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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 23.07.1931
Umfang: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 28.04.1932
Umfang: 8
und Fahrräder. Die Proviinialverwaltüng gibt bekannt, daß laut den Bestimmungen des Artikels 214 und der folgenden des Gesekes vom 14. Dezember - !S31, Nr. 1173, die Fuhrwerke und Kutschen animalischer Traktion, die Fahrräder und ähn liche Maschinen im Besitze von Personen, die In der Provinz Bolzano wohnhaft sind, ab 2V. ölpril einer jährlichen Steuer unterworfen lind, die wie folgt berechnet wird: Landwirtschaftliche Fuhrwerke bis zu S Zent ner Bruttogewicht pro Rad (Tara und Höchst« belastung) jährliche

Steuer Lire 12.50, über 5 Zentner bis zu 15 Zentner pro Rad Lire 25, über 13 Zentner pro Nad Lire 50. Wägen und andere Beförderungsmittel ani> malischer Traktion bis zu 5 Zentner pro Nad Bruttogewicht (Tara und Höchstbelastung) Lire 25; von 5 bis 15 Zentner pro Nad Lire 50: über 13 Zentner pro Nad Lire 100. Kutschen mit zwei Plätzen, der Führerfitz inbegriffen Lire 25: mit mehr als zwei Plät zen der Führersitz inbegriffen, Lire 50., Belozipedis, Maschinen und ihnen ähnliche Apparate

mit einem oder mehr Plätzen Lire 10. Unter dem Bruttogewicht wird das Gewicht des Fuhrwerkes mit-der Höchstbelastung ver standen. also Tara und Tragfähigkeit. - Von der Steuer sind die Fuhrwerke befreit. v>e nur auf dem Eigsngrund zirkulieren und die nur auf kurzen Strecken die öffentlichen Straßen benützen, um sich auf den zum Hos gehörigen Grund zu begeben. Um diese Begünstigung zu genießen, muß ver Fuhrmann mit der entsprechenden Be scheinigung, ausgestellt vom Podestà der Ort schaft, versehen

sein. In dieser Bescheinigung müssen die Grundstücke angegeben sein, die sich außerhalb des geschlossenen Hofes befinden und auch die Straßen, die zur Erreichung der Gund- stücke benützi werden müssen. Unter den landwirtschaftlichen Fuhrwerken, flir welche die genannten Verfügungen geltend sind, sind sene verstanden, welche ausschließlich für den Dienst im Hose selbst und in den ge pachteten Gütern benutzt werden. Sie müssen je nachdem, ob sie von der Steuer befreit sind oder nur einer, ermäßigten Taxe unterworfen

sind, nach der Kategorie, in der sie eingereiht sind, das Metallschild mit der Bezeichnung „carro agricolo' und den Namen der Gemeinde tragen. Die Steuer wird von der Gemeindeesattoria eingehoben und zwar auf die Art. daß der Be sitzer der Fuhrwerke und der Belozipedis das vorgeschriebene Metallschild beheben muß- Diese Metallschilder müssen bei den Velozl- peds am vorderen Rahmen angebracht werden und bei den anderen Fuhrwerken neben dem v-irgeschriebenen Erkennungsschild. Das Metallschild hat nur für das Jahr Gül

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Dolomiten
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Seite 4 von 8
Datum: 11.11.1931
Umfang: 8
DZe Skeuerpflichk für 1S32 3m Sinne des im September d. 3. erlasse nen Einheitskexkes über die lokalen Finan zen hat der Podefla von Merano beschlossen, ab 1. 3änncr 1932 folgende Steuern und Gebühren zur Anwendung zu bringen: a) ANeklvertskeuer; b) Viehsteuer: c) Ziegenskeucr; d) Hundesteuer: e) Steuer auf öffentliche und privale Fuhr- werke: f) Dienslbolensteuer; g) Klavier- und Billardsteuer: h) Steuer ans Gewerbe, Handel, Künste ' und freie Berufe: i) Bakcnkskeuer: k) Lizenzskeuer

; l) Erpreßkaffcemaschinensteuer: m) Ausschriskenskeuer: n) Steuer auf Belegung öffentlicher. Plätze. Alle Bürger, welche sich in einer der nach stehend genannten Bedingungen befinden, haben innerhalb 3 Ö. November 19 31 beim Gemeindeamt während der öffentlichen Dienststunden die erforderlichen Anmeldungen zu machen. Btiekwerk: Alle jene, welche ein Wohnhaus oder sine Dependance, die mit Möbeln eigenen oder fremden Eigentums ausgestattet sind, zur Verfügung haben. Direkt verpflichtet zur An meldung sind die Hausbesitzer, welche auch für vom Mieter

zu entrichtende Steuer haf ten. Diese Steuer wird für jedes zu erhal tende Kind um 5'/ herabgesetzt. Vieh und.Ziegen: Alle jene, welche Pferde. Esel Muli, Rind vieh oder Ziegen besitzen oder halten. Hunde: Alle jene, welche Hunde besitze» oder hal» ; ten, ohne Unterschied der Rasse. Wagen: Alle jene, welche die Konzession für öffent-, ! liche oder private Wagen haben. DIenslboken: Alle jene, welche Dienstboten männlichen oder weiblichen Geschlechtes haben, und ihnen Wohnung oder Kost geben: als Dienstboten

werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wächter bei Gesellschajtcn oder Unterhaltungszirkcln Dienste leisten, wie auch die Personen, welche nur einige Stun den des Tages Dienst machen. Für diese ist die Steuer am die Hälfte ermäßigt. Klavier und Billard: Alle jene, welche eines oder mehrere Kla viere oder Billards besitzen, gemietet haben oder unter einem anderen Titel in ihrem Be sitz haben, gleichgültig, ob sie benützt werden oder nicht. Gewerbe. Handel. Künste, freie Berufe

): es ist gleich gültig. ob der besetzte Platz auf oder unter dem Straßenboden li 'gt. Wer seiner Pflicht u;r Anmeldung nicht nachkommt, hat eine Mehrgebühr zu Zahlen, welche ein Drittel der für das ganze Jahr zu bezahlende Steuer ausinacht. Wer eine gefälschte Anmeldung vorlegt, so daß er wenigstens die Halite der Steuer hin terzieht. hat als Mehrgebühr ein Drittel der Differenz zu zahlen, welche zwischen der ge schuldeten Iahressteuer und der angemeldeten liegt. Die Anmeldung braucht nicht gemacht

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Der Burggräfler
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Seite 10 von 14
Datum: 05.04.1890
Umfang: 14
- serne die Rede lein, als die GesellschaftSmitglieder außer ihrer eigenen Steuerschuld auch die Steuer schuld der übrigen Unternehmer entrichten. Abge sehen davon, mochte ich den .praktischen Juristen-, insoserne es sich um den Begriff der Aerarialsteuer handelt, auf den § 6 deS B.-G.-B. verweisen, welcher sagt, daß man die Worte nach ihrer eigenthümlichen Bedeutung und nach der Absicht deS Gesetzgebers auslegen muß. Hienach kann man unter Aerarialsteuer doch wohl nur diejenige Steuer verstehen

einem Pächter der Wein- „und Fleischverzehrungssteuer, noch einem Solidarab- „findungsoereine, welcher gegenüber den nicht zu „ihm gehörigen steuerpflichtigen Parteien als Päch- „ter dieser Steuer fungirt, kann es zustehen, die „Einhebung eines Gemeindezuschlages vorzunehmen, „bevordiebezugsdcrechtigteGemeinde „diese Einhebung gefordert hat. Daraus „allein erscheint der Zweifel abgeleitet worden zu „fein, ob die Stadtgemeinde Meran ihren in Per- „zenten bewilligten Gemeindezuschlag zur Verzeh- „rungssteuer

von Wein, Weinmost und Obstmost auch „selbständig einheben dürfe, oder ob sie sich wegen „Einhebung derselben an den hinsichtlich dieser „Steuer für Meran, Obermais und Untermais be- „stehenden Solidarabfindungsverein zu wendeu habe. „Zur vollständigen Beseitigung dieses Zweifels „wird es genügen, wenn die im Eingänge erwähn - „ten ErlasteS bezogene Bestimmung des Gemeinde- „gesetzes für Tirol beachtet wird, welche für die „Einhebung der Steuerzuschläge dieselben Organe „und Mittel

§ 81 der Gemeindeord- nung möchte sich der „praktische Jurist' durch die Bemerkung abfinden, daß die „Grund- und Er werbsteuerzuschläge auch nicht von denselben Or ganen eingehoben werden, wie die betreffenden Staatssteuern, sondern umgekehrt die Staats steuer von den nämlichen Organen, welche die „Ge meindezuschläge einheben.' Dieses Argument ist. ein Sophisma der schlechtesten Act und verdient keine Widerlegung; jeder „praktische Jurist' weiß übrigens, daß die Gemeinden die Staatssteuern

von dem Berbrauchsgegenständen die Steuer bei jenem An laste ein, der ihm am passendsten scheint, auf den Begriff Konsum hat aber der Anlaß und Zeitpunkt der Einhebung der Aerarialsteuer keinen Einfluß. Vollständig verfehlt ist die Anschauung des „praktischen Juristen', daß der Fleischbezug von Hotels und Pensionen in Mais nach 8 4 Punkt 7 des Gesetzes vom 16. Juni 187? steuerfrei und deshalb auch frei vom Gemeindezuschlage sei. Punkt 7 spricht nämlich von dem Bezüge von Fleisch aus geschloffenen Städten. Meran

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 26.09.1931
Umfang: 8
, abends im großen Kursaale bei Restauration das beliebte Meraner Dauernquartett mit lustigen Volkslie dern und Jodlern hören unter Mitwirkung der bestbetannten Algunder Musikkapelle in Burg- gräslertracht. Eintritt in den Saal Lire 5.— und Steuer; nummerierte Galeriesitze 4 Lire und Steiler; Galerie-Eintritt 3 Lire und Steuer. Die Eröffnung des Großen Traubenfestes erfolgt Sonntag, den 4. Oktober; v Uhr srül)-. Tncireveiile der Vereins-Kapelle und der Oberinaiser-Kapelle. Um 10 Uhr vormittags zeigen

auf der Promenade. Hm großen Saale: Trachtenball auf der Alm. Qbermaiser- Dorfmusik, Sennhütte usw. Um 11 Uhr Aus zeichnung der 10 schönsten Paare durch Obst- und Weinspenden, ferner Einzelspenden an j« fünf der nettesten Mädeln und Burschen in Tracht. Einlritls-Preise: An Sonntagen bei jeder Veranstaltung 2 L inklusive Steuer, für Trachten 1 Lira einschließ lich Steuer. An Wochentagen abends 1 Lira einschließlich Steiler, für Trachten frei. Eintritt zum Almtanz: 1 Lira einschließlich Steuer. Zu den beiden

Trachtenbällen am Sonntag, den 4., und Samstag, den 11. Oktober, 2 Lire einschließlich Steuer, heimische Trachten 1 Lira einschließlich Steuer. Uon?ert às Rurvrc^eàrZ Programm kür keute. Lemsstsx vormittsrss von Il'lZ bis lZ l5 1. Rossini: Aschenbrödel. Ouverture 2.Verdi: Nigoletto. Phantasie 3. Lanner: Die Romantiker. Walser 4. Strauß: Der Zigeunerbaron. Ouverture 5. Lehar: Las Land des Lächeliis. Phantasie 1 »7 » , 'r. anteilizll, äem Im dri8eurAe8àA-t »ei-rior lek! sock DamenlzT^z'eQUKA. ^°knet°''^ vnrzz

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Volksblatt
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Seite 7 von 10
Datum: 27.02.1909
Umfang: 10
nicht so energisch auf getreten, wäre diese Erhöhung sicher gekommen. Der Protest des Bundes wurde von 55 Gemeinden Deutsch-Südtirols unterschrieben. Als Steuer aus Privatwein wurden vorläufig 2 Kr. per Hektoliter vorgeschlagen. Auf dem Wirtetag in Innsbruck versprachen Schraffl und Arnold, einen Antrag für diese Steuer im Landtage einzubringen, trotzdem der gegenteilige Antrag Glatz kurz vorher im Land tage einstimmig angenommen worden war. Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß beim Zusammen tritte

des Landtages die Privatweinsteuer auss Ta- pet kommen wird. Die Weinbauern müssen mit aller Entschiedenheit dagegen kämpfen, denn diese Steuer wäre ihr Ruin. Wsnn die Bauern aber etwas ausrichten wollen, müssen sie sich zusammen tun und organisieren und sich da die Wirte zum Muster nehmen. Lebhafter Beifall folgte den Ausführungen des temperamentvollen Redners. Präsident Differtori, der nun zum Worte kam, betonte den großen Wert des neuen Wein gesetzes für die Weinbauern, wenn dasselbe ordent lich

durchgeführt wird. ES war seinerzeit leider nicht möglich, die Zuckerung gänzlich auszuschalten, doch der Schwindel, der jetzt mit derselben ge trieben wird, ist gegen die Bestimmungen des Gesetzes. Die Steuer aus Privatwein ist nur aufge schoben, nicht aufgehoben. Daß dieselbe nur die Bauern tragen müßten, zeigen Kärnten, Salzburg und Vorarlberg, wo eine solche Steuer bereits be- steht. Die Weinbauern verkaufen infolge dieser Steuer weniger Wein und müssen denselben über dies billiger abgeben

man dasselbe bei den Weinbauern holen, die selbst nichts übrig haben. Ueberall hört man jetzt von Ausbesserung, nur beim Weinbauern nicht, diesem will man noch etwas wegnehmen. Redner bean tragte nachstehende Resolution, die einstimmig zur Annahme kam: «An den hohen Tiroler Landesausschuß! Die heute in Algund versammelten Wein bauern protestieren auf das entschiedenste gegen die geplante Einführung der sür die Weinbauern unerträglichen Privatweinsteuer und geben gleich» zeitig bekannt, daß sie sich gegen diese Steuer

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Der Burggräfler
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Seite 9 von 14
Datum: 05.04.1890
Umfang: 14
. Ist die Stadtgemeinde Meran gesetzlich berechtiget, den städtischen Zuschlag zur ära rischen Merzehrungssteuer auch dann nach dem allgemeinen Stenertarife einzuheben, wenn die ärarische Steuer von den verzetz- rungssteuerpjlichtigen Narteie» im Wege der Abfindung entrichtet wird! Um diese Frage zu beantworten» muß man sich zuerst darüber Klarheit verschaffen, was unter Abfindung zu verstehen ist und wie der Begriff des städtischen Zuschlages zur ärarischen Steuer drfinirt werden muß. Um diese nothwendige Klarheit

die über die »Einhebung der tarifmäßigen Gebühr »vorgeschriebenen Bestimmungen außer »Wirksamkeit.' Diese Bestimmung ist zu deutlich, um mißver standen zu werden; sie sagt, mit kurzen Worten wiederholt: Die Steuergrundlage ist der Tarif; wollen sich aber die steuerpflichtigen Parteien den mit der tarifarischen Besteuerung verbundenen lä stigen Kontrolmaßnahmen entziehen, so steht es ihnen frei, sich mit der Finanzverwaltung über die Höhe der Steuer von Jahr zu Jahr abzufinden; kommt eine solche Abfindung zu Stande

GewerbSunternehmer sich über die Höhe der Steuer mit der Finanzverwaltung absinvet uns die vereinbarte Steuersmnme unter sich repartirr. Weil es aber überall Kceuzköpfe gibt, die absolut nicht mitthun wollen, so gestattet das Gesetz die Adfindung auch dann, wenn sich eine Mehrheit der Steuerpflichtigen bereit findet, die ganze Steuer solidarisch zu entrichten. So dürfte es geiommen fein, daß im Jahre 1888 nur zehn fleischsteuerpflichtige Unlernehm r einen Abfindungsvertrag mit der Iinanzverwaltnu

g für den Steuerbezirk Meran, Obermais und Un termais abgeschlossen habe» Da diese zehn Metz ger an das Aerar die ganze Steuer von 4035 fl. per Jahr entrichten müssen, welche das k. k. Aerar dem Iteuerbezirke Meran-Mais auferlegt hat, so ist eS ganz gewiß rrcht u»d billig, daß die Finanzverwaltung denselben das Recht ertheilt, sich an denjenigen zu regressirc», für welche sie die Steuer vorgeschossen habe». Ein solcher Regreß wäre nur dann gegenstandslos, wenn es möglich wäre, im Wege eines freiwilligen

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Pustertaler Bote
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Seite 6 von 18
Datum: 20.02.1914
Umfang: 18
von 11.000 Mark repräsentieren, zum Geschenke gemacht. — Getäuschte Hoffnungen. Auf der Arlbergliuie wurden wiederum über 300 öster reichische Slaven aus Amerika, die ausge wandert waren, in Amerika aber nicht den nötigen Unterhalt finden konnten, in die Heimat zurückbefördert. Die Leute waren vollständig mittellos. * Termin zur Einbringung der Bekennt nisse zur Einkommensteuer und Renten steuer für daS Jahr 1914. Das Finanz ministerium hat zur Vermeidung von Kompli kationen, die im Hinblicke ans

einer mindestens vierzehn- tägigen Frist, erst gleichzeitig mit der Zustellug deS letzten Zahlungsauftrages übermittelt werden. Schließlich wurden die Finanzlandesbehörden beauftragt, etwaige Gesuche um weitere Frist verlängerungen mit wohlwollendsten Entgegen kommen zu behandeln. * Die neuen Eteuerbestimmunge» be züglich der Personaleinkommensteuer kommen recht deutlich in folgenden Merkzahlen zum Ausdruck und werden so leicht verständlich: Bis 1600 Kronen Einkommen besteht Be freiung der Steuer. Bis 2000

Kronen Ein kommen besteht Befreiung vou der BekenntniS legnng. Bis 2400 Kronen Einkommen gibt es nicht nur keinen Aufschlag zur Steuer, sondern es tritt Ermäßigung des normalen Steuersatzes ein um eine Stufe für jedes Familieumitglied außer der Gattin und noch einem. Unter besonderen Verhältnissen eventnll vollständige Freilassung von der Steuer. Bis 3000 Kronen Gehaltseinkommen find spezielle Burussabzüge zulässig. Bis 3600 Krone» Einkommen gelten Abzahlungen von Schuld- kapitalieu als Abzugspost

. Bis 4000 Kronen Einkommen wird das Arbeitseinkommen der Hanshaltungsangehörigen nicht einbezogen. Bis 4800 Kronen Einkommen wird Herabsetzung der Steuer um eine Stufe für jedes vom Steuerpflichtigen versorgte Familienmitglied außer der Gattin und noch zweien gewährt; zwei bereits herangezogene Kinder befreien vom Aufschlag zur Steuer. Bis 12.000 Kroueu Einkommen besteht die Möglichkeit, daß der Aufschlag ermäßigt, unter besonders berück- sichtiguugSwürdigen Verhältnissen sogar die normale, skalamäßige

Steuer bis um drei Stufen herabgesetzt wird. * Ziehung. 3prozentige Bodeukreditlose vom Jahre 1880. Der Haupttreffer mit 90.000 Kroueu fiel auf Serie 2036 Nr 97. * Auszeichnung. Zur Ehruug des Tages, an dem vor zwei Jahren die Ernennung deS Grafen Berchtold zum Minister des Aeußern erfolgt ist, hat der Kaiser dem Grafen Berch told daS Großkreuz des St. StephauSordeuS verliehe«. * Graf Berchtold wird dem bayrische» Köuigshofe anfangs März, den üblichen Be such abstatten. * Militärisches. Wie verlautet

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Volksbote
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Seite 9 von 12
Datum: 21.03.1929
Umfang: 12
„io o t rs Do ic DmEN-ätz, tfetf 21. Mftz IMS Är. 12 — Seite 9 dazu bestünde. Nur bezüglich der Ergänzungs steuer (Complementare), die durch die unter« lassen« Anmeldung des Zinsenbezuges erspart wurde, wird ein Viertel dieser ersparten Steuer als Zuschlag berechnet. Durch das Gesetz vom 9. Dezember 1928, Nr. 2834 (Gazz. Uff. vom 24. Dez. 1928, Nr. 298) sind strenge Strafbestimmungen für Steuerverheimlichung oder Hinterziehung angedroht worden. Nach ' eiern Gesetze würde die Strafe

für die unter» ffene Anmeldung eines Zinsenbezuges durch den Gläubiger einer Forderung mit einem diesem Gese lass« “ _ ng Steuerzuschlag von einem Drittel einer Jahres steuer und mit einer Geldstrafe zwischen 199 und 2999 Lire bemessen werden. Dieses Gesetz enthält jedoch im Art. 8 eine Bestimmung, die auf Ihren Fall anwendbar ist. Sie besagt daß Personen, die ein steuerpflichtiges Einkommen, das schon von früher her besteht, noch nicht zur Besteuerung angemeldet haben, diese Anmel dung aber freiwillig und bevor

das Steueramt von Amts wegen oavon Kenntnis bekommen und die Steuer vorgeschrieben hat, beim zu ständigen Steueramte innerhalb dreier Monate von der Verlautbarung der Durchführungs bestimmung zu diesem Gesetze nachholen, von jeder Strafe und Zuschlagsgebühr befreit sind und nur vom 1. Jänner 1,9 29 an für dieses Einkommen besteuert werden. Cs ist dies eine Art Steueramnestie für die Folgen der unterlassenen Anmeldung. Die Durchführungs» bestimmung ist noch nicht verlautbart worden, so daß die erwähnte

dreimonatliche Frist zur Anmeldung noch nicht zu laufen begonnen hat. Wenn aber Gefahr bestünde, dah das Steuer- amt von Amts wegen zur Kenntnis des Be standes der Forderung kommen könnte, würden wir Ihnen raten, schon jetzt den Zinsenbezug aus der Forderung freiwillig zur Besteuerung anzumelden und unter Berufung auf Art. 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 1928. Nr. 2834, zu verlangen, dah die Steuer nur vom 1. Jän ner 1929 an vorgeschrieben werde. Auszug aus dem Amtsblatt fogllo annunzl legall

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Volksblatt
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Seite 7 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
Z0. Januar 1909 Tiroler Volksblatt Seite 7 erniedrigt worden find. Eines aber hat der Kienzl nicht gesagt, daß er und seine christlich-sozialen Gesinnungsgenossen am 28. April 1908 den Antrag «Zlatz gegen Erhöhung der Weinbranntweinsteuer haben durchfallen lassen und daß am 14. Januar d. I. die christlich-sozialen Abgeordneten die Steuer aus Privatwein beantragten, daß keiner dagegen geredet und daß sie alle dafür gestimmt haben, das getraute sich Kienzl freilich nicht zu sagen. Da mußte

der Leys einspringen. Und waS hat der ge sagt und waS hat er nicht gesagt? Er hat gesagt, saß er dagegen sei; daß aber alle christlich-sozialen Abgeordneten dafür sind, hat er nicht gesagt; jerner hat er gesagt, er sei nach Innsbruck gefahren, um den Abg. Steck zu bitten (!) (Bitten und Flehen!), er soll gegen diese Steuer sein, daß aber leider auch der Abg. Steck am 14. Januar kein Wort gegen diese Steuer gesagt und dafür gestimmt habe, das hat Herr v. LeyS auch nicht gesagt. Ferner

hat er nicht gesagt, daß er als G> «eindevorsteher von Montan den gemeinschaftlichen Prsteft aller Weinbaugemeinden nicht unterschrieben und nicht eingesendet hat. Und waS hat denn der Letzs von der Branntweinsteuer erzählt? Daß der Beinkulturausschuß die Zurückziehung dieser SLeuervorlage erwirkt habe. Daß aber sowohl er, als auch der Reichsratsabgeordnete v. Guggenberg diese Steuer entschuldiget haben, daß er nicht ein mal versteht, daß die Steuer um mehr als 100 Prozent erhöht

werden soll und daß sich der ganze Weinkulturausschuß erst von den Weinbauern und besonders vom Weinbauernbund drängen ließ, bevor sie gegen die Steuer aufgetreten sind, das hat er nicht gesagt. FernerS sagt LeyS, wenn trotz seinen Bemühungen (was ist denn mit den andern?) die gänzliche Befreiuung des EdelbranntweineS nicht zu erzwingen (!) sei, wenigstens die Pauschalierung erreicht werde. Der arme Hascher! Solche Blößen soll sich ein Abgeordneter schon doch nicht geben! Der arme Mann scheint nämlich wirklich nicht zu wissen

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Dolomiten
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Seite 6 von 12
Datum: 27.06.1934
Umfang: 12
. Eine der jetzt neu entdeckten Fresken stellt eine Iagdszene dar. -m- lewt @MeMfllt M und MMG-MW M-K »argelegi vom Potesta Comm. Dr. Markart in »er Gemein-ebeieatsfitzung vom 22. Funt 1934. Fortsetzung. Die Eesamteinnahme des Jahres 1933 be trug Lire 69.392.47 und verteilt sich auf 1341 Steuerpflichtige. 2. Umlage zur staatlichen Eebäudesteuer: 1. Steuersatz 80—100» 2. „ 100-125» 3. „ ab 125» Die Gemeinde legt die staatliche Gebäude« steuer mit 50» um Der Esattoria wurden zur Einhebung übergeben im Jahre 1933

. . 3. Die Abgabe auf Industrie, Handel und freie Gewerbe. Diese Abgabe ersetzte die bis 1926 bestandene Taffa esercizio e rivendita und legt sich um auf die Einkommensteuer Kategorie B mit 3», auf Kategorie Er mit 2.4». Diese Abgabe wurde mit 1. Jänner 1930 gesenkt in Kategorie B auf 2.5», in Kategorie E» auf 2». Dem Esattore wurden im Laufe des Jahres 1933 zur Einhebung über geben Der größte Steuerträger dieser Abgabe ist die Soc. An. Ammonia Einigo mit L. 80.803.59. Die Steuer verteilt sich auf 1518 Steuer

Wotjmingen 58» außer Steuer gesetzt waren. Das Steuer» reformgesetz brachte seit 1. Jänner 1932 folgende Aenderungen: für den Mietwert von Lire 1.200 bis Lire 3.000 3.001 „ „ 6.000 „ » „ „ ff 6.001 „ „ 12.000 „ „ „ „ » 12.000 „ ff 24.000 „ „ „ „ „ 24.001 darüber Diese Perzentuale wurden von der Gemeinde sogleich gesenkt auf 4», 6». 6». 7» und 8». Der Esattoria wurden im Jahre 1933 zur Einhebung übergeben . . 6. Die Lizenzsteuer. Diese Abgabe lastete bis 31. Dezember 1931 auf allen öffentlichen

aufgehoben und dieser Dienst für die Bevölkerung seither von der Gemeinde aus eigenen Mitteln bestritten. 8. Ebenso bildet die Müllabfuhr im geschloffenen Stadtgebiete eine un entgeltliche Leistung der Gemeinde. 9. Die obligatorische Viehabgabe wurde von der Gemeinde derart ab gebaut, daß zugunsten der landwirtschaftlichen Bevölkerung Kühe, Kälber, Schweine und überhaupt alles Kleinvieh steuerbefreit wurden und so diese Steuer von Lire 29.778.85 auf im Jahre 1933 gesenkt wurde. 10. Die Aufschriftenabgabe

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 16
Datum: 16.01.1904
Umfang: 16
- Szent-Kereszt an Herzschlag gestorben. treibenden Bevölkerung entstanden, daß die Regierung sich gezwungen sah, dar Gesetz innerhalb drei Mo nate wieder abzuschaffen und die Weinverzehrung»- steuer wieder nach dem WeinverzehruvgSsteuerpatente vom Jahr 1829 nur von den Wirt«- und Schank- geschästen eivzuheben. Und nun wollen un» die Abgeordneten Arnold, Schraffl u. s. w. neuerdings mit diesem Weinsteuergesetze beglücken. Man sieht, daß sie unsere Südtiroler Berhältniffe nicht beson der» gut verstehen

nicht bloß den Gastwirten und Ausschänkern, sondern anch den übrigen Konsumenten auferlegt wird. Bon dieser Steuer ist nur jener Wein au» zunehmen, der von den Weinbau!reibenden als Hauitrunk verwendet wird.' Dieser Antrag deß christlichsozialen Abg. Arnold und Gen offen verlangt von der Regierung ein Ge setz, welches die Weinverzehrungssteuer, den Wein akzis, auch auf den Privatkonsum, d. h. auf den Genuß von Wein in den Privathänscru (zu Hause) ausdehnt. Bisher zahlten die W-invrrzrhrnngSsteuer

, den Akzis, nur die GasthauSbcsitzer, die Wirte und Echankivhaber. Die Gäste mußten deßwegen den Wein etwas teurer bezahlen. Die Steuer traf also die Gasthausbesucher und die Fremden. Zu Hause konnte jedermann Wein einkellern und verbrauchen, wie viel er wollte; dafür brauchte er keine Ber- zehrungSsteuer, keinen Akzis zu zahlen. Dar sollte nach obigem Antrage ander» werden Wenn bis jetzt die Weinverzehrungssteuer z. B 700.000 Kronen getragen hat, so würde in Zukunft, wenn auch der Wein

, der in den Privathäusern ge trunken wird, zur'Versteuerung kymmt, wenigstens weit über eine Million Kronen gezahlt werden müssen. Dazu käme noch die Lavdesauflage. Dieser Antrag bezweckt also eine große Ver mehrung der Steuern. Und diese Steuer würde besonders das weiubaubetreibende Südtirol schwer treffen, weil hier, wo der Wein wächst, von'den Privatleuten, von den Bauern und Geschäftsleuten mehr Wein im eigenen Hause verbraucht und ge trunken wird. Ausgenommen vorüber Steuer- wäre nur. jener Wein

, der von den Wriubautreibenden al» HauStrun! verwendet wird, da» ist der söge nannte „LepS'. Diese Steuer würde auch sonst viel kosten und vieleBelästigungen bringen. Dir „Finanzer' müßten ins unabsehbare vermehrt und bezahlt werden Sie würden, um eine genaue Besteuerung durchführen zu können, die Keller jedes Jahr wiederholt revidieren und untersuchen, war für jedermann sehr lästig ist. 'An Angebereien und Bestrafungen würde es gewiß nicht fehlen. Schon im Jahre 1859 hat die Regierung ein solche» Gesetz herausgegeben

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Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 07.02.1929
Umfang: 12
(nicht Zeitungsverwaltung). lowie von Brief- marlen rm Betrag von 1 Lira für je eine An frage zu kenden. -Jede Frage ist für sich gesondert auf ein Blatt zu schreiben. Anfragen ohne Unterschrift werden nicht beantwortet. Die Er teilung der Auskunft geschieht unverbindlich und ohne Haftung für die Richtigleit an dieser Stelle oder im „Brieslasten'. Frage: Ich habe im Jahre 1925 mit der Steuer behörde eine Ab'indung abgeschlossen, mit einem steuerpsllchkigcn Einkommen von 2200 Lire iähr- llch. welche Abfindung ab 1926

gelbe war. Weil Ich aber zu hoch «efchähi wurde und ich das Recht hatte, kür das Jahr 1928 neu zu faliereu. hade ich im Jahre 1927 bei der Steuerbehörde um Ermäßigung angesucht. Ich wurde somit von der Kommission erster Instanz mit einem steuer- psllchttgen Einkommen von 1606 Lire für die Jahre 1928 und 1929 eingetragen. Im Oktober v. 2. wurde ich von der Steuerbehörde verstan- dlgk. daß nun mein lleuerpMchiiaes Einkommen mit 2800 Lire eingetragen wurde. Ich habe gleich einen Rekurs

an die Kommission gerichtet. Trotz dem bin ich seht wirklich mit einem Einkommen von 2800 Lire besteuert und muß noch für das Jahr 1928 eine Nachzahlung von Lire 131.90 leisten. Ritte um Auskunft, ob und was sich da machen ließe Antwort: Vermutlich siegt der Fall io, daß zwar die Sleuerkommifston erster Instanz aus Grund Ihres Rekurses im Jahr« 1927 das steuer pflichtige Einkommen für die Jahre 1928/29 mit 1600 Är« festgesetzt hat. daß aber der Steuer- prokurator aegen dies« Entscheidung

werden können. Wenn aber keine Entscheidung der Brovinzialsteuerkommiisiön besteht, könnte entweder eine proviioriiche Eintragung Ihres durch Rekurs an die SieuerkommiiNon erster Instanz anaefocktenen und von Amts wegen iest- geletzten steuerpslichsigen Einkommens vorftegen. was noch dem Gesetze zulässig Ist. wenn die Steuerkommilsion innerhalb 60 Tagen nach Ein bringung des Rekurses noch nicht entschieden hat, oder es siegt tatsächlich ein Versehen des Steuer- amtes vor gegen das ein Rekurs aeaen den Ruo>« eingebracht

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
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Seite 6 von 10
Datum: 15.07.1936
Umfang: 10
Ligure in Oberitalien, em anderes Bild zeigt die Lagunenstadt Venedig, ein Gemälde, das die fa schistische „Alpenzeitung' als „für die Wandelhalle verfehlt' bezeichnet, weil es weder zu begeistern noch zu locken ver steht, das dritte Bild führt uns nach St. Christina im Grödentale, endlich in die Südtiroler Landschaft. Das letzte von Robert Straffer gemalte Bild besitzt ausgezeichnete Pla katwirkung und Werbekraft. Neue Steuer (KonZessionssteuer). Das Rqgisteramt am Kornplatz hat die Gebühren

für die neue Steuer, die bis zum 30. Juni zu bezahlen ist, wie folgt festgelegt: Bau ern, die Kühe zur MilchgewinnunA halten, zahlen 50 Lire jährlich pro Kuh. Fleischhauer zahlen, für den Verkauf von Wurstwaren 50 Lire, für die Verarbeitung des Flei sches zu Wurstwaren 50 Lire, für die Konservierung des Fleisches in Kühlanlagen 100 Lire jährlich. Die Milchver käufer zahlen 50 Lire Handelslizenz, 50 Lire Konzessions steuer und wenn sie Poghurt verkaufen, wieder 50 Lire pro Jahr

noch Steuer gezahlt wer. den. Die Liquidierungen der enteigneten Gründe beim Stra ßenbau ist bis heute noch nicht erfolgt. Die betreffenden Bauern müssen für den enteigneten Grund noch die Steu er zahlen. Der Staat verspricht für den Quadratmeter 25 Lire, beim Bau dex alten Straße 1928—1929, wurden vier Lire pro Quadratmeter ausgezahlt. Doppeltes Matz. In letzter Zeit wurde bekannt, daß das Elektrizitätswerk in Brixen dem Sägewerk des Ing. Fer rari, den Strom pro KW mit nur 15 Centesimi berechnet

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 6
Datum: 27.05.1921
Umfang: 6
. — Umkagenerhohungenr Grund steuer bisher 100 Prozent nun 140 Prozent, ergibt Lire -16.151,66; .Erwerbsteuer- allgemeine, 100 Proz., nun .140 Proz., 9100 L.; Erwerbsteuer, besondere, 300 Proz., Rentensteuer 120 Prozent, 2400 Lire; Hauszfnssteuer 50Proz., !nun 80Proz., 62,408,68 ; 5»/o ÄbMbe für steuer- freie Häuser 150 Proz., nun 240 Proz., 7802,52; Fleisch- verzehruugssteuer früher 100 Proz., -jetzt 125, 944,42; Weiuverzehrungssteuer. früher 80 Proz., jetzt 125 Proz., 5392,50: Hieräusiage ab Mai Lire H5 pro Hektl

. 6000 .Lire zusammen-Lire ,110.199,78; verblecht m ungedeckter Ab gang von A-60,22, stvelchcr ^Abgang aus erhöhter Steuer einnahmen zu decken erhofft ivfrd. . , - ? (Städtische Gesangsschule für Knaben, u. MÄdchen sin Werian,) Am Sämstckg den 28. ^ Mcch Devisen. MaULnder Devise» von» 25. MaL. Frmz.Frk. 157'51» Pfund Sterling ? 2 '? 0 . belgische rcs. 157-30. deutsche Mark 30-59. schwelz. FrL 329-79^ ollänv» Gulden 550» tschech. Kronen 27—, Lei Zl'tt» Dollar 18:35», Ssterr. Kronen —. Wiener Valuten

vom 25. Mai. Mark 9-58» Lek 9 70. YWek —Llrex 31-M ftmz. Frankttr 48-75» Schweizer Franken 102'—» Dollar 557'—» tschechische Kronen 8'43. Dinarnoten 18:—» Un garische Krone —polnische Mark O-5360». Pfund Sterling. 2250-—.. V«a»t»«L Bebcgtqui Joseph Atzaker. Gingesendet. . ^Etablifsemenk Marchvtti) Berglaubrn 84., -Jeden Abend Garten-Konzert (Salonquartett). Einttiktz Lirel.30 iicklustve Steuer. Herrlicher Restaurattonsgarten. Abonnement: Mittag- mb Abendttsch Lire 7.— > . . ' : —— ! II .. piQfttanadinins

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 13.10.1891
Umfang: 4
vom Medergange des antisemitischen Einflusses betrachtet werden. Die Massenpetition, welche zunächst die Noth wendigkeit einer kräftige» Activa auf allen Ge bieten des gewerblichen Lebens betont, aber gegen blos einseitige Abänderungen der bestehenden <Zk, Werbegesetze entschieden Stellung nimm!, bezeichnet als das Wesentlichste die Dnrchfüruug einer ent sprechenden allgemeinen Steuer-Reform, „das heißt eine wirkliche, materielle, w Ziffern aus' drückbare Hilfe, mit anderen Worten die Herab

Bevölkerungs-Zunahme gewachsen; gleichwohl hat sich aber vom Jahre 1L83 an bis zum Jahre 1690 der Ertrag der Erwerdssteuer auf 114 Mil lionen Gulden erhöht. Woraus mag wohl diese Zunahme des Steuer-QrtrageZ resvltireuZ Eine Steuerzunahme in einer Periode retrograder Be wegung sowohl deS iudustriellen Exports als auch des handwerksmäßigen Betriebes und lokaler Absatzmöglichkeit S Das Jahr 1883 und in diesem Jahre das Datum des 16. März gebeu die Ant wort aus diese Frage. Mit welcher Hoffnungs- frmdigkeit

ist, dieselben zn Fuß znrückzulegen. (Schluß folgt.) es sich auch in Bezug auf den Plener'scheu Ge setzentwurf. betreffend die rasche uud vorläufige Durchführung der Aufhebung des 70perzentigeu Zuschlages zur Erwerbsteuer bis zu einer allseits entsprechenden Steuer-Reform, keineswegs um eine bloße Wohlthat, sondern um eine vorläufige, vollauf berechtigte Berücksichtigung des kleineren Gewerbestandes handelt.' Rundschau. Bozen, 12. October. In voriger Woche haben die Diur nisten der verschiedenen Staatsbehörden

Erzherzog Heinrich deu B:rrag von 25 fl. gespendet. — Köziz Albert von Sachsen ist von den stei- uschen Hvchgebirgsjazden »ach Dresden zur^ckge reist. — Der Kaiser hat dem Kanzlcirathe des Generalkonsulats in Genua, Julius Bombiero, den Ritterstand mit dem Präbicate .Kremenac' verliehen. — Der Finanzminister hat die Steuer einnehmer Josef Seeber nnd Josef Tonelli zu Hauptsteuereinnehmern für den Bereich der Finanz-LandeS-Direction in Innsbruck ernannt. — Herr Dr. Boryfiekiewicz, Professor

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 26.03.1890
Umfang: 4
ab, daß die be zugsberechtigte Gemeinde, die EinHebung des 'Zuschlages verlangt, denn weder einem Pächter der Weiu- und Fleischverzehruugssteuer noch „einem Solidarabfindungsvereiue, welcher gegen- .über den nicht zu ihm gehörigen steuerpflichtigen .Parteien als Pächter dieser Steuer fuugirt, „kann es zustehen« die Einhebung eines Ge- „meindezuschlages vorzuuehmen. bevor die bezugs- .berechtigte Gemeinde diese EinHebung gefordert „hat. Daraus allein erscheint der Zweifel abge leitet worden zu sein, ob die Stadtgemeinde

„Merau ihren in Perzenten bewilligten Gemeinde? „znschlag zur Verzehrungssteuer von Wein, Wein- „mostund Obstmost auch selbständig einheben „dürfe, oder ob ste sich wegen Einhebnug der selben au den hinsichtlich dieser Steuer für .Meran, Obermaisund Uutermais bestehenden „Solidarabfindnngsverein zu wenden habe. „Zar vollständigen Beseitigung dieses Zweifels „wird es genügen, wenn die im Eingange erwähn „ten Erlasses bezogene Bestimmung des Gemeinde .gefetzes für Tirol beachtet

der Stammsteuer uuvev .einbar ist.' Mit dem hier citirten Z 81 der Gemeindeoid nulig möchte sich der „praktische Jurist' durch die Bemerkung abfinden, daß die .Grund- und Eo werbsteuerzuschläge auch nicht von denselben Or- ganen eingehobe» wernn, wie hie betreffenden Staatsstenern, sondern' umgekehrtdie Staats steuer von den nämlichen Organen, welche dil „Geweindeznschläge einheben.' Dieses Argnmen ist ein SophiLma der schlechtesten Art und ver dient keine Widerlegung; jeder »praktische Jurist' weiß übrigens

als Biertön sum! beth nebst kleinem Gefolge zu einem 14tägigen i u betrachten sei! Der Staat hebt eben von dem Aufeuthalte im Kurorte GrteS eintreffen. Die ! Zerbrauchsgegenständea die Steuer bei jenem An- Frau Kronprinzessin-Witwe wird diese Zeit ihres lasse ein, der ih« am passendsten scheint, auf den Hierseins alsdann zu größeren Exkurstonen in Begriff Konsum hat aber der Anlaß and Zeit- die Mittelregion, sowie zu einigen Hochtouren »unkt der EinHebung der Aerarialsteuer keinen benutzeu. Einfluß. Ren

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