuergelder sol len dazu oerwandt werden, die Sümpfe in der Nähe des Menang-Flusfes trot ten zu legen. Donnerstag, den 18. August 1938-XVl Zimr Mssenpttzes! i» AM Bilbao, 17. August Im Madrid wurde am Samstag derum ein Riesenprozeß gegen 159 natii nalgesinnte Männer und Frauen eröffne? die wegen angeblicher Verschwörung gA gen die Republik angeklagt sind. Ihr Lo> ist vorauszusehen, da erst beim letzte« derartigen Prozeß

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Seite 2 von 8
Datum: 17.12.1933
Umfang: 8
und durch ein De zennium sogar das Amt eines Bürgermeisters innehatte, welche Aemter er in gewissenhafter Pflichterfüllung versah. Beste!« om SlmWerWIiiWSeilug flr lmiWiriMWe Wae» Caldaro, IS. Dezember. Es wird.Mitgeteilt, daß in Beobachtung der ge nauen vom Finanzministerium mit Zirkular Nr.' 0931 herausgegebenen. Vorchristen über die An wendung des Straßenerhaltungsbeitrages für Fuhrwerke mit Viehbespannung und für Fahrt räder bezüglich der Befreiung von dieser Steuer für landw. Fuhrwerke folgende Vorschriften

aushören und die Verantwortlichen ausfindig gemacht werden. ZgM Befreiung der landwirtschaftlichen Wägen von der Verkehrssteuer 1SZ4. Auf Grund der herausgegebenen Bestimmungen des Zirkuläres Nr. 6931 des Finanzministeriums werden alle Besitzer von landw. Wägen, die mit Zugtieren bespannt werden, ausmerksam gemacht, daß solche Wägen von der obgenannten Steuer befreit werden. Man bringt jedoch jedem Einzel nen in Erinnerung, daß um die Erhaltung dieser Steuerbefreiung ein Ansuchen an die Provinzial

gehören den Gebautichkesten.. steuerfrei, sind: ... e) die Angaben der Punkte a) b) c) müssen vom Podestà beglaubigt werden. Sobald die Provinzialverwaltung im Besitze des Ansuchens ist, wird dieselbe eine Tessera ausstel len, welche immer den betreffenden Wagen be gleiten muß. Die von der Steuer befreiten landw. Wägen dürfen außer den vorgeschriebenen Verkehrsstra ßen keine andere benützen und keine landw. Pro dukte und Bedarfsartikel in Magazine, Nieder lassungen anderer Firmen oder auf Märkte brin

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Seite 3 von 4
Datum: 01.08.1941
Umfang: 4
vom 18. Mai ds. I. verfügt, daß diese Marken- bestände verwertet werden können. Kauf leute deren jährliche Abfindungssumme L. 2080 nicht übersteigt und daher die Steuer durch Einkleben der hiefür vor geschriebenen Doppelmarken in die eigens dazu zur Verfügung gestellten Büchlein entrichten, können anstatt der vorgeschrie benen Doppelmarken jene aus dem Vor jahre verbliebenen Einzelmarken bis 31. Dezember ds. I. in die genannten Büch lein einkleben. Jene Kausleutc, deren jährliche Abfindungssumme Lire 2080

übersteigt und welche die Steuer daher mit Postotontokorrent bezahlen müssen, können bei den zuständigen Registeräm tern bis spätestens 31. Dezember ds. I. die Rückvergütung dieser Einzelmarken verlangen. Selbstverständlich müssen die abzuliefernden Marken völlig unversehrt und schadlos sein. Innereien: Das Finanzministerium hat mit Runderlaß Nr. 6223S vom 19. Juni ds. I. verfügt, daß di? sogenannten In nereien (frattaglie), wie Herz, Lungen. Nieren, Väuschel Hirn, usw. nicht als Unterprodutte

l. I. Nr. 60983 als abgeändert zu be trachten. Verkäufe an die eigenen Angestellten. Das Finanzministerium hat mit Rund erlaß Nr. 64895 vom 5. Juni verfügt, daß für die Verkäufe der Handels- und Gewerbetreibenden an die eigenen An gestellten, soferne es sich nämlich um Waren handelt, für welche die Ein nahmensteuer nicht im Abfindungswege bezahlt wird, diese Steuer nicht bei jedem einzelnen Verkaufe entrichtet werden muß, sondern am Schlüsse eines jeden Monats. Zu diesem Zwecke müssen die Firmen ein eigenes

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