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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.03.1937
Umfang: 6
' si. Teil in 120 Dias) einen Lichtbildervor trag halten wird. Freunde der Fotografie und des schönen Re nalis sind höflichst eingeladen, als Gäste des Klubes an dem Bortrage teilzunehmen. Dèe Ammobiliar » Anleihe und Immobiliar-Steuer ìehr à'MisimIOerill' Nach der bereits veröffentlichten amtlichen Mit telung wird im Monate März die Division »Pu- stcrin', die an den erbittertsten Kämpfen für die Eroberung des Imperiums teilgenommen hat, für Rückkehr ins Mutterland eingeschifft werden, à Nachsicht

für Da in diesen Tagen den Haus- und Grundbesit- zern die Zahlungsaufträge betreffend JmmobiUar- anleihe u. Jmmobiliarfteuer zugestellt werden, ist es zweckentsprechend, noch einmal dieses Thema, u. zwar möglichst volkstümlich zu behandeln. Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steuer-- amt eingezogen wurden, erfolgt einstweilen die Be- Messung der Jmmobiliarcmleihe bezw. der jähr lichen, durch 25 I. dauernden Abgabe auf Grund der in der Steuerrolle bereits eingetragenen Rein erträge, bezw. auf Grund

> dann an Zentralsteuerkommission gerichtet werden. Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amt-- liche Benachrichtigung seitens des Steueram'es, da Anleihe wie jährliche Steuer einstweilen nur auf Grund der in der Steuerrolle eingetragenen Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeich- nunasverpflichteten bemessen werden, und mit die sen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, und es erhalten die Zeichnungsvervslichteten nur eine Verständigung seitens der Steuerzahlstelle (Esattoria). Nun kann es aber doch der Fall

sein, daß ein Besitzer in dieser Rolle der Zeichnungspflichtigen eingetragen ist. obwohl er nicht zeichnungspslichtig ist. oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. In einem solchen Falle muß er allerdings einst weilen die vorgeschriebenen Summen laut Vor schreibung zahlen, jedoch bat er das Recht, die Ab schreibung bezw. den Rückersatz der gezahlten Be träfe zu verlangen. Diese Eingabe ldenuncia) ist auf stempe>kre>em Papier zu machen und an das Zuständige Steuer- cimt

sind verpflichtet, Zprozentig des reinen Jmmobi- liarweries in dieser Anleihe, die in 25 Jahren zn- riickzahlbar ist lind für die der Staat 5 Prozent Zinken zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seiner- zeitigen Rückzahlung dieser Anleihe aufkommen, in dem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entivre- chende Steuer durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend des reinen Jmmobiliarwertes. der zur Berechnung der An leihe diente, oder kurz

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 01.12.1937
Umfang: 6
wird. De? Besuch ist unentgeltlich. Der Unterricht wird im alten Schießstande, 1. Stock, erteilt. Die „Gazzetta Ufficiale' bringt, wie wir bereit mitgeteilt haben, das kgl. Gesetzesdekret vom 15. November 1937, Nr. 1924, mit den verschiedenen Aenderungen hinsichtlich der Umsatzsteuer. Die Be stimmungen traten mit 30. November in Kraft. Nachfolgend ein Auszug der Bestimmungen: 1) Die normale Umsatzsteuer ist um 3 Prozent erhöht worden. Die Steuer ist für jeden Umsatz über 1 Lira zu entrichten. 2) Für Dünge

mit 6 L. jährlich für je 100 Kw. oder Teilen von 100 Kw. der installierten Erzeugungspotenz berechnet. 4) .Für Verkauf von Waren durch Versteigerung für dritte Personen durch Verkausshäuser oder Agenturen ist die Steuer mit 1.5 Prozent festge setzt. ö) Für rohe Baumwolle, Kunstfasern, Seide, Hanf, Iuta, Lein, Ginster, Kasein und andere Fa sern und pflanzliche Rohstoffe, die für die Textil industrie oder die Erzeugung von Zellulose 'be stimmt sind, 0.75 Prozent. Rohstoffe aus Wolle 1.S Prozent; für Seidenkokons

. roher Hanf und Na turwolle, ungewaschen oder gewaschen 1.5 Proz. Sie ist einmalig beim Verkauf an die Provinzial- sammelstellen zu entrichten. Halbverarbeitete Sei den und Baumwolle aus Kunstfasern. Hanf, Lein. Iuta und andere Textilfasern 1.5 Prozent. Halboerarbeitete Wollstoffe und Gewebe aus Wolle, die für die Textilindustrie bestimmt sind, 2.6 Prozent. Die Steuer ist für jeden Umsatz zu entrichten. Seidengewebe und Seidenfäden, Wollgewebe auch gemischte, die für den Handel bestimmt

sind, 6 Prozent. Die Steuer ist einmalig zu entrichten. Fertige Produkte aus Baumwolle, Kunstfasern, Hanf, Lein, Iuta und anderen Textilfasern 6 Pro zent. Fertige Produkte aus Wollend Wolle, ge mischt mit anderen Textilmaterien mit einem Wollgehalt von nicht unter 15 Prozent 10 Proz. Fertige Seidenprodukte mit Seidengehalt von über 50 Prozent Gewicht Z2 Prozent: mit nicht über 50 Prozent Gewicht 9 Prozent. Die Steuer ist ein malig zu entrichten. Wenn die Gewebe als Rohstoff oder Zusatzstoff

für die Herstellung von Produkten, die nicht unter den Konfektionen der Kategorie 16-a des Zollta rifs enthalten sind, ist die Steuer für jeden Umsatz m Ausmaße von 3 Prozent zu entrichten: für die Gewebe aus Baumwolle, Lein. Hanf, Kunstfasern und Iuta 7 Prozent: für die Gewebe aus Wolle, emischter Wolle mit über 15 Prozent Wolle 9 irozent, siir Gewebe aus- Seide oder gemischte Gewebe aus Seide, wo die Seide vorherrscht 6 Prozent. 6) Brothefe 1.5 Prozent, Wermut und Marsala 2 Prozent, Wein, Moste und Weintrauben

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

- Steuer auf den Immobiliarbesitz eingeführt, dieser . Steuer dient zur Sicherstellung «Msen und der Amorliflerung obiger Anleihe, là. Steuer beträgt 3.50 Promille d« Jmmo- duAlvertes. Die Bemessung dieser Steuer erfolgt 'K die BezirksfteuerSià. inokN die Besitzer mm derzeit steuerfreien Im- find dieser Steuer unterworfen und Z« dlefem Zwecke innerhalb von SV Tagen zà.^lah diese» Dekrets bei dm zuständigen Kb!!» ' eine enWrechende Erklärung ein- Staatliche Borschüsse Das Emissionsinstitut

. Die Vor schüsse müssen von den Kreditinstituten direkt an die Steuerbehörde überwiesen werden, dle eine Empfangsbestätigung für die Behebung de» pro visorischen Anleihezertifikats ausstellt. Für alle obigen Kreditoperationen wlrd eine einmalige Slempelgebühr lm Betrag von einer Lira eingehoben. Die Zeichner der Anleihe können die Steuer auch mit diesen Anleihepapieren bezahlen. Die diesbezüglichen Modalitäten werden mit Dekret des Finanzministeriums noch bekanntgegeben. Aus diese Anleihepapiere

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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
der Ministerrat eine Maßnahme für die Auflegung einer Zeigen rückzahlbaren Anleihe und für die Einführung einer außerordentlichen Steuer auf den Immobiliarbesitz im Zusammenhang mit dieser Anleihe. Die auf Grund der Abwertung der wichtig sten Auslandswährungen zur Durchführung kommenden währungsvolitischen Maßnahmen treffen nur zum Teil den Immobiliarbesitz. Im Hinblick auf diese besonders begünstigte Lage und angesichts der Tatsache, daß die Kriegslasten zum Großteil vom. Mobiliar- a mittels

jahr begonnen werden, in 25 Jahren tilgbar. Um den Zinsendienst und die Amor- tisiernng sicherzustellen, wird eine außer ordentliche Steuer der u n b e rv e g- lichenVermögen eingeführt, welche in folge ihrer breiten Grundlage niedrig ge halten wird. Besondere Maßnahmen sichern im Bedarfsfälle den Zeichnern die Bar mittel. Die Bedingungen dafür werden, so gehalten, daß die Darlehen sich durch die Zinsen amortisieren. Auch die Zahlung der Steuern wird durch die Entgegennahme dieser Wertpapiere

zi» günstigen Bedingungen er leichtert, um ihre Absorbierung zu be schleunigen. Dividendensteuer, Der Ministerrat genehmigte schließlich eine Maßnahme bezüglich einer außerordentlichen progressiven Dividenden-Steuer aus die Dividenden der Handelsgesellschaften. Die mit Dekret-Gesetz vom 5. September 1935, Nr. 1613, eingeführte zeitweilige Be schränkung der Dividendenausschüttung der Handelsgesellschaften auf 67- während des Krieges wird nach siegreicher Beendigung des afrikanischen Krieges fallen gelassen

, aber gleichzeitig wird eine progressive Dividenden steuer eingeführt, die über die 6% oder den in den letzten drei Jahren ausgeschlltteten DurLschnittsbetrag hinausgeht, um haupt sächlich die Ausschüttung von Konjunktur gewinnen hintanzuhalten. Diese Steuer ; kpmmt nur für. die a u s g e t e i l j e n R e i n- gewinn e. in Betracht, während' die Re servefonds, welche den Zweck haben, das Ver mögen der Gesellschaften' und der Produk-. ; tionsorgane des Landes zu stärken,, si e u e r- frei find. Ausdrücklich

von der Steuer befreit sind,die Reingewinne der' Unternehmen in den Kolonien und Besitzungen unter Berück sichtigung des größeren Risikos und im Interesse des Landes, Unternehmen zum Ausbau der Wirtschaft des Imperiums zu fördern. Am Samstag, 19. Oktober, findet wieder 'ein Ministerrat statt. TttrchsnhrttllgS-Bcstimumttgen für die Preiskontrolle Rom. 6. Oktober. Am 6. ds. verlautbarte die „Eazzetta U f f i c i a l e' die vom Ministerrat am 5. ds. genehmigten Maßnahmen samt den dazugehöri gen Durchführungs

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Seite 5 von 6
Datum: 30.10.1937
Umfang: 6
nach den allgemeinen Sätzen berechnet wird. . In keinem Falle darf der Mietwert zur Bemef sung der erwähnten Steuer geringer als der Bruttoertrag, der für die Staatssteuern festgesetzt worden ist, berechnet werden. Bei der Festsetzung des Mietwertes auf Grund gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 9. September 1937, womit mde Abänderungen am Einheitsgesetz über Finanzen getroffen worden Md. ' Mielwertsteuer lüietmertsteuer, die für die Wohnräume u. r anwendbar ist, haben alle Staatsbürger Isländer

5A; von 1001 bis 2000 6A-, von 2001 bis 4000 7A: von 4001 bis 8000 8A; über 8000 Lire SA. 'st für das ganze Jahr zu entrichten. ,M>ng jedoch nur für eine Zeit von we- ia?i> . Monate und nicht länger als sechs worden, o ist die Steuer nur sür L' w bezahlen. wird der im Mietkontrakte oder Keldung angeführte Betrag angenom- à Mixte niedriger als die üblichen ''gesetzt ist, kann die Gemeinde eine der Erlernung der italienischen Sprache am meisten ausgezeichnet haben. 4. Ausgabe der Mitgliedsbüchlein der Hilfs

werden, wird die Mietwertsteuer nur angewendet, wenn die Aufenthalts- oder Kur steuer nicht angewendet wird. In solchen Fällen kommt die Mietwertsteuer auch sür Wohnungen und Zimmer in Gasthöfen und Privatpensionen, welche monateweise oder für längere Zeit vermie tet werden, in Betracht. Die Steuer hat der Besitzer der möblierten Wohnung, der sie direkt vermietet oder der Mie ter, wenn er Aftermieter hat, zu entrichten. Im einen wie im anderen Falle ist die Aufrechnung der Steuer an den Mieter gestattet. Wohnungs änderungen

in der gleichen Gemeinde sind nach den Bestimmungen des Art. 274 innerhalb der da rin bestimmten Zeit zu melden. Bei Abmeldungen, wo ein Nachlaß in Betracht käme, die aber verspätet gemacht werden, ist die Steuer, je nach dem Datum der Abmeldung, bis zum darauffolgenden 1. Jänner oder 1. Juli zu zahlen. Das Verlassen einer möblierten Wohnung von einer Partei, die mehr als eine in derselben Gemeinde innehat, gibt Anrecht auf den Nachlaß vom 1. Jänner oder dem darauffolgenden 1. Juli, wenn die Abmeldung

innerhalb drei Monaten er folgt. Hundesteuer Hinsichtlich der Hundesteuer verfügt das Dekret. Die Steuer wird beim Gemeindesteueramte bei der Ausgabe der Hundemarken eingehoben. Die Besitzer von versteuerbaren Hunden haben die Tiere innerhalb fünf Tagen beim Gemeindeamte anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Vor- und Zuname sowie die Wohnung des Besitzers oder HMr^dek Amdes anzugeben. Außerdem sind die Kennzeichen des Hundes, der Ort wo er gehal ten wird und die Kategorie anzugeben. Die Hun

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Seite 2 von 4
Datum: 11.09.1940
Umfang: 4
zur Verfügung und mit eigenen oder fremden Möbeln eingerichtet haben. Zur Anmeldung ist unmittelbar auch der be treffende Hauseigentümer verpflichtet, welcher solidarisch für die von dem Mie ter zu entrichtende Steuer hastet. Viehsteuer: Alle diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Büffel, oder Ziegen besitzen und halten. Hundesteuer: Alle diejenigen, welche Hunde irgendwelcher Art oder Rasse, auch wenn dieselben steuerfrei sind, besitzen nnd halten. wagensteuer: Alle diejenigen

, welche die Konzession für Wägen zu privatem oder öffentlichem Zweck besitzen. Dienstboten-Steuer: Alle diejenigen, welche für ihre eigene oder für die Be dienung ihrer Familie Dienstboten des einen oder des anderen Geschlechtes hal ten, einerlei ob sie denselben auch Quar tier und Verpflegung geben. Als Dienst boten werden auch diejenigen Personen angesehen, welche die Arbeit von Haus dienern oder Hausbesorgern bei Gesell schaften und Vergnügungsunternehmun- gen leisten, ebenso diejenigen Dienstboten

welche nur einige Stunden am Tage be- schästigt sind. Klavier- und Billardsteuer: Diejenigen, welche eigene oder gemietete oder aus andere Urasche bei ihnen befindliche Klaviere oder Billarde besitzen, auch wenn sie von denselben keinen Gebrauch machen. Steuer auf Industrie und Handel sowie auf freie Künste und Professionen: Alle diejenigen, welche eine Industrie, einen Handel, eine künstlerische oder professio nelle Betätigung wenn auch nicht an dauernd ausüben, aus welcher sie einen Ertrag ziehen, einerlei

ob derselbe der Ricch.-Mob.-Steuer unterliegt oder nicht. Patentsteuer : Alle diejenigen welche, wenn auch nicht andauernd, eine Indu strie, einen Handel, eine Kunsttätigkeit oder eine Prosession ausüben aus welchen sie einen Ertrag von weniger als Lire 2000.— ziehen der nicht der Ricch.-Mob.- Steuer unterliegt; eingeschlossen auch die Zimmervermietung. Lizenzsteuer: Alle diejenigen, welche Eigentümer oder Unternehmer eines öf fentlichen Betriebes sind und zwar: von Holeis, Herbergen, Speisewirtschaften, Gasl

-und Kaffeehäusern oder anderen Be trieben in welchen in, Kleinverschleiß, Wein, Bier, Liköre und andere auch nicht alkoholische Getränke verkaust und kon sumiert werden, ebenso Badeanstalten, Remisen für Autos oder Wägen, Stal lungen und ähnliches, öffentliche Säle für Bälle, für Billard und für andere erlaubte Spiele. Steuer auf Kaffee Expreß-Maschinen : Alle diejenigen welche in öffentlichen Be trieben Kafsee-Expreß-Maschinen in Ver wendung haben. Gebühr für Aufschriften: Alle diejeni gen, welche im bewohnten

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Seite 3 von 10
Datum: 05.09.1933
Umfang: 10
. welche am 8. und 9. September d. I. zum Militärdienst einrücken, müssen ihre Iden titätskarte oder irgend ein anderes Perfonal- dokilment mitbringen, um die genaue Persona lität des Einberufenen feststellen zu können. Vom Stadtmagistrat wird mitgeteilt: Jeder, der irgend einer der untenangeführten Steuern oder Taxen unterliegt, müh inner halb 20 Tagen eine Steuererklärung ab geben, wie er auch innerhalb des gleichen Ter mine? jedwede Aenderung, die eine Erhöhung der Steuer zur Folge hat, anmelden muß. Jeder Steuerträger

muß vor allem wissen, daß nach dem 20. September durch das städr. Steueramt die Verzeichnisse für die Steuern Und Taxen Hir das kommende Jahr zusammen gestellt werden und daß daher jeder Steuer zahler ein Interesse daran hat, vor dem 2 0. September die diesbezügliche Steuer erklärung abzugeben, um zu vermeiden, daß er in den.Rollen eingeschrieben wird und die be treffende Stèuer zahlen und langwierige In stanzenwegs einschlagen mnßi utn die . Ver gütung der Steuer zu erreichen. ' Jeder muß

innerhalb 80 Tagen nach Abschluß des Mietvertrags« das städt. Steueramt davon verständigen, wenn die Jàhresmiets über 1200 Lire betragt. Um eine Steuerermäßigung für Kinder unter 20 Jahren die zu Lasten des Vaters sind, zu erreichen, Muß ein Zeugnis des Gemeindemeldèamtès beigebracht werden. Dienstboten-, Klavier-,-, Bil ari»-, Kasfee-Expreßmaschinen- teuer, Steuer für öffentliche und iri vate Wagen, Ziegen- u. Hunde teuer: Neu^eutz u. Aenderungen anmelden von der Klaoiersteuer sind Musiklehrer

und -Lehrernnen, Dirigenten und Sänger für ein Klavier befreit. Zu diesem Zweck muß eine Bestätigung beigebracht werden. Die Steuer ist um - die Hälfte verringert für Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 10.000 L., welche das ! lavier für die musikalische Ausbil dung ihrer Kinder benützen.. Das Familien oberhaupt muh zu diesem Zwecke eine Bestäti gung des Steueramtes und ein Zeugnis eines Musikinstitutes oder einen notarjellen Akt bei bringen, aus. dein hervorgeht, daß das Klavier zum Musikunterricht

dient. Für die Hunde steuer müisen alle Hundeeigentümer spätestens bis zum 30. November 1933 bei dem städtischen Steueramte gegen Erlegung einer Lira die neue Hundemarke abholen. Bezüglich des Ka nalisier» ng sbeitrages müssen alle Hauseigentümer die neuen Besitze und den Verkauf von steuerpflichtigen Bauten, die Er höhung der Gebäudesteuer und alle Aenderun gen bezüglich des Einkommens aus ihren Häu sern anmelden. Für die Einbringung der Steuererklärungen müssen die Steuerträger eigene Formulare

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Seite 3 von 6
Datum: 18.11.1936
Umfang: 6
Liegenschaften seinzeln oder zusammen) den Wert von 10.000 Lire erreichen, aber nicht der Grund- oder Gebäude- steuer unterworfen sind. Die abzu gebende Erklärung betrifft also folgende Liegenschaften: a) die zeitweilig von der Grund-, bzw. Ge bäudesteuer (z. B. Neubauten) befreit sind oder b) einer anderen Steuer unterworfen sind oder c) der Ricchcua Mobile-Steuer unterliegen (Fabriken, Steinbrüche, Bergwerke. Fisch gewässer usw.), d) überhaupt noch nie eingefchätzt oder der kür sie in Betracht kommenden

Steuer nach nicht unterworfen sind oder e) bis zum 6. Oktober l. I. noch nicht fertig gestellt oder noch nicht ertragsfähig waren (z. B. Kulturanlagen, die noch nicht be triebsfähig sind, oder im Bau befindliche Gebäude). Die Besitzer solcher Liegenschaften — immer vorausgesetzt, dass ihre im Inland befindlichen Liegenschaften (allein oder zusammen) , den Mindcstwcrt von 10.000 Lire erreichen — müssen iit der Erklärung den Jahresertrag der ein zelnen unter a). b). c) oder d) angeführten

Liegenschaften angeben: für die unter e) er wähnten Liegenschaften ist entweder das bis 5. Oktober l. I, darin investierte Kavital oder der Wert auf der Grundlage der am 5. Oktober l. gangbar gewesenen Preise anzugeben. Die Besitzer von nicht belasteten Liegenschaften, deren Steuer bc- -rcits fest steht (die also bereits in den iSteuerrollcn eingetragen sind) oder bezüglich Äderen Steuerveranlagung zur Zeit Verhand lungen mit dem Steueramt bereits im Laufe sind, brauchen keine Erklärung abzugcben

hat. Bei Berechnung der Zahlunqspflicht des Eigentümers der Liegenschaft wird der Wert des Fruchtgenusses vom Gesamtwert der Liegen schaft abgezogen. Derselbe Grundsatz gilt auch bei Gebrauchs-oder Wohnrechten (Ausgedinge). Diese Berechnung und Aufteilung der Zah lung gilt für den Fall als die beiden Parteien nicht selbst sich anders einigen. Für die Zeich nung der Anleihe und Zahlung der Immobiliar steuer wird iedoch stets der im Grundbuch an geführte Besitzer in die Liste einaetragen und haften

, Nr. 1698. bestraft, also wie bei den Steuer erklärungen. * Die zahlreichen anderen Bestimmungen über die Anleihe und ausserordentliche Iminobiliar- steuer, die augenblicklich nicht dringend sind, wer den wir gelegentlich nachtragen, so die Be stimmungen hinsichtlich der Zahlungen, der Be lehnung. der Anteihevapiere, Rückzalilungen usw. Alle Haus- oder Erundbesstzer mögen fetzt in ihrem eigenen Interesse an die Abfassung der Erklärungen und Beschaffung der Hypotheken- nachwcise schreiten

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Seite 5 von 8
Datum: 07.01.1934
Umfang: 8
, Sarzana, Modena. Die un nützen Versuche der Sozialisten, die Bewegung Milderung des Gesetzes zur EinheSuug der direAeu Steuer» Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein Gesetz dekret, welches die nachstehenden Abänderungen des'Gesetzes' über ' die Einhebung dsr^direktèn Steuern, die Veröffentlichung der außerordentlichen Steuerrollen, die Ratenaufteilung der Ergänzungs rollen und die Aufrechnung der Mahnspesen bei Zahlungsversäumnis verfügt. Art. 23 des Gesetzes wird folgendermaßen ab geändert

der Podestà bis zum 19. das dem Fälligkeitstermin vorangehenden Monats für das Aufliegen der exekutiv gewor denen Steuerrollen Sorge tragen: dabei find die Steuerträger nnter Bekanntgabe der für Säumig keit vorgesehenen Strafen an die Zahlungspflicht zu erinnern. Die Ergänzungsrollen müssen binnen 19. Juni, bezw. 19. IM zur Auflage kommen. Der Finanz intendant kann jederzeit die Abfassung außer ordentlicher Rollen für jede Steuer anordnen. In diesem Falle geht die Bekanntgabe den Einzelnen zu. Enthält

. Das Aufliegen der Rollen verpflichtet den Steuerträger zur Erlegung des Steuerbetrages an den bestimmten Fälligkeitsterminen. Jede Partie der Steuerrolle belastet nicht nur zur Gänze den Steuerträger selbst, sondern auch jeden seiner Erben. (Nr. 3 des Art. 1295 des Zivilkoder.) A enderunA en zum Art. 3 : Der Steuer einheber kann die Abzahlung von verfallenen und die Vorausbezahlung von später fällig werdenden Raten nicht abweisen, jedoch haftet der Steuer träger für die vorausbezahlten Raten

bis zu einem Monat vor dem gesetzlichen Fälligkeitstermin. Steuerbeträge, die nicht mehr als 5 Lire pro Jahr ausmachen, können in einer einzigen Rae beim ersten Fälligkeitstermin erlegt werden, und zwar ohne weitere Verantwortlichkeit des Steuer trägers, der die Zahlung nachweisen kann. Die Zahlungen, die von Steuersäumigen beim Esattore gemacht werden, verstehen sich immer als Ab zahlung der Steuerschuld, und zwar so lange, bis die volle Höhe des schuldenden Steuerbetrages er reicht ist. Der Steuerzahler

, der für mehrere Steuern im Rückstand ist. kann angeben, Mr welche Steuer die Abzahlung zu verstehe» ist, wo nicht wird die Abschreibung im gleichen Verbttllni--. kür alle schulenden Steuerbeträae vorgenommen. Für jede Steuer werden die Zahlungen von den Raten ältesten Datums abgeschrieben: die Abschrei bung geschieht Rate für Rate, zuerst für den schul denden Steuerbetrag, sodann für die Mahnspesen, und wenn diese beiden Schulden abgetragen sind, für die schon fälligen Rechte und Spesen des Steuereinhebers

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Seite 1 von 6
Datum: 01.10.1939
Umfang: 6
in die Beruss liste: juridische Regelung der Berufs studien. Finanzen. Um den Fehlbetrag der gewöhnlichen Bilanz und die durch die internationale Lage verursachten neuen Militäraus gaben zu decken, werden zwei neue Abgaben eingeführt: eine ordentliche Vermögenssteuer und eine all gemeine Einkommensteuer. Zur ordentlichen Vermögenssteuer, die mit 1. Juli 1S40-XVUI in Kraft tritt, sind physische wie juridische Personen, Körper schaften und Gesellschaften jeder Art ver pflichtet. Die Steuer ist eine ausgespro

chene Realabgabe. Gegenstand derselben bilden daher die im Königretich vorhan denen Güter, Gründe, Gebäude, Real rechte im allgemeinen, alle irgendwie in vestierten Kapitalien, die Industrie-, Handels- und Landwirtschaftsbetriebe für ihren reinen Vermögenswert. Grund- merkmal der neuen Steuer ist ihre all gemeine Durchführung ohne die für Ein kommensteuer bestehenden subjektiven und objektiven Ausnahmen. Die gewährten Ausnahmen betreffen nur die Fälle aner kannter Undurchführbarkeit der Steuer wegen

obligatorischen oder freiwilligen Versicherungen. Vermögenswerte unter 10.000 Lire sallen nicht unter die neue Vermögenssteuer. Der Steuersatz beträgt 0.5 Prozent aus dem Reinvennvae». Der allgemeinen E ! nk o m m e n- steuer sind unterworfen das Bareinkom- men aus wirtschaftlichen Tätigkeiten kom merzieller Art, die gegenwärtig der Warenumsatzsteiier unterliegen, das Ein kommen in bar oder in natura aus Ar beitsleistungen und Vermietung von Im mobilien sowie aus Verkäufen von Pri vaten an Kaufleute

und Industrielle und das Einkommen aus Warenklcinoer- kauf, Einige besondere Wirtschaftstätig keiten, wie z. B. Kapitalsbewegung, Kauf und Verkauf von Immobilien und Be trieben, Lefitz und Ausgabe von Krediten, Bankdepots, Schuldtilgung u. a. werden nicht hiezu gerechnet. Der Steuersatz be trägt 2 Prozent vom Einkommeen Die neue Steuer tritt an die Stelle der jetzigen Warenumsatzsteuer, deren viel fach komplizierte Handhabung somit weg fällt, und hebt auch die Stempelsteuer auf Rechnungen, Fakturen

und anderen, bei Zahlung des steuerbaren Eingangs ausgestellten Dokumenten auf. Aus Vorschlag des Finanzminislers wurde ferner ein Gesetzentwurf geneh migt, der gewisse Grenzen für die Ge- samtsleuerlasten vorschreibt: falls durch die neue Besteuerung des der direkten Steuer untermorsenen Einkommens die Grenze van ''<1 Prozent des Boden ertrages, bzw. An Prozent des der RM.- Steuer unterworfenen Einkommens über^ schritten werden. Diese Regelung machte sich mit Einführung der neuen Steuern notwendig

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Seite 2 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
5; L. für die Gebäude auf Grund des steuer baren Ertrages, kapitalisiert mit 100 zu 5. Vom Werte der so bewerteten Immobilien haben die Zeichner der Anleihe das Recht, den Abzug der auf den Immobilien lastenden f ypothekar-Kredite zu verlangen, wenn die ypotyek vor dem Datum des vorliegen den Dekrets ausgenommen worden ist. Die dies bezüglichen Gesuch« muffen bei den zuständigen Steuerämtern innerhalb von zwei Monaten nach Erlaß dieses Dekretes ein gebracht werden. Don der Zeichnung

sind die Besitzer befreit, für die der Wert der im Sinne dieses Dekretes eingeschätzten Immobilien 10.000 Lire nicht erreicht. Dabei werden die auf den Namen ein und derselben Person oder Firma eingeschriebe nen Immobilkar-Ertrage zusammengezogen. Bei Werten über 10.000 Lire werden Bruch teile unter 50 Lire nicht berücksichtigt und die über 50 auf 100 Lire abgerundet. Mit gleichem Dekret wird ab 1. I ä n n e r 1037 auf die Dauer von 25 Jahren eine außer ordentliche Steuer auf den Immo biliarbesitz eingeführt

. Der Ertrag dieser Steuer dient zur Sicherstellung der Zinsen und der Amortisierung obiger Anleihe. Die Steuer beträgt 3.50 Promille des Jmmo- Liliarwertes. Die Bemeffnng dieser Steuer er folgt durch die Bezirks st euerämter. Auch die Besitzer von derzeit steuerfreien Im mobilien sind dieser Steuer unterworfen und haben zu diesem Zwecke innerhalb von 60 Tagen nach Erlaß dieses Dekrets bei den zuständigen Steuerbehörden eine entsprechende Erklärung einzubringen. Staatliche Borschvss« Das Emissionsinstitut

. Die Vor schüsse müffen von den Kreditinstituten direkt an die Steuerbehörde überwiesen werden, die eine Empfangsbestätigung für die Behebung des pro« visorischen Änleihezeugniffes ausstellt. Für alle obigen Kreditoperationen wird eine einmalige Stempelgebühr tm Betrag von einer Lira eingehoben. Die Zeichner der Anleihe können die Steuer auch mit diesen Anleiheoapieren bezahlen. Die diesbezüglichen Vorschriften werden mit Dekret des Finanzministeriums noch bekanntgegeben. Auf diese Anleihepaviere

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Seite 3 von 4
Datum: 10.10.1940
Umfang: 4
Ausdehnung des Systems der Zahlung der allgemeinen Einnahmesteuer sur Harz- Hältiges Bauholz ist die einmalige Ent richtung der Steuer festgesetzt worden. Was das Holz betrifft, was bereits von Schlägerungen der Wälder bei Großiften und Kleinhändlern vorhanden ist, d. h. daß der Uebergang am 10. August bereits vollzogen war, so gilt die Behandlung, die im Abkommen vorgesehen ist. Der Verkauf oder die Ueberlafsung von Waldschlägen, die mit oder ohne Kon trakt, welcher der Registrierung unterlag

, vorgenommen wurde, für welche aber nicht die ausgemachten Zahlungen erfolgt sind, unterliegen der einmaligen Steuer von 6 Prozent. Nach Art. 1 des Abkommens beträgt die E'nnahmensteuer auf Bauholz, sowohl inländischer Produktion als auch bei der Einfuhr aus dem Auslande, 6'/, des durchschnittlichen Marktpreises. In diejer 6'/«igen Steuer sind alle späteren Umsätze in Bauholz inbegriffen, so daß die Steuer also nur einmal, bei der Schlägs- rung oder bei der Einfuhr des Holzes, zu entrichten

beim Ver kauf oder auch einzelner harzhältiger Bäume vom Besitzer des Waldes selbst oder durch andere Personen. Die Steuer wild gleichzeitig mit der Registergebühr bei Vorlage des Kaufvertages beim Regi- teramte entrichtet. Daraus ergibt sich, daß die Registergebühr sür den Kaufver trag in der Einnahmensteuer nicht schon inbegriffen ist. Jede Schägerung von Bauholz muß bei dem für den Verkäufsort zuständigen Re fchaften, wenn sie die Verkäufer des Hol zes find; von den Käufern des Holzes

der Provinzkorporationsräte richtigzustellen. Die Einnahmensteuer geht zur Gänze zu Lasten des Käufers oder des Pächters von Holzschlägerungen. Wenn die Schlä- gerung durch den Besitzer des Waldes selbst erfolgt, so ist die Einnahmensteuer vom Käufer des geschlagenen Holzes zu entrichten. Die Zahlung der Einnahmen steuer hat gleichzeitig mit der Registerge bühr inr Falle von zu registrierenden Kaufverträgen, ansonsten bei der Anmel dung der àhlèigerung oder des Kaufes von Bauholz zu geschehen. Bei Schläge rungen in gewissen Zeitabständen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 02.05.1940
Umfang: 6
für die Kolonien: auf Vorschlag des Iustizm i ni st e r s Gehaltsaufbesserung für die Gerichts beamten und -angestellten, ent sprechend jener für die Staatsbeamten: > Dienstordnung für das Zivilpersonal in 'Straf- und Besserungsanstalten: Die Ariegsgewinnsteuer auf Vorschlag des Duce und des Fi nanz mi nisters im Einvernehmen mit dem Justizminister: die Ein führung einer außerordentlichen Steuer auf Konjunkturgewin ne aus dem inEuropa herr schenden Krieg, und Ausnah mezustand. Die außerordentliche Steuer

, die zur ordentlichen Einkommen steuer hinzukommt, betrifft die den ge wöhnlichen Ertrag übersteigenden Ge winne, immer jedoch mit der nötigen Vor sorge, die Tätigkeit und die Solidität der für die militärische Verteidigung des Landes und für die Wirlschaslsautarkie in Betracht kommenden Betriebe nicht zu stören. Für die Veranlagung werden die Konjunkturgewinne mit den gewöhnlichen, der R. M.-Sleuei! Mlterwvrsenen Ein gänge verglichen. Der außerordentlichen Steuer sind auch die von den gewöhnli chen direkten

Steuern befreiten Eingänge unterworfen. Die Steuer kommt erst für jährliche außerordentliche Einnahmen von 12.000 Lire aufwärts zur Anwendung und zwar in Sähen von 10. 25. 40 und 60°/«. Die Veranlagung und die Einhebung geschieht nach den gleichen Bestimmungen wie für die R. M.-Steuer. Auf Vorschlag des Kriegsmini sters: Abänderungen am Einheitstext über Rekrutierung von Offi zieren des kgl. Heeres: es wird u. a. bestimmt, daß zu Sottotenenti des akti ven Dienstes in der Karabinieriwaffe Subalterne

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.10.1929
Umfang: 6
oder Reduzierung der Mietwertsteuer gewesen. Wir dürften in der Annahme wohl kaum fehlgehen, daß keine Steuer und' Abgabe so viel Kritiken lind Proteste hervorgerufeil hat, wie gerade dieses Die Familienoberhäupter und Hausfrauen sehen schon den Jnkassoboten für Gas und den elektr. Strom recht ungern, hatten aber eine besondere Zlbneigung geg<m den Mann, der den Steuerbogen der Mietwert steuer brachte. Und man kann nicht abstreiten, daß sie wenigstens teilweise Recht hatten. Denn diese Steuer ist schon

sich in der Durch führung der Negieruugsdirektiven über die größtmögliche Erleichterung des Steuerdrucke« auch mit dieser Frage und hat mit jüngster Ver fügung beschlossen, die Mietwertsteuer zu redu-« zieren, weil sie sich nämlich nicht nur auf eins gewisse Kategorie von Bürgern erstreckt, son dern mehr oder iveniger alle Familien trifft. Ein Beweis dafür möge sein, daß die Zahl der Mietwertsteuerträger im Gemeindegebiete von Bolzano im abgelaufenen Jahre nicht lvenigee als 5000 betrug. Die Reduzierung der Steuer

erfolgt in be« trächtlichem Ausmaße. Während früher die Wohnungen bis zu einer Jahresmiete von 800 L. steuerfrei waren, wurde die Befreiungs grenze auf 1000 Lire erhoben; für alle übrigen Mieten wurde die Steuer auf 4 Prozent redu* zierk und damit das Problem wenn auch nicht gaiH gelöst, so doch einem zufriedenstellenden Ausgleich zugeführt. Dieser jüngste Beschluß des Podestas ist ein neuerlicher Beweis, daß unser Stadtoberhaupl das Programm, das der Regiernngchef für die Gemeindeverwaltungen

aufgestellt hat, bis ins kleinste Detail durchzuführen entschlossen ist. Diese Maßnahme ist erst der Beginn, aber ein vielversprechender, und die glittiche Abschaf fung dieser Steuer ist nur mehr eine Frage der Zeit. IS.lM Lire für das städtische Krankenhaus Das Vauunternehmen Domenico. Borini, das mehrere Jahre hindurch in unserm Gebiete tätig war, und seinen Sitz in Pont« all'Jsarco hat, hat nach Beendigung der Arbeiten zum Zeichen der Dankbarkeit für die Behandlung der verun- glückten Arbeiter

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Volksbote
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Seite 4 von 8
Datum: 22.04.1938
Umfang: 8
, was ist?' „Nichts nein, frage in ich jetzt um nichts. Bitte, fahr zu.' Karras schüttelt befremdet den Kopf, setzt sich an? Steuer und läßt den Wagen an. Ein, zwei Sekunden — und fast lautlos rollt das elegante schwere Gefährt davon. Roch lange hörte Dr. Karras aus dem Wagenfond hinter sich, wo seine Frau saß, ein unterdrücktes Weinen. Frau Hilde ist aufs bitterste gekränkt. Sie har immer nur das beste für Robert Meißner gewollt, sie hat ihm Bahn gebrochen, Ver bindungen verschafft, sie hat ihn aber auch innerlich

gefördert, ihn geistig vorwärts ge bracht. Wie sollte sie sich an diesen jungen Menschen ketten, der fast ihr Sohn sein Ännte? Aber auch nicht der Schatten eines ölchen Gefühles war da! Und er beschimpft ie auf offener Straße! Macht sie zum Ge- pött der neugierigen Weiber! Da läßt Karras, der am Steuer sitzt, den Wagen halten und sagt: „Liebling, ich sehe Tränen in deinen schonen Augen und höre dich weinen! Das betrübt mich sehr. Komm, letze dich da vor und löse mich av. Es gibt nichts besseres

für Seelenkummer. als am Steuer eines Autos zu sitzen.' Hilde kletterte ans Steuer. „Dickhäuter! —' sagte sie, seufzte und gab Gas. Karras dehnte sich behaglich im Polster. Belustigt blitzten seine Aeualein. „Und nun, stehst du. Kino, ist man schon ruhiger! Jetzt stelle dir vor, du ruhest an deiner Mutter Brust und habest das Bedürf nis, dich einmal von Herzen anszureden. Was hat er dir getan, dein Schützling? —' „Beschimpft auf offener Straße hat er mich! —' „Das iss nicht fein! — Was sagte er? Wie drückte

er sich aus?' „Gemein! Mit ihm hätte ich gespielt, schrie er, dich hätte ich geheiratet. Pfu I' „Pfui sagte er? Das ist stark Ich sehe, deine Pädagogik vermochte ihn also doch nicht zum vollenoeten Gentleman zu machen —' „Du nimmst mich nicht ernst. Du lachst über mich'' — „Liebling —' „Ihr seid alle keinen Schuß Pulver wert, ihr Männer!' Ein letzter Weinkrampf schüttelt die Frau am Steuer, aber Dr. Karras hilft ihr nicht. Er schweigt und lächelt in sich hinein. Er weiß, nun ist es überwunden! Keine bessere Kur

als der Sitz am Steuer! Allerdings das Künstlerfest ist verpatzt, Frau Hilde laßt sich nicht überreden: „Nie! — Wenn ich ihn dort träfe!' —- Als Robert Hilde Bergendorf fliehen sah, als er sah, wie seine Worte sie aufs tiefste ver letzten, hatte er das Gefühl befriedigter Rache. Soll sie es nur auch spüren, die falsche Kreatur!! In diesem Augenblick hörte er, wie ein junges Mädchen, aus der Menge vor dem Theater, ziemlich laut ihre Ansicht zum besten gab: „Schänien sollte er sich, eine Frau auf der Straße

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 17.10.1936
Umfang: 6
. Dann sind solche, welche in den Wen Jahren Wohnungen in einem gemeinsamen »Haust erworben haben, die von Kooperativen oder Privaten erbaut worden sind lausgenommen lene, welche einen Staats« beitrag genießen) und die ihre Wohnung nach und „ach der Körperschaft oder dem Besitzer zahlen. Der Kredit ist auf der Wohnung durch Hypothek gesichert. Es find Häuker nach Wohnungen ver» tau t worden, deren Erbauer Besitzer verbleibt, bis der letzt« Rest de» Kaufpreises abgezahlt ist. z,i diesen Fällen ist die Anleihe und die Steuer

-u Lasten des Besitzers, besonver« Abmachungen ausgenommen. Es sind Häuser nach Wohnungen verkauft worden, die ungeachtet der Ratenzahlung in den Besitz oe» Käufers übergegangen sind. In diesem Falle geht Steuer und Anleihe zu Lasten des Käufers der Wohnung. Dann verbleiben Fäl le, wo Kapitalien in Immobilien angelegt sind, die noch nicht fertiggestellt sind und keinen Nutzen abwerfen. Auch diese sind anschalten, die Steuer -u zahlen tind für die Anleihe zu zeichnen. Die Einschätzung

wird nach der Anmeldung vom Steueramte auf Grund der darin angelegten Sum men und nach den laufenden Preisen vorgenom men. Im Falle, dah der Besitzer .die Summe für die Anleihe nicht zur Verfügung hat, wird vom Steuer- unite das Ausmaß der Zeichnung festgesetzt und vom Steueramte wird auf Verlangen des Steuer trägers eine Bescheinigung ausgestellt, welche die wichtigsten Angaben über die Zeichnung enthält. Der Besitzer macht das Gesuch an die Banca d'Ita« IIa oder an ein anderes Kreditinstitut, das ermäch tigt

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 06.02.1937
Umfang: 16
volkswirtschaftlicher llett Die 51»ige Jmmobiliar-Anleihe nnd die 3o/ggkge Jmmobiliar-Meuer Nach den nunmehr eingelangten Weisun gen des Finanzministeriums sind hinstchtlich der Einzahlung der Jmmobiliar-Anleihe und der außerordentlichen Jmmobiliar - Steuer nachstehende Erläuterungen gegeben worden. 1. Die Jmmobiliar-Anleihe Bekanntlich ist die Jmmobiliar-Anleihe. zu deren Zeichnung sämtliche Liebenschafts besitzer verpflichtet sind, deren Liegenschaft den Wert von 10.900 Lire (netto

sieht eine andere Form der Ablösung vor, die sofort durchgeführt werden kann und den Vorteil bietet, daß damit der Besitzer von jedweder Verpflichtung gegenüber dem Staate sowohl hinsichtlich der Anleihe als auch hin sichtlich der Steuer enthoben ist. Der Anleihezeichner kann nämlich an das Steueramt seines Bezirkes ein Gesuch um Ablösung (domanda di riscatto) richten, daß er Anleihe und Steuer unter einem Male ent richten will. Das Steusramt stellt den Ge samtbetrag fest und der Besitzer zahlt

- fchieben, so werdet» vom 18. März an bis zuM tatsächlichen Einzahlungstag 5% Zinsen an gerechnet. Nachstehend ein Beispiel. Nehmen wir wieder den Fall an, daß der Wert der Liegenschaft mit 10.000 Lire fest gesetzt ist. Der Betrag der Anleihe hiefür wäre dann 500 Lire, die Steuer würde durch 25 Jahre je 35 Lire jährlich ausmachen, wo zu noch die Cinhebungsgebühren der Esattoria kommen. Wenn man sich nun durch Rückgabe des Anleihepapieres von der Steuer befreien wollte, so würde also die Ablösung auf 500

Lire zu stehen kommen. (Die Kapitalisierung der Steuer zu 5% würde genau 493.27 Lire ausmachen.) Zu den Bedingungen des neuen Dekretes aber wird die Ablösung mit 450 Lire ermöglicht und werden außerdem die bereits aufgelaufenen Zinsen der Anleihe abgezogen und die Ciattoriagebühren erspart. Die Ablösung kann vorläufig zu den von >cn Anleihezeichnern angegebenen Werten »er Liegenschaften erfolgen, auch wenn die- elben noch nicht amtsich und endgültig fest- tehen, und werden allfällige Differenzen

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Dolomiten
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Seite 5 von 6
Datum: 14.02.1940
Umfang: 6
Die Bermö^ensstener Erklärnnncu betreffs Fatierung Fm Artikel 80 de» kgl. Gcsetzdekrete» Skr. 1529 vom 1L. Oktober 192g ist die Bestimmung enthalten. daß di« erst« Fatierung zur neuen ordenUÄen Vermögens steuer innerbalb des 29. Februar l. I. gemacht werden muß. Der folgende Artikel 38 bestimmt, daß die Be sitzer von Liegenschaften, welche der außerordentlichen 3.5%* Jmmoblien-Struer unterliegen, nicht strafbar stud, wenn ste die Fatierung dieser Güter zur Ver» mögenssteuer unterlassen

ist. ohne daß das AnerkennungSdekret 'Hinsichtttch'deS Datum», auf welche» sich der Steuer, pslichtige bet der Faiiernna beziehen mutz, ist M be- am Die physischen Personen, die Gesellschaften von Personen, sowie die der Einkommensteuer Kategorie B nicht unterworfenen Körperschaften (enti) müssen satteren. Die am 3l. Dezember 1239 in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften, di- der Jmmobillen-An- leihe nicht unterworfen sind, eingeschäht aus Gnrnd deS mittleren Verkaufswertes in den Jahren 1935/39; die Srrmme der Passiven

und der Forderungen am 31. Dezember 1239; bewegliche Einkommen (zirknli^ rendc Kapitalien, .HandelStvarenkrcdite, Bank- rmd Lieferantenschuldenz nach dem Stande am 31. Dezenn ber 1939, wobei die Waren und anderen Güter nach dem mittlere» Wert de» Jahre» 1939 kalkuliert wer- **Sj Die Aktiengesellschaften and alle der Einkommen- steuer auf Grund der Bilanz unterworfenen KöWt- schäften müssen satteren: Den steuerbaren Wert HaS gezeichnete ,md eingezahlt« Kapital, die orlwntiichen und außerordentlichen gicferven

über diese Steuer - imposta ord. sul patrimomo -- wurden in den „Dol.' voni 27. Lktobcr, 8. und 25. November 1239 mitgeteilt.) — Neue Preise fiit Einheitsmehl. Der Pro- mnzialrat der Korporationen teilt mit, dag mit dem Inkrafttreten der Eiiinahmen-Steuer die Preise für Mehl ans Weichweizcn des Ernherts- tnps mit 290.50 Lire pro Zentner rnr Engros rmd «tt Are S.25 pro Jtilo im Detail festgesetzt find. Vachbarprovmzev Schwerer Autonnfall bei Origuo Trenio. 13. Febniar. In der Nähe von Grrano (Dalfugana

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 21.05.1937
Umfang: 8
Freundschaft zwischen den beiden Völkern sei von der Politik der römi^ schen Protokolle vertieft und verstärkt worden. 'j Im gleichen Sinne berichten die übrigen öfter« reichischen Blätter. QTRBQ IBslNDrD Lohnerhöhungen und Fa» milienzusclMe fallen nicht unter die R. M. Steuer minister Graf Ciano di Cortellazzo ein Frühstück, an dem die Persönlichkeiten des königlichen Ge folges und der italienischen Gesandtschaft in Bu dapest teilnahmen. Ver König und der Neichsverweser auf der Jagd. Am Nachmittag nahm

ist hier eingetroffen und wurde vom Präfetten, dem Verbandssekretär und den Behörden, von den Ostafrika-Heimkehrern, den Fascisten, den Organisationen und der Be völkerung mit großen Kundgebungen empfangen. Roma, 20. Mai. Der Minister-Parteisekretär gibt mit Verord nungsblatt Nr. 811 bekannt: „Infolge der Lohnangleichungen kommen viele Arbeiter auf einen höheren Lohn als das für- die N. M.-Steuer Kat. C. 2, festgesetzte steuerbare Minimum von Lire 600 pro Monat oder L. 300 pro Halbmonat oder L. 1S0 pro Woche

. Das Finanzministerium hat laut Verordnung des Duce verfügt, daß die genannte Kteuer nicht zur Anwendung kommt, wenn das steuerbare Mi nimum insolge Lohnerhöhungen erreicht wird? die eventuell vorgenommen Besteuerungen wer den eingestellt. Gleicherweise wurde verfügt, daß die den Ar beitern auf Grund des Gesetzdekretes vom 21. Au gust 1936, Nr. 1632 ausgefolgten Aamilienzu- schüsse nicht der Ricchezza Mobile Steuer unter worfen sind und bei Festsetzung des steuerbaren Minimums nicht in Anrechnung gebracht

der Syndikatslessera auf das Minimum von 1 Lira angekündigt. Tag für Tag trifft das Regime seine Maßnahmen auf dem Ge- biete der Fürsorge und der Unterstützung der Ar- beiler. Die Befreiung von der R. M.-Steuer, die einer Sie englische Presse-M imett m Roma, 20. Mai Die reservierte Haltung der italienischen Presse zu den britannischen Ereignissen und zu den täg lichen Provokationen seitens zahlreicher Londoner Blätter konnte den Haßausbruch gegen unser Land nicht dämmen. Die italienischen Blätter haben seit

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