alleS in bester Ordnung. Ueber wiederholte Eingaben wurde unS verheißen, einen Messias zu senden, der auch eines schönen TageS erschien. Dieser Herr fand auch wirklich, daß uns Un recht geschehen, es wurden, obwohl völlig alle Häuser auSge» graben, dennoch in 68 Häusern, welche im Dorfe HauSklassen» steuer zahlen, von 364 Wohnrheilen, wie aufgenommen worden, 132 gestrichen, nemlich als abgängig oder nicht bewohnbar erkannt. Der Herr versprach unS, daß wir das Zuvielgezahlte zurück bekommen
rekurrirt wurde, was nur bei den Häusern 34, 64, 46 und 75 der Fall ist.' , Bezüglich aller übrigen Häuser kann das Ergebniß der Reklassifikation erst vom Zahle 1887 an in Wirksamkeit treten.' Ein Bericht der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bruneck Nr. 265 weist den 4 Haussteuer-Rekurrenten 12 fl. 89 kr. als Steuer' rückerfatz an. (den ein Steuereinnehmer, der eS besser versteht, noch weiter herabsetzte), ,daS Steueramt wird beauftragt, die etwa weiter» noch auShaftenden
Hausklassensteuerbeträge i m ExecutionSwege hereinzubringen.' Wie wäre es denn etwa, wenn die Leute so viel zu wenig gezahlt hätten als zu viel? ich zweifle nicht, daß diese Summe sofort im ExecutionS- Wege eingetrieben worden wäre. Ja Bauer, daS ist etwas «indereS! — Möge Diogenes aufstehen, seine Laterne anzünden und suchen, wo d'e Gerechtigkeit sich hin verirrt hat, das heißt speziell bei den Finanzorganen möge er besonders nachschauen. Vou einem, der nicht gerne ungerechte Steuer zahlt. (Se. Excellenz der Herr Statthalter von Tirol
des Gebäudesteuergesetzes ein. Diese Abänderungen sind theils allgemeiner Natur, theils beziehen sie sich bloß auf Tirol und Vorarlberg. Der Inhalt derselben ist folgender: I. Be züglich der HauSzinssteuer wird beantragt, daß der Abzug der ErhaltungSkosten für Innsbruck und Wilten von IS auf 3l) Percent erliöht, für die übr'gen Orte die Steuer vom reinen Zinsertrage von 15 au^ 10 Perzent herabgesetzt werde. Die Wirkung dieser Anträge würde darin bestehen, daß die Steuer vom Bruttozinse für Innsbruck und Wilten um 4 Percent, für die übrigen