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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 04.01.1936
Umfang: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 02.04.1925
Umfang: 12
, Genossenschafts obmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruno Weber, lud gemeindewsiife die Steuer- oflichtigen «in, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden konnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und so wurde Inspektor Eardelli am 16. Febr. 1925 zur Besprechung gebeten, di« er aber selbst erst Mit Schreiben aus Trient vom 7. März 1925 auf 10. März und dis zwei olgenöen Tage festsetzte. Leider war trotz ofort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vom betreffenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer- .ageitt«n unters chrieben waren, - iMcherdieseErgebnisse, welche die Steuerträ- aer berechtigerweise als ein Konküvdat an- sehen mußten und konnten» vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Uebereinkommen be trachtet wurde. All« jene mm Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be- ralung und verlrelnng zur Verfügung zu stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld- ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 28 Prozent vorgeschrie ben und eingehoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagt« auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Nückersatz

der Steuer für das Jahr 1925 zu, S r das Jahr 1924 werde aber ein solcher nur mn gewährt, wenn nachgowivsen wird, daß “ 'mloner und Gläubiger erst zu spät, das gt nach Ablauf der Rekllrsfrkst von der lbesteuerung Kenntnis echaktm haben. In jed em Fall als o soll der Schuld ner s o f o rt ein einfaches Gesuch um Steuer abschreibung wogen Doppelbesteuerung an die Steuerageiizier Bruneck für sie Jahre 1924 und 1925 richten. Nicht wenige FM« kamen auch zur Ver handlung, in welchen den Steuerpflichtigen

, insbesondere Kirchen und Gemeinschaften für die ms Mzugspost einbekannten Passiv-Kapi talszinsen eine Steuer vorgeschrieben wurde. Solche Steuerträger müssen auf 2 Lire Stem pelpapier bis spätestens 15. April 1925 einen Rekurs beim Steueragenten in Bmneck wegen ungesetzlicher. Besteuerung (intassabilitä) einbringen. Leider konnte in manchen sehr berücksich- tigungswürdigen Fällen eine Herabsetzung der vorgeschriebönen Steuer nicht erzielt wer den, und zwar meist aus dem Grunde, weil der Steuerpflichtige

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Dolomiten
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Seite 8 von 16
Datum: 08.10.1927
Umfang: 16
einen Steuer nachlaß erhalten würden. Wir wollen nach stehend kurz di« bestehenden gesetzlichen Bestimmungen besprechen, welche die Ab schreibung von Steuern bei Elementarereig nissen betreffen. Der Landwirt kann für seinen landwirt schaftlichen Betrieb durch dreierlei staatliche Steuern für sein Einkommen aus d»r Land wirtschaft betroffen werden, nämlich durch a) die Grundsteuer (imposta terreni) welche jeder Grundeigentümer zu entrichten hat: b) die Steuer aus dem landwirtschaftlichen Reinertrag (Reddito

agrario), die jeder Landwirt bezahlen muß, der seinen Grund nicht verpachtet hat, sondern selbst bewirt schaftet und c) die Ricchezza Mobile-Steuer, welche den Pächtern landwirtschaftlicher Grundsätze für das Einkommen, das sie aus der Pachtung ziehen, vorgefchrieben wivd. Je nach der Art dieser drei Steuern sind auch di« Vorschriften verschieden, welche den Steuernachlaß bei Elementarereignissen regeln. Bezüglich der G r u n d st e u e r gelten in Italien keine einheitlichen Vorschriften. Es besteht

nicht imr die heurige Ernte vernichtet, sondern überhaupt dauernd die Ertragfähigkeit des Grundes zerstört wurde, z. B. ein Acker oder eine Wiese gänzlich vennurt wurde, mit Erfolg um ein« Revision des Steuerkatasters beim Steueramte angesucht werden kann, was zur Folge hat, daß dann das betref fende Grundstück in eine andere Kultur gattung oder Bonitätsklasse eingeteilt wird. Für die Abschreibung der Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag (Rvddito agrario) bestimmt das kgl. Dekret

vom 20. November 1926, Nr. 1643. daß für den Fall, als die Grund steuer gänzlich oder zum Teil abgeschrieben wurde, im selben Verhältnis auch eilt außer ordentlicher Nachaß der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag gewährt wer den kann. Auch in diesem Falle ist in einer besonderen Eingabe an das Steueramt in nerhalb drei Monaten vom Elementar- ereigniffe an gerechnet ein Ansuchen um Herabsetzung der Steuer des landwirtschaft lichen Reinertrages einzubringen. Für die ses Ansuchen

können sich die Parteien der gewöhnlichen, für die Ricchezza Mobile- Steuer bestimmten und bei den Steuer ämtern und Goineinden erl-ältlichen Formu- larien (denmmcia di cossazione) bedienen. Dasselbe, wie für den landwirtschaftlichen Reinertrag gilt auch für das Einkommen aus Pachtungen landwirtschaftlicher Güter, welches der gowöhnlichen Ricchezza Mobile- Steuer unterliegt. Allerdings kann nach den allgemeinen Vorschriften über die Ricchezza Mobile-Steuer die Abschreibung derselben nur dann erfolgen

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Dolomiten
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Seite 5 von 16
Datum: 04.09.1937
Umfang: 16
'. iiiiiiiuuimuuiuuuuj Merano föcittctttbcficitcvit für 15)37 in Merano. Der Padesta gibt nach Einsichtnahme in den Einheitstcrt der lokalen Finanzen sowie auf Grund der von der kgl. Präfektur genehmig ten eigenen Beschlüsse bekannt, daß ab 1. I ä n n e r 1088 in der Gemeinde Merano folgende Steuern entrichtet werden müssen: l. Mictwertstcucr: 2. Biehsicuer: 8. Ziegen stencr: I. Hundesteuer: Steuer auf öffent liche »nd private Wägen: 6. Dienstboten- stencr: 7. Klavier- und Billardsteiier: S. Ge werbe

- »nd Handelsstcner: 0. Patentstencr: >0. Lizcuzstcuer: ll. Steuer auf Kafscc- Erprcßmaschinen: 12. Aiiffchrirlensteuer: 18. Steuer für die Benützung öffentlichen Badens. Diesbezüglich fordert der Podefta alle Bür ger. welche für die nachstehend angeführten Steuern in Betracht kommen, auf. bis zum 20. September die Anmeldung im Ec- meindcamt (während der Amtsftiindcn) vor zunehmen. Das Amt liefert dafür eigene Formulare u.nd stellt nach durchgcführtcr Anmeldung eine Bestätigung aus. Mietwertsteuer

: Alle Wohnungsinhober mit eigenen oder fremden Möbeln sind zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Der Hausbesitzer ist un mittelbar zur Anmeldung verpflichtet und haftet für die vom Mieter zu bezahlende Steuer, welche er vom Mieter znrückverlangen kann. Vieh- und Ziegenftouer: Gilt für alle Besitzer von Pferden. Maultieren. Eseln. Rindvieh, Büffel und Ziegen. Hundesteuer: Aste, die Hunde der verschiedenen Rassen besitzen oder halten, sind zur Zahlung ver pflichtet. Steuer auf öffentliche und private Wägen: Gilt

non einem oder mehreren Klavieren und Billards, auch wenn sie nicht benützt werden. Auch wenn sie blaß gemietet sind, ist die Steuer fällig. Gewerbe- und Handelssteuer. Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Ho»del. eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, für dessen Er trag er Einkommensteuer zahlt, innß diese Steuer zahlen. Patentsteuer: Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Handel, eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, aus dem er eine» Ertrag unter 2000 Lire nimmt

, unterliegt dieser Steuer. Lizenzsteuer: Kilt für Besitzer oder Bctricbs- führer eines östentlichen Betriebes, wie Hotel, Gasthäuser. Peusioiic», Gastwirlschnstcn, Eascs oder andere Betriebe, in deiicn Wein. Bier, Liköre und auch nicht alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt werde», sowie Badeanstalten. Miet- garagcn, Autovermietnnge». Einstcll-StaNungcn ». dgl., Tanzlokalc und öffentliche Lakale für Billard und andere erlaubte Spiele. Kassce-Exprcßmaschinenstcucr: Für .Kaffee- Ezprcßmaschinen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 27.01.1928
Umfang: 8
, hatte bekanntlich die sasci- stische Regierung im vergangenen Jahre ver schiedene Steuererleichterungen beschlossen, wo von aber nur einige gleich in Kraft traten : 'd die am schwersten von der Wirtschaftskrise ge- troffe:..' Klasse der Landwirte unterstützten. Die übrigen im August 1927 beschlossenen Steuer erleichterungen, welche die Industrie, den Han del und im allgemeinen die Besitzer der Immo bilien in den Städten betreffen, sind erst mit 1. Jänner 1928 in Kraft getreten, und so wird deren Wohltat erst

Steuererleichterungen, und zwar: a) Die ärarische Grundsteuer wird um 23 Pro zent reduziert, d. h. während früher der Pro zentsatz von 10 Prozent aus das Kataster- einkommen berechnet wurde, nunmehr nur 7.50 Prozent an Steuer zu zahlen ist: b) die Ricchezza Mobile-Steuer auf die land wirtschaftlichen Einkommen, zu Lasten der Be sitzer, Kolone und Pächter, ist auf 50 Prozent reduziert, sodaß .die-Besitzer von Feldern 5 Pro zent an Steuern, die Kolone 2.50 Prozent und die Pächter 8 Prozent für die genannte Steuer zu entrichten

haben. Diese Prozentsätze gelten im ganzen König reiche, tind so ist ein jeder imstande, die Steuer last im voraus zu berechnen, bezw. die Steuer- zettel, die im Laufendes Monates Jänner zu gestellt werden sollen, zu kontrollieren. So werden für ein Einkommen von L. 30.000 seitens des Besitzers, der seinen Besitztum direkt verwaltet, L. 1500 entrichtet werden müssen, während der Kolone für ein gleiches Einkommen L. 750 Und der Pächter L. 2400 an Steuer zu zahlen haben wird. Wenn man nun bedenkt, daß die Steuer

, der sch auf die Reduzierung des Prozentsatzes für die Kategorie C 2 bezieht, d. i. für die Gehäl ter der Privatbeamten, für die die Arbeit geber laut Art. 17 des Gesetzes für die Ricchezza Mobile die Steuer, eventuell gegen Abzug, vom Gehalt, Lu bezahlen haben. Diese Maßnahme geht fast zur Gänze zu Gunsten der Industrie- und Zaiidelsuntern'ehmen, weil 'in der Praxis sind nur diese diejenigen, die für ibre Angestellten die Ricchezza Mobile-Steuer -'blen. ' Unverändert bleiben dagegen die. Prozentsätze

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Volksbote
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Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 13.05.1929
Umfang: 8
und für die Ricchezza mobile-Steuer» für das der be treffende Steuerträger besteuert wird, und jenes Einkommen, für das die Steuer nicht direkt bei ihm, sondern in anderer Weise ein- gehoben wird (z. B. Zinsen von Sparein lagen. Staatsrenten, aus dem Auslände be zogenes Einkommen usw.). Da durch das kgl. Gesetzesdekret vom 12. August 1927. Nr. 1463, verfügt wurde, daß für die Jahre 1928 —1930 keine Ueberprüfung des der Ergon- zrmgssteuor rmterzogenen Einkommens statt finden soll, brauchen Erhöhungen

von Spareinlagen. Dividenden aus Aktienbesitz, Zinsen von Wertpapieren nfw. verschwiegen haben? Können auch diese mit der Anmeldung des verschwiegenen Einkommens bis zum Mal 1930 warten, oder sollen sie die Anmeldung schon bis ;um 30. Jrmi 1929 vornehmen? — Mit Rücksicht darauf, daß die Revision der Ergänzungs steuer bis zum Jahre 1931 hinausgeschoben ist und diese Bestimmung im dritten Absätze des Art. 5 des kgl. Dekretes vom 28. Jänner 1929 ausdrücklich aufrecht erhalten wurde, sind wir der Ansicht

, daß es genügt, derartige verschwiegene EinkommensteAe für die Kom- plementarsteuer erst im Mai 1930 anzumel den. Zweifellos trifft dies bei jenen Per sonen zu bei denen das verschwiegene Ein kommen nicht mehr Äs ein Drittel des zur ErgänWngssteuer angemeldeten Einkommens beträgt, denn bis zu diesem Ausmaße kann die Einhebung eines Strafgrischlages nicht stattfinden. Wer aber bisher noch nicht Ergänzungs- steuer bezahlt, aber ein steuerpflichtiges Ge samteinkommen von mindestens 6000 Lire besitzt, muß

- pfllchkek? - Die Verpflichtung zur Anmeldung obliegt jener Person, der das betreffende steuerpflich tige Einkommen zusteht. (Hausbesitzer, Dar> kehensgläubiger ufw.) Nur in jenen Fällen, in denen das Gesetz goroifsen Personen die Verpflichtung auferlegt, für dritte Personen die Steuer zu bezahlen gegen das Recht, sie auf den eigentlich Verpflichteten zu über wälzen. sind diese auch zur Erstattung der Anmeldung verpflichtet. So obliegt es den Dienstgebern, die Gehalte ihrer Angestellten anzumetden

ist. daß die Steueranmeldungen mit voller Rechtskraft auch durch rekommandier ten Brief mit Rückschein an das zuständige Steueramt gesendet werden können; in die sem Falle gilt das Datum des Poststempels, rer auch auf das Anmeldungsformular selbst angebracht werden muß. Äs Cinbrbngungs- tag. Anmeldungsfornmlare sind bei den Steuer ämtern und bei den Gemeinden, in denen sich kein Stöueramt befindet, unentgeltlich erhältlich und werden auch durch die Morro- polverschleiher abgegeben. Die Anmeldungsfrist ist aus der obigen

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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 08.11.1928
Umfang: 12
nicht zur Schule kommen kann, weil es eben mit den durchnäßten Kleidern in -der Schule bleiben müßte, oder bei Ber eifung kommen kleinere Kinder ja nicht mehr weiter usw. Daher sollte in solchen Fällen ge meldet werden: Hier ist großer Schneefall, ' daher kann mein Kind N. N. nicht kommen. N. N. Dater. Nicht anerkannt werden als Entfchuldi- gungsgrunde die Armut der Eltern, oder das Bedürfnis, daß die Schüler bei der Haus oder Feldarbeit oder bei gewerbl. Arbeiten mithelfen. Gewerbe- und Verkaufs-Steuer

und er nicht zu hoch besteuert erscheint. Damit nun jeder Steuerträger dies selbst beurteilen kann, wird vor allem aufmerksam gemacht, daß die Steuergrundlage für die Gewerbe- und Verkaufssteuer das für die ävar. Riech. Mobile-Steuer fsstgestellte Han dels und Gewerbeeinkommen (Einkommen der Kategorie B und C 1) jedes einzelnen Steuerträgers bildet. Jeder Handels- ' und Gewerbetreibende muß daher vorerst sich erinnern oder srst- stellen, mit welchem Handels- und Gewerbe- Einkommen Kategorie

B und C 1) er in der staatlichen Rtcchezza Mobile-Steuer- rolle eingetragen ist. Falls der Steuer träger diesbezüglich die Steuerzettel über die Riech. Mob.-Steuer, welche er von dem Steuerpachtamte zugestellt erhalten hat, zu Rate ziehen will, wird aufmerksam gemacht, daß in diesen Steuergetteln meistens das Einkommen aus event. Kapitalzinsen (Ein kommen der Tateyorie A), femers die an feine Bediensteten ausbezahlten Gehälter, für welche der Dienstgeber (gegen Rückersätz- anspruch) die Riech. Mob.-Steuer nach Catog

-Ein kommen, welches die Steuergrundlagv für die Gewerbe- und Derkaufssteuer bildet, nach der Höhe dieses Einkommens in Klassen --in geteilt und für sede Klasse der bestimmte Steuevbetrag wie folgt festgesetzt: 1. Klaffe Einkommen: von Live 1)00 -Rs Live 1600 Steuer Lire 10 2. 99 1 99 99 99 1,01 * 9*. . 1800 91 ft 15 3. 99 99 99 1801 99 9t 2600 .. 99 99 20 4. 99 # 99 2501 99 99. 3000 99 99 30 5. 19* 99 9t r . 3001 99 99 3500 ■ 99 99 46 6. 99 99 99 H -3501 99 99 4000 99 99 60 7. n 99 99 99 4)01 99 99 4600

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 10.10.1940
Umfang: 4
Ausdehnung des Systems der Zahlung der allgemeinen Einnahmesteuer sur Harz- Hältiges Bauholz ist die einmalige Ent richtung der Steuer festgesetzt worden. Was das Holz betrifft, was bereits von Schlägerungen der Wälder bei Großiften und Kleinhändlern vorhanden ist, d. h. daß der Uebergang am 10. August bereits vollzogen war, so gilt die Behandlung, die im Abkommen vorgesehen ist. Der Verkauf oder die Ueberlafsung von Waldschlägen, die mit oder ohne Kon trakt, welcher der Registrierung unterlag

, vorgenommen wurde, für welche aber nicht die ausgemachten Zahlungen erfolgt sind, unterliegen der einmaligen Steuer von 6 Prozent. Nach Art. 1 des Abkommens beträgt die E'nnahmensteuer auf Bauholz, sowohl inländischer Produktion als auch bei der Einfuhr aus dem Auslande, 6'/, des durchschnittlichen Marktpreises. In diejer 6'/«igen Steuer sind alle späteren Umsätze in Bauholz inbegriffen, so daß die Steuer also nur einmal, bei der Schlägs- rung oder bei der Einfuhr des Holzes, zu entrichten

beim Ver kauf oder auch einzelner harzhältiger Bäume vom Besitzer des Waldes selbst oder durch andere Personen. Die Steuer wild gleichzeitig mit der Registergebühr bei Vorlage des Kaufvertages beim Regi- teramte entrichtet. Daraus ergibt sich, daß die Registergebühr sür den Kaufver trag in der Einnahmensteuer nicht schon inbegriffen ist. Jede Schägerung von Bauholz muß bei dem für den Verkäufsort zuständigen Re fchaften, wenn sie die Verkäufer des Hol zes find; von den Käufern des Holzes

der Provinzkorporationsräte richtigzustellen. Die Einnahmensteuer geht zur Gänze zu Lasten des Käufers oder des Pächters von Holzschlägerungen. Wenn die Schlä- gerung durch den Besitzer des Waldes selbst erfolgt, so ist die Einnahmensteuer vom Käufer des geschlagenen Holzes zu entrichten. Die Zahlung der Einnahmen steuer hat gleichzeitig mit der Registerge bühr inr Falle von zu registrierenden Kaufverträgen, ansonsten bei der Anmel dung der àhlèigerung oder des Kaufes von Bauholz zu geschehen. Bei Schläge rungen in gewissen Zeitabständen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 29.11.1929
Umfang: 8
; Waldthaler An tonio, Piazza delle Erbe; Maler Pietro, Via Dodiciville; Möilg Giovanni, Via Bottai; Viehweider Antonio, Via Reneto; Grünberger Giovanni. Gries 456; Conci/ S. Quirino; Ber toldi. Ollreliarco. ^ . des Gebrauches von Klavieren in Fremdenhäu sern. nur dann die Steuer einzuheben, sobald das Instrument für die Abhaltung von wahren und eigentlichen Unterhaltungen diene und von einem eigens hiefür verpflichteten und bezahl ten Pianisten gespielt werde. Was die Steuer auf die Erammof^nplatten

betreffe, so Habs die Gesellschaft zuerkannt, daß für die Auffüh rung derselben an öffentlichen Orten gar keine Steuer bezahlt werden müsse, und daß dieselbe bereits mit der Gravierung der Platten be zahlt worden sei. Die Autorengesellschaft erklärt, daß sie der Abfassung jener Nachricht vollkommen fern stehe und daß der Inhalt derselben durchaus nicht der Wahrheit, entsprecht Die Autorenge- felllchaft steht stets auf dem Standpunkt, auf welchem sie immer gestanden ist dal, eine rich tige Auslegung

der Artikel 8 0 nnd10 des Ge sekes über die Autorenrechte die Einhebung der Steuer auch für Grammofonvlatten, sobald die selben außerhalb der Familie, der Schule oder einer Lehranstalt vorgeführt werden, wenn auch gratis vorgeführt werden, obligatorisch lei, da die Steuer, die bei der Gravierung der Vlat ten aewhlt iverde, nicht oline weiteres auch das Recht der beliebigen Ausführung derselben in öffentlichen Lokalen mit sich brinne. Anders hinaegen liegt der Fall beim Klavier in einem KcMans. oder Hotel

, lolanae dasselbe nur ,nir Zerstreung der G^ste j„ „icht organi sierten Unterhaltungen dient, ^ler liegt der Fall der in der Familie gebraucht?,, (5!rammo- fonplatten vor und eins Steuer hiefür ist nicht vorgesehen. den kgl. Karabinieri von Cardano. Der redliche Finder wird ersucht, die Geld tasche bei dein Besitzer oder bei den Karabinieri in Cardano gegen entsprechenden Finderlohn abzugeben. Poliie'licl't's Gegen einen gewissen Schroffenegger Gio vanni in Prato Isarco wurde von den Kara binieri

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 25.11.1931
Umfang: 8
Aus Sicherheitsgründen wurden gestern von den Agenten der kgl. Quästur zwangsgestellt: Ausdruckskraft des Menschen ist. legt es nahe. s'U'''' in erster Linie auf die Bewegungen der Kin- ?'M Và. 40 Jahre alt aus Salzbmg. ohne Vipiteno Erwerbsrmmcidung vate lmd politische Rechte à NW Gemeinde Vipiteno teilt ntten Steuer te ist voll und das gaiizs Land vegersterter p^,^^gen nc >ch»ials mit, das; die Ainneldu,ig à ie MSor von sàer schv.ien Königin und ^ Verdienstes zur Beinessinig der Gemeinde- ihre»« ZMr^eà>à à Prit

Lubitsch. Maurice Chevalier ist nicht nur ein groszer ber. daß die vielfachen Anregungen eines Grup- Künstler, sondern man kann ruhig sagen/ ein Venunterrichtes sehr leicht Freude und Ver- vleblina der Völker. Magazine und illu>tr- ständnis für solche Uebungen erwecken können Tkenter» Ikonzerte. Vergnügungen Klnonachrichlen Edcnkino. Heute „Maurice Chevalier' zum à Gemeindesteuern. ^ ^ Anmeldepflicht unterliegen: 1. Viehsteuer. Ziegen sind separat steuer pflichtig und unterliegen diese, von drei Stück

aufwärts einer besonderen Spezial-Steuer. 2. Gewerbe- und Industrie-Steuer: steuer- Rythm.-Gymnastik in Verbindung mit elemen laren Taktübungen sollten heute auch dort, wo kein Musikunterricht vorgesehen ist. gepflegt werden. Auf jeden Fall dient es als beste Vor systematisch weiter ausgebaut, um den Musik unterricht zu unterstützen und zu veroollsttinöi Nen. Der Versuch diese Art Les Unterrichts in in Paris als Militärattache von Sylvama lebt «onen und dergleichen. Bolzano einzuführen, wendet

sein: bei- 7. Schank-Lizenzsteuer, obligatorisch, dieser ielsweise )ur den jungen Grafen Alfred, d r Steuer unterliegen alle Gastwirtschaften, Pen sein. Beim ersten Zusammentreffen verlieben ausgefüllt dem Gemeindesekretär übergebeit sich die beiden; alle sehen es mit s?reude, daß werden. Einzig und allein die vom Sekreta- man nun hoffen darf, einen König zu Häven, àtsnmt der Gemeinde erlassenen Empfangs- Die Hochzeit findet unter grandiosem PomH bestcitigungen bescheinigen gültig die durchge- illid Luxus statt

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.09.1928
Umfang: 8
? in KraN ge- treten, Anmeldung der SpirZlnsvorrüle Mit Mmisterialdckret, das mit heutigem Tage in Kraft tritt, ist die Steuer für die Her stellung von Spiriuosen uin Lire 399 erhöht worden. Dieie Erhöhung betrifft auch die lagernden Bestände von Spirituosen und jene, die sich im Kandel befinden »nd für die bereits die Fabri kationstaxe entrich'et worden -st. In dieser Hin sicht wird folgendes verfügt: al Alle iene, welche mehr a's 100 Litergrad an Spirituosen und alkoholischen Flüssigkeiten ' halten

ist. ' d) Die Erhöhung von Lire 399 betrifft sowohl den reinen Weingeist, sei es in Form von Cognac. Ruhm. Branntwein, jedwede Zufü- gung von Bernnit und Marsala oder bereits in süfze Liköre umgewandelte Spezialitäten der vorerwähnten, ms auch in alkoholische Parfü- merieartikeln umgewandelt, die sich in dem oben genannten Datum in Depots befinden, die frei von der Steuer sind, wenn sie die oben er- wähnte Menge von 199 Liter Alkoholgehalt iiberfteigen. , es Im Falle einer Nichtanmcldung oder fal scher Angaben

wird eine Strafe von der dop pelten bis zu der zehnfachen Steuer, die durch den Betrug oder Betrugsversuch unterschlagen rpurde. auferlegt. , f) Die Steuer ist innerhq'' 30 Tagen nach prokumà. mclispsnsàkile per i kamkim, unico per l'igiene delle Lignote e per la toletta maschile. 87/ìkIl.IMKM «MISS, poro konaparte 14 - Plankenstein, Schriftsteller. Berlin. Greif: Prof. Dr. Andreas Analtasopulos. Zlthen: Ferdinand von Au, Geheimrat, Genf: Sebastian Realer, Bürgermeister, Ansberg: Dr. Kurt Hessen- Müller

. .s), -vie Steuer u? l»n?r>)q,o öv ^agen naa, «annn- chliesen, ve,lohten worden wäre. Ge>tern an dern Datum der Liquidierung zu entrichten sen. Supermtendan^Hark>^ dcrts sie ihre Ansicht Sie betrat itämlich zu- g° wird, bis die Neuaufforstunz die Größe herausgescl/nittenei' Bäumchen erlangen wird. Gestohlene Leintücher Eine Lieblingsblnache für die Herren Diebe ist entschieden die einer gewissen Carlotta Bor tolo» aus Pergin», aus der im Laufe der letz ten Monate bereits dreimal verschiedene Wäsche

öer Termin die Suspendierung der Steuer am ?l. Dezember 1VZ8 ab. Tlieàr» Moil^erte. lveraiulaunaen Edenkino. „Machet mir den Hof'. Ab heute! Sentimentale Kon:ödie mit dem berühmten Filmstar Laura la Plante. Vorstellungen: lim 5, KM Uhrl Ab 9 Uhr Zluftreten des weltbe rühmten Profesjo-s Frizzo, mit Madame Jvott- lie. Eignies aus dem Repertoire:, Überschwem mung. Theaterbrand, Tot im Experiment und Wechsel der Stunoe. Wetterbeobachtungen vom 2V. Sept. Mar. 10.0. Gestern: Baronu-ter 36.2, Temperatur

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Dolomiten
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Seite 6 von 12
Datum: 14.01.1928
Umfang: 12
. Es ist anzunehmen, der Tod habe das so ein gerichtet. denn wenn die Bauern auch noch gesund wohnten und schliefen. fo wie sie ge sund arbeiten, würden wohl alle über hun dert Jahre alt werden. Und da» gäbe zu viel Auszügler. Es war Stouertag. „Gememidegsbot. Rente, £'' 'geld. Schornstein fegergeld und Rocht- wächtergeld' wurden eingenommen. Da :n t - mvist-n Hausväter perför' 11 -'; er schienen, 'hre Steuer zu befahlen. Kam aber irgendeine Frau, so neckten sich alle mit ihr, und Schräger mußte ihr einen Ingwer

e'mfchenken, den irgendeiner zum besten gab. Das ist Bauemcourtobfie. Vom Buchenhofe brachte stets ein« Magd die Steuer. Sie allein bekam keinen Ingwer. An diesem Tag« war im Büchenhöfe große Aufregung gewesen, denn Hannes hatte plötzlich und ohne all« äußere Veran lassung erklärt, er «»erde selber gehen, um dl« Steuer abzuffefer«. Er fügte noch die kühne Behauptung hinzu, daß er sich ooch vom Teufel nicht fürchte, und daß er den Leuten beweis«« wolle, daß der Buchenhof ebenso das heilige Recht

habe, seine Steuer persönlich vt zahlen wie alle anderen. Zu dem läge die Sache günstig, denn Matthias fei nicht zu Hanse, der sonst dagegen reden weit: Was Hannes zu diesem kühnen Plane be geistert habe. ist. wie gesagt, schwer zu be- stimmen. Es war zu- ~' V M Laune, zum Teil die Luft, endlich einmal etwas Neues zu er leben und der Einsamkeit entrissen zu wer den. Me nun aber immer bei der Entscheidung „prinzipieller Fragen' viel und lang geredet w:--d. so auch hier. Sogar der be teiligte ^'h an der Debatte

verftigen klar ausg«drückt. ,,M:' : f!' wiederholte er, da niemand antw-rt-l . „Ich bringe perf' ~' die Steuer vom Bucl---'-'st. denn der Buchen. Hof hat das Recht dazu!' So- niemand. Es antwortete übe» Haupt keiner der Anni-senden. „Wieviel - cht es?' fragte Hannes und zog d's riesige P-'-'-'d-ero-ttemonnaie des alten Rafchdorf mit viel UmstänldsZ^c'-^ aus der Tasche. Er nms-'» noar di« Summe ganz genau, aber er hatte durch seine Frage Ge- leg.nh 'tz das Portemonnaie herausfordernd in der Hand

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 18.08.1938
Umfang: 6
der Ingenieur Adolf Glaugauer Selbstmord im Flugzeug. Glaugauer be gab sich nach einem Tanzvergnügen, an scheinend sehr niedergeschlagen, zum Flugplatz, setzte sich an das Steuer einer Maschine, die er noch vor dem Aufstieg an einem Gartenzaun zertrümmerte. Un verletzt entstieg er dem Wrack und be mächtigt« sich eines zweiten Flugzeuges, das er 23 Meilen flog, um dann abzu stürzen. Toàessturz äurch Wette Warschau, 17. August Eine ungewöhnliche Wette zwischen zwei Maurern in Lodz fand ein tragi sches Ende

des Fahrers am Steuer rad sich wegen zunehmender Ermüdung lockert. Dadurch soll es unmöglich wer den, am Steuer einzuschlafen. Ein Londoner Börsenmakler hat einem armen Schüler, der entkernt mit ihm ver wandt ist, über 1 Million Lire hinterlas sen unter der Bedingung, daß der Junge den Namen des Verstorbenen annimmt, der Parrot (auf deutsch: Papagei) hieß. » Der Kapitän eines amerikanischen Frachtdampfers, auf dem zwischen Hong kong und San Franziska eine Meuterei ausgebrochen war, hat die malaiischen

eine neue Steuer ein geführt, deren Ertrag der Bekämpfung der Malaria dient. Die Steuergelder sol len dazu oerwandt werden, die Sümpfe in der Nähe des Menang-Flusfes trot ten zu legen. Donnerstag, den 18. August 1938-XVl Zimr Mssenpttzes! i» AM Bilbao, 17. August Im Madrid wurde am Samstag derum ein Riesenprozeß gegen 159 natii nalgesinnte Männer und Frauen eröffne? die wegen angeblicher Verschwörung gA gen die Republik angeklagt sind. Ihr Lo> ist vorauszusehen, da erst beim letzte« derartigen Prozeß

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Seite 2 von 8
Datum: 04.01.1936
Umfang: 8
für die Abmeldung von Einkommen (z. B. Auf hören des Einkommens infolge Auflassung oder Dcräuherung eines Geschäftes, Haus- oder Grundbesitzes, bzw. hinsichtlich der Junggesellen- steuer infolge Verheiratung oder Vollendung des 68. Lebensjahres.) Solche Rekurse können auch nach Ablauf von drei Monaten eingebracht werden, aber die Rückwirkung erstreckt sich dann eben nur aus die letzten drei Monate vom Tage der Rekurseinreichung an zurückgerechnet. Die Abmeldung des Einkommens ist an den Finanz intendanten

zu richten und kann bei den Steuer ämtern oder bei der Gemeinde überreicht werden. Rekurse heben jedoch die Veroflichtung zur Steuerzahlung an den vorgeschriebenen Zah lungsterminen nicht auf. Zu beachten ist schließlich die erst heuer zum ersten Male in Anwendung kommende Vor schrift, daß der Steuereintreiber hinsichtlich der Steuer des laufenden und des verflossenen Jahres zum erekutiven Vorgehen an den steuerpflich tigen Immobilien, berechtigt ist. fei es vor oder ,.r nach der D^räffentlichung

Handelsangestellten finden sich um 14 Uhr im Balillahaus. Vintlerstraße. ein. Rach der Prasenzkontrolle für die weiblichen Angestellten Filmvorführung im Luce-Kino. b TtznLlkatrbeitrog der Lanbwirte in Bolzano. Vom 3. biS IS. Jänner liegt im RatbauS (Steuer- abteilung) die Liste der SvndikatSbeiträge der Land wirte zur Einsichtnahme auf. b Wochenmarkt in Bolzano am 4. Jänner. Aepfel: Morgenduft L. 2.60. Kaltererböhmer L 2.—, Kochäpfel L. —.80 bis 1.40, Birnen C. 2.40; Kartoffel L. —.60 bis —.65; Kohl 2.1.20

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