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Der Burggräfler
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Seite 6 von 16
Datum: 27.03.1909
Umfang: 16
erörterte die drohende Gefahr diese: neuen Be steuerungegrundlage für die Land- und Bergbauern in ihrer ganzen Tragweite. — Landtageabgeordneter H ö lzl ist nicht gegen die Abwehraktion und hat sich in seinem Klub sehr entschieden gegen diese neue Steuer eingesetzt,- doch sei es eine schwere Sache im Land- tage. Die gemachten und versprochenen Bcwil- ltgungen erfordern Geld, die großen Parteien müssen für die Bedeckung aufkommen und haben deshalb die Pflicht, für Steuern zu sorgen. Die Privatwein steuer

haben die Südtiroler veranlaßt durch ihre Forderung auf Erhöhung der Biersteuer, welche die Nordtiroler ohne entsprechende Weinsteuer nicht zu- lassen. Die Erhöhung des Akzises ließen die Wirte nicht zu, so kam man auf die Privatweinsteuer, die sei für die Weinbauern seiner Ansicht nach weniger gefährlich und lästig wie die Erhöhung des Akzises auf Wirtswein. Die Steuer sei schwer abzuwenden, well die Nordtiroler, die Städte- und Handels^ kammervertreter dafür sind, sonst auch dafür irgend eine andere Steuer

kommen würde und weil auck die Italiener zwar nicht im vollen Hause woh aber bei den Verhandlungen sich im Prinzip (grundsätzlich) für die Privatweiudesteuerung ausgesprochen haben und nur über den Ein hebungsmodu« sich noch nicht klar waren. Diese Mitteilung wirkte sensationell, wurde aber über An frage von Abg. Hölzl neuerding« bestätigt und be- kräftigt. Pfarrer Schrott dankte für das Eintreten des Abgeordneten gegen die Steuer und widerleg die Anschauung, daß die Akziserhöhung für den Weinbauer

schädlicher sei wie die Prioatweinsteuer indem in Oesterreich überhaupt Privat- und Wirts wein in gleich hoher Menge getrunken wird, die in Kellereigenossenschaftcn organisierten Weinbauern Südtirols aber 8 / 10 ihres Weines an Privatkund schäften und nur i l 10 an Wirte abgeben. Jeglicher Einhebungsmodus wird zu lästiger Steuerschnüfselei führen. Pfarrer Schön he rr-Gratsch beleuchlrtc die Leichtfertigkeit, mit der man im Landtage an die Ein -' ührung der Steuer schreiten wollte, ohne über deren

1 virtschaftliche Tragweite, noch über die Art der Ein gebung sich klar gewesen zu sein, und die Oberflächltch- !eit, mit der Abgeordnete diese Steuer mundgerecht machen. 2n Bozen habe man gesagt, die Steuer tresfe nur die Klöster und Widum, obwohl, wenn man alle Geistlichen und Klosterbrüder täglich 1V» Liter und ede Klosterfrau 3 /* Liter Wein trinken Nrße, was aber nicht einmal annähernd zutriffi, von diesen allen zusammen von den 200.000 in Tirol getrunkenen Hektolitern Wein nur 40.000 Liter getrunken

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 21.11.1903
Umfang: 12
Oxtra-AZeilage zu »»Bote für Tirol und Enquete über die Neforn» der Gebäude steuer. In der Sitzung am Mittwoch hob weiter Experte Raimund Pierl, städtischer Baurot und Hausbesitzer in Klagenfnrt, hervor, daß die .Hanszinsstener in ihrer , heutigen abnormen Höhe die Baulust nud die Bautätigkeit hemme, da sie die Verzinsung des investierten Kapitals ans ein so niedriges Nivean herabdrückt, daß sich das Kapital bei jeder Sparkasse uud im Reuteubesitz weit bequemer uud besser verzinse. Er tritt

entschieden der Ansicht entgegen, daß die Hanszinsstener vom Hausherrn auf die Mieter überwälzt werde. So lauge das Er trägnis des Hauses uicht den bürgerlichen Zins fuß weit übersteige, zahlt, der Hausherr die Steuer selbst. Er glaube uicht, daß durch eine Herabsetzung des Stcuerfußes sofort eine Er mäßigung der Mietzinse erzielt werden würde, gleichwohl wäre unter allen Umstände» eiue gleichmäßig ermäßigte Hausziusstcuer cinznfüh- reu, weil dies auf die Bautätigkeit fördernd wirken und dadurch

lich befürwortete er eiue allmähliche Ermäßi gung der derzeitigen hohen Steuer. Experte Dr. Paul Schwarz, Vorstand der Hypothekar-Abteilung der Österreichischen Spar kasse in Wien, bemerkte zunächst, daß er sich bei Abgabe seines Gutachtens theoretischer Er örterungen enthalten werde und dasselbe ledig lich auf seiue laugjährigen praktischen Erfah rungen in Wien und Niederösterreich basiere. Unsere Hausziusstcuer bezeichnete er gegenüber der in anderen Ländern bestehenden als unge- mein hoch

und drückend. Da diese Steuer jedoch schon seit 50 Jahren in ihrer heutige» Höhe besteht und sich daher zum Teile schon im Werte der Häuser ausdrückt, glaubte der Experte, daß die Verzinsung des in einem Hanse investierten Kapitals, von Ausnahmsfällen abgesehen, nicht niedriger, sondern eher etwas höher als die landesübliche Verzinsung sei. Der hohen Steuer mißt Redner keinen entscheidenden hemmenden Einslnß auf die Bautätigkeit bei. Die Bautätig keit sei in erster Linie von Angebot und Nach frage abhängig

entspringen. Gesetz liche Garantien dafür, daß eine Herabsetzung der Steuer den Mietern zu Gute käme, lassen sich nicht schassen. Ebenso kann sich Redner für eine Verkchrssteuer nicht erwärmen. Dage gen plaidierte er dafür, daß die Besitzer von Kulturgründen für die Bewilligung zur Ver dauung eine Abgabe zahlen sollen, die für eben- Vorarlberg' Ikr» ÄN7. erdige Häuser etwa L0 Prozent betragen und für jedes Stockwerk um 5 Prozent erhöht wer den könnte. Die ausgedehnte Steuerfreiheit für Neubauten sei

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 29.01.1924
Umfang: 6
, Steinkohle Kots, Briketts Wer 100 q, Torf über 100 q. «Im übrigen Metten folgende Zusätze: Für Tssig, Obstwein <Zider)und« andere aus Flüch en bereitete Getränke sind 60 Prozent der für den Wein festgesetzten Steuer zu entrichten. Der Most und frische Trauben sind mit 90 lbe«zw. KS Prozent der für den Wein ifestgesetzten Steuer besteuert. Die «Besteuerung beschränkt sich jedoch ruf den Most und auf die Trauben, welche in 5ie Verkaufslokale und> ainstoßenden Keller ein- zefllhrt werden. Für die frischen

Trauben «kann! die Steuer das Doppelte jener Steuer erreichen, welche für «den Wein bestimmt ist. Der Leps, Halbwem, das Tssigwasser «und der Herling «(unreife Traube) sind mit der halben Weinsteuer belastet. Als Flasche wird der Inhalt eines Glasge fäßes angesehen, «welcher mehr als einen halben Liter bis zu einem Liter beträgt. Auf die «gleiche Weise wird b-ie Steuer für die alkoholischen Ge tränke, «das Bier, die Kracherln (kohlensäure- haltigen Getränt«) «und' die Mineralwässer in Flaschen

, eingehoben und liquidiert. Die Steuer für das Vieh «kann auf Grund 'les Gewichtes oder «auf Gmmd des frisch «ge schlachtetem Fleisches abzüglich 20 Prozent für jene Gemeinden eingehoben werden, welche die nötigen >Gewicht«e besorgen. Das nur gekochte und in Dosen konservierte Fleisch unterliegt der Steuer, welche für das friscye Fleisch festgesetzt «ist. Wr das frische Fletsch, «Ich»» von Nenn stammt, dk tn an deren Gemeinden geschlachtet «wurden, erhöht sich die Steuer um S0 Prozent. Für da» Fleisch

zweiter Qualität «und für da» Gefrierfleisch wird die Steuer hingegen um die Hälfte bezw. um ein Drittel herabgesetzt. Meran, SS. Jänner 1S24. 7K Sebml»«ag»feier Josef Prihi. langjähr. Obmannes des Armenkomitees lm Versor- gunashause Meran. Nach einer von Dr. Johann Kröß zelebrierten gesungenen Festmesse in «der Hl. Geistkirche versammelten sich in der großen festlich geschmückten Veranda des Versorgung?- Hauses «essen Bewohner und nun erschien um zg Uhr >der Gefeierte Mit seiner Gattin, Dr. KnSß uird

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 05.05.1906
Umfang: 8
unter den Konservativen. Einzelne, so Dr. Ebenhoch und Dekan Schachinger (Ober österreich), sind Anhänger des allgemeinen und gleichen Wahlrechts; andere sind Gegner (die Privilegierten), nicht wenige vertreten das allge meine Wahlrecht, sind aber gegen das gleiche. Sie sind daher auf die Idee des Pluralwahl rechts gekommen. Die Verfechter desselben in Tirol sind der Meinung, jeder, der Kc. 8 und darüber direkte Steuer zahle, solle zwei Stimmen abgeben können, die andem eine Stimme. Die Steirer Konservativen fordern

sie ihnen gerechterweise auch geben, wenn man einmal angefangen hat, die Wahl auf Grund der direkten Steuer zu basieren. Das ist eben die Halbheit. — Soll denn die indirekte Steuer nicht in die Wagschale gelegt werden? Gar mancher, der unter Kr. 8 direkter Steuer zahlt, zahlt über Kr. 8 indirekter Steuer. Was gibt man diesem für ein Wahlrecht? — Ist übrigens nur die Steuer eine Leistung für den Staat; ist die ehrliche Arbeit nichts? Ist denn nur das Geld, der Besitz etwas wert? Das Doppelwahlrecht

ist durch nichts gerechtfertigt. (Beifall.) „Ja, aber es muß denn doch ein Unter schied sein zwischen Herr und Knecht? Der Herr muß zwei Stimmen haben, der Knecht eine Stimme.' Das 8 Kronen-Wahlrecht reicht nicht aus, den Bauern zwei Stimmen zu geben, dem Knecht eine Stimme. Denn viele Bauern zahlen unter Kr. 8 direkter Steuer. Durch das 8 Kronen- Wahlrecht schützt man nicht den Bauer vor dem Knecht, sondern den Reichen gegen den Minder bemittelten. (Beisall.) Manche sind der Ansicht: durch das Doppel wahlrecht

werde man der Sozialisten leichter Herr werden. Eine arge Täuschung! Gar mancher Sozialist wird die lumpigen Kr. 8 ausgeben, frei willig diese Steuer anmelden und zahlen, im Be wußtsein, daß der Einfluß in der Gesetzgebung einträglicher ist als Kr. 8. Mit dem 8 Kronen- Wahlrecht bekämpft man erfolglos die Sozial demokratie; das ist ein Traum, dessen man sich genieren wird, wenn man daraus erwacht. (Großer Beisall.) Daß die Erweiterung des Wahlrechts der Landwirtschaft keineswegs hinderlich ist, beweist Deutschland

. Vielmehr nützen wird die Reform. Die Bauern werden mehr Gewicht in Zoll angelegenheiten u. a. bekommen. Es lst zu hoffen, daß Bauern und Knechte recht zusammenwirken; sie haben gemeinsame Interessen. Der Knecht wird nicht gegen die Interessen der Landwirtschaft stimmen. Wenn man vom Pluralwahlrecht nicht lassen wolle, meint Redner, so solle man es doch nicht auf Grund der Leistung direkter Steuer bemessen, sondern andere Rücksichten in Erwägung ziehen, zum Beispiel Alter und Ehestand. Ein älterer Mann

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 04.03.1884
Umfang: 8
ihrer großen Production anf einer ganz anderen Unterlage fußen, als jene Bren nereien, und die ganz andere, von der Landwirtschaft gänzlich unabhängige Ziele verfolgen und sich als von dieser gänzlich verschiedene, selbständige Betriebsunter nehmungen darstellen. Derartige Brennereien sind wirkliche Fabriken, und denselben Steuerbegünstigun gen einräumen, deren nur kleinere Brennereien theil haftig werden können, hieße den Zweck der Steuer reform im vorhinein gänzlich illusorisch machen. Dem vorliegenden

Gesetzentwurfe zufolge soll das Ausmaß der Steuer von jenen Brennereien, in denen der Fassnngsranm der Gährungsbottiche mehr als 4b Hektoliter beträgt, auf Grund von Controlsappa- raten, welche die Menge des erzeugten Spiritus an zeigen und unter Anwendung eines 1<X) Grade mar kierenden Alkoholmeters vorgenommen werden. Es wird ferner gegen diese Beslencrungsart eingewendet, man beabsichtige nunmehr die bereits vor dem Jahre 1866 in Verwendung gestandenen Vermessungsapparate wieder einzuführen

fördern und den Miss bräuchen Thür und Thor öffnen werden, erscheint uns vollkommen unstichhaltig. Der Einwurf der Möglichkeit einer Umgehung der Steuer könnte unter solchen Umständen die Einführung jeder Steuer un möglich machen, denn es wird immer Leute geben, die bereit sind, Gesetze zu umgehen und dem Staate und der Gesellschaft'Nachtheile zuzufügen; gegen ge wissenlose Menschen gibt es keine andere Schutzwaffe, als das Strafgesetz. Aus demselben Grunde müsste der Staat auch das Prägen von Münzen

der Steuer zugleich gewissermaßen eine Exportprämie, die jedoch nicht verglichen werden kann mit jenen unverhältnis mäßigen Rückersatzquoten, die sich bei Anwendung des heute zu Recht bestehenden Besteuerungssystems ergeben; im übrigen räumt der vorliegende Gesetzent wurf behufs Ausgleichung des Berlustes bei Aus führung des Spiritus, der sich durch das Lagern im Magazine, durch die Rectification und den Transport ergibt, dem Staate eine Compensation in der Höhe von 1V pCt. der Steuer ein.s Sehr groß

Hektoliter übersteigt, sie 10 pCt. als Nachlass beanspruchen können. Gleich zeitig wurde den der neuen Besteuerung unterliegen den landwirtschaftlichen Brennereien im Verhältnisse zu der Kraft ihrer Brennapparate eine besondere Begünstigung, und zwar dahin ertheilt, dass ihnen das Recht eingeräumt wurde, die Steuer abfindungs weise zu entrichten, und dass ihnen für jeden Hekto liter ein bestimmter Nachlass in Betreff der Grad- hältigkeit des Spiritus bewilligt wird und es beträgt derselbe bei Prodncten

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Der Burggräfler
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Seite 9 von 12
Datum: 03.03.1888
Umfang: 12
Gebäude nichts ein, hat aber eine Menge Erhaltungskosten zu zahlen und dazu die hohe HauSklassensteuer. Dasselbe gilt von Stiften. Ich frage nun, bei dieser Sachlage und bei solchen horrenden Zissern, welche, wie ich noch einmal wiederholen will. ämtlichen Ausweisen und Belegen entnommen sind, haben dann die 602 Gemeinden, welche sich im Jahre 1886 mit ihren Beschwerden an den Landtag gewendet und ausgesprochen haben, daß die Steuer eine unerträgliche sei, nicht Recht, wenn sie noch sagen

, daß diese Steuer eine Vermögen S- konfiskation sei? Und Sie erlauben, daß ich noch beifüge, das ist keine Besteuerung mehr. objektiv stellt sich das als Beraubung dar. Daher werden Sie begreiflich finden, daß wir Tiroler Abgeordneten endlich einmal unsere Stimmen erheben mußten, um zu verlangen, daß man auf die wirthfchaftlichen Verhältnisse des Landes Rücksicht nehmend, endlich daran gehe, diese Steuern, welche uns vollständig zu Boden drücken, abzuändern. Von Jahr zu Jahr, je näher wir dem Zeit punkte kommen

, wo das llebergangsstadium ab lauft, wird die Steuer immer drückender, und von Jahr zu Jahr steigt in ihrem Gefolge die Verarmung. Dabei vergessen Sie nicht, daß wir durch die neue Grundsteuerregulirung eine höhere Grundsteuer erhalten haben al« früher und da her unser Bauer doppelt getroffen wird. Die Abhilfe, die wir verlangen, ist drin gend geboten und wir verlangen diese Abhilfe schon aus Gründen der Billigkeit und des RechtS- gefühles selbst. Dahin zielen die von uns ge stellten Abänderungsanträge

zu 8 11, be ziehungsweise zurAnmerkung zum Klaffentarife ö. Und nun gestatten Sie mir einige Worte über die Haus zi nS steu er. Diese wäre in ihrem Wesen und ihrer Einrichtung der Typus einer eigentlichen Ertragssteuer, wenn sie nach unserem Gesetze nicht allzuhoch bemessen wäre und daher eine lleberwälzung, wodurch eine Ausgleichung der Last zwischen Vermiether und Miether stattfinden soll, rein unmöglich gemacht würde. Eine durch die Einführung dieser ganz neuen und schon in ihrem Anfange allzuhoch bemessenen Steuer

war, bleiben, und er hat daher auch die Last vollständig allein zu tragen. Da raus aber folgt nothwendigerweise eine Ent- werthung der Realität, eine Verminderung des Vermögens und damit verliert auch diese Steuer ihre finanzpolitische Berechtigung. Was nun speziell den Antrag zu 8 6, be treffend die Stadt Innsbruck, anbelangt, so ist das eine in den thatsächlichen Verhältnissen voll ständig begründete Ausnahme, welche wir für die Landeshauptstadt Tirols begehren. Nach dem 8 6 fällt Innsbruck

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 22.01.1883
Umfang: 4
und maßvolle Entwicklung der innern Zustände des russischen Reiches seit Jahr und Tag bereits voll ständig aufgegeben haben. Gestern ichischer ReichsMY. Wien, 20. Jänner. Im Abgeordnetenhause ist es schneller als man geglaubt zu einer hochinteressanten Steuer debatte gekommen. Es ist vor Allem das Ver dienst des Abg. v. Plener, die neuen Vorlagen richtig beleuchtet zu haben, indem er sie einer streng sachlichen, aber schonungslosen Critik unter zog. Er deckte ihre innern Widersprüche auf; er wies

über das .Existenz-Minimum fein. „Das Steuerminimum ist 8 Gulden', sagte Redner. „Ein Land welches von der Regierung besonders hart behandelt wird, trotzdem seine Ab geordneten in der slavischen Majorität ausharren, Tirol nämlich, wird jetzt wieder durch die neue Steuer stark getroffen und die Tiroler Abgeord neten werden neuerdings eine Probe ihrer An hänglichkeit an die Regierung geben können. (Heiterkeit.» Redner weist nach, daß die Erwerb steuer in Tirol jetzt gering ist und sehr bedeutend hiuaufgesetzt

wird. Das ist die Schonung, welche die Regieruug für Tirol hat. In einer sehr detaillirteu Erörterung der Scala weist Redner nach, daß es nur wenige Kleingewerbetreibende geben wird, welche nicht das Minimum der Steuer werden zahlen müssen. Die alleruntersten Stufen der Lohnarbeiter wer den aber ebenso getroffen. Sie sehen in Deutsch land — mit dessen Plänen man sonst nicht ein verstanden sein kann ^ daß man dort den klei nen Mann allmählig zu entlasten sucht, daß man es verschmäht, dem Arbeiter die Steuer - Erecu

- toren anf den Hals zu Hetzen. Weiters sagt Redner: Dieses Haus hat iu der rücksichtslosesten Weise die indirecteu Abga ben erhöht uud die allerwichtigsten Existenzmittel getroffen. Wenn man den Muth und die Rück sichtslosigkeit hat, eine solche Massenbesteuerung einzuführen, wie es mit dem Kaffee- und Petro leumzoll geschehen ist — dann soll man wenig stens die direkten Steuer» herabsetzen. Selbst in den zerrüttetsten finanziellen Verhält nissen hat man nicht zu einem solchen Mittel gegriffen

: man hat es immer vermieden, die Lohnarbeiter zur Steuer heranzuziehen. — Dazu kommt aber der gehässige Zug, den die Steuer- gesetze haben, die individuelle 'Ausforschung. Die Gesetze machen aus dem Unternehmer einen Steuereinnehmer uud sind geeignet, das Verhält niß zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zn trüben. Eine vorsichlige Gesetzgebung sollte sich vor solchen Erscheinnngen schützen. Die Antwort des Fiuanzmiuisters v. Duua- jewsky auf diese Rede, für die Plener von allen Seiten beglückwünscht wurde

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 10.11.1877
Umfang: 14
.-. durch den Nachlaß an. der Grunds HauS- Md''A^verVsteiter' verÄnlyßten Ausfall zu e^etzm; — die Einnahmen^ 'und Ausgäben, des Staatsbudgets mit einander ' in's Gleichgewicht, und somit das jährliche Deficit zum Verschwinden zU bringen ;' — endlich durch eine gleichmäßigereLZertheilung der Steuer dem Grund- und HauSbesitze die Steuerlast zu'erleichtern. Gewiß ein MmSwttthet, Äler 'Zwick^.. ' / - Die Regierung geht von der Ansicht aus, daß durch die soge nannten Erttägsteuern, nämlich? Grund-, Haus-, Erwerbs

- und Renten- steuer, die Steuerkrast des Einzelnen nicht zum vollendeten Ausdrucke gelange, indem diese Steuern nur daS Objekt treffen, das Subjekt, d. h. den Steuerträger aber nicht berücksichtigen; eS müsse auf den natürlichen Zusammenhang zwischen den Steuerobjekten und dessen Besitzern, dann auf die Wechselbeziehungen, in welchen die in der Hand eines und desselben Besitzers befindlichen Objekte zu einander stehen, entsprechend Bedacht genommen werden; denn die wesentliche Aufgabe einer rationellen

Steuerreform liegt darin, daß sie die Steuer- Pflicht in ein richtiges Verhältniß zur individuellen Leistungsfähigkeit der Staatsbürger bringt, und da diese Aufgabe mit Hilfe der ErtragS- steUern allein nicht zu erreichen ist, weil diese das wirkliche, reine Gesammteinkommen nicht erfassen, weil sie nicht auf die konkreten Reinerträge ausgehen, sondern sich vielmehr mit mittleren Durch schnitten begnügen müssen, und well sie endlich ohne alle Rücksicht auf die Schuld und sonstigen Verhältnisse die minder

vermöglichen Volksklassen, die verschuldeten Besitzer und Gewerbetreibenden viel härter treffen, als die nicht verschuldeten, so war eS eine unabweis- liche Nothwendigst, diese Mängel der einseitig ausgebildeten ErtragS- steuern dadurch zu beheben, daß man zu deren Ergänzung und zur Ausgleichung eine nach dem Reineinkommen anzulegende Steuer ein geführt hat, bei welcher alle persönlichen Verhältnisse und die von Jahr zu Jahr wechselnden Wirthschaftszustände berücksichtigt werden. Bei der Personal

-Einkommensteuer muß also festgehalten werden, daß von der Reinertragssumme der Betrag der gesetzlichen ÄbzugS- posten, d. i. der direkten Steuer, der Steuerzuschläge, der Leistungen für dringliche Lasten und der Passivzinsen abzurechnen ist, um die Reineinkommens summe zu finden, für welche die Personal- Einkommensteuer bemessen ist. « ^ Wie viel soll nun diese neue Steuer jährlich ein tragen?',^ , ,, . Der Ausfall, welcher durch die Beseitigung der bisherigen Zu schläge und durch die Nachlässe an der Grund

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 23.01.1906
Umfang: 8
: die sind aber nicht ge schlossen worden. Infolgedessen blieb dann die Wahlreform unerledigt. Wohl stimmten die Christlichsozialen im Ausschuß für die zehn neuen Landgemeindenmandate: warum ? Die Christlichsozialen haben gesagt: prinzipiell sind sie mit den Stadlern in dem Punkte in Wider spruch, daß die Steuerleistung in den Städten als Maßgabe für die Mandateverteilung ge nommen werde, weil zur Steuerleistung auch die indirekte Steuer gehört. Die Christlich sozialen haben aber erklärt, daß sie nur dann für die zehn neuen

, indem er jenen, die acht und mehr Kronen Steuer zahlen, ein doppeltes Stimmrecht zuerkennen will. Schrott sagt, sein Klnb habe einstimmig beschlossen, diese Art Pluralwahlrecht zum Schutze der Besitzenden zu beantragen, sobald das gleiche Wahlrecht nicht angenommen werde. A!n. Schraffl sagte, es sei dies der gefähr^ lichste der bisherigen Versuche, den Nicht- besitzenden gegen den Besitzenden aufzuhetzen. Zu sagen, man sei für das allgemeine, gleiche Wahlrecht nnter der Begründung, daß die acht mehr Kronen Steuer

Zahlenden zwei Stimmen bekommen sollen, könne, glaub: er, nicht verantwortet werden. 'Nach Schrott wäre jener, der lW l< Steuer zahlt, aber die letzte Schindel aus dem Dache schuldig ist, ein Besitzender, dem zwei Stimmen ge bühren, jener aber, welcher ein kleines Häuschen hat, aber nur 7 lv Steuer zahlt, ein 'Nicht besitzender, der mit einer Wahlstimme zufrieden fein muß. Schrott hat uns leider nicht ge sagt, ob er auch seiue geistlichen Kollegen, die Kooperatoren, welche nicht 8 Steuer zahlen

, halbieren will. Die direkte Steuer ist ein absolut ungerechter Maßstab sür die Verteilung des Wahlrechtes, da ja die gesamte indirekte Steuerleistung in Oesterreich geradezu ums Doppelte höher ist als die direkte. Warum sollte denn einem solchen, der eine große in direkte Steuer zahlt, wie z. B. ein Arbeiter

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 26.01.1886
Umfang: 14
doch nur em g über die angestrebte Abhilfe gegen die schädlichen Wirkungen der Gebäudeste uer, in welchem unter Hinweis auf diese Wirkungen hervorge hoben wird, dah sich schon von dem Zeitpunkt als die Einführung der Gebäudesteuer in Tirol in Aussicht kam, Stimmen erhoben und diefe Steuer als für das Land verderblich und unerträglich bezeichneten. Als die Ge bäudesteuer am 9. Februar 1882 fanktionirt war. erhob der Tiroler Landtag gleich seine Stimme und beschloß am 27. Juni 1832 ein hellig, eS sei in Anbetracht

dnn Lande gebracht hat und noch mehr i» der Folge bringen wird und spricht sein Ledauen» au», baß di» wiederholte» Ge sei eine der drückendsten Steuern welche existiren und dies für Tirol noch mehr als für andere Krouländer, wegen ihrer Höhe und ihrer kurzm Einführunzszeit. Die Häuser als solche, das Klima und die Kostbarkeit des Baumaterials erhöhen die Schwere der Steuer. Die Regier ung ging bei Einführung derselben von der An sicht ans, das Erträgniß derselben-werde sich nach 12 Jahren

auf 110,000 fl. belaufen, und zahle die Landeshauptstadt allein an HauSzins- steuer schon 99,912 fl. 80 Vz kr. Die Einführ ung der Steuer zwischen 1880 bis 1885 ent spreche 1296'Vo- In anderen Landeshauptstädten sei die Steuer erträglicher, da sie zu einer Zeit eingeführt wurde, in welcher die Realitäten bewerthet waren, dort stiegen sie seit dieser Zeit um die Hälfte ihres Werthes. In Innsbruck aber fiel ihr Werih feit Einführung der Steuer um ein Drittel. Die Bauart der tirolifchen Häuser ent spricht

der guten Sitte, der Bequemlichkeit und der seinerzeitigen Beherbergung von Fremden, sie lasse sich nicht mit den galizischen Lehmhütten wo Mensch und Vieh in ein und demselben Gemach untergebracht sind vergleichen. Der tirolische Bauer fühlt heute die Härte der Steuer, die erst mit 5»/o e «gehoben wird, noch nicht, kann aber nicht mehr bestehen, wenn sie einmal voll eingetrieben wird. Die kleine nBäder Tirols befinden sich heute schon vielfach unter dem Hammer, finden aber keine Käufer

, da daS ErträgnißdeH kurzen Sommers die hohe Steuer nicht zu deckm vermag. DaS Klima eines großen Theiles des Landes verlangt feste gemauerte Häufer,

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Volksblatt
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Seite 6 von 10
Datum: 19.05.1886
Umfang: 10
beanspruchen könnten, jetzt der Regierung die Entscheidung in die Hand zu drücken. Aber ich bitte Sie, seien Sie gerecht und billig. Sie können sich denken, welche Bewegung durch das Land Tirol gegangen ist, als jene Bauern, welche weit aus gedehnte Flächen hoch oben im Gebirge besessen haben, für die sie früher keine Steuer bezahlten, weil sie eben kein Erträgniß abwarfen und weil kaum ein Schaf dort weiden und seine spärliche Nahrung finden kann, zur Steuerleistung herangezogen wurden

. Und bei der großen Ausdehnung dieser Günde ist die Steuer verhältnißmäßig hoch. Ich habe Ihnen schon gesagt, eS sind große Un gleichheiten im Lande Tirol und ich bin derjenige, welcher die höchstbesteuerten Gründe in der Manarchie bezüglich der Wiesen und Weingärten hier vertritt. Nun, mian hat damals gewußt, daß die Grundsteuer auch die Gebäudesteuer bringen wird, und Sie werden dem Tiroler Bauer es nicht verargen, wenn er sich darüber aufhält, daß der Grundbesitz in Böhmen um 2,400.000 fl. rund jährliche

Steuern entlastet wurde. Da gibt es immer Abgeordnete — und das ist auch gestern zutage getreten — die dann ausrufen: Ja, wir haben so viele Jahre soviel mehr gezahlt! Und dieser Ausruf ist immer eines Bravo im Kreise der Landsleute des Betreffenden sicher. Aber man muß die Verhältnisse nicht vom diesem Standpunkte betrachten, man muß die Steuer als eine Reallast annehmen und da werden Sie mir doch zugeben müssen, daß, wenn vor der Grund- steuerregulirung in Böhmen jemand einen Grundbesitz gekauft

hat, er die Verhältnisse die damals maßgebend waren, ins Auge gefaßt hat. Damals wurde nach diesen Umständen und Verhält nissen der Preis des Grundes bemessen und die Steuer hatte sich, wenn sie auch noch so hoch war, in alle Verhältnisse eingelebt. Dadurch daß die Steuer — und bei einzelnen Herren sind es jährlich viele Tausende, die sie weniger zu zahlen haben — Plötzlich herunter gesetzt wird, ward die Reallast in sehr bedeutender Weise von dem Grundbesitze genommen. Hohes Haus! ich mißgönne

eine Geschichte erzählen, wie es damals vor der Abstimmung bei der zweiten Lesung über das Eingehen in die Specialdebatte zugegangen ist. Einige meiner engsten Gesinnungsgenossen und ich erklärten, unter jeder Bedingung schon gegen daS Eingehen in die Specialdebatte zu stimmen, und da hat man uns die bündige Versicherung gegeben (Hört! Hört!) — wenn es gewünscht wird, werde ich ein Mitglied des hohen Hauses als Zeugen nennen — daß den Städten Tirols die Steuer nicht allein um 5 Procent vermindert, son dern

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 11
Datum: 05.10.1893
Umfang: 11
, doch ist darauf Bedacht genommen, dass sich die Eontrole thunlichst wenig belästigend ge staltet. Die Pflanzer werden hinsichtlich der Verfü gung über den Tabak nur in soweit beschränkt, als sie denselben nicht an andere Personen als angemeldete Pflanzer, Rohtabakhändler oder Fabricanten ve» äußern dürsen, jeder Nohtabakhändler aber unterliegt der Ver pflichtung, sein Lager unter Mitverschluss der Steuer behörde zu halten. Die Beaufsichtigung der Lager er- solgt gebüreufrei. Die Eontrole der Fabricanten

wird im wesentlichen in der Buchcoutrole bestehen. Zu dem Zwicke hat der Fabricant entsprechende Bücher zu führen. Alljährlich findet thunlichst im Anschluss an die Inventur eine amtliche Bestandausnahme in den Fabriken statt. Für Kleinbetriebe darf eine Erleich- teiuug in der Buchführung zugelassen oder die Ent richtung der Steuer durch eiue entsprechende Abfindung angeordnet werden. Aus Madrid, 3. Oet.. tüird berichtet: Zahl reiche Mauren griffen gestern Vormittag dieForis bei Melilla au; 32 Soldaten wnrden

sür Dienstag den 10. dö. zu einer Sitzung ein berufen. A u s l a n d. 5^, Die „Nordd. Allg. Ztg.' ist in der Lage, die Grundlagen des vou der deutschen Tabakstener- Eomniission vorgeschlagenen Entwurfs mitzutheilen. Danach fällt die gegenwärtige Steuer von inländischem Tabak fort; gleichzeitig wird der Zoll für ausländi schen Nohlabak entsprechend gekürzt; die inländischen für den inländischen Eonsnm bestimmten Fabricate wer den einer Steuer unterworfen, welche nach Proceiiten des durch Factura

nachzuweisenden Fabrikpreises be- mcssen wird. Durch die procentuale Wertbesteuerung wird bezweckt, die wohlhabenderen Eonsunienten stärker zur Steuer heranzuziehen, dagegen in, Interesse der minder wohlhabenden Konsumenten eine empfindlichc Vertheuernng der billigeren Fabricate und damit einen wesentlichen Rückgang des VerbrancheS zu vermeiden. Die Steuergrundsätze für die'verschiedenen Arten der Fabricate sollen mit Rücksicht auf die ungleiche Höhe der in den Facturapreifen enthaltenen Arbeitslöhne

verschieden normiert werden. Es wird vorgeschlagen, den Steuersatz für Rauchtabak, sowie Kau- und Schnupf tabak angemessen herabzusetzen, Cigarren und Eigaret- ten dagegen gleichmäßig zu belasten. Die Steuer- Pflicht tritt ein, sobald die Fabricate in fertigem Zu stande die Fabrik verlassen. Für die ausländischen Fabricate wird dir Steuer gleichzeitig mit dem Zoll erhoben. Zur Entrichtung der Steuer für inländische Fabricate ist der Fabricant, für ausländische derjenige verpflichtet, welchem die Zahlung

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 21.12.1907
Umfang: 12
in Orten, au welchen Steuer ämter ihren Sitz haben, auch bei diesen, in allen anderen Orten bei den Gemeindevorstehungen un entgeltlich behoben werden. In besonders berück sichtigungswürdigen Fällen kann auf spezielle, dem Stempel von 1 l! unterliegende, bei den Steuer behörden I. Instanz zu überreichende Ansuchen die Frist zur Einbringung der Bekenntnisse bis läng stens 15. Mai 1903 erstreckt werden. Fristen über diesen Termin werden nur beim Vorhandensein ganz auSuahmsweiser Gründe

gemäß Z 227 »eu in die Personalei»kommensteuerpflicht treten, haben zufolge H 223 binnen 14 Tagen nach dem Eintritte dieses Ereignifs, s an die zuständige Steuerbehörde I. Instanz die Anzeige h.evon unter Anschluß eines Bekennisses zu erstatten, in welchem das Einkommen anzugeben ist. welches der Siener- pflichtige während des Nestes des Steuer jahreS aus den ihm zustellenden festen und voraus sichtlich zufließenden veränderlichen Bezügen er langt. In der gleichen Weise haben im Lause

des SteuerjahreS 1903 aus dem Auslande zu ziehe« de Renteusteuerpflichtige zufolge H 145 die Anzeige unter Anschluß eines Bekenntnisses zu erstatten. Wer die ihm obliegenden Bekenntnisse in den vorgeschriebenen Fristen nicht einbringt, muß ge wärtigen, wegen S te u e r ve r he i m lich un g nach H 243 in Untersuchung gebogen zu werden. Dieses Delikt wird, abgesehen von der Nachzahlung der verkürzten Steuer, mit dem zwei« sechsfachen Betrage, um welchen die Steuer velkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde

, bestraft. K. r. Finani-LlNldcs-Dircktilin. Innsbruck, am 11. Dezember 1907. S ch ö d l. macht, bezw. sich Verschnieigungen zu Schulden komme» läßt, muß gewärtigen, wegen Steuer- n erheimlich ung nach Z 243. Z 6 und tz 244, oder wegen Steuerhinterziehung noch Z 240 uud 241 in Strafunterfuchung gezogen zu werden. K. K. Finanz-Landcs-Direltion. Innsbruck, am 11. Deiember 1907. Schödl. Kundmachung betreffend die Einbringung der DieustbezugSanzeigcn seitens der Dienstgeb. r zu in Zwecke der Veranlagung

der Perfonaleinkomnie»- (Besoldungs-) Steuer ihrcr Angestellten für das Jahr 1903. Gemäß H '^01 des Ges. vom 25. Oktober 1396, R. G. Bl. Nr. 220, werden hiemit alle diejenige» Personen, welche Dienstbezüge der im Z 167 be- zeichneten Art (Besoldungen und Ruhegenüsse) in einein jährlich sür eine Person 1200 X übersteigenden Betrage auszahlen, aufgefordert, zum Zwecke der Veranlagung der Perfonaleinkommeu- event. Befol- dnngSsteuer ihrer Bediensteten für das Jahr 1903 bis längstens 3 l. Jänner 1903 die Anzeige

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 27.02.1856
Umfang: 6
als Steuer zu den Gemeinder bedürsnissen zu entrichten. 2. Für da» Jahr 1836 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tag- nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezah len. Für das J^hr 1336 wird gleichfalls der Thier arzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuerbehebung besorgen

Kommist sär binnen längstens 3 Tagen nach erkolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu entrichten. ö. Bon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorge merkten Hunde angehängt werden muß. die Kosten des Letzteren sind abgesondert mit 6 kr. E. M. zu vergüte». 7. Wer die oben

beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des^ dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf der obi gen Anmeldungsfristen nicht mit dem übergebenen Zei chen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden, ist, ,nm Kommissär zu stellen, welcher die magistralliche Strafoerhandlnng veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Auzeigegebühr. 3. Die Hunde

jener Parrheien, welche die Steuer- öder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArinuthS halber nickt eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistra tes vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunte und der Abwendung der Gefahren des Wulhausbruches bleiben ungeändert in Wirksamkeit. Sladtmagistrat Innsbruck ain 22. Febrnar 1356. Der Bürgermcister-Steklvertreter: Dr. v. Peer. tStv Edikt. Nach dem im Nachgange

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 22.11.1849
Umfang: 10
. Gegen die Enl- sch«idung der ?ande«-Kommission findet eine weitere Be rufung nicht Statt. K. 29. b) Wirkung vor dessen Entscheidung. Der Re kur« gegen die Snlscheidungen über die Sieuerpflicht vder da« Ausmaß der Gebühr hat keine einhaltend» Kraft, rück- sichllich tec Maßregeln zur Einbringung der Steuer. Z. 30. lll. Steuer Entrichtung, I. Zeiträume der Zahlung. Di« Einkommensteuer ist, soweit dieselbe nicht durch deu Abzug »on den laufenden Zinsen oder andern Belügen eingebracht wird, mit dem Schluss« eint

« oder anderer Nachwei- sungea binnen der ihm dazu eingeräumten Frist nicht ent- sprich», kann »on den Behörden hiezu durch angemessene Geldstrafen verhalten werden. §. 33. 2. Andere. Wer in den Bekenntnissen den vor? geschriebenen Nachmessungen cder Anzeigen ein der Steuer unterliegende« Einkommen verschweigt. oter dadurch, daß er die mir dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze ange ordnete Fassion oder Anzeige zur gehörigen Zeit zu über reichen unterlaßt, sich oder einen Andern der angeordnete» Steuer

»u entziehen sucht, oder in der Fassion oder An zeige ^lmständ», w-lche für die Steuerb«messung erheblich sind, in der Art unrichtig angibt, daß dadurch die Steuer gänzlich umgangen, oder mit einem mindern al« dem vor schriftmäßige« Betrage bemessen würde, Ist zu dem Erläge de« dreifachen »on demjenigen Betrage, um den die Steuer g«bühr verkürzt, oder der Gefahr der Verkürzung ausge setzt wurde, auk d«m für di« Festsetzung und Einbringung der Steuer »org«schriebenen Wege zu »erhalten

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 15.11.1849
Umfang: 10
. Gegen die Ent scheidung der LandeS-Kommissicn findet eine weitere Be rufung nicht Statt. §. 29. l>) Wirkung vor dessen Entscheidung. Dir Re kurs gegen die Entscheidungen über die Steuerpflicht oder das Ausmaß der Gebühr hat keine einhaltende Kraft, rück- sichtlich der Maßregeln z»r Einbringung der Steuer. §.39. III. Steuer-Entrichtung, l. Zeiträume der Zahlung. Die Einkcmminsteutr ist, scweit dieselbe nicht durch d«n Abzug vcn den lausende» Zinsen cder andern Bezügen eingebracht wird, mit dem Schlüsse

oder anderer Nachwei» sungen binnen der ihm da>u cingträumte» Frist nicht ent spricht, kann von den B-Hörden hiezu durch angemessene Geldstrafen »erhalten werden. §. 33. 2. Andere. Wer in den Bekenntnissen den vor geschriebenen Nachweifungen cder Anzeigen ein der Steuer unterliegendes Einkcmmen verschweigt, oder dadurch, das er die mit dem gegenwärtigen proviscrischen Gesetze ange ordnete Fassicn cder Anzeige zur gehörigen Zeit zu über reichen unterläßt, sich oder einen Andern dir angeordneten Steuer »u entziehen

sticht, cder in der Fassion oder An zeige Umstände, welche für die Sleuerbemessunz erheblich sind, in der Art unrichtig angibt, daß dadurch die Steuer gänzlich umgangen, edel mit einem mindern als dem vor schriftmäßigen Betrage bemessen würde, ist zu dem Erläge des dreifachen von demjenigen Betrage, um den die Steuer gebühr verkürit, oder der Gefahr der Verkürzung ausge setzt wurde, auf dem für die Festsetzung und Einbringung der Steuer vorgeschriebenen Wege zu verhallen. §. 34. V. Schl u ß be stim

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Volksblatt
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Seite 1 von 12
Datum: 27.01.1886
Umfang: 12
und hieraus die Sitzung geschlossen. ^ 1K. Sitzung am 22. Jann^r, Außerordentlich interessant war diese Sitzung, wo Dter den Anträgen des Gemeinde--Comit6's fluch das Gebäude- steuergesetz sich befindet. Der Abg. Dr. Dordi erstattet Bericht betreffs angestrebter Abhilfe gegen die schädliche Wirkung der Gebäudesteuer. Er schildert die Klagen im Lande über diese Steuer^ die üblen Folgen derselben und die vom Lande schon Hethanenen Schritte, um eine Milderung herbeizusthren.^ ^ ^ i - Die diesbezüglichen

Anträge .de? Gemeinde-Comites deuten 1. daraus hin, daß der Landtag die Ueberzeugung gewonnen, daß diese Steuer sür dqs Land Tirol in moralischer, ökonomischer und hygienischer Hinsicht äußerst schädliche Wirkungen gebracht hat. Auch wird das Be dauern ausgesprochen, daß die wiederholten Gesuche um Abhilft keinen Ersolg gehabt haben. 2. Der Landes ausschuß wird daher abermals beauftragt, die k.k. Re gierung dringend zv ersuchen: a) dieselbe wolle noch in der gegenwärtigen Session dem hohen Reichsrathe

, und halten wir uns in unserem Referate an dem Bericht der „N. T. St.' Dr. F a l k nennt die Gebäudesteuer von allen Steuern die drückendste, denn sie wurde mit 12 '/, '/<> m Inns bruck eingeführt ohne Uebergang^ Es ist dabei zu be denken, daß unser rauhes Klima eine gute, kostspielige Bauart etsordert, welches die Gebäude vertheüert^ indem das Baumaterial von guter Beschaffenheit sein muß. Bei Einführung dieser Steuer haben sich die Regierungs- Organe ohne Zweifel einem schweren Irrthum hinge gegeben

, indem sie annahmen, dieselbe werde in Tirol einen Ertrag von circa 110.000 A abwerfen. Nun zahlt aber Innsbruck heute schon an landesfürstlicher Gebäudesteuer 99.912 fl. 80 kr., wenn im Jahre 1891 die Steuer voll gezahlt werden muß, werden wir in Innsbruck 200.090 fl. an landesfürstlicher Gebäude steuer zahlen. Dazu kommen die Landes- und Kommunal- Zuschläge.. Wenn das so fort geht, dann können ein großer Theil unserer Hausbesitzer zum Bettelstab greisen. Andere Provinzen konnten sich sür diese Tour

man mir, noch sieht man keine schlimmen Folgen des Gesetzes. Sollen wir denn aber warten, bis wir zu Grunde gehen? Bis die meisten Häuser unterm Hammer sind? Die neuen Besitzer werden freilich zu einem Preise im Besitze sein, daß sie die Zahlung der Steuer nicht zu scheuen brauchen. Die exekutiven Verkäufe mehren sich und auch die Verlurste bei den Verkäufen von Jahr zu Jahr. Die Verlurste betrugen im Jahre 1882 2668 fl., 1883 10.890 fl., 1884 12.519 fl., 1885 35.834 fl., 1886 schon jetzt 8510

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 21.12.1905
Umfang: 10
zu überreichenden Ansuchen der Steuerpflichtigen die Frist zur Einbringung der Bekenntnisse bis längstens 15- Mai 190V erstreckt werden. Fristen über diesen Termin werden nur beim Vorhandensein ganz ans« nahmsweiser Gründe (Verlassenschasts-Abhaudlungen ic.) in Aussicht genommen. Personaleinkommensteuer-Pslichtige, deren steuer pflichtiges Einkommen 2000 Kronen nicht über schreitet, sind gemäß Z 204 in der Regel von der Abgabe eines Bekenntnisses zur Personaleinkommen steuer befreit, insoferne

an dieselben nicht eine be sondere Aufforderung hiezu von Seite der Steuer behörde oder des Borsiizenden der Beranlagungs- Kommission ergeht. Immerhin wird es aber im eigenen Interesse auch solcher Steuerpflichtiger ge- legeu sein, um eine lediglich im Einschätznngswcge von Amts wegen erfolgenve Veranlagung zu vermei den, von dem ihnen zustehenden Rechte der Be- kenntnislegung Gebrauch zu machen. Bei allen an deren Personaleinkommensteuerpflichtigen, ferner bei allen rentensteuerpflichtigen Personen tritt die Ver pflichtung

wird, abgesehen von der Nach zahlung der verkürzten «Steuer, mit dem zwei- bis sechsfachen Betrage, um welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft. Innsbruck, am 15. Dezember 1905. K. K. Finanz-LandeS-Dircttion. Kundmachung betreffend die Einbringung der Dienstbezugsanzeigen seitens der Dienstgeber zum Zwecke der Aeranla gnng der Personaleinkommen- (Besoldungs-) Steuer ihrer Angestellten sür das Jahr 1906. Gemäß § 201 des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R -G.-Bl. Nr. 220

Angaben auch jene sür die vorangehenden, bei Berechnung der Aemejsuugsgrundlage iu Be tracht kommenden Jahre 1904 und 1903 beizufügen. Dte zu den Dienstbezugsanztigen erforderlichen Formularien sind bei den Steuerbehörden 1. Instanz oder bei den Steuerämtern zu beheben. Wer die ihm obliegende Anzeige in der vorgeschriebenen Frist unterläßt oder ,in der Anzeige unrichtige Angaben macht, bezw. sich Verschweigungen zu Schulden kommen läßt, muß gewärtigen, wegen Steuer verheimlichung nach Z 243

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 01.05.1851
Umfang: 6
in den Wirkungskreis der' PolitischkiiBehördc ge. hören. . . Für jeden politischen Bezirk -wird ein Steuer- Inspektor oder Steuer-Ui'ter-Jnspektor bestellt, wel. , chem nach Maß deS Erfordernisses daS nöthige RechnungS, und Schreibhilfspersonale beigegebeii wer» den wird, in soferne die Verwendung der. Steuer- aivtS-Beainten an den Standorten der Bezirkshanpt. Mannschaften und der il>i» von diesen sonst zugxwie- senen Arbeitskräfte eine solche Beigebung nicht ent behrlich macht

. ' Die Inspektoren haben den Rang von Finanz- Bezirks-Kommissären und die Uiileriuspektoren jenen von Fiuanz-DireklionS-Konzipiften. und die einen so wie die andern stehen in der IX. Diätenklasse und sind zunächst den betreffenden BezirkSbaiiplniän- nern uiid mittelst dieser der Finanz.Landes-Direk- tion untergeordnet. Für diese Beamte sind folgende Bezüge bestimmt: I. für fünf Steuer-Inspektoren Gehalte von je eintausend Gulden; II. für fünf Steuerinspektoren Gehalte von je neunhundert Golden; III. für fünf

Steuer-Inspektoren 'Gehalte von je achthundert Gulden; ' . IV. für drei Stener-Unter-Jnspektoren Gebalte von je siebenhundert Gulden, und , ^ V. für zwei Steucr.Uuter-Jnspektoren Gebalte von je sechshundert Gulden. Zur Bewerbung »in diese zwanzig Hierlandes zn besetzenden Dienstplätze wird zufolge Erlasses dea hohen Fiilanz.Ministeriunis vom I I. April 1851, Z. 11031/1031 bi'ermit d e r K o n kurs. m it d er -Frist bi'6 SS. Mai 1854 ^ausgeschrieben. Als Bedingungen der Bernckstchtignng werden nebst

den allgemeinen Erfordernissen zum Eintritte in den Staatsdienst, Hie Kenntniß der Steuer » Verfassung und Steuer-Verwaltung, sowie der Landessprache der Bezirke, für welche der Bittsteller in Bewerbung tritt, und die Nachweisung der mit gutem Erfolge -zurückgelegten juridisch-politischen Studien bezeichnet. ' Bewerber, welche» das letzterwähnte Erfordernis? mangelt, können Ausnahmsweise dauu berücksichtiget werde», wenn sie durch ihre frühere Dienstcsstellnng ihre praktische Tüchtigkeit für-die politische

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 31.07.1883
Umfang: 6
die volle Steuer hievon im Jahre 1393 nur mit .... 1.033.518 Gulden, sohin mit einem um 216.482 Gulden ge ringeren Betrage als im stenographischen Protokolle behauptet wird, zur Vorschreibung kommen. Dabei sei bemerkt, dass unter der obigen Steuersumme von 1.033,513 Gulden auch die Steuer von jenen Grund stücken einbezogen ist, welche bis zum Jahre 1830 gänzlich steuersrei waren und größtentheils in Wei den. Alpen und Wäldern bestehen, welche nach dem Gesetze vom 7. Juni 1831 vom Jahre 1333 ange fangen

derart in die Besteuerung fallen, dass im Jahre 1883 im L-ihre 1834 s. w. und erst im Jahre 1893 die ganze Steuer zu entrichten ist. 2. Die im stenographiscken Protokolle vorkom menden Steuerziffern vom Jahre 1373 u. zw.: an Grund- und Gebäudesteuer 777.472, an Erwerb steuer 73.725, an Einlommensteuer 118.152 fl., zu sammen 969.349 Gulven sind unrichtig, indem für das vorbezeichnete Jahr an Grund- und Gebäude- sieuer beziehungsweise an der damals mit der Grund steuer vereint eingehobenen Häusersteuer

971.376, an Erwerbsteuer 143.750. an Einkommensteuer 222.149 Gulden, zusammen 1.342,775 Gulden vorgeschrieben war. 3. Zur Widerlegung der mit den Thatsachen im vollsten Widerspruch stehenden Behauptung, dass das Land Galizien, welches srüher an Hausclassen steuer 1.800,000 Gulden gezahlt hat, gegenwärtig 800.000 fl. zahle, und sonach durch das neue Ge- bäudesteuer-Ges-tz erleichtert worden sei, diene Nach stehendes: In Galizien betrug im Jahre 133 l, also vor der Wirksamkeit des Gesetzes vom 9. Febr

an der Haüsclassensteuer ist im Jahre 1832 wohl hinter jener für das Jahr 1331 zurückgebl-eben, was darin seinen Grund hat dass von den nach H 1 des Gesetzes vom 9. Febr. 1332 zinssteuei Pflichtigen Gebäuden, insosern diese bisher der Hausclassensteuer unterlagen, diese Steuer für die Dauer der Hau-zinsfteuerpflicht nicht einge hoben wird. Im ganzen überragt die Vorschreibung an der Gebäudesteuer in Galizien für das J^hr 1332 jene für das Jahr 1331 und es erscheint sonach die Behauptung über eine durch das neue

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 03.02.1857
Umfang: 8
wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflich. tet, jährlich einen Bet/ag von zwei Gulden N. W. für jeden Huud als Stener zn den Gemeinde Bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr 1857 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt^ machnng dieser Veiordnnng noch r'm Besitze eines Hundes befinden. 3 Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, die ser Besitz bei der ausgestellt.» Kommission anzuzei- gen, den Hund vorzuführen, nnd die Steuer so^ gleich

werden aber keine Anmeldungen angenommen. ^ 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres >857 sich einen Hnnd einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei deni genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach ersolg- ter Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zn enlrichten. 5. Von der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter vou 4 Monaten befreit. 6. lieber die einrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeiche

» verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, — die Kosten deö letzten! sind abgesondert mit 6 kr. E. M. zn vergüte». 7. Wer die oben beschriebenen Atimeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafet des dreifachen Betrages der Vteuer. Der Abdecker wird beauftragt, jede« Hund, welcher nach Ver- laus der obigen Aumelduugsfristen nicht mit dem übergebenen Zeichen verseben, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen würden ist, zum Kommissär zu stellen

, welcher die magistratliche Straf- verhandlnng veranlaß». Dem Abdecker gebührt bei Straffälleu der dritte Theil der Strafe als Anzeige- gebühr. . 8 >Di'e Hund? jener Parteien, welche die Steuer- oder Sirafzahlung verweigern, oder von welchen diese Betrüge Armuihshalber nicht eingebracht, wer den können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadlmagistrates vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde und der Abwendnng der Ge fahren des Wuthausbrnches bleiben ungeändert

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