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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 08.09.1937
Umfang: 6
Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer

; i) Patentsteuer; j) Lizenzsteuer): k) Expreß- . kaffeemaschinensteuer; l) Aufschriftensteuer und m) -Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Umstände beziehen, aufge fordert, innerhalb 20. September im Rathaus (mährend der Amtsstunden) die entspre chenden Anmeldungen vorzunehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestätigungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen

haben zu machen für: M i e t w e rt st e u e r: Besitzer von Miethäu- sern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigen besitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist der Haus besitzer verpflichtet, der auch die vom Mieter zu entrichtende Steuer gegen Riickvergütungsanspruch hastet. Vieh- und Z ie g e nst e u e r: Besitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hunden jeder Art und Rasse. Wagenst euer: Besitzer von privaten und öf fentlichen Wägen, sowie Personen, welche derartige Fahrzeuge in ihren Dienst

gestellt haben. Dienstbotensteuer: Personen, welche zu ihrer oder ihrer Familie Bedienung Dienstboten halten, seien es männliche oder weibliche, gleich gültig, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft geben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wach- Personen bei Gesellschaften oder Unterhaltungs klubs fungieren, wie auch solche, die nur einige Stunden des Tages Dienst versehen. Steuer aus Klaviere und Billards: Personen, welche eines oder mehrere

Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 07.01.1934
Umfang: 8
, Sarzana, Modena. Die un nützen Versuche der Sozialisten, die Bewegung Milderung des Gesetzes zur EinheSuug der direAeu Steuer» Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein Gesetz dekret, welches die nachstehenden Abänderungen des'Gesetzes' über ' die Einhebung dsr^direktèn Steuern, die Veröffentlichung der außerordentlichen Steuerrollen, die Ratenaufteilung der Ergänzungs rollen und die Aufrechnung der Mahnspesen bei Zahlungsversäumnis verfügt. Art. 23 des Gesetzes wird folgendermaßen ab geändert

der Podestà bis zum 19. das dem Fälligkeitstermin vorangehenden Monats für das Aufliegen der exekutiv gewor denen Steuerrollen Sorge tragen: dabei find die Steuerträger nnter Bekanntgabe der für Säumig keit vorgesehenen Strafen an die Zahlungspflicht zu erinnern. Die Ergänzungsrollen müssen binnen 19. Juni, bezw. 19. IM zur Auflage kommen. Der Finanz intendant kann jederzeit die Abfassung außer ordentlicher Rollen für jede Steuer anordnen. In diesem Falle geht die Bekanntgabe den Einzelnen zu. Enthält

. Das Aufliegen der Rollen verpflichtet den Steuerträger zur Erlegung des Steuerbetrages an den bestimmten Fälligkeitsterminen. Jede Partie der Steuerrolle belastet nicht nur zur Gänze den Steuerträger selbst, sondern auch jeden seiner Erben. (Nr. 3 des Art. 1295 des Zivilkoder.) A enderunA en zum Art. 3 : Der Steuer einheber kann die Abzahlung von verfallenen und die Vorausbezahlung von später fällig werdenden Raten nicht abweisen, jedoch haftet der Steuer träger für die vorausbezahlten Raten

bis zu einem Monat vor dem gesetzlichen Fälligkeitstermin. Steuerbeträge, die nicht mehr als 5 Lire pro Jahr ausmachen, können in einer einzigen Rae beim ersten Fälligkeitstermin erlegt werden, und zwar ohne weitere Verantwortlichkeit des Steuer trägers, der die Zahlung nachweisen kann. Die Zahlungen, die von Steuersäumigen beim Esattore gemacht werden, verstehen sich immer als Ab zahlung der Steuerschuld, und zwar so lange, bis die volle Höhe des schuldenden Steuerbetrages er reicht ist. Der Steuerzahler

, der für mehrere Steuern im Rückstand ist. kann angeben, Mr welche Steuer die Abzahlung zu verstehe» ist, wo nicht wird die Abschreibung im gleichen Verbttllni--. kür alle schulenden Steuerbeträae vorgenommen. Für jede Steuer werden die Zahlungen von den Raten ältesten Datums abgeschrieben: die Abschrei bung geschieht Rate für Rate, zuerst für den schul denden Steuerbetrag, sodann für die Mahnspesen, und wenn diese beiden Schulden abgetragen sind, für die schon fälligen Rechte und Spesen des Steuereinhebers

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Seite 5 von 6
Datum: 22.03.1938
Umfang: 6
Dienstag, den 22. März 1938-XVl »««ßXsseiiuas'' Seite » Die Wt K»r- Wd M«thM-Ste«er In d«r Kammer wurde dt« Umwand lung des Gesetz-Dekretes vom 2S. No vember 1S37 bezüglich der Reform der bestehenden Bestimmungen über die Anwendung der Kur- und Zlufentbalts- steuer genehmigt. Nochfolgend bringen wir den Bericht des On. Eiarkatana, in dem einige Abänderungen erklärt sind. Die Gründe der Reform der Anwen dung der Kur« und Aufenthaltssteuer sind im Ministeriaiberichte dargetan und daher

ist es überflüssig, das zu wieder holen, was bereits gesagt worden ist. Es genügt zu sagen, daß in diesem Falle nicht nur getrachtet worden ist. bedeu tendere Einnahmen zur Deckung der Ausgabe» des Staates zu erlangen, son dern auch diese Einnahmen einem Zwecke zuzuführen, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthaltssteuer haben sich durch irrige Auffassung einige Unmöglichkeiten er geben. Es muß hinzugefügt werden, daß die alte Steuer, die im Jabre 1310 ein geführt worden

? gewährt, daß Hurch die Verlegung des Aufenthaltes »on einem Zentrum zum anderen auch .in geringer Entfernung, die Steuer nicht zahlen zu.müssen. Damit wird auch ein .weiterer Zweck der Anwendung der ^Steuer in Frage gestellt, nämlich Hie Zujammenbringung von 25 Millionen sich dieser in der aleichen Saison verlän gert, Such herabgesetzt werden. Welters besagt der Artikel, daß eine Erhöhung auf 1 Lire pro Person in der Saisondauer zugelassen ist, wenn die? im Ja^resbuch „Alberghi d'Italia' sestge- Art

die PrqvinKalkörperjchflssen sbe? Turismus ^in'-den gegebene^ Fällen Has Einschreiten -de? Ministeriupis an fordern/ -Es'wurpè .auch Hie Frage .ge stellt,' ,oh ,iy ^manch^pì Fällen die Körper schaften -die 'Steuer einHeben Können. Nach Art- AP ,tann zdi'e .Gemeinde Hie .das »Steu^resnà^siàW ^er MmeinPe tsur jHlè'i^inhe'bung und auch.für Hie Auf- -m-- .bedqrf. Gesteht m Her .lppchesitlichen Äus- splgi,ng Per Abgaben Eo.versteht.sich, daß fluch,m pieser Ms'Ht Mch den ge- gehes,ep Tatsachen werden Mit.Hey, M^sste

^M si^r BfflkpkMur .mitarbeiten wird. Die Lwei Apqnper^pgen, pie à,er-i forderlich .vàchiet .sverdesi, >sinfi à Auflassung her Meßten zwei Msffge,Hes Art. ^7. .um àw iaglìch^p ^^sprecheRe .MMtqt zp p^lechen^nd um .den MemeiMn Mogllchkest zu Steuer jherqhzuseßen. ^Es ,dA TMW k«5 DpMOpM Zwei IV^ttbewerbe sür ,Gemälde und ' ' ' ' 'S,k«h,turen. Das Ns»tionalw'ei;k Hes Dopolavoro.ver anstaltet anlaßlich Her Dopolavoro- aussiell'ung.mit depi.fascistische'n Syndi kate Mr schöne ,Künste Zwei Wettbewerbe .für Memsilde

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Seite 2 von 6
Datum: 20.01.1934
Umfang: 6
, und zwar auch für solche, dis auch nur vorübergehend am 1. Jänner 1934 in ihren Diensten stehen. Das Anmeldung?- und Zahlungsformular wird In der Verwaltun<>ökanzlci der Gemeinde vom 1. bis 31. Jänner 19<-> ausgegeben, bis zu welchem Termine alle diesbezüglichen Operationen durch geführt sein müssen. Die Arbeitgeber welche verpflichtet sind, den Betrag der Steuer vorzuschießen, mnssen sich sklbe von ihren Bediensteten rückvergüten lassen, widri genfalls der Angestellte die Steuer nochmals be zahlen muß. Ich mache

das 25. Lebensjahr vollendet haben, der progressiven Steuer für Junggesellen. Zu diesem Zwecke muß eine Anmeldung auf eigenem Formular gemacht werden, welches in der Verwaltungskanzlei der Gemeinde ausgege ben wird, und welches folgende Angaben enthal ten muß: Die Generalien, Profession. Adresse, die zur Bemessung der Ergänzungssteuer angegebenen Einkünfte und in Ermangelung dieser die zur Be messung der anderen direkten Steuern erhobenen Einkünfte (Grundsteuer. Gebäudesteuer, Einkom mensteuer usw.). Zwecks

, - welche die Anmeldung überhaupt unter lassen. sowie jene, die ein unrichtiges Alter an geben, werden zur Strafe eine Zusatzsteuer in der Höhe von einem Sechstel der jährlichen Steuer und außerdem eine Geldstrafe von 109—1999 L. bezahlen, die event. in eine Arreststrafe umge wandelt wird, und zwar im Verhältnis von 1 Tag Arrest für je 59 L. Geldstrafe. Ausländer-Anmeldung. Der Podestà ladet alle Ausländer, welche in der hiesigen Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben, ein, sich neuerdings innerhalb dieses Mo nates

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Seite 3 von 4
Datum: 15.05.1941
Umfang: 4
von Marine-Gasöl für Motor-Fischerschiffe und Motorsegler an Wiederverkäuser Lire 6 pro Hektoliter und Lire 7 pro Zentner. Es wird daran erinnert, daß die Nicht gewährung dieser Skonti einerer Verlet zung Preishlockierung darstellt. Übertre tungen werden mit dem Ausschluß von der Verteilung und mit den im Gesetze voraelhenen Strafe» ii^ol'àl. Vermögens-Steuer Abkommen mit der Finanz Kürzlich Ist zwischen der Finanz und der Konföderation der Kaufleute ein Ab kommen zur Festsetzung der Koeffizienten

getroffen morden, nach denen, multipli ziert mit dem versteuerbaren R. M.-Er» rägnis des Jahres 1939, das Vermögen, das der Steuer unterworfen ist, errechnet wird. Die Koeffizienten sind für nachstehenden Kategorien festgesetzt worden: Grossisten für den Wein- und Liköver- kauf 2.50-6; Detalliften für Wein und Liköre (ohne Lizenz der P. S.) 1—2: Glas und Keramik 3-0; Gros Gros Garn, (männlich ten für Gewebe 6—8: . ten für Kurzmaren, Strickwaren, Strümpfe 3—7; Detaillisten für Bekleidung und weiblich

Danle-Kino: Eine Frau — im Käfig Central-Kino: Andalufische Nächte Mißtraue ollen Na» Ohr des Feinds» hört i«mer zu Gesellschaft mit beMnkttt HMn« und Zahlung der Einnahmesteuer Die Kausleute-Union der Provinz gib», bekannt, daß das Finanzministerium mil Llatt Nr. 62751 vom 30. April 1941. mitteilte, daß die Verfügungen des 2!r 4 der Synditatsübereinkommen vom 27 Dez. 1S40, Nr. 99473, abgeschlossen für die Zahlung der Steuer für die EInnoli ine vom Detailhandel verschiedener Wa ren und der Führung

von öffentliche' mit der Festsetzung de- ^ Steuersatzes der Einnahmen der Gesell- lchasten und korporativen Körperschaften für Gesellschaften und Konsor tien mit beschränkter Haftung nicht Anw^'.^un^ j„ he,, A?. bieten der neue» Provinzen sich befinden, welche auf Grund des österreichisch-unga rischen Gesetzes vom 9. April 1873, Nr. 70 B. L. I., und zwar vor dem Inkraft treten des kgl. Gesetzes vom 4 November 1928, Nr. 2325 gegründet worden sind. Die Steuer muß von den genanten Ge» ^ lellschasten

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Seite 5 von 6
Datum: 09.12.1938
Umfang: 6
, Pensionen und Gaststätten vorgenommen werden. . ^ Alle näheren Auskünste werden m den Aeimer , der Umcn in Bolzano und Me> «uio erteilt. - . ÄvKerordestl. Kaptaljteuer der Industrie- «od Handelsbetriebe Die Prooinzial-Union der Kaufleute teilt mit: Das kgl. Gesetzdekret vc»m 9. November 1938-XVII. Nr. '1720, mit welchem eine außerordentliche Steuer auf das Kapital der Industrie- und Handelsbetriebe ein geführt wird, bestimmt unter Art. 14: «Von dem aus der Kapitalisierung des R.M.?Einkommens

sich ^ergebende« Schä tzungswert kann der Ymmobiliarwert. wie er für die Immobiliaranleihe und die diesbezügliche außerordentliche Jmmobi liarstttior (kal. Gesetzdekret v. 5. Oktober 1S3S. Nr. 1734, in Gesetz v. 1k Äänner 1937. Nr. ?S1. umgewandelt) festgestellt wurde. ak>Mvgen wenden, wenn das dies« bezügliche Einkommen von der ?>mmo- biliarsteuer ausgenommen wurde, um den Gesamtsteuerwert für die R M. Steuer zu Hilden.- ' Die Bestimmungen dieses Artikels sind von besonderer Bedeutung für Gastwirt- schakk

^betriebe. deren Inhaber als Besitzer der L'eoenschakten in die N M Stever- rollen. Kategorie B sowohl für das Te- bciudeemkommen als für das Gewerbe» einkommen eingetragen ist. » Um den Steuercimtern. welche die Ein schätzung für d>e vbaenynnte außeror dentliche Kapitassteuer direkt vorzuneh men haben, die Arbeit zu erleichtern, mögen die Kastgewerbeinhaber die Mr be'de Einkommen in die R M Steuer rollen der Kategorie B zugleich einaetra- gen sind, dem zuständigen Be^rkssteuer- amt svippl schriftlich

dielen Umstand be kanntgeben und zugleich auch den Lieaen- schaktswert wie er für die Immobil'àr- anleihe. bezw -steuer eingeschätzt wurde, damit er van dem Steuerwert abaezoqen wird der für die außerordentlich? Ka- vitalsteuer auf Industrie- und Handels- ''»tr'eben d»rch Kapitalisierung des R M - Einkommens errechnet werden soll. Theater „Vmseppe Verdi' GsZtspiel àee Prosatruppe Calo »AMchi d'arllflào' von L. Chiarelli ^Gestern hat das Prosaensemble Calo- Solbelli-Bernardi sein für vier Abende

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Seite 5 von 6
Datum: 03.07.1934
Umfang: 6
an die Gastwirte, die aus dem „festen Preis' ein beliebtes Reklameniittel gemacht haben. Aufliegende Steuerrollen Ab 2. ds. liegen im Rathaus (Steueramt, 2. St.) die Ergänzungsrollen des Provinzialzuschlages zur Ricchezza Mobile-Steuer auf Industrie, Handel, Gewerbe und freie Berufe, 2. Serie 1934, 8 Tage hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Provinzialverwaltung (Präfektur) gibt be kannt, daß bei allen interessierten Gemeinden ab 2. Juli acht Tage hindurch die Ergänzungssteuer rollen 1934

für den Provinzialzuschlag -zur Ricchezza Mobile-Steuer auf Industrie, Handel, und freie Berufe zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Eventuelle Rekuse sind binnen einem Monat aus Stempelpapier zu Lire S.— an die Präfektur zu richten. Spezialrollen der Ricchezza ZNobile-Skeuer, Sak. C Z ErsrWiMil ailf Bergtouren Zu Beginn der Sommerkouren. Unter Touren sind in diesem Falle weitere Tou ren, nicht Spaziergänge von wenigen Stunden in der nächsten Umgebung der Stadt gemeint. Wäh rend weiterer Touren

, in England, in de? Schweiz Im Rathause (Steueramt, 2. Stock) liegen ab Juli acht Tage hindurch die Spezial-Ergän- zungsrollen 2. Serie 1934 der Ricchezza Mobile- Steuer Kat. C 2 (Gehälter, Vergütungen. Entloh nung der Angestellten), die für 1934 provisorisch vorgeschrieben wurde, zur allgemeinen Einsicht nahme während der Amtsstunden auf. Die Fälligkeitstermine sind folgende: 1., 2.. 3. und 4. Rate am 19. August, 5. Rate am 19 Okt., 6. Rate am 19. Dezember lfd. Jrs. Die am 19. August fällige 1. Räte

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Seite 5 von 6
Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

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