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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.03.1937
Umfang: 6
' si. Teil in 120 Dias) einen Lichtbildervor trag halten wird. Freunde der Fotografie und des schönen Re nalis sind höflichst eingeladen, als Gäste des Klubes an dem Bortrage teilzunehmen. Dèe Ammobiliar » Anleihe und Immobiliar-Steuer ìehr à'MisimIOerill' Nach der bereits veröffentlichten amtlichen Mit telung wird im Monate März die Division »Pu- stcrin', die an den erbittertsten Kämpfen für die Eroberung des Imperiums teilgenommen hat, für Rückkehr ins Mutterland eingeschifft werden, à Nachsicht

für Da in diesen Tagen den Haus- und Grundbesit- zern die Zahlungsaufträge betreffend JmmobiUar- anleihe u. Jmmobiliarfteuer zugestellt werden, ist es zweckentsprechend, noch einmal dieses Thema, u. zwar möglichst volkstümlich zu behandeln. Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steuer-- amt eingezogen wurden, erfolgt einstweilen die Be- Messung der Jmmobiliarcmleihe bezw. der jähr lichen, durch 25 I. dauernden Abgabe auf Grund der in der Steuerrolle bereits eingetragenen Rein erträge, bezw. auf Grund

> dann an Zentralsteuerkommission gerichtet werden. Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amt-- liche Benachrichtigung seitens des Steueram'es, da Anleihe wie jährliche Steuer einstweilen nur auf Grund der in der Steuerrolle eingetragenen Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeich- nunasverpflichteten bemessen werden, und mit die sen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, und es erhalten die Zeichnungsvervslichteten nur eine Verständigung seitens der Steuerzahlstelle (Esattoria). Nun kann es aber doch der Fall

sein, daß ein Besitzer in dieser Rolle der Zeichnungspflichtigen eingetragen ist. obwohl er nicht zeichnungspslichtig ist. oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. In einem solchen Falle muß er allerdings einst weilen die vorgeschriebenen Summen laut Vor schreibung zahlen, jedoch bat er das Recht, die Ab schreibung bezw. den Rückersatz der gezahlten Be träfe zu verlangen. Diese Eingabe ldenuncia) ist auf stempe>kre>em Papier zu machen und an das Zuständige Steuer- cimt

sind verpflichtet, Zprozentig des reinen Jmmobi- liarweries in dieser Anleihe, die in 25 Jahren zn- riickzahlbar ist lind für die der Staat 5 Prozent Zinken zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seiner- zeitigen Rückzahlung dieser Anleihe aufkommen, in dem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entivre- chende Steuer durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend des reinen Jmmobiliarwertes. der zur Berechnung der An leihe diente, oder kurz

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 11.11.1936
Umfang: 6
senschaften, welche einen staatlichen Zuschuß genie ßen. Zur Zeichnung sind weiters jene verpflichtet, die tatsächliche Besitzer von Realitäten ind, wenn ie auch im Grundbuche noch nicht als solche aus- cheinen. Zur Zeichnung verpflichtet sind jerner Be- itzer von Grundstücken und Häusern, die äugen- »licklich keiner Steuer unterliegen, oder welche nur eine Ergänzungssteuer bezahlen und endlich Be sitzer von noch nicht fertiggestellten Häusern oder noch yicht in die Steuerrolle eingetragenen Reali täten

? - Be stimmungen noch nicht erschienen, so daß auch die Steuerämter noch keine definitive Auskunft geben können. c) Daß das Einkommen aus dem Hypothekarkredite tatsächlich zur Steuer angemeldet od. von amts wegen festgestellt ist. Eine Frage, welche ebenfalls hier noch offen bleibt, ist der Abzug von.Realitäten, wie zum Bei spiel Wohnungsrechte, Fruchtgenußrechte (seien es vertragliche oder gesetzliche), Ausgedinge, Abnäh runsrechte usw. Im weiteren Sinne genommen, sind auch dies Hypotheken, welche eigentlich

noch nicht ersichtlich, ob auch eine Bestätigung des Gläubigers beiliegen muß, daß das Darlehen tatsächlich besteht. Wird die Hypo thek anerkannt, so ersolgt der Abzug derselben von amtswegen. 6. Die Zmmobiliarsteuer. Mit dem gleichen Dekrete ist außer der Anleihe auch eine außerordentliche Jmmobiliarsteuer ein geführt. welche alle jene zu zahlen haben, welche zur Zeichnung der Anleihe verpflichtet sind. Die Steuer wird jährlich festgesetzt auf 3.3 Promille von dem festgesetzten Werte der Realitäten

, so daß man für 1000 Lire Anleihe Lire 3.30 Steuer extra ^Dièk^Steuer geht auch automatisch mit dem Wer te der Liegenschaften und wird auch dementspre chend von amtswegen festgesetzt. 7. Bezahlung der Anleihe und der Steuer. Die Bezahlung der Anleihe und der Steuer er folgt mit den anderen Steuern und wird von der Raten eingehoben. ^ ^ Esattoria gleichzeitig mit den anderen Steuern in 6 Das Wertpapier erhält lier Zeichner erst nach vollkommener Einzahlung, das heißt nach der sech sten Rate

solche Be sitzer, welche momentan keine Steuer zahlen, sei es nun Gebäude- oder Grundsteuer, und zwar muß hier die Anmeldung erfolgen, weil diese Besitzer in keiner Steuerliste enthalten sind und infolgedessen das Steueramt keine Grundlage für die Bemessung der Steuer, respektive für die Schätzung der Ge bäude hat. Bei Neubauten sind diesen Anmeldungen die Berechnung, eventuelle Fakturen und eventuell eine Schätzung eines amtlich zugelassenen Sachverstän digen beizulegen, damit das Steueramt die Mög lichkeit

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Dolomiten
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Seite 5 von 16
Datum: 04.09.1937
Umfang: 16
'. iiiiiiiuuimuuiuuuuj Merano föcittctttbcficitcvit für 15)37 in Merano. Der Padesta gibt nach Einsichtnahme in den Einheitstcrt der lokalen Finanzen sowie auf Grund der von der kgl. Präfektur genehmig ten eigenen Beschlüsse bekannt, daß ab 1. I ä n n e r 1088 in der Gemeinde Merano folgende Steuern entrichtet werden müssen: l. Mictwertstcucr: 2. Biehsicuer: 8. Ziegen stencr: I. Hundesteuer: Steuer auf öffent liche »nd private Wägen: 6. Dienstboten- stencr: 7. Klavier- und Billardsteiier: S. Ge werbe

- »nd Handelsstcner: 0. Patentstencr: >0. Lizcuzstcuer: ll. Steuer auf Kafscc- Erprcßmaschinen: 12. Aiiffchrirlensteuer: 18. Steuer für die Benützung öffentlichen Badens. Diesbezüglich fordert der Podefta alle Bür ger. welche für die nachstehend angeführten Steuern in Betracht kommen, auf. bis zum 20. September die Anmeldung im Ec- meindcamt (während der Amtsftiindcn) vor zunehmen. Das Amt liefert dafür eigene Formulare u.nd stellt nach durchgcführtcr Anmeldung eine Bestätigung aus. Mietwertsteuer

: Alle Wohnungsinhober mit eigenen oder fremden Möbeln sind zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Der Hausbesitzer ist un mittelbar zur Anmeldung verpflichtet und haftet für die vom Mieter zu bezahlende Steuer, welche er vom Mieter znrückverlangen kann. Vieh- und Ziegenftouer: Gilt für alle Besitzer von Pferden. Maultieren. Eseln. Rindvieh, Büffel und Ziegen. Hundesteuer: Aste, die Hunde der verschiedenen Rassen besitzen oder halten, sind zur Zahlung ver pflichtet. Steuer auf öffentliche und private Wägen: Gilt

non einem oder mehreren Klavieren und Billards, auch wenn sie nicht benützt werden. Auch wenn sie blaß gemietet sind, ist die Steuer fällig. Gewerbe- und Handelssteuer. Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Ho»del. eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, für dessen Er trag er Einkommensteuer zahlt, innß diese Steuer zahlen. Patentsteuer: Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Handel, eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, aus dem er eine» Ertrag unter 2000 Lire nimmt

, unterliegt dieser Steuer. Lizenzsteuer: Kilt für Besitzer oder Bctricbs- führer eines östentlichen Betriebes, wie Hotel, Gasthäuser. Peusioiic», Gastwirlschnstcn, Eascs oder andere Betriebe, in deiicn Wein. Bier, Liköre und auch nicht alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt werde», sowie Badeanstalten. Miet- garagcn, Autovermietnnge». Einstcll-StaNungcn ». dgl., Tanzlokalc und öffentliche Lakale für Billard und andere erlaubte Spiele. Kassce-Exprcßmaschinenstcucr: Für .Kaffee- Ezprcßmaschinen

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Alpenzeitung
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Seite 6 von 6
Datum: 30.06.1928
Umfang: 6
«ens q .AIpenzeitung' Samstag, den 30. Juni 1923. Steuer-Erleichterungen skr linderreiche Familien In der „Gazzetta Ufficiale' vom 22. Juni 1928 ist das schon seit längerer Zeit angekün digte Gesetz vom 14. Juni 1S28, Nr. 1312 er schienen, das Steuererleichterungen für kinder reiche Familien gewährt. Bei der Zuerkennung dieser Begünstigung werden die Beamten und Militärperjonen gegenüber den übrigen Familienvätern beson ders bevorzugt. Die Zivil- und Militärbeam- tcn und Pensionisten

des Staates, der Gemein den und sonstigen öffentlichen Körperschaften können schon dann Anspruch auf die Steuer begünstigung erheben, wenn sie 7 oder mehr unversorgte Kinder, die italienische Staats bürger sind, besitzen. Den übrigen Familienvätern wird die Steuerbegünstigung Vann zuerkannt, wenn sie 10 oder mehr unversorgte Kinder, die italie nische Staatsbürger sind, haben, oder wenn sie 12 oder mehr lebend oder lebensfähig geborene Kinder, die italienische Staatsbürger sind, ge habt haben, von denen

mit allen ihren Zu schlägen (Gemeindesteuer auf Geweroebetriebe, Provinzialstcuer zu derselben, Sceuerzuschlag sür den Provinzialwirtschastsrat), die Gebäude steuer und Grundsteuer mit den dazu gehörigen Provinzial- und Gemeindezuschlägen und die Steuer auf den landwirtschaftlichen Neinertrag. Diese Bestimmung ist derart zu verstehen, daß ein Familienvater, der auf die Begünsti gung Anspruch ha'l, dann, wenn sein steuer pflichtiges Einkommen aus Gewerbe, Haus oder Grundbesitz, aus Darlehenszinsen usw. zusammen 100.00V

Lire nicht übersteigt, er von allen Steuern, Ricchezza-Mobilesteuer, Grund steuer, Gebäudesteuer, Steuer auf den land wirtschaftlichen Neinertrag und von den Zu schlägen der Provinz, der Gemeinde und des .Provinzialwirtschastsrates zu diesen Steuern vollkommen befreit ist. Wenn aber das gesamte steuerpflichtige Einkommen des betreffenden Familienvaters 100.000 Lire überPelgt. so fin det eine verhältnismäßige Verringerung der einzelnen steuerpflichtigen Einkommen bei jeder Sceuergattung statt

ihm bei seinem Gesamteinkommen von 140.000 Lire eine Ermäßigung des steuer pflichtigen Einkommens um 100.000 Lire, die im Verhältnis von 6:3:5 auf die Ricchezza- Mobilesteuer, Grundsteuer und auf die Ge- bäudssteuer aufzuteilen ist. 3. Den begünstigten Familienvätern gebührt wciters ohne Rücksicht aus ihr sonstiges steuer pflichtiges Einkommen die vollständige Befrei ung von folgenden Steuern: a) Von der Gemeindepatentsteuer, die in manchen Gemeinden von Betrieben mit weni ger als 2000 Lire steuerpflichtiges Einkommen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 01.12.1937
Umfang: 6
wird. De? Besuch ist unentgeltlich. Der Unterricht wird im alten Schießstande, 1. Stock, erteilt. Die „Gazzetta Ufficiale' bringt, wie wir bereit mitgeteilt haben, das kgl. Gesetzesdekret vom 15. November 1937, Nr. 1924, mit den verschiedenen Aenderungen hinsichtlich der Umsatzsteuer. Die Be stimmungen traten mit 30. November in Kraft. Nachfolgend ein Auszug der Bestimmungen: 1) Die normale Umsatzsteuer ist um 3 Prozent erhöht worden. Die Steuer ist für jeden Umsatz über 1 Lira zu entrichten. 2) Für Dünge

mit 6 L. jährlich für je 100 Kw. oder Teilen von 100 Kw. der installierten Erzeugungspotenz berechnet. 4) .Für Verkauf von Waren durch Versteigerung für dritte Personen durch Verkausshäuser oder Agenturen ist die Steuer mit 1.5 Prozent festge setzt. ö) Für rohe Baumwolle, Kunstfasern, Seide, Hanf, Iuta, Lein, Ginster, Kasein und andere Fa sern und pflanzliche Rohstoffe, die für die Textil industrie oder die Erzeugung von Zellulose 'be stimmt sind, 0.75 Prozent. Rohstoffe aus Wolle 1.S Prozent; für Seidenkokons

. roher Hanf und Na turwolle, ungewaschen oder gewaschen 1.5 Proz. Sie ist einmalig beim Verkauf an die Provinzial- sammelstellen zu entrichten. Halbverarbeitete Sei den und Baumwolle aus Kunstfasern. Hanf, Lein. Iuta und andere Textilfasern 1.5 Prozent. Halboerarbeitete Wollstoffe und Gewebe aus Wolle, die für die Textilindustrie bestimmt sind, 2.6 Prozent. Die Steuer ist für jeden Umsatz zu entrichten. Seidengewebe und Seidenfäden, Wollgewebe auch gemischte, die für den Handel bestimmt

sind, 6 Prozent. Die Steuer ist einmalig zu entrichten. Fertige Produkte aus Baumwolle, Kunstfasern, Hanf, Lein, Iuta und anderen Textilfasern 6 Pro zent. Fertige Produkte aus Wollend Wolle, ge mischt mit anderen Textilmaterien mit einem Wollgehalt von nicht unter 15 Prozent 10 Proz. Fertige Seidenprodukte mit Seidengehalt von über 50 Prozent Gewicht Z2 Prozent: mit nicht über 50 Prozent Gewicht 9 Prozent. Die Steuer ist ein malig zu entrichten. Wenn die Gewebe als Rohstoff oder Zusatzstoff

für die Herstellung von Produkten, die nicht unter den Konfektionen der Kategorie 16-a des Zollta rifs enthalten sind, ist die Steuer für jeden Umsatz m Ausmaße von 3 Prozent zu entrichten: für die Gewebe aus Baumwolle, Lein. Hanf, Kunstfasern und Iuta 7 Prozent: für die Gewebe aus Wolle, emischter Wolle mit über 15 Prozent Wolle 9 irozent, siir Gewebe aus- Seide oder gemischte Gewebe aus Seide, wo die Seide vorherrscht 6 Prozent. 6) Brothefe 1.5 Prozent, Wermut und Marsala 2 Prozent, Wein, Moste und Weintrauben

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Seite 5 von 6
Datum: 25.02.1937
Umfang: 6
in Betracht gezogen. Die 3«MMr-MelHe Wh 3««M r-SNtt Màliiiiten ?iir die «Münz — BmrsWun!! der Anleihe durch Die FmWlMje Die Zeichnungsquoten der Jmmobiliaranleihe u.l zahlt dessen Anleihebetrag ein, während der Lie- die außerordentliche Steuer, die für die Anleihe! genschaftsbe,!tzer den Anleihebetrag aus 20 Jahre eingeführt worden ist, werden nach den Modalità-j in Ratenzahlung verteilen kann, dazu noch die Verteilung àer Telsphonverzeichni'se Wie uns mitgeteilt, wird, hat die „Telve' — Agentur

- m'? Restaurant Nußbaumer, Bindergasse. ^aste sind, höflichst eingeladen. ten, die für die direkten Steuern in Kraft sind, eingehoben. Die erste Rate der Anleihe und der Steuer muß vom 1t>. bis 18. März entrichtet wer den. die anderen sind im April, Juni, August, Ok tober und Dezember fällig. Alle, die zur Zeichnung verpflichtet sind, werden einen Zahlungsbigen mit den erforderlichen An gaben hinsichtlich 5er Anleihezeichnung und der au ßerordentlichen Steuer für dieses Jahr erhalten. Es ist bekannt

auch die Möglichkeit der Ablösung der Steuer durch Rückerstattung der Titel der Anleihe an den Staat vor. Mit kgl. Dekret vom 25. Jänner 1937, Nr. 47. wird eine weitere Form der Ablö sung der Anleihe genehmigt, wodurch die Möglich keit von der Ablösung der Quoten der Anleih? und der Steuer geboten ist. wenn die Ablösung inner halb der Stadenz der ersten Rate, das ist bis 13. März, erfolgt. Um dies zu erlangen, haben die Zeichner für se 1W Lire der Zeichnnngssumme de» Betrag von Lire zu entrichten, das ist neun

Zehntel der Höhe der Zeichnungssiimme. Wenn die Ablösung nach dem 18. März gefor dert wird, müssen auch 5 Prozent Zinsen für die Ablösungssumme mit Beginn vom 18. März bis zum Tage der Einzahlung entrichtet werden. Na türlich werden von der Ablösungssumme die Ra ten, die bereits eingezahlt worden sind, mit den Zinsen von 5 Prozent in Abzug gebracht. Die even tuellen Quoten der außerordentlichen Steuer, die eingezahlt worden sind, werden zurückbezahlt, wenn der Ablösungsbetrag eingezahlt

Ist Die Ablösung kann auch bei noch nicht festgesetz ten Werten, für die die Feststellung durchgeführt wird, erfolgen. In diesen Fällen erfolgt die Ablö sung der Anleihe und der Steuer nach dem Be trage der Erklärung mit dem Vorbehalt des even tuellen Ausgleiches. Verbindung der Anleihe mit einer Lebens versicherung. Die Einzahlung der Anleihe kann auch mit Ein gehung einer Lebensversicherung bewerkstelligt werden. Zum Abschließen von Lebenspersicherun gen dieser Art ist die Reichsversicherunasaustalt befugt

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 11.09.1940
Umfang: 4
zur Verfügung und mit eigenen oder fremden Möbeln eingerichtet haben. Zur Anmeldung ist unmittelbar auch der be treffende Hauseigentümer verpflichtet, welcher solidarisch für die von dem Mie ter zu entrichtende Steuer hastet. Viehsteuer: Alle diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Büffel, oder Ziegen besitzen und halten. Hundesteuer: Alle diejenigen, welche Hunde irgendwelcher Art oder Rasse, auch wenn dieselben steuerfrei sind, besitzen nnd halten. wagensteuer: Alle diejenigen

, welche die Konzession für Wägen zu privatem oder öffentlichem Zweck besitzen. Dienstboten-Steuer: Alle diejenigen, welche für ihre eigene oder für die Be dienung ihrer Familie Dienstboten des einen oder des anderen Geschlechtes hal ten, einerlei ob sie denselben auch Quar tier und Verpflegung geben. Als Dienst boten werden auch diejenigen Personen angesehen, welche die Arbeit von Haus dienern oder Hausbesorgern bei Gesell schaften und Vergnügungsunternehmun- gen leisten, ebenso diejenigen Dienstboten

welche nur einige Stunden am Tage be- schästigt sind. Klavier- und Billardsteuer: Diejenigen, welche eigene oder gemietete oder aus andere Urasche bei ihnen befindliche Klaviere oder Billarde besitzen, auch wenn sie von denselben keinen Gebrauch machen. Steuer auf Industrie und Handel sowie auf freie Künste und Professionen: Alle diejenigen, welche eine Industrie, einen Handel, eine künstlerische oder professio nelle Betätigung wenn auch nicht an dauernd ausüben, aus welcher sie einen Ertrag ziehen, einerlei

ob derselbe der Ricch.-Mob.-Steuer unterliegt oder nicht. Patentsteuer : Alle diejenigen welche, wenn auch nicht andauernd, eine Indu strie, einen Handel, eine Kunsttätigkeit oder eine Prosession ausüben aus welchen sie einen Ertrag von weniger als Lire 2000.— ziehen der nicht der Ricch.-Mob.- Steuer unterliegt; eingeschlossen auch die Zimmervermietung. Lizenzsteuer: Alle diejenigen, welche Eigentümer oder Unternehmer eines öf fentlichen Betriebes sind und zwar: von Holeis, Herbergen, Speisewirtschaften, Gasl

-und Kaffeehäusern oder anderen Be trieben in welchen in, Kleinverschleiß, Wein, Bier, Liköre und andere auch nicht alkoholische Getränke verkaust und kon sumiert werden, ebenso Badeanstalten, Remisen für Autos oder Wägen, Stal lungen und ähnliches, öffentliche Säle für Bälle, für Billard und für andere erlaubte Spiele. Steuer auf Kaffee Expreß-Maschinen : Alle diejenigen welche in öffentlichen Be trieben Kafsee-Expreß-Maschinen in Ver wendung haben. Gebühr für Aufschriften: Alle diejeni gen, welche im bewohnten

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 27.02.1937
Umfang: 6
der au ßerordentlichen Immobiliarsteuer. die für den Dienst der Anleihe eingeführt worden ist. zu b» freien. Die Ablösung bietet für den Steuerträger bedeu> tende Vorteile. Dies kann am beste» an einem Bei spiele ersichtlich gemacht werden. Nehmen wir das Beispiel des Besitzers einer Liegenschaft im Werte von SV.M0 Lire. Bei der Anleihe Zeichnung hat er 2500 Lire zu entrichten, die ihm eine Iahresrente von 150 Lire tragen und die außerordentliche Steuer von 175 Lire und den Zuschlag für die Dauer von fünfundzwanzig

, daß alle Zahluuasoperationen der Quoten, die Einziehung der sluittunaen und der Titel, die ZcMing der Raten der außerordentlichen Steuer entfallen. Durch die Ablösung der Steuer werden die Lie- geiischafken auch vom besonderen Privileg, das in Art. 17 des gl. Gesetzesdekretes vom 5. Oktober Nr. 1743 in Betracht gezogen ist. befreit, was einen Vorteil für den Verkauf der Liegen schaft bringt. In einem solchen Falle würde die Liegenschaft, von der die Immobiliarsteuer abge löst ist. au Wert gewinnen, weil der Erwerber

von der Entrichtung des besonderen Beitrages befreit ist In dieser Hinsicht kann die Ablösung der Steuer auch als eine Investierung des Kapitals zur Er höhung des Wertes der Liegenschaft betrachtet wer den. Es ist mich nicht zu zweifeln, daß die Ablösung der außerordentlichen Steuer auch bei der Feststel lung der Komplementärsteuer In Betracht gezogen wird. Die Ablösung kann auch hinsichtlich der Bei- tragssähicjkeit betrachtet werden. Eine solche Auslegung wäre willkürlich, denn die Ablösung

kann nur als eine Form der Leistung der außerordentlichen Steuer betrachtet werden. Die Formalitäten für die Ablösung sind sehr ein fach. Das Finanzministeriuni hat den Bezirkssteu- ernmtern die Weisung erteilt, daß sie den Steuer trägern jede gewünschte Aufklärung erteilen. Es besteht daher für jene, welche flüssige Geldmittel ! Deiche,, Preis abn>'.,ebe,i iverden. a> > c mi mine» M i l'l>- zur Verfügung haben, die Opportunität, UM die! teigiuaren Steis Camolino aria. engras Lire 133',kl. 27. Acbruan Leander

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 07.01.1934
Umfang: 8
, Sarzana, Modena. Die un nützen Versuche der Sozialisten, die Bewegung Milderung des Gesetzes zur EinheSuug der direAeu Steuer» Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein Gesetz dekret, welches die nachstehenden Abänderungen des'Gesetzes' über ' die Einhebung dsr^direktèn Steuern, die Veröffentlichung der außerordentlichen Steuerrollen, die Ratenaufteilung der Ergänzungs rollen und die Aufrechnung der Mahnspesen bei Zahlungsversäumnis verfügt. Art. 23 des Gesetzes wird folgendermaßen ab geändert

der Podestà bis zum 19. das dem Fälligkeitstermin vorangehenden Monats für das Aufliegen der exekutiv gewor denen Steuerrollen Sorge tragen: dabei find die Steuerträger nnter Bekanntgabe der für Säumig keit vorgesehenen Strafen an die Zahlungspflicht zu erinnern. Die Ergänzungsrollen müssen binnen 19. Juni, bezw. 19. IM zur Auflage kommen. Der Finanz intendant kann jederzeit die Abfassung außer ordentlicher Rollen für jede Steuer anordnen. In diesem Falle geht die Bekanntgabe den Einzelnen zu. Enthält

. Das Aufliegen der Rollen verpflichtet den Steuerträger zur Erlegung des Steuerbetrages an den bestimmten Fälligkeitsterminen. Jede Partie der Steuerrolle belastet nicht nur zur Gänze den Steuerträger selbst, sondern auch jeden seiner Erben. (Nr. 3 des Art. 1295 des Zivilkoder.) A enderunA en zum Art. 3 : Der Steuer einheber kann die Abzahlung von verfallenen und die Vorausbezahlung von später fällig werdenden Raten nicht abweisen, jedoch haftet der Steuer träger für die vorausbezahlten Raten

bis zu einem Monat vor dem gesetzlichen Fälligkeitstermin. Steuerbeträge, die nicht mehr als 5 Lire pro Jahr ausmachen, können in einer einzigen Rae beim ersten Fälligkeitstermin erlegt werden, und zwar ohne weitere Verantwortlichkeit des Steuer trägers, der die Zahlung nachweisen kann. Die Zahlungen, die von Steuersäumigen beim Esattore gemacht werden, verstehen sich immer als Ab zahlung der Steuerschuld, und zwar so lange, bis die volle Höhe des schuldenden Steuerbetrages er reicht ist. Der Steuerzahler

, der für mehrere Steuern im Rückstand ist. kann angeben, Mr welche Steuer die Abzahlung zu verstehe» ist, wo nicht wird die Abschreibung im gleichen Verbttllni--. kür alle schulenden Steuerbeträae vorgenommen. Für jede Steuer werden die Zahlungen von den Raten ältesten Datums abgeschrieben: die Abschrei bung geschieht Rate für Rate, zuerst für den schul denden Steuerbetrag, sodann für die Mahnspesen, und wenn diese beiden Schulden abgetragen sind, für die schon fälligen Rechte und Spesen des Steuereinhebers

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Seite 5 von 6
Datum: 22.03.1938
Umfang: 6
Dienstag, den 22. März 1938-XVl »««ßXsseiiuas'' Seite » Die Wt K»r- Wd M«thM-Ste«er In d«r Kammer wurde dt« Umwand lung des Gesetz-Dekretes vom 2S. No vember 1S37 bezüglich der Reform der bestehenden Bestimmungen über die Anwendung der Kur- und Zlufentbalts- steuer genehmigt. Nochfolgend bringen wir den Bericht des On. Eiarkatana, in dem einige Abänderungen erklärt sind. Die Gründe der Reform der Anwen dung der Kur« und Aufenthaltssteuer sind im Ministeriaiberichte dargetan und daher

ist es überflüssig, das zu wieder holen, was bereits gesagt worden ist. Es genügt zu sagen, daß in diesem Falle nicht nur getrachtet worden ist. bedeu tendere Einnahmen zur Deckung der Ausgabe» des Staates zu erlangen, son dern auch diese Einnahmen einem Zwecke zuzuführen, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthaltssteuer haben sich durch irrige Auffassung einige Unmöglichkeiten er geben. Es muß hinzugefügt werden, daß die alte Steuer, die im Jabre 1310 ein geführt worden

? gewährt, daß Hurch die Verlegung des Aufenthaltes »on einem Zentrum zum anderen auch .in geringer Entfernung, die Steuer nicht zahlen zu.müssen. Damit wird auch ein .weiterer Zweck der Anwendung der ^Steuer in Frage gestellt, nämlich Hie Zujammenbringung von 25 Millionen sich dieser in der aleichen Saison verlän gert, Such herabgesetzt werden. Welters besagt der Artikel, daß eine Erhöhung auf 1 Lire pro Person in der Saisondauer zugelassen ist, wenn die? im Ja^resbuch „Alberghi d'Italia' sestge- Art

die PrqvinKalkörperjchflssen sbe? Turismus ^in'-den gegebene^ Fällen Has Einschreiten -de? Ministeriupis an fordern/ -Es'wurpè .auch Hie Frage .ge stellt,' ,oh ,iy ^manch^pì Fällen die Körper schaften -die 'Steuer einHeben Können. Nach Art- AP ,tann zdi'e .Gemeinde Hie .das »Steu^resnà^siàW ^er MmeinPe tsur jHlè'i^inhe'bung und auch.für Hie Auf- -m-- .bedqrf. Gesteht m Her .lppchesitlichen Äus- splgi,ng Per Abgaben Eo.versteht.sich, daß fluch,m pieser Ms'Ht Mch den ge- gehes,ep Tatsachen werden Mit.Hey, M^sste

^M si^r BfflkpkMur .mitarbeiten wird. Die Lwei Apqnper^pgen, pie à,er-i forderlich .vàchiet .sverdesi, >sinfi à Auflassung her Meßten zwei Msffge,Hes Art. ^7. .um àw iaglìch^p ^^sprecheRe .MMtqt zp p^lechen^nd um .den MemeiMn Mogllchkest zu Steuer jherqhzuseßen. ^Es ,dA TMW k«5 DpMOpM Zwei IV^ttbewerbe sür ,Gemälde und ' ' ' ' 'S,k«h,turen. Das Ns»tionalw'ei;k Hes Dopolavoro.ver anstaltet anlaßlich Her Dopolavoro- aussiell'ung.mit depi.fascistische'n Syndi kate Mr schöne ,Künste Zwei Wettbewerbe .für Memsilde

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Seite 3 von 4
Datum: 10.10.1940
Umfang: 4
Ausdehnung des Systems der Zahlung der allgemeinen Einnahmesteuer sur Harz- Hältiges Bauholz ist die einmalige Ent richtung der Steuer festgesetzt worden. Was das Holz betrifft, was bereits von Schlägerungen der Wälder bei Großiften und Kleinhändlern vorhanden ist, d. h. daß der Uebergang am 10. August bereits vollzogen war, so gilt die Behandlung, die im Abkommen vorgesehen ist. Der Verkauf oder die Ueberlafsung von Waldschlägen, die mit oder ohne Kon trakt, welcher der Registrierung unterlag

, vorgenommen wurde, für welche aber nicht die ausgemachten Zahlungen erfolgt sind, unterliegen der einmaligen Steuer von 6 Prozent. Nach Art. 1 des Abkommens beträgt die E'nnahmensteuer auf Bauholz, sowohl inländischer Produktion als auch bei der Einfuhr aus dem Auslande, 6'/, des durchschnittlichen Marktpreises. In diejer 6'/«igen Steuer sind alle späteren Umsätze in Bauholz inbegriffen, so daß die Steuer also nur einmal, bei der Schlägs- rung oder bei der Einfuhr des Holzes, zu entrichten

beim Ver kauf oder auch einzelner harzhältiger Bäume vom Besitzer des Waldes selbst oder durch andere Personen. Die Steuer wild gleichzeitig mit der Registergebühr bei Vorlage des Kaufvertages beim Regi- teramte entrichtet. Daraus ergibt sich, daß die Registergebühr sür den Kaufver trag in der Einnahmensteuer nicht schon inbegriffen ist. Jede Schägerung von Bauholz muß bei dem für den Verkäufsort zuständigen Re fchaften, wenn sie die Verkäufer des Hol zes find; von den Käufern des Holzes

der Provinzkorporationsräte richtigzustellen. Die Einnahmensteuer geht zur Gänze zu Lasten des Käufers oder des Pächters von Holzschlägerungen. Wenn die Schlä- gerung durch den Besitzer des Waldes selbst erfolgt, so ist die Einnahmensteuer vom Käufer des geschlagenen Holzes zu entrichten. Die Zahlung der Einnahmen steuer hat gleichzeitig mit der Registerge bühr inr Falle von zu registrierenden Kaufverträgen, ansonsten bei der Anmel dung der àhlèigerung oder des Kaufes von Bauholz zu geschehen. Bei Schläge rungen in gewissen Zeitabständen

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 25.11.1931
Umfang: 8
Aus Sicherheitsgründen wurden gestern von den Agenten der kgl. Quästur zwangsgestellt: Ausdruckskraft des Menschen ist. legt es nahe. s'U'''' in erster Linie auf die Bewegungen der Kin- ?'M Và. 40 Jahre alt aus Salzbmg. ohne Vipiteno Erwerbsrmmcidung vate lmd politische Rechte à NW Gemeinde Vipiteno teilt ntten Steuer te ist voll und das gaiizs Land vegersterter p^,^^gen nc >ch»ials mit, das; die Ainneldu,ig à ie MSor von sàer schv.ien Königin und ^ Verdienstes zur Beinessinig der Gemeinde- ihre»« ZMr^eà>à à Prit

Lubitsch. Maurice Chevalier ist nicht nur ein groszer ber. daß die vielfachen Anregungen eines Grup- Künstler, sondern man kann ruhig sagen/ ein Venunterrichtes sehr leicht Freude und Ver- vleblina der Völker. Magazine und illu>tr- ständnis für solche Uebungen erwecken können Tkenter» Ikonzerte. Vergnügungen Klnonachrichlen Edcnkino. Heute „Maurice Chevalier' zum à Gemeindesteuern. ^ ^ Anmeldepflicht unterliegen: 1. Viehsteuer. Ziegen sind separat steuer pflichtig und unterliegen diese, von drei Stück

aufwärts einer besonderen Spezial-Steuer. 2. Gewerbe- und Industrie-Steuer: steuer- Rythm.-Gymnastik in Verbindung mit elemen laren Taktübungen sollten heute auch dort, wo kein Musikunterricht vorgesehen ist. gepflegt werden. Auf jeden Fall dient es als beste Vor systematisch weiter ausgebaut, um den Musik unterricht zu unterstützen und zu veroollsttinöi Nen. Der Versuch diese Art Les Unterrichts in in Paris als Militärattache von Sylvama lebt «onen und dergleichen. Bolzano einzuführen, wendet

sein: bei- 7. Schank-Lizenzsteuer, obligatorisch, dieser ielsweise )ur den jungen Grafen Alfred, d r Steuer unterliegen alle Gastwirtschaften, Pen sein. Beim ersten Zusammentreffen verlieben ausgefüllt dem Gemeindesekretär übergebeit sich die beiden; alle sehen es mit s?reude, daß werden. Einzig und allein die vom Sekreta- man nun hoffen darf, einen König zu Häven, àtsnmt der Gemeinde erlassenen Empfangs- Die Hochzeit findet unter grandiosem PomH bestcitigungen bescheinigen gültig die durchge- illid Luxus statt

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Volksbote
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Seite 4 von 8
Datum: 22.04.1938
Umfang: 8
, was ist?' „Nichts nein, frage in ich jetzt um nichts. Bitte, fahr zu.' Karras schüttelt befremdet den Kopf, setzt sich an? Steuer und läßt den Wagen an. Ein, zwei Sekunden — und fast lautlos rollt das elegante schwere Gefährt davon. Roch lange hörte Dr. Karras aus dem Wagenfond hinter sich, wo seine Frau saß, ein unterdrücktes Weinen. Frau Hilde ist aufs bitterste gekränkt. Sie har immer nur das beste für Robert Meißner gewollt, sie hat ihm Bahn gebrochen, Ver bindungen verschafft, sie hat ihn aber auch innerlich

gefördert, ihn geistig vorwärts ge bracht. Wie sollte sie sich an diesen jungen Menschen ketten, der fast ihr Sohn sein Ännte? Aber auch nicht der Schatten eines ölchen Gefühles war da! Und er beschimpft ie auf offener Straße! Macht sie zum Ge- pött der neugierigen Weiber! Da läßt Karras, der am Steuer sitzt, den Wagen halten und sagt: „Liebling, ich sehe Tränen in deinen schonen Augen und höre dich weinen! Das betrübt mich sehr. Komm, letze dich da vor und löse mich av. Es gibt nichts besseres

für Seelenkummer. als am Steuer eines Autos zu sitzen.' Hilde kletterte ans Steuer. „Dickhäuter! —' sagte sie, seufzte und gab Gas. Karras dehnte sich behaglich im Polster. Belustigt blitzten seine Aeualein. „Und nun, stehst du. Kino, ist man schon ruhiger! Jetzt stelle dir vor, du ruhest an deiner Mutter Brust und habest das Bedürf nis, dich einmal von Herzen anszureden. Was hat er dir getan, dein Schützling? —' „Beschimpft auf offener Straße hat er mich! —' „Das iss nicht fein! — Was sagte er? Wie drückte

er sich aus?' „Gemein! Mit ihm hätte ich gespielt, schrie er, dich hätte ich geheiratet. Pfu I' „Pfui sagte er? Das ist stark Ich sehe, deine Pädagogik vermochte ihn also doch nicht zum vollenoeten Gentleman zu machen —' „Du nimmst mich nicht ernst. Du lachst über mich'' — „Liebling —' „Ihr seid alle keinen Schuß Pulver wert, ihr Männer!' Ein letzter Weinkrampf schüttelt die Frau am Steuer, aber Dr. Karras hilft ihr nicht. Er schweigt und lächelt in sich hinein. Er weiß, nun ist es überwunden! Keine bessere Kur

als der Sitz am Steuer! Allerdings das Künstlerfest ist verpatzt, Frau Hilde laßt sich nicht überreden: „Nie! — Wenn ich ihn dort träfe!' —- Als Robert Hilde Bergendorf fliehen sah, als er sah, wie seine Worte sie aufs tiefste ver letzten, hatte er das Gefühl befriedigter Rache. Soll sie es nur auch spüren, die falsche Kreatur!! In diesem Augenblick hörte er, wie ein junges Mädchen, aus der Menge vor dem Theater, ziemlich laut ihre Ansicht zum besten gab: „Schänien sollte er sich, eine Frau auf der Straße

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.02.1929
Umfang: 6
der landwirtschaftlichen Steuer. Wer sich am Faschingsende noch gut Wanderlehrstelle Dr. Bona, Dr. Endrizzi. den unterhalten will, der kommt beim Musikball Generalsekretär der Landwirtesyndikate Dr. F. Pozzi. Ing. Nußbaumer Giuseppe. Hetrn Ales sandro Egen. Baron Weigelsperg de Taneva, Don Wörndle, Vermalter des Stiftes Nova- cella, Dr. Don Giner, Dekan des Konvents, sicher auf seine Rechnung. Corzer Theater Im Theaiersaal in Corzea gelangt am Sonn- . tag, den 10., und Faschingsdienstag, den 12. ds., «Herrn Hauptmann

.' Dies les äer allerkoàte Mlle, wer 6a- ZeZen kcmäelti wirä es bereuen. Stelvio Skeuereinhebung Die Esattoria von Glorenza teilt den Steuer« trägern von Stelvio und der Fraktionen Sold« und Gomagoi mit. daß die Einhebung der er sten Steuerrate am 17. Februar von ö bis 17 Uhr im Gasthofe des Angerer Federico in Go magoi stattfinden wird. Hauptrolle der Konsigliarsteuer 1SZS Den Interessierten wird mitgeteilt, daß lau! den betreffenden Gesetzesbestimmungen die Haupilisten der Konsigliarsteuer. ehemalige

kann noch bei dem kgl. Tribunale von Bol zano Rekurs ergriffen werden. Die Rekurse entheben nicht von der Entrich tung der Steuer. Die Steuer ist in 6 Raten zu bezahlen, und zwar am 10. Februar, 1!). April,. 10 Juni. 10. August. 10 Oktober und 10. Dezember 1929. Die Einhebung der Steuer besorgt die kompe«' tenie Esattoria. Die gleiche Liste liegt auch bei der Gemeinde Montechiaro auf und für die dortigen Steuer träger gelten die nämlichen Bestimmungen. SZe perle à. >t San Candido Podesla-VZechsel

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 17.01.1937
Umfang: 8
die Instandhaltung und die verschiedenen ^sorderniffe des Besitzes. Die neue Maßnahme ist mit dem kgl. Gefetzdekret 1^,1 Z. Okt. 1936, Nr. 1744, verbunden u. verfolgt Zweck, die Bermögensverhältnisse der Han- I^gejellschaften zu kräftigen. Die Gewinnanteile ?ber sechs Prozent des Kapitals und der Reserve, Werden einer außerordentlichen progressiven Steu er unterworfen. Diese Steuer wird nach Art. 2 auf hde Vergütung des Einkommens oder der Reserve I^r der anderen Vergütungen an die Mitglieder ^'wendet

und jenes der minderjährigen Kinder hin zuzurechnen. Das Gesamteinkommen begreift alle Einkommenszweige in sich, die schon mit einer di^ retten Steuer belegt sind (Grundsteuer, Gebäude steuèr, Einkommensteuer), sowie die sonstigen Er trägnisse, die auf Grund besonderer Gesetze von den Ertragssteuern befreit sind, wie die Hinsen von Spareinlagen, die Kupons von Wertpapieren, das Erträgnis steuerfreier Gebäude usw. Die im Jahre 1936 , eingetretenen Erhöhungen des Einkommens sind in der Zeit von 1. Mai bis 31. Juli

, sondern nur ein Steuerzuschlag in der Höhe eines Sechstels der Jahressteuer. Wer in einer Steueranmeldung mindestens um ein Vierte! weniger angegeben hat als das Steuer amt als Steuergrundlage feststellt, wird mit einem Zuschlage von einem Drittel der Differenz zwischen der vorgeschriebenen und jener Steuer bestra/t. dis„ nach der unrichtigen Anmeldung bemessen worden wäre. Das Gesetz bestimmt, daß die Zuschläge und Strafen auch die Dienstgeber treffen, die zu eine? Anmeldung verpflichtet sind und diese entweder gar

nicht öder unrichtig ausführen. Verbindung der Anleihe mit der Lebensversicherung des Istituto Nazionale delle Assicurazioni. Zum Zwecke, den Landwirten die Zeichnung der Jmmobilienanleihe zu erleichtern, hat der Minister rat einen Dckretentwurs genehmigt, wonach das Istituto Nazionale delle Assicurazioni (National- Versicherungsinstitut) die Landwirte bei der Durch führung der Anleihe durch eine gemischte Forin von Lebensversicherung unterstützen kann. Die au ßerordentliche Steuer im Ausmäße von 3.3

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.05.1939
Umfang: 6
nur dann strafbar, wenn sie die wie oben berechneten zwei Prozent noch zu dem gestatteten Kalo überschrei ten. In jedem Falle wird für Differenzen stets die Steuer geschuldet, auch für Un terdifferenzen, falls für die betreffende Warengattung kein Kalo anerkannt ist. Ist ein Kalo anerkannt, so wird für Mengenabgänge innerhalb' der Kalo- «Lssn 6s ?iskiL5aate Diebstähle Die 50jährige, rückfällige Eoller Lui gia des Giujeppe aus Rovere della Luna (Trento) war angeklagt, im März l. Js. in eine Küche am hiesigen

den Tiere getroffen, wodurch er eine ar ge Verletzung am Kopfe erlitt. Es wurde gleich der Arzt herbeigeholt, der die Ver letzung als in 60 Tagen heilbar erklärte, wenn keine weiteren Komplikationen da zukommen. grenze die Steuer nachgesehen; wird die .Kalogrenze überschritten, aber nicht mehr als zwei Prozent über das Kalo hinaus Wirtschaft in entsprechender Weise gesör- so wird die Steuer für die das Kalo dert. Die Landwirte sind sich ihrer Auf gäbe in diesem Bestreben bewußt und alle richten

Bolzano, was die Zucht der braunen Gebirgsrasse anbelangt, der Schweiz nicht nachsteht. Ueber 1200 Rinder sind in der Alta Val Venosta der Kontrolle unterzogen: die gleiche Anzahl besitzt das Gebiet von Vipiteno und 600 Stück Grauvieh das Wal d'Ultimiz. überschreitende Menge geschuldet: über schreitet der Warenabgang jedoch di.' 2 Prozen über dem Kalo, so findet keine Nachsehung statt und wild die Steuer, abgesehen von der Anwendung der ge setzlichen Strafen für die gesamte abgän gige Menge geschuldet

. In allen diesen Fällen nimmt das Konsumsteueramt seine Rechte durch Zu stellung einer Zahlungsaufforderung wahr. Hiezu hat nun das Finanzministerium mit Note Nr. 4467 vom 18. April l. Js. folgende Erklärung abgegeben: „Die Bestimmung des Art. 187. daß für bei Kontrollen vorgefundene Mcn- gendisferenzen in jedem Falle die Kon sumsteuer geschuldet wird, ist in dem Sinne aufzufassen, daß das bezügliche Eingangskonto um diese Differenzen zu erhöhen ist, um zu vermeiden, daß, salls die Steuer gezahlt werden müßte

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 26.11.1939
Umfang: 6
- erheblich steigen wird — aus der heimi-iren erhielt Filippi Antonio. Einhebung äer neuen Vermögenssteuer Für die Eiichebung der Vermögens-1 Treten Veränderungen bezüglich des steuer gelten die gleichen Bestimmungen, Bestehens einzelner Vermögensteile oder wie für die Einhebung der sonstigen di- hinsichtlich Ves Steuerverpslichteten ein,! TtettSNaUSschreibuNH so ist hievon bis zum 31. Jänner des aus kurse für Elektrizisten beginnen. Der Kurs hat eine Dauer von zirka 80 Stunden. Die Lektionen

einzuzahlen. Der Erklärung, welcke die Körperschaf ten und Haàlsgesellschasten hinsichtlich den Eintritt der Veränderung folgenden Jahres zu erstatten; diese Anmeldungen haben Wirksamkeit vom 1. Jänner des selben Jahres an. (Art. 40). Wenn ein Vermögen vollständig ver loren geht, ohne daß hiesür irgendeine Entschädigung erfolgt, so wird ü'.ier An suchen die Steuer vom Tage des Verlri stes an rückerstattt. Dasselbe gilt hin sichtlich des vollen Erlöschens eines Gut habens. (Art. 41). Amtliche

Nichtigstclliingen der erst maligen Steuererilärungen (die bis 29. ihrer Einkommensteile einzureichen l:a-! Mbruar 1N40 fällig sind) können bis ben, sind benuschließen: Eine Liste, aus längstens 31. Dezember 1«41 vorgenom welcher sämtliche Angaben über die im Sinne dieses Artikels er'olgte Liquidie rung der Steuer hervorgehen, sowie der Nachweis der erfolgten Einzcü)lung beim Schatzamt. (Art. 36). Die Enrzahking der Vermögenssteuer erfolgt in sechs Zineimonatsraten, die zu den normalen Steucrterminen

der an deren direkten Steuer fällig sind. Die Steuerrollen sür die auf das 2. Halbjahr 1940 bezügliche Vermögenssteu er werden im Juli 1940 veröffentlicht werden, die Einhebung der Raum ersolgt am 10. der Monate August, Oktober und Dezember 1940 (Art. 37). Die Steuerbehörde ist ermächtigt die von den Steuerveipslichteten in ihrer Erklärung angegebenen Vermögenswert- angaben provisorisch und vorbehaltlich späterer Richtigstellung in die Steuerrol- len einzutragen oder wenn es sich um Liegenschaften handelt

keine Anmeldung, so wird dies als stillschweigende Bestätigung der letzten Anmeldung betrachtet. !(Art. 45). Die erste Dreijabressrist endet am 31.! Das Gesetz ist mit 19. Oktober 1939 Dezember 1943. (Art. 39). ln Krasr getreten Nach Beendigung der Feststellunosove- Tesimo statt. Dem Sargs folgten die An- rationen betreffend die außerordentliche ^ehöriaen der Nerunnlückten, die Mulik- Jmmobiliarsteuer werden die diesbezügli chen Vorschriften durch besondre Gesetz verordnung mit denen der Vermögens- steuer

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 10.10.1931
Umfang: 8
.- 760.- 490.- 535.- 635- 640.- 645- 470.- 680.- 420.— 540,- 900.— 1050.- 1350.— ISSO der gegenwärtigen Gesetzgebung vorgesehen ist. treibenden und Inhaber der gewerblichen Be Diese Steuer wird einen Ertrag von à500 L. triebe mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt die bringen. fortbildungsschlupslichiigen Lehrlinge rechtzei- Weitere 266.300 Lire wird eine Erhöhung tig anzumelden und zum regelmäßigen Schul der Gemeindezusatzsteuer auf Gebäude und besuch zu verhalten. Grundstücke abwerfen. Mfcilllge

1930. Nr. 141, der Staat sich ver pflichtete. den von den Gemeinden infolge Auf hebung der Berzehrungssteuerschranken erlit- tenenen Verlust — auf Grund der Einkünfte von 1929 — auszugleichen, spricht das neue Lire ausmachen, gestatten der Gemeinde, das Gleichgewicht im Haushalte herzustellen. Bemerkenswert ist, daß keine einzige Steuer auf die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze hinauf geschraubt worden ist. ja daß die gegenwärtigen Tarife nicht geändert 'werden. Der Steuerzahler wird keinerlei neue

. Gorgiulo Pasquale, Ga- Grenzen von S—9 Prozent vorsieht, wurde im speri Tullio. Gezzele Ida, Giraldi Gianni. Got- früheren Ausmaße von 3—7 Prozent beide- tardi Luigi, Hofstätter Gualtiero. Ischia Bruno, halten. Auch die aus dieser Steuer sich er- Kahl Dorotea Kettmair Dora, Kienwald Leo gebende leichte Erhöhung ist minimal, wenn nardo, Kozlowski Maria, Luciano Graziella, Milch im Wiederverkauf, das Liter Fle i sch: Ochsensleisch Kuhfleisch Stiere Kälber Schweinefleisch Gefrier-Nindfleisch, Vorderes

den Anwesenden Der Verlust der Gemeinde Bolzano pro 1931 ^ i,,5 »„<, vieler Steuer er- ^i Leopoldo, Staffier Massimiliano, Stinghel den Grust und erläuterte in einer kurzen An wurde auf ^0.000 Lire veranschlagt. da das ^ Raffaella Edoardo ^turm'Tessadri OsLr Aachen Zw^ Finanzministerium für das Halbjahr April— ,»rve» ivrrvr». ,»>v » Tomedl Rachele, Todeschi Romilda. Tonini -rarikk Sekretör Mn,i das Wort der besonders September 1930 einen Fehlbetrag von 726.000 z°^Maltuna zà die sich àianà Torggler Giuseppina

selbst nicht empfunden werden, inso erne, als nämlich die Vermehrung der Eink inste aus dieser Steuer dadurch erzielt wird, däß die ^ ^ ^ Gemeinde von den Provinzialabgaben dafür Wrabec Ernesto. befreit wird. Während die Grundsteuer im Jahre 1931 nicht weniger als 72.50 Prozent liefert, wird L. 830.000 dieser Prozentsatz im Jahre 1932 auf 60 Pro zent zurückgehen. Die Gebäude, die gegen- Die Eignungsprüfung aus Ragionieri« be standen: Fili Gualtiero, Ghislanzoni Gelsilica, Gius Rodolfo. Held Giuseppe. Huller Carlo

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 10.11.1936
Umfang: 6
sind; c) die Betriebe, die der Ric chezza mobile unterworfen sind (Fabriken, Indu striebetriebe, Bergwerk«-. Steinbrüche, Torfgewin nungen, Salzgewinnungsstellen, Fischteiche usw.); d) Anwesen, die nicht der diesbezüglichen Steuer unterworfen sind; s) Werke, die am 5. Oktober noch nicht vollendet waren oder keinen Gewinn ab warfen. Besitzer dieser Immobilien, wenn sie das für die Zeichnung in Betracht kommende Mindestmaß er reichen, haben beim Steueramte bis zum 5. Dezem ber die diesbezügliche Erklärung abzugeben

die Forderung stellen, daß die Einschreiibung auf ihren Namen gemacht wird. Wenn dieses Ansuchen von den Interessierten nicht gemacht wird, werden für die Zeichnung die Firmen, die in die Steuerrollen der Grund u. Gebäudesteuer für 1937 aufscheinen, in Betracht gezogen. Der tatsächliche Besitzer kommt nur für die in die Steuer einberechnete Zeichnung aus. Bei Nichterfüllung der Pflicht wird vom Steueramte gegen den Besitzer der Jmmobi lien vorgegangen. Bei der Anmeldung können sich die Zeichner

der Formulare bedienen, die von den Steuerämtern unentgeltlich beigestellt werden. Die Anmeldungen müssen beim Steueramte gemacht werden, in des sen Amtsbereich sich die für die Zeichnung in Be tracht kommenden Güter befinden. In den Gemein den. wo sich kein Steueramt befindet, kann die An meldung auch durch das Gemeindeamt gemacht werden. Die Zeichnungsquoten find in den Gemeinde- steuerrollen, wo sich der Besitz befindet, eingetragen und die Raten werden mit den besonderen Steuer rollen in zwei

. Das Ausmaß dieser Steuer ist von 3.5 pro Mille, die auf die reinen Jmmobiliarwerte, auf welche die Zeichnungsquoten angewendet wurden, eingeführt werden. Die Besitzer von Immobilien, welche unter den Buchstaben a) b) d) d) und e) in Betracht gezogen werden und welche die Anmeldung unterlassen und alle jene, welche die Zeichnungsquote nicht entrich ten, verfallen den Strafbestimmungen des kgl. Ge setzes vom 17. September 1931, Nr. 1603. Schwurgericht Bolzano Beginn des Prozesses gegen Nußbaumer. Gestern

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.04.1940
Umfang: 6
ermäßigten Stem pel (bis zu höchstens L. 2.—) da der Verkäufer ja für diese Steuer abgefun den ist. Wohl aber muß die Rechnung mit dem 2°/°igen Einnahmenstempel ge stempelt sein, wenn der Veitauf von sol chen Artikeln an andere Papierwaren- Händler erfolgt, also an Wiederverkäufe?. Bücher unterliegen der Einnahmensteuer weder beim Verkauf an Wiederverkäuser noch an Private, weil die Steuer für Bücher nur einmal erhoben wird, näm lich beim ersten Verkauf vom Drucker oder Verleger. Fakturen für Lieferungen

- kerei belogen hat. In ersterem Fall muß der Papierwarenhändlei' der Kundschaft die Einnahmcnsteuer anrechnen, da die Abfindung sich nur auf den Wiederver kauf an die Kundschaft, nicht aber auf den ersten Umsatz von der Druckerei zum Händler bezieht. Im zweiten Fall? aber ist der Pap !erwarenhändl?r durch die Abfindung gedeckt, da er ja seinerseit die Steuer bei Erhalt der Ware von der Druckerei entrichtet hat. und hat eine eventuell verlangte Faktura nur mit dem begünstigten Stempel zu veriehen

feststellen konnten, daß Carlo Seidner sich einige Tage vorher eines anderen Vergehens schuldigt gemacht hatte. Er lieh unter irgend einem Vorwande bei Elisa Steuer in Colle Jsarco ein Fahr rad aus, das er dann verkaufte und den Erlös sür sich behielt. Unter der Anklage des Diebstahles und der unrechtmäßigen Aneignung hätte sich Carlo Seidner vor dem Tribunal zu verantworten gehabt. Er erschien jedoch nicht zur Verhandlung und er wurde in seiner Abwesenheit we gen Diebstahles zu 1 Monat und 20 Ta gen

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