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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 20.01.1909
Umfang: 8
Seite 2 die urdeutschen Männer, wie die Abg. Walther, Greil usw., haben nicht gegen diese Steuer gestimmt! Man muß diesen Herren ein wenig auf die Finger sehen, damit man merkt, wie windig eS mit dem Deutschtum dieser Leute aussieht, von denen kein einziger gegen diese Steuer gestimmt hat. Anm. der Red.) Diese Steuer trifft aber auch in erster Linie den Bauern, denn eine Be steuerung des Produktes ist nicht denkbar, ohne daß dieselbe nicht auch den Produzenten trifft. Es ist doch sonderbar

: auf unsere Berge hinauf baut man teure Bahnen, die Schönheiten unseres Lan des weiß man recht gut gesetzlich zu schützen, nur für das herrlichste Juwel unseres Landes, den Bauernstand, weiß man im Jubeljahr nichts Besse- res zu erfinden, als eine neue Steuer. Man muß daher den Kampf der Weinbauern gegen diese Steuer nur aufs beste begrüßen, und Sie können, Verehrteste, überzeigt sein, daß unsere Presse sich voll und ganz in den Dienst ihrer Sache stellen wird. Mögen Sie, liebe Weinbauern, diesen Kampf

führen mit der nötigen Einigkeit und Eintracht, mit echt tirolischer Schneid und mit ebenso echt tirolischer Offenheit und Ehrlichkeit. Gutsbesitzer Thaler aus Tramin zeigte an der Hand eines konkreten Beispieles, was ein Wein gut dem Bauern kostet, bis alles bestritten ist, und gelangt an der Hand von Zahlen zum Resultat, daß dem Bauer sast gar nichts übrig bleibe. Es sei also unmöglich, daß der Bauer diese neue Steuer erträgt. Herr Redakteur Gufler kam auf die Bier steuer zu sprechen und zog dabei

der Weinbauern, denn er weiß, daß in einer Vier telstunde die ganze Frucht seines Fleißes vom Ha gelschauer vernichtet sein kann. Gegen all diese Ge fahren aber ist der Brauer geschützt, im sicheren Lokale trotzt er ruhig der Kälte und dem Unwetter, ihm können diese beiden sürchterlichen Gesahren nicht schaden. Die Wirte haben eS bei der Weinverzeh- rungssteuer sehr gut verstanden, sich schadlos zu halten, ja, sie haben sogar einen Profit davon ge zogen, indem sie um das Doppelte als die Steuer ausmachte

, den Preis erhöhten. Sie haben die Kon sumenten zahlen lassen. Abg. Gentili hat bezüg lich der Besteuerung des Privatweines im Land- tage gemeint, man fange jetzt mit einer Steuerhöhe von 2 Kronen per Hektoliter an, aufhören aber werde man mit 8 Kronen. Es werde einfach heißen, wegen einer Erhöhung von 1 bis 2 Kronen sei nichts dahinter, die Steuer sei ja eingesührt, jetzt könne man ruhig, langsam, langsam hinauffahren. Daher heißt's, gleich jetzt, gleich von allem Anfang, der drohenden Gefahr begegnen

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 20.06.1923
Umfang: 8
Gemeindesteuern zählt-das Aus dehnungsdekret als in den neuen Provinzen zulässig deren 14 auf, von denen eine inzwischen bereits wieder abgeschafft wurde. Die verbleibenden find: 1. Die Gewerbe- und Verkaufs st euer, etwa unserer bisherigen Erwerbsteuer ent- (Jedoch war die österr. Erwerbsteuer eine Staats-, keine Gemeindesteuer.) Dieser Steuer un- die ein Gewerbe, Handwerk oder Abständigen Beruf ausüben; die Verkäufer aller . ten Waren; alle Vereine mit Ausnahme der- ^'^en, nur politischen

, wissenschaftlichen oder ^^ugen Zwecken dienen. Ausgenommen sind uch die Trafiken, falls dort keine anderen als n ^uopolartikel verkauft werden, für den im gleichen ^ Ä folgenden Verkauf anderer Waren erwächst die entsprechende Steuerpflicht. Diese Steuer h'- .^6Aeuer und trifft also den Betrieb, nicht im Gemeindesteuerreglement ^ aufgeführte Gewerbe ist die Steuer zu diese Gewerbe im gleichen Lokale ^ Derselben Gemeinde betrieben/werden. Diese die Ys? Klaffen abgestuft. In Bozen beträgt 10 i ^ lassen

erst die nötigen Bestimmungen vom Prov.-Verw.-AuÄ schuß erlassen werden. Sie trifft das Rein-Einkom- men aller Mitglieder einer zusammenlebenden Fa milie und ist je nach der Ortsgröße und der Einkom- > menhöhe abgestuft, sieht auch ein steuerfreies' Mini- mum vor. Sie dürfte sich wahrscheinlich etwa von ^ bis 2 Prozent bewegen. , / ^ - 3. Vieh st euer und Steuer a u f Z u g -, Reit- undLasttiere. Für beide Arten von Steuern müssen erst die Durchführungsverordnun gen

vom Provinzialverwaltungs-Ausschuß in Trient geschaffen werden. Die Viehsteuer wird nach dem mittleren Wert der einzelnen Viehgattungen be stimmt. Die Landessteuer darf höchstens 1 Prozent dieses Mittelwertes, der durch den Provinzialver waltungs-Ausschuß festgesetzt wird, betragen. Die Gemeinden können dann das Ausmaß bis zur dop pelten Höhe der Landessteuer hinaussetzen. Von der Viehsteuer sind zumeist das Saugvieh und jene Tiere befreit, die der Steuer auf Zug-, Reit- und Lasttiere unterworfen sind. Letztere Steuer

ist durch ihren Namen schon genügend erklärt. Sie kommt zur Anwendung, auch wenn solche Reit- und Last tiere nur vorübergehend sich in einer Gemeinde be finden, aber mindestens ein Vierteljahr. Diese Tiere sind dann zu melden und von der Gemeinde zu kon trollieren. 4. M i e t w er t st e u e r (Tassa sul valore loca- tivo). Vor allem ist festzuhalten, daß diese Steuer und die Familiensteuer in derselben Gemeinde nicht zugleich demselben Steuerträger auferlegt werden darf. Die Mietwertste^ler ist zu zahlen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 11.11.1936
Umfang: 6
senschaften, welche einen staatlichen Zuschuß genie ßen. Zur Zeichnung sind weiters jene verpflichtet, die tatsächliche Besitzer von Realitäten ind, wenn ie auch im Grundbuche noch nicht als solche aus- cheinen. Zur Zeichnung verpflichtet sind jerner Be- itzer von Grundstücken und Häusern, die äugen- »licklich keiner Steuer unterliegen, oder welche nur eine Ergänzungssteuer bezahlen und endlich Be sitzer von noch nicht fertiggestellten Häusern oder noch yicht in die Steuerrolle eingetragenen Reali täten

? - Be stimmungen noch nicht erschienen, so daß auch die Steuerämter noch keine definitive Auskunft geben können. c) Daß das Einkommen aus dem Hypothekarkredite tatsächlich zur Steuer angemeldet od. von amts wegen festgestellt ist. Eine Frage, welche ebenfalls hier noch offen bleibt, ist der Abzug von.Realitäten, wie zum Bei spiel Wohnungsrechte, Fruchtgenußrechte (seien es vertragliche oder gesetzliche), Ausgedinge, Abnäh runsrechte usw. Im weiteren Sinne genommen, sind auch dies Hypotheken, welche eigentlich

noch nicht ersichtlich, ob auch eine Bestätigung des Gläubigers beiliegen muß, daß das Darlehen tatsächlich besteht. Wird die Hypo thek anerkannt, so ersolgt der Abzug derselben von amtswegen. 6. Die Zmmobiliarsteuer. Mit dem gleichen Dekrete ist außer der Anleihe auch eine außerordentliche Jmmobiliarsteuer ein geführt. welche alle jene zu zahlen haben, welche zur Zeichnung der Anleihe verpflichtet sind. Die Steuer wird jährlich festgesetzt auf 3.3 Promille von dem festgesetzten Werte der Realitäten

, so daß man für 1000 Lire Anleihe Lire 3.30 Steuer extra ^Dièk^Steuer geht auch automatisch mit dem Wer te der Liegenschaften und wird auch dementspre chend von amtswegen festgesetzt. 7. Bezahlung der Anleihe und der Steuer. Die Bezahlung der Anleihe und der Steuer er folgt mit den anderen Steuern und wird von der Raten eingehoben. ^ ^ Esattoria gleichzeitig mit den anderen Steuern in 6 Das Wertpapier erhält lier Zeichner erst nach vollkommener Einzahlung, das heißt nach der sech sten Rate

solche Be sitzer, welche momentan keine Steuer zahlen, sei es nun Gebäude- oder Grundsteuer, und zwar muß hier die Anmeldung erfolgen, weil diese Besitzer in keiner Steuerliste enthalten sind und infolgedessen das Steueramt keine Grundlage für die Bemessung der Steuer, respektive für die Schätzung der Ge bäude hat. Bei Neubauten sind diesen Anmeldungen die Berechnung, eventuelle Fakturen und eventuell eine Schätzung eines amtlich zugelassenen Sachverstän digen beizulegen, damit das Steueramt die Mög lichkeit

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 12
Datum: 13.07.1907
Umfang: 12
Seite „Der T i r ? ? t r' Samstag, 13. I-^lt 1907 Schwalbennester angeklebt sind, sondern an Güter in gesegneten Lagen vonSüdtirol—und bei diesen nach Geschäftsart ausrechnet, was der Rein ertrag deS Gutes ist, finden Sie bei hundert Gütern nicht zehn, die wirklichen Reinertrag abwerfen, aber die Besteuerung ist da. EL ist dies also eine Steuer, durch die nicht, wie das Gesetz mewt, der Ertrag des Bodens be steuert wird,sondern die Arbeitskraft deS Bauern, denn das Bauerngut ist heute

und Gefahren dieser Arbeit sehen und dann finden, daß der Betreffende noch Steuer dafür zahlen muß, daß er diesen Boden mit so viel Aufopferung und mit so viel Beschwernissen bearbeitet, daß er Kinder erzieht, die dann den Militärdienst ableisten müssen: da muß man sich wirklich fragen, wie kommt die Staatsverwaltung dazu, von diesen noch eine Steuer zu verlangen, anstatt ihnen eine Prämie zu geben, damit sie wirklich da droben aushalten. (Zustimmung.) Auch diese würden noch gerne die Steuer zahlen

der Vergangenheit nachzuholen —, durch die Grund und Boden geschützt wird, durch die der Mobil machung des Grundbesitzes ein Ende bereitet und ein stabiler Bauernstand wieder hergestellt wird. (Zustimmung) Weil einige Herren die Zuschläge erwähnt haben, muß ich schon, wenn auch nur neben bei, darauf zu sprechen kommen. Es ist also schon die staatliche Grundsteuer als Ertrag steuer viel zu hoch, in den meisten Fällen ganz unberechtigt. Aber nehmen Sie an, daß dazu noch vielleicht 40 bis d0 Prozent Landes

und Stelle zurückzuführen ist, wie denn die oftmals au erkannte Zuverlässigkeit der Herde'schen Orts artikel überhaupt zum größten Teil auf solchen beruht. finanzen eingebracht haben, so möge sich bei Beratung dieses Gegenstandes die hohe Re gierung vor Augen hallen, daß unsere ganze Finanzverwaltung bis in die Gemeinden hinab einer gründlichen Reform dringend bedarf. (Zustimmung.) Die Kausklasseustever. Nun gestatten Sie mir noch, eine andere direkte Steuer zu erwähnen, welche sür die Grundbesitzer

äußerst drückend ist und die mit vollem Recht zu den allergrößten Klagen Anlaß gibt. ES ist das die Hausklassensteuer. Ich will durchaus nicht behaupten, daß bei der HauLzwSsteuer die Hausbesitzer und die Miet parteien recht glimpflich behandelt werden, denn es gibt Fälle genug, wo eigentlich der ganze Ertrag auf die Steuer aufgeht. Aber etwas so Unnatürliches, so Unwirtschaftliches, so Un sinniges und Ungerechtes wie unsere öster reichische HauSklassensteuer kann man sich eigentlich gar nicht denken

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.03.1924
Umfang: 6
die VerMenst- mögllWkett nahm. Bozügbiich des Steuersatzes an und für sich liehe sich auch dies und jenes sagen, ober es würde wohl etwas zu ausführ lich worden. Wenn wir heute einige Wichtige Steuer momente herausgreifen, so wollen wir -in erster Linie keine Remimsgonzen heraufbeschwören, weil dies beikknntAch schr wenig Wert hat, sondern wir wollen nur der Gegenwart uns über einige Mnge Kar werden, welche auch im faschistischen Staate nicht klar sind. Uno da ist in erster Linie zn erwähnen

die ochjfchieidene Siteuertelswng. Wenn man Nie Stsuerbögen durchllchcmt, wird man uinwillkür- lich zum Eindruck gelangen^, daß die Dertsilung der Steuer nicht den Tatsachen entsprechend ist. Wtatsv kommt dies? Der Äne bekennt mehr ein, 'der andere weniger. Aber es D doch auch eine Kommission^ d>a, M die Bekenntnisse Au überprüfen hat, wenn schon der ortsfremde Lligente sich nicht auAkennt. Won kleinen Unter schieden sajgt man gar nichts. Aber es ist doch alüsiMend, wenn da ein Meister, der ein- ziem lich

werden, als die Geschäftsleute. Wenn ein gswöhnkicher Beamter imiit mionatlich 80V Lire oder etwas darüber im Jahre über 20V0 Lire Steuer zahlt, so ist das ein Kapitel, das man nicht uNgehört lvisfeni sollte. Und eiin SchreibfrÄulein zahlt monatlHiich rund 35 bis 70 Lire Steuer. Wir wollen diese Dinge in der Oeffentlichkeit einmal erwähnen, weÄ Iste mehr <Äs alle BerochnimHen die Zustände bei der Steuerbemessung besuchten». Das find Dinge, die wohil in keinem der Stbaate der Erde vor kommen. Eine weitere Frage

der Steuerbemessung ist die des 'Unterschiedes, ob man mit eigenen Ar beitern oder mit fremden Arbeitern arbeitet. Bei Bearbeitung des Bodens — hier kommt in erster Linie düe Landwirtschaft gur Sprache — zahlt man fast um dws Doppelte mehr als bei Bearbeitung mit eigenen Leuten. Wieso dieser Unterschied kommt, W >a»uch ein Mütsel. Im großen und ganzen sind aus dem «großen Komplex der Steuermomente wiittfchaftlich zwei hervorzuheben: Bis wie weit darf die Steuer- bÄjastung gehen, ohne datß die Arbeit darunter

leidet? Und die: Wie muh sich die Steuer ver teilen? Zum ersten Miomeint Stellung zu nehmen, scheint <ilm echten Augenblick nicht schwer. Wer gerade diese Frage spieÄt eine außerordentlich giejwiichtiigie Nolle in der Wirtschaft, namentlich auch im MemcOonailen iWrtifchiaftsosrkehr. Donin die Steuern werden ja nie direkt von den Produzenten gezahlt, sondern immer wieder ab- gewAkt auf die Konsumenten, und es Kommt natürlich darauf «n^ wüe igivoß Ne Steuerlast ist, die miteinkaUMert werden muß

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 16.09.1948
Umfang: 8
bäuerlichen Wirtschaften an der 1000-S-Grenze liegt, Bauern, die bisher 120 S bezahlt haben, werden nun, ohne daß sieh ihr Einkommen, wie auch viel fach aus der Gegenüberstellung des vorjährigen und diesjährigen Steuerbescheides hervorgeht, ver ändert hat, mit 400 8 veranlagt. Die Folge der Her absetzung der Freigrenze von 3000 8 auf 1400 8 kommt in Verbindung mit den allgemeinen Steuer sätzen für das Jahr 1946 den Auswirkungen einer Mißernte gleich. Viele wissen daher nicht, wie sie diese Steuerschuld

begleichen sollen. Bei einem Einkommen von 6000 8 ergibt sich in Steuer gruppe II allein aus der Kürzung der Freigrenze eine steuerliche Mehrbelastung von 389 8. Diese Mehrbelastung, die den klein- und mittelbäuer- liehen Betrieben aus dieser Kürzung erwächst, muß mit mehreren Millionen Schilling veranschlagt wer den. Da die Veranlagung 1946 selbstverständlich wie jede andere auf gesetzlicher Grundlage beruht, ist jede Anfechtung und jeder Einspruch, wenn er sich nicht auf andere Tatsachen

werden. Das landwirtschaftliche Einkom men der Bergbauern wird, ohne Rücksicht auf an dere gesetzliche Abzüge, um 25 Prozent gesenkt. Diese Begünstigung sowie die Ermäßigung auf Grund des Tarife» 1947 ist in der Vorauszahlung 1947 und 1948 noch nicht berücksichtigt. Die effek tiv für diese beiden Jahre zu bezahlende Steuer wird daher bei gleichgebliebenem Einkommen we sentlich geringer sein, als aus der Vorauszahlung anzunehmen ist. Die Vorauszahlung wird nämlich, wenn sich aus der Steuererklärung keine beson deren Gründe

ergeben, regelmäßig in der Höhe der Veranlagung des Vorjahres angenommen. Was je doch auf Grund dieser Vorauszahlung über lle erst zu ermittelnde Steuer mehr bezahlt wurde. wird bei der Abrechnung 1947 voll berücksichtigt. Die hohe Veranlagung für das Jahr 1946 stellt jedoch für die ganze Landwirtschaft, insbesondere aber für alle kleinen und mittelgroßen Bergbauern betriebe eine Belastung dar, die das Leistungsver mögen aller Betroffenen weit übersteigt. Nachdem die Einkünfte

, auf die sich die Veranlagung stützt, zum Großteil dem Schillinggesetz zum Opfer ge fallen sind, wäre ZU erwarten gewesen, daß wenig. I stens das Verlorene von der Besteuerung ausgenom- men würde. So wurde aber sogar dieses einer hö- | heren Steuer unterworfen. J.

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 03.04.1909
Umfang: 8
machen kann. Wir haben die geradezu unmoralische Hausklassen steuer nicht eingeführt. Traurig und hinderlich ist es, daß das Land Tirol der Regierung gegenüber weniger Recht hat als die kleinste Ge meinde: ersteres darf nur 10^, letztere bis 100 °/g Umlagenerhohuug durchführen. Redner erörtert die verschiedenen Steuervorschläge der Regierung, welche jedoch vom Lande zum großen Teil als nicht annehmbar betrachtet wurden, mit Ausnahme der Bierumlagenerhöhung auf Kr. 3'70, wogegen aber von anderer Seite unbedingt

und gegen die Schnapsjuden eingetreten fei. Schließlich kommt er noch auf die Aeußerungen der Abg. Frick und Windisch zurück bezüglich der „Hetze' gegen die Abgeordneten. Dr. v. Guggenberg spricht dem Verhalten des Pfarrers Schrott, welcher in ganz Deutsch südtirol herumreist, dem Volke die Privatwein steuer als furchtbares Gespenst vormacht und die Leute zur Stellungnahme gegen diese Steuer zu überreden sucht, seine schärfste Mißbilligung aus und macht ihn darauf aufmerksam, daß er (Schrott) in den Versammlungen

nur alle Gründe gegen die Steuer, nicht aber auch die Gründe der Notwendigkeit sür dieselbe vorbringe und das sei weder ehrlich noch gut katholisch. (Beifall.) Dr. v. Guggenberg (mit erhobener Stimme): Es steht einem katholischen Geistlichen gar nicht gut an. von einem Ort zum andern zu gehen und den Bauern, wenn das Land notwendig Geld braucht, zuzureden: „Bauern, wehrt's euch, zahlt nicht!' Das ist eine Hetze! (Beifall.) Wenn man aber fragt: „Ja, wo foll denn das Land das Geld hernehmen

, sowohl den T a l- als auch denB erg- bauern, sowohl dem Weinproduzenten als auch dem Weinkonsumenten eine ueue und großeGesahr, eine unerträg liche neue Steuer, nämlich die Steuer auf Privatwein. Die weitaus größere Mehrheit der deutscheu Landtagsabgeordneten hat am 14. Januar 1V09 bei der Proöeabstimmuug für diese Steuer gestimmt. Nur der Widerstand der italienischen Ab geordneten hat vorderhand die Einführung dieser Steuer verhindert. Alle Bauern Tirols sehen ein, daß eine solche neue Steuer sowohl

sür die Weinpro duzenten als auch für die Weinkonsumenten einfach unerträglich ist. Die Gesahr, daß wir diese Steuer wirklich bekommen, ist durch die Vertagung des Landtages wohl aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Es werden alle An strengungen gemacht, diese Stener beim nächsten Landtage einzuführen. Es kann nur ein Mittel dagegen helfen, wenn die ganze Bevölkerung von Südtirol, wenn insbesondere alle Bauern auf Berg und Tal zusammenhalten und gegen diese Steuer laut protestieren

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 31.05.1862
Umfang: 8
von 3 auf 7 Procent verlangt wurde. Wir maßen uus nicht an. die Gründe zu kennen, welche auf diesen vom Finanzansschusse gestellten Antrag entschei dend eingewirkt haben, der von den Ministern als eine sowohl dem Staatskredite nachtheilige, als für die Steuer pflichtigen allzudrückende Maßregel lebhaft bekämpft wor den ist. Nur so viel glauben wir behaupten zu dürfen, daß jener Antrag von dem Elementarsatze jeder richtigen Steuerbe- messiing von dem einer gerechten und gleichmäßige» Ver keilung sich allzuweit

, unser Finanzwesen noch mehr in Ver wirrung bringen, und das anzustrebende Ziel, die Herstcl- lung eines geordneten Haushaltes, in immer weitere Ferne rucken würde. Wir glauben sogar die Ueber,eugima ans- sprechen zu dürfen, daß in früheren Jahrzehnten die Steuer- kraft deS Reiches in zu geringem Ausmaße in Anspruch genommen worden sei, und daß eine ausgiebigere, mit einem zweckmäßigen S p arsy st eme verbundene Be nützung der Steuerfähigkeit. anstatt der beklagenswerthen Maxime, alle aussergewöhnlichen

- steuer — bloß daS Kapital und die Arbeit lresseii, der Grundbesitz aber davon besreit sein? Hat aber auch dieser die Verbindlichkeit, nach Verhält niß beizusteuern, so entfällt jede Nothwendigkeit, auf das Einkommen jene exorbitante Erhöhung ver Steuer zuwer fen. welche nach der Regierungsvorlage für das unbedeckte Defizit erforderlich wäre. Während daS reiche England seine blühende Industrie, von kolossalen Kapitalien unterstützt, mit 3 Procent des Einkommens besteuert, beantragt der Finanzausschuß

des österreichischen ReichsparlamcnreS eine Einkommensteuer von tl) Procent. nur um den Grundbesitz keiner Steuer- erhöhuug umerziehen zu müssen, und die bäuerliche Bevöl kerung nicht unzufrieden zu machen, ohne zu bedenken, daß eine übermäßige Belastung des Kapitals und ver Industrie die lähmendste Rückwirkung auf den Absatz ver Bodenpro- dncte ausübt. Dieser Steuersatz aber würde nicht nur ven Werth der österreichischen Smatepapiere, von denen. wie allgemein angenommen wird, mehr alS ein Vrertheil in ven Hänven

Standpunkte ans betrachtet, ist vie Ein kommensteuer unbezweifelt eine jener Staatsabgaben, die aus rationellen Gründen sich sedr empfehlenswerth darstellt. Abgesehen aber, daß diese Steuer an dem unheilbaren Grundübel leidet, die Kapitalien in das Ausland zu ziehen, ist sie unter alle» Steuerarten mit ven größten Schwierig keiten in der Ausführung verbunden, indem sie fast niemals die Möglichkeit einer gerechten Verkeilung zuläßt, und da rum wie keine andere Abgabe dem Borwurfe der Willkür ausgefegt

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 11.09.1940
Umfang: 4
zur Verfügung und mit eigenen oder fremden Möbeln eingerichtet haben. Zur Anmeldung ist unmittelbar auch der be treffende Hauseigentümer verpflichtet, welcher solidarisch für die von dem Mie ter zu entrichtende Steuer hastet. Viehsteuer: Alle diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Büffel, oder Ziegen besitzen und halten. Hundesteuer: Alle diejenigen, welche Hunde irgendwelcher Art oder Rasse, auch wenn dieselben steuerfrei sind, besitzen nnd halten. wagensteuer: Alle diejenigen

, welche die Konzession für Wägen zu privatem oder öffentlichem Zweck besitzen. Dienstboten-Steuer: Alle diejenigen, welche für ihre eigene oder für die Be dienung ihrer Familie Dienstboten des einen oder des anderen Geschlechtes hal ten, einerlei ob sie denselben auch Quar tier und Verpflegung geben. Als Dienst boten werden auch diejenigen Personen angesehen, welche die Arbeit von Haus dienern oder Hausbesorgern bei Gesell schaften und Vergnügungsunternehmun- gen leisten, ebenso diejenigen Dienstboten

welche nur einige Stunden am Tage be- schästigt sind. Klavier- und Billardsteuer: Diejenigen, welche eigene oder gemietete oder aus andere Urasche bei ihnen befindliche Klaviere oder Billarde besitzen, auch wenn sie von denselben keinen Gebrauch machen. Steuer auf Industrie und Handel sowie auf freie Künste und Professionen: Alle diejenigen, welche eine Industrie, einen Handel, eine künstlerische oder professio nelle Betätigung wenn auch nicht an dauernd ausüben, aus welcher sie einen Ertrag ziehen, einerlei

ob derselbe der Ricch.-Mob.-Steuer unterliegt oder nicht. Patentsteuer : Alle diejenigen welche, wenn auch nicht andauernd, eine Indu strie, einen Handel, eine Kunsttätigkeit oder eine Prosession ausüben aus welchen sie einen Ertrag von weniger als Lire 2000.— ziehen der nicht der Ricch.-Mob.- Steuer unterliegt; eingeschlossen auch die Zimmervermietung. Lizenzsteuer: Alle diejenigen, welche Eigentümer oder Unternehmer eines öf fentlichen Betriebes sind und zwar: von Holeis, Herbergen, Speisewirtschaften, Gasl

-und Kaffeehäusern oder anderen Be trieben in welchen in, Kleinverschleiß, Wein, Bier, Liköre und andere auch nicht alkoholische Getränke verkaust und kon sumiert werden, ebenso Badeanstalten, Remisen für Autos oder Wägen, Stal lungen und ähnliches, öffentliche Säle für Bälle, für Billard und für andere erlaubte Spiele. Steuer auf Kaffee Expreß-Maschinen : Alle diejenigen welche in öffentlichen Be trieben Kafsee-Expreß-Maschinen in Ver wendung haben. Gebühr für Aufschriften: Alle diejeni gen, welche im bewohnten

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 29.05.1850
Umfang: 4
deS Magistrats »nd Bürger- Ausschiisscö und mit Geiitlimiguiig des Herrn Statt» daltcrS wird ciuf den Besitz von Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für die Bedürfnisse der Stadtgcmeinde zu verwin den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, nnd hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Neiikiswä kirnng für jede» Hund

als Steuer z» den Gemeindcbcdürfiiissen zu ent richten. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, wekche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch km Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzeigen, den Huud vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr IK5Y wird der Thier arzt Jof. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcuerbehebung besorgen

, hievon bei dem ge nannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach ersolgter Uebernahme des HnndeS d!e An zeige zn machen nnd die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hnnde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hnnde angehängt werden muß; die Kosten des ketzlcren sind abgesondert zu vergüten

. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldung und Versteuerung der Hnnde jedes mal besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen nnd Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe deö dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher »ach Berlanf obiger Anineldnugsfristcn nicht mit dein übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwieg gen worden ist, zum Kommissär zu stellen, wel cher die magistratliche

Strasvcrhaiidlung veran laßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffälleu der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebülir. S. Die Hunde jener Parteien,, weiche die Steuer- ödes Strafebezabliing verweigern, oder von wel chen diese Beträge armntkskalber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Magi strats vom Abdecker vertilgt werde». lv. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fahren deS Wuthausbruches bleiben unaeändert in Wirksamkeit

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.11.1936
Umfang: 6
genommen wurde die Hilfe der Landwirte-Union in Steuer- und Fiskusange- leaenheiten und fast täglich hat sich der verband in solchen Fragen beim Steueramt und bèi den verschiedenen Aemtern der Sozialsürsorae, der Gemeinde und Provinz für sein« Mitglieoer ver wendet. Auf syndikalem Gebiet ist besonders erwähnens wert die Interessenvertretung der Mitglieder in der Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten. Schließlich sprach On. Miori seine Genugtuung darüber aus, oaß im letzten Jahre «ine erhebliche Anzahl

. Gesetzdekretes vom 5. Oktober 1S36 Rr. 1473 verpflichtet, für die neue öprozentige Anleihe zu zeichnen und die außer» ordentliche Steuer zu zahlen. Was die Besitzer von Immobilien betrifft, d,e be reits eingeschätzt sind, deren Einschätzung vorge nommen wird und die nicht von Hypothekarschul den belastet sind, ist es nicht notwendig, daß irgend eine Erklärung abgegeben wird, da sie von amts- wegen in die Verzeichnisse für die Zeichnung der Anleihe und die Zahlung der erwähnten Steuer eingetragen

werden. Eine eigene Anmeldung muß hingegen innerhalb des 3. Dezember beim Amt« der direkten Steuern von den Besitzern gemächt werden, die sich nicht m den erwähnten Verhältnissen befinden und zwar: 1. Die Immobilien besitzen, welche nicht der Steuer unterworfen sind. - 2. Die Jmmbobilien besitzen, auf denen Hypo theken lasten. Die unter 1. bezeichneten Besitzer haben eme eigene Anmeldung zu machen für den Besitz: a) der zeitweilig von der Grund- und Gebäudesteuer befreit ist; b) die einer Ersatzsteuer unterworfen

sind, wie z. B. die Schwefelgruben: e) die der Ric chezza Mobilesteuer unterworfen sind (Fabriken Bergwerke, Steinbrüche, Torfgewinnungsanlagen, Salinen, Zuchtstätten für Tunfisch, Seen und Tei che für die Fischzucht): d) Immobilien die nicht be steuert sind oder noch nicht der Steuer unterwor fen sind: e) Anlagen, die am 5. Oktober 1936 noch nicht beendet waren oder noch nicht für ein Einkom men in Betracht kamen tAnlagen, die noch nicht im Betriebe waren. Bauten, die sich im Bau befan den). Um den Industriellen

. Die Schilder unterliegen keinerlei Gebühr noch Steuer. Gehaltserhöhung sür Woal-Lehrpersonen Die Verhandlungen zwischen dem Reichsverband der Lehrerschaft und dem Reichsoerband der Pri- vatfchulen haben zu einem Übereinkommen ge- ührt, wonach alle Lehrpersonen an privaten Schulen und Erziehungsanstalten das Recht auf )ie 8prozentige Erhöhung ihrer Bezüge haben. Die Erhöhung gilt für definitive, wie auch für pro visorische Lehrperspnen und Supplenten: auch die Bezüge für Privatlektionen

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 26.02.1927
Umfang: 8
: Hunde steuer, Gemeinde-Rekurs (zurückgewiesen), k. Gemeinde Bolzano: Grundverkauf (verschoben). S. Gemeinde Merano: Pensionsbeitrag für die Gemeindeangestellten (verschoben). 7. Gemeinde Vizze: Beitritt zum Touring Club Italiano (genehmigt). S. Gemeinde Mrano: Belegung der Schweine (genehmigt). 9. Gemeinde Me» rano: Beitrag sur die Società Alpinisti Tren» tini (genehmigt). 1V. Gemeinde Prati: Beitritt zum Touring Club Italiano (genehmigt). 11. Firma Zechbauer und Schick: Gewerbe- und Veriaufssteuer

: Unent geltliche Holzbewilligung.(genehmigt). 2g. Ge meinde Prati: Veitritt zur Corporazione Fo rest. Jtal. (genehmigt). 24. Gemeinde Brunieo: Versicherung der Feuerwehr (verschoben). 25. Gemeinde Tssimo: Heuveräutzerun-g (verscho ben). 2ö. Mair Pietro: Gewerbe- und Werkaufs steuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (teilweise angenommen mit Herabsetzung der Taxe). 27. E. Larcher: Gewerbe- und Verkaufsfteuer, Ge meinde Bolzano, Rekurs ^zurückgewiesen). 23. Firma Lux Roberto: Gewerbe- und Verkaufs steuer

, Gemeinde Bolzano, Rekurs (genehmigt). 29. Staffier Leo: Gemeinde- und Verkaufs fteuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (teilweise angenommen mit Herabsetzung der Taxe). 80. Firma Bogelweider: Gewerbe- und Berkaufs steuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (zurückge wiesen). VI. Gemeinde Bolzano: Beitrag für das Watt „Corriere dei Colmimi- (genehmigt). 32. Firma Kristanell: Verkaufs- und Gewerbe steuer (teilweise angenommen mit Herabsetzung 'der Taxe). 33. Firma Hämmerte: Rekurs für Mietwertsteuer ''(zurückgewiesen

). 34. Firma 'Twerdek Giuseppe: Rekurs für Verkaufsfteuer (teilweise genehmigt mit Herabsetzung der -TaxeX SS. Giui^D'Aecardi, Gemeinde Bressa none, Rekurs, Mietwertsteuer (genehmigt). 36. Gemeinde Dresfanone: Vergütung für Einhe bung der Wasssrbeiträgo (verschoben). 37. Gs- i metà Bolzano: Vergütung für den Präsiden- >ten der Wohnungskommission (genehmigt). 83. Gemeinde Sarentino: Staatl. Steuer für Tnan- svruchnahme öffentlicher Plätze (genehmigt). 39. 'Gemeinde Corzes: Anwendung der Wertaufs

und Gewerbesteuer für 1927 (genehmigt). 40. Toggenburg IGräfiin Adelaide: Miewertsteuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (teilweise genehmigt Mit Herabsetzung der Taxe). 41. Toggenburg Graf Friedrich! Mietwertsteuer, Gemeinde Bol zano, Rekurs (teilweise genehmigt mit Herab- ' setzung der Taxe). 4L. Firma Haymmerle Anna: Mietwertsteuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs ' (teilweise genehmigt mit Herabsetzung der - Taxe). 43. Gemeinde D. Andrea in Monte: 'Staatliche Steuer für Verkaufslizenz (geneh- ' mlgt). Gemeinde Bressanone

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 14.01.1908
Umfang: 8
. Für jeden im Stadtgebiete gehaltenen, über sechs Monate alten Hund ist eine Steuer im Ausmaße von jährlich zehn Kronen zu entrichten. Die Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Hunde alljährlich an einem vom Stadtmagistrate festgesetzten Tage der hiezu be stimmten Kommission vorzuführen und bei diefem Anlasse die auf sie entfallende Hundesteuer zu entrichten. Für das Jahr 1908 findet die Hunde vorführung am 20. und 21. Jänner 1908, jedes mal von 8 bis 11 Uhr vormittags, in der städtischen Verwaltungskanzlei Nr. 9 statt

. Wer während des Jahres einen Hund einstellt, hat die betreffende Steuer uach Verhältnis der Zeit zu bezahlen. In diefem Falle wird die Steuer nach Viertel jahren berechnet. Nach Entrichtung der Hunde steuer wird jedem Eigentümer eines Hundes zum Nachweise, daß er die Steuer entrichtet hat, eine Marke ausgefolgt. Die Marke muß am Hals bande des Hundes befestigt werden. Jede Über tretung oder Umgehung der vorangeführten Be stimmungen hinsichtlich der Anmeldung, Vor führung und Versteuerung

wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrage der bestimmten Steuer, jede weitere mit dem Dreifachen bestraft. Jene Hundebesitzer, welche während der Zeit der kommissionellen Hundebesichtignng ihre Hunde auf einige Zeit anderwärts untergebracht haben, sind bei Vermeidung der vorangeführten Strafen verpflichtet, bei ihrer Rückkehr dieselben dem Stadtmagistrate anzumelden und sodann die Steuer zu einrichten. Die Hundesteuer wird im Falle der Zahlungsverweigerung durch Exekution eindringlich gemacht. Amterlpott

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 08.02.1862
Umfang: 8
von. 1 fl. 85 kr. v. W. für jeden Hund als Steuer zu den Gemcindcbednrfnlssen zu entrichten. 2. Für das Jahr 1862 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich acht Tage nach dieser Kundmachung noch im Besitze eines Hun des befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thierarzte Josef Lccher (im Fleischbankgebände zn ebener lZrde rückwärts am 2nn) vom ll). d. Mts. an bis einschließlich 19. d. Mts. Februar Aormittags von 9 biß 11 Uhr und Nachmittags von 3 bis 4 Uhr an- znzeigen, nnd

den vorgeschriebenen Steuerbctrag LU bezahlen. Am Freitag nnd Samstag werden keine An meldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Aerlaufe des Jahres töu2 sich einen Hund einstellt, hat hievon binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Uebernahme bei obgenanntem Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu bezahlen. 5. Voll der Besteuerung sind nnr junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. k. Ueber die entrichtete Steuer wird der Par- thei eine Bescheinigung anf das Jahr

der Aus, stellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, wel ches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmelvun- gcn und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund , wel cher nach Verlauf obiger Alimsldluigsfristcu nicht mit dein Steuerzeichen versehen'<ünd wahr.- scheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen, und hievon die Anzeige zn machen, wofür ihm der dritte

Theil der all fälligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hinide jener Partheien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber nicht ein gebracht werden können, werden vom 'Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. 9. Die riicksichtlich des Haltens von Hunden bestehenden polizeilichen Vorschriften bleiben un verändert in Wirksamkeit. StadtlNügif»L»t FttttsbLNlV den 3. Februar 1862. Der Bürgermeister: Carl Adam.

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 12
Datum: 17.10.1888
Umfang: 12
, 15. Okt. (Zur Branntweinsrage). ES ist eine be kannte Thatsache, daß seit der Veröffentlichung der Gesetze und Verordnungen üb.r die Brannt weinsteuer unter den Bauern eine äußerst unge- müthliche und gcreiz'e Stimmung herrscht. Kein Wunder! Denn als Heuer im Reichsrathe zu Wien die SpirituSsteuer mit 35 fl. per Hektoliter beschloffen wurde, waren wir mit derselben ganz einverstanden, weil wir in unserer Einfalt mein ten, diese Steuer treffe nur den Spiritus, und wir malte» uns schon die gu'en Folgen

für den Verkauf von echten Wein und Branntwein gar schön'aus. Doch o weh! Jetzt stellt es sich her aus, daß wir für ii '.sern Branntwein 17'/, fl. zahlen sollen. Wer wird bei einer solchen Ent täuschung nicht ein wenig unwillig werden, zumal wenn eine zweite sich zur ersten gesellt. Denn, als unser Landtag im April des vorige» Jahres ein Landesgesetz beschloß, um der Branntweinpest Ein halt zu thun und auf den Verbrauch von Brannt wein 2 fl. 50 kr. und von Spiritus 5 fl Steuer gelegt

werden sollte, waren wir mit unseren Landes - vätcrn einverstanden, wenigstens nicht über sie ungehalten, weil der § 1 ausdrücklich besagt, daß diese Steuer nicht die Produktion — die Bräunt • weinbrenver — sondern die Konsumenten, die Ver- schleißer und Trinker treffe. Nun erschienen aber jüngst„Durchführungsverordnungen',welche zwar nicht vom Landtage, sondern von der Re gierung im Einverständnis mit dem Landes- ausschnsse versaßt sind, aber doch ausge- führt werden sollen. Diese Durchführungsverord nungen habe», um eS gelinde

, welcher nicht die Steuer, aber doch die Plackereien ent fernt. Der Vorschlag ist dieser: der Bauer, der Branntwein brennen will, geht wie bisher zur k. k. Finanz und meldet an, daß er zur bestimmten Zeit z. B. 12 Stunden lang brennt. DieStaats- finanz hat die b etreffenden Brennkeffel be reits fürsorglich abgemessen und darnach berechnet, daß in 12 Stunden z. B. 10 Liter gebrennt werden, wofür sodann die StaatSsteuer per 10 X 17'/, — 1 fl. 75 kr. an die k. k. Finanz zu entrich ten ist mit Ausnahme des FreibrenuenS

. Mit dein von der k. k. Finan; gesertigten Schein be waffnet begibt sich der Bauer zur löblichen Lan- desfinauz. meldet dort das Gleiche an und be zahlt die Steuer für die 10 Liter mit 10 X 2'/, — 25 fr. d. i. gerade der siebente Theil von der StaatSsteuer und die ganze Sache ist abgethan. Wird Braulitivein verkauft, io wird dem Käufer be scheiniget, daß die Steuer bereits bezahlt ist und damit der Verkäufer nicht zu viel Schaden leide, muß er halt den Branntwein um höhere Preise verkaufen oder die Steuer ixtra vernehmen

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 1 von 8
Datum: 03.04.1909
Umfang: 8
des Brixener Bezirkes einberufen, an der sich u. a. Direktor Spielmann, Dekan Thaler von Klausen, Pfarrer Gruber von Lajen, Subregens Rimml, Steuer verwalter Schwarz und andere Konservative be teiligten, aber auch Christlichsoziale hatten sich in ziemlicher Anzahl eingefunden; u. a.: Bürger meister Abg. Dr. v. Guggenberg, Vizebürgermeister Stremitzer und M.-R. Wiesthaler als Vertreter der Gemeinde Brixen, dann Abg. Frick, Abge ordneter Siegele, Pfarrer Wasserer vou St. Än- drä, Kurat Ästner, Bauernrat

und bemerkt nebenbei, daß betreffend die Friedensaussichten im Lande in nächster Zeit eine bedeutsame Manifestation veröffentlicht werden wird. Was die neue Steuer anbelangt, so vertritt Schrott die Ansicht, daß man sich gegen eine Steuer nur vor deren Inkrafttreten wehren könne, und wenn die Privatweinsteuer heute auch noch nicht im Landtag beschlossen wurde, so kann und wird das im nächsten Landtage oder später geschehen und dann ist es zu spät. Er führt dann weiter aus, daß in Tirol gut die Hälfte

, in manchen Gegenden nahezu drei Viertel der Wein produkte an Private verkauft wird, der kleinere Teil nur an Wirte. Schrott setzt sich nochmals energisch dafür ein, daß auch die Weininteressenten des Eisacktales sich dem Protest anschließen sollen. Abg. Frick tritt nochmals in kräftiger Weise Pfarrer Schrott entgegen und betont speziell das eigentümliche Verhalten Schrotts, welcher von Bezirk zu Bezirk reist, um das Volk gegen die neue Steuer von zwei Kronen zu Hetzen. Schrott verwahrt sich gegen den Aus druck

„Hetzen' — es kommt zu größerer Unruhe — und andererseits erkläre er, daß er einsehe, daß das Land Geld brauche, daß es aber nicht seine Sache sei, woher das Land Geld nehme. (Dann geht ihn auch die Einführung einer Steuer nichts an. Anm. d. R.) Abg. Siegele spricht in ruhiger, sachlicher Weise über Steuerverhältnisse in Nordtirol und die Entwicklung der politischen Bewegung in Oesterreich, welche eben die heutigen Erfordernisse bedingten. Schrott wendet sich eingehend gegen den Ausdruck Fricks

, die Ansicht vertreten worden sei, daß die Privatwein steuer die Produzenten nicht treffe, so daß die Eisacktaler nicht gegen diese Steuer sind. Windisch erklärt unumwunden, daß man das Einberufen von Versammlungen durch Psarrer Schrott in unserem Bezirke in bäuerlichen Kreisen als eine Hetze gegen die christlichsozialen Abge- Die neue Uatikamsche Pinakothek. Rom, 23. März 1909. Mit einer familiären Zeremonie, der außer dem Papst das Kardinalskollegium, die Chefs des beim Heiligen Stuhle beglaubigten

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Volksbote
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Seite 9 von 12
Datum: 21.03.1929
Umfang: 12
„io o t rs Do ic DmEN-ätz, tfetf 21. Mftz IMS Är. 12 — Seite 9 dazu bestünde. Nur bezüglich der Ergänzungs steuer (Complementare), die durch die unter« lassen« Anmeldung des Zinsenbezuges erspart wurde, wird ein Viertel dieser ersparten Steuer als Zuschlag berechnet. Durch das Gesetz vom 9. Dezember 1928, Nr. 2834 (Gazz. Uff. vom 24. Dez. 1928, Nr. 298) sind strenge Strafbestimmungen für Steuerverheimlichung oder Hinterziehung angedroht worden. Nach ' eiern Gesetze würde die Strafe

für die unter» ffene Anmeldung eines Zinsenbezuges durch den Gläubiger einer Forderung mit einem diesem Gese lass« “ _ ng Steuerzuschlag von einem Drittel einer Jahres steuer und mit einer Geldstrafe zwischen 199 und 2999 Lire bemessen werden. Dieses Gesetz enthält jedoch im Art. 8 eine Bestimmung, die auf Ihren Fall anwendbar ist. Sie besagt daß Personen, die ein steuerpflichtiges Einkommen, das schon von früher her besteht, noch nicht zur Besteuerung angemeldet haben, diese Anmel dung aber freiwillig und bevor

das Steueramt von Amts wegen oavon Kenntnis bekommen und die Steuer vorgeschrieben hat, beim zu ständigen Steueramte innerhalb dreier Monate von der Verlautbarung der Durchführungs bestimmung zu diesem Gesetze nachholen, von jeder Strafe und Zuschlagsgebühr befreit sind und nur vom 1. Jänner 1,9 29 an für dieses Einkommen besteuert werden. Cs ist dies eine Art Steueramnestie für die Folgen der unterlassenen Anmeldung. Die Durchführungs» bestimmung ist noch nicht verlautbart worden, so daß die erwähnte

dreimonatliche Frist zur Anmeldung noch nicht zu laufen begonnen hat. Wenn aber Gefahr bestünde, dah das Steuer- amt von Amts wegen zur Kenntnis des Be standes der Forderung kommen könnte, würden wir Ihnen raten, schon jetzt den Zinsenbezug aus der Forderung freiwillig zur Besteuerung anzumelden und unter Berufung auf Art. 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 1928. Nr. 2834, zu verlangen, dah die Steuer nur vom 1. Jän ner 1929 an vorgeschrieben werde. Auszug aus dem Amtsblatt fogllo annunzl legall

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Volksblatt
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Seite 7 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
Z0. Januar 1909 Tiroler Volksblatt Seite 7 erniedrigt worden find. Eines aber hat der Kienzl nicht gesagt, daß er und seine christlich-sozialen Gesinnungsgenossen am 28. April 1908 den Antrag «Zlatz gegen Erhöhung der Weinbranntweinsteuer haben durchfallen lassen und daß am 14. Januar d. I. die christlich-sozialen Abgeordneten die Steuer aus Privatwein beantragten, daß keiner dagegen geredet und daß sie alle dafür gestimmt haben, das getraute sich Kienzl freilich nicht zu sagen. Da mußte

der Leys einspringen. Und waS hat der ge sagt und waS hat er nicht gesagt? Er hat gesagt, saß er dagegen sei; daß aber alle christlich-sozialen Abgeordneten dafür sind, hat er nicht gesagt; jerner hat er gesagt, er sei nach Innsbruck gefahren, um den Abg. Steck zu bitten (!) (Bitten und Flehen!), er soll gegen diese Steuer sein, daß aber leider auch der Abg. Steck am 14. Januar kein Wort gegen diese Steuer gesagt und dafür gestimmt habe, das hat Herr v. LeyS auch nicht gesagt. Ferner

hat er nicht gesagt, daß er als G> «eindevorsteher von Montan den gemeinschaftlichen Prsteft aller Weinbaugemeinden nicht unterschrieben und nicht eingesendet hat. Und waS hat denn der Letzs von der Branntweinsteuer erzählt? Daß der Beinkulturausschuß die Zurückziehung dieser SLeuervorlage erwirkt habe. Daß aber sowohl er, als auch der Reichsratsabgeordnete v. Guggenberg diese Steuer entschuldiget haben, daß er nicht ein mal versteht, daß die Steuer um mehr als 100 Prozent erhöht

werden soll und daß sich der ganze Weinkulturausschuß erst von den Weinbauern und besonders vom Weinbauernbund drängen ließ, bevor sie gegen die Steuer aufgetreten sind, das hat er nicht gesagt. FernerS sagt LeyS, wenn trotz seinen Bemühungen (was ist denn mit den andern?) die gänzliche Befreiuung des EdelbranntweineS nicht zu erzwingen (!) sei, wenigstens die Pauschalierung erreicht werde. Der arme Hascher! Solche Blößen soll sich ein Abgeordneter schon doch nicht geben! Der arme Mann scheint nämlich wirklich nicht zu wissen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 12.12.1934
Umfang: 6
, den er in seiner jungen Ehe außer Haus verbrachte — gab Peter seiner Fraft die Erlaubnis, zunächst probeweise einmal einen Tag am Steuer zu sitzen. Ohne jede Begleitung, ganz allein in ihrem Wagen. Und wenn sie nach der Fahrt am Abend heimkäme und immer noch auf ihrem Wunsch bestünde, würde Peter nichts mehr dagegen haben. Der erste Aus flug sollte Schloß Rheinsberg gelten. Durch die Straßen der Stadt brauchte Marianne ein Autolotfe. Hier zu fahren getraute sie sich trotz ihrer vor fünf Jahren bestandenen Fahrprüfung

Zähnen und . . den Wagen war bedeutend größer geworden. Man unterhielt sich gut. Am liebsten hätte Ma rianne beim Wegfahrenden'Leutin ein Schimpf wort zugerufen, aber sie hatte genügend am Steuer zu tun. Die Rückfahrt verlief ohne Zwischenfall. Kurz nach Nauen hielt plötzlich ein Wagen mitten auf der Straße. Marianne stoppte. „Verzeihen Sie', trat ein Herr'zii ihr, „wo geht es nach Berlin?' „Die Straße geradeaus.' Der andere schüttelte chen Kos. „Von dort komme ich 'och gerade. Diese Straße führt

: Mitten auf der Landstraße hin und her und kreuz und quer. Frauen gehören nicht ans Steuer. Ich werde Sie zur Anzeige bringen, damit Ihnen der Führer schein entzogen wird. Idre Nummer habe ich mir notiert. Das fehlte noch, daß solche überspannte Weibsbilder die Landstraßen unsicher machen!' Und ehe die Abgekanzelte noch den Mund auf tun konnte, war der fremde Wagen in schneller Fahrt davongebraust. Marianne dachte über den Vorfall nach — bis Rhelnswald. Sie^ sah nicht die träumerischen Seen

. Die swarzen Windmühlen drehten unbeachtet ihre schweren Flügel. Marianne ' ^ Steuer und ärgerte sich. Dabei 'hrem Aussehen, das wußte sie. Endlich kam sie in Scheinsberg an. Vor dem ilten Schloß ließ sie den Wagen stehen, lief über iem Platz zu dem Gasthof und bestellte sofort ein Mittagessen. Plötzlich trat ein Herr zu ihr: „Ver leihen Sie, gnädige Frau, gehört der Schlüssel Ihnen?' ..Wieso?' „Sie haben vergessen, den Zündungsschlüssel .bzuziehen.' «Oh — vielen Dankt' Marianne war rot geworden

s den Hof machen. Aber steuernde Frauen sind dazu wenig geeignet.' „Wieso nicht?' „Sin? es wirklich Sportsfrauen, so interessiere» sie sich nicht Mr Männer. Und sind sie es nicht, dann lassen sie sich leicht den Kopf verdrehen und Erkennt, was einen; als reife Frucht in den Schoß oann dürfen Sie nach juristischer Auffassung nicht fällt, bewahrheitet sich bei uns wohl nirgends mehr ans Steuer, da ja Verliebte nicht im Vollbesig ihrer als gelegentlich der Wertung eines unserer fchmack- Kräfte sind. Darum

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 5 von 8
Datum: 21.05.1908
Umfang: 8
, um diese neue große Gefahr für den Bauernstand noch rechtzeitig ab zuwehren. Er begründete dann des weiteren die unten folgende erste Resolution. Abg. Niedrist gab hierauf umfassende Auf klärungen über die Vorgeschichte dieser neuen Steuer und wünschte, daß auch andere alsbloßWein- Trester (Preißelbeeren, Schwarzbeeren, Aepsel, Kar toffel usw.) davon verschont bleiben mögen. Er gab dann seinem Befremden Ausdruck, daß die Etfchländer Bauern sich zu einer politischen Sondervereinigung haben überreden lassen

am 28. Mai ein und dankte für die beruhigende Erklärung Niedrists. Abg. A. v. Guggenberg, welcher an der Vorberatung des neuen Reblansgesetzes am Mon tag in Wien teilnahm, sprach sich ebenfalls gegen die Erhöhung der Steuer für die auf warmem *) Wegen Raummangel, welcher besonders durch die langen Resolutionen herbeigeführt wurde, sahen wir uns nachträglich genötigt, den Versammlungsbericht be deutend zu kürzen. Anm. d. Red. Wege erzeugten Schnäpse, wohl aber für jene auf kaltem Wege fabrizierten

und insbesondere bei der agrarischen Vereinigung ihren ganzen Einfluß geltend zu machen, daß ein Gesetzesantrag über die Erhöhung der Steuer auf Tresterbranntwein nicht vorgelegt und nicht angenommen werde und daß sür den Fall, als eine Erhöhung der Steuer auf Alkohol unver meidlich erscheint, die Steuer auf Weintrester- branntwein von dieser Erhöhung unbedingt aus geschlossen bleibe, weil die Weinbauern nach so langen, harten Zeiten und angesichts des ver heerenden Auftretens der Reblaus eine so schwere neue

Belastung einfach nicht vertragen. Die Abgeordneten sollen weiters bei einer stattfindenden Verhandlung über die Branntwein steuer dahin wirken, daß: 1. der auf kaltem Weg erzeugte Branntwein streng deklariert und nur als ein auf kaltem Weg erzeugter Branntwein in Handel komme; 2. daß das steuerfreie Hausbrennen in gar keiner Weise eingeschränkt, fondern in dem Sinn erweitert werde, daß dasselbe nicht bloß den Besitzern einer Brennvorrichtung, sondern jedem Weingartenbesitzer zum Hausgebrauche gestattet

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