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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 09.03.1895
Umfang: 12
der politischen, sozialen und wirthschaft- lichen Verhältnisse in allen Ländern habe auch eine Umgestaltung der Steuergesetzgebung erfordert. Als Keime der modernen Steuerpolitik sei die französische Revolution und die gleichzeitig mit derselben anf- tretende industrielle Revolution, das heißt die An wendung der Maschine in der Industrie, zu betrachten. In der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts war die Form der Ertragssteuer allgemein. Man glaubte am besten die Steuer erheben zu können, wenn man auf Grundlage

des Steuerobjektes die Steuer bemaß. Die Mängel dieses Verfahrens führten dazu, daß man von der Ertragsteuer zur Personal-Steuer und dann zur Einkommensteuer überging. Ur sprünglich war es England, welches diesen Weg betrat. Auf dem Kontinente hingegen hat die Er tragsbesteuerung eine Ergänzung erfahren, indem man sich darauf beschränkte, eine Reihe von neuen Steuern der bestehenden Ertragsstener anzufügen. Im Jahre 1812 wurde in Oesterreich die Er- werbstener eingeführt, ein von großen Gesichtspunkten

des Tarifes und die Bildung der Steuer gesellschaften. Zum ersten Male werde da in Oester reich der Versuch gemacht, dem Laienelemente in Steuersachen ein entscheidendes Votum anheimzu geben. Ein weiterer Grund f ü r das Gesetz sei die Einführung der Personal-Einkommen steuer, womit der Anfang gemacht werde anfeinem Wege, den fortgeschrittene Länder schon lange be treten haben. Wenn die Bevölkerung sich an die stärkere Heranziehung der reichen Klassen gewöhnt haben wird, kann man vielleicht

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 02.01.1911
Umfang: 8
und Umgebung). — Großer Brand (Siehe Aus aller Welt). Donnerstag den 5. Jänner 1911 abends 8 Ahr, rrn Arbeiterheim • Sechster BsrtwgsNbeNh Vortrag des R.-Abg. Gen. isiber: Das fozialdemokratische Programm. Genossen und Genossinnen, erscheint zahlreich! werbssteuerzuschläge hinter der Erwartung zurück? Der Bürgermeister beruft sich auf das geringere Erträgnis der Südbahn, von welchem die Steuer und von welch letzterer wieder die Gemeinde zuschläge bemessen werden. Wir geben die Nichtig keit

aus dem Boden, schießen, so verstünden wir eine so optimistische'' Hoffnung auf eine so rapid wachsende Ergiebigkeit dieser Steuer schon.. So aber bleibt das Gewerbe konstant, die Fabriken werden weniger und nicht mehr/ Ter Ertrag der Zuschläge zu den Erwerbssteuern wurde absichtlich in jedem Voranschlag so horrend hinaufgeschraubt, aus zwei Gründen: einerseits, da mit eben der Ertrag dieser direkten Steuern recht hoch im Voranschlag steht, als R e ch t f e r t i g u n g für die politischen Vorrechte

der R e i - ch e n — „Wer zahlt, der schasst!" ist bekanntlich das Losungswort der Stadtväter —, andererseits) da- nnt eben das Defizit verkleistert wird. Um wie viel da retouchiert wurde, beweisen wie der Ziffern: 1608 trugen die Zuschläge zu der Er werbssteuer 468.108 I< ein, also um 121.867 K weniger, als veranschlagt. Die Vernunft gebietet, 'aß im Voranschlag von 1606 in dieser Steuer- gattnng keine höhere Summe eingesetzt werde, al ? - das Ergebnis von 1608. Aber unsere Stadtväter färbten weiter und veranschlagten

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 25.07.1903
Umfang: 16
hat vor kurzem die Ein ladungen zu der schon vor längerer Zeit ange kündigten Enquete über die Reform der Gebäude steuer ausgeseudet. Die Liste der Experten umfaßt Vertreter der Wissenschaft und Praxis, sowie der verschiedenen Interessenten-Gruppen aus sämmtlichen Ländern. Gleichzeitig mit den Einladungen wurde den Experten der Fragebogen übermittelt. Es werden 48 Fragen gestellt, die sich in 3 Gruppen gliedern und zwar: 1. Gestaltung der Miethwerthe und der Gebäudewerthe. 2. Einfluß der bestehenden

Ge bäudesteuer auf die Höhe der Miethzinse, der Realitätenwerthe, die Bauthätigkeit rc und 3. Eigent liche Reformfragen. Von letzteren seien insbesondere hervorg hoben die Fragen, ob eine Herabsetzung der Steuer eine Er mäßigung der Mietzinse bewirken würde; ob es sich empfiehlt, den Werthzuwachs städtischer Grundstücke einer Besteuerung zu unterziehen, ob an Stelle der bisherigen namentlichen Aufzählung der einem höheren Steuersuße unterworfenen Orte, ein sachlich begründeter und praktisch anwendbarer

. Hochw. Herr Pfarrer in Alpach 7.— 123. Hochw. Herr Anton Hild, Kaplan in Niederthai 10.— 124 Von ungenannten Fräulein aus Innsbruck 10.— 125. Herr Dr. Paul Krautschneider, Advokat, Bozen 10.— 126. Herr Arnold Rodehüser, Schönberg, Stubei 10.— 127. Herr Stadtbaurath Tochtermann, Innsbruck 10.— 128. Hochw. Herr Josef Larcher, Kooperator, Wenns 12. - 129. „ „ Johann Obersteiner, Pfarrer in Zell bei Kufstein 10.— 130. Herr Ernest Schranz, Steuer-Oberkontrollor in Kufstein 10. - 131. Sammelgeld

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 15.11.1922
Umfang: 8
vom ll). NovemHer. veröffentlicht das tgl. Dekret. Num mer lÄK vom 29. Oktober !S22. welches „die italienische Gesetzgebung über die Fabrikatior!?- steuer der Sprits' auf die neuen Provinzen aus dehnt. Das Gesetz bsstinunt im Artikel l, daß „alle gesetzlichen und reglementierenden Bestimmun gen über die Steuer auf die gebräunte» aKohol- KÄtigen Flüssigkeiten lspiriti), welche im Regno gelten' aus die neuen Provinzen ausgedehnt sind; und zwar mit den in den folgenden Artikeln vor gesehenen Abänderungen

. Wir beschränken und im folgenden mit einer Miedergabe der wichtigsten Bestimmungen des Auedehnungsdekretes. Die eigentlichen Bestim mungen über die italienische Fadrikation>-steuer werden wir in einem späteren Zeitpunkte nachzu tragen oersuchen, da diese Bestimmungen in einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen sowie Re glements verstreut sind. Artikel 2 des Uebergangsgesetzes bestimmt: Die Feststellung der Gradhältigkeit lspirito» auf Grund der Erzeugungsfähigkeit der Brenngefäße wird im Ilebergangsweg

, welche auf Grund iw» Verfü- ^ gungenen des verflossene» Regimes, am Tage der I Veröffentlichung dieses Dekretes die Befreiung ge- ! nassen, wird für einen Zeitraum oon zwei Iah- I ren eine Rückvergütung in der Höhe der Hälfte ! der vom An. l des kgl. Gesetzesdekretes Rümmer lIKS vom 2t. August >K2> vorgesehenen Steuer ! vorgesehen: allerdings dies freilich nur iür iene , Meng? von Branntwein, iür welche die Mrbüh- renfreiheit gewährt worden war. Anikel I. Alle Aujqaden. welche gemäß dem mit kgl. Dekret

Nr. 7<i2 vom 2Z. November l!1>>'> genehn'.igten Reglement i.n Königreiche den F>- naiiziniendanturen zugewicsen sind, werde» in den linncNierlei! Provinzen von den Fiiiunzlundtibe- hörden ausgeübt und können von diese» n>:^! eiii- geholter ministerieller Ermächtigung an die Äe- Ilöide» erster Instanz uberlraP» werden. 'Auch trifft dieser Artikel einige weiicre interne Vesü'.mnnngeu über die Aujgaben. wel^be die c.n- zeinen Aenit-.r bei der Verwaltung dieser Steuer ii» den neuen Provinzen haben. ! Artikel 5 hebt

deten Steuer gemäß Artikel l (allgemeiner Aus dehnungsartikel) und ? (teilweise» Verbot der ge bührenfreien Erzeugung oon Hausbranntwem) anlangen, mit dem der Veröffentlichung des De kretes in der „Alizzetia Nsfiziale' folgenden Tage in Kraft. Die andern ausgedehnten Bestimmungen müssen innerhalb zweier Monate oon der Aus dehnung des Dekretes an gercthnel, vollständig angewendet werden. VokksvirtschaWche Nachrichten. — Der Italienische Äoldzollauischlag ist für di« Zeit vom t. bis 15- November ans

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 10 von 12
Datum: 30.08.1924
Umfang: 12
Seite 1l> .Der Landsmann' Samstag, d«i SV. August Igz^ kein Steuerzahler herein, denn er wird also l iiÄndestens den gl«ili>en Betrag an Grund steuer dem Staat abliefern müssen, wie bis- ! i,er. Ob dieser Bewag durch diese oder jene '.liechnerei zustande kommt, ist ihm höchst g!«iö)gül!ig. Wir sagen „inilndestens': denn wir !>aden irotz der Versicherung des Finanz- Ministers die nicht unbegründete Befürchtung, daß die Sieuerlaft des GrunÄbesiMs ab 1. Jänner 192? höher ist als 15V Millionen Lire

. Warum hat Zer Mrianzminister aber damals nicht von 10 oder 11',' Steuer gesprochen, ivo er doch schon mußte, daß er nur IM Millionen Lire Grundsteuer einheve« will, und wo ihm be reits der neue Katastralremertrvg tiekannt war? Er hat aber trotz dieses W-'ssens nur gesagt, daß der Steuersatz ermäßigt und „16' nichl überschreiten werde'. Vorsicht soll man niemandem zum Vorwurf machen, am allerletzten einem Finanzminister: aber diese Vorsicht sciieint »ms höciH verdächtig und sie mahni

bei Bekanntwerdender neuen Katostralreinerlräge näher eingehen.) AvWeldmmq der Wnnvorröte. Zwischen l. und 5. Sepl. Dos technisct,« Finanzamt Trienl, teilt mit: IHK SchZußvisiKotian über die Weimkvn- lunrfteuer bei den li zensierten Groszhändler-n und Produzenten werden diese beauftragt, zwischen dem 1. und 8. September die Anmel dung des Weines, welchen sie am 31. Aiugiist besitzen, vorzu-iiehmen. Die Anmeldung be trifft aklv jene Borrate an We'.n. für welche keine Steuer bezahlt wurde Andere Weinlager find

nicht anzumelden. Jene Weinlager, sür welche auf Grund des Artikels 7 des Reglements keine Steuer be zahlt wurde, sind anzumelden. Die Unter lassung der Anmeldung oder deren Verspä tung wird mit 20 bi? 500 Li« bestraft. Die Anmeldung muß enthalten: 1. Schreib-, Taus- urA Vatersname des Änmelders (even tuell Uebernamen). 2. Genieinde und Frak- tion, Striche und Hausnummer. 3. Nummer der Lizenz oder Matrikelmunmer. 4. Qual- tat der Weine. Faß für Faß, Leps unter 5 Krad ist nicht «mmeldepslichtig. Es n >iii

> darauf aufmerksam gemacht, daß die Steuer chne besondere Aufforderung be zahlt werden muß. und ,zwar alle ,wei Mo nate vom 1. bis zum 5 und Mar beim nach skn Postamt aus das ^onto 11-1501 des te-i> nieten Finarizamtes in Trienl. WirtichMicke Nackrichten. .,' , GoldzoUausfchwa beträgt die zum ? Ausist M>> Prn^m: n« IM Goldlire find lonach 435 Zwpk'rlirv zu bezahlen. vom 29. August. Aürsch ;ah!l' w in Franken fLr? M RMM Ir. Walther Lutz. Bürgermeister von Brixen. Brixen. 30. August. In der heutigen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 12
Datum: 07.09.1921
Umfang: 12
Pro vinzen gilt auch für Siidtiroler Weine, wenn sie in die alten Provinzen eingeführt werden. So ordnet es das k. Dekret vom 12. Mai 1921, ver öffentlicht in der „Valetta Nfficiale' vom 24. Juni 1921 an. Es ist also wohlzumerkon: diese ita lienische Weinsteuer findet nur auf jene Süd- tir. u. Trent. Weine Anwendung, die in die al ten Provinzen verbraucht oder die ins Ausland ausgeführt werden. Die Steuer bezieht sich aber nicht nur auf Weine, sondern auch auf Trauben und Maische. Diese genannte

Weinverzehrungs- steuer ist nun festgelegt in folgenden Gesetzesde kreten'. 2. September 1919, Nummer 1635: 3. Ju ni 192V, Nummer 82l>- 18. August 1920. Nummer 1183: die Bestimmungen dieser Dekrete wurden abgeändert durch Artikel 9 des sogenannten Brot- preisgefetzes vom 27. Feber 1921. Nummer 145. Diese Gesetze zählt das vorgenannte Dekret vom 12. Mai 1921 auf. Nun ist aber am 12. oder 13. August l. I. ein neuerliches Dekret erschienen, durch welches die Steuer von 30 auf 20 Lire per Hekto herabgesetzt wurde

. Es scheint nun zweifel haft, ob dieses neueste Dekret auch für die aus Siidtirol nach den alten Provinzen eingeführten Weine gilt. Eine amtliche Aufklärung wäre hier am Platze. Gehen wir nun zu dem Dekrete vom 12. Mai 1921 zurück. Dieses bestimmt, daß sämtli che Trauben und Maische, die aus SLdtirol in die alten Provinzen eingeführt werden, mit einer Verkehrsbollette gedeckt sein müssen, ans der die Zahlung der Steuer hervorgeht. Üebertretun- gen der Bestimmungen dieses Dekretes

werden mit dem zwanzigfachen Betrage der nicht bezahlten Steuer bestraft. Eine Uebersetzung des Dekretes ist im ..Bollettino llfficiale'. Band 8. enthalten. — Die Holzkrise. Eine schuhzöllnerische Stimme. Zu dieser km „Tiroler' vom 3. September veröf fentlichten Notiz wird uns von informierter Seite mitgeteilt, daß der Holzverbrauch beim Bau eines Hauses 10 Prozent der gesamten effektiven Kosten ausmache und nicht bloß 10 Prozent des gesamten Materialverbrauches. — Eine deutsche Übersetzung des Einführung?- gesetzes

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