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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 13 von 16
Datum: 10.01.1919
Umfang: 16
cLgszogsn Werden. Dies Einkommen mutzte ich außerdsm noch in meinem Bskemttnisfe einsteAen und «hielt nun meine Frau einen Betrag zur Zahlung von ?h Kranen 82 Heller Steuer für «ln Eirckornmsn von 4822 Kronen. Stack Abzug das Einkommens mei ner Fron und ihrer Steuer von 23 Kronen 58 Heller soll ich also für mein Einkommen von 2260 Kronen 51 Kronen 42 Heller Steuer zahlen. Wie kommt dies? Antwort: Als Haushaltungsvorstand hätte der Zahlungsauftrag dir und nicht deiner Frau zugestellt werden sollen

. Im übrigen stimmt die Borschreidung schon. Wenn auch deine Frau für ihr Einkommen separat die Steuer zahlt, so führt ihr doch einen gemeinsamen Amshalt. und es besteht eben die Vorschrift, daß zum Einkommen eines Haushaltungsvorstandcs auch jenes Einkommen hinzuzurechnen ist. das seine, mit ihm im gemeinsamem Hausholte lebenden Familienangehörigen beziehen, wenn auch für dasselbe, wie im vorliegenden Falle, separat die Steuer bezahlt wird. Diese von dei ner Frau unmittelbar bezahlte Steuer Kommt

selbst redend von der dir norgsschriebenLn Steuer für das Gesamt-Einkommen in Abzug. Daß du beute für ein Einkommen von 2360 Kronen an Einkommensteuer 5t Kronen 42 Heller zu bezahlen hast, ist begreiflich, weil hier die sogenannte Steuerpragression einmtt. Für ein Einkommen von 2562 Kronen beträgt der Steuer satz, mmlich 28 K 50 h; für ein Einkommen von E Kronen beträgt derselbe 90 Kronen (warum bei dir ein solcher von 79 Kronen 92 Heller berechnet wor den ist, wissen wir nicht). Unter diesen Umständen

erscheint es begreiflich, daß auf dein Einkommen von 2280 Kronen ein unverhältnismäßig hoher Steuersatz fällt. Dazu kommt rwch, daß weder für das Einkom men deiner Frau, noch für dein Einkommen, wenn die Steuer von den beiden Einkommen separat berechnet würde, ein Kriegszuschlag zu bezahlen märe, da derselbe erst bei einem Einkommen von 3000 Kronen beginnt. Nun besteht dein Gesamteinkommen als Haus- halümgsvorstand über 4000 Kronen, weshalb noch ein Kriegszuschlag von 10 Prozent der Steuer zu entrich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 24.11.1921
Umfang: 8
Bei der Abstimmung wird die Vorlage betref fend die Erwerbsteuer und Grundsteuer unter Ablehnung der Minderheitsan- träge Schiegl in zweiter und dritter Lesung in der Fassung des Ausschuffes angenommen. Der Titel des Gesetzes lautet: „Gesetz betreffend die allgemeine Erwerbssteuer und die Grund steuer für die Steuerjahre 1921 und 1922". AnterMt und Knr-st im MemmrrschRß. Fortschrittliche Anregungen der Sozial demokraten bleiben unberücksichtigt. In Fortsetzung der Verhandlungen über das Kapitel

als staatliche Anstalten wird abgelehnt. Die im Laufe der Debatte bean tragten Resolutionen werden fast sämtlich an genommen. Ire deutsche Steverschraube im Sieusie der Reparation. Eine vierköpfige Familie soll 6335.20 Mark Steuer bezahlen. Am Freitag begann im Reichstagsausschuß für Steuerfragen die Generaldebatte über die neuen Steuervorlagen der Reichsregierung. Die Gesamtsumme der Steuern beträgt rund 9 5 Milliarden Mark, da2 ist pro Kopf 1583.80 Mark, d. h. daß durchschnittlich eine vierköpfige Familie

, Mann, Frau und zwei Kin der. 6335.20 Mark Steuer aufbringen soll. Als neue Steuern kommen in Betracht: Einkommensteuer 23 Milliarden, Körper- schastssteuer 4 Milliarden, Kapitalertragssteuer 1 Milliarde 530 Millionen, Reichsnotopfer 8 Milliarden, Bentzsteuer 20 Millionen, Erb schaftssteuer 700 Millionen, Umsatzsteuer (ohne Luxusstättensteuer) 24 Milliarden, Luxusgast stättensteuer 500 Millionen, Grunderwerbssteuer 550 Millionen, Kapitalverkehrssteuer: a) Ge sellschaftssteuer 1.067,350.000

, b) Wertpapier steuer 117,860.000, c) Börsenumsatzsteuer 1.075,300.000, d) Aufsichtsratssteuer 60,300.000, e) Gewerbeanschasfungssteuer 50 Millionen; Krastfahrzeugsteuer 125 Millionen. Versiche rungssteuer 330 , Millionen. Rennwettsteuer 216 Millionen, Lotteriesteuer 60 Millionen, Wechselstempelsteuer 30 Millionen, Stempel von Frachturkunden 100 Millionen, Abgaben vom Güterverkehr 1600 Millionen, Zuwachs steuer, Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs, außerordentliche Kriegsabgabe 1919, außer ordentliche

Kriegsabgabe 1918, Zuschlag zur außerordentlichen Kriegsabgabe 1916, Kriegs abgabe 1916, Abgabe vom Vermögenszuwachs aus der Nachkriegszeit, zusammen 3 Milliarden. Zölle 4700 Millionen, Kohlensteuer 10.150 Millionen, Tabaksteuer 3500 Millionen, Bier steuer 1 Milliarde, Weinsteuer 500 Millionen, Schaumweinsteuer 100 Millionen, Mineral wassersteuer 60 Millionen, aus der Branntwein- verlvertung 1748 Millionen, Essigsäurever brauchsabgabe 47.200.000, Zuckersteuer 1 Mil liarde, Salzsteuer 60 Millionen

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Lienzer Nachrichten
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Seite 3 von 4
Datum: 18.06.1918
Umfang: 4
in Frankreich. Dem „Berner Bund" wird aus Paris berichtet: Frankreich macht gegen- wärtig ein Steuerexperiment, das überall Beachtung verdient. Seit einem Monat ist die sogenannte Lurus^ steuer in Kraft. Sie beträgt zehn Prozent und wird auf allch anstewendet, was nach der Ansicht der Tech, niker des Finanzministeriums unter den Begriff des Luxus, also des Ueberflüsiigen, fallt. Der Käufer eines Perlenhalsbandes von einer halben Million hat im Lade» noch 50.000 Franks Luxussteuer zu ent« i Seite 8 richten

. Zahnwaffer, das teurer ist als 15 Franks der Liter, unterliegt der Steuer ebenfalls. Herrenkleider unter 200 Franks der Anzug, sind kein Luxus. Da es aber bald keine Herrenanzüge unter 200 Franks mehr gibt, wird jegliche Bekleidung zum Luxus. Eine Dame darf bis 40 Franks für einen Hut ausgeben, ein Herr 20 Franks; was mehr kostet, zahlt zehn Prozent; und zwar auf die Gesamtsumme, nicht etwa bloß auf den Betrag, der die Grenze überschreitet. In Paris wurden gegen dreihundert Restaurants und Cafes

als Luxusetablissements erklärt. Der Staat verlangt zehn Prozent ihrer Bruttoeinnahme. Der Konsument be. zahlt sie. Die Luxussteuer ist im Parlament angenom men worden, weil sich bei der Endabstimmung zwei Richtungen trafen, die mit der Steuer etwas ganz Verschiedenes wollten. Die einen sahen die Taxe als Kriegsmaßnahme an, die die Leute zwingen soll, mög lichst wenig Luxus zn treiben, damit möglichst wenig Gut und Arbeitskraft verschwendet wird. Die anderen sahen in der Steuer ein Mittel, dem leeren Geld säckel

des Staates ein unversiegliches Geldbächlein zu zuführen. Der Detaillist treibt die Steuer selber ein und klebt für ihren Betrag Marken in seine Geschäfts- bücher. Der Käufer weiß also, daß diese oder jene Ware 10 oder 20 Franks kostet und daß er dafiir elf oder 22 Franks bezahlen muß, weil er von der Luxus- steuer getroffen wird. Hätte man die Steuer beim Fabrikanten statt beim Detaillisten bezogen, so wäre sie dem Publikum als Preiserhöhung erschienen und williger ausgenommen worden. Natürlich wendet

man gegen die Steuer ein, daß es kein glücklicher Gedanke war, in einem Lande, das eine bedeutende Luxus industrie hat, eine so hohe Luxussteuer einzuführen, und es werden gegenwärtig von sehr einflußreichen Kreisen Anstrengungen gemacht, sich dieser Taxe wie der zu entledigen. Neve Riesenzahleu vom amerikansschen Film. Der Film erobert in der ganzen Welt immer weitere Kreise, besonders bemerkenswert aber ist sein Aufschwung im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten. Die Kopenhagener Vertreter der drei größten

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 4 von 16
Datum: 27.08.1904
Umfang: 16
und überdies die ungerechte Hausklassen steuer leisten, er muß fürs Schlafen auch noch Steuern zahlen, denn die armseligen Kammern in den Bauernhäusern dienen ja so nur zum Schlafen; mit dem Kopf kommt man fast nicht durchs „Fenster" und der Zugang ist oft so gefährlich, daß man jedesmal zuerst beichten sollte, be vor man sich da hineinwagt . . M Hiezu schreibt nun der erwähnte Unterinntaler in seinem Briefe, daß die Klage, der Bauer zahle mehr Steuern als die anderen Stände, allerdings

eine alte ist und daß die Grundsteuer die älteste und die am liebsten angewendete Steuerart fei. Man dürfe aber nicht verheimlichen, daß ge rade hinsichtlich der Grundsteuer in jüngster Zeit alles ganz anders ge worden ist, als es früher war. Heute habe die Grundsteuer nicht mehr jene Bedeutung, die ihr einst zukam. Das Erträgnis der Grund steuer verschwindet zur Zeit gegenüber dem Erträgnisse der Gebäudesteuer und der Personal steuern vollständig. Und in den neuen Gesetzen ist ausdrücklich vorgesehen

aus dem Vieh, um vieles niedriger war als jetzt. Dann wendete er sich der Behauptung von den 19% Grundsteuer zu und sagt: „Lieber Herr Nie- drist, ich weine, wenn wir ein bischen unter vier Augen miteinander reden, sind die 19% nicht mehr so fürchterlich, als sie ausschauen. 19% vom wirklichen Erträgnis der Landwirtschaft, das wäre eine enorme Steuer. Aber die Grundsteuer wird, wie Sie selbst gut wissen, nicht vom tatsächlichen Erträgnis des Landwirtschaftsbetriebes sondern vom „K a ta stra lr e in er trag

dazu hat, wo man die Vorräte aufbewahren und wo der Bauer mit seiner Familie wohnen kann, ist es ungerecht, auf die notwendigen Wohnräumlichkeiten noch eigens eine Steuer zu legen. Darum sind auch die konservativen Abgeordneten seit jeher für eine Reform der Hausklassensteuer in diesem Punkte eingetreten. Eine Er mäßigung — aus dem Erträgnisse der Personal- einkommcnsteuer — ist bereits erfolgt. Eine Reform ist vom Finanzminister selbst in Aus sicht gestellt woroen und wird die konservativen Abgeordneten auf ihrem Platze

finden. Nun möchte ich noch ein Wort über das steuer freie sogenannte Existenzminimum von 1200 Kronen sagen. Mir scheint, Herr Niedrist, Sie mißgönnen den armen Teufeln, die in der Stadt, oft noch sammt Familie, mit einem Einkom men von weniger als 600 Gulden leben müssen, fast ein bischen ihre Steuerfreiheit. Das sollten Sie nicht tun. Denn erstens muß es mit einem Bauer schon ziemlich weit gekommen sein, bis es ihm so schlecht geht, wie dem städtischen Diurnisten. Dann aber wäre es direkt

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Tiroler Grenzbote
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Seite 1 von 12
Datum: 14.03.1914
Umfang: 12
(8. Wahl kreis) alle Gemeinden der Gerichtsbezirke Kuf stein, Kitzbühel, Hopfgarten und Rattenberg. 2. In der Z e n s u s k u r i e der Städte: in den Wahlkreisen 1 (Innsbruck), 4 (Bozen), 5 (Meran mit Ober- und Untermais), 6 (Trient), 7 (Rovereto) sind wahlberechtigt alle jene groß- jährigen männlichen Staatsbürger, denen zur Zeit der Wahlausschreibung in der Gemeinde ihres Wohnsitzes eine direkte Steuer von wenig stens 10 Kronen vorgeschrieben ist. In der Zensuskurie der Städtewahl kreis

e 2 (Nordtiroler Städte, gleiche Einteilung wie in der allg. Wählerklasse des 3. Wahlkreises), 3 (Pustertaler und Eisacktaler Kurorte ohne Zwölfmalgreien, Ober- und Untermais), 8 (Ri va), 9 (Arco, Ala, Mori) und 10 (Borgo, Le- vico und Pergine) sind alle großjährigen Staats bürger, denen eine direkte Steuer von wenigstens 5 Kronen vorgeschrieben ist, Landtagswähler. In diesen Bezirken haben auch die Frauen, die eine Steuer in vorerwähnter Höhe bezahlen müssen, das Wahlrecht. 3. In der Zensuskurie der Landge

meinden wählen alle großjährigen Staatsbür ger (Männer und Frauen), die eine direkte Steuer von wenigstens 2 Kronen zu bezahlen ückben. Zu den LandgemeindenwahlkreisenJgehörM % a.: 11. Wahlkreis: Gemeinden d^ dhickitsbeH zirke Kufstein, Kitzbühel, Hopfgarten;'1I. kreis: Gemeinden der Gerichtsbezirke Rattenberg, Schwaz, Fügen, Zell am Ziller. 4. Die Abgeordneten der Handels- u. Ge werbe k a m m e r n werden durch die Kammer räte gewählt. 5. In der Kurie des adeligen Groß grundbesitzes

sind wahlberechtigt jene Per sonen, die in Oesterreich als adelig anerkannt sind und für ihre in Tirol liegenden Güter eine jähr liche Steuer von wenigstens 100 K. (wovon min destens 80 K. auf die Grundsteuer entfallen müs sen) zu bezahlen haben. 6. In der Prälatenkurie wählen einen Abgeordneten die Aebte von Wilten, Stams und Fiecht, einen der Probst von Neustift, der Abt von Marienberg und der Prior von Gries, einen der Landeskomtur des Deutschen Ordens, der Probst von Bozen und der Propst von Jnnichen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 7 von 16
Datum: 09.11.1923
Umfang: 16
/ „Tikorer BanerüzekiÜKg' Freitag, den 9. Novemllec 1923. Nr. 45. Seite 7. Tiroler landwirtfcbaftlicbe Blätter Amtliches Organ des Landeskulturrates für Tirol. Nr. \5 9 . November J925. Jahrgangs I«hal1svrr?eichrris. Allgemeine Landwirtschaft: Die Waren- Umsatzsteuer. — Eine landwirtschaftliche Studienreise. Allgemeine Lsnawirlsclistt: | Die Wareniimsahstentt. Lon Ing. Miarchal, Rotholz. (Fortsetzung.) Die Steuer ist für jeden Verkauf zu entrichten. Wenn daher eine Ware mehrmals den Besitzer

wechselt (Erzeuger — Großhandel — Kleinhandel — Verbrau cher), so müßte jedesmal z. B. 1 Prozent des jeweiligen Entgeltes als Steuer entrichtet und daher auch durch' den Verkäufer von: Käufer beansprucht werden. Zur Vereinfachung werden alle diese oder mehrere Umsätze (Phasen) züsauunengezogen, pauschaliert (P h a s e n p a u- schalierung). Dabei soll die normale Zahl der Besitz übergänge als Grundlage dienen. Wenn z. B. eine Ware für gewöhnlich vom Erzeuger an den Händler

, d. h. den jenigen, der die Ware zu anderen Zwecken als' zur Weiter- veräußerung erwirbt. Die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sind, soweit sie im Jnlande hergestellt werden, beim Erzeuger, d. h. beim Landwirte, phasenpauschaliert. Wenn daher das Phasenpauschale für Milch 1,5 Prozent beträgt und mit diesem auch! der Verkehr in Butter und Käse gedeckt äst, so ist nur der Landwirt, der z. B. die Milch! an eine Sennerei verkauft, verpflichtet, die Steuer zu leisten, und daher auch nur er berechtigt

bei weinsteuerpslichtigen Getränken. Zum Zuchtvieh ist offenbar auch das Nutzvieh zu rechnen. Sägerundholz ist durch das Pauschale für Schnittholz, welches von der Säge zu entrichten ist, Schleifholz, Zelluloseholz durch das Papier pauschale gedeckt. Der Landwirt darf also in diesen Fäl len keine Umsatzsteuer ausrechnen. Auch beim Lohnschnitt wird die Steuer in Form des Phasenpauschäles von der Säge eingehoben; der Lohnschnitt selbst ist nicht zu ver steuern. — Bei allem übrigen Holz gilt als Erzeuger derjenige

, der die Schlägerung vornimmt. Wenn also der Landwirt das Holz am Stamme verkauft, so darf erst der Schlägerer die Steuer als Phasenpauschale ver rechnen, durch welche auch der erste Umsatz: Verkauf am Stamme, gedeckt ist. Als Ermittlungsgrundlage für das Pauschale dient der Preis des im Walde erzeugten Holzes; die Zerkleinerung des Brennholzes ist im Pau schale nicht inbegriffen, sondern selbständig zu versteuern (mit 1, bzw. im nächsten Jahre mit 2 Prozent des Lohnes). Das Milchpauschale deckt auch den Verkehr

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 21.12.1890
Umfang: 10
eine Sache, welche vom wirthschaftlichen und moralischen Standpunkte aus nicht genug verurtheilt werden kann. Es ist bekannt, daß auch die Gebäudesteuer in Wien oder andern großen Städten nicht vom Hausherrn getragen wird, sondem daß diese die Steuer auf die Micthpa: teien über tragen. Dies geht nun bis zu einer gewissen Grenze, dann kann die Miethpartei nicht mehr zahlen und der Hausherr muß auch darunter leiden. Nun meine Herren! in welchem Maße wird die Hanszinssteuer eingehoben

? Mit 26% %, von 100 fl. werden also 26% fl. vom Staate in Beschlag genommen. Aller dings werden in Wien und in anderen größeren Städten 15% abgeschlagen, aber von dem anderen Ertrag wird die Steuer berechnet. Nun wie steht es denn im deutschen Reiche? Wenn wir da eine Parallele ziehen wollen, so finden wir gerade in Preußen, daß eine ganze Reihe von Gebäuden verschont ist. In Oester reich sind nur die Staatsgebändc von der Steuer verschont. In Preußen sind eine große Menge von Gebäuden, die nur industriellen

oder gewerblichen Zwecken dienen, von der Steuer verschont, sie brauche» weder Hauszins- noch Hausklassenlleuer zu entrichten. Ferner muß bei uns die Gebäudesteuer sofort entrichtet werden, in Preußen erst nach zivei Jahren. In Oesterreich wird das ganze Zins-Erträgniß der Besteuerung zu Grunde gelegt, in Preußen bestehen 43 Abstufungen und nach diesen Abstufungen wird die Steuer bemessen, es ist demnach eine progressive Bestenernng in Preußen durchgeführt. Die Beranlagnngskosten fallen bei uns der Gemeinde

bemerken, daß von der Regierung noch etwas zugestanten wurde. Es wurde näm lich, ohne daß es im Gesetze begründet war, auch von den Alpenhüttcn, welche nur eine Weile den Viehhütern zur Woh- nung dienen, die Steuer eingehoben. Die Regierung hat cin- geschen, daß sie dadurch Unrecht gethan und hat erklärt, daß diese Alpenhütten nicht mehr der Besteuerung unterzogen werden. Wenn diese Alpenhütten auch nicht besteuert werden, so ist die Beschwerde doch unerhört geblieben, daß nämlich der tirolische Bauer

durch die Gebäudestener härter belastet wird als der Bauernstand anderer Länder. An dieser Sache ist nichts geändert worden. (Richtig. Bravo.) (Iu der nach Ken Nummer folgen die Ausfüh rungen Türlrs über die Gewerbe-, Einkommen-Steuer und' über Sfeuer-Neformen.) Politische Rundschau. Wien. (Abgeordnetenhaus.) Die Regierung brachte die Vorlage ein, betreffend die Verlän gerung des Gesetzes vom Jahre 1875 betreffs der Gin Weihnachtslraum. Von Thor Atouta». Leise senkten sich in fein gezogenen Bogen Schnee flocken

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 29.03.1890
Umfang: 12
gegen daS prinzipielle Moment folgende Bemerkung erlauben: Wenn es wahr wäre, daß eine Berücksichtigung der Leerstehungen dem Prinzipe der Hausklassen- steuer fremd wäre, so beruhte diese Steuer doch unbestritten auf einem fehlerhaften, auf einem unbilligen Prinzipe und dann märe er eben die Aufgabe der Gesetzgebung ein solches Steuergesetz nicht zu konsrrviren, sondern zu reformiren. Es ist aber gar nicht richtig, daß die HauSklassen- stcuer ihrer Idee nach keine ErtragS-, sondern eine rohe Objcktstener

man sich dazu entschloß, die Zahl der WohnungSbcstandtheile bei der Klassifikation zu grunde zu legen.' Also der NutzungSwerth, der Zinsertrag, sollte nach der ratio legis die Grundlage für die Besteuerung auf dem Lande, auch bei der Klassensteuer bilden, und daraus folgt, daß in den Fällen, in welchen ein solcher vorhanden ist, auch d e Steuer demselben angepaßt werden muß, und daß, wenn ein Ertrag überhaupt fehlt, auch die Steuer zu entfallen hat. Die Schwierigkeiten der Kontrole gebe ich zu. aber ich glaube

derselben, welche durch längere Zeit. zum Beispiel ein Vierteljahr leerstehen» Steuerbefreiung genießen sollen, zumal diese Steuer gerade die im Niedergänge begriffenen Orte trifft. Wo die Gerechtigkeit etwas gebie terisch erheischt, darf die Schwierigkeit der Kon trole nicht in die Wagschale fallen. Auf diese Aenderung des § 5 und auf diese unbedeutende Berücksichtigung der Leerstehungen beschränken sich sohin die Erleichterungen, welche wir zu erreichen imstande sein werden. ES ist das bei der Mühe

, welche man eS sich kosten ließ und bei den Anstrengungen, die man machte, die maßgebenden Kre se für diese Sache zu intereffiren, ein kleiner, ein sehr bescheidener Erfolg, der, wie billig, auch allen Ländern zu gute komm'. Unberücksichtigt blieb unsere Forde rung, daß bei Gebäuden, welche zwar unter einem Dache sind. aber im physisch getheilten Eigenthume verschiedener Personen stehen, die Steuer für jede derselben nach den ihnen eigen thümlichen Wohnräumen berechnet werden solle. Nun kommen die Fälle des physisch

getheilten HauSeigenihumS gerade in den ärmsten Lander- theilen, namentlich in meinem Wahlkreise, im Oberinnthal. in Vinstgau und insbesondere in Wälschtirol sehr häufig vor. ES ist erklärlich, daß derartige Gebäude nicht selten eine unge wöhnliche Zahl von Wohnräumen ausweisen und deshalb einer bedeutend höheren Steuer unter liegen, obwohl gerade ihre Eigenthümer wegen ihrer Armuth eine besonders schonende Behand lung verdienen. Unberücksichtigt blieb auch der Antrag auf eine Ermäßigung der Steuer

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 7 von 16
Datum: 23.08.1912
Umfang: 16
sind nämlich noch qbzuziehen die Auslagen für Steuern (Zins steuer nebst Umlagen), Reparaturen, Feuerversiche- rung usw. Würden diese Auslagen z. B. sich auf 100 Kronen belaufen, so würde das Rein einkom men aus dem Gebäudebesitze sich nur auf 100 K be laufen. Ein allfälliger Rekurs gegen eine ungerechte . Steuervorschreibung wäre bei der zuständigen Steuer behörde I. Instanz (k. k. Bezirkshauptmannschaft) einzubringen. Derselbe ist mit einer Stempelmarke von 30 h zu versehen. Würde der Steuerbetrug 100

K übersteigen, so wäre der Rekurs mit einem 72 b-Stempel zu versehen. Frage 5102: Kann ein Besitzer, der das Fleisch eines seibst gezüchteten und geschlachteten Viehes für seinen Hausgebrauch verwendet, zur Zahlung der Verzehrungssteuer verhalten werden? Antwort: Ein Besitzer, der das Fleisch seines selbst gezüchteten Viehes im eigenen Haushalte ver wendet, kann zur Zahlung einer Fleischverzehrungs steuer nicht verhalten werden. Wenn er aber einen Teil dieses Fleisches verkauft, so hat er gemäß Finanz

wenigstens einem Jahre in der Gemeinde eine direkte Steuer entrichten; 2. unter den Ge meindeangehörigen ohne Rücksicht auf eine Steuerzahlung: a) die in der Ortsseelsorge bleibend verwendeten Geistlichen, wozu auch die mit Ordinariatsdekret auf einem ständigen Hilfs posten in der Gemeinde definitiv angestellten Geist lichen gehören; b) Hof-, Staats-, Landes und öffent liche Fondsbeamte; o) Offiziere und Militärparteien mit Offizierstitel, welche sich im definitiven Ruhe stände befinden

Volksschulen und die an höheren Lehranstalten in der Gemeinde angestellten Direk toren, Professoren und Lehrer; 3. die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder. Den wahlberechtigten einzel nen Gemeindemitgliedern sind auch inländische Korpo rationen, Stiftungen, Vereine und Anstalten beizu zählen, wenn sie seit wenigstens einem Jahre eine di rekte Steuer entrichten." Das Wahlrecht und die Wählbarkeit kommt gleich wie den Gemeindeangehöri gen auch allen Staatsbürgern zu, welche in einer Ge meinde wohnen und daselbst

von ihrem Realbesitze Gewerbe- oder Einkommensteuer seit mindestens einem Jahre entrichten. Volksschullehrer und anderen als den unter Punkt 2 b angeführten Beamten ge bührt also nur dann ein Wahlrecht, wenn sie in der betreffenden Gemeinde seit mindestens einem Jahre eine direkte Steuer bezahlt haben. Frage 5104: An welche Adresse soll ich mich wen den, um eine Erfindung patentieren zu lassen? Antwort: Hinsichtlich der Patentierung von Erfindungen' gibt es zwei Wege; entweder den Musterschutz oder den Patentschutz

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 13.06.1933
Umfang: 8
, neue Einnahmsquellen zu schaffen. Besteuerung der Radio-Apparate Man hört von eigenartigen Plänen, die im Schoße der Regierungsparteien im Landhaus gehegt werden. So denkt man daran, die Radioapparate zu besteuern. Und zwar soll sür jeden Radioapparat, der im Betriebe steht, 1 Schilling pro Monat Landessteuer verlangt werden. Da man im Lande zirka 15.000 Radiohörer zählt, würde die Steuer dem Lande 180.000 L im Jahre eintragen. Die Ravag ist. wie wir vernehmen, gegen diese Absicht Sturm gelaufen

und mobilisiert das Handelsministerium, gegen einen solchen Steuerbeschluß des Landtages zu remonstrieren. Die Ravag fürchtet mit Recht, daß eine Besteuerung der Radioapparate eine großzügige Abmeldung des Radioabonnements zur Folge haben könnte. Eine Schuaprfteuer Ein weiterer Plan der Christlichsozialen besteht in der Einführung einer Schnapssteuer. Mit 100 Schilling will man den Hektoliter Schnaps besteuern. Auf Süßschnäpse. Liköre, Rum und Kognak will man eine Steuer in der Höhe von 80 Schilling legen

, wenn sie 4V Hektolitergrade aufweisen. Für jeden weiteren Hektolitergrad soll die Steuer um 1 Schilling pro Hektoliter steigen. Nun wird man sagen, daß ein Mensch nicht absolut Schnaps zum Leben braucht, was gewiß wahr ist. Aber eines ist auch sicher: Mit einer Besteuerung kommt man dem Schn rps- genuß auch glicht bei. Man wird vielmehr den Konsumen ten von Schtiäps, die meist den ärmsten Schichten des Vol kes entstammen, das Geld aus der Tasche nehmen, das sie für Essen und die Familie geben sollten. Erhöhung

de» Getteideausschlager Eine ebenso böse Sache bedeutet die Absicht der Christlichsozialen, den Getreideauffchlag zu erhöhen. Diese Steuer wirkt sich noch unsozialer aus, als jede andere Be steuerung. Denn hier handelt es sich um d i e Nahrung des Volkes: um das Brot. Es besteht die Absicht, die Steuer für das Mehl und für die Frucht um je ein halbes Prozent zu erhöhen. Für Mehl machte jetzt der Getreideauffchlag 4 Prozent aus, für Frucht 3.5 Prozent. . Sie gnseratensteuer Auch eine Jnseratensteuer

soll den Landesfinanzen aus der Klemme helfen. Wie man hört, will man die Zei tungen für eine Jnserateneinnahme im Monat von 10.000 Schilling mit 5 Prozent versteuern, für die nächsten 20.000 Schilling will man eine Ivprozentige und für die nächsten 30.000 Schilling eine löprozentige Steuer einheben. Worauf man nur sagen kann: Gott gebe der Landesregierung die Gelegenheit, den höchsten Steuersatz anwenden zu können . . Neuregelung der Schullasten Es ist möglich, daß im Landtag auch der Vorschlag auf taucht

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 23.02.1923
Umfang: 16
Du bei der Ein- und Verkaufs gesellschaft der Tiroler Landwirte Wilhelm Greilstraße 9 und auch ira Kreditvereine. KrrndesmittrUunge«. Die Hundesteuer. gjn der letzten Zeit werden oft Anfragen gestellt, ob die Gemeinde berechtigt fei, Hundesteuer einzuheben und besonders, ob sie berechtigt sei, diese Steuer auch von Besitzern alleinstehender Höfe zu Verlangens Zur Beantwortung all dieser Anfragen diene da her den Bündlern folgendes zur Kenntnis: Die Gemeinden sind berechtigt, sowohl über die Höhe der Hundesteuer Beschlüsse

an die Landes regierung innerhalb 14 Tagen offen. Die Landesregierung läßt sich bei der Behandlung der Rekurse einerseits von dem Gesichtspunkte Leiten, daß den Gerneinden Einnahmsmöglichkeiten gewahrt werden müssen, andererseits vom Gesichtspunkte, daß Hundebe sitzer nicht ganz übermäßig durch die Steuer belastet wer den dürfen. In den meisten Gemeinden wird die Hunde steuer so Zermelt, daß der Wchste Satz Ar Hündinnen) ein niederer Satz für Hunde und ein noch niederer Satz für die Hofhunde alleinstehender

Höfe festgesetzt wird. Wenn außer einem Hunde noch ein zweiter oder mehrere vom selben Besitzer gehalten werden, so haben mehrere Gemeinden für solche Hundebesitzer eine höhere Hunde steuer beschlossen. Solche Beschlüsse find auch wohl sehr gerecht, da es sich in solchen Fällen mehr um Hunde liebhaberei handelt. Verzeichnis über die beim ReaNMenkürs der Tiroler Karrermsparkaffe pm Verkauf htm. Tausch oorgemerkte« Kesttznrrgen, sowie anZemeideteu Hypotheken. Irr verkaufen: Mittleres Bauerngut

. Auskunstsgebühr können nicht berücksichtigt werben. Auskünfte nur an ernste, bezw. zahlungskräftige Selbstreflektanten. RealiMenburo des Kredilveremes der Tiroler KouerrrsporkoffK) Irmsbrmck» Wilhelm Greil- Sraße 14. Hrlefaveesfe: ReaMSIenbAro Kmrernspor kaffe, Irrrrskr-rrkk. UMHeLm GreLlffraße 14. Telephon Ue. >843. Berechnung der Grundsteuer, der Lshrrabgabe und des Getrerdeanfschlags pro LD22. Die Grundsteuer ist bekanntlich vom Jahre 1923 angefangen eine reine Landessteuer. Zu dieser Laiches steuer

der Getreideaufschlag der Selbstversorger; zur Einzahlung vorgeschrieben. Bon der Lohnabgabe sind jene Grundbesitzer fra* freit, deren katastrale Reinertrag 100 Kr. nicht über-) steigt. Sonst betrügt die Lohnabgabe 2 Prozent der Grund-, steuer, wenn der Katastralreinertrag über 100 bis 200 Mh ausmacht, 3 Prozent aber bei einem Katastralreinertrag über 200 Kr. Der Getreideaufschlag der Selbstversorger wird mit: 4 Prozent des Ka tastralr ei Vertrages der im Grundbesitz bogen als Aecker bezeichneten Grundstücke

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Lienzer Nachrichten
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Seite 2 von 12
Datum: 21.03.1925
Umfang: 12
Ladstädter | LIENZ Die Wahrheit über Die Meueilins der Dauern im Wrke Lienz. Ta schon zum tviederholtenmale Artikel in dieser Sache erschienen sind, die geeignet sind, unrichtige Anschauungen und Meinungen be züglich des Vorgehens der Steuerbehörde und der Schätzungskommission in der Frage der Besteuerung der Bauern für das Jahr 1923 zu erwecken, sehe ich- mich als genauer Kenner der ganzen Angelegenheit veranlaßt, folgendes zur Steuer der Wahrheit der Oeffenttichkeit und besonders den Bauern

, Ende Mai 1924, zustandegekom men toar, hatten bereits einige Hundert bäuer licher Zensiten Bekenntnisse bei der Steuer behörde sich aufnehmen lassen, bezw. es waren auch viele an die Steuerbehörde eingesendet färben begann. Eiligst sprangen beide Aerzte hinzu. Kleider entfernen und Wunde unter suchen, war das Werk weniger Augenblicke, „schnell, Mittel zum Blutstillen, sonst stirbt uns der Freund unter den Händen! Er scheint direkt ins Herz getroffen!" Vernichtet, regungslos steht Anton da. Er fühlt

und nur dort, wo kein Parteierklären Vorlage den vereinbarten Schlüssel zur Anwendung bringen müssen! Ties hätte nun zu dem Ergebnis geführt, daß viele Steuerträger, die einen kleinen Grundbesitz, haben und nur wenig Vieh halten, jedoch aber ein Bekenntnis bei oer Steuer behörde eingebracht haben, gleich viel oder viel mehr noch an Steuer:: zu entrichten gehabt hätten, als vielleicht ihre Nachbarn, die oop- pelt oder noch mehr Grundbesitz ihr Eigen nennen und dementsprechend über Vieh ver fügen, jedoch- kein Bekenntnis überreicht

dann aber vonseiten gewisser Kreise Sturm gelaufen, Pro testversammlungen aügehalten und Beschwerden an die Finanzlandesbehörde geführt, bis die selbe den Auftrag an die Steuerbehörde ergehen ließ nunmehr die vorliegenden Bekenntniffe der Veranlagung zu Grunde zu legen und in allen anderen noch nicht erledigten Steuer fällen, in denen kein Grund zur Nichtannahme der Vereinbarung bezw. des Schlüssels vor lag, nunmehr diesen umgehet zur Durchfüh rung zu bringen. Dadurch war die Steuerbehörde nun ge zwungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 21.08.1929
Umfang: 8
steuererhöhung und noch einigen anderen derartigen Klei nigkeiten bedacht, so kam diesmal eine Steuer daran, zu deren Benennung man erst einen Advokaten zu Rate ziehen mußte, und wurde dann, nach Einholung eines weisen Ra tes, aus der unpopulären Raumabgabe eine Lichtanschluß steuer geboren. Nach tagelangem, schweißtriefendem Stu dium gelangte man zu folgender, gewiß ganz gerechten Steuer: Alle Küchen bleiben steuerfrei. Auch der Ort, wo jedermann persönlich erscheinen muß, bleibt abgabefrei

können, denn gerade diese Leute verdienen die schonungsvollste Be handlung unserer Gemeindeväter. Der noch außenstehende Fehlbetrag, der durch die Wohnräume nicht hereingebracht werden wird, soll bei den Geschäftslokalitäten hereingeholt werden und soll erst ermittelt werden (?) Bei der Abstimmung über diese Steuer ergab sich nun, daß ein Mitglied der bürgerlichen Majorität, Herr Fritz Egger, gegen diese Steuer stimmte. (Was wohl mit diesem Revoluzzer in den Reihen der Bürgerlichen, der justament

seinen Klassenstandpunkt vertritt, und den Lieblingswunsch unseres Bürgermeisters, nur einhellige Beschlüsse Zustande kommen zu lassen, nicht anerkennt, geschehen wird?) Nach dem nun diese Steuer unter Dach gebracht war und der Ap petit beim Essen kommt, wurde der Heißhunger unseres Fi- nanzreserenten weiters mit einer Erhöhung der Wasser gebühren, die bis zu 150 Prozent betragen, gestillt. Auch gegen diese Steuer stimmte wieder nur Herr Egger, da für denselben die Belastung zu groß sei. Nach Annahme dieser zwei

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Neueste Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 06.02.1919
Umfang: 4
. Die Staatskanzlei unterbreitet Las Fi- uanzgesetz samt dem Voranschläge für 1. Jänner bis 80 Juni 1919. den Entwurf eines Gesetzes betreffend eine besondere Brotauflage im Jahre 1919 (wird dem Finanzausschüsse zugewiesen», einen Gesetzentwurf betref fend die Ueverweisuugen aus Staatsmitteln an die Län der in den Jahren 1917 bis 1919. Das Ueberwetsungsge- setz wird auf Grund von Vereinbarungen zwischen den Parteien mit Rücksicht darauf, daß die übrigen Steuer vorlagen auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung

Vorlagen, die schon im Reichsrate angebracht und zum Teil erledigt worden sind. Darm liegt wohl eine vollständige Widerlegung des Looes oder des Vorwurfes, datz ich ein Steuer-Er- inder sei tHeiterkeit). Ich habe kerne Steuern erfunden, W habe sie nur übernommen. Für grundlegende Aenderungen wäre auch jetzt nicht die Zeit und es wäre nrcht der Beruf einer provisorischen Nationalversammlung. Km Namen des Staatsrates bitte ich dringend, alle die>e Borlagen zu erledigen. Wenn auch bei der Abstimmung

und es wird dadurch die Zeit oer Wiederaufnahme der Produktion näher gerüm. Daher hat die Genehmigung der Steuer vorlagen nicht bloß fiskalische, sondern auch Be deutung für Arbeit und Produktion. Ter Staatssekretär verweist auf den Voranschlag und legt dar, datz für den Fall der Annahme der heute in Be- raturg stehenden Vorlagen noch ein halbjähriger A b- eine Vermögensabgabe eiüftthren werden, die zur Schuldentilgung führen wird. Wir sehen also, oaß der halbjährige Abgang von 334 Millionen offenbar, wan

, wenn die ganze Wirtschaft zusammen kracht. Es ist daher gerade die Pflicht der Besitzenden, hier einzutreten und keine Schwierigkeiten zu machen (Beifall). Debatte und Abstimmung über Steuervorlage». Abg. Wohlmeyer tritt für die weitestgehende Be steuerung der Krtegsgew inner und der Schleich händler eim Abg. Friedmann wendet sich gegen Staatssekretär Dr. Stemmender und beantragt eine Herabsetzung oer Erwerb steuer - Hauptsumme. Abg. S ch i e g l erklärt, er müsse als Sozialdemokrat dagegen Einwendungen

auf Festsetzung der Erwerbsteuer-Hauptsumme mit 45 Millio nen, als auch der Minderheitsantrag Scheigl auf Fest, setzung der Erwerbsteuer-Hauptsumme auf 60 Mil li o n e n a b g e l e h n t; die auf die allgemeine Enverv- steuer bezüglichen Bestimmungen werden hierauf in oer Fassung des Ausschusses unter Festsetzung der Erwerv- steuer-Hauptsumme mit 50 Millionen zum Beschlüsse t r- hoben. Bei der Abstimmung über dieGrundsten«? wird ein Minderheitsantrag Schiegl, für 1918/19 die Grunr- steuer einschließlich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 20.04.1910
Umfang: 8
und jene von einigen Großgrundbesitzern Böhmens und Ungarns zu füllen. Seine Politik sei eine Plün- derungs- und Ausbeutungspolltik. Hohenblum habe durch seine ausnahmslose Hochschutzzollpolitik die hohen Getreidepreise der letzten Jahre gebracht, die einer beiläufig 25prozentigen Erhöhung der Staats steuer gleichkomme. Wie könne die Alpenbauern schaft den Sprung von einer Krone 60 Heller auf 6 Kronen 30 Heller Weizenzoll beim Meterzentner ohne Schädigung ihrer Volkswirtschaft ertragen? Professor Tr. Hoffmeister betonte

Wahlkörper folgenden großjährigen Staatsbürgern das Gemeindewahlrecht zu (§ 1 11t. a): Denjenigen, die von ihrem in der Gemeinde gelegenen Haufe oder Grundstück oder von ihrem im Gemeindebezirk betriebenen Gewerbe «oder Erwerbe eine direkte Steuer (ohne Zuschlag) von wenigstens 3 Gulden (6 Kronen), oder von ihrem anderweitigen Einkommen eine Einkommen- steuer von wenigstens 8 Gulden (16 Kronen) ohne Zuschlag seit einem 'Jahre 'entrichten und mit keinem Steuerbetrug im Rückstand hafte n. Wie man sieht

vonnöten. Die Militaria re zählt nicht als Steuer, kann also nicht der P er s o n al e i n k o m m en- steuer hinzugezählt werden. Aös ZllilsSNlk SÄ llAßthMH. Vortrag über erste Hilfeleistung. Heute Mittwoch, 6 Uhr abends, findet der 5. Vortrag des k. k. Bezirksarztes Dr. Eeipek über erste Hilfe leistung, und zwar diesmal über Vergiftun gen, im Heim des Tiroler Hausfrauen-Vereines, Templstraße 4, statt.

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Tiroler Post
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Seite 2 von 14
Datum: 21.12.1901
Umfang: 14
der Personal-Einkommen steuer unterliegen, aufgefordert, bis längstens 31. Jänner 1902 die Bekenntnisse über ihr steuerpflichtiges Einkommen, einschließlich des demselben zuzurechnenden Einkommens der Ange hörigen ihrer Haushaltung, bei den zuständigen Steuerbehörden, Steueradministrationen (Bezirks hauptmannschaften) entweder schriftlich oder münd lich einzubringen. Bei derselben Steuerbehörde und innerhalb derselben Frist haben auch alle Personen, welche gemäß § 124 des bezogenen Gesetzes

der Rentensteuer unterliegen, über ihre rentensteuerpflichtigen Bezüge mit Ausnahme jener, von denen der Abzug der Rentensteuer nach § 133 beim Schuldner stattfindet, die vorge schriebenen Bekenntnisse schriftlich oder mündlich einzubringen. Die zu obigen Bekenntnissen er forderlichen Formularien können bei der Steuer behörde erster Instanz (Steueradministration, Bezirkshauptmannschaften), ferner in Orten, an welchen Steueräncker ihren Sitz haben, bei diesen, in allen anderen Orten bei den betreffenden

die ihm obliegenden Bekenntnisse in den vorgezeichneten Fristen nicht einbringt, muss gewärtigen, wegen Steuerverheimlichuug nach § 243 in Untersuchung gezogen zu werden. Die Steuerverheimlichung wird, abgesehen von der Nachzahlung der ver kürzten Steuer, mit dem zwei- bis sechsfachen Betrage, um welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung allsgesetzt lvurde, bestraft. 10. Sodalentag. Die fünf marianischen Männer-Congregationen Innsbrucks hielten Sonn tag, den 15. d. M. abends im Leosaale ihren 10. Sodalentag

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Lienzer Nachrichten
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Seite 4 von 12
Datum: 19.09.1913
Umfang: 12
" nicht richtig geprägt ist, man sollte lieber sagen „Vorzugswähler", denn welche Wählerklasse ist damit gemeint? Die Gemeindewahl ordnung kennt in 8 1 zwei Klassen von Wählern, nämlich: 1. die Gemeindemitglieder,welche von ihrem Realbesitz, Gewerbe oder Einkommen eine Steuer entrichten; 2. Gemeindeangehörige, welche ohne Rücksicht auf eine Steuerleistung wahl berechtigt sind, und zwar haben diese nicht bloß ein gewöhnliches, sie genießen sogar ein bevorzugtes Wahlrecht, indem sie teils dem ersten, teils

formell wiederholt werden; dabei ergibt sich von selbst die Gelegenheit, die Beschlüsse zu reassumieren. Inzwischen hat nun der christlich soziale Landtagsklub Gelegenheit gefunden, zur Frage Stellung zu nehmen und, wie bereits erwähnt, den Antrag auf ein beschränktes Vorzugswahlrecht zu stellen beschlossen. Um die Richtigkeit dieser Stellungnahme zu be leuchten, will ich die schon wiederholt vorgebrachten Gründe auch hier darlegen. Die direkte Steuer leistung kann doch nicht die einzige Grundlage

des Gemeindewahlrechtes sein, hat ja der Gemeinde ausschuß neben den Steuerzahlern auch bloß Wohnsitzwähler in die Vorlage ausgenommen. Soll dann wirklich nur nach der Größe der Steuer leistung oder nach dem Wohnsitz das Gemeinde wahlrecht bestimmt werden? Sollen Gemeindemit glieder, die eine verantwortliche Berufsstellung in der Gemeinde haben oder sonst durch ihre Vor bildung und soziale Stellung besonderes Ansehen in der Gemeinde verdienen, sollen diese wirklich be züglich des Wahlrechtes

mir die Ein- i stimmigkeit der Antwort sicher. Ist es demnach klar, daß für das Vorzugs- ! Wahlrecht einzelner Berufsklassen, d. h. für ein bevorzugtes Wahlrecht ohne Rücksicht auf die Steuer- j leistung recht gewichtige Gründe sprechen, so bin ich i anderseits überzeugt, daß einer Neuregelung dieses s Wahlrechtes mit Einschränkung niemand ein Veto entgegenstellt. Nicht bloß Einschränkung, sondern i auch Neuregelung. Nach der bestehenden Wahl- [j ordnung wühlt z. B. der Kooperator im ersten Wahl- !! körper

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 29.09.1922
Umfang: 8
, durch Artillerie verstärkt, ist von Tschanak abgegangen, um der türkischen Bewe gung zu begegnen. » • Die bedrängte Finanzlage Kärntens. Finanz- reserent L a g g e r gab in der Mittwochsitzung des Landtages eine Darstellung der äußerst be drängten Finanzlage des Landes Kärnten. Zur Vermehrung der Einnahmen beantragte der Finanzausschuß die Valutaristerung der Steuer rückstände, die nunmehr nach dem Verhältnis der Goldparität zu entrichten sein werden. Ferner eine Abänderung des Fremden-WohNabgabe- gesetzes

, wonach die Geldstrafen in Goldkronen zu entrichten sind, die Erhöhung des Zuschlages zur Grundsteuer, die sich verzehnfacht, und der Er werbs steuer, sowie die Einsetzung einer Steuer einhebungskontrollkommission. Die Beseitigung des großen Desizits könne erst nach Sanierung der finanziellen Lage des Bundes erfolgen. Sämtliche Anträge des Finanzausschusses wur den zum Beschluß erhoben. Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten gelangte eine Entschlie ßung zur Annahme, die eine Abänderung

des Mieterschutzgesehes in dem Sinne verlangt, daß dem Hausbesitz die Einhebung erhöhter Zinse möglich ist, wodurch auch die wichtige Genteinde steuer wieder ertragfähiger werden sollte. Die definitive Grenze zlvischen Kärirten nnd Jugoslawien. Landeshauptmann Gen. Grö ger von Kärnten berichtete am Mittwoch im Landtag über die definitive Festsetzung der Grenze zwischen Kärnten und Jugoslawien. Durch die Grenz ziehung, erklärte der Landeshauptmann, gewinne Kärnten nördlich der Drau ein fast ausschließlich

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 26.02.1937
Umfang: 8
10 Millionen) und erwähnte, daß für die Kosten der An leihe im Budget 1937 4,050.000 8 vorgesehen sind, davon für Verwaltungsausgaben, Pro paganda usw. nur 500.000 8. Die Steuer mehreinnahmen werden mit 5,160.000 8 ver anschlagt. Der Berichterstatter begrüßte das großzügige Investitionsprogramm vom Standpunkt der Wirtschaft und auch der Arbeiterschaft und fuhr dann fort: „Wenn der Finanzminister in seinem Appell an das österreichische Volk sich auch an die Privat wirtschaft gewendet hat, so kann darauf

für gewerbsmäßige Personenbeförderung durch ausländische Kraftfahrzeuge Der Automobilklub von Tirol teilt den Inter essenten mit: Das deutsche Finanzministerium hat kürzlich eine Verordnung erlassen, die ab 1. März 1937 in Kraft tritt. Sie betrifft die Beförderungs steuer für gewerbsmäßige Beförde rung mittels Kraftfahrzeugen, die sich auch auf ausländische Kraftfahrzeuge erstreckt. So lange die Steuer nicht entrichtet ist, darf die Grenz zollstelle die Kraftfahrzeuge mit Beschlag be legen. Aus den wichtigsten

Bestimmungen dieser Verordnung ist weiters zu erwähnen: Die Steuer beträgt im grenzüberschreitenden Linien-Gelegenheitsverkehr 0.3 (das ist Vio) Reichspfennig für jede Person und für jeden Kilometer der Beförderungsstrecke im Reichsge biet (Personenkilometer). Der Bruchteil eines Kilometers ist als ganzer Kilometer zu rechnen. Der berechnete Steuerbetrag ist auf 5 Reichs- pfennig nach oben abzurunden. Der Unterneh mer hat die Steuer bei jeder Fahrt über die Reichsgrenze auf Grund einer Nachweisung

bei der Grenzstelle zu entrichten. Wird bei einer Be förderung die Reichsgrenze mehrmals überschrit ten, so ist die Steuer bei der für den ersten Grenzübergang zuständigen Grenzzollstelle zu entrichten. Der Unternehmer hat bei der Grenz- zollstelle eine Nachweisung in drei Stücken vor zulegen. Die Nachweisung muß enthalten: 1. Name (Firma) und Wohnort (Sitz) des Unter- nehmers. 2. Den Tag der Grenzüberschreitung. 3. Das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeu ges und Anhängers. 4. Den Stand des Kilo meterzählers

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