ab zu verlangenden Steuer, so will ich davon absehen, dass jeder einzelne Steuer träger — auch jene Herren, welche hier sitzen, zahlen bedeutende Steuern — sich wohl dagegen verwahren würde, wen» man seine Steuerkraft als Staat-Ver mögen behandeln würde. (Sehr gut! rechts.) Aber abgesehen davon haben die Regierung und nament lich ick) nach reiflicher längerer Überredung mich zn dieser Vorlage entschlossen, und ich stehe schon dafür ein, natürlich wenn man nur in Kürze die Motive berücksichtigen
will, um die es sich handelt. Es han delt sich für viele Steuerträger um eine Ermäßigung der bisherigen Grundsteuer, wie sich aus dem ge- sammten Operate der Cenlralcommifsion ergibt, für sehr viele dagegen um eine Erhöhung. Auch die Novelle vom Jahre 1880 durchzuführen, ligt mir ja ob, obwohl ich sür den Inhalt nicht eintreten kann; es muss vor der Beendigung der Reklamationen schon vom l. Jänner die neue Steuer eingehob n weiLen. Das nennt man in der Finanzverwaltnng nicht eine Überwälzung, wie einige Herren gesagt
haben, darunter versteht die Finanzwissenschaft etwas ganz Anderes, nämlich einfach eine plötzliche Erhöhung der Steuer bei einzelnen Grundsteuerträgern. Dies ist nach den schwachen Begriffen, die ich mir über die Finanzwissenschaft zu machen in der Lage war. in der Rege» ein sehr gefährliches ökonomisches Ex periment. Denn selbst der reichste und bestsituierte Steuerträger, der nicht darauf gefasst sein kann, dass man ihm von einem Monate auf den anderen die Steuer um 20pCt, vielleicht um 40pCt
. und, wie es in einigen Bezirken des Tarnopoler Rayons der Fall ist, um 10V und etliche Percente zu erhöhen beabsichtigt, wird ganz gewiss wenigstens sich in seiner wirtschastlichen Bewegung wenn nicht vollständig gelähmt, so doch äußeisi beengt fühlen. (Sehr richtig! rechts.) Nun ist es eine bekannte Thatjache, dass ja der Landwirt aus dem Ertrage seiner Grundstücke Steuer zahlt, ohne irgend welche Rücksicht auf die Hypothekarlasten. Dass sich nun der Wert der Grundslücke auch nach der Höhe der Steuer richtet, dass
in dem Werte der Grundstücke die capitalisierte Steuer — nicht immer, das kann ich nicht zugeben, aber sehr oft — hineingerechnet wird, ist bekannt. Wenn ich nun jemand im December die Steuer für Janner um 20, 30, 50pCt. erhöhe, ist dies denn doch eine Art fehr gefährlicher Vermögens Confisca tion, die nicht nur zum Schaden der Steuerträger, aber vielleicht zum Schaden feiner Gläubiger aus fallen kann. Also eine so plötzliche Steuererhöhung konnte ich ganz einfach ans diesen wirtschaftlichen Erwägungen