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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 15.09.1932
Umfang: 8
wird leidiger Gorgulom vor und begaben sich in des sen Zelle, um den Todeskandidaten zu wecken. Gorgulow schlief noch einen rulieloien Schlaf und war, als er begriff, um was es sich han delte sehr nervös, so daß er fortwährend unzn- sammenhängende Worte vor sich hinitammelle. Die Gefängniswächter machten sich sogleich da ran. an Gorgulow die letzte Toilette vorzuneh- Bus dem In- und Ausland Die Kriejlsfchuldenfraae M « à sie« Zahlung. Ii !recht, ist dieser Steuer unterworfen. 3. Familiensteuer: diese Steuer

ist von jedem Äamilienoberhaupte zu entrichten, das in der ^Gemeinde wohnt. Auch «jede Zusammenschlie- ßung von Personen zu Jnstruktionsäwecken ist dieser Steuer unterworfen. Die Steuer wird von der Einnahme jeder Art berechnet. Das kleinste Einkommen wird mit jährlich 2000 Lire festgesetzt. 4. Steuer für öffentliche oder vrivate Fuhr werke: diese Steuer wird für alle ökfentlichess oder privaten Führwerke angewendet, weicht zum Transporte von Personen oder Waren bestimmt sind. Der Besitzer oder der Handels inhaber

ist verpflichtet diese anzumelden. 5. Dienstbotensteuer: alle jene, welche Dlenst- ^-en männlichen oder weiblichen Geschlechtes halten, sind verpflichtet diese Steuer zu bezah- . l.-„. des Problems der Verschuldung zwischen den <Z. Schaf- und Ziegensteuer: alle iene, welche Staaten befassen soll, und zwar unter rein mehr als drei Stück besitzen, sind dieser Steuer wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Nur eine solche unterworfen. Betrachtung, erklärte Sloan, könne die breite 7. Lizenzsteuer und Kassemaschinen

: dieser Masse des amerikanischen Volkes befriedigen. Steuer sind alle jene unterworfen, welche eines Daher fei geplant, die wirtschaftlichen Wir- der folgenden öffentlichen Geschäfte führen: kungsn der drei möglichen Lösungen darzustel- . Gasthäuser. Pensionen. Wirtschaften in denen len. nämlich einer vollständigen Zahlung oder beamter wurde bei der Explosion der ihm zu Wie mir erfahren, wird unsere Mannschaft die darin bestand, da» man ibm die Nak ^ kenhaare ausrasierte und den Oberteil des Hein

wird, in der guten Idee aufziehen, für die ich sterbe.' Als der Karren auf dem Nichtplatz angekom men mar. wurden sämtliche Lichter aelöscht und der Boulevard erschien, trotz der Morgendäm merung in ein mystisches Dunkel aetaucht, aus Billardstuben usw. Ein eigene Steuer liegt auf die Unterstützung Amerikas allez mögliche silr Zusendung von Postpaketen von Höllenmaschi Kleinausschank von Wein. Bier, oder anderen einer Revision und Herabsetzung, oder einer gesandten Höllenmaschine tödlich verletzt

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.03.1924
Umfang: 6
die VerMenst- mögllWkett nahm. Bozügbiich des Steuersatzes an und für sich liehe sich auch dies und jenes sagen, ober es würde wohl etwas zu ausführ lich worden. Wenn wir heute einige Wichtige Steuer momente herausgreifen, so wollen wir -in erster Linie keine Remimsgonzen heraufbeschwören, weil dies beikknntAch schr wenig Wert hat, sondern wir wollen nur der Gegenwart uns über einige Mnge Kar werden, welche auch im faschistischen Staate nicht klar sind. Uno da ist in erster Linie zn erwähnen

die ochjfchieidene Siteuertelswng. Wenn man Nie Stsuerbögen durchllchcmt, wird man uinwillkür- lich zum Eindruck gelangen^, daß die Dertsilung der Steuer nicht den Tatsachen entsprechend ist. Wtatsv kommt dies? Der Äne bekennt mehr ein, 'der andere weniger. Aber es D doch auch eine Kommission^ d>a, M die Bekenntnisse Au überprüfen hat, wenn schon der ortsfremde Lligente sich nicht auAkennt. Won kleinen Unter schieden sajgt man gar nichts. Aber es ist doch alüsiMend, wenn da ein Meister, der ein- ziem lich

werden, als die Geschäftsleute. Wenn ein gswöhnkicher Beamter imiit mionatlich 80V Lire oder etwas darüber im Jahre über 20V0 Lire Steuer zahlt, so ist das ein Kapitel, das man nicht uNgehört lvisfeni sollte. Und eiin SchreibfrÄulein zahlt monatlHiich rund 35 bis 70 Lire Steuer. Wir wollen diese Dinge in der Oeffentlichkeit einmal erwähnen, weÄ Iste mehr <Äs alle BerochnimHen die Zustände bei der Steuerbemessung besuchten». Das find Dinge, die wohil in keinem der Stbaate der Erde vor kommen. Eine weitere Frage

der Steuerbemessung ist die des 'Unterschiedes, ob man mit eigenen Ar beitern oder mit fremden Arbeitern arbeitet. Bei Bearbeitung des Bodens — hier kommt in erster Linie düe Landwirtschaft gur Sprache — zahlt man fast um dws Doppelte mehr als bei Bearbeitung mit eigenen Leuten. Wieso dieser Unterschied kommt, W >a»uch ein Mütsel. Im großen und ganzen sind aus dem «großen Komplex der Steuermomente wiittfchaftlich zwei hervorzuheben: Bis wie weit darf die Steuer- bÄjastung gehen, ohne datß die Arbeit darunter

leidet? Und die: Wie muh sich die Steuer ver teilen? Zum ersten Miomeint Stellung zu nehmen, scheint <ilm echten Augenblick nicht schwer. Wer gerade diese Frage spieÄt eine außerordentlich giejwiichtiigie Nolle in der Wirtschaft, namentlich auch im MemcOonailen iWrtifchiaftsosrkehr. Donin die Steuern werden ja nie direkt von den Produzenten gezahlt, sondern immer wieder ab- gewAkt auf die Konsumenten, und es Kommt natürlich darauf «n^ wüe igivoß Ne Steuerlast ist, die miteinkaUMert werden muß

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 6
Datum: 04.10.1923
Umfang: 6
sind die mit 10 Cent.-Stempel ver sehenen Bolletten von den Interessenten direkt an das Ufficio Tecnico di Finanza in Trento mit re kommandiertem Brief zu senden. Die Produzen ten, welche nach der Frist, aber vor Beginn der Feststellung anmelden, werden in der Höhe vom hal ben bis zum ganzen Betrage der Steuer bestraft. Diese Strafe wird doppelt bis zehnfach erhöht, wenn die Anmeldung vorgelegt oder wenn Transporte durchgeführt wurden ohne die vorgeschriebene Be- gleitbollette Mod. 8. Wer unrichtig anmeldet

, wird mit doppeltem ! bis zehnfachem Steuerbetrage bestraft. L) Feststellung der Ernte. Nach erfolgter Anmeldung verfügt das Tech nische Amt die Feststellung der angemeldeten Men gen und die Konto-Eröffnung. ?) Zweimonatliche Steuerzahlung. - Bei von den Produzenten an Verbraucher ver kauften Wein fällt die Steuer zu Lasten des Käu fers, welcher beim Kaufe dem Produzenten den Be trag zu zahlen hat. Dem Staate gegenüber sind für Zahlung der Steuer die. Produzenten allein verantwortlich

, welche vom 1. bis 5. November, Jänner, März, Mai, Juli und September die Zahlung der Steuer für den in den vorhergehenden zwei Monaten ver kauften oder verbrauchten Wein zu leisten haben. Die erste Zahlung hat daher vom 1. bis 5. November 1923 zu erfolgen, für den gan zen vom 1. September bis 31. Oktober verbrauch ten Wein, ohne Rücksicht des Jahres, in welchem der Wein produziert wurde. Für die bis 31. Ok tober erfolgten Verkäufe, wenn es sich um Wein handelt, zahlt der Käufer dem Verkäufer die Steuer

, welche bei der zweimonatlichen Verfallzeit vom Ver käufer abführt. Handelt es sich um Most, wird der ^ Verkauf vorbehaltlich der Steuer abgeschlossen; da für ist der Käufer verantwortlich, welcher die vor bezeichnete Anmeldung zu besorgen hat. Zur Ver- l meidung doppelter Steuerbemessung ist es nötig, in der Anmeldung alle. Daten klarzulegen, welcbe auf vor der Meldung erfolgten Käufen und Verkäufen von Wein und Most Bezug haben. Die Steuerzahlungen w^den bei einem Postamte geleistet (auf Konto 11—1501 dell'Ufficio Tecnico

di Finanza), welchem alle notigen Angaben zu ma chen sind (Vor-, Zuname, Name des Vaters des An meldenden und Gemeinde, bei welcher der Wein an gemeldet Wurde), damit das Ufficio Tecnico genau ersieht, lvenn der Betrag gutgeschrieben istl Das Postamt gibt dem Zahler eine Bestätigung, welche aufzubewahren ist und den Finanzagenten vorzuweisen. Falls sie zur zweimonatlichen Ver fallzeit in seinen Keller kommen, um zu kontrollie ren, ob die Steuer für den ganzen in den vorher gehenden zwei Monaten

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 12.02.1921
Umfang: 8
der Dienstbezugsanzeigen für das Stenerjahr ISSl. Alle Personen, die gemäß 8 153 des Gesetzes vom 23. Jänner 1914, G.-Bl. Nr. 13, der (Per sonal-) Einkommensteuer unterliegen, werden im Sinne des § 202 P.-SL.G. eingeladen, spätestens bis 15. März 1921 bei der zuständigen Steuer behörde I. Instanz (Steuerreferat) mündlich oder schriftlich ein Bekenntnis über ihr steuervflichtiges Einkommen einschließlich das nach § 157 des Ge setzes vom 23. Jänner 1914, G.-Bl. Nr. 13, zu zurechnenden Einkommens der Angehörigen

'— nicht übersteigt. Ebenso haben alle Personen, die nach § 124 P.-St.-G. der Rentensteuer unterliegen, mit Aus nahme jener, für welche die Steuer vom Schuldner abgezogen wird, schriftlich oder mündlich derselben Steuerbehörde und innerhalb derselben Frist die vorgeschriebenen Bekentnisse über die der Renten steuer unterliegenden Bezüge zu übermitteln (§138 ob. Ges. und Art. 21, P. 2, V.-V. IU). Werden die Bekenntnisse mittels Post überreicht, unterliegt die Sendung dem Postvorto. Zur Si cherung

der Steuerbehörde oder des Vorsitzenden der Veran lagungskommission an sie ergeht. Aber auch ohne diese besondere Aufforderung liegt es im Interesse des Steuerpflichtigen, von diesem Rechte, Bekennt nisse einzubringen, Gebrauch zu machen, um die Bemessung von Amts wegen zu vermeiden. Neu in die Einkommen- oder Rentensteuerpflicht tretende Personen (Z 227, Absatz 2 bzw. § 145, Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Jänver 1914, G.-Bl. Nr. 13) haben binnen 14 Tagen nach Eintritt der die Steuer- pfltcht begründenden

. Die Drucksorten für die Dienstbezugsanzeigen können wie jene für die Bekenntnisse, bei der Steuer behörde und außerhalb dereu Amtssitz bei den Ge- meinde-Aemtern behoben werden. Wer, znr Einbringung verpflichtet, innerhalb der vorgesehenen Frist das Bekenntnis für die (Personal-) Einkommensteuer und für die Renteu steuer bezw. die Dienstbezugsanzeigen nicht einbringt, kann wegen Steuerverheimlichung im Sinne des § 243 P.-St.-G.- dem Strafverfahren unterzöge« werden. Diese Übertretung wird, abgesehen

von der Nachzahlung der verkürzten Steuer mit dem Zwei- bis Sechsfachen jeues Betrages, um welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft. Wer hingegen in den Bekenntnissen oder Dienst» bezugSanzeigen unrichtige Angaben macht oder stÄ Verzweigungen zu Schulden kommen läßt, kann wegen S:euerhiuterziehung (§ 239 und 240 P.» St.'G.), abgesehen von der Nachzahlung der ver kürzten . Steuer, zur Verantwortung gezogen nnd mit dem Drei- bis Neunfachen jenes Betrages, um welchen die Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 17.02.1909
Umfang: 8
weinsteuer. Das „Volksblatt' hat wiederholt be richtet, daß der Obmann des christlich-sozialen KlubS, Dr. V.Guggenberg, am 14. Januar die Privatwein steuer vorgeschlagen, daß kein christlich-sozialer Klub-Redner dagegen geredet, daß alle dasür ge stimmt haben, daß somit die christlich-sozialen Abge ordneten alles getan, um diese schreckliche Steuer einzuführen; das alles hat das „Volksblatt' be hauptet, und weder der „Tiroler', noch die christlich sozialen Abgeordneten, haben eS bisher gewagt

v. I. in Montan nach dem Berichte der „Bauern-Zeitung' gesagt hat: „Diese Steuer wird nicht kommen, weil alle Vertreter der Weinbauern dagegen sind', das leugnet der „Tiroler' nicht. Daß Schraffl am 4. Januar nach dem Berichte des „Tiroler' in Bozen gesagt hat: „Von dieser Steuer ist keine Rede mehr', das leugnet der „Tiroler' auch nicht; er leugnet nur. daß Kienzl diese Aeußerung in Andrian gemacht hat. Aus dieser Haltung des „Tiroler' geht klar hervor, daß die christlich-sozialen Abgeordneten

jetzt nicht einmal mehr zu behaupten wagen, daß diese Steuer nicht kommt, daß sie also jeden Widerstand gegen diese Steuer aufgeben, daß sie die ganze Bevölkerung auf diese Steuer vorbereiten wollen. Weinbauern! Wenn die Abgeordneten jetzt gegen diese Steuer schweigen, müßt ihr desto lauter reden, besonders auch deswegen, weil euch der »Tiroler' noch dazu verhöhnt hat. Zeigt den Abge ordneten bei jeder Gelegenheit, insbesondere bei jeder Versammlung, daß ihr gesonnen seid, euch gegen diese unerträgliche Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 3 von 10
Datum: 06.02.1909
Umfang: 10
Weinbauernbund kommenden Herbst täglich durch sechs bis acht Wochen in größerem Umfange und auch nach aus wärts besorgen. Stellung genommen hat der Wein bauernbund gegen die Erhöhung der Branntwein steuer um mehr als 100 Prozent (bisher rechnete die Regierung auf den Kessel täglich 6 Liter Alkohol zu a S0 Heller Steuer — 6X90 ---- 5 40 Kr.; künstig taglich 8 Liter zu a 1-40 Kr. --- 1120 Kr.). Die Abgeordneten wollten dagegen nicht Stellung nehmen; der Weinbauernbund schickte eine Deputation

1909 gegen die Stimmen der Konservativen und zweier Großgrund besitzer von den deutschen Abgeordneten in Aus sicht genommen wurde, hat der Weinbauernbund durch Aufklärung und Proteste Stellung genommen und wird eS noch weiter tun, weil dieselbe nur aufgeschoben ist und in Landeck die Abgeordneten Siegele und Dr. M. Mayr für dieselbe einzutreten versprochen haben und letzterer sich zur Vertretung dieser Steuer seinen Nordtiroler Wählern verpflichtet hält. Auch hält dieser diese Steuer, wenn das Bier

höher besteuert wird, für unerläßlich und verhält nismäßig am wenigsten drückend. Da daS Weinbau gebiet davon nicht betroffen werden soll, so trage diese Steuer, meint er, vorwiegend Nordtirol. Er huldigt dem Grundsatz: Keine neue Biersteuer ohne Privatweinsteuer. Diese Herren scheinen die Frage nicht zu verstehen. Denn Weinbau- und Nicht weinbaugebiet lassen sich in vielen Gemeinden (z. B. im Eisak- und Etfchtal) nicht trennen; für Rot wein ist Nordtirol noch das einzige nicht gesperrte

Absatzgebiet, weil Kärnten, Salzburg und Vorarl berg die Steuer schon haben. Die Steuer droht, also Muß der Bund ausklärend und abwehrend wirken. (Beifall.) Nach Schrott begründete Herr I. Menz die Notwendigkeit der eigenen Organisation der Weinbauern aus den eigenen Bedürfnissen und Interessen dieses Standes und beleuchtete die Be Handlung der Weinbauern betreffs Personaleinkom mensteucr, weil sie fich nicht zu wehren verstehen. Zusammenhalt ist notwendig. Redakteur Burg er (Bozen) widerlegte die Vorwürfe

, weil die Weinbauern eine so überaus empfindliche Besteuerung ihres Produktes in diesen kritischen Zeiten am allerwenigsten ertragen und in dieser Steuer wirklich eine Gefährdung ihrer Existenz er blicken.' — Nach verschiedenen Aufklärungen fchloß der Vorfitzende mit dem Danke an die Redner und an die Erschienenen, die ohne Zwischenfall verlaufene Versammlung. Meran, 4. Februar. Im Theater des kath Gesellenvereines wurde am Sonntag, den 31. Januar, das Theodor Körner'sche Trauerspiel „Zriny' zum Namensfeste

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 14.01.1908
Umfang: 8
. Für jeden im Stadtgebiete gehaltenen, über sechs Monate alten Hund ist eine Steuer im Ausmaße von jährlich zehn Kronen zu entrichten. Die Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Hunde alljährlich an einem vom Stadtmagistrate festgesetzten Tage der hiezu be stimmten Kommission vorzuführen und bei diefem Anlasse die auf sie entfallende Hundesteuer zu entrichten. Für das Jahr 1908 findet die Hunde vorführung am 20. und 21. Jänner 1908, jedes mal von 8 bis 11 Uhr vormittags, in der städtischen Verwaltungskanzlei Nr. 9 statt

. Wer während des Jahres einen Hund einstellt, hat die betreffende Steuer uach Verhältnis der Zeit zu bezahlen. In diefem Falle wird die Steuer nach Viertel jahren berechnet. Nach Entrichtung der Hunde steuer wird jedem Eigentümer eines Hundes zum Nachweise, daß er die Steuer entrichtet hat, eine Marke ausgefolgt. Die Marke muß am Hals bande des Hundes befestigt werden. Jede Über tretung oder Umgehung der vorangeführten Be stimmungen hinsichtlich der Anmeldung, Vor führung und Versteuerung

wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrage der bestimmten Steuer, jede weitere mit dem Dreifachen bestraft. Jene Hundebesitzer, welche während der Zeit der kommissionellen Hundebesichtignng ihre Hunde auf einige Zeit anderwärts untergebracht haben, sind bei Vermeidung der vorangeführten Strafen verpflichtet, bei ihrer Rückkehr dieselben dem Stadtmagistrate anzumelden und sodann die Steuer zu einrichten. Die Hundesteuer wird im Falle der Zahlungsverweigerung durch Exekution eindringlich gemacht. Amterlpott

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 25.11.1931
Umfang: 8
Aus Sicherheitsgründen wurden gestern von den Agenten der kgl. Quästur zwangsgestellt: Ausdruckskraft des Menschen ist. legt es nahe. s'U'''' in erster Linie auf die Bewegungen der Kin- ?'M Và. 40 Jahre alt aus Salzbmg. ohne Vipiteno Erwerbsrmmcidung vate lmd politische Rechte à NW Gemeinde Vipiteno teilt ntten Steuer te ist voll und das gaiizs Land vegersterter p^,^^gen nc >ch»ials mit, das; die Ainneldu,ig à ie MSor von sàer schv.ien Königin und ^ Verdienstes zur Beinessinig der Gemeinde- ihre»« ZMr^eà>à à Prit

Lubitsch. Maurice Chevalier ist nicht nur ein groszer ber. daß die vielfachen Anregungen eines Grup- Künstler, sondern man kann ruhig sagen/ ein Venunterrichtes sehr leicht Freude und Ver- vleblina der Völker. Magazine und illu>tr- ständnis für solche Uebungen erwecken können Tkenter» Ikonzerte. Vergnügungen Klnonachrichlen Edcnkino. Heute „Maurice Chevalier' zum à Gemeindesteuern. ^ ^ Anmeldepflicht unterliegen: 1. Viehsteuer. Ziegen sind separat steuer pflichtig und unterliegen diese, von drei Stück

aufwärts einer besonderen Spezial-Steuer. 2. Gewerbe- und Industrie-Steuer: steuer- Rythm.-Gymnastik in Verbindung mit elemen laren Taktübungen sollten heute auch dort, wo kein Musikunterricht vorgesehen ist. gepflegt werden. Auf jeden Fall dient es als beste Vor systematisch weiter ausgebaut, um den Musik unterricht zu unterstützen und zu veroollsttinöi Nen. Der Versuch diese Art Les Unterrichts in in Paris als Militärattache von Sylvama lebt «onen und dergleichen. Bolzano einzuführen, wendet

sein: bei- 7. Schank-Lizenzsteuer, obligatorisch, dieser ielsweise )ur den jungen Grafen Alfred, d r Steuer unterliegen alle Gastwirtschaften, Pen sein. Beim ersten Zusammentreffen verlieben ausgefüllt dem Gemeindesekretär übergebeit sich die beiden; alle sehen es mit s?reude, daß werden. Einzig und allein die vom Sekreta- man nun hoffen darf, einen König zu Häven, àtsnmt der Gemeinde erlassenen Empfangs- Die Hochzeit findet unter grandiosem PomH bestcitigungen bescheinigen gültig die durchge- illid Luxus statt

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.02.1929
Umfang: 6
der landwirtschaftlichen Steuer. Wer sich am Faschingsende noch gut Wanderlehrstelle Dr. Bona, Dr. Endrizzi. den unterhalten will, der kommt beim Musikball Generalsekretär der Landwirtesyndikate Dr. F. Pozzi. Ing. Nußbaumer Giuseppe. Hetrn Ales sandro Egen. Baron Weigelsperg de Taneva, Don Wörndle, Vermalter des Stiftes Nova- cella, Dr. Don Giner, Dekan des Konvents, sicher auf seine Rechnung. Corzer Theater Im Theaiersaal in Corzea gelangt am Sonn- . tag, den 10., und Faschingsdienstag, den 12. ds., «Herrn Hauptmann

.' Dies les äer allerkoàte Mlle, wer 6a- ZeZen kcmäelti wirä es bereuen. Stelvio Skeuereinhebung Die Esattoria von Glorenza teilt den Steuer« trägern von Stelvio und der Fraktionen Sold« und Gomagoi mit. daß die Einhebung der er sten Steuerrate am 17. Februar von ö bis 17 Uhr im Gasthofe des Angerer Federico in Go magoi stattfinden wird. Hauptrolle der Konsigliarsteuer 1SZS Den Interessierten wird mitgeteilt, daß lau! den betreffenden Gesetzesbestimmungen die Haupilisten der Konsigliarsteuer. ehemalige

kann noch bei dem kgl. Tribunale von Bol zano Rekurs ergriffen werden. Die Rekurse entheben nicht von der Entrich tung der Steuer. Die Steuer ist in 6 Raten zu bezahlen, und zwar am 10. Februar, 1!). April,. 10 Juni. 10. August. 10 Oktober und 10. Dezember 1929. Die Einhebung der Steuer besorgt die kompe«' tenie Esattoria. Die gleiche Liste liegt auch bei der Gemeinde Montechiaro auf und für die dortigen Steuer träger gelten die nämlichen Bestimmungen. SZe perle à. >t San Candido Podesla-VZechsel

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 29.08.1905
Umfang: 8
an der Eisen bahn, in einer Beschäftigung, der ich mich von Hause aus gewidmet hatte. Ja. Fräulein Steuer, wen» des Menschen Herz zu viel gelitten, dann tritt eine Zeit der Teil- nahmslosigkeit ein, und dennoch mußte ich den Schmerz noch einmal fühlen — es war an je nein Abend, als Sie von ihrere Tante kamen. Ms ich Sie, Fräulein Steuer, erblickte, da ging es mir dlrrch und durch und ich fühlte meine Kräfte schwinden, denn Sie besitzen mit der Dahingeschie denen eine Ähnlichkeit, wie sie wohl einzig

, daß geschehene Dinge sich nicht ändern lassen, der bei Zeiten in andere Balmen lenkt, ehe es zu spät ist, ehe ihn, das Herz bricht: denn so klein das Menschenherz auch ist. so ist es doch gewissermaßen sein Steuer. Mutig umschisft der Seemann die gefahrvollsten Stellen im Meere, wenn das Steuer in Ordnung ist: aber wehe dem Menschen, der mit gebrochenen, Steuer durchs Da sein segeln will. Er wird auf den Wogen des Le bens hin- und hergeworfen, bis er untergeht, oder an ein Felsenriff geschleudert

wird und zerschellt. „Trachten wir danach, daß wir siegreich aus solchem Kampf hervorgehen und denken wir daran: Es ist doch Alles in dieser Welt ein Uebergang. Doch wir müssen durch. Sorgen wir nur dafür, Daß wir niit jedem Tage reifer und besser werden.' Eine kurze Stille trat ein. „Nun. Fränlein Steuer, nun bin ich an der bewußten Stelle im Buche angelaugt,' und er blickte in Herthas tränenumflorte Augen. „Was nun noch kommt, das dürfte Ihnen ziemlich bekannt fein: es folgen noch einige unbeschriebene Blätter

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 24.05.1923
Umfang: 8
Haus- mG Grundbesitzerverews. Am Samstag, den W. Mai, findet um halb 8 Uhr abends in Ster- zing im rückwärtigen Saale des Gasthofes „Mondschein' eine Vollversammlung des Haus und Grundbesitzervereines statt, in welcher aus-' führliche Aufklärungen über die neue Gebäude steuer und Bodener^ragssteuer wie auch über Erwerb- und Einkommensteuer gegeben werden. Künstler, ohne daß er jedoch je Gefahr läuft, irgendwelchen sogen, expressionistischen Ex perimenten zu versallen. Kaum ein anderer der jungen

fünf Centimes indirekte Steuer erlegen muß, braucht sich nicht zu beklagen; denn ihm bleibt wenigstens die Flasche und die Er innerung an den Genuß, den er beim Trinken des Weines gehabt hat, und der allein ausreicht, ihn über die bezahlte Steuer hinwegzutrösten. Aber weshalb kann man nicht auch der direkten Steuer einen An reiz geben, der geeignet ist, die bittere Steuerpille zu versüßen? Warum kann beispielsweise der Staat von der Gesamteinnahme,die er etwa aus der Grund steuer bezieht

, nicht ein paar Millionen beiseite legen, um damit eine große Lotterie zu begründen? Jedsc Steuerzahler würde dann statt der nüchternen und häßlichen Quittung bei der Entrichtung der Steuer Lotterielose erhalten, deren Anzahl nach der Hohe der bezahlten Steuersumme bemessen weisen konnte. Die angenehme Aussicht, einen großen Gewinn em- zuheimsen, würde dem Steuerzahler sicher einen An sporn zur pünktlichen Zahlung bieten, schon aus dem Grunde, weil er ja ein begreifliches Interesse daran

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 31.12.1938
Umfang: 6
, daß die genannte Steuer in den Kur-, Bade- und Fremdenverkehrorten, sowie in allen für den Reise- und Frem denverkehr in Betracht kommenden Or ten, auch wenn diese im Sinne des Gesetz- Dekretes vom 15. April 1926-IV noch nicht anerkannt sind, vorgeschrieben wird. Das Verzeichnis dieser Orte wird mit Erlaß des' Innenministeriums im Einverneh men mit dem Finanz- und Volksbildungs Ministerium aufgestellt. Die Steuer ist oon jedem zu erlegen, der zeitweiligen Aufenthalt in Gasthöfen, Pensionen, Kur häusern

und Sanatorien nimmt: ferner von jenen, die zeitweilig, und zwar mehr als fünf Tage, in Villen, Privatwohnun gen, möblierten Zimmern und anderen UnterkunstsstStten wohnen; ausgenommen hievon sind die Orte, für welche der Mi nisterialerlaß anders oerfügt. Hinsichtlich der Aufenthaltssteuer sind die Hotels, Gasthäuser und Pensionen, die Kurhäuser und Sanatorien in sechs Ka tegorien klassifiziert und die Steuer wird pro Tag und Person nach folaendem Ta rif eingehöben: Kategorie A Lire 3.—, Kategorie B Lire 2.50

, Kategorie C Lire 2.—, Kategorie D Lire 1.80,'Kategorie E Lire 1.—, Kategorie F Lire 0.50. Wer durch 30 aufeinanderfolgende Tage die Äufenthaltssteuer gezahlt hat, ist für die nächsten neun Tage davon befreit. Villen, möblierte Wohnungen und Zim mer uÄ> alle übrigen UnterkunstsstStten sind hinsichtlich der Aufenthaltssteuer in vier Kategorien eingeteilt. Die Steuer ist für die ganze Dauer des Aufenthaltes zu zahlen, wofern dieser nicht mehr als 120 Tage ab Ankunftstag ausmacht, und zwar Lire

und den Brand zu begren-.en, daß er nicht auch am die anliegende Druckerei übergriff. Nach zweistündiger aufopferungsvoller Arbeit war es der Feuerwehr gelungen, den Brand voll ständig zìi löschen. Der Schaden beläuft sich auf zirka 100.000 Lire. !» Wagen trug Beschädigungen mn Steuer ist von oer hgyà Der Leidtragende des Unfalles war jedoch Turini, der durch den Stoß gegen eine Fensterscheibe geschleudert wurde, diese durchschlug und d«wei viel fache Schnittwunden im Gesicht davon trug. Gas

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Tiroler Volksbote
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Seite 10 von 22
Datum: 08.11.1908
Umfang: 22
mit, daß für dieselbe eine Summe von zirka zwei Millionen notwendig sein wird. Nach Anschauung des Herrn Redners könne dieser Betrag durch die von der Regierung geplante Branntweinsteuer erhöhung aufgebracht werden, da den einzelnen Ländern ein An teil von dieser Steuer zugewiesen werden soll. Die bäuerlichen Abgeordneten werden für eine Branntweinsteuererhöhung nur dann stimmen, wenn der Edelbranntwein von dieser Erhöhung nicht betroffen wird. Wenn dann die Spiritusfabrikanten diese Erhöhung allein trifft

, dann kann diese Branntweinsteuererhöhung sür die bäuerliche Bevölkerung nur erwünscht sein. Bis aber die Frage der Branntweinsteuererhöhung geregelt erscheint nnd. das Land Tirol von dieser Steuer einen Anteil erhalte, mtsse die erforder liche Summe für die Lehrergehaltsregulierung einstweilen durch eine Landesnmlageerhöhnng aufgebracht werden. Letztere Er höhung soll aber nach Zuweisung der Staatshilfe durch den Branntweinsteuererhöhungsanteil sofort wieder fallen gelassen werden. Wenn heute in den Weinbaugegenden Tirols das Ge rücht

verbreitet werde, man beabsichtige eine Erhöhung der Wein steuer oder eine Ausdehnung dieser Steuer auf den Wein, den sich Private zu Hause einstellen, so könne er schon heute die beruhigende Erklärung abgeben, daß dies nicht eintreten werde, da sich sowohl die Abgeordneten von Welschtirol als auch jene von den.Weinbaugegenden Deutsch-Südtirols entschieden gegen eine solche Steuer stemmen würden, und diese Abgeordneten wären auch in der Lage, die Einführung dieser Steuer unmög lich

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
. Die Freilegungsarbeiten wurden unverzüglich aufge nommen und so konnte noch am gleichen Tage der Verkehr aufgenommen werden. Gestern früh war die Straße wieder vollkommen freigelegt. Apothekendienst. Ab heute, Samstag, bis Samstag der kommen den Woche versieht den Nachtdienst die Spital-Apo theke in der Via Regina Elena. Die Nachtdienst haltende Apotheke bleibt bis 21 Uhr offen. Zur Steuer für Rutotransporte Infolge des Inkrafttretens des kgl. Gefetzesde- kretes vom 2. Dezember 1V3S Nr. 2097 hat der fa scistische

Reichsverband der Weinhändler den kom petenten Aemtern nachstehende Fragen, welche die Weinhändler betreffen, vorgelegt: 1. Welcher Prozentsatz des größeren oder ge ringeren Gewichtes, das bei der Fracht in Zentner und Kilometer für die Besteuerung angegeben wird, wird toleriert, wenn an Stelle der Ver ladung nicht die entsprechenden Möglichkeiten vor handen sind, das Gewicht genau zu bestimmen. 2. Wenn die Lastwagen die leeren Gebinde mit sich führen, ist das die Steuer für den Transport der leeren Gebinde

oder für die gefüllten bei der Rückfahrt zu entrichten und wird die neue Steuer auf die Ware allein, welche die Fässer enthalten, angewendet? 3. Da die Steuer nach Zentnern und Kilometern berechnet für Transports im Bereiche der Gemein de nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entrichten ist. wird sie für Transporte die über die Gemeinde hinausgehen von den Grenzen der Ge meinde an berechnet und wie sind diese Grenzen für die Kilometerberechnung festzustellen? Aiihrl nach einem Jahre in der gleichen Wohnung

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 18.11.1931
Umfang: 8
al lavoro italiano. S DHODOLLS Silandro Zur Einführung der Jamilienfteuer Vom Gemeindeamte Silandro wird verlaute bart: Mit Beginn des 1. Jänner 1932 wird die Viehsteuer stark herabgesetzt und die Familien- steuer angewendet. Unter der Familie versteht sich die Vereinigung mehrerer Personen, welch« ein engeres Verwandschastsverhältnis verbin det, im gleichen Hause zusammenleben und die ein einziges, ungeteiltes Vermögen haben. Es werden auch betrachtet als Familie: 1. Einzel personen mit eigenem

netto. Auf den angemeldeten Nettobetrag /wird folgende Quote der Gemeindekamiliem steuer a.-.oewendet: 0,20-bis zu L 2000.— — Maximum L 4.-^1 0,30A> bis zu L 2400.— --- Maximum L 7.A 0,Z0L> bis zu L 3000.— Maximum L 16.- 0,70A> bis zu L 4000.— Maximum L 28. 0,8^^ bis zu L 6000.— Maximum L 43- 1.00-A bis zu L 8000.— - Ma'imum L 80.— Für jene, welche Komplemi.-.. -uer bezah« len werden als Gemeinde-Familiensteuer 20<Ä auf der Komplementcirsteuer aufgelegt. Von de! Steuer sind jene Familien befreit

, welche ei« Nettoeinkommen unter 1200 Lire haben. Wem die Angehörigen der Familie zu Lasten de^ Steuerzahlers die Zahl 4 überschreiten, wird dit Mindestgrenze für die Steuer durch eine Hälfts erhoben. Wenn aber der Steuerzahler kein<< Personen zu seinen Lasten hat. wird die Mim destgrenze auf ein Viertel herabgesetzt. Hochzeit In der Dekanalpfarrkirche zu Silandro fanL Dienstag früh die Trauung des Herrn Franz Hain pel, Bankbeamter in Merano, mit Frk) Ida Parth, Private in Silandro. statt. Daà Hochzeitsmahl wurde

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 8
Datum: 17.11.1923
Umfang: 8
per Kgr. lebend, Iungochsen 3600—4600 Lire per Paar, Schafe >is L. 3.50 per Kgr. lebend. Schweine Ferkeln lis 5 Wochen alt 70—95 Lire per Stück, bis 8 Wochen alte 110—140 L. per St. Fresser 200 bis 400 Lire per Stück. Einzahlung -er ersten Zweimonats rate -er Weinsteuer. Das neue kgl. Dekret vom 12. Juli Nr. 1510 hat den Einhebungsmodus der Weinsteuer neu geregelt. An Stelle der Einhebung bei jedem einzelnen Verkauf wie früher sind die Steuer beträge von den Großproduzenten und Groß händlern

und Privaten und Geschäftsleuten andererseits (auch Steuerquittungen); d) Für Rechnungszettel der automatischen Register kaffen an Stelle von Quittungen. usw. bis zu L. 200.000 für je angefangene Tausend L. 0.30. Jedoch ist stets auf einen vollen Lirebetrag aufzurunden. Z. B. wr L. 112.600 wäre die Stempelgebühr 113X30 — 33.90, somit L. 40.—. Über 200.000 L. beträgt die Stempelgebühr L. 60.—. II. Stempelgebuhren, die mit der Warenumsatz steuer in Zusammenhang stehen. (Gültig ab 1. Nov

werden; c) auf Warenumsatz zwischen Produzenten, Häno- lern und Gastwirten bezüglich der nach Art. 13 a bis d des Warenumsatzsteuer-Dekretes von dieser Steuer befreiten Waren (Notw. Lebensm'ttel, Brennmaterialien, Wasser und Staatsmonopol artikel; jedoch nicht Gas und Elektrizität, dir unter Art. 37 dieses neuen Dekretes behandelt sind). d) auf Verkauf und Lieferungen seitens der Pro duzenten, Händler und Gastwirte an den Staat. Provinz, Gemeinde und andere äffentl. Verwal tungen und Körperschaften bezüglich

, wie es in den Bemessungstabellen der Haus- zmssteuer pro 1921—22 aufscheint, beKv. pro 1921. wenn die Bemessung jährlich erfolgte. Ueber dieses Erträgnis hinaus werden die im Art. 3 des Gesetzes Rr. 2136 vom 26. August 1865 angeführten Abzüge gewährt. Falls das Erträgnis (wie im vorigen Absatz besprochen) unbekannt wäre oder wenn es sich' um Gebäudeteile handelt, die der Hausklassen- steuer unterliegen, werden die Bestimmungen der Art. 8 und 9 des kgl. Dekretes Nr. 143 1923 angewendet. Falls das 1920er Erträgnis

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Pustertaler Bote
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Seite 11 von 12
Datum: 28.09.1923
Umfang: 12
selbst. Der Beweggrund der Tat scheint darin zu liegen, daß Silgoner von Duregger aus dem Dienst entlassen worden war. — Kousnmstener auf elektrische Beleuchtung. Laut Gesetz vom Jahre 1895 wird in Italien eine Konsumsteuer auf elektrische Beleuchtung eingehoben und ist diese Steuer mit Dekret vom 11. Jänner 1923 auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden. Laut einer Mitteilung, welche den Elektrizitätswerken vom technischen Finanzamt am 21. September 1923 zuge kommen ist, soll'.die Konsumsteuer ab 1. Oktober 1923

auch im Stromversorgungsgebiete der Etschwerke ein gehoben werden. Die Steuer wird für Anlagen unter 20^Kilowatt Anschlußwert von den Elektrizitätswerken eingehoben und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz beträgt für jegliche Art des Lichtstromes 2 Cent, per Stunde und da eine 32 kerzige Metalldrahtlampe 40 Watt oder 0.40 Strom aufnimmt, für jede Benützungsstunde einer 32 ker zigen Metalldrahtlampe 0.8 Cent. Für Pauschalstrom verrechnung wird die Steuer auf Grund der tatsäch lichen Benützungsstunden der insgesamt installierten

, Fagenlage 210 Lire, andere Lagen 200 Lire. -- Lavis. Von gewöhnlicher Bodenware wurden bereits meh rere Partien zur SS—60 Lire per Kektoliter franko Steuer verkauft. — Die Schuhausfuhr aus Oester reich ist freigegeben. Nunmehr streben die Interessenten auch die Freigabe der Schuh einsuhr an. Die österreichische Schuhindustrie ist gegenwärtig in der Lage, mehr als das Viersache des Inlandbedarses zu produzieren. — Gegen die Verschleppung der Maul- und Klauenseuche, die in der ganzen Provinz mehr

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 03.11.1924
Umfang: 8
ein Steuerergebnis von,286 Millionen auf die alten Provinzen und '8 Millionen auf die neuen Provinzen vorgesehen erscheint. Das will besa gen, daß die neuen Provinzen im Jahre. 1924 V- (?) der gesamten Steuersumme gezahlt höben, während ihnen gemäß der Revision bloß ein Sechsunddreißigstel der gesamten Steuer summe zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eine Ueberbesteuerung von 152°/» zu tragen gehabt. Während sie gerechterweise Lire 6,350.000 (d. i. — von 222 Millionen als der Steuersumme der alten

lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe geschafft werden muß. Es handelt sich tatsächlich nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vorkommen Kann und unvermeidlich ist, sondern um «die Ungleichbehandlung gänzer Provinzen, welche um das 2'/-fache im Verhältnis mehr Steuer gezahlt haben als die anderen Provin zen und dies, nur infolge falscher Anwendung eines Gesetzes; man wird doch! -nicht annehmen dürfen, daß die so auffällig verschiedene Anzie hung der Steuerschraube

Provinzen gilt, so hat sie sich vielleicht av den Buchstaben des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Steuern? efens gehalten, sie hat jedoch sicher den Geist des Gesetzes verletzt. Der Gesetzgeber 'konnte mit der „Vereinheitlichung des Steuer wesens' doch nicht beabsichtigen aus die neuen Provinzen schwerere Lasten zu legen als auf die alten. Es genügt daher nicht, nur den bereits be gangenen F ehler einzusehen und für die Zu kunft die Folgen zu vermeiden, wie es gerechter weise durch die Abänderung

der Steuer-Vor- schreibungen und die Festsetzung der neuen Steuersätze erfolgt ist, sondern man muß zu gleich au ch d en verursachten Schade n gutmachen und die ungebührlich eingehobe nen Steuerbeträge Zurückersetzen, indem man sie von der Steuervorschreibung für das Jahr 1925 und 1926 in Abzug bringt oder um das Verfahren zu vereinfachen, die neuen Provin zen von der Zahlung der Gebäudesteuer für das Jahr 1925 enthebt. Der Staat hat für das Jahr 1924 um 10 Millionen Lire zu viel eingiehoben. Er möge

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