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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 04.01.1936
Umfang: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 10.12.1924
Umfang: 8
: Reglement zur Hundesteuer. Salu r n : Gründung einer kgl. Komplementar- schule. ... ' Bozen : Bezahlung für außerordentliche Arbeiten der Gemeindeangestellten wurde abgelehnt. Die neue Mietwertsteuer in SoZen. Nur pro 1924. Meldungstermw: 1. bis 31. Dezember. Für die Stadtgemeinde Bozen ist mit Be schluß des Präfekturkommissärs vom 29. August 1924 die Mietwertsteuer eingeführt worden. Da diese Steuer ab 1. Jänner 1925 laut kgl. Dekret 3066/1923 abgeschafft ist, so kommt sie wohl nur mehr (recht

, wenn er sie vom Hausherrn nichtmöbliert übernom men und selbst möbliert hat. In allen übrigen Fällen ist der Hausherr zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet, kann sich aber vom Mieter einer Wohnung, deren Möbel der Hausherr bei gestellt hat, die Steuer rückvergüten lassen. Wenn ein Mieter ein oder mehrere Zimmer weitervermietet, hat der Mieter die Steuer selbst zu entrichten, kann aber dem Aftermieter die Steuer aufrechnen. Besteht im Haufe eine unvermietete möbl. Wohnung, so ist der Hausherr steuerpflichtig, ebenso

auch für möblierte Wohnungen, die nur einen Teil des Jahres vermietet werden (Som merwohnungen und ähnliche). Auch das unmittelbare Wohnungszubehör wird in d'w Steuer einbezogen, wie zum Beispiel Gärten, Ställe, Remisen, Scheunen. Auch Vereins- und Geschäftslokale find der Metwertsteuer unterworfen. Der Präfekturkommissär veröffentlicht nun bezüglich der Abgabe der Erklärungen folgende Kundmachung: Alle von der Steuer Betroffenen werden aufgefordert, innerhalb 30 Tagen, das ist vom 1. Dezember bis 31. Dezember

1924 aus den vor geschriebenen Drucksorten, welche im Rathaus, Zimmer Nr. 7, über Verlangen verabfolgt wer den, ihre Erklärungen hiezu abzugeben. Wer die Erklärung innerhalb der vorge schriebenen Zeit nicht abgibt, hat eine Geld strafe! in der Höhe des ihm zugemessenen Steuer betruges zu gewärtigen. Wer eine falsche Erklä rung abgibt, wird mit einer Geldstrafe in der Höhe jenes Steuerbetrages belegt, welcher auf den Unterschied zwischen dem amtlich festgestell ten und dem vom Steuerträger

, welche nicht in diesen vor geschriebenen Formen gemacht werden, sind als n-i cht ersol g t zu betrachten. Der Steuer unterliegt jeder Einheimische oder Fremde, der in der Gemeinde Bozen ein Möbliertes Haus oder eine möblierte Wohnung genutzt oder zu seiner Verfügung hat, seien die Möbel sein Eiaentum oder nicht und zwar 'auch, wsntt er die Wohnung unentgeltlich innehat. Die entsprechenden Erklärungen haben da her abzugeben: a) der Hausbesitzer für seine eigene Wohnung, für leerstehende Wohnungen und für möbl. vermietete Wohnungen

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 08.01.1938
Umfang: 16
ist für die anerkannten Kur- und Derkchrsstationen obligatorisch. lieber die Art der Anwendung oder Einführung der Steuer ist das Gutachten der örtlichen Verkehrsverbändc einzuholen, das Reglement unterliegt der Genehmigung durch den Provinzvcrwaltungsaus^chust nach vorheriger De- gutachtnng seitens der Provinzialkörperschaft für Fremdenverkehr, sowie der Genehmigung des Innenministeriums. Falls die vorgenannten Ge meinden die Steuer nicht binnen zwei Monaten nach ihrer Anerkennung als Kur- und Verkehrs- orte

einführen, kann die Einführung über Antrag des örtlichen Verkclirsvrreins oder von Amts -wegen durch den Proviinial-Vcrwaltnngsaus- fchnh erfolgen, wobctzdas Gutachten der Provin- zialkörpcrschaft für Fremdenverkehr einzuholen ist. Das Bolksbilvungsministerinm kann auch die Anwendung der Anfenthaltssteuer für jedweden Ort obligatorisch erklären und die betreffenden Tarife vorlchreiben. Die Höhe der Steuer. Die Höhe der Steuer wird nach den Kategorien der Gastbetriebe. Sanatorien. Privatzimmer usw

. nl'gestnst und mit fixen Beträgen als Gebühr pro Person und Tag festgesetzt, die von L. 0.50 bis 4.— betragen kann. Die Beträge sind für Kinder unter 12 Jahren und für Familien mit fünf oder mehr Kindern auf die Hälfte ermäßigt. In jenen Orten, für welche laut Hotelsahrbuch eine Saison anerkannt ist. kann der Steuer- betrng pro Person und Tag um 1 L. erhöht werden. Für die Hotels und Pensionen gilt di« all gemeine Klasiifizioriing, die auf Grund des kgl. Dekrets Nr. 375 vom 18. Jänner 1337 er folgt

werden, welche wegen ihrer geringen Bedeutung den Kategorien des Hotel- jahrbuchcs nicbt mehr vergleichbar sind. Steuerbefreiungen. Bon der Steuer befreit sind: 1. Alle jene, die in der Gemeinde ihren Wohn sitz haben oder der Mietwertsteuer unterwor fen sind. 2. Botschafter. Gesandte. Konsuln ausländischer Staaten. 3. Rcgierungsbcamtc, Offiziere des Heeres und der Miliz, falls sie in dienstlichem Aufträge reisen. 4. Kricgsinval'de und Arme, die auf öffentliche .Kosten zur Kur weilen. 5. Angehörige der Wehrmacht

und Beamte ausdehnen, welche zum Zweck der Arbeitsleistung im Dienste dritter Personen sich in der Gemeinde aufhalten. Die Verwendung der Steuer. Das Erträgnis der Steuer ist zu einem Vier tel für das Muttcrwcrk bestimmt: vom übriaen Betrag werden in den erklärten Kur- und Ver- kehrsö'ten 15-1. in den übrigen Gemeinden 5lK-> ab 1. Jänner d. I. der autonomen Hotelkredit- Sektion zur Bildung des Earantiefondes (bis zu einem Höchstbetrag von 125 Millionen) über wiesen. ' Nach einem weiteren Abzug sür

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Dolomiten
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Seite 4 von 6
Datum: 16.10.1939
Umfang: 6
, ob diese neue Steuer ebenso wie die Umsatz- und Stempelgebühr auf den die Zablung Leisten den übertragbar ist oder nicht. Das Finanz ministerium hat sich bisher zu dieser Frage nicht geäußert, wenigstens nicht in offizieller Farm, nnd durch die Erörterungen in der Presse ist wenig geklärt worden. Am Klarheit zu schaffen muß vor allem fest- gestellt werden, ob es sich um eine direkt« oder indirekte Steuer handelt. Der der Steuer gegebene Name. „Einnahmen- st e u c i“, würde die Auffassung rechtfertigen

, daß es sich um eine direkte Steuer handelt. Durch ein Beispiel wird dies sofort klargostellt. Der Hausbcrr muß von der vom Mieter be zahlten Miete 2^ an Einnahmenfteucr ent richten. was nichts anderes wäre als eine weitere Gebäudcsteuer. Ebenso würde die vom Bäcker oder Fleischhauer zu entrichtende 27°ige Steuer van dem vom Kunden bezahlten Waren preis nur eine weitere Einkommensteuer da«» stellen. Wird diese 20?-ige Steuer aber vom Haus herrn oder vom Kaufmann auf den Kunde«, bozw. den Mieter übertragen und neben

dem Preis oder der Miete eingehoben, so haben wir den Fall der indirekten Steuer. Der Gesetzgeber hat jedenfalls nicht die Absicht gehabt mit der in Frage stehenden Steuer eine direkte Steuer zu schaffen, denn in diesem Fall« hätte er viel einfacher die geaenwärtige« Steuersätze erböht. Aus dem ganzen Text de« Gesetzes geht hervor, daß es sich nur um ein« indirekte Steuer handeln kann. Die bisherig« sehr komplizierte Umsatzgebühr wird nunmehr aufgehoben und durch die neue Einnahmensteue, ersetzt. Ferner

besagt der Ministerratsbeschluß, daß die Entrichtung der Einuahmensteuer auch die für deu Betrag in Frage kommende Quit- tungsstemvelgebiihr inbegreift. Diese zwei Ge bühren sind aber ausgesprochen indirekt« Steuern und als solche auf denjenigen über tragbar, der die Zahlung zu leisten hat. Als« nicht der Zahlungsempfänger hat die Gebühr effektiv zu entrichten, soudirn derjenige, welcher die Zahlung zu leisten hat. Der Zahlung«- empfänger ist aber für die Entrichtung der Steuer, somit deren Einhebung

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Volksbote
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Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 08.03.1922
Umfang: 8
eine Anzahl neuer Steuern, bezw. eine Erhöhung der bereits bestandenen, wodurch das Gastgewerbe ganz bedeutend belastet wurde. Hauptsächlich kommen in Betracht: Weinoerzehrungs- steuer, bei der zwar insoserne eine Erleichterung eintrat, als fast durchwegs die Einzelabsindung zustande kam und nur ganz wenige Gastwirte die Steuerentrichtung im Re giewege vorzögen. Dafür brachte der Beschluß des Ge meinderates Bozen vom 14. April 1921, womit die Ge meindeumlage zur staatlichen Weinverzehrungssteuer von SSV

auf 300 Prozent erhöht wurde, und zwar rückwir kend ab 1. Jänner 1S21, eine unangenehme Überraschung. Die Landesumlage beträgt LVV Prozent, scSmß heute Lire 35.64 pro Hektoliter an Weinverzehrungssteuer zu entrichten sind. Berücksichtigt man noch die Erhöhung der Erwerbsteuer, so stellt sich die gesamte, für einen Hektoliter Wein zu entrichtende Steuer auf rund Lire L0.—. Die Einhebung der städtischen Branntwein- vmlage für 1S21 wurde durch die Genossenschaft um einen Pauschalbetrag übernommen

auf Lire S.— und hernach auf Lire 15.—. Die Landesumlage für Bier wurde mit IS. September 1921 mit Lire 12.— pro Hektoliter fest gesetzt. Trotz zahlreicher Proteste erhielt im August 1321 die Stadtgemeinde Bozen die Ermächtigung zur Einhebung einer IVprozentigen libernachtungssteuer und ist wenig Aussicht vorhanden, daß diese Steuer in absehba rer Zeit aufgehoben wird. Eine Erleichterung trat in sofern« ein, als die Aufenthaltsdauer von KV auf 30 Tage herabgesetzt wurde. Die Mit kgl. Dekret

vom No- vember 1920 eingeführte Flaschenweinsteuer wurde mit 1. November 1S21 auf das doppelte Ausmaß erhöht. Im Sommer 1921 wurde die in den alten Pro vinzen bereits bestehende Luxussteuer auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Weiters wurde im November 1921 die Touristensteuer, kurz Enit-Steuer genannt, auf unser Gebiet ausgedehnt, wonach für jede Hotelrechnung zu Gunsten des italienischen Fremdenverkehrsamtes eine Stempelgebühr zu entrichten ist. Die gewaltigste Über raschung bedeutete die im Oktober

v. I. erfolgte Vor schreibung für die Erwerbsteuer 1920 bis 1921. Die Ge nossenschaft versuchte zwar eine Ermäßigung der Steuer sätze zu erwirken, doch ist wenig Aussicht vorhanden, daß die Rekurse Erfolg haben werden. Eine Hauptursache, warum die Erwerbsteuer eine derartige Höhe erreichte, sind die 250 Prozent Gemeindezuschläge und die 12V Pro zent Landeszuschlöge, sowie die 200 Prozent Kriegszu schläge. Aus dem Vorgesagten ist zu entnehmen, daß das Gastgewerbe mit Steuern und Abgaben jeglicher Art

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Volksbote
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Seite 4 von 8
Datum: 22.04.1938
Umfang: 8
, was ist?' „Nichts nein, frage in ich jetzt um nichts. Bitte, fahr zu.' Karras schüttelt befremdet den Kopf, setzt sich an? Steuer und läßt den Wagen an. Ein, zwei Sekunden — und fast lautlos rollt das elegante schwere Gefährt davon. Roch lange hörte Dr. Karras aus dem Wagenfond hinter sich, wo seine Frau saß, ein unterdrücktes Weinen. Frau Hilde ist aufs bitterste gekränkt. Sie har immer nur das beste für Robert Meißner gewollt, sie hat ihm Bahn gebrochen, Ver bindungen verschafft, sie hat ihn aber auch innerlich

gefördert, ihn geistig vorwärts ge bracht. Wie sollte sie sich an diesen jungen Menschen ketten, der fast ihr Sohn sein Ännte? Aber auch nicht der Schatten eines ölchen Gefühles war da! Und er beschimpft ie auf offener Straße! Macht sie zum Ge- pött der neugierigen Weiber! Da läßt Karras, der am Steuer sitzt, den Wagen halten und sagt: „Liebling, ich sehe Tränen in deinen schonen Augen und höre dich weinen! Das betrübt mich sehr. Komm, letze dich da vor und löse mich av. Es gibt nichts besseres

für Seelenkummer. als am Steuer eines Autos zu sitzen.' Hilde kletterte ans Steuer. „Dickhäuter! —' sagte sie, seufzte und gab Gas. Karras dehnte sich behaglich im Polster. Belustigt blitzten seine Aeualein. „Und nun, stehst du. Kino, ist man schon ruhiger! Jetzt stelle dir vor, du ruhest an deiner Mutter Brust und habest das Bedürf nis, dich einmal von Herzen anszureden. Was hat er dir getan, dein Schützling? —' „Beschimpft auf offener Straße hat er mich! —' „Das iss nicht fein! — Was sagte er? Wie drückte

er sich aus?' „Gemein! Mit ihm hätte ich gespielt, schrie er, dich hätte ich geheiratet. Pfu I' „Pfui sagte er? Das ist stark Ich sehe, deine Pädagogik vermochte ihn also doch nicht zum vollenoeten Gentleman zu machen —' „Du nimmst mich nicht ernst. Du lachst über mich'' — „Liebling —' „Ihr seid alle keinen Schuß Pulver wert, ihr Männer!' Ein letzter Weinkrampf schüttelt die Frau am Steuer, aber Dr. Karras hilft ihr nicht. Er schweigt und lächelt in sich hinein. Er weiß, nun ist es überwunden! Keine bessere Kur

als der Sitz am Steuer! Allerdings das Künstlerfest ist verpatzt, Frau Hilde laßt sich nicht überreden: „Nie! — Wenn ich ihn dort träfe!' —- Als Robert Hilde Bergendorf fliehen sah, als er sah, wie seine Worte sie aufs tiefste ver letzten, hatte er das Gefühl befriedigter Rache. Soll sie es nur auch spüren, die falsche Kreatur!! In diesem Augenblick hörte er, wie ein junges Mädchen, aus der Menge vor dem Theater, ziemlich laut ihre Ansicht zum besten gab: „Schänien sollte er sich, eine Frau auf der Straße

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Dolomiten
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Seite 7 von 10
Datum: 03.02.1940
Umfang: 10
- Steuer. Frostschäden im oberital.Weinbongebiet Der „Schweizerischen Weinzeitung' wird be richtet. daß in Italien größere Frostschäden zu befürchten seien. In erster Linie dürften hier die Qualitätsweingebiete von Piemont zu Schaden kommen, wo die Kälte sehr intensiv geworden ist. In der Provinz Aleßandria ist das Thermometer bis auf —15 Grad gesunken, in den Po-Niederungen sind —16.7 Grad erreicht wor den. In dem bekannten Weinort San Stefano Balbo find morgens um 8 Uhr —22 Grad ge messen worden

8. Februar in Anwendung tretende Einnahmen-Stener beträgt, wie be kannt, 2 Perzent, wobei der Steuerbetrag immer auf 5 Centesimi aufzururrden ist. In der Praxis ergibt sich somit, daß der Steuer- betrag für se angefangene 2.50 L imi je 5 Centesimi steigt. Sobald eine solche Stufe von je 2.50 L des Rechnungsbetrages (oder Verkaufspreise«. bzw. Honorars) auch nur um 1 Cent, überschritten ist, so steigt auch die Steuergebühr um 5 Centesimi. Z. D. beträgt die Eteuergebühr für einen Rech nungsbetrag

von L 7,50: L 045; für einen Rechnungsbetrag von L 7,51 muß ober schon die nächste Stuf« genommen werden, also wie für eine Rechnung von L 10, und die betreffende Steuergebühr beträgt L 0,20. Rachstehend bringen wir zur bequemeren Berechnung der Steuer eine einfache Skala» in welcher die ersten, Zahlen der dritten und fünften Reihe den Rechnungsbetrag bedeu ten. hingegen die Zahlen der zweiten, vierten rmd sechsten Reihe den bezüglichen Steuer betrag. In der Skala ist bis zum Rechnungs- betrag 100 Lire

jede Steuergebührenstufe berücksichtigt, für Rechmrngsbeträge über 100 Lire bedarf es zur Errechnung der Skeuerge. bühr nur einer kleinen Adition. wie unten an einem Beispiel dargetan wird. * 1. Beispiel: Für einen Rechnungs betrag von L 83,20 ist die Stufe 85.— in der dritten Reige zu nehmen. Der Steuer betrag ist somit in diesem Falle L 1,70. 2. Beispiel: Für einen Rechnungs betrag von L 452,60 nehme man zunächst den Stempelbetrag für eine Rechnung von 400 L. Derselbe beträgt, wie aus der Reihe 5 und 6 zu ersehen

ist. Lire 8. Hiezu kommt nun die Steuer für L 52.60. Der Betrag von L 52,60 gehört zur Stufe 55.— (siehe dritte Zahlenreihe) und der betreffende Steuerbetrag ist somtt L 1,10. Beide Teil beträge zusammengezählt, ergeben den ge bührenden Steuerbetrag für L 452.60, näm lich 8 8^ 1,10 — L 9,10. llages-Neuigketten «kr Glückskind Zweimal Sbrrfahreu ,»d zweimal unverletzt geblieben C o m o. 2. Februar. In einem Zettraam von wenigen Minuten wurde der Fuhrmann Angela Pedroncelli aus Carate zweimal überfahren

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 21.02.1924
Umfang: 12
oder nichtangemeldeten Parteien enthalten sind: ebenso wegen Unterlassung der vorgeschriebenen Verständigung oder we gen materieller Jrrtümer. Der Präfekt kann in solchen Fällen die Einhebung der bestrit tenen Partien einstellen mär zugleich die Rich tigstellung der Jrrtümmer und die Regelung des Derfahrens anordnen. Art. 22. Di« Veröffentlichung der Rolle gibt der Bür germeister mittels Kundmachung bekannt, in welcher die Termine für die Zahlung der Steuer angegeben find. Diese müssen mit den Fälligkeitstagen

der zweimonatlichen Raten, welche für die direkten Steuern vorgeschriebe« find, zusammenfallen. Di« Zahl der Einhe bungsraten darf nicht geringer als zwei sein. Die Veröffentlichung dieser Kundmachung oerpflichtet den Steuerzahler gesetzlich zur Zahlung der Steuer an den festgesetzten Fäl- ligkeitstagen. Innerhalb acht Tagen nach Erhält der Rolle muß der Steuereinheber je- dom Steuerzahler die Zahlungsaufforderung schicken, in welcher die Ziffern und die Fällig keitstage der Raten anzugeben sind. Art

Rekurse innerhalb sechs Monaten ist nach Mitteilung der letzten Verfügung der Re kurs an das Gericht im Sinne des Gesetzes vom 20. März 1865. Nr. 2248, Anhang E. zu lässig. Der Rekurs schiebt die Zahlung der Steuer nicht auf. Art. 26. Ueberiretungen dieser Durchführung, welche im Artikel 14 nicht «wähnt sind, werden nach Artikel 226 des Gemeinde- und Provinzial gesetzes vom 4. Februar 1915, Rr. 148, be handelt. IlfUtti wird am 10. März eröffnet. Der Vaue-rnbund Bozen teilt mit: Am 10. März 1924

genießen, als auch die Steuer, frcrhett, welche neuangelegten Weingärten zukommt, nicht berücksichtigt. Mehrere Ge meinden wendeten sich in dieser Angelegen heit an den Bauernbund mit dem Ersuchen um Aufklärung. Am 10. Februar inter venierte der Leiter der Fachabterlung für Weinbau und Kellorwirtschaft beim Londes- steuor-Jnfpcktor Eav. Eardolli in Trento in dieser Angelegenheit. Der Herr Landessteuer- Jnspekwr erklärte, die Steirerbegünstigungen (Abschreibungen) deshalb in den Steuer- vollen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
. Die Freilegungsarbeiten wurden unverzüglich aufge nommen und so konnte noch am gleichen Tage der Verkehr aufgenommen werden. Gestern früh war die Straße wieder vollkommen freigelegt. Apothekendienst. Ab heute, Samstag, bis Samstag der kommen den Woche versieht den Nachtdienst die Spital-Apo theke in der Via Regina Elena. Die Nachtdienst haltende Apotheke bleibt bis 21 Uhr offen. Zur Steuer für Rutotransporte Infolge des Inkrafttretens des kgl. Gefetzesde- kretes vom 2. Dezember 1V3S Nr. 2097 hat der fa scistische

Reichsverband der Weinhändler den kom petenten Aemtern nachstehende Fragen, welche die Weinhändler betreffen, vorgelegt: 1. Welcher Prozentsatz des größeren oder ge ringeren Gewichtes, das bei der Fracht in Zentner und Kilometer für die Besteuerung angegeben wird, wird toleriert, wenn an Stelle der Ver ladung nicht die entsprechenden Möglichkeiten vor handen sind, das Gewicht genau zu bestimmen. 2. Wenn die Lastwagen die leeren Gebinde mit sich führen, ist das die Steuer für den Transport der leeren Gebinde

oder für die gefüllten bei der Rückfahrt zu entrichten und wird die neue Steuer auf die Ware allein, welche die Fässer enthalten, angewendet? 3. Da die Steuer nach Zentnern und Kilometern berechnet für Transports im Bereiche der Gemein de nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entrichten ist. wird sie für Transporte die über die Gemeinde hinausgehen von den Grenzen der Ge meinde an berechnet und wie sind diese Grenzen für die Kilometerberechnung festzustellen? Aiihrl nach einem Jahre in der gleichen Wohnung

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.04.1940
Umfang: 6
ermäßigten Stem pel (bis zu höchstens L. 2.—) da der Verkäufer ja für diese Steuer abgefun den ist. Wohl aber muß die Rechnung mit dem 2°/°igen Einnahmenstempel ge stempelt sein, wenn der Veitauf von sol chen Artikeln an andere Papierwaren- Händler erfolgt, also an Wiederverkäufe?. Bücher unterliegen der Einnahmensteuer weder beim Verkauf an Wiederverkäuser noch an Private, weil die Steuer für Bücher nur einmal erhoben wird, näm lich beim ersten Verkauf vom Drucker oder Verleger. Fakturen für Lieferungen

- kerei belogen hat. In ersterem Fall muß der Papierwarenhändlei' der Kundschaft die Einnahmcnsteuer anrechnen, da die Abfindung sich nur auf den Wiederver kauf an die Kundschaft, nicht aber auf den ersten Umsatz von der Druckerei zum Händler bezieht. Im zweiten Fall? aber ist der Pap !erwarenhändl?r durch die Abfindung gedeckt, da er ja seinerseit die Steuer bei Erhalt der Ware von der Druckerei entrichtet hat. und hat eine eventuell verlangte Faktura nur mit dem begünstigten Stempel zu veriehen

feststellen konnten, daß Carlo Seidner sich einige Tage vorher eines anderen Vergehens schuldigt gemacht hatte. Er lieh unter irgend einem Vorwande bei Elisa Steuer in Colle Jsarco ein Fahr rad aus, das er dann verkaufte und den Erlös sür sich behielt. Unter der Anklage des Diebstahles und der unrechtmäßigen Aneignung hätte sich Carlo Seidner vor dem Tribunal zu verantworten gehabt. Er erschien jedoch nicht zur Verhandlung und er wurde in seiner Abwesenheit we gen Diebstahles zu 1 Monat und 20 Ta gen

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 11.07.1926
Umfang: 6
Hat in zwei gleichen Raten an die städt. Esattoria — Banca Cattolica — zu erfolgen und ist der Termin für die Einzahlung der Steuer auf 1l). August uno 10. Oktober 1920 festgesetzt. Steuer pflichtige, welche nicht rechtzeitig ole vorgeschriebene als letzter verblieb Gafser. Dieser fälschte Stempel, Unterschrift und Formulare. Die verschiedensten Mi- litärtommanden waren mit dem Kommando in Bol zano direkt in keiner Verbindung, sodaß sie auch nicht wissen konnten, welche Entscheidungen, Formularien

den von der gegen st« erhobenen Anklage freige sprochen. Schriftleitung! Postgebäude, Tel. 332, Poftf.32 Sprechstunden täglich von4 bisS Uhr nachmitags. s. M der König in Merano Der Sladtmagislrat gibt bekannt: Ain^IS. Hui! trifft, vom Iaufenpaß kommend, S. _ ... Mià König mit Gefolge in Merano ein. Die An Steuer entrichten^ verfallen den durch das Gesetz vor-^-tunflszelt wird in den Maueranfchlägen bekannlgege- geschriebenen Strafen. ^ ben werden. S. M. der König durchfährt die Stadt im Wetterbericht des meteorologischen

Bolzano; 4. 192L Ex- Gemeinde Gries; ö. 1926 Gemeinde Bolzano; 6. 1926 Ex-Gemeinde Gries; Gebäudesteuer: 7. Ruolo fup plettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; 3. 1924 Ex- Gemeinde Gries; 0. 1S24 Ex-Gemeinde Gries; 10. 192S Gemeinde Bolzano; 11. 1V2S Ex»GemeInde Gries; 12. 1926 Gemeinde Bolzano; 13. 192g Ex- Gemeinde Gries; ErgÄnzungs-Rentensteuer: 14. Ru olo fupplettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; IS. 1924 Ex>iGemelnde Gries; 16 Prozent Steuer auf Inter essen und Prämien: 10. Molo supplettivo Jahr 1924

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Dolomiten
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Seite 5 von 8
Datum: 05.04.1939
Umfang: 8
ähr ung der Ansprüche der Konsumsteuerverwaltung wird der diesbezüg liche 2. Absatz des Art. 48 dahin ergänzt, daß dieser Termin (drei Jahre) bezüglich der Bau- materialien-Steuer vom Tage der Be endigung der Bauarbeiten an läuft. Der Art. 90 ist dahin abgeändert worden, daß der nach Erschöpfung der administrativen Rekurs wege noch mögliche gerichtliche Rekurs binnen drei Monaten nach Zustellung des Entscheides des Finanzministeriums gestattet ist. Biehsteuer Der Art. 123 betreffend

die Befreiungen von der Biehsteuer wurde durch folgenden Zusatz er gänzt: „Von der Viehsteuer befreit sind die kleinen ZiegenHaltungen bis zu sechs Stück in Familicnbesitz.' Art. 148 betreffend die Besteuerung der Gon deln, Ruder-, Segel- und Motorboote (die bisher ebenso besteuert wäre« wie die Fuhrwerke) ist aufgehoben. viuuuvfinvfr Zu Art. 157 ist folgender Zusatz angefügt worden: J5&1 dteKleiubillurdsbisz» zwei Meter Lange «itb «kn Meter Breite ist das Ausmaß der Steuer auf die Hälfte herabgesetzt

usw., und 6 Permill« in den darauf folgenden Jahren. In den unter 2 genannten Betrieben beträgt die Steuer ebensoviel wie in den Räumen b der Kategorie 1.) Mietwerlsteuer Art. 109 ist abgeändert wie folgt: „Für Villen. Häuser, Wohnungen und Zim mer, die möbliert vermietet werden, trifft die Mietwertsteuer den Besitzer im Falle der direkten Vermietung, den Mieter im Falle der Afterver mietung. Die Mietwertstener ist auch zu Lasten jener Personen anwendbar, welche in Hotels oder Pen sionen Zimmer

oder Wohnungen in Miete von der Dauer eines Monates oder länger nehmen, falls diese Personen nachgewiesenermaßen der Aukcnthaltssteuer nicht unterworfen sind. In diesem Falle hat der Gastgewerbetreibende die Mietwertstcuer zu entrichten und kann sie dem Mieter anrechnen.' BodenbesetznngSfteuer , Eine Abänderung des Art. 192 besagt, daß ' dieser Steuer auch jene unter oder über dem Straßenboden gelegenen Flächen^die durch kon zessionierte öffentliche Gas- oder Wasserleitungen besetzt werden, unterworfen

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Dolomiten
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Seite 6 von 16
Datum: 01.09.1928
Umfang: 16
der Altiengeielllchallen Die 'Abzüge für Amorkisierungen bei Be. stenerung der Akkiengesellschafken. Alle Aktiengesellschaften und die Gesell schaften mit beschränkter Haftung mit einem Gesellschaftskapital von mindestens einer Million Lire müssen bekanntlich alljährlich binnen drei Monaten nach Genehmigung des abgelaufenen Rechnungsabschlusses die Bilanz zur Berechnung der Ricchezza mobile- Steuer dem Steueramte vorlegen» wobei die Nichtvorlage allerdings nur zur Folge hat, daß das Steueramt, auch wenn das Rein

erträgnis geringer war, die Steuer gleich wie im letzten Jahr oorfchreiben wird. Das Steueramt unterzieht nun dis vor gelegten Bilanzen einer Ueberprüfung, be sonders hinsichtlich der Posten, welche die Amortisation des Gebäudes, der Maschinen und sonsttgen Einrichtungsgegenstände oder welche die Reparaturen derselben oder die Zuweisungen an einen Erneuerungsfond be treffen. Die Meinungsverschiedenheiten über die zulässige Höhe dieser Abzugsposten zwi schen den Industriellen und den Steuer- ämtern

der Anlagen und Ma schinen stattfindet (bei verlängerten Arbeits stunden, Nachtarbeit usw.) sollen die Steuer ämter größere Amortisierungsquoten als normalerweise zuerkennen: dasselbe soll auch bei jenen Industrien der Fall sein, bei denen sich der Fortschritt der Technik am stärksten bemerkbar macht und die daher vor der Zeit ihre Maschinen ersetzen müssen. 4. Auch die Auslagen für Studien und Ex perimente, die keinen greifbaren finanziellen Erfolg gehabt haben, sollen als Abzugsposten anerkannt

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

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