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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 17.02.1909
Umfang: 8
weinsteuer. Das „Volksblatt' hat wiederholt be richtet, daß der Obmann des christlich-sozialen KlubS, Dr. V.Guggenberg, am 14. Januar die Privatwein steuer vorgeschlagen, daß kein christlich-sozialer Klub-Redner dagegen geredet, daß alle dasür ge stimmt haben, daß somit die christlich-sozialen Abge ordneten alles getan, um diese schreckliche Steuer einzuführen; das alles hat das „Volksblatt' be hauptet, und weder der „Tiroler', noch die christlich sozialen Abgeordneten, haben eS bisher gewagt

v. I. in Montan nach dem Berichte der „Bauern-Zeitung' gesagt hat: „Diese Steuer wird nicht kommen, weil alle Vertreter der Weinbauern dagegen sind', das leugnet der „Tiroler' nicht. Daß Schraffl am 4. Januar nach dem Berichte des „Tiroler' in Bozen gesagt hat: „Von dieser Steuer ist keine Rede mehr', das leugnet der „Tiroler' auch nicht; er leugnet nur. daß Kienzl diese Aeußerung in Andrian gemacht hat. Aus dieser Haltung des „Tiroler' geht klar hervor, daß die christlich-sozialen Abgeordneten

jetzt nicht einmal mehr zu behaupten wagen, daß diese Steuer nicht kommt, daß sie also jeden Widerstand gegen diese Steuer aufgeben, daß sie die ganze Bevölkerung auf diese Steuer vorbereiten wollen. Weinbauern! Wenn die Abgeordneten jetzt gegen diese Steuer schweigen, müßt ihr desto lauter reden, besonders auch deswegen, weil euch der »Tiroler' noch dazu verhöhnt hat. Zeigt den Abge ordneten bei jeder Gelegenheit, insbesondere bei jeder Versammlung, daß ihr gesonnen seid, euch gegen diese unerträgliche Steuer

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 8
Datum: 03.06.1908
Umfang: 8
eine sehr geringe Zahl. Die Branntweinsteuer wird gewiß erhöht! „Die Vertretung aller Landesausschüsse hat das gefordert. (2ft nicht wahr!) „Und der Finanzminisler ist einverstanden, weil es keine andere Steuer gibt, die erträglich ist. (Kapiialsstcuer!) „In keinem anderen Lande Europas gibt es eine so kleine Branntweinsteuer wie in Oesterreich. „Wir haben ja das Freibrennen, das haben alle Alpenländer! „Wenn wir für den Weintresterbranntwein eine Ausnahme verlangen, so wird diese Forderung

von allen anderen Abgeordneten bekämpft, die nicht Weinbauern vertreten. Demi in allen anderen Län dern brennt man Wurzeln, Beeren, Obst, Kartoffel und Getreide! Alle Abgeordneten dieser Länder sind gegen eine Ausnahme für die Weinbauern. In Nord- iirol wird ebensoviel Branntwein gebrennt (ze ucht?), wie in Südtirol. Die Steuer trägt 0,000.000 K. In Tirol wird nur sehr wenig ranntwcin erzeugt, 1,070.000 K Steuer, ein rvzent der ganzen Steuersumme. Das ist sehr enig! Unsere Steuerleistung ist verschwindend lein

folgendes: Der Eindruck der Reden der Herren lleichsratsabgeordneten v. Gugenberg und v. Leys t für uns Weinbauern wohl ein sehr entmutigender; >arnach wäre alles schon verloren. Wir hoffen aber md fordern, datz die Abgeordnten so energisch vor- ichen, wie es Dr. Dorfmann angekündet. Sonst md wir verloren. Die Behauptung, datz alle Landesausschüsse die Erhöhung der Branntwein teuer verlangt haben, ist nicht wahr. Der gewesene Landesausschutz Dr. v. Wackernell hat sich ausdrücklich legen diese Steuer

erklärt mit der Begründung, ah die Tiroler Weinbauern eine solche Belastung bsolut nicht vertragen, weil sie jetzt die Reblaus m Lande haben. Die Herren Abgeordneten sollen >4 ja durch allerhand Versprechungen der Regierung . Der BurggrLfl« über günstige Pauschalierung der Brennsteuer und pauschalweise Abfindung mit den Gemeinden nicht einfangen lassen. Die Regierung ist gegenwärtig mit solchen Versprechungen sehr freigebig, nur damit Abgeordnete und Steuerträger die Steuer schlucken

. Wenn aber einmal die Steuer angenommen ist, so zieht die Regierung diese Begünstigungen wieder nach und nach zurück, wie sie es bisher getan. „Geradezu befremdet haben uns die Ausführungen des Herrn Abgeordneten v. Guggenberg. datz nämlich alle jene, welche Wurzeln, Beeren, Obst, Kartoffel und Getreide brennen, Gegner einer Begünstigung der Weinbauern sind. 2a, um Gottes willen, hat denn der Herrgott alle diese Lebensmittel zum Brennen wachsen lassen? Das Obst, die Kartoffel, das Getreide ist doch nicht zum Brennen

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 10.08.1925
Umfang: 8
Cattolica, zu erfolgen und ist der Termin für die Einzahlung der Steuer auf den 10. Oktober und Dezember festgesetzt. Steuerpflichtige, welche nicht rechtzeitig die vorgeschriebene Steuer entrich ten, verfallen den durch das Gesetz vorgesehenen Strafen. ° Gewerbe- und Verkaufssteuer für das Jahr '1924. Der Präfekturskommissär von Bozen ? hat folgende Kundmachung erlassen: Es wird bekannt gemacht, daß die zweite suppletive Steuerliste. pro 1924 für die Gewerbe- und Verkaufssteuer nach er folgter

Approvation seitens der kgl. Präfektur ab 10. August d. I. eine Woche hindurch beim Stadt- itammeramte aufliegt. Die Zahlung hat in einer einzigen Rate an- d e städt. Esattoria, Banca Cat tolica, zu erfolgen und ist der Termin für die Ein zahlung der Steuer auf 10. Oktober festgesetzt. ' Steuerpflichtige, welche nicht rechtzeitig die vorge schriebene Steuer entrichten, verfallen den durch das Gesetz vorgesehenen Strafen. Hundesteuer für das Jahr 1925 in Bozen. Der .Präfekturskommissär von Bozen

hat folgende Kundmachung erlassen: Es wird bekanntgemacht, daß die Hauptsteuerliste pro 1925 für die Hunde steuer nach erfolgter Approvation seitens der kgl. Präfektur ab 10.. August d. I. eine Woche hindurch beim Stadtkammeramt (Ufficio Tasse Nr. 4; Par terre) aufliegt. Die Zahlung hat in zwei gleichen Raten an die städtische Esattoria. Banca Cattolica, zu erfolgen und ist der Termin für d e Einzahlung .der Steuer auf 10, Oktober und Dezember festge setzt. Steuerpflichtige, welche nicht rechtzeitig

die vorgeschriebene Steuer entrichten, verfallen den 'durch das Gesetz vorgesehenen Strafen. Dje leidige Unsitte, Fuhrwerke und Handwagen die Nacht über ohne behördliche Erlaubnis auf den Straßen und Plätzen der Stadt stehen zu lassen, hat in letzter Zeit wieder überhand genommen. Die städtische Sicherheitswache hat den Auftrag gegen diesen Unfug mit aller Strenge einzuschreiten. Es wurden daher in der letzten Nacht von den Organen der öffentlichen Sicherheit vier derart herrenlos herumstehende Vagen mit Beschlag

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Brixener Chronik
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Seite 6 von 8
Datum: 19.07.1898
Umfang: 8
die Abschaffung dieser ganz unsinnigen und lästigen Art der Steuer eintreibung, und thatsächlich brachte die Regie rung. in der letzten Session im Parlament eine Vorlage ein, durch die die Verpflichtung der Unternehmer zu Steuerabzügen theilweise aus gehoben werden sollte. Diese Vorlage wurde vom Parlament nicht erledigt, und die Regier rung hat sie nun als Verordnung auf Grund des Z 14 erlassen. Nach dieser Verordnung haben von veränderlichen Bezügen (Accord- und Stück löhnen, sowie jenen Zeitlöhnen

, die nicht in längeren als vierwöchentlichen Fristen ausbedungen sind, also Taglöhnen, Wochenlöhnen !c.) die Arbeitgeber die Abzüge nicht mehr zu besorgen, sondern es obliegt den Empfängern der artiger veränderlicher Bezüge die Verpflich tung zur unmittelbaren Einzahlung der von diesen Bezügen eventuell vorgeschriebenen Steuer. Die Steuer ist in zwei Raten zu ent richten, die erste binnen 30 Tagen nach der Zu stellung des Zahlungsauftrages, die zweite am 1. December. Von festen Bezügen (Monats gehalt

?c.) haben die Unternehmer nach wie vor die Steuer in entsprechenden Raten abzuziehen. In einem Falle sind übrigens die veränderlichen Bezüge (auch Remunerationen) ebenso zu be handeln wie die festen: wenn nämlich ein An gestellter feste und veränderliche Bezüge hat, so wird ihm die Steuer auch von den veränder lichen Bezügen abgezogen. Hat also zum Bei spiel ein Handlungsgehilfe einen festen Monats gehalt, so hat ihm der Chef die Steuer abzu ziehen; ebenso wenn er n»i- die Steuer selbst entnA. ^agem Provision

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 13.12.1923
Umfang: 6
Herzen- reißt Millionen Deutschen im Nmden die Augen auif: sie sehen, tz Praktische Steuerfragen. VII.* Von Dr. Otto G ue m. >Jm Bekenntnis ist natürlich zu untei ob di« Steuer im Wege des direkten Abzuges oder mittels Steuerrollen eiWchoben wird. Jene Personen, welche auf beide Arten Steuern bezahlen, Haiben dies genau anzugeben. Anilchens- und Lotterieprämien sind nach den ZI eh mgen, welche im Laujfe des Steuevjahres vorgenommen werden, einMbskennen, auch dann wenn die Ziehung erst später erfolgt

>. Der Unterschied besieht ülber darin, daß er bWiigRch des Einkommens dieselbe unter Vorwage der neuen Wfsion angeben muß, während er bei !ErnIedrigung des Einkommens dieselbe vorbringen kann. Ein weiteres Kapitel, das für die Steuer träger manche Erleichterungen schafft, sind die Steuernachläsfe. Der erste 'Fall des Steuernachliasses ist der: Wenn Kapitalien eingetrieben weiden, so ist dafür natürlich keine Steuer mehr von selten des bisherigen Schuldners zu bezahlen. Desglei chen, wenn die Forderung infolge

Konturses des Schuldners hinfällig wird, oder wenn dieselbe vor den ExekutiMVerichten nicht anerkannt wird. Es wird in iall diesen FAlen, je na< Falle, entweder die ganze diesbezügliche Steuer nachgelassen oder ein entsprechender Teil, und auch nicht von dem Tage an, als des Kapital als Einkommen ganz oder teilweise aufgehört hat, Zinsen zu tragen. Der nächste Fall ist in den Einkommenkate- gorien B und E. Hier ist bezüglich des Weg falles des Einkommens zu bemerken, daß der teilweise Wegfall

, so veMgt der Jntendente di sinanza die Steuebabschreibung (die Entlastung des Steuerträgers) und auch die entsprechende Rückvergütung. Dabei muß ein Verzeichnis der nicht mehr geschuldeten Quoten für den Steuer- eintreiber angefertigt werden. Der Steuerein treiber schreibt nach Erhalt dieses von der Fi- nanlzintenidanz angelegten Verzeichnisses , dem Steuerträger die abgeschriebene Quote gut. Rekurse sind zulässig gegen die Ergebnisse der Steuerrolle. Sie hemmen Ober in keinerlei Weise die Eintreibung

der Steuer, sondern geben nur Anspruch auif Rückvergütung un!d Ersatz. Solche Rekurse sind an die Finangbehörde zu richten. Rekums gegen Deklarkrunlgen, Veranlagungen und Richtigstellungen bommifsion zu richten. . kuvse ist eine Frist von Mv angig Tagen gesetzlicl vorgeschrieben. Ueber Verlangen des Rekurs- einbringers ist die Kommission verpflichtet, oei Verhandlung des Rekurses selbst oder den durch ind an die Beruifu-Ws- ir «alle derartigen Re- Bollmacht ausgowiei Den Kommissionen richtigen Erkenntnis

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 16.06.1923
Umfang: 4
„Der BurKKräfler Die Bodenertragsteuer. Eben sind die Bewertungslabellen zur Woben« ertragsteuer erschienen. Für diese Steuer ist bas Steuerbekennlnis bis 30. Juni ö. I einzureichen. Die Steuer tritt mit öem kommenden Jahr 1924 in Kraft. Bezüglich der Einreichung der Fassionen dürste die Finanzbehörbe wohl mit sich reden lassen und den Einreichungstermin erstrecken, nachdem die Zeit vom gegenrpärttgM Bekanntwerden der Bewectungsrabellen diS zum Ende des Monats wirklich kurz

ist. Die Boöenertragsteuer gelangt, in der Weise zur Bemessung, Latz vom Rohertrag der Pachtwert und die Probükttonskostcn abzurechnen sind. Daraus er gibt sich das steuerbare Einkommen. Die Steuer be- trägt 40 Prozent dieses Reinertrages. Unter dem Titel der Produktionskosten darf der Wert der eigenen Arbeit des Besitzers und der Arbeit seiner Familien angehörigen, für welche das Familienoberhaupt unter haltspflichtig ist (minderjährige Kinder, Ehestau) nicht abgezogen werden, wohl aber die Löhne und der Un terhalt

der Dienstboten. Die Fütterung ist auch von den kleinen und kleinsten Besitzern zu erstatten. kDie Berechnung des Reinertrages kann in der Fassion nach eigenem Ermessen geschehen, die Steuerpflichtigen können sich aber auch an die vom Finanzministerium herausgegebenen Bewertungstabellen zurBobenertrag- steuer für die verschiedenen Kulturgattungen und Bo nitätsklassen usw. halten. Diese Tabellen können als Richtlinien angesehen werben, an die sich die Steuer behörden bei Beurteilung der Fassionen halten

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 18
Datum: 20.04.1910
Umfang: 18
wurde eingeladen und aufgefordert, diese Steuer einzusühren. Arnold versprach, diese Steuer zu beantragen, der Abg. Dr. Michael Mayr hat wiederholt diese Steuer als berechtigt anempfohlen, so in Imst am 12. April 1909, am 18. Februar 1910, er hat Im Landtag sogar erklärt, die Südtiroler bei der Weinsteuer ent sprechend herzunehmen, weil sie bei der Biersteuer besser zukommen: Abg. Dr. v. Guggenberg hat am 7. Jänner im Cafe Paris in Meran sich geradezu begeistert f ü r die allgemeine Weinsteuer

ausgesprochen, er hat in Briren den Pfarrer Schrott, der gegen die Ausdehnung der Weinsteuer kämpfte, des- wegen sogar mit der heil. Schrift in Widerspruch bringen wollen und die christlichsozialen Zeitungen, voran die „Brtrner Chronik', haben die Abwehr dieser Weinsteuer eine „Hetze' genannt, der christ- lichsoziale „Wörgler Anzeiger' hat die Nordtiroler Bauern a>«fgefordert, die Südtiroler Bauern auf der Generalversammlung des Bauernbundes nirderzu- stimmrn, wenn sie eine Abwehr dieser Steuer ver langen

sollten. Also ein chrisllichsozialer Wett kampf für diese Steuer. Nun das Wunder! Pfarrer Schönherr wurde Reichsratskandtdat auch für das Weinbau treibende Burggrafenamt. Da der christlichsoziale Kandidat Hölzl auch für die Weinsteuer war, besteht Gefahr, daß die Weinbauern schon aus Notwehr den Hölzl ablehnen und den Gegner der Weinsteuer, Pfarrer Schönherr, wählen. Infolge dieser Gefahr wurden Schrasfl, Schöpfer. Guggenberg und Genossen jetzt aus einmal ebenfalls Gegner der Weinsteuer

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 22.10.1919
Umfang: 8
Sprudelquellwasser zu beseitigen versuchte, arg zugesetzt. Ei«e Flasche«wei«ste»er i« der Tschechs-Sl«»akei. Die tschecho-slowakische Regierung hat der Na tionalversammlung ein Flaschenweinsteuergesetz vor gelegt. Die Steuer beträgt 1 Krone^ für jede begon nenen 5 Krnnen des Verkaufspreises, wenn der Wein zum Verkauf, und vom Einkaufspreis, wenn '»er Wein zum Eigengebrauch bestimmt ist. In den Wert werden alle Zuschläge, die sich der Verkäufer ausbe- dungen bas, eingerechnet', als Abzüge gelten blo« die Einlagen

für die Flaschen. Die Steuer hat zu entrich ten: I. Der Bezieher von Flaschenweinen aus dem Auslande, wenn die Ware nicht ins Freilager ge langt, 2. Der Flschenfüller, 3. wer aus dem Frei lager den Flaschenwein liefert, 4. wer den Preis der Flaschenweine, die schon mit Balletten versehen sind erhöht. Die Steuer wird durch Ankleben von Bal letten, die bei den Finanzämtern käuflich sind, ent richtet. Äer Finanzminister wird'ermächtigt, allge mein, oder in einzelnen Fällen bei bestimmten Weiu- gattungen, deren

erstattet, worin ge»Z sagt wird: Das Gesetz will, daß die Steuer von jederM Flasche Wein, ohne Rücksicht, ob es sich um TraubenüZ oder Obstwein handelt, zu entrichten ist, wenn derÄ Preis für eine siebenzehntel Literslasch« 10 Kronen» übersteigt. Mit Rücksicht jedoch, daß die Import- nndÄ Transportverhältnisse noch sehr ' ungeklärt sini^D schlägt die Kammer vor, die Hesetzvorlage^zurückzu-H stellen, anderenfalls «ber erst bei einem Wert vo?»H !5 Kronen für eine siebenzehntet Literflasche mit Besteuerung

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 22.03.1923
Umfang: 4
ist eine vor allem die landwirtschaftlichen Institute interessierende An gelegenheit, Wenn auch nicht die Blüte der Dorkriegs- fahre, so soll doch die Existenzuröglichkeit für unsere Ge riete «reicht werden. Der Weinhandel und Weinbau ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und da müsten alle Anstrengungen, und zwar mit vereinten Kräften gemacht werden. H. Gnürizzi Romano spricht besonders über die Lage des Wein h a n d e 1 § und verlangt in einem Antrag, daß die Regierung die Durchführung der neuen Steuer verschiebe, bis die jetzige

Weinkrise gelöst und der Verkauf der Lager gesichert ist. Die Steuer möge, wie in den allen Provinzen, zu Beginn der Weinkam pagne kommen, wo Bauern und Händler am besten ihr Nachkommen könnten. Wellers verlangte er den stärk sten Schutz gegen die unlautere Konkurrenz mll verwäs serten Wernen, ferner die Rücksichtnahme auf den Wein- zoll beim^Abschluß von Handelsverträgen. Hierauf sprachen Senator Dr. E o n c i und Abg Dr. Degasperi. Letzterer erllärte, daß die Abgeord neten bereit find, sowohl

die Forderung betreffend die Verschiebung dieser Steuer bis zur neuen Ernte als auch die Forderung betreffend den Schutz unserer Weinaus fuhr — in der Weise, wie es in Frankreich für Elsaß- Lochringen geschah, so daß für diese Gebiete die Einfuhr tadle alten Absatzgebiete zollfrei auf einige Jahre zu gestatten ist — zu vertreten. H Endrizzi besprach darauf die Forderungen deS ital. Reichs-Weinhändlerverbandes zum üal.-österr. Handelsvertrag. Diese Forderungen gehen auf unsere Kosten und find

transporte aus dem Trenttno in die Hauptzentren des Konsums. In der daranschiießend'n Wechselrede traten alle Redner einmütig für diese Vorschläge ein. Der Abg. Grand! schlug auch vor, daß man von der Regierung verlangen solle, diese möge die W e i n st e u e r n a ch A l - koholgradcn ab gestuft durchführen, wie es auch die Bergweinbauern Piemonts schon verlangen. DaS fei der einzige gerechte Besteuerungsweg. Schließlich wurde folgende Tagesordnung an genommen : 1. Die Anwendung der neuen Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 6 von 8
Datum: 03.06.1908
Umfang: 8
von Meran, Herr K. Wenter-Dobl- hof. Die Zuhörer — cs waren rund 150 und zwar lauter Weinbauern aus Dorf Tirol und auch aus Kuens und Riffian anwesend — zeigten grotzes Interesse und Verständnis. Die Weinbauern können eine Erhöhung der Steuer auf Tresterbranntwein nicht tragen, ihre Brennereien würden dadurch zu gründe gehen, weil ihr Erzeugnis infolge der Steuer erhöhung (50 K für den Hektoliter) sich dergestalt verteuert, datz es keine Abnehmer mehr finden kann. Die Hersteller von „Fusel' auf kaltem

werden. Richten Regierung und Reichs rot die bäuerlichen Brennereien durch die Stcuer- crhöhung zu Grunde, so hat auch der Staat selbst den Schaden, er verliert die Einnahme aus der jetzt schon für Tresterbranntwein bestehenden Steuer, raubt den Bauern ein wichtiges und ergiebiges Verwahrung ein gegen diese durch nichts gerecht fertigte unerträgliche Mehrbelastung. Für Pfingst montag beruft die landwirtschaftliche Brzulsge- nossenschaft Meran mit den umliegenden Gemein den für das Burggrafenamt eine groste

Pro testversammlung der Weinbauern gegen diese Branntweinsteucrerhöhnng in das Cafe Paris in Meran ein, weitere Protestversammlungen wer den folgen, die Weinbauern dürfen nicht mit der Erhöhung der Steuer belastet werden, sie können cs nicht mehr tragen. Nutzer der Branntweinstcuer- frage wurde in Dorf Tirol die Reblaus frage er örtert. Die Versammlung verlief in schönster Ord nung unter reger Beteiligung der Versammelten an der Debatte. Knrkanzlci-Sonntagsruhc. Während der Sommermonate Juni, Juli

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 29.01.1926
Umfang: 10
in den Wohnbezirken der einzelnen Arbeitsgeber. Cs werden daher die säumigen Arbeitsgeber aufgefordert, bis spä testens 30.«Jänner die bezügliche Anmeldung an die Agentie Bolzano des Jftituto di Previ denza Socicüe zu machen bei Vermeidung der strafgesetzlichen Folgen. Aufschristsnsteuer. Als bittere Neujahrsgabe empfunden werden wird diese neue Gemeinde- Steuer für die Meraner Handels- und Gewerbe treibenden in gegenwärtiger geschäftsarmer Zeit jedenfalls. Wiärerholt mußten in, den letz ten Fohren die Frrmen

-An- und Aufschriften über behördlichen Auftrag geändert werden, was ja . immer mit Kosten verbunden war und nun ist die Gemeinde - Aufschriften- steuer da. In der Handelszentrale Bolzano wurde ein gleicher Plan als unzeitlich und un praktisch fallen gelaffen. Je mähr der Handels und Gewerbetreibende sich an Reklame leistet, desto bester werden sich wohl zu guten Ge schäftszeiten ihre Einnahmen zeigen und ihre Steuerkrast sich erhöhen. Aber Dermalen wird sich diese neue Steuer bei uns ungünstig Auswachsen

und ein Anreiz aus einen größeren, gefälligen und befferen Firmenschild ist so auch kaum gegeben. Auch das Strajßenbild dürste keine Verschönerung finden, wenn da und dort Worte und ganze Zeilen auf den Geschäfts schildern überstrichen oder überklebt werden, um dadurch eine Verminderung dieser für man chen Fivma-JnhcLer recht empfindlichen Steuer zu erreichen. Invaliden-Bersammlung Merano. Die ge fertigte Untersektionsleitung Merano des Reichsverbandes der Krieasinvaliden. Witwen und Waisen teilt

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 06.07.1881
Umfang: 8
, schüttelte er den Kepf und ging, in seiner Seele betrübt, von danneo. 4. Wie der OSwald erschrecklich that, und eS ihm nicht hilft. An einem Sonntage nach der Predigt wurde die ganze Gemeinde versammelt; denn es war guter Nath theuer, woher Geld nehmen, weil im Lande eine außerordentliche Steuer ausgeschrieben, und noch dazu der Gemeinde eine schuld auf- gekündet war, die bisher nicht gehörig verzinset worden. Und daß ganze Dorf kam nach alter Uebung unter der großen Linde auf dem Platz zusammen

deS Cafe Paris einen interessanten Vortrag über Obstbaumzucht u. s. w., auf de» wir in unserer nächsten Nnmmer zurückkommen werden. — AuS bester Quelle erfahre» wir, der Sandhof in Passtier sei laut testament arischer Bestimmung des verewigten AndreaS Edlen von Hofer an dessen Bruoer Karl übergegangen. — Aus Lava, 4 Juli, schreibt man UNS: Die Lanaer Dilettantengesellschaft hat einen großen Riß erhalten. Der tüchtige Cellist k. k. Steuer einnehmer Franz Heinl muß Lana verlassen, um auf seinen neuen

Posten als k. k. Steuer» insp ctor nach Feldkirch zu übersiedeln. Za seiner Abschiedsfeier wurde gestern Sonntag im Garten deS Gasthauses zum „schwarzen Adler' ein Concert abgehalten, welches gut auSsiel und ziemlich stark besucht war. — AuS MalS wird unS geschrieben, daß am 27. Juni die etwas blödsinnige Karoline Skarpa5etti von GlurnS, die man allein zu Hause g-lassen, sich in einem Anfall von Trüb sinn auS einem Fenster ihrer im zweiten Stocke befindlichen Wohnung gestürzt und dabei so schwere

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