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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 16.08.1924
Umfang: 10
«wWft 1«4 Seite » Kurort Aleran und Vurggrafenamt. Die Metwertsteuer. Derzeit werden die WoynungNnhaber vom Gwß-Meran seitens des Stadtmagistrates durch Mitteilungen dmvuf «chnerkfam gemacht, daß sie in das Register der Steuerpflichtigen für die Mietwertsteuer für da» Hahr 1924 nach der — Klasse für «wen Mietwert von Lire miit der Steuer von Lire eingetragen sind. Gegen diese Eintragung, heißt es auf der be treffenden Mitteilung ist -der ROkurs an die Gen^ndesteuer--Kvn«nisfsvn innerhalb

20 Tagen (mm der Austeilung der .gegenwärtigen Ver ständigung an gerechnet, zulässig. Der Returs auf vorgeschriebenem Stempelpapier muh 'beim stSdt. Finanzamts eingebracht werden, welches hierüber eine Empfangsbestätigung erteilen wird. Im Falk der Unterlassung des Rekurses in de? vorgeschriebenen Zeit wird die Steuer- oorskkreibung rechtsgültig. Das Verzeichnis der Steuerpflichtigen obiger Steuergattung liegt überdies bis 22. Aug- l». I. beim städt. Finanyamte, Stadtmagftrat 1. Stock. Limmer

Nr. 3, zur allgemeinen Einsicht aus. Die Steuer zerfällt in acht Kategorien, und wild fortlaufeiÄ» wie folgt in Anwendung ge bracht: Kategorien» Met-wert« Aliquoter zahl: betrag: Steuerteil: I 501—1000 4^ II 1001-2000 5 N III 2001—3000 «<??, IV 3001-4000 8 V 4001—5000 10 VI 5001—6000 12 ^ VII «001-8000 15^ VIII über 8000 20^ Die Mietwert-Zuw«chssteuer tritt an Stelle der friiheren Zinsheller-Ab-gabe. Die Gewerbe- und Verkaufssteuer. Die Gemeinde Meran hat nunmehr auch die ihr zustehende Gewerbe- und Verkaufsfteuer

eingeführt und «die At»fford-erung zur Anmeldung zu dieser Steuer ist bereits ergangen, bzw. wer den die Anmeldebögen hierzu 'bereits ausgege ben. Es dürfte daher intereMeren, in allgemei nen Umrissen etwas Wer diese Steuer zusagen. Diese Steuer wurde im Lahre 1870 in Italien eingeführt und im Jahre 1902 zlim Teil refor miert. Im Jahre 1915 und 1921 wlurden die Brenzsätze für diese Steuer erhöht und mit tgl. Dekret vom 11. Jänlner 1923, Nr. IIS, würbe sie auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt

. Diese Steuer fällt unter die sogenannten Real- i -steuern, was insofern« von Bedeutung ist, wenn die Stsuerbemessiung für mehrere von einer Person betrieben« Gewerbe erfolgt oder umlge- kclhrt mohrew Personen gemeinsam dasselbe Gewerbe unter einer Firma betreiben. Ein Unterschied zwischen dieser' und der früheren Erwerbssteuer besteht darin, daß letztere eine Staatssteuer war, wahrend diese eine reim Ge meindesteuer ist und es im völlig freien Er messen der Gemeinden liegt, dieselbe einzufüh ren

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 25.07.1896
Umfang: 8
man aber die V o l l zugsvo r- schriften, so müsse sich die Kammer erst recht gegen die projektirte Steuer aussprechen. Dieselben seien nur geeignet ein Denunziantenthum groß zu ziehen, und gerade zu sanitätswidrig. Ueberhaupt stelle sich die Steuer als eine Vexation der Gewerbetrei- ben den dar, schon durch die Art der Zahlung. Alles in allem seien die Bäcker die eigentlichen Steuerträger. Die geplante Auflage fei. eine Co nsumst euer, die in Folge ihres lästigen Eintreibungsmodus in der vorgelegten Form äußerst

drückend sei. K.-R. Kerfch baumer stellt sich als „fortschrittlicher Magistrats rath' natürlich auf den Standpunkt des Stadtmagi strates und tritt mit der ihm eigenen Wärme und Energie für diese, neue Steuer ein. Er meint zwar, es sei „eine undankbare Sache' für eine Steuer ein zutreten: er betrachtet jedoch diese Steuer als geeignetes Mittel, das Gleichgewicht im Haushalte der Stadt wiederherzustellen. Diese Steuer treffe nur reiche Ein wohner (Oho)! und die wohlhabenden Fremden. Ge- gen die Steuer

spreche nur die Vollzugsordnung, die eine Aenderung erheische. K.-R. Rein stall er wendet sich sehr entschieden gegen die Steuer, durch welche ein bestimmter Theil der Gewerbetreibenden arg betroffen werde. K .-R. Alb. Wachtler ist erstaunt, daß ein Herr, ein Vertreter des Handelsstandes, der sonst immer für das Gewerbe eingetreten sei, in der Ver sammlung für diese drückende Belastung 'des Gewerbe standes eintritt. (Lebhafter Beifall.) Es sei überhaupt höchst merkwürdig, daß in einer Stadt

, die sich „rühmt, liberalen Prinzipien zu huldigen' eine solche Steuer hat vorgeschlagen werden können. Man verspreche sich überhaupt zu viel von dieser Steuer, sie werde nicht 5000 fl., sondern höchstens die Hälfte einbringen. Außerdem werde nur ein großartiges Denunziantenthum durch die Vollzugsordnung gefördert. Es sei nur patriotisch und städtisch gedacht, wenn man eine solche ungerechtfertigte Steuer hintertreibe. (LebhafterBeifall.) K.-R. Kersch- baumer: Die Einnahmen aus der geplanten Steuer

kann Niemand voraussagen, es könnten auch 5, 6, ja 10.000 fl. sein! Redner will jy gerne eingestehen, wenn er vielleicht Unrecht hätte, denn auch er habe ein warmes Herz für das Gewerbe. K.-R. Told und K.-R. Pohler wenden sich entschieden gegen die Steuer; letzterer meint, er sei zwar nicht eigentlich so berufen, in dieser rein lokalen Bozner Angelegenheit das Wort zu ergreifen, er müsse aber doch der in Meran herr schenden Ansicht Ausdruck geben,daß es sehr traurig sei, wenn der Magistrat

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 04.09.1924
Umfang: 6
lvMerstaH dtN 4. September 1SS4. ^teraver Z«it«ag'. V«w v Volkswirtschaftliche Rundschau. Die Zuckersteuer. Mit Minilsterialdekret vom 8. Juli 1924 wurde er neue Testo Uniro der Zimversteuer in Kraft ssetzt. Mr entnehmen daraus das Wichtigste: Im Artikel 1 wird aus einheinrischen Zucker laibriziert in einheimischen Fabriken) eine Steuer u Grunde gelegt und zwar: 1. Mir Men Zentner Aucker I. Klasse 300 Lire. .L. Wr jeden Zentner Zucker II. Klasse 288 Lire. In die erste Klasse gehören

- una-von??/ a conto der Steuer. Die Zuckerfabriken sind der ständigen Ueber- aackiung seitens der Finanz unterworfen, welci>e 'mrtllche Arbeiten in jedem Lokale kontrollieren ann, zum Zweck« der Festistellrmg der Zucker- nenge zur Bemessung der Steuer. Der erzeugte Zucker muh in ^stimmten «aztnen deponiert weiden und die Steuer nuis; >om Fabrikanten direkt cm das Schatzamt der ?rovin>z gezahlt Werden vor Abtransportierring es Muckers aus den Magazinen. Auf diese Mo- /rzine sind die dieslbe.Mgkrchen

verschickt wenden umn dort »er arbeitet zu werden, in diesem Fall wird ihnen >ine Valette worin die geleistete Kaution ersicht lich gemacht ist, «nntgegeben, damit die Steuer licht ein zweites Mal verlangt wird. Die Kaution siir >den Tramsport oder für die Niederlage von Waren, welche der Zuckersteiier unterworfen sind, «beträgt im allgemeinen 10 5er Steuer, darf jedoch 20 Lire für den Zentner des Rohproduktes «nicht Übenstei-gen!. Für den llusftlhrzurker wird die Stehler im Abonnement abgefunden

ent- hallten, Sann «mit Ministerialdekret die Rücker- setzuNg der Steuer uind eventuellen Stra-fgebü-hr «vechügt weiden und zwar Mr jedes Produkt mit denselben Dekrete. I Für die Produkte, welche nicht auf dem allge meinen Wege mit Zuckerzuisatz erzeugt wurden, Vann mit Ministertaldetret von Fall zu, Fall die chemiische Analyse eingeleitet weiden. In allen Fällen der Abschreibung oder Rück- erlsetzung der Steuer bei Wu-chuhr der Waren gilt als einziger Beweis die ordnungsgemäß aus- ! geswllte

dem Betroffenen I «das Beschwerderecht innerhall, 15 Tagen mich er- ' sobgtcr Bekanntgabe der Exekution offen, jedoch ! nur unter der Voraussetzung der früher bezahl ten Steuer. Dos Verfahren der Wiedererlangung des Kredites erlischt innerhalb 5 Jahren vom > Tage an, an dem die Steiler hätte befahlt werden > sollen. j Für den Ausfall van Waren, welche von der ' Finanz gesperrt wurden, läuft di« fiinfpihrige Frist vom Tatze >des Protokolle», in welchem der . Ausfall festgestellt wurde. Das Aerar behält

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 07.03.1901
Umfang: 8
Donnerstag 7. März 1S01 »»Der Tiroler' Seite 3 und die tirolische Sittlichkeit strafende Steuer auf» geladen. Ungerecht ist diese Steuer, weil sie vom Bauernhaus, einem Objecte eingehoben wird, daS nicht nur seinem Be- / sitzer keinen Vortheil oder Reinertrag bringt, sondern sogar demselben' bedeutende Erhaltungsauslagen :c. verursacht. Das BauernhanS ist für den Landwirt nur ein Mittel zum Zwecke; wie z. B. der Pflug, die Egge und Sense. Ohne das HauS würde dem Bauern das Gut mehr Reinertrag

liefern, weil ihm die Baukosten jährlich im Sacke blieben. Leider kann d^r Landwirt mit seiner Familie nicht wie das Häschen unter dem nächstbesten Strauche auf/feinem Felde wohnen, sondern muss das Haus wie sein Wertzeug haben. Die Besteuerung des Bauernhauses ist deshalb garade so, wie wenn der Landmann für seinen ^ Pflug noch deshalb eine eigene Steuer entrichten'müsste, weil er damit sein ohnehin höchstbesteuertes Grundstück bearbeitet. Ungleichmäßig ist die Hausclassensteuer

, weil sie nach Wohnbestandtheilen eingehoben wird. Bei diesen Wohn bestandtheilen bleibt es sich nun ganz gleich, ob derselbe eine einfach gemauerte Kammer eines Bauernhauses, oder ein kostbyr getäfeltes Zimmer einer Herrenwohnüng ist, in welcher die Täfelung mehr wert ist, als das ganze Bauernhaus; jedes bildet eben nur einen Wohnbestandtheil. Gerade auf den Tiroler drückt diese Steuer am schwersten, weil das Bauernhaus in Tirol häufig zwei und mehr Stockwerke und bei einstöckigen mehr Wohnbestand- thelle

. straft nun den Tiroler für diese seine Sittlichkeit.' Die Hauszinssteuer und die fünfpercentige Abgabe zinssteuerfreier Häuser ist umsoweit gerechter, als da die Steuer doch : von einem Ertrage, ' dem Hauszinse nach Abzug von 30 Percent Erhaltungskosten gezahlt werden muss. Doch sind die von dem angeblichen reinen ZinSatrage zu zahlenden Steuerj>ercente höher als bei den neuen Steuern der WohlhabeAen. — Bemerken muss ich hier noch, dass das m seiner Mehrheit liberale Herren haus, die'von

oder übersteigen. ' u Wiewohl es nun sehr häufig vorkommt, dass Renten- steuerpflichtige auch zur Personalstener und umgekehrt heran- gezogen werden und Besoldnngssteuerzahlende auch die Personalsteller und umgekehrt entrichten, ist es doch nicht uninteressant, einen Vergleich der als Steuer zu zahlenden . Percente zwischen der Grund- und Hauszinssteuer einerseits und der Renten-, Personal- und Besoldungssteuer anderer seits anzustellen. Die Grundsteuer wird mit 22 7 Percent und wenn man den nunmehrigen

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 14.01.1925
Umfang: 8
war. Unter den im Voranschlage erwähnten Stenern befindet sich die Gewerbe- und Ver kaufest euer, von der sich der Magistrat laut Voranschlag seitens 1753 Steuerpflichtigen eine Ge samteinnahme von 234.265 Lire erwartete. Es ist unbedingt für das Verständnis der heute geschehe nen Anwendung dieser Steuer notwendig, die da mals veröffentlichte Tabelle noch einmal zu bringen, damit man sich einen Begriff machen könne, wie sich der Stadtmagistrat an den Voranschlag gehal ten hat oder richtiger nicht gehalten

hat. Nr. der Kiaffen Höhe des Er werbes in Klassen von Lire Geteilte Steuer bis Lire Anzahl der Äeue Tai» Adgadepslich- Aliquote für tigen in Mas- di« Klassen sen «'nieteilt Lire Ertrag der neuen Abgab« Lir« ! . 10.— 350 —.— —.—- 1 10.01 15.— 126 10.— 1260.— s 15.01 20.— 176 15.— 2640.— 3 20.01 30.— 141 20.— 2820.— 4 30.01 45.— 127 30.— 3810.— 5 45.01 60.— 137 45.— 6165.— 6 60.01 80.— 162 60.— 9720.— 7 80.01 100.— 87 80.— 6960.— 8 100.01 130 — 52 100.— 5200.— 9 130.01 160.— 70 130.— 9100.— 10 160.01 200.— 62 160

den Versprechungen Boragnos ganz schreiende Mehrbelastung der Bevölkerung. Die folgende GegAmberstÄung spricht für sich Bände, wie man dem städtischen Steuerträger ent gegen dem Voranschlage in den Sack steigt: Spezial Kategorie A (23) B (24) C (25) D (26) E (27) F (28) Anzahl der 5b- R einein. Stöbt. gadepstichtigen kommen Steuer lt. Vor- lt. Ma- «Uschlag trikel Ertrag U. Matrikel 24.001 bis 1600 2 8 27.000 27.001 bis 1900 3 20 30.000 30.001 bis 2300 2 8 35.000 35.001 bis 2800 4 12 40.000 40.001 bis 3400

Betrieben in diese Spezialklassen hat natürlich eine allgemeine Hinauf setzung der Gewerbe in die höheren Klassen inner halb der Stufen 1—22 zur Folge gehabt. Es muß nämlich bedacht werden, daß auch die Einreihung in die 22 Klassen nach der Bedeutung des Betriebes zu geschehen hat, wie dies auch im Reglement der Stadt Bozen zur Einhebung dieser Steuer aus drücklich anerkannt ist. Diese Wichtigkeit ergibt sich nicht nur aus'der Höhe des steuerbaren Ertrages (ricchezza mobile), sondern auch aus der Natur

eingereiht hat. Klassen 18 19 20 21 22 aatl. Steuer Einkommen tnkl Komple- menwrsteuer ^ 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 3080 3552 3996- 4640 5104 900 1000 1100 1200 1400 zu sammen 3980 4552 5096 5840 6504 Jllr Lebenserhaltung verbleibt südlich 10.020 11.448 12.901 14.160 15.496 monatl. 835 954 1073 1180 1281 das Danach wären Betriebe, die nicht einmal Existenzminimum von 250 Friedenskronen monat lich sichern, bereits wichtige Betriebe. Es wird je doch jedermann zugeben müssen

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 05.03.1925
Umfang: 12
und gemeind liche — auf Wein in den geschlossenen Städ ten gekämpft, während die allgemeine Wein steuer viel weniger angefeindet war. In der Tat hat der Abg. Mareschalchi im vori gen Sommer beim allgemeinen gegen die Weinsteuer und Konsumabgaben die Aufhebung der Weinsteuer nur für die Lose 1924 verlangt, während er gegen die Konsumabgoben in schavffter Weffe Stellung nahm. Allein in unserem Produktionsgebiet Kegen die Verhältnisse weseiMch anders als in den alten Provinzen

—'jedenfalls das kleinere dar. Bei der neuen Weinsteuer entfallen einmal alle di« Schikanen der asten Steuer, dann bleibt der gesamte Ausfuhr wein vollständig frei, ebenfalls stei bleibt der Hauswsm der Produzenten; schließlich fft der Steuersatz gegen früher niedriger mit Ausnahme in Bozen (15 Lire), er be trägt 12 Lire in den anderen Gemeinden. Daß die neue Steuer eine Einschränkung des Konsums und damit letzten Crckes eine ~ ' ' Folge haben In dem erwähnten Artikel macht schließ lich Abg. Marescalchi

, der sich der Unvermeidlichkeit' neuer Steuer- erhöhungen wegen der Gehaltsregulievung der Staatsbeamten wohl bewußt ist, einige Vorschläge hinsichtlich der Ersetzung der neuen Weinsteuer durch andere Steuern. Mese Vorschläge sind folgende: 1. Staats-Zuschlag zu den Gemeinde konsumabgaben, ausgenommen Wein; 2. Erhöhung der Aabrikalionssteuer für Alkohol; dabei Gewährung einer Prämie von 400—500 Lire für Destillation von schlechten mck verdorbenen Weinen, welche von der Ernte 1923 und 1924 herstammen; 3. Einführung

soll; daß die Erhöhung der ohnehin, enormen Favrika- tionssteuer (1500 Lire pro Hektoliter) der Branntweiuerzeugung in unserem Ge biete und damit einer wichtigen Neben- Produktion unserer Wehrwirtschaft den Gnadenstoß versetzen würde; daß schließlich die Einführung einer staatlichen Pwtent- steuer für die Weinverschleitzbetriebe nichts anderes bedeuten würde, Äs eine Steuerlast, die man bei der Türe htnaus- geworfen zu haben glaubt, wieder beim Forffter heveinzulasfen. * Uc&er Einladung des Verbandes der Syn dikate

der Landwirte fand kürzlich in Rom eine Versammlung von Weinbauern und Ver tretern der Weinwirtschaft von ganz Italien statt, welche sich mit der plötzlichen Einführung des Staatszufchlages zu der Konsumabgabe ftir Wein befaßte. Es wurde einstimmig eine Tagesordnung angenommen, in weicher die Versammlung das Vertrauen ausspricht, daß die Regierung in Erwägung der vorgebrach ten Gründe gegen die neue Steuer die Verfü gung vom 15. Februar neuerlich überprü fen und deren Durchführung s u § p e ndie- ren wolle

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 26.03.1890
Umfang: 4
gesetzlich berech> tiget, den städtischen Zuschlag zm ärarische« Verzeih, ruugssteuerauch dann «ach dem allgemeinen Steuer, tarife einzuheben, wen« die ärarische Steuer vo« de« verzehmagsstmerpflichtigev Parteien im Wege der Abfindung entrichtet wird? Um diese Frage zu beauiworten, muß mau sich zuerst darüber Klarheit verschaffen, was unter Abfindung zu verstehen ist und wie der Begriff des städtischen Zuschlages zur ärarischeu Steuer definirt werden muß. Um diese nothwendige Klarheit zu gewinnen

Bestimmung: „Um die Steuer« »Pflichtigen zu erleichtern und denselben ein Mittel „darjubieteu. sich von den Koutrollmaßregels za „befreien, welche mit der Einhebuug der vor» „schriftsmäßigeu Gebühr verbunden werden müssen' „wenn das Gefälle nicht ohue Schutz bleiben soll, .werden Abfindungen gestattet. — Wenn eine „steuerpflichtige Partei sich mit der Gefällsvev „waltung Wer ein jährliches Pauschale abgefunden „hat, trete« für die Dauer de« «bswdnngsvertrages „die über die Eiahelumg der tarifmäßig

« Gebühr „vorgeschriebene« Bestimnmage« außer Wirksam- „kit.' Diese Bestimmung ist zu deutlich, um mißver» standen zu Werde«? ste sagt, mit kurzen Worten wiederholt: Die Steuergrundlage ist der Tarif; wollen sich aber die steuerpflichtigen Parteien den »it der tarifarischeo Besteuerung verbundenen lästigen Kontrollmaßuahmeu entziehen, so steht es ihnen frei, sich mit der Finauzverwaltung über die Höhe der Steuer vou Jahr zu Jahr abzu- studeu; kommt ewe solche Abfindung zu Stande, so tritt

für den Abgefundenen der Tarif außer Kraft: die Abfindungssumme ist die Aerarial» steuer. Au dieser grundsätzlichen Bestimmung hat zas Gesetz vom IS. Juni 1877 auch uicht ein Jota geäudert. Auch dieses Gesetz bestimmt zu» nächst im § 8, daß Gegeustaud und Aus- maß der Steuergebühr durch den Tarif.bestimmt wird, wogegeu der 817 ausdrücklich festsetzt, daß die tarifarische Besteuerung nur eiue vou deu ge setzlich zulässigen Arten der EinHebung der Fletsch steuer ist und zwar die letzte davon, während als erste Art

mit der Gesammtheit oder wenigstens überwiegenden Mehr heit der Gewerbsuuteruehmer eines Ortes oder Bezirkes und zwar für alle VerzehrungSsteuer» Pflichtigen Handlungen des ganzen Bezirkes abge schlossen werden dürfen. Mit anderen Worten: feit de« 1. Jänner 1878 find uur mehr Soli- darabfiuduugsverträge zulässig, nicht mehr Eiuzelabfindungen. Naturgemäß sollte sich dieses Solidarabfiodungssystem so gestalten, daß die Gesammtheit der fleischsteuerpflichtige« Ge werbsuuteruehmer sich über die Höhe der Steuer

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Bozner Nachrichten
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Seite 7 von 10
Datum: 10.01.1925
Umfang: 10
hat oder richtiger nicht gehalten hat. Nr. der Klassen 1 2 3 Z 6 7 Z 9 10 11 Ä2 13 14 15 16 17 18 IS 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Hche des Er ls r?es i » Klane» von Lire 10.01 15.01 20.01 30.01 45.01 60.01 80.01 100.01 130.01 160.01 200.01 250.01 300.01 375.01 450.01 550.01 650.01 750.01 900.01 1050.01 1200.01 1400.01 1600.01 19M.01 2300.01 2800.01 3^100.01 4000.01 Getelldd Steuer bis Lire 10.— 15.- 20.- 30.- 45.— 60.— 80 — 100.— 130.— 160.- 200.- 250.- 300.- 375.— 450- 550.- 650.- 750 — 900.— 1050.- 1200.- 1400

Ziegt eine gegenüber den Versprechungen Boragnos ganz schreiende Mehrbelastung der Bevölkerung., Tie folgende Gegenüberstellung spricht für sich Bände, wie man dem städtischen Steuerträger ent gegen dem Voranschlage in den Sack steigt: Spezial Kategorie A (23) Retnein- Kommen Anzahl der Ab- Stadt, gadepstichtigen ^ Steuer lt. Vor» lt. Ma- lt. Matrikel anschlug trikel C (25) D (26) E (27) F (28) 2800 4 12 11200 33.600 2 5 6800 17.000 8 34 32000 136.000 24.001 bis 1600 2 6 3200 12.800 27.000 27.001

von so viel mittleren Betrieben in diese Spezialklassen hat natürlich eine allgemeine Hinauf setzung der Gewerbe in die höheren Klassen inner halb der Stufen 1—22 zur Folge gehabt. Es muß nämlich bedacht werden, daß auch die Einreihung in die 22 Klassen nach der Bedeutung des Betriebes zu geschehen hat, wie dies auch im Reglement der Stadt Bozen zur Einhebung dieser Steuer aus drücklich anerkannt ist. Diese Wichtigkeit ergibt sich nicht nur aus^der Höhe des steuerbaren Ertrages (ricchezza mobile

wir nun, wie der Stadtmagi strat die Betriebe eingereiht hat. Für Lebenserhaltung verbleibt staatl. Steuer Klaffen Einkommen ink! ^Komple- 18 19 20 21 y? 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 3080 3552 3996 4640 5104 900 1000 1100 1200 1400 zu- sammen 3980 4552 5096 58^0 6504 sgkrlich 10.020 11.448 12.904 14.160 15.496 monatl. 835 954 1073 1180 1281 das Danach wären Betriebe, die nicht einmal Existenzminimum von 250 Friedenskronen monat lich sichern, bereits wichtige Betriebe. Es wird je doch jedermann zugeben müssen

Einkommen den wirkli chen Reinertrag, möge es auch zutreffen, daß in ein zelnen Fällen der Steuerträger gegen ^ ungerechte Besteuerung zum Verzweiflungsnuttel der Steuer flucht 'greift. Ter springende Punkt lst oer: Entwe der man geht von Einkommen laut ruolo als Basis für die städtische Steuer aus, dann ist es unbedingt nötig, daß sich auch' die Stadtgemeinde an die im ruolo festgesetzte Summe hält, dann muß sie aber auch die Gemeindesteuer erträglich gestalten. Es geht aber nicht an die Ergebnisse

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 18.09.1920
Umfang: 8
dieser Punkt von der Tages- Ordnung abgesetzt wurde, weil die Gast- wirtegenossenschäft den Wunsch aussprach, für diese Steuer eine Pauschalsumme zu vf- ferieren. Nunmehr müsse aber ein Beschluß in dieser Frage gefaßt werden. Der Antrag des Stadtmagistrates lautet: Angesichts der Tatsache, daß durch eine Zieihe von Beschlüssen des Gemeinderates das Erfordernis des Jahres ISA wesentlich erhöht wurde, während verschiedene Einnahmekatego wuroe, wayreno veriazieoene unnnarimekaieyo- ^ r ^ rien erheblich

Bozen über, tritt für die perzentuale Einhebung - der nachtenden Fremden eine Lokalauflage von Steuer ein v mehr als 2 Lire betragen sollte. Sie ist nur . schieden, daß die Gastwirte durch dle ElN- für die ersten 60 Tage des Aufenthaltes des Hebung der Uebernachtsteuer einen Schaden Fremden in Bozen zu entrichten. Die Besitze^ haben Wenn die Wirte glauben, daß die Zimm°rp«il° nicht mMder T«.- sind verpflichtet, die Lokalauflage von den erung entsprechen, so können sie dieselben Gästen zugleich

mit der Zimmermiete einzu- ja erhöhen. Derzeit sind 'diese Preise in heben und dem Stadtkammeramte unter Ans 1 n übersvannt dak die Gaste fchluß der.Uebernachtungsausweise allwöchent- Drüber c^fh^ ^ GR. Dr. Dinkhauser ist gegen die Pauschalierung, erblickt aber in der Art der Einhebung der Steuer eine Belastung der Wirte. . <- Nachdem GR. Forstinger sür bis Pauschalierung das Wort redete, beleuchtet GR. Stasflerin längerer Rede die Schä den, die dem Gastgewerbe aus dieser Steuer erwachsen. In vielen Punkten

decken sich seine Ausführungen mit den Darlegungen des GR. Innerebner. Wenn man genau die Einhebung der Steuer durchführen wollte, so brauche dies zwei eigene Beamte. Hierauf stellte GR. Staffier einen Vermitt- lungsantrag. Nachdem noch einigß. Redner zu diesem Punkte sprachen und die Sache schon, genug des langen und breiten behandelt.wurde, beantragte VB. Christanell Schluß der Debatte. Der Antrag wurde angenommen und der Bürgermeister schritt hierauf zur Abstimmung. Der Magistratsantrag

auf Einhebung von 15 Prozent wurde mit Mehrheit abge lehnt. Angenommen wurde mit Majori- tät der Antrag auf Einhebung einer zehn- prozentigen Steuer, wovon zwei Drittel der Stadtgemeinde und ein Drittel der Fremdenverkehrskommission zufallen. Die Abfindung mit einer Pauschalsumme, wie die Wirte es beantragten, wurde mit Majo. rität abgelehnt. Die Steuer tritt sosort nach behördlicher Genehmigung in Kraft und- läuft vorderhand bis 31. Dezember 1924. Somit fand dieser strittige Punkt endlich eine Lösung

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 16 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
von 45.000 Einwohnern, das Militär eingerechnet, zwei Man date zu vergeben. In Bozen ist der frühere Wahlkreis gleich geblieben; es wählen 21.700 Einwohner inklusive des Militärs einen Abgeordneten. Um den Unterschied zwischen der Steuerleistung der Stadt Innsbruck und der Landgemeindenwahlbezirke auf das richtige Maß zurückzuführen, will ich diese Steuer leistung einer näheren Untersuchung unterziehen und fragen, ob denn wirklich alles auf das Konto der Städte zu schreiben ist. Bezüglich der Stadt Bozen

aber sind sogar diese Rücksichten nicht maßgebend oder können nicht maßgebend sein. Denn nach einem Verzeichnisse, das im Jahre 1898 dem Tiroler Landtage vom Landesausschusse vorgelegt worden ist, zahlt Bozen 220.000 K Steuer. Ich bitte, da ist nicht die Stadt Bozen allein, son-' der» der ganze Wahlkreis gerechnet, nämlich auch die Steuerleistung der Städte Meran und Glurns. (Abg. Dr. Perathoner: Da fehlen genau 50.000 L bei dieser Rechnung l) Ich bitte, das sind statistische Daten. (Abg. Dr. Pe rathoner

nicht bloß die Bevölkerungs zahl, sondern man muß auch die Steuerleistung bei der Aufteilung der Mandate in Rechnung ziehen. Da muß ich schon sagen, daß die Städte diese Steuer, die in ihrem Sprengel entrichtet wird, zum großen Teile nicht selbst zahlen. Einen hübschen Teil davon ist die Stadt in der Lage, auf die Landgemeinden zu überwälzen. In der Stadt konzen triert sich der Großhandel, der in regem Geschäftsverkehre steht mit den Geschäftsleuten am Lande draußen und auch die Landbevölkerung geht

mit Vorliebe in die Stadt, um dort Einkäufe zu besorgen und da ist es das Nächstliegende, daß die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort Einkäufe macht, decken. (Abg. Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen

denn die Südbahn ihren Nutzen? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Inns bruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck allein hat den Nutzen davon. (Zwischenrufe.) Dann bitte ich noch, an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steucr- geldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer bereit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es fällt

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 20
Datum: 05.03.1910
Umfang: 20
Nr. 52. »Bogner Zeitung' (SLdtrroler Lagblatt) Samstag, den 5. März 1910. muß, wie ich denn auch nicht verfehlt habe, bei ver schiedenen anderen Gelegenheiten stets auf diese Steuer hinzuweisen und deren Durchführung zu empfehlen. Aber, meine Herren, dies gilt für das Prinzip, in der Wirklichkeit und in der Praxis sieht die Sache wesentlich anders aus. Es ist rich tig, daß in verschiedenen Städten Deutschlands, wohlgemerkt als rein städtische Abgabe die Wertzu- wachssteuer eingeführt ist, wobei

jedoch verlautet, daß keineswegs überall damit die besten Erfahrun gen gemacht wurden. Auch gegen den vorliegenden Entwurf müssen nach mehrfachen Richtungen hin Be denken erhoben werden, wobei gewisse nicht näher zu bezeichnende Ausnahmen platzgreifen, und soll, allgemein ausgedrückt die Differenz zwischen dem seinerzeitigen Erwerbswerte und dem Veräußerungs- werte der Steuer unterliegen. Liegt dieser Erwerb vor dem 1. Jänner 1904, so wird als Grundlage, von der aus die Differenz zu bilden

ist, der durch Schätzung festzustellende Wert am 1. Jänmr 1904 angenommen. Daß eine derartige Feststellung sehr schwierig sein wird, sei nur nebenbei als ein Man gel des Gesetzes erwähnt. Die Steuer, die von diesem Wertzuwachse erhoben wird, ist in Stufen abgeteilt und steigt von 5 Prozent bei einer Wert steigerung von 10 bis 20 Prozent bis auf ^5 Pro zent bei einer Wertsteigerung von über 150 Prozent. Hiebei werden je nach der Länge der veranzegange- nen Besitzdauer progressive Ermässigungen zugestan den. Sie sehen

meine Herren, daß die Steuersätze nicht gerade niedrig sind. Ich fürchte nun sehr, daß diese Steuer eine weitere Steigerung der Grund preise herbeiführen wird, weil sich der Verkäufer schon von vornherein für diese Steuer durch einen höheren Preis gleichsam decken wird. Bei dem un gemein beschränkten Markte nun, der beispielsweise in unserer Stadt im Grund- und Realitätenverkehre herrscht, wird diese Umwälzung der Wertzuwachs steuer von dem Veräußerer aus den Erwerber

mit den Liegen schaften Spekulation oder Handel getrieben wird, sondern wo die Liegenschaften, man könnte sagetf'dl- rekt zu wirtschaftlichen Zwecken, sei es zu Handels oder Gewerbezwecken, oder zur Erbauung von Wohn Häusern usw. verwendet werden, unter solchen Ver hältnissen sage ich, ist es fraglich, ob die Wirtschaft' lich richtige Idee dieser Steuer nicht gerade in das Widerspiel derselben verwandelt wird. Ich will von verschiedenen anderen zu Bedenken Anlaß gebenden Bestimmungen des Gesetzes

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 10
Datum: 05.12.1923
Umfang: 10
würden mit 6—10 Prozent belegt). Der Ermittlung des approximativen Gesamt- abgabenbetrages wurden die beim Steuerrese- rate erhobenen Daten der Hauszinssteuertabel len zugrunde gelegt, nach welchen die Mietwert steuer bei Anwendung der vorgeschlagenen Klas seneinteilung und der bezüglichen Steuersätze einen Iahresertrag von 124.000 Lire abwerfen würde. Gegen das vorgeschlagene progressive Steuer system sprechen wichtige Bedenken. Vor allem sind die demselben zu Grunde gelegten Voraus setzungen unrichtig, denn zufolge

erforderlichen Betrage von 124.000 Lire ergeben würde. Hiebei ist zu bedenken, daß die Mietzinse in den neuen Provinzen für sich schon eine Höhe erreicht haben, welche die ganze wirtschaftliche Kraft der Mieter in Anspruch nimmt und daß durch das Hinzukommen einer derartigen neuen Belastung die wirtschaftliche Kraft der Mieter vielfach überschritten wird. Die Mieter müssen daher dem Beiräte zu er wägen geben, daß der budgetierte Steuerertrag herabgesetzt und daß andererseits die Steuer

nach einem anderen Maßstabe festgesetzt werde und ersuchen ihn bei Feststellung der Mietwert steuer folgende Erwägungen zu berücksichtigen: a) Nach den tatsächlichen Mietzinsen bleiben die allerwenigsten Wohnungen von der Miet wertsteuer frei, da infolge der Einführung der neuen Mieterschutzverordnung bei 10—15 Proz. eine Verdoppelung erfolgt, zirka 50 Prozent um des bisherigen Mietzinses gesteigert wurden» während bei 30—40 Prozent der Wohnungen eine Steigerung des bisherigen Mietzinses um die Hälfte eingetreten

ist. Zu gleicher Zeit sind aber gerade bei den Fixangestellten, dem Gros der Mieter von mittleren Wohnungen, die Teue rungszulagen und Gehälter herabgesetzt worden, sodaß diese am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind. Es werden somit die meisten Haushalte, nämlich diejenigen, welche sich kei nen Luxus erlauben können, mit K—8 Prozent der Steuer getroffen und das geistige Proleta- - riat würde mit 8 Prozent am meisten belastet werden. Diese Belastung ist unhaltbar. b) Größere Wohnungen

mit einem Mietzinse von über 4000 Lire sind derart gering, daß die eigentlichen Luxuswohnungen im Verhältnisse zu den Wohnungen der wirtschaftlich schwäche ren Volksschichten nicht in entsprechendem Matze zur Abgabenleistung herangezogen werden. Fer ner ist bei den höheren Klassen ein den Steuer ertrag wesentlich beeinflussender Zuwachs nicht zu gewärtigen, weil bei jenen Wohnungen, welche zufolge der Höhe der Mietzinse bisher nicht unter das Mieterschutzgesetz gefallen^ sind, wesentliche Erhöhungen der Mietzinse

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Bozner Nachrichten
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Seite 9 von 12
Datum: 08.03.1910
Umfang: 12
. Wenn neue Steuert) rosekie auftauchen, fo find es meistens solche, welche die städtische Bevölkerung in erster Linie belasten. Volle Bewilligung ver dient die Erhöhung der Abgabe auf Verlassenschaften, welche zur Deckung eines Teiles des SHulaufwandes bestimmt ist, das betreffende Gesetz wurde vom Landtage zwar beschlossen. doch ist es unwahrscheinlich, daß dasselbe die Sanktion er halten wird. Eine sehr gerechte Steuer Ware ferners die Jagdkartensteuer, die vom Budgetausschuß bereits anaenom- men wurde

und die dem Lande einen Betrag von 20.000 Kronen eingebracht hätte, der sogar im Voranschlage bereits Berücksichtigung Pfunden Hatte. Doch stehe 8a. diese Steuer fand keine Gnade vor Leu Augen der jagdlustgen Bauern imd fo wurde selbstverständlich sofort der bereits auf der Ta gesordnung befindliche Antrag des Budgetausschusses ohne Sang und Klang wieder abgefetzt. Ein Universalheilmittel für die leidenden Landesfinan- 5en glaubte man in der Besteuerung des Wertzuwachses von Liegenschaften gefunden

zu verlangen. Daß dieser For- emng, die von unferer Partei mit dem bei solchen Gelegen sten üblichen und bereits bekannten Nachdrucke gestelli wurde, auch entsprochen wurde, ist selbstverständlich. Ich s kl nicht leugnen, meine Herren, daß der in dem Ge- ^^5 ?um Ausdrucke gebrachte Grundgedanke sicherlich ein ge- .^Artigter ist, .wie ich denn auch nicht verfehlt habe, bei krschiedenen anderen Gelegenheiten stets auf diese Steuer Nachrichten' vom 8. März 1s10 hinzuweisen und deren Durchführung zu empfehlen

. Es ist auch richtig, daß in verschiedenen Städten Deutschlands, wohlgemerkt als rein städtische Abgabe die Wertzuwachs- Iteuer eingeführt ist, wobei jedoch verlautet, daß keineswegs überall damit die besten Erfahrungen gemacht wurden. Von der Wertzuwachssteuer soll jede Veräußerung von Liegen schaften getroffen werden, wobei gewisse, nicht näher zu be zeichnende Ausnahmen Platzgreifen, und so, allgemein aus gedrückt, die Differenz zwischen dem seinerzeitigen Erwerbs werte und dem Veräußerungswerte der Steuer

unterliegen. Liegt dieser Erwerb vor dem 1 .Jänner 1904, so wird als Grundlage, von der aus die Differenz zu bilden ist, der durch Schätzung festzustellende Wert am 1. Jänner 1904 ange nommen. Daß eine derartige Feststellung sehr schwierig fein wird, sei nur nebenbei als ein Mangel des Gesetzes er wähnt. Die Steuer, die von diesem Wertzuwachse erhoben wird, ist in Stufen abgeteilt und steigt von 6 L bei einer Wertsteigerung von 10—20 F, bis auf 26 A bei einer Wert steigerung von über 150 L. Hiebei

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Bozner Nachrichten
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Seite 8 von 10
Datum: 30.08.1924
Umfang: 10
er .einen Pächter ohne weiteres augenblicklich als abge setzt erklären kann, der auch nur einem der 15tägi- gen Zahlungstermine nicht Genüge leistet. Die finanziellen Vorteile des neuen Systems. Nach dieser wirklich wenig erfreulichen histori schen Übersicht über die acht Monate der Konsum steuer-Geschäfte dieser Gemeinde gehe ich nun zu einer Betrachtung finanzieller Natur über. Dieselbe zielt dahin, zu zeigen, daß es die erste und wichtigste Aufgabe der Gemeindeverwaltung ist, aus der Füh rung

der Konsumsteuern den größtmöglichen Er trag herauszuholen im Verhältnis zur Steuerkapa zität der Bürgerschaft, ohne jedoch die Entwicklung und das Gedeihen von Handel und Gewerbe zu hemmen. Nach dem italienischen Gemeindesteuer system setzen sich die Einnahmen der Gemeinde bilanz, außer den Patrimonial-Einkünften gerin gerer Bedeutung, zusammen aus: Gemeindezuschlag zur Boden- und Gebäudesteuer, zur Einkommen steuer, ferner aus den Abgaben, unter denen Äe^ Abgabe auf Vieh, Mietwert, Geschäfts- und Ver

z'ur Erwerbsteuer 160F . . L. 320.000 Zuschlag für die der öff. Rechnungs legung unterworfenen Betriebe 150F . . L. 220.000 Zuschlag zur Personal-Einkommen steuer 30F . L. 170.000 Zuschlag zur Neutenstener 250F . . L. 21.000 Zuschlag zur Besoldungssteuer 150^ . L. 9.750 Verschiedene Zölle L. 572.000 Totale L. 2,676.367 Wechsel des Steuersystems und seine Folgen. Mit der Ausdehnung des italienischen Gemeinde- und Provinzial-Gesetzes auf die neuen Provinzen und mit der Anwendung des italienischen

Steuer systems in der Bilanz des lausenden Jahres müssen an die Stelle der abgeschafften Steuern jene treten, die nach unserem öffentlichen Recht allein erlaubt sind, und zwar: Schilder- und Photographien-Steuer . L. 20.000 Gewerbe- und Verkaufssteuer . . . L. 250.000 Mietwertsteuer L- 250.000 Zuschläge zur Einkommensteuer . . L. 97.988 Wagen- 'und Dienstbotensteuer . . . L.. 15.000 Klavier-und Billard-Steuer . . . L. 20.000 Lizenz-Gebühren . . . . . . . L. 70.000 Zuschläge zur Gebäudesteuer

Handels, des außerordentlich gro ßen Fremdenverkehrs, der nicht unbedeutenden eige nen Produktion, des außerordentlichen Konsumes. der täglich an Lebensmitteln wie an jeder Art von Waren betätigt wird; die sich also infolge dieser Umstände rühmen kann, unter den ersten Städten des Königreiches zu sein, würde der Verwalter der Stadt, der von diesen besonderen Verhältnissen nicht Gebrauch machen würde, um aus der Konsum steuer den größtmöglichen Ertrag herauszuholen Und so zu vermeiden

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.01.1924
Umfang: 6
Volkswirtschaftliche Rundschau. Italien. Vle Gemeindesteuern. «VN Dr, Otto <Su«m. I ll. . Me Metwertfiemr. Dt« Steuergrenzen bei der Mietwertsteuer sind verschieden», /je nach der Art wie die Steuer gehandhabt Wind. Sie ^tann progressw oder proportional gehalten sein. Der Gemeinde rat hat iin der Wahl «der beiden Steiuermoduse freie Hand. Bei der progressiven Steuerhandhabung, welche vis allgemeinere ist, bat der Gemeinde- de einzelnen Mietworte in Kategorien ein E» erübrigt

sich noch, einig«» über die wirt- ?afWche >Seite oerselben zu sagen. Nm einzigen« Falle, wo ver Gemeindeooran- schlag für Idas kommende Jahr bereits gemacht um» auch veröffentlicht wmd« — bei der Stadt Bozen -kam auch die Metwertsteuer in An« wendumg, und zwar in progressiver Weidse. Das norandum »es Meterschutzvereines an den Privfskturskommissär zur hatte ein Memorandum von Bozen an den H , Folge, wodurch Vte ganze Steuer aus dem ' era-us eine Beleuchtung erstchr, - r Be« Praktischen h' welche für dv rat u teilen

und nach der ie S! setzen!. K etwertes die steigenden Höhe des teuersätze prozentuell festzu- l« Allgemeinheit von großer deutüng ist. Wir lassen Vorerst in Kürze das Memorandum und Me sich ergebenden Ziffern für «die Stadt Bozen folgen. Nach dem Voranschläge des Regierungskom- mssiärs wurde das Stadtgebiet bezüglich der Mietwerte in 10 Klassen eingeteilt. Der steuer- Die Kategorien müssen enthalten: 1. Die Bestimmung der steuerfreien Met werte. 2. Die Bestimmung -der einzelnen Kategorien nach ihrem Metwerte

. Äst es an und für sich eigentlich -schon ein Kvriohum, daß eine und dieselbe Steuer aus zwei ganz verschiedene Arten vorgeschrieben werden kann, so muß die DMerenz noch mehr ins Auge fallen. IBsi der Progrefsivstouer betragen die Steuer sätze 8 bis 20 Prozent, bei der Proporzional- steuer nur 2 Prozent. In der Denkschrift des Bozner Mtetevverewes an den tgl. Präfskten ist dies deutlich .auseinandergesetzt. Wir werben darauf noch zurückkommen müssen. Zuvor müssen wir auf die Art dcr

vis 4000 Lire werden mit einem Steuersatze von ö bis 10 Prozent belegt. Der Gesamtbetrag der so berech neten Steuer beträgt 1Ä4.000 Live. Der Mieterschutzverein führt in seiner weite ren Eingabe 'aber noch an: Auf Grund der durch «das durch die neue Miterschvtzverordnung (vom 7. Hänner 1923) gestatteten Steigerungen der Mietzinse abNo< schieden. Gegen die Entscheidung der Kontroll kommission steht innerhalb 20 Tagen der Re kurs offen, und zwar an den Provinzialaus- schuß. Sind alle diesbezüglichen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 08.01.1898
Umfang: 10
zu überreichenden Erklä rungen und Bekenntnisse hinsichtlich des Zinsertrages von Gebäuden gemacht werden, oder Umstände, welche bei den nach dem genannten Gesetze vorzunehmenden Einschätzungen und Erhebungen bezüglich der thatsäch lichen Höhe dieses Zinsertrages zu Tage treten, dürfen nicht die Grundlage für Strafverfolgungen wegen der vor dem 1. Jänner 1898 begangenen ZiuSverheiiu- lichuugeu bilden. Auch dürfen aus diesen Anlässen nachträgliche Abschreibungen an HauSzinöstener oder an fünfprocentiger Steuer

oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Straf verfolgung, unbeschadet dcr in solchen Fällen behufs Veiiiessuiig der Nachtragösteucr durchzuführenden Unter suchung, nicht einzutreten, foferne jene erste Erklärung oder jenes erste Bekenntnis des einer Zinsverheim lichung Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des Bruttomietzinses enthält oder letzteren mindestens ent nehmen lässt. Zur Feststellung dieses UmstandeS kann die Steuer behörde nöthigensallS das im Z 258 des Gesetzes vom 25. October 1896

. k. k. Finanzrath; Mitglieder dcr I. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Kosler, Handelökammcrsecretär, Franz Haidcnthaler Vorstand dcr öslerr.-nng. Bankfiliale: Stellvertreter: Heinrich Gschlicßer, MagistratSrath, Josef Feldmann, Procnrist, Franz Maurer, k. k. Stcuer-Obcrinspcctor. Mitglieder dcr II. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Koflcr, Handclskammcrfccretär, Franz Haidcnthaler, Vorstand dcr vftcrr.-ung. Bank filiale. Franz Maurer, k. k. Steuer-Oberinspektor

, MagistratScommissär, Ludwig Margreiter, Privatier, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist. Mitglieder der IV. Classe: Franz Maurer, k. k. Steuer-Obcriuspector, Franz Kerber, Wirt, HcinrichGschlicßcr, MagistratSrath; Stellvertreter: Aloiö Gebhart, k. k. Fiuanz-Rechnuugsossicial, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist, Dr. Her mann Nicdcrwiescr, MagistratScommissär. Politischer Bezirk Innsbruck oh'e Wiltcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Leopold Rat schillcr, k. k. Finanzrath; Stcllvcrtreter: Karl

Payr, k. k. Stener-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Karl Payr, k. k. Steuer-Obcrinspcclor, Johann Kröß- bacher, Wirt; Stellvertreter: HanS Mendel, k. k. Steuereinnehmer, Anton Peer, Wirt und Metzger. Mitglieder dcr IV. Classe: Karl Payr, k. k. Stcuer- Obcrinspcctor, Alois Gcbhard, k. k. Fiuauz-Ncchnuugs- ossicial, Karl Nenhanser, Fabrikant, Rudolf Tfchamler, Gemeindevorsteher; Stellvertreter: Dr. Victor v. swo boda, k. k. Finanzconcipist, Emil Maurer,!, k. Finanz- Rcchuuugsrevident, Franz

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 8
Datum: 03.02.1909
Umfang: 8
, hätte gerechtfertigter Weise das Ver langen der Wirte und Brennereien nach der Privat weinbesteuerung berücksichtigt werden müssen, zudem diese auch den italienischen Landesteil einigermaßen getroffen hätte, „da diese Privatweinkonsumsteuer so gedacht war, daß die bäuerlichen Produzenten mit ihren Arbeitern den Haustrunk (d. i. der sogen. „Leps'. D. R.) steuerfrei gehabt hätten und nur zwei oder drei Kronen (anfänglich! D. R.) Steuer pro Hekto liter überhaupt ins Auge gefaßt waren, wäre diese Steuer

nur als nicht allzuharte Besteuerung der wohlhabenden Konsumenten in größeren Orten, der Klöster und Kongregationen erschi nen, eine Steuer, die allerdings dem Lande 6—700.000 K (?) jährlich gebracht und vollständig (?) zur Be deckung der Lehrergehälte hingereicht hätte (Ehristo- mannos, der „sich in seinem Leben nie so geschämt haben' will, als wie im Landtage, als er die Lehrergehallsfrage nicht erledigen konnte, möchte seine liberale Schul- und Lehrerfreundlichkeit von Klöstern und Kongregationen bezahlen lassen

! Das Scham gefühl muß bei dem Manne schon recht schwach entwickelt sein. D. R.), eine Steuer, durch die die Weinproduzenten selbst in keiner Weise (?) beein trächtigt oder getroffen wären. Ich (Christomannos) meinerseits glaube, daß durch die Steuer weniger der kleine Weinbauer getroffen worden wäre, als die großen Klöster, die bei einem jährlichen Wein- konsum von mehreren hundert (??) Hektolitern eine nette Steuerbelastung dadurch erfahren hätte. (Wie wär's denn, wenn man die Alpenhotels

vom „Besseren' tunkt oder seinen Bekannten auftischt, verfällt er der Steuer, der Bergbouer, weil er kein Weinproduzent ist, auch schon mit seinem Dienstbotenleps. Das liegt auf der Hand, daß die Steuer auf den Privatwein dem Weinbauer die Weinpreise herabdrücken muß. Das mögen sich die Bauern merken, wenn Christomannos sich wieder einmal aus geschäftlichen Rücksichten eine recht bauernsrreundliche Miene aufsetzt. Lehrer Fuchs sprach den Abgeordneten namens der Lehrer den Dank und das Vertrauen aus und bat

ja das Geld nicht aus ihren, sondern d;n Taschen der Klöster und Kongregationen nehmen wollen. D. R.). Der freisinnige Hotelier und Eemeinderat Erber! erklärte sich ebenfalls namens der Wirte für die Aufbesserung der Lehrergehälte, nur dürfe dies nicht durch Erhöhung der Bier- und Weinverzehrungs zuschläge geschehen, wohl aber durch eine Steuer auf den Prioatwein, für deren billige Eintreibung die Wirte Vorschläge gernacht hätten. Das Bier vertrage keine Mchrbesteucrung. Er danke die Ab geordneten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 20
Datum: 19.09.1920
Umfang: 20
in dem Sinne, laß ein bestimmtes Pauschal sestgesetzt werde. daS die Gast- dÄegenossenschast der Gemeinde abzuliefern hätte. Im Verlauf der Unterhandlungen erklärte sich die Gastwirte- lcnolsenschaft bereit, eine Summe von SV.lXX) Lire im Lege der Fremdenüberuachtungssteuer aufzubringen, doch lalle diese Summe zu gleichen Teilen der Gemeinde und der gremdmverkehrskommission zugute kommen. Da der Stadt- «sMrat von seiner Forderung, aus dieser Steuer minde stens 60.000 Lire zu bekommen, nicht abging, kam

»in« Einigung nicht zustande, und nun hatte der Gemeinderat Lder den Antrag des Stadtmagistrates zu entscheiden. G, N. Jnnerebner ergriff als Vertreter der Interessen der Gastwirte daS Wort. Er erhob prinzipiellen Protest «cgen die beantragte Steuer überhaupt, indem er bemerkte, daß der Frem!> >!Lcrkehr. für den seitens der Italiener Heuer ilänzende Vcr>^ccchungen gemacht worden seien, bei wei tem nicht so gewesen sei, wie erwartet wurde. Für Bozen habe er nur wenige Wochen gedauert. Er beschwerte

bereits »ine solch« Steuer von 20 Prozent eingeführt habe, und daß Trient eine gleiche Steuer von 10 Prozent einführen wolle. G.-R. Dr. Anton v. Saither sprach seine Verwunde rung aus über den Widerstand der Gastwirte da dieselben die Steuer doch nicht selbst zu bezahlen brauchten und auch nicht zu befürchten brai.Hten, daß wegen dieser Besteuerung der Fremden der Berkehr verringert werde. Cr sei übrigen? gegen eine Pauschalierung und meinte, daß diese Steuer tu den Baststätten Bozens mn so weniger

in die Wagschale fallen Würde, da die Zimmerpreis« hier im Verhältnis zu anderen Städten durchaus nicht übertrieben seien. Auch G. R. Dr. Dinthaiiser sprach sich gegen die Pauschalierung der Steuer aus. G.-R. Forsting» wendet sich dagegen, daß auch die Einheimischen ein« Nebernach- tungssteuer zu zahlen hätten. G. R. Staffier widersvrach der Meinung, daß diese Stelle keinen Einfluß auf den Fremdenbesuch hätte, und ».einte, daß wsbesondere die Deutschen und Oesterreicher d'« S.'uer wegen der Bc.luta schwer

empfinden würden. G. R. Jnnerebner erklärte nochmals, daß der Ansatz der Steuer mit 15 Prozent unter allen Umständen zu hoch sei; er be»iNagte. die Siener auf 10 Prozent zu erniedrigen Nachd-in noch GR. Staffier zur Vermeidung einer kost spieligen Kontrolle für die Pauschalierung, G. R. Kirsch baume gegen diese gesprochen und GR. Dinkhanser dar aus verkiesen hatte, daß ein besonderer Kontrollapparat licht nötig wäre, wem, da» SerettS Seskhende Meldeamt die Kiütrollausizabe ordentlich durchführe, wurde

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 05.10.1911
Umfang: 8
die Finanzbehörde nach vollzogener Vereinigung dieser beiden Gemeindeil für das Jahr 1312 eine Steuer in Ver Höhe von 50 000 L,. Dazu hebt die Stadtgomeinde einoir 100prozentigen, das Land einen 50prozentigen Zuschlag ein, so daß die Wir te insgesamt 125000 15 — also um 21500 I! mehr zu zahlen hätten. Gestern nachmittag fand im Bürgersaal eine Versammlung der vereinigten Aibfindungtzgesell- scl>asten von Bozen mW Zwölfiinalgreicn statt, in tvcläM die AbfinduirgsverhaiMungen mit der Fi- nansbeliörde eingelaitst

der Weinverzehrungssteuer, mit der die Fiuanzbehörde über die Wirte herfiel. Er gebe zu, daß ein großes Quantum von Wein getrunken wird, es gehe aber nicht an, daß die Wirte das Opfer bringen nüissen, für die Pri- Daleu, die Wein einkellern, die Steuer aufzubrin gen. Als er vor kurzer Zeit diesbezüglich bei:» Finanzrat in Brixen vorgesprochen uird wegen der enormen Steigerung Vorstellung gemacht ha be, wurde ihm gesagt, Bozen zähle jetzt 25 000 Einwohner und Sa sei es nichi zu viel, wenn 2 Kronen pro Kopf berechnet werden. Er habe we gen

der Finanzbehörde zu leiten haben wird. Herr Stafflei' jnn. bemerkte, daß> der Weintonsum in den letzten Jahren stetig abge nommen t>abe; hier wird im Sommer mehr Bier und Minewlwasser getrunken, hingegen in Inns bruck Niegen der kühlen Temperatur mehr Wein. Uni den Schitanen 5»er Behörde ans dein Wege zu gehen, erklären wir uns mit einer geringe» Erhöhung dcr Steuer einverstanden, jedoch mit dem Maximum von 45 000 X. — Diesem Vor schlag wurde zuaes'umiiil. Hieraus wurde Herr Karl Erberl zum Ld- mann und Herr

Mols Springer (Rosengar ten) zum Obmannstellvertreicr gewählt. Der iiizwischen in der Versainiiilniig erschiene- ne Herr Finanzkom-.nissär » o h l an's Ärixen er- klärte, «das Aerar müsse diesmal eine fiskalisch» Steuer von 50000 lv im Abfindnngslvege son dern. Das mache rine Besteuernug von jährlich L4.ii ^iter pro Kop, »er einlx'iinischen Bevölke- rng. Bis jetzt sind in Bozen bloß Liter be rechnet worden. In Vruueck werden 44.t», in Älausen 4ö.^, in Niederdors W.8.und iii Jnni- <t)en 38.« Liler

den Hektoliter Wein mir 14 L. versteuern^ iiuiß die Einkommumstener separat entrichten und für die Trester hebt 'die Finianzverwältimg wieder ih- re obligate Steuer ein. So Flüssen.wir nurmehr für den Siaat säpver arbeiten. Der Staat ist mit 100 Prozent nicht mehr zufrieden! Wir wis sen alle, daß der Weinkonsum in Bozen zurückge gangen ist, nur die Fiiwmzvernxrltmlg lveiß es nicht; aber wir wissen, das? der Regievungsbeutel ein großes ^och hat. Die Herixui ain grünen Tisch sollen sich andere Steuerträger

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Volksblatt
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Seite 5 von 10
Datum: 15.01.1898
Umfang: 10
und belehrender Weise abgehalten, und es gelangen an die besseren Schützen auch noch kleine Beste zur Ver keilung. Mitglieder der Grmerbsteuerrommission. Zu solchen wurden ernannt für das Veranlagungsgebiet: Stadt Bozen mit den Gemeinden GrieS und Zwölfma lgreien: III. »nd IV. Claffe — Vorsitzender: Karl Bruder, k. k. Bezirks-Obercommifsär; Stellvertreter: Jofef Burgauner, k. k. Steuer-Ober inspektor: Mitglieder der III. Classe: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector, Heinrich Flederbacher, Kaufmann

, Dr. Richart Kinscle, Agent; Stellvertreter: Heinrich Aigner, k. k. Steueramts-Official, Dr. Adalbert von Röggla, Sparcassedirector, Joses Kerschbaumer, Manufacturwarenhändler. Mitglieder der IV. Claffe: Jofef Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector, Peter Gasser Wirt, Josef Behmann, k. k. Steueramts- Controlor; Stellvertreter: Heinrich Aigner, k. k. Steueramts-Official, Johann Schweitzer, Schneider, Alois Obrist, Tischler. Für den politischen Bezirk Bozen mit Ausnahme von Bozen, Gries und Zwölf mal greien

: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Sebastian Reinalter, k. k. Steuer-Oberinspector; Stell vertreter: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector, Joses Riffefer, Erzeuger von kirchlichen Kunstgegenständen; Stellvertreter: Heinrich Aigner, k. k. Steueramts-Official, Wilhelm Walch, Weinhändler. Mitglieder der IV. Classe: Joses Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector, Karl Messner, Gemischt- warenhändler, Johann Bonell, Wirt

, Anton Röggla, Schnittwarenhändler; Stellvertreter: Max Margreiter, k. k. Finanz-Rechnungsassistent, Jakob Kargruber, Wirt, Robert Ritter v. Malfer, Gutsbesitzer, Alois Zelger, Müller. Für den politischen Bezirk Meran Mit Ausnahme der Gemeinden Meran, Ober- und Untermais und Grätsch: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Franz Haindl, k. k. Steuer- Oberinspector; Stellvertreter: Karl Seidl, k. k. Haupt- steueramts-Controlor; Mitglieder der HI. Classe: Johann Pegger, Kaufmann, Sebastian Gamper, Wirt

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 12
Datum: 16.12.1911
Umfang: 12
. Die neuen Statuten harren noch der Genehmigung durch den Landtag, dann treten sie in Kraft. Im folgenden werden wir die Wahlordnung übersichtlich zergliedern und kurz das Gerippe derselben seststellen. Damit jemand in der Stadtgemeinde Bozen wahlberechtigt sei, ist notwendig die Eigenberechti gung, männliches Geschlecht und ein bestimmter Steuersatz, der seit einem Jahre in Bozen entrichtet wurde. Die Höhe des Steuersatzes beträgt ent weder 10 Kr. oirekte Steuer von einem in der Ge meinde gelegenen

Hause oder Grundstücke, oder 6 Kr. direkte Steuer (ohne Zuschlag) von dem im Gemeindebezirke betriebenen Gewerbe oder Erwerbe oder endlich 12 Kr. Einkommensteuer (ohne Zu schlag). Bei diesen Steuerbetragen beginnt die Wahlberechtigung. Neben den physischen Personen find auch juri stische Personen wahlberechtigt alS: Körperschaften, Vereine und Gesellschaften sofern sie im Stadtgebiete ihren Sitz haben und die zur Wahlberechtigung er forderliche Steuer entrichten. Steuerrückstand schließt

sämtlicher Steuern. Die Wahlberechtigung in diesem Wahl körper ist nicht durch einen fixierten Steuersatz be stimmt, sondern wird in folgender Weise festgesetzt. Sämtliche Wahlberechtigte werden in ein Verzeich nis eingetragen. Die Reihenfolge wird nach der Höhe der Steuer fixiert. Mit dem höchsten Steuer träger wird begonnen und dem reihen sich dann die anderen in abfallender Ordnung und fortlaufender Zahl an. Alsdann wird die Summe der Steuern zusammengezählt. Diejenigen Wahlberechtigten

nun, welche nach den fortlaufenden Zahlen die erste Hälfte dieser Gesamtsumme entrichten, kommen in den ersten Wahlkörper. Nun kann es aber bei der Aus stellung des Verzeichnisses leicht vorkommen, daß zwei oder mehrere Personen gleich hohe Steuer- beträge entrichten und wenn eS der Zufall gerade schön fügt, könnte eS sich ereignen, daß die erste Hälfte der Steuersumme gerade zwischen diesen zwei oder mehreren Wahlberechtigten voll wird. Wer soll nun hier in den ersten Wahlkörper sallen und wer im zweiten verbleiben

? Um hier die Grenzen zu sichern und nicht ineinander überfluten zu lassen, werden die Personen mit gleicher Steuerleistung im Verzeichnis unter sich alphabetisch geordnet und derjenige, bei welchem die erste Hälfte der Steuer summe voll wird, gehört zum ersten Wahlkörper und alle nachfolgenden verbleiben, und wenn sie auch gleich viel Steuern zahlen, im zweiten Wahlkörper. Es kann also vorkommen, daß jemand die Wahl- berechtigung in dem ersten Wahltörper dem Alpha bet verdankt. Abgesehen von der Steuerleistung

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