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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 38
Datum: 31.12.1924
Umfang: 38
die Genossin D u c i a durch eine mehr als dreistündige Budgetrede den Löwenanteil für sich in Anspruch nehmen kann. Nachstehend 'der Sitzungsbericht. Die Vormittagsitzuna. Die Gsbäudesteuer beschlossen. Der Landtag trat gestern in die Speziäldebatte über die Gebaudesteuer ein. Don der Steuer befreit fern sollten Gebäude des Staates, der Länder und Gemeinden einschließlich Dienstwohnungen, Per sonen mit Exterritorialität. Kirchen und Gebäude ider Religionsgenossenschasten, soweit sie dem Got tesdienst

und der Seelsorge dienen. Amtsräume der Berusskammern. Zu diesen Ausnähmen stellte 'der Abg. L o r e ck den Antrag, auch Arbeitebbarak- ken bei Jndustrieuntevnähmungen zu befreien. Dr. P e m b a u r verlangt Besveiung der Schul gebäude von der Steuer. Abg. Obwexer stellt den Antrag, die Haus- besitzer von der Steuer für ihre eigenen Wohnun gen zu befreien. Gen. Dr. Gruener verlangt, daß auch die Notwohnungen von 'der Steuer befreit sein müssen. Dagegen stellt er den Antrag, die Befreiung von der Steuer

Einschaltung, daß die Landesregierung das Recht habe, für Räumlich keiten, die allgemein öffentlichen Zwecken dienen, von der Steuer zu befreien. Gebäude, die Wohl- tätigkeits- oder Woihlfährtszwecken dienen, sind so wieso befreit. Die reiche Kirche wird von der Steuer befreit, die Inhaber von Notwohnungen müssen zahlen. Bei der Abstimmung gelangte der Antrag Loreck mit geringer Mehrheit zur Annahme. Die Steuer befreiung der Notwohnungen, die Dr. Gruener beantragt hat, lehnten die bürgerlichen Parteien

. Die 88 6 bis 16, die von der Einhebung, Bemessung und Berechnung der Steuer handeln, ebenso das Be schwerderecht der Steuerpflichtigen beinhalten, die Auskunstspslicht der Steuerträger festsetzen und das Strafverfahren regeln, wurden mit unwesent lichen Abänderungen angenommen. J-m 8 7 ist den Hauseigentümern das Recht eingeräumt, für die Einhebung der Steuer das Zehnfache des Miet wertes des Jahres 1914 zu verlangen. Diese Be stimmung wurde von den bürgerlichen Parteien beschlossen. (Ein Viertel Wein im Monat kann da vielleicht

heransschauen.) Geplante Steuergeschenke an Stifte, Klöster und Pfarrhöse sowie an Großgrundbesitzer. Die Bauern aber müssen zahlen. Eine lange Debatte rief der 8 16 des Gesetzes hervor, der von 'der Pauschalierung der Gebäude- stener der bäuerlichen Besitzer handelt. Nach der Fassung dieses Paragraphen würden sowohl frei- walzende Grundstücke, die mit keiner bäuerlichen Behausung verbunden sind, darunter wären auch die gesamten Jagdgründe, der ärarische Besitz usw. zu verstehen, von der Steuer befreit

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 3 von 20
Datum: 10.11.1932
Umfang: 20
1933 geht hervor, daß die öffentlichen Ab gaben im kommenden Jahr nicht weniger als eine Mil liarde und 68 Millionen Schilling betragen sollen, 883 Millionen bleiben davon dem Staat, 185 Millionen (um Millionen weniger als im Jahre 1932) werden als Ertragsanteile den Ländern und Gemeinden überwiesen werden. Unter allen Steuern nimmt die W a r e n Umsatz steuer ziffernmäßig mit einem Präliminare von 275 Millionen Schilling den weitaus größten Platz ein. Die Zölle, die früher

einmal im österreichischen Budget dominierten, sind mit 220 Millionen Schilling an die zweite Stelle gerückt, erst weit hinten folgt die E i n- kommen st euer mit 120 Millionen Schilling. Durch den K r i s e n z u s ch la g zur Wa r e n u msa tz steuer wird diese indirekte Steuer gegenüber dem Vorjahr um 58 Millionen Schilling erhöht, während die Zoll ein- nahmen um 24 Millionen und der Ertrag der E i n- kommen si euer um 15 Millionen Schilling nied riger bemessen wird als im Jahre 1932. Durch die Erhöhung

der Z u ck e r st e u e r soll ber Ertrag dieser Steuer auf 57 Millionen Schilling gesteigert wer- den gegen bisher 43 Millionen. Dagegen erfahren 'die meisten direkten Steuern eine wesentliche K ü r- zung der Ansätze. Das österreichische Finanzministe- rium rechnet damit, daß der Ertrag der Körper schaft s st e u e r von 45 Millionen Schilling im Jahre 1932 auf 36 Millionen Schilling im Jahre 1936 zurück- gehen wird. Bei der allgemeinen Erwerbs- steuer gewärtigt man eine Abnahme von 40 auf 64 Millionen Schilling

, bei der Biersteuer von 88.4 Mil- ltonen auf 26.4 Millionen, bei der Krisensteuer von 34 Millionen auf 33 Millionen, bei der Tantiemenabgabe von 3 Millionen auf 2 Millionen. Bei dieser letzteren Steuerart ist der Ausfall am größten. Man rechnet da- mit, daß infolge der ungünstigen Jahresabschlüsse der Jndustrieunternehmungen die Tantiemen um ein volles Drittel gekürzt werden, und man fürchtet, daß in Wirk lichkeit der Rückgang noch viel größer sein wird. Einigermaßen überraschen muß es, daß die Renten- steuer

mit 21 Millionen Schilling pro 1933 um 2 Mil- lionen oder mehr als 10 Prozent höher angenommen wird als im Jahre 1932. Die Zinsgroschen st euer soll um iy 2 Millionen Schilling mehr ergeben, die W e in steuer um 1.25 Millionen, die Zün d m itt el fte u e r um 410.000 Schilling. Reichlich optimistisch mutet es auch an, daß die Benzin st euer trotz des 20prozentigen Rückganges des Benzinverbrauches im letzten Jahre mit 36 Millionen Schilling für das Jahr 1933 unverändert präliminiert wird. Weiters

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 14.07.1897
Umfang: 14
, den 14 Juli 18V7« A. Jahrgang. Wie dikElmrbMkM W. In djefen. Tagen ist von. den staatlichen Steuer- administratloneu jener. Kategorie, von Steuerträgern, welche die neue Erwerbsteuer leisten müssen, ein Bogen größten. Formats zugegangen, welcher nach stehend nachgeLitdet erscheint: 'Die Steuerpflichtigen müssen dieses, Formular ausfüllen. G mag keine leiM ^'ArW ^ sein,' ^durch' di< große' 'Zahl, von FtiMiWkyi' ^ sich ^MlHjüitMten' und, wie das Gesetze fordert, „nach bestens Wissen und Gewissen

, wird mit dem Drei- bis Neunfachen jenes Betrages, um welchen die Steuer verkürzt wurde, in milderen Fällen mit 5V fl. bestraft. Einer Steuerverheimlichung macht sich schuldig, wer seine erwerbsteuerpflichtige Unternehmung oder Beschäftigung in der vorgeschriebenen gesetzlichen Frist weder der Steuer- noch der 'Gewerbebehörde zur Anzeige bringt, sowie wer ein Hausier« oder Wandergewerbe ohne Anzeige über jenen Bezirk oder jene Zeit hinaus ausdehnt, für welche er die Steuer entrichtet

hat. Die' Steuerverheimlichung wird abgesehen von der Nachzahlung der verkürzten Steuer mit dem einfachen bis dreifachen Betrag, um welchen die Steuer verkürzt wurde, bestrast. Wenn sich aus den Umständen entnehmen läßt, daß die Unterlassung nicht in der Absicht erfolgte, da» Steuerobjekt zu verheimlichen, droht dafür als einer OrduungSwidrigkeit eine Geldstrafe von 2V fl. Jede unrichtige oder unvollständige Angabe, welche geeignet ist. h-e Borjchreibuvg eili'k g'ringei«» als der gesetzlichen Steuer herbeizuführen

). 12. Bei Pachtungen Angabe des Datums deS Pacht, Vertrages, Betrag deS Pachtzinses und allfälliger Neben leistungen, Bezeichnung tzes Verpächters. 13. Name des Geschäftsvorgängers. Das Geschäft Wurde von mir begründet. ! 1'4. Angabe, ob und in welcher Weise der Steuer pflichtige selbst, bei Gesellschaften die Gesellschafter, im Betriebe thätig sind. Leite den ganzen Betrieb, ver kaufe im Hauptgeschäft. 15. Art und Zahl der Beamten, Hilfsarbeiter u. f. w. mit besonderer Bezeichnung der hierunter befindlichen

und Bemerkungen. Ich bitte um Angabe, wie viel von meiner Steuer auf jedes einzelne Geschäft zu rechnen ist. Ich erkläre » hieinit, vorstehende Angaben nach bestem Wir erklären /Wissen undGewissenvorgebrachtzn haben. Unterschrist: Franz 3l Und nun die Erläuterungen zu den einzelnen Punkten des Formulars: Von den oberhalb der Ueberschrift .Erklärung zur Bemessung der allgemeinen Erwerbstener' stehenden Punkten hat der Steuerpflichtige nur die „Veranlagungsperiode' auszufüllen. Die Bezeich nung deS Betriebes

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 01.10.1939
Umfang: 6
in die Beruss liste: juridische Regelung der Berufs studien. Finanzen. Um den Fehlbetrag der gewöhnlichen Bilanz und die durch die internationale Lage verursachten neuen Militäraus gaben zu decken, werden zwei neue Abgaben eingeführt: eine ordentliche Vermögenssteuer und eine all gemeine Einkommensteuer. Zur ordentlichen Vermögenssteuer, die mit 1. Juli 1S40-XVUI in Kraft tritt, sind physische wie juridische Personen, Körper schaften und Gesellschaften jeder Art ver pflichtet. Die Steuer ist eine ausgespro

chene Realabgabe. Gegenstand derselben bilden daher die im Königretich vorhan denen Güter, Gründe, Gebäude, Real rechte im allgemeinen, alle irgendwie in vestierten Kapitalien, die Industrie-, Handels- und Landwirtschaftsbetriebe für ihren reinen Vermögenswert. Grund- merkmal der neuen Steuer ist ihre all gemeine Durchführung ohne die für Ein kommensteuer bestehenden subjektiven und objektiven Ausnahmen. Die gewährten Ausnahmen betreffen nur die Fälle aner kannter Undurchführbarkeit der Steuer wegen

obligatorischen oder freiwilligen Versicherungen. Vermögenswerte unter 10.000 Lire sallen nicht unter die neue Vermögenssteuer. Der Steuersatz beträgt 0.5 Prozent aus dem Reinvennvae». Der allgemeinen E ! nk o m m e n- steuer sind unterworfen das Bareinkom- men aus wirtschaftlichen Tätigkeiten kom merzieller Art, die gegenwärtig der Warenumsatzsteiier unterliegen, das Ein kommen in bar oder in natura aus Ar beitsleistungen und Vermietung von Im mobilien sowie aus Verkäufen von Pri vaten an Kaufleute

und Industrielle und das Einkommen aus Warenklcinoer- kauf, Einige besondere Wirtschaftstätig keiten, wie z. B. Kapitalsbewegung, Kauf und Verkauf von Immobilien und Be trieben, Lefitz und Ausgabe von Krediten, Bankdepots, Schuldtilgung u. a. werden nicht hiezu gerechnet. Der Steuersatz be trägt 2 Prozent vom Einkommeen Die neue Steuer tritt an die Stelle der jetzigen Warenumsatzsteuer, deren viel fach komplizierte Handhabung somit weg fällt, und hebt auch die Stempelsteuer auf Rechnungen, Fakturen

und anderen, bei Zahlung des steuerbaren Eingangs ausgestellten Dokumenten auf. Aus Vorschlag des Finanzminislers wurde ferner ein Gesetzentwurf geneh migt, der gewisse Grenzen für die Ge- samtsleuerlasten vorschreibt: falls durch die neue Besteuerung des der direkten Steuer untermorsenen Einkommens die Grenze van ''<1 Prozent des Boden ertrages, bzw. An Prozent des der RM.- Steuer unterworfenen Einkommens über^ schritten werden. Diese Regelung machte sich mit Einführung der neuen Steuern notwendig

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 25.11.1908
Umfang: 8
nicht die kleinste Ursache des rapiden Preisrückganges der Maischepreise sind die drohenden neuen Steuern für die Weinproduk tion, die Branntweinsteuer und die Wein steuer. Am 10. Juni l. I. hat die Regierung die neue Branntweinsteuer vorgelegt, nach welcher auch die Steuer auf Weinbranntwein, welche bisher 90 Hektoliter für den Liter Alkohol beträgt, um mehr als 100 Prozent erhöht werden soll. Unsere Reichs- ratsabgeordneten haben dieser drohenden Steuer gegenüber eine wahrhast klägliche Rolle gespielt

: Sie bestreiten die Höhe der drohenden Steuer, sie verstehen es nicht einmal, welche furchtbare Be lastung das wird, sie sagen, es ist nicht so arg, es ist nicht zum Davonlaufen, man kann sich gegen dieselbe schon helfen, die Weinbauern haben kein Recht, für sich eine Ausnahme zu verlangen usw., und als die Weinbauern mit allem Ernste sich da gegen wehrten, wurden sie von Seite der Abgeord neten mit einer Flut von Schimpfwörtern traktiert, sie wurden Hetzer, Trutzleute, Strohmänner usw. genannt, es wurde

ihnen gedroht, man kümmere sich nicht mehr um sie, es wurde ihnen vorge- worsen, sie kennen die Branntwein-Frage nur von den Räuschen, die sie geliefert haben u. dgl. Und als sich unsere Reichsratsabgeordneten endlich gegen die Erhöhung der Steuer auf Edelbranntwein aus sprachen, da machte es allgemein den Eindruck, daß sie es nur notgedrungen, aus Furcht vor den Wählern taten. Noch die erbärmlichere Rolle spielte die christlich-soziale Landtagsmehrheit. Den Antrag Glatz, daß der Weinbranntwein

. Die Gefahr der neuen Branntweinsteuer, gegen welche die Ab geordneten unserer Mehrheit leider nicht mit der notwendigen Entschiedenheit aufgetreten sind, hat offenbar den Preissturz der Maischepreise mitver schuldet. Dazu kam noch die Gefahr einer anderen Steuer, der Weinverzehrungssteuer für den Privat konsum. Schon unmittelbar nach Ostern haben welsche Blätter die Nachricht gebracht, daß die christlich-sozialen Abgeordneten am Ostermontag in Brixen beschlossen haben, diese Steuer einzuführen

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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 16
Datum: 16.05.1908
Umfang: 16
eine der zerechtsertigstcn die Abschaffung der Grundsteuer und die Einführung der progressiven Einkommen steuer. Bei der allgemeinen Notlage der Land wirtschaft, insbesondere des Bauernstandes ist es lrahrlich ein Zeichen höchster Gleichziltigkeit ge genüber dem drohenden Untergänge der Bauern, wenn inan von dem Ertrage des Grundes die höchste Steuer vorschreibt und zwar von einem Ertrage, der oft gleich Null ist. Wo gibt es einen Steuerzahler im Staate, der einer schlechtbezahl ten Arbeit wezen so viel Schweiß

der bäuerlichen Ge schäfte oft einen seltsamen Reinertrag, den der Bauer haben soll, heraus. Würde es stimmen mit diesem Reinertrage, so lväre immerhin noch die Steuer eine ungerechte. Jeder LanÄwirt ist gerne bereit dazu, einen Preis auszusetzen sür jeden, der imstande ist. einen irgendwie nennenswerten Rein ertrag wahrheitsgemäß auszurechnen. Denn be stände ein solcher, dann würde ja der Bauer bei seiner Bedürfnislosigkeit und seiner Tätigkeit bes ser gestellt sein. Tie Steuergesetzgebung aller Län

der kann wohl nichts dergleichen? aufweisen, daß man K6A> eines Reinertrages als Steuer zahlen muß. Vielmehr muß jeder halbwegs mit den land wirtschaftlichen Verhältnissen Vertraute anerken nen, daß eiu solcher Reinertrag nicht vorhanden ist, nnd da wuirdert man sich über den- Niedergang des Bauernstandes. Da beruft man Enqueten ein. welche über die Ursachen, des Verfalles dieses Stan des Erhebungen« vornehmen sollen. Ter Staat natürlich verlangt immer weiter von ihm die höchste Steuer, die es überhaupt

gibt. Ter Arbeiter hat sein Existenzminimum bis 1200 Kronen steuerfrei, der Bauer aber, als der ge plagteste Arbeiter, muß oit mit sechzehnstündiger Arbeitszeit bis 300 Iv des künstlichen Reinertra ges. welcher nicht besteht, oft bis 33V 15 an Steuern und Umlagen zahlen. Und das soll eins Fürsorge sein für den staatserhaltenden Bauern? stand? Ja. mit der Einführung der Personalsteuer ist diesem Unrechte die Krone aufgesetzt worden, da diese Steuer durch Jahre umlagensrei ist. ic> daß derjenige

, welcher bis 6400 X Einkommen hat, 110 lv Steuer zahlt, während der Bauer. welcher nicht 1200 kL Einkommen hat. über 200 lv. ja vis 300 I< zahlen muß. Welche Berücksichtigung des Bauernstandes ist da >,u finden? Welche Un gerechtigkeiten tut man ihm an? Für den. der ein sicheres Eiirkommen hat. muß er von keinem Einkommen die Umlagen zahlen! Unter solchen Verhältnissen muß man es nur als eine Pflicht eines jeden, der nur einigermaßen Sinn für Ge rechtigkeit hat, erachten, dafür einzutreten, daß dieie ungerechte

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 24.06.1928
Umfang: 8
Timmer von Iure 2Z>- autvviirts. (ilerdsk- und ^rillijakl-s-pettsionspreis l.ire 20.-) ter und Bergführer gegründet. In den verschiedenen Versammlungen wur den Vorträge gehalten über die Zwecke und àie Aufgaben der Syndikate, und sämtliche Anwesende verlangten daraufhin sofort die Einschreibung in die Syndikate. » » » Die Generalversammlung der Handels- angestellten nur ein Hinaufschrauben der Steuer für die ganze betreffende Branche. Als Begründung des Ansuchens genügt es vollkommen

und Handelszweige Verständ nis entgegenbringen zu können. Die Formulare sür die Ansuchen um Steuer ermäßigung sind bei den Steucriimtern oder Gemeindekanzleien unentgeltlich erhältlich. teil gehalten werden, die den andern dar'm bei spielgebend vorangehen müßten. Darauf wurde die Debatte eröffnet und Generalsekretär Ze natti erteilte bereitwilligst den einzelnen Frage stellern aus alle ihre Fragen Antwort. Mernvensionen von Kriegsopfern Die Gesuche sind zu richten an die Direzione Generale delle Pensioni

um Pensionsbüchleins anzugeben, wenn sie ein die Herabsetzung der Ricchezza Mobile-Steuer, solches schon haben). 19. Bestätigung des Ge- Kategorie B und C nur mehr bis zum 31. Juli mein'deamtes, daß der Gesuchsteller außer dem läuft. Wer in der Lage ist, den Nachweis zu er- gefallenen oder vermißten keine andere Söhne bringen, oder wenigstens dem Steneramle hat, oder wenn solche da sind, ob sie bei den glaubthast zu machen, daß sein Reineinkommen Eltern leben oder nicht. Dabei ist anzugeben, aus Handel od. Gewerbe

; 19.46; 29.59. Ab Collalbo: 6.39; 7.17; 9.15; 10.26; 12.38; Pensionszahlungsstellen folgendes Rundschrei ben, um zu vermeiden, daß Pensionisten in Unkenntnis des Fristablaufes um die vom Ge setzdekret vom 13. August 1926 gewährte Be günstigung kommen: »Mit dem 25. August 1928 endet die zwei jährige Frist seit der Verlautbarung des Te kurrent geringer besteuert wird, den einzigen Grund sür die Einbringung eines Steuer- ermäßigungsansuchens durch einen Geschäfts mann. Ein solches Ansuchen

hat aber gewiß nicht den gewünschten Erfolg, die Steuer des Ansuchenden herabzubringen, sondern bewirkt Ankunft In Bolzano: 7.53; 8.41; 10.40: 11.59; 14.92: 15.19; 17.95: 18.13: 19.19: 20.24; 21.23. An den Vorabenden von Sonn- und Feier tagen: Ab Bolzano: 5.45: 8.48; 9.39; 19.50: i3.0Z; höchstens, daß der Konkurrent mit seiner Steuer 14.98-, 15.16; 17.1Z; 18.18; 19.24. fetzdekretes vom 13. August 1929, Nr. 1431, das entsprechend hinaufgesetzt wird, was wieder bei Ankunft in Collalbo: 7.19: 19.17; 11.96

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 21.02.1936
Umfang: 6
wird der Sprung bei möglichst ruhiger KLrperbe- herrschung. Wer Sonntag in Costalovara das verblüffende Skispringen ansehen wird, soll nicht so sehr auf die Weiten, sondern mehr auf die Körperhaltung beim Flug und Aufsprung achtgeben, wenn er die Kunst erfassen will. einen Possen, den eine Truppe bulgarischer Sti« sportler dem Stèuereinhebèr gespielt hat. Bekannt« lich hatte der bulgarische Finanzminister, stets auf der Suche nach neuen Ennahmsauellen für de« Fiskus, sogar eine Steuer von 200 Leva (zirka

2S Lire) jährlich auf jedes Paar Ski vorgeschrieben. Die bulgarischen Skifahrer waren über diese Maß« nähme sehr empört und weigerten sich, die Steuer zu zahlen. Doch die Finanzbehörde in Sophia ent sandte ihre Agenten nach Moscia, einem Winter sportplatz in der Nähe oer Hauptstadt, mit dem Auftrage, alle „Bretter' zu beschlagnahmen, deren Besitzer die erfolgte Einzahlung der Steuer nicht nachweisen könnten. Die Skifahrer bekamen jedoch Wind von der Sache und erwarteten die Steuer^ agenteN

(Schio) in 39:43; 3. Falco Bruno (Schio) in 43:43,4; 4. Notti Ezio (Rovigo); S. Gambon (Vicenza). Der Pokal des Duce wurde Sabelli-Fioretti zu geteilt. während den Pokal Galeazzo Ciano das römische Syndikat, dem der Sieger angehört, er hielt. Die Ski-Steuer... ' Budapest, 20. Februar Die Lokalblätter bringen eine Nachricht über Zufall Neichsmeisterschaftsspiele i Für Sonntag, den fünften Tag der Retour kämpfe, sieht der Spielplan der italienischen Reichs Meisterschaft eine Serie hochinteressanter

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 24.06.1908
Umfang: 8
Deputation zur Regierung und den Par teien des Abgeordnetenhauses in Kürze abzusenden. In diese Deputation wurden gewählt: Herr Gemeinde rat Trafojer (Gummer), Zwölfmalgreien, Vizebürger meister Dissertori, Kaltern, und Vorsteher Wolf, Algund. Die Gemeindevorsteher äußerten sich dahin, man müsse alle Mittel versuchen, um die drückende Steuer zu verhindern. Forderungen des Bauernbundes. Beim Bauern tag in Bozen wurden eine Anzahl von Resolutionen gefaßt; eine derselben enthüllt auch die politischen

Forderungen des Tiroler Bauernbundes. Die dritte Forderung lautet: „Wir fordern die Aufhebung der Grundsteuer und der Hausklasfensteuer, die Ausge staltung der Einkommensteuer unter Schonung der unteren und mittleren Klassen.' Die Konservativen haben das nicht bloß „gefordert', sonders zum großen Teile auch durchgesetzt; sie haben die Grund steuer von 75 Millionen auf 54 Millionen Kronen und in Tirol von 2,100.000 aus 1,400 000 Kronen, also gerade um ein Drittel, heruntergebracht

aller Reichsratsabgeordneten unzweideutig hervor, daß sie die Erhöhung der Branntweinsteuer für unvermeidlich halten, ja der Abgeordnete Schraffl hat auf der nämlichen Versammlung erklärt: „Meinetwegen mag für die Steuer stimmen wer will.' Das heißt, ich werde nie manden bereden, daß er dagegen stimmen soll; und auf der anderen Seite läßt man die anwesenden Weinbauern die Milderung oder gar die Abschaffung der Branntweinsteuer beschließen! Daß sich die Mit glieder des Bauernbundes alles gefallen lassen, und zwar ohne Widerrede

der Abstimmung im Jahre 1901, weil dort die Erhöhung nur eine kleine war (um 3 Heller per Liter) und weil wir dort die Landesgesällsbeamten los wurden, haben dazumal die konservativen Abge ordneten über ausdrücklichen Wunsch der auf Ver sammlungen befragten Wähler dafür gestimmt^ und zwar deshalb, weil die Weinbauern erklärten, daß die aus der Entfernung der Gefällsbeamten erwach senden Vorteile viel größer sind als die aus der kleinen Erhöhung der Steuer entstehenden Nachteile. Wenn Herr Schraffl

, ohne die nicht regiert werden kann', die reichen Juden und Kapitalisten packen, damit die armen Weinbauern von der schrecklichen Branntweinsteuer bewahrt bleiben. Wenn Schraffl und seine Kollegen als ernste Männer angesehen werden wollen, so müssen sie jetzt auftreten und „das Geld dort nehmen, wo es ist', wie so oft verkündet wurde, damit die ohnedies in ihrer Existenz bedrohten Bauern und insbesondere die von der Reblaus bedrohten Wein bauern von einer drückenden neuen Steuer, die ihnen nie mehr wird abgenommen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
. Die Freilegungsarbeiten wurden unverzüglich aufge nommen und so konnte noch am gleichen Tage der Verkehr aufgenommen werden. Gestern früh war die Straße wieder vollkommen freigelegt. Apothekendienst. Ab heute, Samstag, bis Samstag der kommen den Woche versieht den Nachtdienst die Spital-Apo theke in der Via Regina Elena. Die Nachtdienst haltende Apotheke bleibt bis 21 Uhr offen. Zur Steuer für Rutotransporte Infolge des Inkrafttretens des kgl. Gefetzesde- kretes vom 2. Dezember 1V3S Nr. 2097 hat der fa scistische

Reichsverband der Weinhändler den kom petenten Aemtern nachstehende Fragen, welche die Weinhändler betreffen, vorgelegt: 1. Welcher Prozentsatz des größeren oder ge ringeren Gewichtes, das bei der Fracht in Zentner und Kilometer für die Besteuerung angegeben wird, wird toleriert, wenn an Stelle der Ver ladung nicht die entsprechenden Möglichkeiten vor handen sind, das Gewicht genau zu bestimmen. 2. Wenn die Lastwagen die leeren Gebinde mit sich führen, ist das die Steuer für den Transport der leeren Gebinde

oder für die gefüllten bei der Rückfahrt zu entrichten und wird die neue Steuer auf die Ware allein, welche die Fässer enthalten, angewendet? 3. Da die Steuer nach Zentnern und Kilometern berechnet für Transports im Bereiche der Gemein de nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entrichten ist. wird sie für Transporte die über die Gemeinde hinausgehen von den Grenzen der Ge meinde an berechnet und wie sind diese Grenzen für die Kilometerberechnung festzustellen? Aiihrl nach einem Jahre in der gleichen Wohnung

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 26.11.1923
Umfang: 4
ihm der Eintritt I!n ein solches Lokal mit Gewalt verwehrt werden -sollte, sind der Bürgerin« ister und jedes Grmeiinderatsnlit» gliev verpflichtet, ihm Beistand zu leisten. Der Einkonnnenstouerkommission I. Instanz stehen ähiÄche Rechte zu wie dem Agente. Die Kominission ist ^berechtigt, ihrerseits d>io Dvn'der Parter oder vom Agente deklarierten! Bekennt nisse zu erhöhen oder zu erniedrigen. Entstehen in solchen Fällen Streitfragen in bezug auf StmierveranlaMing miittels Steuer abzuges, so ist mir de? Rekurs

an die Gerichts behörde offen, lvelche? jedoch innerhalb sechs Monaten, vom Steuerabzugs an gerechnet, ein zubringen ist. Bezüglich der Steuer, welche mit tels Steuerrollen eingebracht wird, bestehen andere Rechtsinittel, auf welche wir später zu sprechen kommen werden. Streitfälle, welche zivlischen den Parteien und dem Agense aus der Bemessung des Reineinkommens entstehen, kön nen zwischen beiden im Bergleichsivvge aus der WeCt geschafft werden, doch muh das 'bezügliche liebereinkoinmen die Unterschrift

Steuerträger ein, wendet fiir dl'e betreffende Katelgorie die festgesetzte Deiness'ingsqu<ite für das Reineinkommen und berechnet so die Steuer des einzelnen Steuerträgers. Die Steuerrollo wird auf Grund des Ein- tvagungsril'glsters, welches »vir bereits 'früher erwähnt haben, angelegt. In die Steuerrolle werben die fixen und die provisorischen Einkommensbvträge der einzelnen Steuerträger eingetragen. Definitiv frnid folgende Einkommen: 1. Das vom Steuerträger erklärte und vom Agente nicht beanständete

dann jährlich, und zwar am Jahres schluß für das darauffolgende Jahr gebildet. Die Rollen müssen dann vom Agente genehmigt und vom Präsekten 'vollstreckbar gemacht wer den. Die Steuerrollen werden selbstverständlich iin der Gemeinde öffentlich kundgemacht und dann dem Einnehmer eingehändigt. Dem Ein Heber obliegt nun die Einhebung der Steuer, welche unter staatlichem Schutze geschieht. Dies ist die allgemeine Form de? Steuerein- Hebung. Es gl!bt aber nqch sine besondere, welche sich auf die Veranlagung

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 11.05.1910
Umfang: 8
. Die weiter entfernten Wähler sollen es sich zu Herzen nehmen sür die Stichwahl, was die Burg gräsler von Hölzl und was sie von Schönherr halten. Was ein Mahlkreis von einem großen Klnb hat» Das hat der 13. Wahlkreis erfahren. Erster Akt. Zeit: 28. Mai. — Ort: Bürgersaal Bozen. — 1000 Weinbauern. Am 28. Mai 1908 war in Bozen die große Protestverfammlung gegen die Branntweinsteuer. Der Abgeordnete v. Guggenberg redete den Wein bauern vor, sie haben sonst viele Begünstigungen, sie sollen die neue Steuer nur ruhig

, wie bedrängt die Weinbauern sind und welche Lasten sie haben; es darf nicht mehr so weiter gehen; diese neue Steuer dürfen wir nicht zulassen; ich gebe die Versicherung, daß wir alles aufbieten werden, diefe Steuer zu verhindern!' Laute Bravo und Händeklatschen. Dorsmann hatte die verzweifelte Situation gerettet. AuchFrick hatte das Seinige beigetragen, denn auf Guggen berg deutend, sagte er, diese Leute verstehen die Sache nicht. Zweiter Akt: Zeit: 8. Juni. — Ort: „Andreas-Hoser-Saal',Meran. 400 bis 500

gegen die Privatwein- steuer als nichts anderes betrachtete und ausgab, als daß es „eine große Hetze sei'. Diese Meinung scheint man auch dem Doktor Dorfmann im „großen Klub' beigebracht zu haben, man hat ihm die Schneid abgekauft, er durfte sich für die mächtige» Interessen seiner Wähler nicht mehr wehren. Das ist ein Beispiel, was ein Wahlkreis von einem großen Klub hat. Schweizer Brief» Schweiz, 5. Mai 1910. Politisches. — Hinrichtung. — Entsetzliche Bluttat. — Gotteslästerung. Die zwei letz».verflossenen

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 18.11.1922
Umfang: 8
3 8i> Lire g 70 Lire Branntweinsteuer aus den Liter Alkohol. Die Finanzbezirksdirektion in Brixen Verlautbart zum Gegenstand folgendes: Mit dem am 11. Nov. 1922 in Wirksamkeit getretenen kgl. Dekrete vom 29. Oktober 1922, Nr. 1409, wurden die Bestim mungen des gewesenen Regimes betreffend die Branntweinsteuer aufgehoben und an deren Stelle auf die neuen Provinzen die im Königreiche hin sichtlich der Branntwein-(Spiritus)-Steuer gelten den Gesetze und Vorschriften ausgedehnt. Infolge dessen beträgt

die Branntweinsteuer vom 11. Nov. 1922 an 9.70 Lire per Liter Alkohol anstatt 3.80 L. Die Steuer-Erhöhung trifft ohne Unterschied und ohne Beschränkung auch den in vinkulierten Freilagern vorhandenen Branntwein (Spiritus) je der Art, und zwar sowohl reinen Branntwein als auch Branntwein, der dem Mermuth beigegeben oder sonst zu Likören oder alkoholischen Getränken ver arbeitet ist. Desgleichen unterliegt der Ergänzungs steuer nach dem neuen Steuersätze der mit Kau- tionsbollete auf dem Transporte befindliche

beim nächstgelegenen Finanzwachkommando angemeldet werden. Der Steuererhöhung nicht unterworfen sind die wirklichen Liköre, Typenweine, likörartige Syrupe und alkoholhaltige Parfümerien und Medikamente. Die Unterlassung der Anmeldung, wie überhaupt jede versuchte Hinterziehung der Ergänzungssteuer ist strafbar. Die steuerfreie Branntwein-Erzeugung zum Hausgebrauche ist nicht mehr gestattet. Den Be sitzern von Brennvorrichtungen, die im Grunde der Bestimmungen des gewesenen Regimes die Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

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