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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 16.08.1924
Umfang: 10
«wWft 1«4 Seite » Kurort Aleran und Vurggrafenamt. Die Metwertsteuer. Derzeit werden die WoynungNnhaber vom Gwß-Meran seitens des Stadtmagistrates durch Mitteilungen dmvuf «chnerkfam gemacht, daß sie in das Register der Steuerpflichtigen für die Mietwertsteuer für da» Hahr 1924 nach der — Klasse für «wen Mietwert von Lire miit der Steuer von Lire eingetragen sind. Gegen diese Eintragung, heißt es auf der be treffenden Mitteilung ist -der ROkurs an die Gen^ndesteuer--Kvn«nisfsvn innerhalb

20 Tagen (mm der Austeilung der .gegenwärtigen Ver ständigung an gerechnet, zulässig. Der Returs auf vorgeschriebenem Stempelpapier muh 'beim stSdt. Finanzamts eingebracht werden, welches hierüber eine Empfangsbestätigung erteilen wird. Im Falk der Unterlassung des Rekurses in de? vorgeschriebenen Zeit wird die Steuer- oorskkreibung rechtsgültig. Das Verzeichnis der Steuerpflichtigen obiger Steuergattung liegt überdies bis 22. Aug- l». I. beim städt. Finanyamte, Stadtmagftrat 1. Stock. Limmer

Nr. 3, zur allgemeinen Einsicht aus. Die Steuer zerfällt in acht Kategorien, und wild fortlaufeiÄ» wie folgt in Anwendung ge bracht: Kategorien» Met-wert« Aliquoter zahl: betrag: Steuerteil: I 501—1000 4^ II 1001-2000 5 N III 2001—3000 «<??, IV 3001-4000 8 V 4001—5000 10 VI 5001—6000 12 ^ VII «001-8000 15^ VIII über 8000 20^ Die Mietwert-Zuw«chssteuer tritt an Stelle der friiheren Zinsheller-Ab-gabe. Die Gewerbe- und Verkaufssteuer. Die Gemeinde Meran hat nunmehr auch die ihr zustehende Gewerbe- und Verkaufsfteuer

eingeführt und «die At»fford-erung zur Anmeldung zu dieser Steuer ist bereits ergangen, bzw. wer den die Anmeldebögen hierzu 'bereits ausgege ben. Es dürfte daher intereMeren, in allgemei nen Umrissen etwas Wer diese Steuer zusagen. Diese Steuer wurde im Lahre 1870 in Italien eingeführt und im Jahre 1902 zlim Teil refor miert. Im Jahre 1915 und 1921 wlurden die Brenzsätze für diese Steuer erhöht und mit tgl. Dekret vom 11. Jänlner 1923, Nr. IIS, würbe sie auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt

. Diese Steuer fällt unter die sogenannten Real- i -steuern, was insofern« von Bedeutung ist, wenn die Stsuerbemessiung für mehrere von einer Person betrieben« Gewerbe erfolgt oder umlge- kclhrt mohrew Personen gemeinsam dasselbe Gewerbe unter einer Firma betreiben. Ein Unterschied zwischen dieser' und der früheren Erwerbssteuer besteht darin, daß letztere eine Staatssteuer war, wahrend diese eine reim Ge meindesteuer ist und es im völlig freien Er messen der Gemeinden liegt, dieselbe einzufüh ren

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 16
Datum: 03.01.1925
Umfang: 16
Sieuerprokestversammlung der Hansels- n. Gewerbegenoffenschasten in Brune«!. Bruneck, 31. Dezember. Gestern fand die von den Handeis- und Gewerbegenossenschaften des Bustertales ein berufene Protestversammlung der Steuer träger des Bezirkes stau. Die groß.» Anzahl der Erschienenen bew.es wohl am besten, oaß die Pusterlaler Steuerträger alle die gleichen Schmerzen haben. Zur Versammlung war außer den Rednern (Dr. v. Breitenberg und Dr. Santifaller) aus Bozen auch Steuerinspektor von Trient Luigi Car° delli erschienen

besessen hat. Man darf aber diese Steuermoral nicht derartig ausnützen and nicht mehr Steuer verlangen, als man Einkommen hat. denn das nimmt die Arbeitssreude und die Schaf fenskraft des einzelnen und bringt nicht Zu letzt eine Steueranarchie mit sich. Redner verweist auf den in einer so kurzen Zeil durch geführten. grundlegenden Wechsel eines Steuersystemes. . ' Redner kommt auf die unmäßigen Hebelsteuerungen gegenüber dem vorigen Jahr zu sprechm. Nichts rechtfertig» die Annahme, daß die Einkünfte

Methoden mit dem Steucrbeamien eins M werden: Entweder man schließt ein Kon kordat, oder man läßt sich die Steuer einfach vorschreiben und ergreift, wenn sie nicht an nehmbar ist. dagegen den Rekurs. Die Kon kordate sind uns bis jetz« etwas vollständig Fremdes gewesen, mit Hilfe derselben gelingt es dem Steuerbeamten oft, höhere Steuer sätze zu erzielen. E« ist so das Mittel, mit dem ein Geschäftsmann gegen den andern ausgespielt wird Redner beweist den Umfang der Erhöhun gen, die im heurigen Jahre

, daß ein Ge'chäfts- mann durch das Konkordat eines andern ^rnn Senden komme, denn niemand werde so un geschickt sein, ein Konkordat abzuschließen, das ihm nicht günstig erschein?. Beniqlich der Geschäfisbückxir betont« !>r Herr Inspektor, dciß es unrichtig sei. wenn Vorredner be hauptet. man glaube den Geschäftsbüchern' nicht. Die Steuerbehörde ltellt sich auf den Standpunkt, den Geschäftsbüchern der Steuer träger im allgemeinen Vertrauen n> schenken. Wenn sie in einzelnen Fällen natürlich qe- täir'M

den Wirkungskreis der Kom missionen dar die Dauer der Steuerner!ciden u. kam dabei aus jene Neuerung zu sprechen, welche anläß'ich der Ausdehnung des Steuer- gesetzes auf Fiuine eingetreten ist. Bezüglich des Hausierhandels sagte der Redner, daß man bisher keine Handhabe gehabt habe, um die Hausierer zu besteuern. Nun sei es der Handelskammer endlich gelungen, dieses Gesetz herausiubekoinmen: man warte nur noch auf die Durchiührungs'.'estimmungen iu denrselben. Nach diesem Gesetze sei es dann möglich

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 03.01.1925
Umfang: 8
ncchm einen guten Verlauf und man > dr viel de» Neuen und ynteresianten. Na« ^.tlich die AuMihrungen de» Herrn Steuer- i.'c-ktor» wurden mit groHmn Beifall zur ntni« genommen, besonder» die Austcherun- daß die Parteien» in d«ttscher Sprache mit Beamten verkehren Wimen und auch, daß mm an zweisprachige Formular« verwen- t werden sowen. Die Berfammtuny wurve erSffnet vom Ob» . n der Gewerbegenosfenlsckaften^ Herrn Bau- c-ter M>üller,.womuf sofort Herr Doktor iitif all er das Wort zu seinem Referat

Mdsatz machen. Für Steueribemessungen gibt ilterhiaupt keine allgemeinen Grundsätze. °s letzt da gemacht wird, sind Sachen, die in len WWen der Gerechtigkeit Hohn sprechen, lbst die Regierung hat die zu hohen Steuer- eingesehen und hat »ine Herabsetzung der euersätze nwch und nach bis zum Jahre 1929 dir Wege geleitet. Die Mnen lUntewehLrden tvcikn aber für diese Politik nicht dos gering- NerlsWndnis: sie setzen einfach die Einkom- >Meim chiinlcmf und so wird natürlich jede Absetzung der Steuer

, ' dem Steuerboamten eins zu werden: Ent« man schließt ein KonZordat oder man hl die Steuer einfach vorschreliben und er- M wenn sie nicht annehmbar ist, dagegen den Rekurs. Die Konikordate sind un» ^ >cht etwvs vollständig Fremdes gewesen: ' H/lfe derseGen gelingt es dem Steuerbeam- ' Al höhere Steuersütze zu epzieven. E» bst so 'ittel, daß die Gsschäftsleute sich selbst ge- ^nder w die Höhe treiben. ^ er verweist «mf die Erhöhungen!, die im ^>»sn Sahre vorgenommen /wurden. Dar»« ^ !md in Bozen die Geschäfte

komme, denn nienrand rverde so ungeschickt sein, ein Konkordat abzuschließen, das ihm nicht günstig erscheint. Bezüglich der Geschäftsbücher ^betonte der Herr Inspektor, daß es ^richtig sei, wenn Borredner behaupte, man glaube den Geschäftsbüchern nicht. Die Steuer behörde stellt sich >aus de.) Standpunkt, den Ge schäftsbüchern der Steuerträger im allgemeinen Bertrauen zu schenken. Wenn sie in einzelnen Fällen natürlich getäuscht werde, so sei es nicht m der Absicht der Behörde gelegen

, die Dcmer der Steuerperioden und kam auf i sprechen, welche anläßlich der Steuergesetzes aus Fiume ein getreten ist. Früher hieß es nämlich daß nur «lle vier Jahre eine Ste-uerveränderung von Seiten der Steuerbehörde nach aufwärts statt« finden könne und daß alle zwei Jahre der Steuerträger um «im Herabsetzung der Steuer ansuchen kann. Diese Misten begannen zu lau sen mit 1. Jänner 1SW. Durch dieses neue Gesetz wurde aber bestimmt, daß die Frist erst dann zu taufen begiiwnt, wem, die Revision er folgt

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 28.03.1923
Umfang: 8
der Steuerhinterziehung ersichtlich sei. Die Steuer hat man bereits im heurigen Jänner als unab wendbar kommen sehen, es hieß aber, sie sei erst für 1924 also sür die Ernte von 1923 ge plant. Nun sind wir plötzlich im März mit der Verhängung der Steuer überrascht worden. Eine am Iosesitag in Trient abgehaltene große Versammlung der Weinbauinteressenten des Trentino, an der auch Vertreter aus Südtirol mit dem Obmann der Weinhändlergenossen schaft Herrn Chr. Frank an der Spitze teilnah men, hat die auf den Schutz

mit der neuen Weinkonsumsteuer ein. Nun gelte es die Gefahr der Doppelbesteue rung abzuwenden und den Interessenten mit den nötigen Aufklärungen an die Hand zu gehen. Das Referat des Weinbauinspektors Kof ler diente diesem Zwecke in eingehender Weise, ßr sprach wiederum alle Punkte durch, welche den Gegenstand der Trienter Versammlung vom ^9. t>s. und der dortigen Resolutionen bildeten, zuerst die Formalitäten der Anmeldung und Nachmeldung und der Ansuchen um Steuer befreiung und Abschreibung

. Der Referent erörterte die Zahlungsmodalitäten in den verschiedenen Fällen, insbesonders bei den Weinhändlern, den Vorgang bei Versendung von Wein, insbesonders vor der stattgefundenen Kontrolle. Ohne steuerämtliche Zirkulations- bollette darf keine Weinsendung erfolgen. Ein wichtiges Kapitel bilden die Strafen für Steuer hinterziehung. Außer der Steuer ist in solchen Fällen das 2fache bis 10fache des Steuerbetra ges zu entrichten. Neu war die Mitteilung, daß nach dem Stande vom 15. August neuerdings

an, ob bereits abgeschlossene Käufe infolge der Weinkonsum steuer rückgängig gemacht werden können, wenn nämlich der Käufer, dem nach dem Gesetz die 20 Lire Steuer auwelastet werden, ertu^U. so sei ihm der Wein zu teuer. (Rücktritt nicht zulässig.) Während eine Reihe von Anfragen (Pfla- sterwirt-Lana, Lochman-Gratsch, Bachguter-Al» gund) beantwortet wurden, fand sich der Abg. Dr. R eu t-N i k o l u ssi in der Versammlung ein und erhielt dann das Wort. Er überbrachte die Grüße des Abg. Grafen Toggenburg, wel

Popo- lari hatten die Mgeordneten versucht, die Wein konsumst euer abzuwenden. Das mißlang einerseits wegen der auf die Gleich machung abzielenden Tendenz der neuen Regie rung und andererseits wegen der Agitation der Interessenten in den alten Provinzen, die uns keine Bevorzugung gönnen mochten. So gelang es nur, die Einführung im letzten Jahr zu ver zögern. Jetzt wurde die Steuer eingeführt, ohne die Abgeordneten zu fragen. Der Redner glaubt nicht, daß der Aufschub ihrer Durchführung er reichbar

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

Körperschaften und Anstalten, soweit diesel ben der öffentlichen Rechnungslegung unter liegen, haben ihre Stsuerevklärungen bis spätestens 31. August 1923 für das Steuer jahr 1924 einzubringen. Wenn von den Privatpersonen diese Steuererklärungen nicht zu dieser vorgeschriebenen Zeit einge bracht werden, so wird als Grundsteuer das Ausmaß der besonderen Erwerbsteuer der Jahre 1922 «und 1923 als Bemessungsgrund lage angenommen. Dabei werden die Ein kommen der Katogyrie A, dann der Kate gorie

E, welche aus Gehältern der Privat angestellten aus frommen Stiftungen und Lebensrenten bestehen und der Kategorie D den Akten entnommen, wie sie in den Einkommenstsuerregistern der derzeitigen Steuerämber aufscheinen. Wenn aus diesen Akten keine Summe resultiert, so wird die Steuerbewesfungssunmle von der Steuer agentur auf Grund der Durchführungsver ordnung vom Jahre 1907 festgefetzt. Die Einkommen der Kategorie D und E soweit dieselben nicht schon laut dler vorherigen Be stimmungen in den Einkommensteuerli-sten

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 08.04.1876
Umfang: 12
.' 51. Note der k. k. ,Statthaltereiabtheilung Trient wegen Uebernahme von KrankeuverpstegSkosten auf den LandeSsond; — konnte wegen LandtagSsprengnng nicht entschieden -werden. 52. ^Regierungöerlaß des Inhaltes, daß bei Bewil ligung von Gemcindeumlagen in Zukunft die thun- lichste Beschränkung Platz greifen möge; wurde aä 53 Präliminare der Stadtgenieinde Ala pro 1876 mit. 200 pCt. Zuschlag von dir. Steuer, 50pCt. V-^rz. Steuer für , Wein und Fleisch, 3sl. per EimerBrannt wein und 1 fl. 50 kr^ per Eimer

Bier; 54. detio der Stadtgemeinde Arco mit Zuschlägen per .'50 pCt. dir. Steuer, 24 pEt.Verz.-Steuer von Wein und 1 fl. per Hektoliter Bier ; —wurden diese Umlage» vom Landesausschusse sud spv rati des Land tags genehmigt. , 55—67. Piäliminare der Gemeinde Nago-Torbole pro 1876 mit Zuschlägen; detto der Gemeinde Via cesa; detto der Gemeinde Lanazei; detto der Gemeinde Pomarollo; detto der Gemeinde Cafez (317 pCt. Grund- und Erwerb-Steuer); detto der Gemeinde Centa- , (440Vt pEt.) ; detto

der Ge meinde Lisignago (480^ pCt. Grnnd-Stener) ; detto der-Gemeinde Vigalzano (496 Vz detto der Ge meinde Villc del monte (500 pCt. Grund- uud Erw.- Steuer); detto der Gemeinde Lanzeno (563 pCt. Grund- und Erwerb Steuer) ; detto der Gemeinde Nogarv (918.^ pCt.-Grund- und Erwerb-Steuer) ; detto der Gemeinde,.Vion (1085 pCt. Grund-Steuer); wurden diese Zuschläge sämmtlich vom LandeSauSschusse sud sxc.- rsti genehmigt. 68. J>>. Angelegenheit der Verwaltung der Landes Gebär- und,Findelanstalt

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 20.12.1924
Umfang: 8
Bild von der Steuerleistung der Handels-^ und Gewerbetreiben den im Pustertale. Man muß, um das wirkliche Bild zu erhalten und nicht bloß das statistische, ein wenig weitergehen und die Verteilung der Steuer ein wenig untersuchen und man wird auf Dinge stoßen, die allerdings nicht so harmlos aussehen, wie vielleicht die statistische Zusammenstellung. Die Erhöhung der Richezza mobile, die in letzter Zeit überall vorgenommen wurden, ziehen die Auf merksamkeit der Bevölkerung auf ein Gebiet, wel ches

schon lange etwas näher und eingehender zu behandeln gewesen wäre. Erst jetzt, als selbst un sere ruhige und sonst immer zahlende Bevölkerung ficht, daß der Staat seine Ansprüche wirklich über das Maß hinaus erstreckt, kommt man zur Einsicht, daß Steuerzahlen ja im allgemeinen eine Pflicht sei, der sich niemand entziehen könne, daß aber das Ver hältnis zwischen Verdienst und Steuer doch auch et was sei, was man irgendwie in Einklang bringen müsse. Man braucht ja nur einige Fälle herauszu greifen

, um zu sehen, daß diese Erhöhungen oft ge radezu unverständlich sind. Ein gewöhnlicher Dorfkrämer, der sonst durch Jahrzehnte hindurch ein Einkommen gehabt und such einbekannt von einigen Tausend Kronen und Lire, soll nun auf einmal ein Einkommen von ÄK.000 Lire im Jahr haben. Warum nun auf ein mal? Oder ein Kaufmann in einem Provinzstädt- chen soll 15.000 Lire Steuer zahlen. Oder trotz der schlechten Saison hat man besonders die Wirte her genommen. Hundert und mehr Prozent Erhöhun gen sind öurchaus

nichts seltenes. Warum? Man muß sich da vor Augen führen, daß eine Herabsetzung der Steuer vorgesehen ist. Es ist wohl dabei daran gedacht worden, diese Herabsetzung der Steuer dadurch wett zu machen, daß man das fa- iierte Einkommen so hoch hinaufschraubt, daß nicht nur die zwei Prozent herausschauen, um welche man die Steuer erniedrigen will, sondern auch noch mehr. Ob dies gerade eine gerechte und wirtschaft lich gedachte Steuerpolitik ist, wollen wir vorder-' Hand dahingestellt sein lassen. Man muß

des ferne- ren bedenken, daß diese Fatierungen auf vier Jahre Selten. , In diesen Krisenzeiten auf vier Jahre voraus zusehen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es wird ja jedenfalls in diesen vier Jahren vielleicht mehr als eine Revision setzen, denn wenn man schon auf mehrere Jahre Steuer fatiert, so soll auch der Staat ein Einsehen haben und nicht nur auf Grund eines Jahres allein die Grundlage nehmen, sondern eben auf Grund eines Durchschnittes einer ganzen Reihe von Jahren, wobei alle Dinge

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 26.03.1923
Umfang: 8
der Anmeldung und Nachmeldung und der Ansuchen um Steuer befreiung und Abschreibung, z. B. bei Essig erzeugung, Brandschäden usw. Bei Diebstahl gibt es für gestohlenen Wein keine Steuerabschrei bung, weil der Fiskus annimmt, daß der gestoh lene Wein schon doch getrunken wird. Der Re ferent besprach dann die Durchführung der An meldekontrolle, welche bei Anmeldungen bis KW Hektol. von den Finanzorganen, bei größe ren Lagern durch einen eigenen und einzigen Inspektor besorgt wird. Nach der abgeschlosse nen

Anmeldung werden die Anmeldungen an der Gemeindetafel öffentlich ausgehängt. Der Referent erörterte die Zahlungsmodalitäten in den verschiedenen Fällen, insbefonders bei den Weinhändlern, den Vorgang bei Versendung von Wein, insbesonders vor der stattgefundenen Kontrolle. Ohne steuerämtliche Zirkulations- bollette darf keine Weinsendung erfolgen. Ein wichtiges Kapitel bilden die Strafen für Steuer hinterziehung. Außer der Steuer ist in solchen Fällen das 2fache bis Mache des Steuerbetra- ges

auch ausgiebig Gebrauch gemacht. Herr Bosca- roll i-Rametz schnitt die Frage an, ob bereits abgeschlossene Käufe infolge der Weinkonjum- fteuer rückgängig gemacht werden können, wenn nämlich der Käufer, dem nack dem Gesetz die 20 Lire Steuer auwelaster werden, erk^c, so sei ihm der Wein zu teuer. (Rücktritt nicht zulässig.) Während eine Reihe von Anfragen (Pfla- sterwirt-Lana, Lochman-Gratsch, Bachguter-Al» gund) beantwortet wurden, sand sich der Abg. Dr. Reut - Nikolussi in der Versammlung ein und erhielt

die möglichsten Erleichterungen zu erzielen. Im Verein mit den Trienter Popo- lari hatten die Abgeordneten versucht, die Wein Konsum st euer abzuwenden. Das mißlang einerseits wegen der auf die Gleich machung abzielenden Tendenz der neuen Regie rung und andererseits wegen der Agitation der Interessenten in den alten Provinzen, die uns keine Bevorzugung gönnen mochten. So gelang es nur, die Einführung im letzten Jahr zu ver zögern. Jetzt wurde die Steuer «eingeführt, ohne die Abgeordneten zu fragen. Der Redner

gewohnt ist. die Aufklärungen des Abgeordneten wurden mit lebhaftem Beifall bedankt. Es folgte eine Reihe weiterer Anfragen und Bescheide. Herr Tobias Kirchlechner-Ott- manngut brachte die Frage auss Tapet wie sich die Weinkonsumsteuer bei jenen Wirten aus wirkt, die zugleich Produzenten aber nicht Händ ler sind. Die Steuer wird sällig am 15. August bei der Revision. Herr Obmann Weithaler- Marling befaßte sich mit den Methoden, wie die Im südslawischen Königreich findet der völkische Gegensatz

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 18.12.1924
Umfang: 8
das statistische Bild von der Steüerleistung der Handels- und Gewerbetreiben den im Pustertale. Man muß, um das wirkliche Bild zu erhalten und nicht bloß das statistische, ein wenig weitergehen und die Verteilung der Steuer ein wenig untersuchen und man wird auf Dinge stoßen, die allerdings nicht so harmlos aussehen, wie. vielleicht die statistische Zusammenstellung. Die Erhöhung der Richezza mobile, die in letzter Zelt überall vorgenommen wurden, ziehen die Auf merksamkeit der Bevölkerung auf ein Gebiet, wel

ches schon lange etwas näher und eingehender zu behandeln gewesen wäre. Erst jetzt, als selbst un sere ruhige und sonst immer zahlende Bevölkerung sieht, daß der Staat .seine Ansprüche wirklich über das Maß hinaus erstreckt, kommt man zur Einsicht, daß Steuerzahlen, ja im allgemeinen eine Pflicht sei, der sich niemand entziehen könne, daß aber das Ver hältnis zwischen Verdienst und Steuer doch auch et was sei, was man irgendwie in Einklang bringen müsse. Man braucht ja nur einige Fälle herauszu

greifen, um zu sehen, daß diese Erhöhungen oft ge radezu unverstäMich sind. - ^ Ein gewöhnlicher Dorfkrämer> der sonst durch -Jahrzehnte hindurch ein Einkommen gehabt und auch einbekannt von einigen Tausend Kronen und Lire, soll nun auf einmal ein Einkommen von 28.000 Lire im Jahr haben. Warum nun auf ein mal? Oder ein Kaufmann in einem Provinzstadt- chen soll 15.000 Lire Steuer zahlen. Oder trotz der schlechten Saison hat man besonders die Wirte Her genommen.. Hundert und mehr Prozent Erhöhun gen

sind Zürchaus nichts seltenes. Warum? Man muß sich da vor Augen führen, daß eine , Herabsetzung der Steuer vorgesehen ist. Es ist Wohl dabei daran gedacht worden, diese Herabsetzung, der Steuer dadurch wett zu machen, daß man das sa nierte Einkommen so hoch hinaufschraubt, daß nicht .nur die zwei Prozent herausschauen, um welche man die Steuer erniedrigen will, sondern auch noch mehr. Ob dies gerade eine gerechte und wirtschaft lich gedachte Steuerpolitik ist, wollen wir vorder-' Hand dahingestellt

sein lassen. Man muß des ferne ren bedenken, daß diese Fatierungen auf vier Jahre gelten. In diesen Krisenzeiten auf vier Jahre voraus zusehen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es wird ja jedenfalls in diesen vier Jahren vielleicht mehr als eine Revision setzen, denn wenn man schon auf mehrere Jahre Steuer fatiert, so soll auch der Staat ein Einsehen haben und nicht nur auf Grund eines Jahres allein die Grundlage nehmen, sondern eben auf Grund eines Durchschnittes emer ganzen Reihe von Jahren, wobei

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 24.02.1853
Umfang: 8
von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist '^^pst>chlet, jährlich «inen Actrag von zwei Gulden eich s wah ru ng für jeden Hund als Steuer Zu den Gememdebcdürfnissen zu entrichten. Für das Jahr 1853 ist diese Steuer für alle ^enc verfallen, welche sich acht Tage nach Bekannt- dieser Verordnung noch im Besitze eines Hun des befinden. ' ^ H«nden ist verpflichtet, diesen besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzel- «chn.Nbl. Nebel do. trübe N. sl l ll W. dö. N. do. do. do. trübe heiter

Wolken wolkicht N. still W. do. S. mtli». SW. do. Nebel heiter Wolken trübe N. stlll do. do. do. schn?. WN. do. gen, den Hund vorzuführen und die Steuer gleich zu bezahlen. Für das Jahr !853 wird gleichfalls der Thierarzt Joseph Lecher die Ausnahme der Anzeigen und die Steuer- dehebung besorgen. — ES hat für dieses Jahr die An zeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom t. bis einscylie ßlich tt. künftigen Monats März Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude

zu ebeuer Erde rückwärts am Jnn «.äußere Treppe neben dem Schmid- hause) zu geschehen- Am Samstag den 5., und Sonn tag den 6. künftigen Monats werden keine Anmeldun gen angenommen. ' 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlause des Jahres 1853 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein

junge Hnnde bis zum Alter von vier Monaten be freit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf dasJahr der Ausstellung gilrig, und ein Zeichen veradsolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Die Kosten des Zeichens sind abgesondert zu ver-- güten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in ein- Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger

AnmeldungSfristen nicht mit dein »vergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung ver anlaßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hnnde jener Pariheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge annuthshalber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Stadtmagistrais vom Abdecker vertilgt

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 20
Datum: 20.12.1924
Umfang: 20
melt, während noch immer Nachzügler Einlaß begehrten. Außer zahlreichen Handels- und Ge werbetreibenden von Bozen waren auch aus allen andern Teilen unseres Gebietes starke De putationen erschienen, die der enorme Steuer druck hieher geführt hatte, um dagegen zu pro testieren und Rat zu holen. Nachdem der Vor sitzende die Vertreter der Handelskammer, des Meraner Handelsgremiums sowie die Deputa tionen der Handels- und Gewerbetreibenden von Klausen, Brixen, Bruneck, Jnnichen, Ster- zing usw

kulationsbasis nimmt die Steueragentur am liebsten die Umsatzziffer her, obwohl dieselbe niemals ein richtiges Bild geben kann. Darauf aufbauend hat dann zum Beispiel ein Steueragent einem Kaufmann der Kolonial- warenbrcmche ganz kaltblütig vorgerechnet, der Bruttonutzen sei durchschnittlich 20 Prozent und demgemäß die Steuer bemessen. Nun weiß aber schon jeder Lehrbubs. daß im Detailge schäft der Bruttonutzen zwischen 10 und 15 Prozent schwankt, im Engrosbetrieb aber höch stens 5 Prozent und bei den großen

mit sechs Freundinnen fünfmal im Geschäft sich Bergs von Stoffen zeigen läßt, um schließlich nicht soder ein paar Meter billigsten Stoff zu kaufen, wird bei dieser Kalkulation^ natürlich nicht in Betracht gezogen. Man könnte all diese ungewohnten Methoden der neuen Steuerbemes sungspraxis mit einer Unsumme von Beispielen belegen. Bei der G e b ä u d e steuer ist es be reits, wie der Herr Finanzminister selbst zuge geben hat, gelungen, die Steuerleistungen dieser Provinz, die nur ein 35tel der gesamten

Ge bäudesteuer Italiens betragen sollte, so Hoch hin aufzuschrauben, daß wir ein 15tel der Gebäude steuer des ganzen Reiches zahlen, also um 133 Prozent mehr als uns gebührt! Es liegt nun wohl auf der Hand, welche Folgerungen sich aus dieser Lage für die steuerzahlenden Geschäfts leute ergÄen: Keine Abfindung über eil t a b f ch l i e ß e n! Sich vor dem R e k u r s nicht scheuen! Der Steuerkommission aber wird empfohlen, den Steueragenten die richti gen Begriffe über den Einfluß der Ortsverhält nisse

ist, hat der Steuerträger vier Jahre lang Ruhe vor Steuer einschätzungen. Um eineSteuerermäßigung kann nur alle zwei Jahre vom 1. Mai bis 31. Juli an gesucht werden. Nach der mit vwlem Beisall aufgenommenen Rede ergriff Herr Dr. Erich Mair das Wort, der besonders den großen Unterschied zwischen den alten und den neuen Provinzen in der Steuerbemessung und Steuerleistung dar legte, wobei er anführte, daß unter den 74 Pro vinzen Italiens unsere, Provinz allein ein 23tel der Reichssteuern trägt, statt ein 74tel, wir wä ren

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 16
Datum: 20.12.1924
Umfang: 16
Seite 4 „Der Landsmann' Samstag, den 20. Dezember'1924. Der Protest der Steuerträger w Bozen. Sie Steuerträger verlangen eine ordentliche und gerechte Behandlung: sie fordern Einstellung der Steuererhöhungen, solange in den alten Provinze« da» steuerpflichtige Einkommen niedriger ist. U I Bozen, 19. Dezember. Im Hotel „Mondschein' tagte heute nach mittags eine Versammlung von Steuer trägern der verschiedensten Kategorien von Bozen-Gries, zu der mich Vertretungen von Meran, dem Binschgau

. Eisacktal und Puster tal erschiene« waren. Es war der Notschrei eines unter der Steuerschraube seufzenden Volkes, da, sich in berechtigten Magen er ging über die geradezu unerhörten Steuer» von'chre»düngen, die mit dem Reineinkom men des Steuerträgers in gar keinem Ver hältnis stehen. Mit gerechter Entrüstung wurden die Mitteilungen entgegengenom men, daß in den alten Provinzen die Steuerbemefsvnzen ungleich niedriger seien, wie auch dort viele Geschäftsleute Mi Steucrleistung gar nicht herangezogen wer

eine Bewegung in den Reihen der Steuer träger auslösen Die Steuerträger der aüen Handelsstadt Bozen, des einstigen Mittel punktes de« Handels zwischen der Nenediger und Augsburger Kaufmannschaft, haben ihre Stimme erhoben. Unter ausdrücklicher Be tonung. dem Staate geben zu wollen, was des Staate« ist, verlangen sie eine dcn Grundsätzen der Gerechtigkeit entsprechende Steusetxhandlung, Nachfolgend der Versannnlungsbericht: Um halb Z Uhr eröffnete der Vorstand des Handelsgremiums Kaufmann Alois Tvld

noch die an- - deren Srcusrn, z. D. die städtischen Steuern, welche auch schon ganz horrende Steuersätze aufweisen, zahlen? ^ Redner verweist e.us ei len Artikel des - sasciftischen „Brennero' — gewiß ein unvcr- ? dächtiger Zeuge — vom 4. Dezember. In diesem Artikel wurde auch betont, daß gegen die zu hohen Steuerbeimssungen Rekurse eingebracht wurden. So wurde z. B. in einem Fall der Steuersatz von KWl> Lire auf Lire herabgsetzt, ein Zeichen, daß die Steuerkommission die Bemessung der Steuer organe

lassen kann. Einigkeit m allen diesen Dingen ist eine unerläßliche Not wendigkeit. Es müsse gemeinsam gegen das Vorgehen protestiert werden, denn wenn wir uns nicht wehren, so lacht zum Schlüsse di« Steuerbehörde. Die Ausführungen des Redners wurden mit gwßem Bei falle aufgenommen. Herr Dr. v. Braitenberg, Sekretär der Handelskammer, sprach hierauf über die rechtlichen Grundlagen der Steuervorschrei- bungen, über d«s Verhältnis d?s Steuer- trögers zur Steuerbehörde, über Geschäfts büchereinsicht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 11 von 16
Datum: 22.07.1921
Umfang: 16
nicht nur die Luxus- steuer im engeren Sinne, sondern auch eine Reihe von andern gebührenrechtlichen Bestimmungen, die in Italien schon längere Zeit in Geltung ste hen, in unser Gebiet ein. Es enthält: 1. die Luxussteuer km engeren Sinne. 2. Bestimmungen über die Verabreichung von Speisen und Getranken im Restaurationsbetrieb. Z. Bestimmungen über' die Bergebührung der ßremdenbeherbergung. 4. Bestimmungen über die Bergebührung des Darenumsatzes (neuer Fakturenstempel). (Daneben bestehen die alten Bestimmungen

an, wie sie aus Artikel 1 des Lurus- i stcuerdekretes („Tiroler' vom 12. 7. 1V2I) ersicht lich sind. Dr. Siegl geht dann aus die Bestim mungen über, die von der Ausfuhr und Einfuhr ' von luxussteuerpflichtigen Waren handeln. Wir j behandeln hier nur die Einfuhr van luxus- ^ steuerpflichtigen Waren. Auch bei der Einfuhr sol- j cher Waren muß die Luxussteuer entrichtet wer- j den. Handels- und Gewerbetreibende, die solche Ware einführen, sind aber von der Zahlung der Steuer befreit, wenn sie sich mit einem entsprechen

: Die Stempelmarke enthält nur die Steuer ohne den 15prozentigen Kriegszuschlag. Daher muß auf den Juxten und Koupons (letztere sind die dem Käufer zu überlassenden Abschnitte des Vormerkbuches) der Zuschlag noch besonders angeführt werden, weil sonst der Käufer den Zuschlag nicht zu zahlen braucht. Nötig ist es auch, daß die Ausfül lung des Bormerkbuches sofort nach dem Kaufabschlüsse erfolgt. Würde die Ausfüllung z. B. erst am Tage nach dem Kaufabschlüsse erfol gen. so würde der Verkäufer sich eine Gebühren

zu belasten. Die Steuer muß auch für solche Kaufverträge bezahlt werden, die bereits vor dem 1. Juli abgeschlossen worden sind, bei denen aber die Bezahlung des Kaufpreises erst nach dem 1. Juli erfolgte. Ein Beispiel: Im Mai d. I. wurde eine besonders zu fabrizierende .Luxusware' bestellt. Die Hälfte ves Kaufpreises wurde bei der Bestellung bezahlt. Die andere Halste ist bei der Ablieferung im August zu zahlen. Die Luxussteuer ist in diesem Falle nur für die im August fällige Preishälste zu entrichten

. Und zwar nicht gleich jetzt, sondern erst bei Bezah lung der zweiten PreishAste. Dr. Siegl bespricht dann die Sonderbestimmun gen, die für die Entrichtung der Luxussteuer für Waren gelten, deren Berkaufspreis MM I. über steigt. (Siehe Artikel 6 des Dekretes im „Tiroler' vom 12. Juli und die Postscheckkonti? der Steuer^ ämter im „Tiroler' vom 13. Juli.) Die Stempelmarken find bereits überall zu ha ben. Wer auf einmal Stempelmarken um minde stens 100 I. kauft, erhält einen Nachlaß von 3A. ad 2. Die Eebiihrenpflicht

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 13.12.1923
Umfang: 6
Herzen- reißt Millionen Deutschen im Nmden die Augen auif: sie sehen, tz Praktische Steuerfragen. VII.* Von Dr. Otto G ue m. >Jm Bekenntnis ist natürlich zu untei ob di« Steuer im Wege des direkten Abzuges oder mittels Steuerrollen eiWchoben wird. Jene Personen, welche auf beide Arten Steuern bezahlen, Haiben dies genau anzugeben. Anilchens- und Lotterieprämien sind nach den ZI eh mgen, welche im Laujfe des Steuevjahres vorgenommen werden, einMbskennen, auch dann wenn die Ziehung erst später erfolgt

>. Der Unterschied besieht ülber darin, daß er bWiigRch des Einkommens dieselbe unter Vorwage der neuen Wfsion angeben muß, während er bei !ErnIedrigung des Einkommens dieselbe vorbringen kann. Ein weiteres Kapitel, das für die Steuer träger manche Erleichterungen schafft, sind die Steuernachläsfe. Der erste 'Fall des Steuernachliasses ist der: Wenn Kapitalien eingetrieben weiden, so ist dafür natürlich keine Steuer mehr von selten des bisherigen Schuldners zu bezahlen. Desglei chen, wenn die Forderung infolge

Konturses des Schuldners hinfällig wird, oder wenn dieselbe vor den ExekutiMVerichten nicht anerkannt wird. Es wird in iall diesen FAlen, je na< Falle, entweder die ganze diesbezügliche Steuer nachgelassen oder ein entsprechender Teil, und auch nicht von dem Tage an, als des Kapital als Einkommen ganz oder teilweise aufgehört hat, Zinsen zu tragen. Der nächste Fall ist in den Einkommenkate- gorien B und E. Hier ist bezüglich des Weg falles des Einkommens zu bemerken, daß der teilweise Wegfall

, so veMgt der Jntendente di sinanza die Steuebabschreibung (die Entlastung des Steuerträgers) und auch die entsprechende Rückvergütung. Dabei muß ein Verzeichnis der nicht mehr geschuldeten Quoten für den Steuer- eintreiber angefertigt werden. Der Steuerein treiber schreibt nach Erhalt dieses von der Fi- nanlzintenidanz angelegten Verzeichnisses , dem Steuerträger die abgeschriebene Quote gut. Rekurse sind zulässig gegen die Ergebnisse der Steuerrolle. Sie hemmen Ober in keinerlei Weise die Eintreibung

der Steuer, sondern geben nur Anspruch auif Rückvergütung un!d Ersatz. Solche Rekurse sind an die Finangbehörde zu richten. Rekums gegen Deklarkrunlgen, Veranlagungen und Richtigstellungen bommifsion zu richten. . kuvse ist eine Frist von Mv angig Tagen gesetzlicl vorgeschrieben. Ueber Verlangen des Rekurs- einbringers ist die Kommission verpflichtet, oei Verhandlung des Rekurses selbst oder den durch ind an die Beruifu-Ws- ir «alle derartigen Re- Bollmacht ausgowiei Den Kommissionen richtigen Erkenntnis

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 4
Datum: 29.03.1923
Umfang: 4
Wohnende ihn von -« Angst befreiten. Während dieser Zett standen die i ^urschen etwa 50 Schritte entfernt, scheinbar sehr ver gnügt und entfernten sich erst, als die „Hilfe' nahte. hung und Belastung der Wembautteibenden» denen bas alte Absatzgebiet im Norden verschlossen und Sie vor Konkurrenz schützende Zollgrenze im Süden ge nommen ist Die Weine der alten Provinzen mit 12—17 Gr .»l Alkohol vertragen bie 20 Lire Steuer Ledernen d - cht .. als unsere mit 8—12 Graden, dazu kommen

und von 20 cr. pro 100 Lire bei Be trägen über 1000 Lire. Bezüglich der Warenumsatz« jedoch sind auch die oberwähnten Verpackungskosten und Nebengebühren unb bie Behälter ber Umsatz gebühr unterworfen, cnisgenommen die Umsätze von der Umsatzgebühr nicht unterliegenben Waren, in welchen Fällen der ganze Betrag der Rechnung der vorstehend im Absätze 1 erwähnten Srempelgebühr im alten Ausmaße (Maximum 50 ct.) unterliegt. — 3. Gebührenentrichtung mittels Bankgiro. Die Steuer- ämker können die Inhaber von Kaufhäusern

wir ergänzend nach, daß der Präsident der landw. Zentralstelle. Herr Aug. Hartmann, aus führte, daß die Versammlung den Zweck habe, die Weinproduzenten und Weinverkäufer über das Gesetz und über ihr Verhalten bei seiner Durchführung aus- zutlären. Der Zenttalstelle sei vom Finanzamt« in Trient möglichstes Entgegenkommen zugesichert worden. Die Steuer sah man bereits seit Januar kommen, er wartete sie aber erst für 1924 für die 1923-Crnte, zur Ueberraschung kam sie jetzt schon. Die Versammlung der Trienttner

Weininteressenten am 19. d. in Trient an der auch Bertterer von Südttrol reilnahmen (da runter der Obmann Ehr. Frank ber Weinhändler- genossenschaft), formulierte ihre Forderungen zum Schutze unserer Weinintereffen und entsanbte damit eine Abordnung, darunter Senator Conci, Abgeordn. Degasperi, H. Enörizzi und von Südtirol Ehr. Frank zur Regierung nach Rom. An eine Abwendung ber Steuer ist nicht zu denken, aber Abänderungen mit Rücksicht auf unsere Verhältnisse oder einen Aufschub ber Durchführung

bis zur nächsten Ernte wollen wir verlangen und namentlich günstigere Bestimmungen im Hanbelsverttag mit Oesterreich. — Der Obmann ber Wirtsgenoffenschast. Herr M. Landtmann, betonte ebenfalls bie Ueberrumpelung mit ber Steuer; es gelte besonders bie Gefahr ber Doppelbesteuerung abzuwenden. Weinbauinspektor K o f l e r besprach die Punkte der Trienter Entschließung und die Besttmmungen des Weinkonsumsteuergesetzes sehr eingehend und erteilte Aufklärnng auf viele Anftagen. Abg. Reut« Ricolussi überbrachte

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 10.07.1922
Umfang: 8
die Gäste für die Zeit, die über die all gemeine Polizeistunde hmausg«ht, eine Steuer an den Stadtrat entrichten, und zwar für ein fache Wirtschäften für die erste Stunde 3 Mark» zweite Stunde 5 Mk., 3. Stunde 8 Mk. pro Gast (!), für. Hotels, Cafes u. Gesellschaftsräume 5 Mk. bezw. 8 Mk. und 12 Mk., für Bars und Luxusräume 10 Mk. bezw. 15 und 20 Mk. pro Gast. ^ ^ Angefangene Steuerstunden werden für voll berechnet. Auf die p o l i t i s chen Ver sammlungen und privaten Wohnräume findet die Steuer

keine Anwendung. (Das wäre also das Hintertür!.) Der Rauminhaber hat für die einzelnen Steuerstunden die nötige Zahl der Steuerkarten rechtzeitig von der Steuerstelle zu beziehen und aus deren Verlangen entsprechende Sicherheit zu. leisten. Der . Wirt hat die Steuer karten an seine sämtlichen innerhalb der einzel nen Steuerstunden anwesenden Gäste nach er- solgter Entwertung (Name des Wirts und Aus gabedatum) zu verabfolgen. Die Gäste sind zur^ sofortigen Bezahlung der Steuer an den Wird verpflichtet. Gelöste

Karten dürfen in anderen Lokalen nicht verwendet werden. Die Gastwir teversammlung erklärte sich einstimmig gegen die neue Steuer, da sie die ganze Verantwort lichkeit für die Steuer dem Wirt aufwälzt. t. Die Wunderquelle Schallerbach in Ober^ österreich. . Zu den berühmten Schwefelquellen von Baden bei Wien, bei Mehadia und Trents schin-Teplitz, Aachen, Albano und Acqui in Jta-v lien, Baden und Schinznach in der Schweiz, Aix in Frankreich ist eine neue gekommen, deren Wasser die Heilkraft

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 12
Datum: 19.04.1924
Umfang: 12
-den Menschen auf Erden, die guten Willens sind. provinzialumlagen für 1924. 18 Millionen Lire Zuschläge zur Grundsteuer» Gebäudesteuer und Einkommensteuer. Das Amtsblatt der Präfektur Trient verlaut- bart, daß zur Deckung des Defizites der Pro- vinzialverwaltung folgende Umlagen für das Jahr 1924 eingehoben werden: 1. 5N Züschlag zur Einkommen steuer (Kat. Bund 6): . . I. 408.392.95 2. 510.6V» Zuschlag zur Grund steuer 1.10,213.609.06 3. 93.75^° Zuschlag zur Gebäude steuer ........ I. 2,413.536.68 Summe

I. 13,035.538.69 Wir haben neulich am 14. April aus den „Mitteilungen der Handels- und Gewerbekam mer Bozen' die Uebersicht über die direkten Steuern, die im Bezirk der Handels- und Ge werbekammer Bozen für das Jahr 1924 vorge schrieben wurden, auch in unserem Blatte ver öffentlicht. Darin ist nachgewiesen, wie viel die einzelnen Steuerbezirke Bozen, Meran, Schlan- ders, Brixen und Bruneck in den einzelnen Steuergattungen als Grundsteuer, Gebäude steuer, Einkommensteuer und Grundertrags steuer entrichten

, nur ist nicht die ganze Steuer als Umlagenbafis zu nehmen. Günstiger Stand der Staatsfinanzen. Rom, 19. April. (Ag. Br.) In einer Beilage zum Amtsblatte von 18. April werden die Bi lanz- und Schuldziffern vom 31. März 1924 veröffentlicht. Der Kassafond ist von 29. Februar bis 31. März von 2682 auf 2283 Millionen ge sunken. In der gleichen Zeit hat jedoch das Schatzamt den Emissionsmstituten 150 Mil lionen auf Staatsrechnung in Umlauf befind lichen Geldes zurückgestellt. Weiters wurden ge wöhnliche Schatzscheine

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 24.12.1924
Umfang: 8
- und Ge werbetreibenden von Bozen waren auch aus allen andern Teilen unseres Gebietes starke De putationen erschienen, die der enorme Steuer druck hieher geführt hatte, um dagegen zu pro testieren und Rat zu holen. Nachdem der Vor fitzende die Vertreter der Handelskammer, des Meraner Handelsgremiums sowie die Deputa tionen der Handels- und Gewerbetreibenden von Klausen, Brixen. Bruneck, Innichen, Ster- zing usw. besonders begrüßt hatte, setzte >er der Versammlung den Zweck dieser Zusammenkunft auseinander

unmöglich ist. Tatsächlich haben aber die Steuerbehörden die Einkommen steuer neuerdi ngs um 100. ja sogar um 30V Prozent hinaufgeschraubt, trotzdem die Regierung in ihrer kürzlich bekanntgegebe nen Steuerreform schrittweise Herabsetzung der Steuern bis 1939 angekündigt hat. Recht son derbar ist die Art der Abfindungspraris. Die Steuerpolizei setzt einfach einem Steuerträger ewige Tage lang fest zu. indem sie sich in seinem volle Freiheit gelassen werden, die deutsche Sprache als Unterrichtssprache

die Umfatzziffer her. obwohl dieselbe niemals ein richtiges Bild geben kann. Daraus aufbauend hat dann zum Beispiel ein Steueragent einem Kaufmann der Kolonial warenbranche ganz kaltblütig vorgerechnet, der Bruttonutzen sei durchschnittlich 20 Prozent und demgemäß die Steuer bemessen. Nun weiß aber schon jeder Lehrbube, daß im Detailge schäft der Bruttonutzen zwischen 10 und 15 Prozent schwankt, im Engrosbetrieb aber höch stens 5 Prozent und bei den großen Artikeln nur 1K bis 2 Prozent ausmacht. Höchstens

hin aufzuschrauben, daß wir ein 15tel der Gebäude steuer des ganzen Reiches zahlen, also um 133 Prozent mehr als uns gebührt! Es liegt nun wohl aus der Hand, welche Folgerungen sich aus dieser Lage für die steuerzahlenden Geschäfts leute ergeben: Keine Abfindung über eilt abschließen! Sich vor dem Rekurs nicht scheuen! Der Steuerkommission aber wird empfohlen, den Steueragenten die richti gen Begriffe über den Einfluß der Ortsverhält nisse auf die Einschätzung des Einkommens bei zubringen und unparteiisch

, der den An wesenden in leichtfaßlicher sachlicher Form eine Belehrung über den gesetzlichen Vorgang bei der Fatierung. Steueckemessung und die rechtlichen Mittel, die dem Steuerträger gegen eine ungerechte Besteuerung zu Gebote stehen, gab. Besonders wies er darauf hin, daß die Steuerbehörde infolge einer SpezialVerordnung für die neuen Provinzen jederzeit das Recht habe, eine neuerliche Richtigstellung vorzuneh men und erst, wenn diese erfolgt ist. hat de? Steuerträger vier Jahre lang Ruhe vor Steuer

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 26.06.1868
Umfang: 6
ist es, der gegen die Vermögens steuer am heftigsten agitirt? Es sind Jene, welche gegen die gegenwärtige Regierung agitiren. (Große Unterbrechung.) Wenn Sie die finanzielle Frage nicht lösen, so wird die klerikale, die nationale und feudale Reaktion sich ver einigen, um die neue Aera zu stürzen. (Großer Wider spruch.) Einen größeren Dienst können Sie der Reaktion nicht erweisen, als wenn Sie durch die Annahme des Majoritäts - Antrages das parlamentarische System er schüttern, wenn Sie durch das parlamentarische System

dies ausführlich nach und spricht sich dann in ent schiedenem Sinne für die Vermögenssteuer auö. Dr. Sturm sagt im Verlaufe seiner Nede: Man habe anf viele Petitionen hingewiesen, die gegen die Vermögens steuer eingelaufen sind, und nur auf die einzige, die sich für die Vermögenssteuer ausgesprochen habe; die letztere Petition wurde durch mich überreicht, sie rührt vom Fort- schrittöverein in Brünn her, und wenn von i^eite eines oberösterreichischen Abgeordneten behauptet wurde, dieser Verein bestehe

aus Männern, die wenig Steuer zahlen, und es sei daher erklärlich, daß sie für die Vermögens steuer sich aussprecheu, so hätte dieser Abgeordnete wohl sich leicht überzeugen können, wie unbegründet diese Be hauptung ist. Er hätte gefunden, daß dieser Verein auS vierhundert Mitgliedern in allen Theilen Mährens besteht, und zwar auö den ersten und größten Industriellen, aus Mitglieder» der Handelskammer, der Gemeinde-Repräsen tanz und vielen hervorragenden Gewerbetreibenden. Zudem liegt

Perzeut unter dem Titel der Steuer oder nnter dem Titel der Zinfenrednktion zu nehmen. Denn wenn mir Jemand hundert Gulden schuldet, so ist daS ein großer Unterschied, ob ich ihn überfalle und ibm daö Geld weg nehme, oder ob ich die Klage gegen ihn überreiche. Die Formalität ist hier nicht gleichgiltig, und der Ausspruch des Herrn Abgeordneten aus Oberösterrcich: „mitgestohlen, mitgebängt', dürfte uns an» allerwenigsten über die For- malitätöbcdenken hinweghelfen. (Bravo!) Allein

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 29.05.1899
Umfang: 8
fl. erreicht und die Grunsteuer- Abschreibnngen im Jahre 1396 »in 637.397 fl. über troffen haben. — Ein Mehrerträgnis an der Gebäude- steuer von 579 657 fl- ist ans die Zunahme des steuerpflichtigen Zinsertrages nnd den Ablauf der zeit lichen Steuerfreiheit bei einer größeren Anzahl von Hänsern zurückzuführen. Der besteuerte Mietzins be trug im Jahre 1896 von 534.319 Gebäuden 227,386 766 fl., im Jahre 1897 aber von 543.113 Gebäuden 235.659 481 fl. Die Anzahl der Gebäude, welche im Jahre 1397

in die Hauszinssteucrpflicht getreten sind, betrng 11.998. — Ein Plus im Ertrage der 5pere. Steuer von hauszinefteuerfreien Glbäudeu von 47.321 fl. gründet sich ans den Zuwachs neuer Steuerobjecte, deren MietzinSerträgnis jenes der aus der zeitlichen Hauszinsstcuersreiheil getretenen Gebäude überwiegt. — Eine Mindereinnahme an der Erwerb- steuer von 71.805 . ist zum Theile eine Folge der Wasserschäden des Jahres 1397, welche zahlreiche gewerbliche Betriebe zerstört und somit auch auf die Verminderung der Steuerleistung eingewirkt

haben, zum Theile ist dieselbe darauf zurückzuführen, dass angesichts der.Steuerrcsorm Erhöhungen der Erwerb steuer nicht in demselben Maße vorgenommen wurden, wie in den früheren Jahren. — Ein Mehrertrag an der Einkommensteuer per 2,501.369 fl. beruht auf zunehmenden Vorfchrcibungcu, insbesondere bei den zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unterneh mungen, bei denen die guten Erträgnisse der früheren Jahre noch in der BesteneruugS-Gruudlage von Einfluss Ware«, dann theilweise auch auf höheren

Erträgnissen der übrigen Unternehmungen; diese Mehrerträgnisse haben die insolge der Wasserschäden und des theilweise schlechteren Geschästsersolges eingetretenen Ausfälle noch um den angeführten Betrag überwogen. — Die Ein gänge an Steuer-Executiousgebüren und Verzugszinsen nnd Proninrkal-Ghronkk. Bozcn, 26. Mai. (Verschiedene«.) Der Gemeinderath der Stadt Bozen hirlt gestern unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeister« Dr. Juliu« Perathoner eine Plenarsitzung ab, in welcher nach einem eingehenden Berichte

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