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Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 02.05.1937
Umfang: 8
sind, haben dies unter eigener Verantwortung bei jeder Vormerkung deutlich zu erklären und aleich- zeitig mit den Zahlungen auch die entsprechende Steuer zu überweisen. Bienenzüchtervereinigungen und private Züchter, welche keine Einkommensteu er, Kategorie B, für die Lienenzucht zahlen, sind von der Umsatzsteuer frei. Sonderbedingungen für Lieferungen von Melittosio in oer Provinz Bolzano. Zufolge der von der Unione Provinciale Fa scista degli Agricoltori Bolzano und dem Consor zio Arario Cooperativo delliAlio Adige

für Sleuerrichtigflellungen. In der Zeit vom'1. Mai bis 31. Juli müssen die Handels- und Gewerbetreibenden, sowie diejenigen Personen, welche einen freien Beruf ausüben und die der landwirtschaftlichen Ertragssteuer unterlie genden Grundbesitzer, allfällige Erhöhungen ihres Einkommens anmelden, wenn mit dem heurigen Jahre das abgeschlossene Konkordat abläuft und seit dem letzten Konkordate eine Erhöhung des Ein kommens eingetreten ist. Ebenso können in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli Ansuchen um Herabsetzung der Steuer

für die obgenannten steuerpflichtigen Einkommensarten eingebracht werden, wenn mit deni Jahre 1937 zu gleich das zweite Jahr des zuletzt abgeschlossenen Konkordates abläuft. Der obgenannte Termin gilt auch für Erhöhun gen und sur die Vermindernng des der Komple- mtenärsteuer unterliegenden Gesamteinkommens sowie für die Ergänzungsquote der Junggesellen- fieuer. Zur Weinkonfum » Steuer Erklärung des Ainanzmintsier» Von den Senatoren Marescalchi. Cogliolo, Leicht und Raimondi ist dem Finanzministerium eine Eingabe

bezüglich der Ersetzung oder Verringerung der Weinkonsumsteuer ohne Beeinträchtigung der Gemeindefinanzen vorgelegt worden, wobei die Notwendigkeit neuer Instruktionen zwecks Aus schaltung der gegenwärtigen Mißstände in der Ein- yebung dieser Steuer geltend gemacht wurde. Minister Thaon de Revel bemerkt in seiner Ant wort, daß die Frage Gegenstand aufmerksamer Prüfung war-und fügt hinzu: „Die Höhe des Ein ganges aus der Konsumsteuer auf Wein — über 1800 Millionen — zeigt schon, wie schwer es sein dürste

oder teilweise auf andere Waren abzuwälzen. „Was die beklagten Mißstände in der Weinkon- fum-Steuer-Einhebung betrifft, so haben — wenn man die Anzahl der anhängig gemachten Fälle in Rechnung zieht, — der fortschreitende Ausbau der Einhebungsdienste und die zunehmende Kenntnis der eigenen Verpflichtungen seitens der Steuer zahler dieselben auf bescheidene Prportionen re duziert: übrigens kommen derartige Unzukömm lichkeiten in der Praxis für alle anderen Steuer posten ebenso vor. Jedenfalls wird die Zentrai

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 26.11.1939
Umfang: 6
- erheblich steigen wird — aus der heimi-iren erhielt Filippi Antonio. Einhebung äer neuen Vermögenssteuer Für die Eiichebung der Vermögens-1 Treten Veränderungen bezüglich des steuer gelten die gleichen Bestimmungen, Bestehens einzelner Vermögensteile oder wie für die Einhebung der sonstigen di- hinsichtlich Ves Steuerverpslichteten ein,! TtettSNaUSschreibuNH so ist hievon bis zum 31. Jänner des aus kurse für Elektrizisten beginnen. Der Kurs hat eine Dauer von zirka 80 Stunden. Die Lektionen

einzuzahlen. Der Erklärung, welcke die Körperschaf ten und Haàlsgesellschasten hinsichtlich den Eintritt der Veränderung folgenden Jahres zu erstatten; diese Anmeldungen haben Wirksamkeit vom 1. Jänner des selben Jahres an. (Art. 40). Wenn ein Vermögen vollständig ver loren geht, ohne daß hiesür irgendeine Entschädigung erfolgt, so wird ü'.ier An suchen die Steuer vom Tage des Verlri stes an rückerstattt. Dasselbe gilt hin sichtlich des vollen Erlöschens eines Gut habens. (Art. 41). Amtliche

Nichtigstclliingen der erst maligen Steuererilärungen (die bis 29. ihrer Einkommensteile einzureichen l:a-! Mbruar 1N40 fällig sind) können bis ben, sind benuschließen: Eine Liste, aus längstens 31. Dezember 1«41 vorgenom welcher sämtliche Angaben über die im Sinne dieses Artikels er'olgte Liquidie rung der Steuer hervorgehen, sowie der Nachweis der erfolgten Einzcü)lung beim Schatzamt. (Art. 36). Die Enrzahking der Vermögenssteuer erfolgt in sechs Zineimonatsraten, die zu den normalen Steucrterminen

der an deren direkten Steuer fällig sind. Die Steuerrollen sür die auf das 2. Halbjahr 1940 bezügliche Vermögenssteu er werden im Juli 1940 veröffentlicht werden, die Einhebung der Raum ersolgt am 10. der Monate August, Oktober und Dezember 1940 (Art. 37). Die Steuerbehörde ist ermächtigt die von den Steuerveipslichteten in ihrer Erklärung angegebenen Vermögenswert- angaben provisorisch und vorbehaltlich späterer Richtigstellung in die Steuerrol- len einzutragen oder wenn es sich um Liegenschaften handelt

keine Anmeldung, so wird dies als stillschweigende Bestätigung der letzten Anmeldung betrachtet. !(Art. 45). Die erste Dreijabressrist endet am 31.! Das Gesetz ist mit 19. Oktober 1939 Dezember 1943. (Art. 39). ln Krasr getreten Nach Beendigung der Feststellunosove- Tesimo statt. Dem Sargs folgten die An- rationen betreffend die außerordentliche ^ehöriaen der Nerunnlückten, die Mulik- Jmmobiliarsteuer werden die diesbezügli chen Vorschriften durch besondre Gesetz verordnung mit denen der Vermögens- steuer

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 10.10.1931
Umfang: 8
.- 760.- 490.- 535.- 635- 640.- 645- 470.- 680.- 420.— 540,- 900.— 1050.- 1350.— ISSO der gegenwärtigen Gesetzgebung vorgesehen ist. treibenden und Inhaber der gewerblichen Be Diese Steuer wird einen Ertrag von à500 L. triebe mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt die bringen. fortbildungsschlupslichiigen Lehrlinge rechtzei- Weitere 266.300 Lire wird eine Erhöhung tig anzumelden und zum regelmäßigen Schul der Gemeindezusatzsteuer auf Gebäude und besuch zu verhalten. Grundstücke abwerfen. Mfcilllge

1930. Nr. 141, der Staat sich ver pflichtete. den von den Gemeinden infolge Auf hebung der Berzehrungssteuerschranken erlit- tenenen Verlust — auf Grund der Einkünfte von 1929 — auszugleichen, spricht das neue Lire ausmachen, gestatten der Gemeinde, das Gleichgewicht im Haushalte herzustellen. Bemerkenswert ist, daß keine einzige Steuer auf die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze hinauf geschraubt worden ist. ja daß die gegenwärtigen Tarife nicht geändert 'werden. Der Steuerzahler wird keinerlei neue

. Gorgiulo Pasquale, Ga- Grenzen von S—9 Prozent vorsieht, wurde im speri Tullio. Gezzele Ida, Giraldi Gianni. Got- früheren Ausmaße von 3—7 Prozent beide- tardi Luigi, Hofstätter Gualtiero. Ischia Bruno, halten. Auch die aus dieser Steuer sich er- Kahl Dorotea Kettmair Dora, Kienwald Leo gebende leichte Erhöhung ist minimal, wenn nardo, Kozlowski Maria, Luciano Graziella, Milch im Wiederverkauf, das Liter Fle i sch: Ochsensleisch Kuhfleisch Stiere Kälber Schweinefleisch Gefrier-Nindfleisch, Vorderes

den Anwesenden Der Verlust der Gemeinde Bolzano pro 1931 ^ i,,5 »„<, vieler Steuer er- ^i Leopoldo, Staffier Massimiliano, Stinghel den Grust und erläuterte in einer kurzen An wurde auf ^0.000 Lire veranschlagt. da das ^ Raffaella Edoardo ^turm'Tessadri OsLr Aachen Zw^ Finanzministerium für das Halbjahr April— ,»rve» ivrrvr». ,»>v » Tomedl Rachele, Todeschi Romilda. Tonini -rarikk Sekretör Mn,i das Wort der besonders September 1930 einen Fehlbetrag von 726.000 z°^Maltuna zà die sich àianà Torggler Giuseppina

selbst nicht empfunden werden, inso erne, als nämlich die Vermehrung der Eink inste aus dieser Steuer dadurch erzielt wird, däß die ^ ^ ^ Gemeinde von den Provinzialabgaben dafür Wrabec Ernesto. befreit wird. Während die Grundsteuer im Jahre 1931 nicht weniger als 72.50 Prozent liefert, wird L. 830.000 dieser Prozentsatz im Jahre 1932 auf 60 Pro zent zurückgehen. Die Gebäude, die gegen- Die Eignungsprüfung aus Ragionieri« be standen: Fili Gualtiero, Ghislanzoni Gelsilica, Gius Rodolfo. Held Giuseppe. Huller Carlo

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Seite 2 von 8
Datum: 15.03.1930
Umfang: 8
das Publikum drei unangenehme Überraschungen ir» der Form van empfindlichen Steuererhöhun- gen für Feuerzeuge, Kaffee und Kassessurrogate. Die frühere Steuer auf die Feuerzeuge. Zoll für die aus dem Ausland importierten und Fa- brikätionssteuer für die im Inland yergestellten betrug' i? nach deM Material aus veni die Feuer? zedge bdstanà, 8.25 oder. 5v Lire. Das heißt 8 Lire für Feuerzeu'gb tutS gewöhnlichem Metall; 25 Lire für die rius Silber und 5l) Lire für die aus Gnld oder Platin angefertigten

Feuerzeugen, die bei ihnen oder in ihrem 5)ause vorgefunden werden, zur An zeige zu bringen. Die zweite Stellererhöhung betrifft den Kaf fee Für diesen mußten bisher 12, 13.3t) oder 18 43 Lire an Abgabe entrichtet werden, je nach dem ob der Kaffee geröstet oder roh war. Heute nun beträgt diese Steuer 16, 17 66 und 24 KV Lire, was einer Erhöhung von ungefähr einem Drittel gleichkommt. , Ob diese Sleuererhöhung für das aromatische Produkt nicht eine Verschie bung des Konsumes zu Gunsten des Weines zur Folge

haben wird, muß die Zukunft erweisen. Für die Kaffeesurrogats betrug die Steuer 4.2V, wenn es sich um einheimische Produkte handelte und 8.8V wenn Einfuhrprodukte in Frage kamen. Heute beträgt diese Steuer 5.6V bèzw. NM , Wir werden, gelegentlich auf diese Abgaben- erhöhüngen zurttckkoMiNèn,' da man mit aller Wahrscheinlichkeit annehmen kann, dag sie nur die Vorläufer anderer sind, die die Ausgabe haben die Konsumsteuer zu ersetzen, deren Ab schaffung bevorsteht. ^ ltomm. Leo Negrelli ' Direktor der „L'Unione

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Seite 3 von 8
Datum: 13.03.1926
Umfang: 8
oder im Lause des Jahres 192g einen Geschäftsbetrieb eröffnet haben, innerhalb 20 Tagen vom heutigen Datum an ihre Erklärungen für die Gewerbe und Ver- «kaufssteuer pro 1926 abzugeben haben. Die Drucksorten für diese Erklärungen werden im Rathaus, Parterre, Zimmer Nr. S, verabfolgt. Steuerpflichtige, welche die Erklärung unterlas sen oder falsche Angaben machen, verfallen den durch das Gesetz vorgesehenen Strafen. Steuer pflichtig sind: a) Jene, welche einen Beruf, «in Handwerk, einen Handel ooer irgend

ein Ge werbe ausüben, auch wenn das Einkommen hieraus ganz oder teilweise gelegentlich oder aus zufälligen Dienistleistungen herrührt, b) Jene, welche Waren irgendwelcher Gattung oerkau fen. c) Dergnügungsgesollschast, «Vereine, Ka sinos und Ähnliche Organisationen. Der Steuer nicht unterworfen sind: a) Beamte und jene, welche ihre Arbeit gegen Erhalt eines Gehaltes, Arbeitslohnes oder Entgeltes bei öffentlichen. oder vrlvaten Unternehmungen leisten, wenn die Anstellung oder Arbeitsleistung

nicht mit einer Mitlnteresfentschaft an einem industriollen oder kommerziellen Unternehmen verbunden Ist. b) Jene, welche staatk. Monopolartitel verkau fen, jedoch ist die Steuer zu leisten für den im gleichen Lokal stattfindenden Berkauf anderer Waren, c) Vereine, welche ausschließlich zu po litischen, «wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecken gegründet worden sind. Wenn jedoch die politischen, wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecke mit Zwecken oer Unterhaltung, geselli gen Zusammenkünfte oder ähnlichen Zwecken verbunden

sind, ist die Steuer zu entrichten, und zwar im Verhältnis zur Bedeutsamkeit Visses letzten Zweckes. Bibliche? des Gewerbe-Förderungsinstilules. Die Bibliothek des Institutes ist «an Werktagen von 4 As ö Mr, an Sonn- und Feiertagen von 1V bis IL Uhr «geöfsnet «und «kiann von jedermann kostenlos benützt werden. Zeitschriften und Bü cher können bis zur Dauer von 14 Tagen auch ausgeliehen werden, doch haftet der Entlehner für pünktliche« und tadellose Rückerstattung der ausigeliehenen Werke. Beschmutzte, zerrissene

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Seite 5 von 6
Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

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