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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 10
Datum: 05.12.1923
Umfang: 10
würden mit 6—10 Prozent belegt). Der Ermittlung des approximativen Gesamt- abgabenbetrages wurden die beim Steuerrese- rate erhobenen Daten der Hauszinssteuertabel len zugrunde gelegt, nach welchen die Mietwert steuer bei Anwendung der vorgeschlagenen Klas seneinteilung und der bezüglichen Steuersätze einen Iahresertrag von 124.000 Lire abwerfen würde. Gegen das vorgeschlagene progressive Steuer system sprechen wichtige Bedenken. Vor allem sind die demselben zu Grunde gelegten Voraus setzungen unrichtig, denn zufolge

erforderlichen Betrage von 124.000 Lire ergeben würde. Hiebei ist zu bedenken, daß die Mietzinse in den neuen Provinzen für sich schon eine Höhe erreicht haben, welche die ganze wirtschaftliche Kraft der Mieter in Anspruch nimmt und daß durch das Hinzukommen einer derartigen neuen Belastung die wirtschaftliche Kraft der Mieter vielfach überschritten wird. Die Mieter müssen daher dem Beiräte zu er wägen geben, daß der budgetierte Steuerertrag herabgesetzt und daß andererseits die Steuer

nach einem anderen Maßstabe festgesetzt werde und ersuchen ihn bei Feststellung der Mietwert steuer folgende Erwägungen zu berücksichtigen: a) Nach den tatsächlichen Mietzinsen bleiben die allerwenigsten Wohnungen von der Miet wertsteuer frei, da infolge der Einführung der neuen Mieterschutzverordnung bei 10—15 Proz. eine Verdoppelung erfolgt, zirka 50 Prozent um des bisherigen Mietzinses gesteigert wurden» während bei 30—40 Prozent der Wohnungen eine Steigerung des bisherigen Mietzinses um die Hälfte eingetreten

ist. Zu gleicher Zeit sind aber gerade bei den Fixangestellten, dem Gros der Mieter von mittleren Wohnungen, die Teue rungszulagen und Gehälter herabgesetzt worden, sodaß diese am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind. Es werden somit die meisten Haushalte, nämlich diejenigen, welche sich kei nen Luxus erlauben können, mit K—8 Prozent der Steuer getroffen und das geistige Proleta- - riat würde mit 8 Prozent am meisten belastet werden. Diese Belastung ist unhaltbar. b) Größere Wohnungen

mit einem Mietzinse von über 4000 Lire sind derart gering, daß die eigentlichen Luxuswohnungen im Verhältnisse zu den Wohnungen der wirtschaftlich schwäche ren Volksschichten nicht in entsprechendem Matze zur Abgabenleistung herangezogen werden. Fer ner ist bei den höheren Klassen ein den Steuer ertrag wesentlich beeinflussender Zuwachs nicht zu gewärtigen, weil bei jenen Wohnungen, welche zufolge der Höhe der Mietzinse bisher nicht unter das Mieterschutzgesetz gefallen^ sind, wesentliche Erhöhungen der Mietzinse

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.02.1937
Umfang: 6
in Betracht gezogen. Die 3«MMr-MelHe Wh 3««M r-SNtt Màliiiiten ?iir die «Münz — BmrsWun!! der Anleihe durch Die FmWlMje Die Zeichnungsquoten der Jmmobiliaranleihe u.l zahlt dessen Anleihebetrag ein, während der Lie- die außerordentliche Steuer, die für die Anleihe! genschaftsbe,!tzer den Anleihebetrag aus 20 Jahre eingeführt worden ist, werden nach den Modalità-j in Ratenzahlung verteilen kann, dazu noch die Verteilung àer Telsphonverzeichni'se Wie uns mitgeteilt, wird, hat die „Telve' — Agentur

- m'? Restaurant Nußbaumer, Bindergasse. ^aste sind, höflichst eingeladen. ten, die für die direkten Steuern in Kraft sind, eingehoben. Die erste Rate der Anleihe und der Steuer muß vom 1t>. bis 18. März entrichtet wer den. die anderen sind im April, Juni, August, Ok tober und Dezember fällig. Alle, die zur Zeichnung verpflichtet sind, werden einen Zahlungsbigen mit den erforderlichen An gaben hinsichtlich 5er Anleihezeichnung und der au ßerordentlichen Steuer für dieses Jahr erhalten. Es ist bekannt

auch die Möglichkeit der Ablösung der Steuer durch Rückerstattung der Titel der Anleihe an den Staat vor. Mit kgl. Dekret vom 25. Jänner 1937, Nr. 47. wird eine weitere Form der Ablö sung der Anleihe genehmigt, wodurch die Möglich keit von der Ablösung der Quoten der Anleih? und der Steuer geboten ist. wenn die Ablösung inner halb der Stadenz der ersten Rate, das ist bis 13. März, erfolgt. Um dies zu erlangen, haben die Zeichner für se 1W Lire der Zeichnnngssumme de» Betrag von Lire zu entrichten, das ist neun

Zehntel der Höhe der Zeichnungssiimme. Wenn die Ablösung nach dem 18. März gefor dert wird, müssen auch 5 Prozent Zinsen für die Ablösungssumme mit Beginn vom 18. März bis zum Tage der Einzahlung entrichtet werden. Na türlich werden von der Ablösungssumme die Ra ten, die bereits eingezahlt worden sind, mit den Zinsen von 5 Prozent in Abzug gebracht. Die even tuellen Quoten der außerordentlichen Steuer, die eingezahlt worden sind, werden zurückbezahlt, wenn der Ablösungsbetrag eingezahlt

Ist Die Ablösung kann auch bei noch nicht festgesetz ten Werten, für die die Feststellung durchgeführt wird, erfolgen. In diesen Fällen erfolgt die Ablö sung der Anleihe und der Steuer nach dem Be trage der Erklärung mit dem Vorbehalt des even tuellen Ausgleiches. Verbindung der Anleihe mit einer Lebens versicherung. Die Einzahlung der Anleihe kann auch mit Ein gehung einer Lebensversicherung bewerkstelligt werden. Zum Abschließen von Lebenspersicherun gen dieser Art ist die Reichsversicherunasaustalt befugt

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Volksbote
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Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.11.1938
Umfang: 6
, ver- Die «Gazz. Uff.' vom 17. ds. veröffent licht das kgl. Gesetzdekret vom 9. Novem ber 1938, Nr. 1720. mit welchem eine außerordentliche Besteuerung des Kapi tals der Industrie- und Handelsbetriebe eingeführt wurde. Laut Art. 18 des Dekretes wird die außerordentliche Steuer — wie bereits mitgeteilt — von den BezirkssteuerLmtern nach den Steuer- fügen, die der einmaligen R. M.-Steuer Abfindung unterworfen sind. bezw. über Haupt mit dem Una Tantum-System be steuert werden. Für die außerordentliche

Kapitalssteuer sind jene Kapitalien an zugeben. die im Jahre 193K dem Una grundlagen der R. M.-Steuer berechnet tantum-besteuerten Einkommen zugrunde- und vorgeschrieben, ohne daß d ie'lagen: diese Anmeldepflicht bezieht sich Steuerträger zu einer Erklä rung oder Anmeldung ver pflichtet wären. Im übrigen werden die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Erklärungen, die für die besonderen Fälle unter Art. 2. 3, 7 und 9 des Dekretes vorgesehen sind, binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses

bestanden und vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Erlasses übergeben, bezw. abgetreten wurden. Im Falle der Abtretung mit Gegenleistung hat der Abtretende den gesamten Wert zu erklären, wie er für die Bemessung der Transserierungs- steuer ermittelt wurde, sowie den Pro zentsatz des vorzunehmenden Abzuges, ^alls er sich verpflichtete, von der weite ren Ausübung des abgetretenen Geschäf tes abzusehen. Wo es sich um kostenlose Abtretungen handelt, hat der Ueberneh- mende die Pflicht der Anmeldung

. vorzugsweije aus sestinvesnerte Kapita lien. die der Schaffung des genannten Einkommens dienen. Art. 9 faßt eine Reihe weiterer Son derfälle ins Auge, so z. B. Betriebe und Gesellschaften, die ganz oder teilweise von der R.M,-Steuer befreit sind. In den größeren Städten hat die Fi nanzverwaltung mit verschiedenen Han delskategorien Kollcklivvereinbarungen für die Ermittlung des Steuerwerks der R.M.-Steuer getroffen: die Steuereinhe bung wird von hiezu beauftragten Stel len besorgt, meist ebenfalls

vor zulegen: das Verzeichnis muß von jedem einzelnen Steuerträger unterzeichnet sein. Falls keine getrennten R M.-Steuer- pinschätzurmen bestehen, kann binnen 30 Taaen auch um die Trennung des In dustrieeinkommens vom Handelseinkom men auf ungestemveltem Vavier anae- lucht werden, um sich die Vergünstigung 5er verschiedenen Ainugiähe. die vom Dekret für die beiden Produktionskate- lorien vorgesehen sind, zu sichern. Geoucter» 9 ToàesMlle 4 Eheschließungen 12 21. November: Geburten: Gamper Giuseppeàs

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Dolomiten
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Seite 6 von 8
Datum: 13.07.1940
Umfang: 8
Verkaufsgefchafte als steuerbare Einnahme betrachtet wird. Die Steuer . wird in diesem Falle auf Grund des Engrospreises der Waren nach den noch vom Ministerium zu bestimmenden Normen ent richtet. Bei Art. 6 ist ein neuer Absatz eingrsügt morden, wonach es gestattet ist, die Steuer für Zahlungen, die pauschal in gewissen Fristen erfolgen, bei diesen Zahlungen dcm Schuldner voll in Anrechnung zu dringen. Durch, einen Zusatz bei Art. 9 ist bestimmt worden, daß die wöchentlichen Zahlungen im Postscheckverkehr

am Donnerstag jeder Woche für die in der vorhergegan genen Woche bis einschließlich Sonntag fällig gewordene Steuersumme einzuzahlen ist. Wer zur Zahlung der Steuer im Postscheckverkehr er mächtigt ist, kann die Steuer auch für Beträge von nicht über 50 Lire auf diesem Wege ent richten. Sehr wichtig ist die Abänderung des Art. 11. wonach nust auch beim Wein. Weinraost und Maische, wie schon früher bei der llm- satzstempelgebühr. die Einnahmensteuer erst gleichzeitig mit der Konsumsteuer entrichtet

und ähnliche Dokumente, die aus folgen den Anlässen ausgestellt worden: a) mit Bezug auf Handlungen wirt- s ch-a s t l i ch e r N a t u r. für welche die Steuer auf Grund fester Jahresraten oder im 2lb, findungswege in Verrechnung im Sinne des Gesetzes und diesbezüglichen Durchführungs bestimmungen oder der mit fnndlkalen Organi sationen »ach Art. 16 getroffenen Vereinbarun gen entrichtet wird; B) hinsichtlich der llebertragung von Waren, für welche die Steuer im Sinne der vorgenänn ten Vereinbarungen

nur einmal mit einer feste, Quote in Bezug aus den Wert, das Gewichi oder den Umfang der Waren selbst, zu bezahlen ist. Ausgenommen sind hiervon die Verkaufs- dokumente. welche die Firma ausstellt, der di« Zahlung der Steuer obliegt, wenn dieselbe direkt auf dom Dokument (mit Stempelmarken) erfolgt. c) hinsichtlich des Umsatzes non lebenden Rindern. Schafen und Schweinen und toten Schweinen, ferner von Trauben zur Weinbereituna, vor der Bezahlung der Schlachtgcbühr oder der Konfumstouer. Von jeder Stcmpelgebllhr frei

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Dolomiten
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Seite 2 von 12
Datum: 19.05.1928
Umfang: 12
Reilschäden und Steuer-Abschreibung Die kgl. Präfektur verlautbart: Das Finanzministerium hat nach Kenntnisnahme der an den Feldfrüchten durch die jüngste» Fröste angerichteten Schäden allsogleich an geordnet, daß mit tunlichster Beschleunigung mit der vorschriftsmäßigen Steuerabschrei bnng voigegangen werde. Demgemäß habe» die Bezirks-Steuerämter die Anzeigen der Geschädigten zu sammeln, und zwar sowohl für die Grundsteuer als Erundertragsteuer Die betreffenden Vergünstigungen haben be reits

nun dir italienischen Steuergesetze für Knlturschäden durch Elementarkatastrophen (Hagel, Reis. Ilcberschwemmung nsw.s? Für den Landwirt können folgende Steuern in Betracht kommen: Die Grund steuer, die Provinzial- und Gemeinde Umlagen zu derselben, die Bodenertrags steuer (Reddito agrario), welche jene be zahlen. die den eigenen Grund selbst be arbeiten und die Ricchezza-Mobile-Steuer. die den landwirtschaftlichen Pächtern vor geschrieben wird. Bezüglich der Grundsteuer gewährt das Gesetz einen entsprechenden

Nachlaß der Steuer, wenn der Schaden derart groß ist. daß zwei Drittel des gewöhnlichen Er trägniffes im laufenden Jahre verloren find Das Ansuchen um diesen Steuernachlaß kann entweder von jedem einzelnen Besitzer oder durch eine gemeinsame, von allen Beschädig ten unterfertigte Eingabe eingebracht wer den. Es ist an die Finanzintendanz Bol zano zu richten und kann auch beim Steuer amte eingereicht werden. Das stempelfreie Ansuchen muß die genaue Angabe der Grund- parzclle, die Menge und Art der ver

und bei der Ee meinde um eine Ermäßigung oder gänzliche Nachsicht der Umlagen ansuchen. Für die jetzigen Frostschäden hat die Prooinzlalver- waltung Bolzano in sehr anerkennenswer ter Weise bereits zugcsichert, daß sie die be troffenen Grundstücke von der Provinzial umlage auf die Grundsteuer befreien wird Bei der Ricchezza Mobile-Steuer, welche die Pächter von landwirtschaftlichen Gütern für ihr Einkommen aus der Bearbeitung des Pachtbetriebes bezahlen müssen, liegt die Sache anders. Das Ansuchen um die Herab

setzung der Grundsteuer muß vom Grund eigentümer und nicht vom Pächter gestellt werden. Wird die Ermäßigung der Grund steuer gewährt, so kann der Pächter mit vollem Recht eine entsprechende Herabsetzung des Pachtzinses verlangen, da sonst der Ver pächter durch die Steuerermäßigung bei gleichbleibendem Pachtzinse bereichert würde. Ueberdies kann der Pächter in der Zeit zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli um Herabsetzung seines steuerpflichtigen Ein kommens ansuchen, wobei er sich darauf be rufen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 22.03.1938
Umfang: 6
Dienstag, den 22. März 1938-XVl »««ßXsseiiuas'' Seite » Die Wt K»r- Wd M«thM-Ste«er In d«r Kammer wurde dt« Umwand lung des Gesetz-Dekretes vom 2S. No vember 1S37 bezüglich der Reform der bestehenden Bestimmungen über die Anwendung der Kur- und Zlufentbalts- steuer genehmigt. Nochfolgend bringen wir den Bericht des On. Eiarkatana, in dem einige Abänderungen erklärt sind. Die Gründe der Reform der Anwen dung der Kur« und Aufenthaltssteuer sind im Ministeriaiberichte dargetan und daher

ist es überflüssig, das zu wieder holen, was bereits gesagt worden ist. Es genügt zu sagen, daß in diesem Falle nicht nur getrachtet worden ist. bedeu tendere Einnahmen zur Deckung der Ausgabe» des Staates zu erlangen, son dern auch diese Einnahmen einem Zwecke zuzuführen, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthaltssteuer haben sich durch irrige Auffassung einige Unmöglichkeiten er geben. Es muß hinzugefügt werden, daß die alte Steuer, die im Jabre 1310 ein geführt worden

? gewährt, daß Hurch die Verlegung des Aufenthaltes »on einem Zentrum zum anderen auch .in geringer Entfernung, die Steuer nicht zahlen zu.müssen. Damit wird auch ein .weiterer Zweck der Anwendung der ^Steuer in Frage gestellt, nämlich Hie Zujammenbringung von 25 Millionen sich dieser in der aleichen Saison verlän gert, Such herabgesetzt werden. Welters besagt der Artikel, daß eine Erhöhung auf 1 Lire pro Person in der Saisondauer zugelassen ist, wenn die? im Ja^resbuch „Alberghi d'Italia' sestge- Art

die PrqvinKalkörperjchflssen sbe? Turismus ^in'-den gegebene^ Fällen Has Einschreiten -de? Ministeriupis an fordern/ -Es'wurpè .auch Hie Frage .ge stellt,' ,oh ,iy ^manch^pì Fällen die Körper schaften -die 'Steuer einHeben Können. Nach Art- AP ,tann zdi'e .Gemeinde Hie .das »Steu^resnà^siàW ^er MmeinPe tsur jHlè'i^inhe'bung und auch.für Hie Auf- -m-- .bedqrf. Gesteht m Her .lppchesitlichen Äus- splgi,ng Per Abgaben Eo.versteht.sich, daß fluch,m pieser Ms'Ht Mch den ge- gehes,ep Tatsachen werden Mit.Hey, M^sste

^M si^r BfflkpkMur .mitarbeiten wird. Die Lwei Apqnper^pgen, pie à,er-i forderlich .vàchiet .sverdesi, >sinfi à Auflassung her Meßten zwei Msffge,Hes Art. ^7. .um àw iaglìch^p ^^sprecheRe .MMtqt zp p^lechen^nd um .den MemeiMn Mogllchkest zu Steuer jherqhzuseßen. ^Es ,dA TMW k«5 DpMOpM Zwei IV^ttbewerbe sür ,Gemälde und ' ' ' ' 'S,k«h,turen. Das Ns»tionalw'ei;k Hes Dopolavoro.ver anstaltet anlaßlich Her Dopolavoro- aussiell'ung.mit depi.fascistische'n Syndi kate Mr schöne ,Künste Zwei Wettbewerbe .für Memsilde

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 26.09.1928
Umfang: 6
Mittwoch, den 26. Seplember 1923, »«ipevzellaas- Seile? WM WWW Produktionssteuer-Begünstigungen Die.Produklio»sft«uecbegünistigun.gen, die wir im nachfolgenden in groben Strichen behandeln wollen, können tn drei verschiedene Kategorien zusammengefaßt werden. 1. Die Möglichkeit, durch die Errichtung von großen Zollmagazinen durch Großkaufleute, Waren zum vollen Steuersatz Zur Verfügung zu haben, welche Steuer jedoch erst beim Ueber- gang der Waren in den Konsum mit folgenden evidenten Vorteilen

erlegt wird: a) Ersparnis namhafter Kapitalvorschüsse. b) Erlegung der Steuer für nur die dem Kon suln übergebenen Warenmengen. Mit anderen Worten: Erlegung der Steuer nur nach Maßgabe des Konsums. 2. Verwendung der Waren in gewissen Indu strien mit bestimmten Steuerreduzierungen. 3. Vollständige Vergütung der auf der aus geführten Ware liegenden Steuer. I. Kategorie Für die heimische Industrie und den heimi schen Handel haben vor allem der Schnaps und der Zucker große Bedeutung, die der oben ange

führten Vergünstigunzen teilhaftig werden können. Wie bekannt lastet auf dem Schnaps cine Steuer von 1SW Lire pro IVO Hektoliter, während auf dem Zucker erster Qualität eine solche von 4W Lire pro Quinta! lastet. Weingeist — Zollmagazine der Großkauslouie — Normen für die Errichtung und die Funktion Die Steuererleichterungen für Weingeist wer-- den sowohl den Großkaufleuten, als auch den Inhabern von Betrieben zur Wein- und Most herstellung. sowie den Obstexporteuren gewährt, vorausgesetzt natürlich

der Firma, Inhaberin des Magazines. Zucker — Zollmagazine für Großkaufleute — Normen für deren Errichtung und Funktion Die Errichtung solcher Magazine wird den Großkaufleuten nach den oben für die Spiri- tuosenmaga»ine gellenden Bestimmunaen ge stattet. Verschiede'.' ist nur da? Ausmaß der zìi erlegenden Kaution, die nicht 2V Prozent der Steuer auf das Höchstguantum der deponierten Ware übersteigt. Normalerweise wird die Kan tion mit zehn Prozent dieses Höclrstquantums berechnet. Die Steuer auf Zucker

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 14.05.1925
Umfang: 8
Zonnerstag. dorr 14. Mai 1923. .Her Landsmann' Seit» » zie Steuerfteihett der Imsen von Staatsvapierev ihre Aufhebung bei der Lrgäazuozs- sieuer. Las Dekret über die neue Ergänzungssteuer M. Dezember 1923, Nr. 3062) bestimmt im AM 7. daß auch jene Erträgnisse steuer- Miiz sind, welche durch Spezialgesetze als duerfrei erklärt sind. Ein solches Spezial- M ist das Dekret über die 25 jährige Seuerfreiheit von Neubauten, die zwischen k Juli 1919 und 31. Dezember 1S2K vollen- werden. Diese Neubauten

— was eintritt durch Be kehrung der Zinsen bei der Ergänzungs- steoer — sei der Staat zu Schadenersatz ver nichtet. -Unseres Erachtens ist diese Ansicht der Ge- «oseite des Finanzministers durchaus stich- Wg und zutreffend: da aber die Minl- ßmaliirstruktionen ganz klar die Steuer» Kchtigkeit der Zinsen von Siaatspap'eren «mordnen, so ist die Frage vorläufig natürlich zuungunsten der obigen Ansicht entschieden, vorläufig aber nur: denn es ist anzunehmen, imß die grundsätzliche Bedeutung der auigeroorienen

Frage für Staat und Steuer träger so groß ist. daß sie die Öffentlichkeit und vielleicht auch die Gerichte noch be schäftigen wird. Wirtschaftliche Nachrichten. — Der Goldzollaufschlag beträgt bis Nim 17. Mai 370 Prozent: für IVO Goldlire sind somit 47g Papierlire zu zahlen. kassationshof und Delehnungsschulden. Air haben bereits vor einigen Monaten mit geteilt. daß einzelne Belehnungsprozesfe be reits die 2. Instanz (Appellationsgericht in Trient) passiert haben. Die Urteile fielen

hereingebracht werden unter allen Umständen, wenn das für Frankreichs Kre dit notwendige Gleichgewicht im Budget her gestellt werden soll. Die Hereinbringung er folgt durch neue Steuern in der Höhe von 3.5 Milliarden Franken. Die Einkommen steuer werde nicht erhöht, wohl aber deren Erträgnis durch schärfere Bekämpfung der Steuerhinterziehung gesteigert: ebenso bezüg lich der Erbsteuer. Erhöht wird die Tabak steuer. die Ergänzungs- und Rentensteuer. Die Pläne Caillaur wurden von der Komif- sionsmehrheit

. lS-chen Die den Artikel im »Lands mann' vom 23, Februar, oder auch „Doliksbote omn Z. Miir^ d. I. nach.) Sand und Laas. Der ..Dottsbote' war schon M- druckt, als die Bericht« eintanqten. „E. h.' Manaoiiiese werden «vngelSst weide» ivie wir aoriqes Jahr inu^ekertt haben: sie waren ja auch bis ,,um 31. Mai t anvmeden. and zwar sarvoht jene der Dodenkrevitanstolt. wi» jene der Zentralbank deutscher Sparkossen. »E. St. Aleran', Weqen der Steuer Rr 1924 läßt sich nichts m<chr inachen: drinqen Sie odet

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 06.09.1923
Umfang: 6
«des vom Zü. Juli 1LSS. Nr. SIS eingeführt. Dieser An. L laut«: „Di« den Geineinden durch Art. 11k de» Ge sekes vom 28. Tum 1SSS eingeräumten Rech« werden dahin erweitert, daß sie in ihren Gebie ten folgende Steuern auflegen können: eine Steuer auf Familien oder Feuerst«?«: eine Steuer auf Schlachtvieh. Die Durchführungsverordnungen zur Ampen» dun« dieser Steuern müssen für sede Provinz von den Pnoomzialabordnungen beschlossen und durch kgl. Dekret nach vorheriger Anhörung des'Staats- s roles genehmigt

dies- einträglichst« Zller Ge meindesteuern nicht verzichten Wird die Ein führung beschlossen lo obtieiv dem Gemeinderat die Erlassung der näheren Durchführungsbestim mungen innerhalb d-s A»hinens der Provinz!» dur^ühru ig»ve7lv^r.ung. Särntkiche SS ahen Provinzen Alakiens haben solche Durchfiidiungsverordn.ingen erlassen: nur wen-^k Gemeinden haben die Steuer noch nicht eingeführt. Die Familien- auf? Feuersteuex ist eine direkt«, und zwar eine P-rsona!st«uer, kann lonach von derselben Prson nur in ein« Gemeinde

ein- gehoben werden. Z. Steuergegenstand und Bemessung, In den nsueu Provinzen müsien erst durch die Provinzialverwaktimgsauslchiiss« die allgemeine« Durchführungsverordnungen für die Familien oder Feuersleuer erlasse« weben: bann erst kön nen die Gemeinden die Einführung der Steuer u>Ä» die näheren Bestimmungen beschießen- Srunbsäftlich ist der Provlnzialpenoaltungsaus- schuß ba der Erlassung dies« Aerordnung hin- > sichtlich des Steuergegenstandes, der Llasseneintei- > lung. der Steuerabstuwng

. der Befreiungen oöl- ^ lig frei, da das Gesetz vom SS. Juli 1SSS im la- > konischen, oben abgedruckten. Artikel nicht» Rö» ! heres über di« Steuer aussagt. Wir wissen also I nicht, witchen Inhalt die Durchführungsverord nung für die Provinz Trient durch den Provin« ! «oloerwaltungsausschuß erhält. Allein au« den Durchführungsverordnungen der alten Provinzen, sowie aus her Rechtsprechung ergeben sich «ine Aeihe »vn Grundsätzen, die »«denfall« auch in der Durchführungsverordnung der Provinz Trlent enthalten

vom Steuereiniehiner ein« Zahlungsauktrcm erhalten, bevor dreier gegen s« vorgehen kann. Die Gemeinden der Provinz w» den nach ihrer Bevölkerungsziffer in Klassen eingeteilt: je größer die Einwohnerzahl, desto d» her fitS» meist di« Steuersätze. Die Familien i» ntthakb der Gemeinden werden wieder m Klasse» je nach ihrem Einkommen eingereiht. Die Steua ist in der Aufenchaltsgemeinde zu zahlen. Die Berechnung de? Familleneinkomwea». wel- ches der Steuer unterworfen ist, muß nach dv» Art. S des kgl. Dekretes

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.09.1928
Umfang: 8
? in KraN ge- treten, Anmeldung der SpirZlnsvorrüle Mit Mmisterialdckret, das mit heutigem Tage in Kraft tritt, ist die Steuer für die Her stellung von Spiriuosen uin Lire 399 erhöht worden. Dieie Erhöhung betrifft auch die lagernden Bestände von Spirituosen und jene, die sich im Kandel befinden »nd für die bereits die Fabri kationstaxe entrich'et worden -st. In dieser Hin sicht wird folgendes verfügt: al Alle iene, welche mehr a's 100 Litergrad an Spirituosen und alkoholischen Flüssigkeiten ' halten

ist. ' d) Die Erhöhung von Lire 399 betrifft sowohl den reinen Weingeist, sei es in Form von Cognac. Ruhm. Branntwein, jedwede Zufü- gung von Bernnit und Marsala oder bereits in süfze Liköre umgewandelte Spezialitäten der vorerwähnten, ms auch in alkoholische Parfü- merieartikeln umgewandelt, die sich in dem oben genannten Datum in Depots befinden, die frei von der Steuer sind, wenn sie die oben er- wähnte Menge von 199 Liter Alkoholgehalt iiberfteigen. , es Im Falle einer Nichtanmcldung oder fal scher Angaben

wird eine Strafe von der dop pelten bis zu der zehnfachen Steuer, die durch den Betrug oder Betrugsversuch unterschlagen rpurde. auferlegt. , f) Die Steuer ist innerhq'' 30 Tagen nach prokumà. mclispsnsàkile per i kamkim, unico per l'igiene delle Lignote e per la toletta maschile. 87/ìkIl.IMKM «MISS, poro konaparte 14 - Plankenstein, Schriftsteller. Berlin. Greif: Prof. Dr. Andreas Analtasopulos. Zlthen: Ferdinand von Au, Geheimrat, Genf: Sebastian Realer, Bürgermeister, Ansberg: Dr. Kurt Hessen- Müller

. .s), -vie Steuer u? l»n?r>)q,o öv ^agen naa, «annn- chliesen, ve,lohten worden wäre. Ge>tern an dern Datum der Liquidierung zu entrichten sen. Supermtendan^Hark>^ dcrts sie ihre Ansicht Sie betrat itämlich zu- g° wird, bis die Neuaufforstunz die Größe herausgescl/nittenei' Bäumchen erlangen wird. Gestohlene Leintücher Eine Lieblingsblnache für die Herren Diebe ist entschieden die einer gewissen Carlotta Bor tolo» aus Pergin», aus der im Laufe der letz ten Monate bereits dreimal verschiedene Wäsche

öer Termin die Suspendierung der Steuer am ?l. Dezember 1VZ8 ab. Tlieàr» Moil^erte. lveraiulaunaen Edenkino. „Machet mir den Hof'. Ab heute! Sentimentale Kon:ödie mit dem berühmten Filmstar Laura la Plante. Vorstellungen: lim 5, KM Uhrl Ab 9 Uhr Zluftreten des weltbe rühmten Profesjo-s Frizzo, mit Madame Jvott- lie. Eignies aus dem Repertoire:, Überschwem mung. Theaterbrand, Tot im Experiment und Wechsel der Stunoe. Wetterbeobachtungen vom 2V. Sept. Mar. 10.0. Gestern: Baronu-ter 36.2, Temperatur

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 26.11.1939
Umfang: 6
- erheblich steigen wird — aus der heimi-iren erhielt Filippi Antonio. Einhebung äer neuen Vermögenssteuer Für die Eiichebung der Vermögens-1 Treten Veränderungen bezüglich des steuer gelten die gleichen Bestimmungen, Bestehens einzelner Vermögensteile oder wie für die Einhebung der sonstigen di- hinsichtlich Ves Steuerverpslichteten ein,! TtettSNaUSschreibuNH so ist hievon bis zum 31. Jänner des aus kurse für Elektrizisten beginnen. Der Kurs hat eine Dauer von zirka 80 Stunden. Die Lektionen

einzuzahlen. Der Erklärung, welcke die Körperschaf ten und Haàlsgesellschasten hinsichtlich den Eintritt der Veränderung folgenden Jahres zu erstatten; diese Anmeldungen haben Wirksamkeit vom 1. Jänner des selben Jahres an. (Art. 40). Wenn ein Vermögen vollständig ver loren geht, ohne daß hiesür irgendeine Entschädigung erfolgt, so wird ü'.ier An suchen die Steuer vom Tage des Verlri stes an rückerstattt. Dasselbe gilt hin sichtlich des vollen Erlöschens eines Gut habens. (Art. 41). Amtliche

Nichtigstclliingen der erst maligen Steuererilärungen (die bis 29. ihrer Einkommensteile einzureichen l:a-! Mbruar 1N40 fällig sind) können bis ben, sind benuschließen: Eine Liste, aus längstens 31. Dezember 1«41 vorgenom welcher sämtliche Angaben über die im Sinne dieses Artikels er'olgte Liquidie rung der Steuer hervorgehen, sowie der Nachweis der erfolgten Einzcü)lung beim Schatzamt. (Art. 36). Die Enrzahking der Vermögenssteuer erfolgt in sechs Zineimonatsraten, die zu den normalen Steucrterminen

der an deren direkten Steuer fällig sind. Die Steuerrollen sür die auf das 2. Halbjahr 1940 bezügliche Vermögenssteu er werden im Juli 1940 veröffentlicht werden, die Einhebung der Raum ersolgt am 10. der Monate August, Oktober und Dezember 1940 (Art. 37). Die Steuerbehörde ist ermächtigt die von den Steuerveipslichteten in ihrer Erklärung angegebenen Vermögenswert- angaben provisorisch und vorbehaltlich späterer Richtigstellung in die Steuerrol- len einzutragen oder wenn es sich um Liegenschaften handelt

keine Anmeldung, so wird dies als stillschweigende Bestätigung der letzten Anmeldung betrachtet. !(Art. 45). Die erste Dreijabressrist endet am 31.! Das Gesetz ist mit 19. Oktober 1939 Dezember 1943. (Art. 39). ln Krasr getreten Nach Beendigung der Feststellunosove- Tesimo statt. Dem Sargs folgten die An- rationen betreffend die außerordentliche ^ehöriaen der Nerunnlückten, die Mulik- Jmmobiliarsteuer werden die diesbezügli chen Vorschriften durch besondre Gesetz verordnung mit denen der Vermögens- steuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 16.06.1922
Umfang: 8
?I r l> e i i 5 e r I r a g s st s> u er. Während aber die übrigen Esiragssteuern tÄrund, Gebäude-, Erwerbs-, Kapitalsdesiysteuern, fundiertes vermögen rres-eu, ist dies bei der BesolduNgs steuer nicht der Fall. Sie stellt eine Belastung eines Einkommens',iveizes dar, der sicher der »in wenigsten bolaftungsfähize ist, weil ihm kein Ka- pitalsbefitz in irgende-ner Form zugrundelisg.', fondern eben der Ertrag der persönlichen Arbeit als Steuerauclle denützt wird. Die Besoldungs steuer war aus diesem Grunde wohl die von der Finanzwissenschast am meisten

angefeindet^ Steuer und ist auch in Deurschöfterreich durch i°..e Personalsteuernovelle vom 23. Juli l92l>, StGV. 272 mit Rückwirkung vom l. Jänner 192V auf gehoben worden. Wir werden spater näher auf die berechtigten Airwürfe gegen diese Steuer ein gehen. 1. Die gesetzliche Grundlage der Besotdungssteuer bildet H 223 des Gesetze» voni 25. Oktober 18Ni, R.-G.-Bl. 22<1, in der Fassung vom 22. Jänner IN-l, R.^ö.-Bl. lZ. Darnach unterliegen solch« Steuerpslichtige, die jährlich S^vtl Lire oder mehr

an Dienstbezü- gen empfangen, neben der Einkommensteuer auch der Befoldiingssteuer. Dabei ist es gleich gültig, ob diese Bezüge feste oder veränder liche sind. <Ueber die Abgrenzung dieser beiden Begrine lsieb« den Aussog „Einkommensteuer', Kapitel II, Titel 5 >,m „Tiroler' vom Z. Mai IS22>. Ebenso ist es gleichgübtig, od die Dienst- bezüge vom gleichen oder von mehreren Dienstzebern stainmen. Im letzteren Falle sind für die Bemessung sämtliche Nenstbezüge z u- sammenzurechnen und die Steuer

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 18.04.1923
Umfang: 4
de» Königreiche» folgendes bekannt gegeben: die Anwendung dieser Steuer ist fakul tativ; wenn e, sich jedoch um Schilder und Aufschriften In einer fremden Sprache handelt, so ist sie obliga- torisch. Zn diesem Aalle ist vorgeschrieben, daß die Gemeinden die Einnahmen au» dieser i! ^ ^ werde. E» ist jedoch zu beachten, daß hinsichtlich der Schilder und Aufschriften in einer fremden Sprache, welche die Anwendung dieser Steuer obligatorisch macht, in den dem Königreiche an nektierten Gebieten keine Gültigkeit

hat. in wel chen neben der italienischen Sprache durch die in Kraft stehenden Verordnungen auch der Ge brauch der anderen Sprache zulassig «st. In die sen Hallen wird diese andere Sprache mit Hin- ficht auf die Anwendung der Steuer nicht als fremde betrachtet, sokerne sie neben der italieni- ichen Sprache gesetzlich zugelassen ist nnd die Ein Staatenbund gegen Deutschland. Scharfe Sprache der Kroaten gegen die Belgrader Regierung. Agram. IS. April. Der kroatische Ab- geordnete Raditsch hat hier eine große

festgesetzte Steuer wird nur jene sein, welche diesbezüglich für diese Sprache (Italieni sche) vorgeschrieben ist...' Dadurch wurde den gerechten Forderungen der Deutschen ukd Sto- wenen In entgegenkommender, wenn auch selbstverständlicher Weise Rechnung getragen. Ausland. Das zweite Kabinett Seipel. Wien. IS. April. Der österreichische ?la- tlonalrot wählte gestern das zweite Kabinett Seipel. Es seht sich au» dem Bundeskanzler Dr. Seipel. Vizekanzler Dr. Arank, dem Sozlal- verwalter Schmld. Finanzminister

Zweckes gebeten werden, Gegenstände irgendwelcher Art oder Geldbeiträge spenden und diese Spenden bi- Samstag mittags beim Portier im „Meraner Hof' mir Angabe de« Namens des Spender^ abgeben lassen zu wollen. Eintrittsbillett ö 10 Lire (inkl. Steuer) sind ebenfalls beim Portier zu erhalten, wo auch Tischreservierung«'' D T llnt alle prä nah Unt die lior sen! sein Ges Kör hrei Int ticn Ein sirii wei Wo mit Im und Au. K Ges voll lien qen Bei 5 V wir ach! sleri lem hör! -M gcsc her, aucl Fra daß kom halt

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Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 02.02.1928
Umfang: 12
, kür 1927 Lire 146.50, für 1928 Lire 131.85. Die Provinz- und Gcmftndeuw.'ogen wurden jedes Jahr noch eigens berechnet, wieviel Prozent betragt Me staat liche Steuer! wie viel die Provinzialumlagen? wohin hat man sich zwecks Rlchügstcllung zu wenb»n? Da im I-zhre 1927 Md Grundsieinr um 25 Prozent herabaeseht worden ist, möchtr ich fraoen. wie viel der Steuernachlafz in me'nem Fall betragt? Hätte ein Rekurs noch seht Aus- stchk auf Lrfola? Autwori: Dl« staatliche Grundsteuer betrag! schon seit

dem 1. Jännei 1925 10 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Bom 1. Juli 192? ist sie auf 7.5 Prozent desselben herabgeseli> worden. Die Grundsteuer ist in der Steuerrollc zusammen mit den Provinzial- und Gemeinde» zuschlägen eingetragen und auch Me in den Zahlungsaufträgen eingeschriebenen Steuer- betraae betreffen Me staatliche Steuer zusammen tust den Provinzial- und Gemeindezuschlägen Die Provinzialumlagen betragen bei uns 308 Prozent der staalilchen Steuer. Die Gemeinde- zuschläge

sind in den einzelnen Gemeinden sehr verschieden und betragen manchmal das drei- bis sechsfache der staatlichen Steuer Es ist also ohne weiteres möglich, daß di« Grundsteuer mit der Provinz- und Gemeindozuschlägen zusammen die Halste des steuerbaren Einkommens übersteigi Die Verrechnung des 25prozent!oen Steuernach lasses auf Me staatliche Grundsteuer für die zweite Hülste de» Jahres 1927 findet mm amte-

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 01.11.1930
Umfang: 6
, die Schulausspeifung usw. Auf schlüsse, erteilte besondere Anregungen bezüg lich des Studiums der Heimatkunde und die Spezialisierung in einzelnen Wissensgebieten und erteilte schließlich den Lehrpersonen die der Studien den Vorrang bei der Aufnahme in die Pilotenschulen. Im Sekretariat« der Gen>erbeschule kann in die Art. 81—87 des kgl. Dekretes vom 3. Aug. 1927, Nr. 1437, Einsicht genommen werden. Jahr ISSI. Zweite Ergänzungsliste der gesain ten Steuer für 193V und 1929. Hauptliste der Gemeindesteuer

auf Fuhrwerke für das Jahr »» , . .. ..... , 1931. Hauptlifte der Expreßkaffeemaschinen' Mahnung durch e.n mustergültiges Betragen s^uer 1931. Zweite Ergänzungsliste der ge- als Jugenderzieher un Grenzgebiete be.sp.el- „anntei, Steuer für 1930. Haupttiste für den gebend zu wirken Kanaksierungsbeitrag 1931. Erste ErgänzungS' An diese Ausfuhrungen schloßen sich drei liste der genannten Steuer fiir 193,1. Befände- Bortrage: Frl. Raffi, welche in Roma einen xer Kurbeitrag, zweite Ergänzungsliste 193V

für Aufliegende Skeuerlisten Der Podestà gibt bekannt, daß vom 3. No vember ab am Gemeindeamte folgende Steuer- listen durch 2V Tage zur öffentlichen Einsicht- nahm aufliegen: Hauptliste der Metwertsteuer gen Tagen bei ihm in Dienst getretenen 19jäh» 1931. Zweite Ergänzungsliste der Mietwert- rigen Giuseppe Furgler an. Der Verdacht gegen steuer der Jahre 1930, 1929 und 1928. Haupt- Furgler scheint schon deswegen berechtigt zu liste der Dienstboten- und Klaviersteuer für das sein, weil Furgler gleichzeitig

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Pustertaler Bote
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Seite 5 von 12
Datum: 29.06.1923
Umfang: 12
in Innichen , wird restauriert. — Langsam beginnt der Fremdenverkehr, und da und dort halten sich bereits Sommergäste auf. — Die Witterung hat sich gebessert. — Falierung der neuen Einkom mensteuer. Die Sandels- und Gewerbe. Kammer Bozen macht aufmerksam, daß mit 30. Juni die Frist zur Fatierung sür die neue Einkommensteuer (imposta sui redditi di ri- chezza mobile) abläuft. Dazu gehört auch die Steuer der Kategorie B für Sandel- und Gewerbebetriebe. Wenn für diese nicht das Einkommen

aus dem Durchschnitte der Jahre 1921 und 1922 fatiert wird, wird die Steuer auf die Richezza mobile auf Grund der bei den Steuerbehörden erliegenden Daten der Bemessung der Erwerb- und Einkommensteuer der Jahre 1922 und 1923 vorgeschrieben. Wenn die Partei für die Jahre 1921 und 1922 keine Fasston für die Einkommensteuer gemacht hat. wird die neue Steuer auf Grund einer Tabelle berechnet, in welcher der Erwerb steuer der Jahre 1922 und 1923 das ent sprechend vermutete Einkommen gegenüber, gestellt

' hat. so wird als Grundlage für die neue Steuer jenes Einkommen aus der Tabelle gewählt, das der von ihm gezahlten Erwerbsteuer entspricht. Satte er aber für die Jahre 1921 und 1922 ein anderes höheres Einkommen fatiert. so wird dieses höhere Einkommen zur Grund- läge genommen. Selbstverständlich haben die jenigen. die ihren Sandels- oder Gewerbebe trieb erst 1923 eröffnet haben, eine Fassion einzubringen, widrigenfalls sie Gefahr laufen, in die Steuerstrafe zu kommen. Schließlich seien hier die Steuersätze angeführt

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.04.1940
Umfang: 6
ermäßigten Stem pel (bis zu höchstens L. 2.—) da der Verkäufer ja für diese Steuer abgefun den ist. Wohl aber muß die Rechnung mit dem 2°/°igen Einnahmenstempel ge stempelt sein, wenn der Veitauf von sol chen Artikeln an andere Papierwaren- Händler erfolgt, also an Wiederverkäufe?. Bücher unterliegen der Einnahmensteuer weder beim Verkauf an Wiederverkäuser noch an Private, weil die Steuer für Bücher nur einmal erhoben wird, näm lich beim ersten Verkauf vom Drucker oder Verleger. Fakturen für Lieferungen

- kerei belogen hat. In ersterem Fall muß der Papierwarenhändlei' der Kundschaft die Einnahmcnsteuer anrechnen, da die Abfindung sich nur auf den Wiederver kauf an die Kundschaft, nicht aber auf den ersten Umsatz von der Druckerei zum Händler bezieht. Im zweiten Fall? aber ist der Pap !erwarenhändl?r durch die Abfindung gedeckt, da er ja seinerseit die Steuer bei Erhalt der Ware von der Druckerei entrichtet hat. und hat eine eventuell verlangte Faktura nur mit dem begünstigten Stempel zu veriehen

feststellen konnten, daß Carlo Seidner sich einige Tage vorher eines anderen Vergehens schuldigt gemacht hatte. Er lieh unter irgend einem Vorwande bei Elisa Steuer in Colle Jsarco ein Fahr rad aus, das er dann verkaufte und den Erlös sür sich behielt. Unter der Anklage des Diebstahles und der unrechtmäßigen Aneignung hätte sich Carlo Seidner vor dem Tribunal zu verantworten gehabt. Er erschien jedoch nicht zur Verhandlung und er wurde in seiner Abwesenheit we gen Diebstahles zu 1 Monat und 20 Ta gen

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