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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 27.02.1909
Umfang: 16
firmiert: einerseits die Ueberweisungen aus den staatlichen Personalsteuern, mit der geringfügigen Summe von 150.000 Kr. — auch diese schwankt natürlich, weil diese Ueberschüsse nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden, die Ueberweisungen aus der staatlichen Branntweinsteuer im Betrage von 450.000 bis 460.000 Kr., die Bierauflage, der Zu schlag zur staatlichen Weinverzehrungs steuer und endlich die Zuschläge zu den direkten staatlichen Steuern. Und nun komme ich zu einem Kapitel

, das interessieren dürfte und das namentlich Interesse gewinnen dürfte im Hinblick auf die letzten Er eignisse im Tiroler Landtag, auf die ich vielleicht noch zu sprechen kommen werde. Die gesamte staatliche Steuer mit Ausnahme der Personaleinkommensteuer, (welche von allen sogenannten autonomen Zuschlägen, wie Landesumlagen, Gemeindeumlagen, Umlagen für Wassergenosfenschaften frei bleiben muß) beträgt in Tirol nach der Umlagenvorschreibung für das Jahr 1909 6,717.858 Kr. und verteilt sich nun auf die einzelnen

entfallen auf Nord tirol 140.121 Kr., Deutsch-Südtirol 136.467 Kr., Jtalienisch-Tirol 168.025 Kr. Die Erklärung, warum bei dieser Steuer der iralienische Landes teil die beiden deutschen Landesteile weit überragt, finden Sie im Ziffernansatz für die Hauszins steuer. Die Hauszins st euer beziffert sich in ganz Tirol auf 2,013.475 Kr., beträgt in Nordtirol 1,090.806 Kr., in Deutsch-Südtirol 565.286 Kr., Jtalienisch-Tirol 357.383 Kr.; in Innsbruck (bas in der Ziffer für Nordtirol immer inbegriffen

ist) 868.000 Kr. Ich erinnere mich an die Zeit der Einführung der Hauszinssteuer. Viele von Ihnen, meine Herren, haben sie vielleicht auch miterlebt, denn es sind erst ungefähr 26 oder 27 Jahre seither in das Land gezogen; Sie können sich denken, welche Aufregung diese Steuer überhaupt in Tirol, namentlich aber in Innsbruck hervorgerufen hat, in Innsbruck speziell, weil Innsbruck als Landes hauptstadt in die sogenannte Beilage A eingereiht worden ist. Die Beilage A umfaßt das Verzeich nis jener Städte

an einem beliebigen anderen Orte? Er darf in Innsbruck, Dank des milden Klimas der Landeshauptstadt, 15 Prozent vom Bruttozins für die sogenannten Einhaltungskosten in Abzug bringen, das sind bei 1000 Kr. 150 Kr. Der Restbetrag von 850 Kr. unterliegt der 26 2 / 3 - prozentigen Steuer und zwar selbstverständlich ohne Rücksicht auf die Schulden, die etwa auf dem Hause lasten. Die 26 2 / 3 prozentige Steuer machen nun bei diesem Zinsreft von 850 Kr. 226 Kr. 60 Heller aus. Wenn nun ein Hausbesitzer

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 01.08.1921
Umfang: 4
Meräntt Tagblattk Der VurggrLfl« Lagesnemgkeiten. j Art. 6. enthält die Strafbestimmungen, i Art. 7. stlnbezahlte Steuern werden nach den Versügun- ■' fqcn, rote fiö Mr die Eintreibung von (Rückständen Inn Oest-krrieiichische (Südbahn. Aus Wien Wird ge- Aeichsstcuörn bestehen, ein getrieben;' vom! 'Fälligkeitstage Meldet: Zur EöneMversammlung der Südbahn wurden' an laufen die gosetzsichen Verzugszinsen, wenn die vorge- m Oest«r«ch 68.271, in LlngMn 3300, in Italien 99.020 sschrttbenö Steuer

vom'28. August 1916, R.-E.-Bl. Nr. 280. ein geführt wurde. Die! Landeszuschläge zu den direkten Steu ern für das Jahr 1921 werdvn jedoch auch von den Kriegszuschlägen bemessen. Art. 4. Die Landesumlage auf die Personaleinkom- jmensteuec 73e!le g) der Absätze 1 und 2 des Artikels 1'/ hottd nicht erhoben von den G'ehältern der Beamten der öffentlichen Verwaltung und von der Kongrua der Seelsorgspriester. Won den Steuern nach Zeile n) und o) des Abs. 2., Act. 1, und von der Erhöhung dör Steuer sijachi Zeile

. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venez'a Tridentina werden folgende Steuem festgesetzt'. j 1. Eine Steuer auf das im L '.ndesgebiet verbrauchte Bier. Der Stiöuer uMcrliegt sowohl das im Landesgebiet erzeugte, als auch das von außen eingeführte Bier. j 2. Eine Branntweinstöu er. Der Steuer unter-' Degen all« die im Lande erzeugten ials auch die in das Landesgebiet cingeführten flüssigen gebrannten Spirituosen. 3. Eine prozentuelle Steuer auf dtt H o lz abstocknutz. /(Holzsteuer oder Holzauflage

.) j 4. Eine Steuer für die bestehenden oder neuzuerteilendeu Konzessionen für die Mlettnng öffcntsichr Gewässer,' Mr die Erzeugung elektrischer Energie, die nach der An zahl der nominellen PferdÄräste zu bemessen ist. Für elek trische Energie, die außerhalb des Landesgebietes exportiert wird, kann die Steuer erhöht werden. (Eleftrizttätssteucr, ötwas ungenau gesagt.) Art. 2. Die Höhe dör Steuern, von denen der vorher gehende Artikel spricht, werden von Jahr-zu Jahr gemätz den Bestimmungen der Landesordnung

festgesetzt. , Art. 3. Die 'Steuer auf Bier und flüssige, gebrannte Dpirituosen, die im Lande erzeugt werden, mutz vom Er zeuger auf Grund monatlicher oder dreimonatlicher Be rechnungen (liquidazioni) entrichtet werden. Dabei ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und Mr den Verbrauch im Lande bestimmten Mengen und jenen Mengen, die außerhalb des Landesgebietes exportiert wer den. Rechnung zu tragen. (Aus dem Gesetze ist nicht ersicht lich, welche iBedeutung diese UMerscheidNng

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 14
Datum: 04.06.1902
Umfang: 14
2 völkerung, die ihren Eisenbahnverkehr auf kurze Strecken einzuschränken pflegt, bei den niedrigen Fahrpreisen, die da in Betracht kommen, eine kaum merkliche Belastung und fällt um so weniger ins Gewicht, als eine Art von Fahrkartensteuer, nämlich der sogenannte Fahrkartenstemp el, schon jetzt eingehoben wird und dieser Stempel in Zu kunft aufgelassen werden soll. — Außerdem ist es auch richtig, dass es zur Einführung dieser Steuer keiner langen Vorbereitungen bedarf. Wenn das Gesetz

überhaupt zu Stande kommt, besteht kein weiteres Hindernis, dass es in kürzester Zeit (in Aussicht genommen ist der 1. Jänner 1903) wirk sam werde. Nun sind aber auch die Nachtheile hervor zuheben. — Die Steuer wird percentuell nach der Höhe des Fahrpreises bemessen; das ist inso- ferne von Nachtheil, als auf diese Weise bei Privatbahnen, die ihre Fahrpreise selbstständig festsetzen können, die Steuerbehörde nicht vom Staate, sondern durch den jeweiligen Tarif der Privatbahn bestimmt

wird. Wenn eine Bahn, wie z. B. die Südbahn, an sich schon hohe Tarife hat, wird der Reisende, der sie benutzen muss, außer durch den hohen Preis noch durch eine entsprechend höhere Steuer getroffen. Für die Südtiroler und Pusterthaler, die auf die Südbahn angewiesen sind, würde die Steuer dem nach empfindlicher ausfallen, wie für die Oberinn thaler und Borarlberger, welche die Staatsbahn haben. Außerdem besteht der Nachtheil, dass auf jene Reisenden, die so glücklich sind, sich Frei karten zu verschaffen, gar

keine Steuer entfällt, auf solche, die mit ermäßigten Karten fahren, eine ermäßigte Steuer, trotzdem diese Art von Reisenden nicht immer gerade die ärmsten, vielfach sogar steuerkräftiger sind, als andere. Der Haupt- nachtheil aber und das nach unserer Ansicht schwerwiegendste Moment, das gegen die Fahr kartensteuer vorgebracht werden kann, ist im Folgen den gelegen: Die Regierung hat berechnet, dass die voraussichtlichen Steuereingänge sich derart auf die einzelnen Eisenbahnclassen vertheilen, dass

von den Reisenden I. Classe eine Gesammtjahressteuer von ungefähr 700.000 Kronen, von jenen II. Classe ein Steuerbetrag von nahezu 2 1 /* Millionen Kronen, endlich von dem Publicum, das in der Hl. Classe fährt, ein Steuerbetrag von 8,224 000 Kronen entrichtet würde, und dass demnach von dem vollen Ertrage der Steuer 6'/. % auf die I. Casse, 21'/, % auf die II. Classe, dagegen 72 1 /, % auf die HL Classe entfallen würden. Das heißt mit anderen Worten, dass die Fahrkartensteuer im Falle ihrer Einführung

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 25.05.1901
Umfang: 14
gibt als den Reiseverkehr, hat die Regierung dennoch es für gut befunden, aerade die socialpolitisch am - wenigsten zu recht fertigende Fahrkartensteuer auf den Tisch des Ab geordnetenhauses niederzulegen Was nun die neue Steuer anbelangt, so ist^ sie keineswegs eine Neuheit, sondern erfreut sich bereits eines ganz an sehnlichen Alters. Schon 1666 wurde in Holland eine fünfundzwanzigpercentige Steuer von den Fahrpreisen jener Passagiere eingehoben,, welche öffentliche Fuhrwerke benützten. Ebenso

1900wird den Fahrpreisen eine Steuer von 16 Percent zugeschlagen und ist überdies von den Fahrkarten eine Stempelgebühr von 5 Centimes zu entrichten. 1894 hat diese Steuer 12,700.000 Francs getragen. Russland er hob bis zum Jahre 1894 eine Transportsteuer von 25 Percent für die Billete erster und zweiter Classe, von 15 Percent für jene dritter Classe. Durch ein Gesetz vom Jahre 1894 wurde die Steuer auf den einheitlichen Satz von 15 Percent herabgesetzt. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen 1894

9,600.000 Rubel. In Spanien würde mit dem Gesetze vom 20. März 1900 eine Abgabe von 20 Percent vom Personentransporte (mit einem er mäßigten Satze von 10 Percent für jene Eisen bahnen, welche eine entsprechende Reduction der Fahrpreise durchführen), und von 5 Percent vom Warentransporte eingeführt. Ungarn führte diese Steuer für den Transport auf Eisenbahnen und mit Dampfschiffen mit dem Gesetze vom 6. Mai 1875 ein. Die Steuersätze wurden damals mit 10 Percent für den Transport von Personen

ge nommen wurde. Seltsamerweise brachte es aber keine der Vorlagen zu einer meritorischen Würdigung. Ueber die Wirkung dieser Fahrkartensteuer kann niemand auch nur im geringsten Zweifel bleiben, dass nämlich für den Fall, wenn nicht eine Progression, das ist ein Aussteigen der Steuer nach oer Ausstattung der benützten Wagenclasse, die so genannte dritte Wagenclasse zu entlasten sucht, wieder die unbemittelten Classen am empfindlichsten herangezogen werden. Nach den Ausführungen eines Wiener Blattes

von den Privat bahnen zu tragen sein wird, die im Personenver kehre rund 72 Millionen Kronen einnehmen, während für die Staatsbahnen nur rund 60 Mill. Kronen ausgewiesen werden. Allerdings liegt es im Bau des Versonentarifes, dass die Steuer progessiv wirkt und oass der einzelne Passagier der höheren Fahr classe eine viel größere Abgabe zu entrichten hat als jener der niederen Classe. Eine Fahrt von Wien, nach Bregenz wird sich vertheuern in der ersten Classe Schnellzug um 74 Kronen, in der zweiten Classe

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 27.03.1906
Umfang: 8
gegen irgend eine Klasse. Em Doppelwahlrecht aber für jene, welche Kr. 8,10 oder 30 direkte Steuer zahlen, halte ich für un gerecht. Die Wertung des Menschen als Menschen ist Christenpflicht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase ist, sondern einen Effekt hat. Wenn wir nun z. B. allen jenen, welche Kr. 8 direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen einräumen, allen übrigen, die über 24 Jahre alt sind, nur eme Stimme, dann haben die Nichtzensuswähler nur dort noch eine Aussicht

würde. Will man das, dann ist es klüger, die nicht direkte Steuer Zahlenden vom Wahlrecht auszu schließen, damit man sich die Anlegung der wert losen Stimmlisten ersparen kann und den Ge meinden nicht Arbeit aufgetragen wird, die keinen Zweck hat. Ich bin aver für so etwas unter gar keinen Umständen zu haben. Ich halte eine Überschwemmung des Wahlrechtes Nichtbesitzender durch das Pluralwahlrecht der Acht Kronen- Männer für unchristlich, ungerecht und unklug. Für un christlich deshalb, weil kein Be sitzender wünschen

. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Gctreideaufschlage, Wein- und Bieraufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns, sowohl vonseiten des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte. Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil z. B. ein einzelner Be sitzer, der Kr. 8 Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staat eine viel geringere Summe an Jahres

beitrügen abliesert als einer, der keine Kr. 8 direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einziger fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Ungerecht wäre auch ein doppeltes Wahl recht der Acht Kronen-Männer gegenüber dem jenigen, der seine Militärpflicht zurückgelegt hat. Jeder, der drei Jahre beim Militär gedient hat, hat dadurch, wenn ich eine minimale Rechnung anwende, mindestens

Kr. 600 Arbeitskraft dem Staat abgeliefert. Ein solches Kapital wirft mindestens eine jährliche Rente von Kr. 18 ab. Nachdem also der Soldat, der drei Jahre aktiv gedient hat, nicht nur jährlich Kr. 18 an Lasten gegenüber dem Staate zu tragen hat, sondern sogar ein Kapital in dies?r Höhe dem Staate ausgefolgt hat, verliert man das Recht, den gedienten Soldatm anders zu behandeln wie denjenigen, der Kr. 8 direkte Steuer zahlt. Ich halte aber eine derartige Bevorzugung auch für unklug

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 25.03.1902
Umfang: 8
mit sehr gemischten Gefühlen aufgenommen wird, das Gesetz über die Fahrkarten- stener. Der Finanzminister braucht Geld — für die Aufhebung der Mauten, für die allseits als noth wendig anerkannte Aufbesserung der Diurnistenbezüge und sür anderes. Er hat hiesür eine sehr bequeme Steuer vorgeschlagen, nämlich eine Steuer aus die Personen-Fahrkarten der Eisenbahnen. Der Steuer ausschusS hat schon.vor Wochen hiefür ein Sub- co mi t 6 eingesetzt, welches die Regierungsvorlage zu berathen und an den AuSschusS Anträge

zu stellen hatte. -7' ^ ^ DaS Subcomitv hat sich nach länger Beräthung — sür die Einführung dieser Steuer entschieden — ungerne, aber doch. Angerne, weil diese Steuer auch jenen Theil der Bevölkerung trifft, der eher eine Entlastung braucht ; aber doch, well der Finanz- minister die Annahme als Bedingung für die Auf hebung der Mauten, die Ausbesserung der Diur- nistenlöhne ze. gestellt hak Auch der AuSschusS hat von diesem Gesetz §1 (worin die Besteuerung ausgesprochen ist) gestern mit 14 gegm acht

Stimmen angenommen. Die Steuer soll von der Fahrkartengebür a) für Hauptbahnen 1s Proeent b) „ Localbahnen 6 „ e) » Kleinbahnen 3 -. detragen. Wer die StaatSbahn bmützen muss, kann in diesen sauren Apfel leichter beißen, für ihn ist er nicht so sauer, weil die StaatSbahn besonders für die dritte Classe sehr niedere Tarife hat.. Anders ist es bei der Südbahn. Diese ist wegen ihrer hohen Tarife bekannt. Die an der Südbahn liegende Bevölkerung wird eine Fahrtartensteuer sehr un angenehm empfinden

. Man hat im Snbcomit6 lange nach einer Ausgleichung gesucht ; die Regierung hat aber nur das zugegeben, dass auf Hauptbahnen, deren normaler Tarif sür die dritte Wagenclasse 20 Procent höher ist,- als der gleiche Tarif der StaatSbahn, die Steuer sür die dritte Classe mit zehn Procent des Fahrpreises festgesetzt wird (§ 3). Dies ist sür uns im Eisat- und Pusterthal ein kleiner Trost, in dem unser Südbahn-Tarif für die dritte Classe ohne die neue Steuer schon höher ist als der Staatsbahn- Tarif mit der. Steuer

. Die christlichsociale Partei hat ihren Mitgliedern die Abstimmung ganz frei gegeben, nur hat sie be schlossen, bei § 9 auf einer Abänderung zu bestehen. Zu diesem Paragraph wird bestimmt, dass der Ver kehr auf solchen Bahnen, welche' bloß den Local- verkehr mit einer Gemeinde vermitteln und hiezu nicht über sieben Kilometer vom Umkreise der Ge meinde ans sich erstrecken, von der Steuer befreit sein sollen. Die Partei hat beschlossen, anstatt sieben Kilometer 2 0 Kilometer zu beantragen. Ueber daS^ Schicksal

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 16 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
von 45.000 Einwohnern, das Militär eingerechnet, zwei Man date zu vergeben. In Bozen ist der frühere Wahlkreis gleich geblieben; es wählen 21.700 Einwohner inklusive des Militärs einen Abgeordneten. Um den Unterschied zwischen der Steuerleistung der Stadt Innsbruck und der Landgemeindenwahlbezirke auf das richtige Maß zurückzuführen, will ich diese Steuer leistung einer näheren Untersuchung unterziehen und fragen, ob denn wirklich alles auf das Konto der Städte zu schreiben ist. Bezüglich der Stadt Bozen

aber sind sogar diese Rücksichten nicht maßgebend oder können nicht maßgebend sein. Denn nach einem Verzeichnisse, das im Jahre 1898 dem Tiroler Landtage vom Landesausschusse vorgelegt worden ist, zahlt Bozen 220.000 K Steuer. Ich bitte, da ist nicht die Stadt Bozen allein, son-' der» der ganze Wahlkreis gerechnet, nämlich auch die Steuerleistung der Städte Meran und Glurns. (Abg. Dr. Perathoner: Da fehlen genau 50.000 L bei dieser Rechnung l) Ich bitte, das sind statistische Daten. (Abg. Dr. Pe rathoner

nicht bloß die Bevölkerungs zahl, sondern man muß auch die Steuerleistung bei der Aufteilung der Mandate in Rechnung ziehen. Da muß ich schon sagen, daß die Städte diese Steuer, die in ihrem Sprengel entrichtet wird, zum großen Teile nicht selbst zahlen. Einen hübschen Teil davon ist die Stadt in der Lage, auf die Landgemeinden zu überwälzen. In der Stadt konzen triert sich der Großhandel, der in regem Geschäftsverkehre steht mit den Geschäftsleuten am Lande draußen und auch die Landbevölkerung geht

mit Vorliebe in die Stadt, um dort Einkäufe zu besorgen und da ist es das Nächstliegende, daß die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort Einkäufe macht, decken. (Abg. Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen

denn die Südbahn ihren Nutzen? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Inns bruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck allein hat den Nutzen davon. (Zwischenrufe.) Dann bitte ich noch, an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steucr- geldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer bereit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es fällt

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1903
Umfang: 8
Seite 2. Nr. 39. Dienstag, Steuerjahresschuldigkeit (oder zur Steuer) einer Fraktion? Dazu gehören ganz gewiß alle Real steuern für Steuerobjekte, welche im Gebiet der Fraktion liegen, also die Grundsteuer für alle Parzellen im Frak- tionSgebiet, die Gebäudesteuer sür sämtliche Häuser im Fraktionsgebiet und die Erwerbsteuer für sämtliche im Frak tionsgebiet betriebenen Gewerbe. Dazu kommen noch die Personalsteuern für sämtlichein der Fraktion wohnenden Personen. Es war also in der Gemeinde

können. Wenn darum jemand in mehreren Fraktionen Realbesitz hat, seien es nun Grundstücke, Häuser oder Gewerbe, so gehört dennoch jede solche Realität zur Fraktion, in der sie liegt, und die dasür schuldige Realsteuer gehört zur Steuer schuldigkeit der Fraktion. Es sind daher, wenn es sich darum handelt, die einzelnen der auf eine Fraktion treffenden Ausschußmitglieder zu be- Ammen, die Steuern für alle in ihr liegenden Steuerobjekte, mögen auch die Eigentümer außer halb der Fraktionen wohnen, in die Steuer

berechnet, sondern, wenn jemand in mehreren Fraktionen steuerpflichtige Objekte hatte, wurden die Steuern für alle diese Steuerobjekte einer einzigen Fraktion zugeschrieben. Dadurch wurde die Steuer bei mehreren Frak tionen unter, bei der Fraktion Markt über dem wirklichen Stand angegeben, indem nicht bloß vereinzelte Parzellen, sondern sogar ganze Güter mit HanS und Hof sowie auch Gewerbe, als ob sie zur Fraktion Markt gehörten, behandelt wurden. Die notwendige Folge davon war eine ungerechte

in § 4, wie die Wähler listen in den Fraktionen anzufertigen und welche Wähler in die Liste dieser oder jener Fraktion aufzunehmen seien. Darin wird nun unter anderem bestimmt, daß ein Wähler, welcher in. mehreren Fraktionen steuerpflichtig ist, nur in eine und zwar in die Wählerliste jener Fraktion aufzunehmen sei, wo er die größte Steuersumme zahlt, daß er aber in dieser Fraktion in jener Rangordnung zu wählen habe, die ihm durch die ganze in der Gesamtgemeinde zu zahlende Steuer zukommt. Zu diesem Zweck

wird ihm in der Wählerliste dieser Fraktion die ganze in der Ge meinde schuldige Steuer vorgeschrieben. Was diese Statthaltereiverordnung über die Art der Bornahme der Wahl, beziehungsweise über die Verfertigung der Wählerlisten bestimmt, hat nun die Statthalterei auf die ganz andere Frage übertragen, wie die Ausschußmitglieder auf die einzelnen Fraktionen zu verteilen seien. Wollte dem Landesgesetz vom 14. Oktober 1893 und der Durchführungsverordnung vom 24. Jänner 1895 zugleich entsprochen werden, so müßte

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Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 13.10.1909
Umfang: 10
' schreibt am 9. Oktober l. I. in Nummer 121 wörtlich wie solgt: „Beim Ottoberlandtag soll ganz besonders die Erhöhung der Wein- und Biersteüer in Frage kommen; natürlich ist hiebei auch die Steuer auf Privatwein gemeint, gegen welche der Weinbauernbund aus agitatorischen Gründen eine größere Hetze entfaltet hat. Warum sollen denn die Besitzer von Privat- wein nicht auch Steuer dasür zahlen sollen? Die Wirte kommen ja so wie so schon genug unter die Steuerschraube und haben riesige Abgaben

zu er schwingen. Warum soll denn der Privatwein steuer- srei sein? Dem Lande eröffnet sich dadurch eine hübsche Einnahmsquelle und der einzelne wird hie- durch nicht bedrückt. Man fürchte nicht, daß der Weinkonsum deshalb einen Rückgang erleiden werde, da derjenige, welcher.sich einen Privatwein hält, auch die Steuer hiesür ohne sühlbare oder merkliche Be lastung bestreiten kann. Das Land bedarf der Goldquellen notwendig, denn die Not ist allseits sehr groß, indem die nationalen Zwistigkeiten lange Jahre

Weinsteuer würde auch eine Auf lageaufden SchnapS fallen. Eine solche Steuer ist nicht so sehr vom finanziellen als vielmehr vom sanitären Stand punkte aus vollkommen gerechtfertigt und verdient unsere wärmste Unterstützung, wenn wir eS mit dem Volke ehrlich meinen; der Alkoholismus hat der Gesundheit unseres Volkstums die größten Wunden geschlagen und vielfaches Elend verschuldet. Speziell der Schnapsteufel hat die Massen ergriffen und droht sie in grausiger Umarmung festzuhalten

; er ist es, den wir bekämpfen müssen, wenn wir irgendwie dem Volke ein warmsühlendes Herz ent gegenbringen. Wenn auf den Schnaps eine Steuer aufgelegt wird, dann wird er — man verzeihe den Ausdruck — kein „Volkstrank' sein können, weil er dann nur Besserbemittelten zugänglich ist. Eine Zeit hindurch würde eS voraussichtlich benötigen, bis der Schnapskonsum zurückginge, unterdessen aber wäre sür das Land eine ergiebige Einkommens» quelle geschaffen.' Aus diesen Ergüssen ersieht man folgendes: nahmsgebäude sür

und alles rein vom agitatorischen Standpunkte aus zu betrachten gewohnt find. 3. Die vollständig berechtigte Notwehr gegen eine so drückende Steuer wird sogar ein „wenig patriotisches und selbstmörderisches Unterfangen' genannt. Soweit find wir jetzt gekommen, daß die berechtigte Notwehr gegen un erträgliche neue Steuern schon als ein Verbrechen gebrandmarkt und zwar von denselben Leuten, die erst vor kurzem die Verminderung und Abschaffung der Steuern versprochen haben. 4. Aus rein agitatorischen Gründen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 10
Datum: 04.04.1903
Umfang: 10
der Jahresschuldigkeiten an direkten Steuern wird in so viele gleiche Teile geteilt, als Ausschußmitglieder zu wählen find. Die dabei sich ergebende Zahl ist die Steuereinheit, auf die es ein Ausschußmitglied trifft Außerdem wird die Steuerjahresschuldigkeit einer jeden Fraktion ermittelt und mit der durch die frühere Teilung gegebenen Steuereinheit verglichen. Um wie vielmal die Steuer der Fraktion diese Steuereinheit übersteigt, so viele Ausschußmitglieder hat die Fraktion zu wählen. Zahlt zum Beispiel

, die Steuerjahresschuldigkeit einer Fraktion zu bestimmen. Wenn dabei Irrungen geschehen, so ist eS ja möglich, daß eine Fraktion dadurch in un berechtigter Weise, sei es bevorzugt, sei es benach teiligt wird, ja sogar um ihre selbständige Vertretung kommt. Hier gelangen wir nun zur wichtigen und ent scheidenden Frage: Was gehört zur Steuer jahresschuldigkeit (oder zur Steuer) einer Fraktion? Dazu gehören ganz gewiß alle Real steuern für Steuerobjekte, welche im Gebiete der Fraktion liegen, also die Grundsteuer für alle Parzellen

in St. Lorenzen ist nun ganz entgegengesetzt vorgegangen worden. Um nämlich zu bestimmen, wie viele Aus schußmitglieder jeder Fraktion zuzuweisen seien, wurde die Realstenerjahresschuldigkeit der Fraktionen nicht nach den in den Fraktionen liegenden Steuerobjekten berechnet, sondern, wenn jemand in mehreren Frak tionen steuerpflichtige Objekte hatte, wurden die Steuern für alle diese Steuerobjekte einer einzigen Fraktion zugeschrieben. Dadurch wurde die Steuer bei mehreren Fraktionen unter, bei der Fraktion

ist, nur in eine, und zwar in die Wählerliste jener Fraktion aufzu nehmen sei, wo er die größte Steuersumme zahlt, daß er aber in dieser Fraktion in jener Rangordnung zu wählen habe, die ihm durch die ganze in der Gesamtgemeinde zu zahlende Steuer zukommt. Zu diesem Zwecke wird ihm in der Wählerliste dieser Fraktion die ganze in der Gemeinde schuldige Steuer vorgeschrieben. Was diese Statthaltereiverordnung über die Art der Vornahme der Wahl, beziehungsweise über die Verfertigung der Wählerlisten bestimmt, hat nun die Statthalterei

widerspricht. Die Grundsteuer und die HauSklassensteuer sind jedenfalls auf jene Frak tionen zu verteilen, w denen die steuerpflichtigen Parzellen und Wohnungen liegen. Was die Erwerb steuer anbelangt, so wird sie bekanntlich nicht in der Gemeinde gezahlt, sondern nach dem Gesetz vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, § 104, Alinea 7, nur (behufs Bemessung der hiefür tref fenden Gemeinde-Umlagen) in der Gemeinde vor geschrieben. Die Umlagen dürfen auch nicht einzelnen Fraktionen, sondern nur der ganzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 10
Datum: 03.07.1902
Umfang: 10
. ES wäre interessant gewesen, wenn der Landesausschuß in seinem Berichte über die letzten Wahlen so ähnlich ins Einzelne ge gangen wäre, wie bei Beginn der verflossenen Land tagsperiode. Ich kann mich erinnern, daß es zum Beispiele hieß, in einigen Gemeinden seien Steuer träger, die bis zu dreißig Gulden direkte Staatssteuern zahlten, vom Wahlrechte aus geschlossen gewesen. Ich bin überzeugt, daß dies bei den letzten Wahlen noch ärger war und daß in den Landgemeinden Gutsbesitzer, die weit mehr

als dreißig Gulden Steuer zahlen, kein Wahlrecht, nicht einmal das indirekte gehabt haben. Wenn ich mich nicht täusche, gab es in der Gemeinde Zwölsmalgreien mit über 5000 Einwohnern «ur 51 Wahlberechtigte, und in Willen mit seinen zirka 13.000 Einwohnern sind nicht mehr als 70 L a n d t a g s w ä h l e r gewesen!! Wenn man an die vielen Häuser, an die großen Geschäfte denkt, die in beiden großen Gemeinden sind, so wird man ohne Kenntnis von Einzelheiten zur Annahme gedrängt, daß Steuerträger von fünfzig

und mehr Gulden diesmal ohne Wahlrecht waren!! Man vergleiche nun damit, daß in der privi legierten Wahlknrie des Großgrundbesitzes l>0 fl. Real steuer genügten, um mit zirka 200 - Kollegen zu sammen gleich zehn Abgeordnete zu wählen. Daß in solcher Weise Banern, Gewerbetreibenden und Haus besitzern, die soviel Steuer zahlen, das Wahlrecht vorenthalten wird, gehört in unsere Zeit durchaus nicht mehr herein. Das ist ungerecht und muß an ders werden! (Zwischenruf: Und die Prälaten?) Die Christlich

. Wenn man aber, wie ich es soeben getan, die Steuer leistuug in Rechnung zieht und sie als Maßstab anlegt, so kann man die Herren Prälaten schon deshalb nicht hereinziehen, weil für ihr Wahlrecht eine Steuerleistuug ü^exhaupt nicht gefordert ist. Ich kann also nur die Kurie des adeligen Groß grundbesitzes zum Vergleiche herannehmen. Es ist also ungerecht, daß so viele Staats bürger trotz großer Steuerleistung vom Wahlrechte ausgeschlossen sind. Diese Ungerechtigkeit tritt um- somehr hervor, als die Verteilung des Wahlrechtes

in den einzelnen Kurien eine sehr ungleiche ist. Das Wahlrecht und die Steuern in Stadt und Land. In den Städten Innsbruck, Bozen nnd Trient ist eine Mindestleistung von 10 fl.^ in anderen Städten und Orten mit drei Wahlkörpern genügt eine Steuerleistung von 5 sl. Wenn ein Ort dieser Kurie nur zwei Wahlkörper hat. so kommt Zweidritteln der Steuerträger das Wahlrecht zu. Nun ist es sehr leicht möglich, daß durch Ausschluss des einen Drittels solche, die mehr als 5 und 10 fl. Steuer zahlen, vom Wahlrechte

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 28.03.1906
Umfang: 8
Seite 2 Tiroler Volksblatt 28. März 1906 die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort ihre Ein käufe macht, decken. (Abgeordneter Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen Sparkassen das Geld vom Lande

? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Innsbruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck hat allein den Nutzen davon. (Zwischenruse.) Dann bitte ich noch an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steuergeldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer be reit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es sällt wieder etwas sür uns ab! (Widerspruch

.) Bei den Bildungsanstalten ist ganz dasselbe: Die Bildungsänstalten werden auch aus den Steuer kreuzern errichtet und erhalten. (Abgeordneter Dr. Erler: Die Bauern bezahlen wahrscheinlich die Jnnsbrucker Schulen!) Nein, unter „Bildungsanstalten' verstehe ich ja die höhere Kategorie. Wir vom Lande erhalten unsere Bildungsanstalten, die Volksschulen, wie Sie auch Ihre Volksschulen selbst erhalten; aber in Innsbruck gibt es auch solche Bildungsanstalten, die von öffentlichen Geldern erhalten werden und ich weiß

alle Steuern der Städte aus ihr Konto bucht, so soll man es mit der Landbevölke rung wenigstens halbwegs ähnlich machen. Man soll dann das, was sie leistet, ihr auch ordentlich gutschreiben. Und damit komme ich auf das, worauf schon der Herr Abgeordnete Fink hingewiesen hat, näm lich aus die Blutsteuer. Ist es nicht die Landbevöl kerung, die 60, zumindest 60 Prozent der Blut steuer zahlt und ist es nicht die Landbevölkerung, die am meisten unter dieser Staatssteuer ächzt, die die besten Arbeitskräfte

der Städte platzgreise, wir wollen auch, daß ein Unterschied gemacht wird zwischen denjenigen, die viel und jenen, die wenig Steuer zahlen, die direkte und in direkte Steuern zahlen und wenn man will, zwischen Besitzenden und Besitzlosen, zwischen Bauer und Knecht, zwischen Gesellen und Meister. (Abgeordneter Dr. Erler: Da hört das gleiche Wahlrecht auf! Bauer und Knecht ist etwas anderes, aber Städter und Bauer nicht!) Sie sollen das Pluralwahlrecht haben, das wird Ihnen zugute kommen. (Abgeordneter

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Brixener Chronik
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Seite 6 von 8
Datum: 21.09.1909
Umfang: 8
Seite 6. Nr. 113. Dienstag, „Brrxener tzhronlk.' 21. September 1909. XXII. Jahrg. da die Steuer, nach anfänglichen Berichten, von der Anzahl der Hölzer und nicht von der Anzahl der Zündstellen erhoben werden sollte. In einem der letzten Blätter des „Reichsanzeigers' fanden hatten. Wie man aber jetzt hört, will die Re gierung gegen diese Umgehung der Steuer Front machen, so daß alle Erfinder sich umsonst geplagt haben dürften. D«r Finanzreform. Allmählich dringen genauere Nachrichten

erhöht werden. Dieser Entschluß ist sehr wohl begründet. Nicht nur insofern, als es der Vernunft und der Billigkeit entspricht, daß die Bezieher der größeren Einkommen auch einen verhältnismäßig größeren Preis für den Rechtsschutz zahlen, den ihnen der Staat gewährt. Von diesem Gesichtspunkte aus ließe sich noch eine ganz erheblich höhere Steuer quote rechtfertigen; denn es ist klar, daß die Ansammlung bedeutender Vermögensmassen un gestört nur im Schatten der staatlichen Rechts ordnung

werden und dies geschieht steuer- technisck zunächst am einfachsten durch Verschärfung der Progression. Die Gesamtzahl der Einkommensteuerträger belief sich 1898 auf 711.500,1907 auf 1,049.700 — 2'79, bezw. 3 78 Prozent der jeweiligen Gesamtbevölkerung. Schon hieraus ergibt sich die wachsende Extensität der Steuer, d. h. ihr Uebergreisen auf immer weitere Kreise. Hierbei erscheint, nebenbei bemerkt, am meisten Niederösterreich betroffen, das 1898 erst 266.000 Steuerträger zählte, 1907 aber 371.000 (Zu nahme 40 Prozent

); die Steuerträger machten hier zu Anfang dieser Periode 9 Prozent, am Schlüsse 11 Prozent der Bevölkerung des Landes aus (in Galizien kaum 1 Prozent). Die von der Gesamtzahl aufzubringende Steuersumme bezifferte sich 1898 auf 44 6Millionen Kronen, 1907 auf 65.8 Millionen: Zunahme 46 Prozent, während die Gesamtzahl der Steuer träger um 47 Prozent zugenommen hatte. Das Verhältnis dieser beiden Ziffern zu einander kann ungünstig bezeichnet werden, be dangt jedoch die Neigung der Steuer zur Exten sität

, auf die nebenstehenden Einkommenstufen folgendermaßen: 1898 1907 49 0 47-4 Prozent 33-5 34-5 11-9 1247 31 302 2 6 2.03 04 0'37 0-04 003 Einkommen bis Kr-1800 Von Kr. 1800 bis 3600 bis Kr. 7200 bis Kr. 12 000 bis Kr. 40.000 bis Kr. 200.000 über Kr. 200.000 Aus dieser Zusammenstellung ist ohne weiters ersichtlich, daß trotz der größeren Ausdehnung, welche das Anwendungsgebiet der Steuer in ihrem ersten Jahrzehnt erfahren hat, der Anteil der untersten Klasse relativ zurückgegangen ist; die Abnahme beträgt 1'6 Prozent

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Brixener Chronik
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Seite 9 von 10
Datum: 03.07.1902
Umfang: 10
über die letzten Wahlen so ähnlich ins Einzelne ge gangen wäre, wie bei Beginn der verflossenen Land tagsperiode. Ich kann mich erinnern, daß es zum Beispiele hieß, in einigen Gemeinden seien Steuer träger, die bis zu dreißig Gulden direkte Staatssteuern zahlten, vom Wahlrechte aus geschlossen gewesen. Ich bin überzeugt, daß dies bei den letzten Wahlen noch ärger war nnd daß in den Landgemeinden Gutsbesitzer, die weit mehr als dreißig Gulden Steuer zahlen, kein Wahlrecht, nicht einmal das indirekte gehabt

des Großgrundbesitzes l>0 fl. Real- steuer genügte«, um mit zirka 200' Kollegen zu- samnieu gleich zehn Abgeordnete zu wählen. Daß in solcher Weise Bauer», Gewerbetreibenden und Haus besitzern, die soviel Steuer zahlen, das Wahlrecht vorenthalten wird, gehört in unsere Zeit durchaus nicht mehr herein. Das ist ungerecht nnd muß an ders werden! (Zwischenruf: Und die Prälaten?) Die Christlich sozialen nud die Mandate der Uriilaten. Es hat eiit Herr eingeworfen: „Die Prälaten!' Ich habe früher vou den privilegierten

Knrien gesprochen und habe sowohl die Großgrundbesitzer als die hochwürdigsten Herren Prälaten gemeint. Ich habe nichts anderes verlangt als die Herstellnng eines gerechten Verhältnisses und habe gesagt: Man kau» es machen, wie man will, wenn man nur den Landgemeinden und Städten eine eut- sprechend größere Anzahl von Mandaten zu weist. Von unserer Seite ist gar nichts dagegen. Wenn man aber, wie ich es soeben getan, die Steuer-- leistung in Rechnung zieht und sie als Maßstab anlegt

und Land. In den Städten Innsbruck, Bozen und Trieut ist eine Mindestleistung von 10 fl., in anderen Städten und Orten mit drei Wahlkörpern genügt eine Steuerleistung vou l> fl- Wenu ein Ort dieser Kurie nur zwei Wahlkörper hat, so kommt Zweidritteln der Steuerträger das Wahlrecht zu. Nun ist es sehr leicht möglich, daß durch Ausschluß des einen Drittels solche, die mehr als l> und 10 fl. Steuer zahlen, vom Wahlrechte ausgeschlossen sind. Jedoch sind es nur sehr wenige Städte und Orte

häufigmitbedeutendenSätzen. Den Gemeinden ist damit unter dein Titel der „Gemeinde-Umlage' wie mit einem Schlage (und dies sei ihnen herzlich ver gönnt!) eine bedeutende Stenerleistung von Seite der Südbahn zugefallen. Was war aber die Folge davon in Bezng auf das Landtagswahl recht? Die Folge war, daß dadurch zunächst die Wahlkörper verschoben worden sind, indem auf ein mal, meist im ersten Wahlkörper, eine sehr große Steuer aufgetreten ist. Diese hat eine Reihe Steuer zahler von: ersten in den zweiten und noch mehr vom zweiten

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.10.1901
Umfang: 6
. Annoncm find im vor hinein zu bezahlen. Manuskripte werde» nicht zurückgesendet. Mit 52 Unterhaltliiigs-Beilagen, 52 humoristijlhen Beilage» und 24 Modeieikagw. Nr. SSS Schriftleitung: Kornplatz. Mittwoch, den 9. Oktober 1ÄV1. Femsvrechstelle: Nr. öS. CQ Jahrg. Eine neue Steuer in Sicht. Das wäre wohl ein schlechter Finanznlinister, der infolge der sich stetig steigernden jährlichen StaatS- ausgaben nickt auch gleichzeitig ein neues Objekt fände, an dem er die Steuerschraube anbringen

der Zuckersteuer, der Realitäten-Verkehrs- steuer, des Peiroleumzolles, d^r Branntweinsteuer und andere. Das, sollte man meinen, wäre, für drei Jahre mehr als genug an neuen Steuern und Steuererhöhungen. Aber der Finanzminister ist ganz anderer Meinung, der ist noch, lang nicht satt. Die Fahrkartensteuer dürfte ihm nicht einmal genügen. In allernächster Zeit wird der neue österreichisch- ungarische Zolltarif vereinbart werden, und dieser wird aller Voraussicht nach unseren Steuerträger mit einer langen Reihe

ebenso empfindlicher als bedeu tender Zollerhöhungen beglücken. . Das sind schöne Aussichten sür den schon jetzt außerordentlich schwer belasteten österreichischen Steuer träger. Aber wenden wir uns von diesem trüben Aus blicke in die Zukunft wieder zu der uns zunächst drohenden Fahrkartensteuer zurück. Die hiedurch bewirkte Besteuerung des Reifens kann nur insoweit als berechtigt angesehen werden, als das Reisen ein Vergnügen der. Reichen »ist. Da müßte aber die EinHebung der Fahrkartensteuer

; denn er kann die Reisekosten nicht aus einem Verdienste, sondern nur aus etwaigen Ersparnissen bestreiken. Abec^ auch der kleine Ge schäftsmann, der zur Besorgung seiner Einkünfte reisen muß, wird diese Steuer empfindlich verspüren; denn sie erhöbt feine Reiseauslagen und schmälert hiedurch seine» kargen Verdienst. Selbst der größere Geschäftsmann, der die Bestellungen durch Reisende sammelt, muß infolge dessen die Fahrkartensteuer als Erhöhung seiner Bettiebsäuskagen in Rechnung ziehen. Hiedurch wird die Fahrkartensteuer

, um eine mißliebige Steuer durchzusetzen. Seinerzeit wollte sie. auch die Erhöhung der Beamtengehalte nur unter der Be dingung einer ausgiebigen Erhöhung der Zuckersteuer- zugestehen. Allein sie mußte dann doch diese Be dingung fallen lassen und die Erhöhung der Beam tengehalte ohne gleichzeitige Erhöhung der Zucker steuer, die später durch den § 14 aufgezwungen wurde, ins Leben rufen. Unsere Abgeordneten brau chen daher nicht zu fürchten, daß ihr pflichtgemäßer Widerstand gegen die Fahrkartensteuer eine Verbesse

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 15.03.1893
Umfang: 8
aber das allgemein besprochen wird, also in der Luft liegt, so wäre es doch sehr gut, wenn die Regierung ihr Augenmerk darauf lenken würde, weil sie bei gesteigerter Aufmerksamkeit vielleicht doch eine oder die andere solcher Malversationen entdecken könnte. Aus Gesagtem ist die Nothwendigkeit einer Steuer erleichterung für die Weinbautreibenden, und zwar nicht im Gnadenwege, sondern Von rechtswegen erwiesen. Die Äuslagen haben sich erhöht, die Absatzverhältnisse haben sich verringert, der Preis

und einigen Gulden, wofür ein Ertrag von 20 fl. und einigen Kreuzern vorhanden war, durch lange Jahre, obwohl congruamäßig steuerfrei, eine Steuer von 22 fl abgeheischt wurde. Der alte Herr zahlte. Der nächstfolgende, im ver gangenen Jahre dorthin versetzte jüngere Curat hat dagegen recurrirt, und begreiflicherweise wurde die Steuer sofort abgeschrieben. Wenn Sie vielleicht glauben, meine Herren, daß ich hier übertreibe oder schwarz särbe, so gestatten Sie mir noch ein paar Zahlen anzuführen, die am besten

meine Behauptungen beweisen werden. Tirol bezahlte im Jahre 1880 an directen Staats steuern 969.357 fl. im Jahre 1890 2,229.000 fl. (Hört! Hört! rechts), also in zehn Jahren eine Steigerung von 136 Procent an directen Steuern. Wo ist so etwas je gehört worden? Von dieser ge steigerten Steuer bezahlt Deutsch-Tirol 77 und Jtalienisch- Tirol 23 Procent. Obendrein war damit der Zuwachs der Steuern im Jahre 1890 noch nicht abgeschlossen, nachdem bekanntermaßen die Erhöhung durch die Gebäudesteuerzehntel erst im Jahre

1893 zum vollen Ausdruck gelangt. Also selbst diese Steigerung von 136 Procent ist noch nicht das Aergste was wir zu erdulden haben. Gerade die Gebäudesteuer ist es, welche noch im An wachsen begriffen ist, jene Steuer, die für den Grund besitz die allerhärteste ist. Denn man zahlt sie ja nicht aus dem Gebäudeertrage, sondern aus dem Grunder trage. Einen Gebäudeertrag gibt es nicht; das Gebäude ist sür den Grundbesitzer einfach da, weil er unter Gottes freiem Himmel nicht wohnen

kann und nicht wohnen darf. (So ist es! rechts.) Selbst das preußische Gebäudesteuergesetz vom 21. Mai 1861 läßt die länd lichen Betriebsgebäude von der Steuer frei, ebenso Italien die L6iüeii äeU' aZrieultura. In Frankreich fällt dies allerdings weniger in die Wagschale, da in Frankreich notorisch trotz des angeb lich hohen Procentsatzes die Steuer factisch nur andert halb Procent vom Reineinkommen beträgt. Rechnen Sie dazu die erhöhten Gemeindeumlagen, die durch gesetzliche und administrative Maßregeln

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 17.06.1908
Umfang: 8
17. Juni 1908 Tiroler VollSblatt Seite 3 Steuern muß der Staat treiben, er braucht Geld für die Auslagen.' So, so geht jetzt der Wind. Nachdem die Herren durch Viele Jahre über die unerträglichen Steuern gedonnert, haben sie im neuen Parlament schon zweimal alle diese ungerechten Steuern be williget und find daran, selbe ein drittesmal zu be willigen. Und wenn die Regierung mit einer neuen drückenden Steuer für die armen Bauern kommt, so weiß uns der Bauernbunds-Abgeordnete v. Leys

keinen andern Trost, als diesen: „Steuern muß der Staat treiben.- Früher hat eS in einem- fort geheißen: „Das Geld soll man dort nehmen, wo es ist, bei den Reichen, bei den Kapitalisten, dort liegt es haufenweise.' Jetzt hört man kein Sterbenswörtchen mehr von den Reichen und Kapitalisten. Wenn jetzt der Staat von den hart bedrängten Weinbauern eine neue surchtbare Steuer verlangt, so weiß uns der Bauernbunds-Abgeord- nete keinen andern Trost: „Steuern muß der Staat treiben.' WeiterS sagt Herr v. LeyS: „Wegen

noch auf das Wohl der Karawane eme Flafche Magdalener im „Batzenhäusl'. W aber kehrte fröhlich und gesund, an SDatzen des Geistes und des Herzens bereichert, gegen den Geber alles Guten, zum heimatlichen Herde zurück, wo ich auf lange Zeit Heisestofs zum Erzählen haben werde. Tausende von Weinbauern einstimmig, daß bei der neuen Steuer das Brennen aufhöre, die Trestern einfach weggeworfen wer den müssen und daß diese unerhörte Steuer ihre Existenz wirklich bedrohe, und da kommt jetzt der Vertreter derWeinbauern

im Reichsrate, der eigens deshalb gewählt worden war, damit die Weinbauern einen „richtigen' Ver treter ihrer Interessen haben, der Herr Bauern- bunds-Abgeordnete v. LeyS und erklärt öffentlich das Gegenteil: „Das glaube ich nicht, das ist nicht wahr, das ist übertrieben, das ist zu viel.' Wenn die Vertreter der Weinbauern schon vor ihren Wählern so reden, wie werden sie erst in Wien vor der „wohlwollenden' Regierung reden. Was wird der „Widerstand' gegen die neue Steuer, den LeyS in seiner Rede ankündet

, auf die Regierung sür einen Eindruck machen, wenn die Regierung ersährt, daß diese nämlichen Herren den Tiroler Weinbauern ins Gesicht sagen: „ihr ver langt zu viel, ihr übertreibt, die Sache ist nicht so arg' und wenn die Regierung erfährt, daß die Ab geordneten, welche in Wien gegen die Steuer Oppo sition machen, in Tirol die Weinbauern beschwich tigen und die Steuern noch in Schutz nehmen. DaS ist doch nichts anderes, als die reinste Komödie, das heißt die Weinbauern einsach zum besten haben. Im Landtag

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 24.03.1881
Umfang: 8
, wie viel Abzug von den Zinseinnahmen als Einhaltungs kosten gerechnet werde und wie viel Perzent an Steuer zu entrichten sei. Es sprach zu diesem Absatz u. A. der lyro- lische Abgeordnete Baron Jos. Di Pauli. Er sagte u. A.: Ich werde in dem Antrage, den ich zu stellen die Absicht habe, nur eine meines Erachtens mäßige Herabsetzung der Hauszinssteuer für Tyrol vorschlagen. Ich gestehe gerne, daß selbst nach Annahme meines Antrages viele Städte meines Wahlbezirkes noch immer durch die Steuer hart genug

zu §. 6 und zwar als drittes Alinea aufgenommen werde: „Die im Verzeichnisse X nicht aufgezählten Städte und Orte Tyrols, welche ganz in die Hauszinssteuer einbezogen werden, und die Gebäude in Tyrol außerhalb dieser Orte, welche die Hauszins steuer bezahlen, sollen nach Abzug von 30 Perzent der Amortisations und Erhaltungskosten mit 15 Perzent des übrig gebliebenen Rein- zinsertrages besteuert werden.' Man wird mir nicht widersprechen können, daß unter den be stehenden Verhältnissen dieses Amendement

machen, daß diese Erleichterungen für Tyrol auch dort Gesetzeskraft erlangen. Zur Erklärung bemerken wir, daß im Verzeichnisses, von Tyrol nach dem Ausschußantrage „Innsbruck sammt ' Wilten' aufgeführt war. Der Antrag Dipauli wurde i angenommen. Durch denselben wird die Steuer in allen Orten, welche der Hauszins-Steuer unterliegen, von 20 auf 15°/o ermäßigt. Ber der Abstimmung über das Verzeichniß A bean tragte Msgr. Greuter es sei über den Absatz „sammt Wil ten' getrennt abzustimmen. Bei dieser getrennten Ab stimmung wurde

Wilten aus dem Verzeichniß A gestrichen. Die Folge davon ist, daß Wilten, wenn es in die Haus zins-Steuer fällt, nicht die hohe Steuer wie Innsbruck zu bezahlen hat, sondern nur die Steuer, welche die andern . Städte und Orte bezahlen, z. B. Hall, Bozen, also 15 j Perzent nach einem ZOperzentigen Abzug d. i. 10£ Perzent i vorn Zinserträgniß. Die Herrn Wiltauer, welche bei den \ letzten Wahlen Alles aufboten, um als eine „liberale' , Gemeinde zu erscheinen, werden gut thun, zu bedenken

nungen würden aber nicht ganz in.Erfüllung gegangen sein, wenn nicht auch eine Ermäßigung in der Hausklassensteuer eintreten würde. Es sei zwar den drückendsten Ungerechtigkeiten vorgebeugt, allein es sei doch nur den Häusern bis zu 15 Wohnbestandtheilen eine Erleich terung gewährt worden; im südlichen Tyrol gebe es aber auch noch Häuser mit über 15 Wohnbestandtheilen, deren Eigenthümer zu der ärmsten Elaste der Bevölkerung gehören. Nur die dreijährige Steuer-

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Innzeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 21.01.1864
Umfang: 4
einem Vater an. Angekommene Fremde in Innsbruck. Den 20. Jänner. lG. Sonne.) Die HH : üDer, f. f. Beamter v. Ofen; I. Schlesinger. Kfm. v. München; Schlesinger u Reih. Hdlü Reis. v. Wien — (Deft. Hof) Die HH: Schmidt, k. k Lieut. v. Belluno; Olga Daht u. Maria Polivanow, Priv v. Moskau,' Wolff Kfm v München; Brunnec, Gesch. Reis v Wien. — (©. Stern) Die HH : Daum, Dokt v Zell a.Z.; Danbl, Priv. v Unken (G Rose) Hr. Cornet. k. k. Steuer Einnehmer v Seife — (SB Kreuz) Hr. Kauper. HdlSm. v München Essekten

Bestimmungen hiemit be kannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, für jeden Hur.d zu den Gemeindebedürfnissen eine Steuer zu bezahlen, welche für Buldoggs und weibliche Hunde auf 5 fl. 10 kr. und für jeden anderen Hund auf 2 fl. 10 kr. ö. W. festgesetzt wird. 2. Für das Jahr 1864 ist diese Steuer für alle jene verfallen , welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden

nach erfolgter Ueber nahme beim obgenannten Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu erlegen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgcnanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben

vorgeschriebenen Steuerzahlungen und Anmeldungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund. welcher nach Verlaus obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher nam haft zumachen, wofür ihm der dritte Theil der allfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 10.03.1909
Umfang: 8
bleiben. Einen Schaden würden die Weinbauern erst dann erleiden, wenn man die Weinver- zehrungSsteuer bei den Wirten erhöhen würde, da dies einerseits einen Druck der Praschletpreise, andererseits einen Zurückgang des WeinkonsumS zurFolge haben würde. Er bedauere ein solches Vorgehen seitens desWeinbauernbundeS, da hierdurch nur Zwietracht in denReihen der Bauern gestiftet wird. (Der Hinter mann des Weinbauernbundes will dieS eben.' Wir hätten also sollen auSkopfen, wie diese Steuer durchzuführen sei

und nicht dagegen uns wehren. Die Gefahr, daß wir die Weinsteuer bekommen ist sehr groß. Deshalb müssen wir alle zusammenhalten. Reicher Beisall lohnte die Aus führungen des Herrn Psarrer Schrott. — Präsident Dissertori besprach daS Weingesetz und die ReblauS- gefahr, sowie die Notstandssubventionen. WeiterS berichtete er über den Erfolg der Weinbauern deputation nach Wien. Wegen der Privatwein steuer hat man uns gesagt, daß, wenn dieselbe in anderen Ländern (Vorarlberg, Salzburg. Kärnten) durchsührbar sei

, eS auch bei uns gehen müsse. Dazu ist zu bemerken, daß man in diesen Ländern die Steuer nicht so sehr fühlt, weil kein oder nur wenig Wein wächst, während bei uns in Südtirol daS eigene Produkt besteuert wird. Wir könnten auch verlangen, daß man bei anderen Produkten die Steuer erhöhe, aber wir wollen keine neuen Steuern erfinden, sondern uns nur gegen neue Steuern wehren. Wir haben die letzten Jahre gute Weinernten erzielt, aber wir haben nichts davon, weil die Preise dafür sinken. Mit einem Appell

qn die Anwesenden, fest zusammenhalten und dem Weinbauernbund beizutreten, schloß der Präsident seine populären Ausführungen. Nachdem noch Pfarrer Schrott über verschiedene Angelegenheiten deS Weinbauernbundes referierte und u. a. er wähnte, daß die Reblausrekonstruktion in Südtirol allein 50—60 Millionen Kronen kostet und noch dazu eine neue Steuer droht, empfahl Präsident Dissertori die Resolution an den Landesausschuß, worin gegen diese neue Steuer auf daS Weinprodutt protestiert wird, zur Annahme

, was einstimmig geschah. Herr Florian Egger kritisierte die be stehende Grundbesteuerung, wo wir Weinbauern am schlechtesten daran sind. Er wünsche eine gerech tere Austeilung dieser Steuer. Pfarrer Schrott gab darüber Aufklärungen und betonte, daß die Tatsachen wirklich so liegen, wie Herr Egger eben ausgeführt hatte, aber eS ist nicht unsere Aufgabe, neue Steuern zu erfinden, das ist Sache der Ab geordneten, sondern wir wollen uns nur gegen die aufzuhalsenden Steuern wehren. Präsident Dissen tori schloß

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Innzeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 26.01.1863
Umfang: 4
, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, für jeden Hund zu den Gemeindcbedürfnissen eine Steuer zu bezahlen, welche für Bulldogg's auf 5fl. 10 kr. und für jeden anderen Hund auf 2 fl. 10 kr. öst. W. festgesetzt wird. - 2. Für das Jahr 1863 ist diese Steuer für alle jene verfallen- welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ohne alle Aus nahme ist verpflichtet, diesen Besitz cheim Thierarzte Josef Lech er (im Fleischbankgebäude zu ebener

Erde rückwärts am Jnn) vom 22. d. Mttz. an bis einschließ lich 30. d. Mts. Jänner Vormittags von 9 bis 11 Uhr und'Nachmittags voü 3 bis 4 Uhr anzuzeigen und den vorgeschriebenen Steuerbetrag zu bezahlen. Am Samstage 24. d. Mts. werden keine Anmel dungen angenommen. 4. Wer nach dieser ällgemeinkn Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1863 sich Uneu Hund einstellt, hat hievon binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Ueber nahme bei obgenanntem Thierärzte die Anzeige zu machen/und die Steuer zu zahlen

. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parte eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gil- tig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorge merkten Hunde angehängt werden muß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obge nanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. er hoben werden. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages

der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher namhaft zu machen, wofür ihm der dritte Theil der allfälligen Strafe als Änzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die SteUer- oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber nicht eingebracht werden können, werden vom Abdecker

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